SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar
Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop
Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Klärschlammentsorgung der Klärgruben und kein Ende?
KLÄR-KONTOR-NORD hat Erfolge auf dem Weg zu einer natürlichen Klärschlammtilgung in Klärgruben.
Zum leidwesen der Hausbesitzer im ländlichen raum, werden bei der Regelabfuhr alle 2 Jahre und bei der Bedarfsabfuhr, nach einer Kontrolle der Klärschlammhöhe, die Klärgruben zu allem Überfluss undfür nicht gerade wenig Geld, entschlammt. Warum dringenGemeinden, Städte, Kreise und Zweckverbände darauf so intensiev und kostenträchtig zu entschlammen. Es begann schon in den sechziger Jahren und endete in den Neunzigern. Die Komunalen Kläranlagen wurden viel zu groß geplant und gebaut. Das liegt an den ausgezeichneten Verdienstmöglichkeiten von Planern, Baufirmen und komunalen Vertretern (Zweckverbänden) Die komunalen Kläranlagen waren nicht selten zehnmal größer gebaut wie der tatsächliche Bedarf. Zu Hohe Kapazitäten, was machen? Und da kam der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen gerade recht. Die komunalen Kläranlagen begannen, jedenfalls teilweise, und das nur auf Grund des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen, wieder rentabler zu arbeiten.
Diese ständige Entschlammung dient selbstverständlich nicht dazu, die natürliche Ausfaulung des Klärschlammes in den Klärgruben zu unterstützen. Die "Biologie" in der Klärgrube bricht nach jeder Entschlammung zusammen. Bevor sich das natürliche Gleichgewicht in der Klärgrube wieder hergestellt hat, vergeht meist ein viertel Jahr. Zu merken ist das an dem langsam zurückgehenden Gestank. Auch mit dem direkten Auffüllen der Klärgrube nach der Entschlammung mit klarem Wasser, wird die Situation der "Biologie" in der Klärgrube kaum besser.
Aus gutem Grund hat KLÄR-KONTOR-NORD seit 2010 Versuche gestartet, die Klärgrubenentschlammung sinnvoller und Kostengünstiger zu lösen. Für die Zukunft plant KKN, dass es keine Entschlammung von Klärgruben mehr geben soll. Nur, wie ist es im Moment noch?
Alle Jahre wieder steht der Klärschlammentsorger mit seinem Fahrzeug an der Klärgrube und saugt den Klärschlamm aus den Kammern in seinen unersättlichen Leib. So eine Absaugung kostet für ein Einfamilienhaus im Mittel 150€, können aber auch mal 250€ werden. Dies sind Kosten, die sich vor allem bei technischen Kleinkläranlagen (SBR, Festbett, Wirbel-Schwebebett Tropfkörperanlagen) alle 2 - 4 oder im günstigsten Fall alle 6 Jahre wiederholen. Die Ausfaulgruben , die den Klärteichen, Filtergräben oder Pflanzenkläranlagen vorgeschaltet sind, benötigen im Regelfall weniger Schlammentsorgung. Trotzdem empfindet jeder Hausbesitzer die Ausgaben dafür als unerquicklich und überflüssig.
Das soll sich, wenn es nach KLÄR-KONTOR-NORD geht, in Zukunft ändern. Denn seit 2010, wie schon oben erwähnt, wird von KKN, im Rahmen der turnusmäßigen Kläranlagenwartung, in einige ausgesuchte Klärgruben ein Klärschlamm Ausfaulbeschleuniger zugesetzt. Vergleichbar ist, wie die Gartenbesitzer wissen, eine seit Jahrzehnten praktizierte Kompostbehandlung durch eine handelsübliche "Anschubkompostierung".
Ähnlich, nur umgekehrt, wirkt der Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger von KLÄR-KONTOR-NORD, als natürlicher Schlammentsorger.
Wartung von Kleinkläranlagen
Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Anlagen müssen stets betriebsbereit sein.
Betrieb und Wartung sind so einzurichten, dass
· alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung
bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;
· mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Unterbringung von Schlamm;
· die Anlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;
· keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästigende Gerüche auftreten.
Der Betrieb der Kleinkläranlage ist von einem Sachkundigen durchzuführen. Der Betreiber ist nach vorherriger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Anlage als Sachkundiger zu bezeichnen. Er hat alle erforderlichen Aufgaben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.
Umweltminsterium 2009
Zugang zur Kläranlage
Die Reinigungsöffnungen der Vorklärung müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht mit Erde, Rasen oder Ziergegenständen usw. bedeckt werden.
Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Anlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.
1990 gab es in allen neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die Reinigungsleistung vorhandener Kläranlagen war meist unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleinkläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Vom Institut für Umweltingenieurwesen der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock wurde im Auftrag des ehemaligen Umweltministeriums des Landesverbandes der Gartenfreunde den neuen Bundesländern e.V. Projekt "Umgang mit Abwasser aus Kl gartenanlagen Möglichkeiten der Abwasserentsorgung" durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden 2006 in em Abschlussbericht zusammengefasst. Sie sollen den Wasserbehörden, den Kl gartenver en und den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften als Arbeitshilfe dienen, um dem zelfall angepasste und den allgem en Regelungen des Wasserrechts entsprechende Entscheidungen leichter treffen zu können.
Der Abschlussbericht informiert unter anderem über den Standard der Sanitär-. Wasser- und Abwassertechnik in Kl gärten Mecklenburg-Vorpommerns sowie über die Abwassermenge, ihre Beschaffenheit und Additive. Weiter werden Auswirkungen des Abwassers aus Kl gärten auf Grund- und Oberflächenwasser abgeschätzt, die untersuchten Varianten der Abwasserentsorgung in er Übersicht dargestellt, und es wird Kostenvergleich anhand er Modellanlage vorgenommen.
Mit der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bildet die Landwirtschaft die Basis des heutigen menschlichen Das s. Dieses wäre ohne die landwirtschaftliche Urproduktion undenkbar. Die Landwirtschaft trägt ebenfalls zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei.
In den neuen Bundesländern hat sich in den letzten Jahrhunderten bis heute e großstrukturierte Landwirtschaft mit leistungsfähigen Betrieben entwickelt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 1,35 Mio. Hektar des Landes wird von rund 5.150 Betrieben mit über 21.000 Beschäftigten bewirtschaftet. Hohe Erträge im Pflanzenbau und hervorragende Leistungen in der Tierhaltung widerspiegeln die Qualität des Managements und der Fachkräfte in den Betrieben, unterstützt durch die guten Ausbildungsmöglichkeiten, durch die hiesigen Agrarforschung sowie das Know how der Agrarberatung.
Die Landwirtschaft ist in den neuen Bundesländern multifunktional aufgestellt. Schwerpunkte liegen deutlich im Pflanzenbau und der Produktion von Getreide und Ölfrüchten, die über 75 % der Anbaufläche nehmen. Darüber hinaus werden Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterpflanzen angebaut. Die Veredlung landwirtschaftlicher Produkte als Beitrag zur Steigerung der Bruttowertschöpfung bedarf bei dem bundesweit geringsten Tierbesatz von nur 0,5 Großvieh heiten je Hektar des weiteren Aufbaus.
Der ökologische Landbau erfolgt auf fast 9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche - Tendenz steigend. Damit ist unser Bundesland Spitzenreiter in Deutschland. Die Obst- und Gemüseproduktion auf über 4.000 Hektar stellt en durchaus erfolgreichen und dynamischen sowie arbeitsintensiven Zweig mit hoher Flächenproduktivität dar. Der Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbarer Energien/Bioenergie ist im Wachstum begriffen. Über 100.000 ha werden für den Anbau nachwachsender Rohstoffe verwandt, der Bau und der Betrieb von Biogasanlagen bildet für landwirtschaftliche Unternehmen weiteres Standb .
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert die landwirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel, am Markt ausgerichtete, wettbewerbsfähige und nachhaltig wirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmen zu etablieren.
Die Ernährungswirtschaft verbindet in der Wertschöpfungskette Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. Regionale Wertschöpfungsketten haben hier besondere Bedeutung, indem zusätzliche wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Impulse für die ansonsten eher strukturschwache Region gegeben werden.
In der Entwicklung unseres Landes in den Jahren 2007 -2013 hat die Unterstützung der Unternehmen der Ernährungswirtschaft daher weiterhin e große Bedeutung. Mit der Förderung seitens des Ministeriums soll Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse geleistet werden, um insbesondere Voraussetzungen für Erlösvorteile der Erzeuger zu schaffen. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Fischerei und Fischwirtschaft sind Teil unserer Identität im Norden. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist die Fischerei für den Tourismus von unschätzbarem Wert. Fischkutter prägen das Bild der kl en Häfen. Die fischverarbeitende Industrie in den neuen Bundesländern hat en bedeutenden Stellenwert innerhalb der EU. Die Unternehmen bieten vor allem in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven. Die Landesregierung setzt sich dafür , dass dies auch zukünftig so bleibt.
Ziele er verantwortungsbewussten Fischereipolitik im Land den neuen Bundesländern sind daher:
Grundpfeiler der nachhaltigen Entwicklung sind die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen und die Bedürfnisse der Umwelt, in der wir leben. Die nachhaltige Entwicklung versucht diese drei Grundbedürfnisse in klang zu bringen, damit auch die nachfolgenden Generationen ihre Bedürfnisse in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ausgewogenheit befriedigen können.
Wichtige Themen, die das Erreichen dieses klanges unterstützen sind: Agenda 21, Allianzen für die Umwelt, der Schutz der Moore, erneuerbare Energien, internationale Beziehungen und Umweltbildung.
Die NUN fördert den länderübergreifenden Austausch im Bildungsbereich. Mitglieder sind Hamburg, Schleswig-Holst , Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Bremen nimmt als Gast teil.
er Wald prägt die Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns und gehört zum Naturreichtum des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Wald ist wegen s er Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig zu erhalten und zu mehren.
Die Forstpolitik sichert diese Funktionen des Waldes, indem sie entsprechende Rahmenbedingungen schafft und für den Ausgleich der verschiedenen Interessen am Wald sorgt.
Wichtige Fachdisziplinen bei der Umsetzung der Ziele sind der Waldbau und die Waldökologie, die Holzmarktpolitik und das Jagdwesen.
Naturschutz und Landschaftspflege spielen in den neuen Bundesländern e besondere Rolle. Das Land ist über s e Grenzen hinaus bekannt für s en großen Gewässerreichtum, die langen naturgeprägten Küstenabschnitte, die Bodden, Haffe und Wieke, die Vielzahl von Mooren.
Das Mosaik unterschiedlichster Landschaftstypen mit relativ unzerschnittenen Naturräumen ist zudem Lebensraum für große attraktive Tierarten, die den herausragenden Landschaftsqualitäten des Landes durch ihre Anwesenheit und Verbreitung sichtbaren Ausdruck verleihen. Der Fischotter beispielsweise ist fast flächendeckend im Land verbreitet, etwa 50 Prozent der Seeadlerbrutpaare Deutschlands brüten bei uns, fast der gesamte derzeitige Fischadlerbestand konzentriert sich auf die Bundesländer den neuen Bundesländern und Brandenburg, der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Schreiadlers in Deutschland liegt in Mecklenburg-Vorpommern, ungefähr die Hälfte der rund 3.000 in Deutschland vorkommenden Kranichpaare zieht bei uns ihre Jungen groß. B ahe die gesamte, auf der westlichen Zugroute wandernde Kranichpopulation ergänzt in den neuen Bundesländern ihre Energiereserven für den Weiterflug.
Dem Schutz und dem langfristigen Erhalt der Naturausstattung des Landes widmet sich neben den staatlichen und kommunalen Naturschutzverwaltungen mit großem Engagement das Ehrenamt.
Unsere Böden mit ihren vielfältigen Funktionen sind kostbares, in ihrer Bedeutung oft unterschätztes Gut: Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zerstörbar. getretene Schäden sind häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beheben. Oft müssen auf Standorten mit Bodenbelastungen bestimmte Nutzungen geschränkt werden (z.B. Nahrungs- und Futtermittelanbau, Wohnbebauung oder Trinkwasserförderung).
konsequenter Bodenschutz umfasst sowohl die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Bodenverunr igungen und Altlasten als auch den vorsorgenden Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfunktionen.
Anforderungen und Maßnahmen zum Bodenschutz sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung festgelegt. (Gesetzes- und Verordnungstext: siehe Menüpunkt "Rechtsvorschriften" unter "Bundesrecht")
Die Politik der Landesregierung M-V ist darauf gerichtet, bestehende schädliche Bodenveränderungen zielgerichtet zu sanieren. Gleichzeitig soll zukünftigen Be trächtigungen vorgebeugt werden. Dafür werden vom Ministerium die notwendigen Rechts- und Förderinstrumente geschaffen. Am 4. Juli 2011 hat der Landtag das Gesetz des Landes den neuen Bundesländern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze beschlossen. In Artikel 1 ist das Landesbodenschutzgesetz geregelt; mit dessen Änderung in Artikel 2 sind u.a. die Zuständigkeiten seit dem 1. Juli 2012 bestimmt worden. Seit diesem Zeitpunkt sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für die Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der bodenschützenden Regelungen des Umweltschadensgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften zuständig, soweit durch Rechtsverordnung nichts anderes geregelt ist.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt bleiben zuständig für
Informationen und Materialien des Bundesverbandes Boden
Reiseführer des Umweltbundesamtes. U.a. sind vier Standorte aus M-V enthalten.
[PDF, 18 MB]
"Wasser ist Leben" facher und dringlicher als mit dieser Jahrtausende alten Erkenntnis lässt sich auch heute die Bedeutung des Wassers nicht beschreiben. Dies gilt für e sichere Trinkwasserversorgung, als entscheidender Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, für die Industrie, für den Tourismus und als Lebensraum von Flora und Fauna.
den neuen Bundesländern ist gewässerreiches Land. Koordinierung und Ausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche sowie der nachhaltige Schutz der Gewässer sind Aufgabe der Wasserwirtschaft und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde des Landes.
1990 gab es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die R igungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kl eren Kläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Die WRRL fordert für alle europäischen Gewässer en Zustand hoher Wasserqualität und Strukturvielfalt, der genug Lebensraum für Pflanzen und Tiere bietet. Die Bewirtschaftung der Gewässer, das sind Flüsse, Seen, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer, sind auf dieses Ziel auszurichten.
Leitbild der Richtlinie ist der natürliche Zustand der Gewässer. Gemessen an diesem Leitbild zielt die WRRL darauf, en mindestens "guten Zustand" der Oberflächengewässer und en "guten quantitativen und chemischen Zustand" des Grundwassers der Europäischen Union zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist das "gute ökologische Potential" zu erreichen.
Wesentliche Instrumente der WRRL sind:
Auf er speziellen Internetpräsentation des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzende Informationen aus der Praxis in den regionalen Bearbeitungsgebieten erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur. e wichtige Bund-Länder-Informations-Kommunikationsplattform zur WRRL stellt im Internet der Wasserblick dar.
Gem same Internetpräsentation des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V sowie der LMS Landwirtschaftsberatung
Internetpräsentation zur Wasserrahmenrichtlinie des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
ktuell hat der Wasserbau in unserem Lande zwei Kernaufgaben:
1990 gab es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die R igungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kl eren Kläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Zentrale Aufgaben des Gewässerschutzes in den neuen Bundesländern sind, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gem wohl dienen, langfristig zu sichern.
In den Bereich des Gewässerschutzes fallen:
Die Ostsee ist im Weltmaßstab betrachtet relativ kl es, aber überaus sensitives und anfälliges Meer. Dennoch ist sie etwas Besonderes und Lebensader für Mecklenburg-Vorpommern. Die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns hat e Länge von ca. 1712 Kilometer. Sie bietet e faszinierende und schützenswerte Natur, in der Menschen leben, arbeiten oder sich erholen. Die Zielsetzung des Meeresumweltschutzes ist, nachhaltig wirksame Schutz- und Nutzungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dabei müssen u. a. verschiedene Belange mit dem Gewässerschutz in klang gebracht werden: die der Schifffahrt und der Häfen, der Fischerei, der Landwirtschaft und Industrie, der Offshoreaktivitäten, des Kies- und Sandabbaus sowie der Verklappung von Baggergut.
den neuen Bundesländern ist von der maritimen Wirtschaft, vom Tourismus und somit auch von er intakten Natur an und in der Ostsee besonders abhängig. In diesem Zusammenhang wurde das völkerrechtlich verbindliche Helsinki-Über kommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) begründet. Die Überwachung der Küstengewässer wird im Bund/Länder Messprogramm (BLMP) organisiert. Gem same EU-Richtlinien u. a. (WRRL) und die zukünftige Meeresstrategierichtlinie stellen den rechtlich verbindlichen Schutz der Küstengewässer in em gesamteuropäischen Kontext sicher.
Die Küste als Übergangsbereich von Land und Meer ist wichtiger Siedlungs- und Wirtschaftsraum, der aber den vom Meer ausgehenden Gefährdungen ausgesetzt ist. 1.050 Quadratkilometer der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns können bei Sturmfluten überflutet werden und 265 Kilometer unserer Ostseeküste befinden sich im natürlichen Rückgang.
Die dauerhafte Nutzung der Küste ist daher nur möglich, wenn die vom Meer ausgehenden Gefährdungen minimiert werden. Dies ist Aufgabe des Küstenschutzes. Gegen die Überflutungsgefahr werden z.B. Dünen, Deiche und Uferwände gebaut, gegen den Küstenrückgang kommen u.a. Sandvorspülungen, Buhnen, Wellenbrecher und Ufermauern zum satz.
äche und Flüsse fließen unter normalen Bedingungen in ihren Betten. Nach kräftigen und lang anhaltenden Niederschlägen und/oder er starken Schneeschmelze treten sie aber manchmal auch über die Ufer und überschwemmen ihr Umland. Der Bach oder Fluss führt Hochwasser!
Als Hochwasserschutz werden Baumaßnahmen bezeichnet, die die von Hochwasser ausgehenden Gefahren in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten mindern.
In den neuen Bundesländern stellen der Bau und die Verstärkung von Deichen den Schwerpunkt im Hochwasserschutz dar. Er konzentriert sich insbesondere auf die Elbe und ihre Zuflüsse.
Auch die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2007 dieses Themas angenommen und e entsprechende Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement vorgelegt.
aEinleiten in das Grundwasser
Das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte durch die Kleinkläranlage nicht zu besorgen ist.
Die flächenhafte Versickerung hat grundsätzlich Vorrang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrundversickerungsanlage mindestens 1 m über den höchsten Grundwasserstand liegt.
Ein wesentliches Ziel der Novellen der Wassergesetze ist es sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.
Häufig gestellte Fragen werden wir hier beantworten:
Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.
Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang aufgrund der Gesetzesänderung befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.
Der beabsichtigte Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Klärschlamm-Kompostierung Klärschlamm-Entsorgung Klärschlamm-Kompost, Klärschlamm absaugen, Fäkalschlamm-Entsorgung Fäkalschlamm-Kompostierung Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist.
Nein! Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Abwassergrube Entshlammung Klärschlamm Klärgrube Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.
Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms
aus Kleinkläranlagen
1. Begriffe und Definitionen
In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine
Abwasserbehandlungsanlagen.
Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß Wassergesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Hiernach haben abflusslose Sammelgruben wie im Übrigen auch
Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu
sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige
nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Nach der Bauordnung müssen abflusslose
Sammelgruben und Kleinkläranlagen Klärgrube Entschlammung Kompostierung Entsorgung darüber hinaus u.a. ausreichend
groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungsund
Entleerungsöffnungen verfügen.
Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss
von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität
von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeriums
für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von
Kleinkläranlagen im Folgenden: „Kleinkläranlagenrichtlinie“,
vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.
Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige
bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so
deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Ziffer
10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der
jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getroffenen
- verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich
des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derartigen
Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren
Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgelisteten Städte Kreise und Gemeinden von Sachsen-Anhalt kostenfrei
Ahlsdorf Aken (Elbe) Aland Allstedt Alsleben (Saale) Altenhausen |
Altmärkische Höhe Altmärkische Wische Am Großen Bruch An der Poststraße Angern Annaburg |
Apenburg-Winterfeld Arendsee (Altmark) Arneburg Arnstein Aschersleben Ausleben |
Bad Bibra Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Bad Schmiedeberg Bad Suderode Balgstädt Ballenstedt Barby Barleben Barnstädt |
Beendorf Beetzendorf Benndorf Berga Bernburg (Saale) vollbiologische Kleinkläranlage Biederitz Bismark (Altmark) Bitterfeld-Wolfen Blankenburg (Harz) Blankenheim |
Bördeaue Börde-Hakel Bördeland Borne Bornstedt Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Bülstringen Burg vollbiologische Kleinkläranlage Burgstall |
Calbe (Saale) Calvörde |
Colbitz |
Coswig (Anhalt) |
Dähre Dessau-Roßlau |
Diesdorf Ditfurt |
Droyßig |
Eckartsberga Edersleben Egeln |
Eichstedt (Altmark) Eilsleben Eisleben, Lutherstadt |
Elbe-Parey Elsteraue Erxleben |
Falkenstein/Harz Farnstädt |
Finne Finneland |
Flechtingen Freyburg (Unstrut) |
Gardelegen, Hansestadt Genthin Gerbstedt Gernrode Giersleben |
Gleina Goldbeck Gommern Goseck Gräfenhainichen |
Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn |
Halberstadt vollbiologische Kleinkläranlage Haldensleben vollbiologische Kleinkläranlage Halle (Saale) Harbke Harsleben Harzgerode |
Hassel Havelberg, Hansestadt Hecklingen Hedersleben Helbra Hergisdorf |
Hettstedt Hohe Börde Hohenberg-Krusemark Hohenmölsen Hötensleben Huy |
Iden Ilberstedt |
Ilsenburg (Harz) |
Ingersleben |
Jerichow |
Jessen (Elster) |
Jübar |
Kabelsketal Kaiserpfalz Kalbe (Milde) Kamern Karsdorf |
Kelbra (Kyffhäuser) Kemberg Klietz Klostermansfeld Klötze |
Könnern Köthen (Anhalt) vollbiologische Kleinkläranlage Kretzschau Kroppenstedt Kuhfelde |
Landsberg Lanitz-Hassel-Tal |
Laucha an der Unstrut Leuna |
Loitsche-Heinrichsberg Lützen |
Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg vollbiologische Kleinkläranlage |
Mertendorf Möckern Molauer Land |
Möser Mücheln (Geiseltal) Muldestausee (Gemeinde) |
Naumburg (Saale) vollbiologische Kleinkläranlage Nebra (Unstrut) |
Nemsdorf-Göhrendorf Niedere Börde |
Nienburg (Saale) Nordharz |
Oberharz am Brocken Obhausen Oebisfelde-Weferlingen |
Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben (Bode) Osterburg (Altmark), Hansestadt |
Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck |
Petersberg |
Plötzkau |
Quedlinburg |
Querfurt |
Raguhn-Jeßnitz Rieder |
Rochau Rogätz |
Rohrberg |
Salzatal Salzwedel, vollbiologische Kleinkläranlage vollbiologische Kleinkläranlage Sandau (Elbe) Sandersdorf-Brehna Sangerhausen vollbiologische Kleinkläranlage Schkopau Schnaudertal Schollene Schönburg |
Schönebeck (Elbe) Schönhausen (Elbe) Schraplau Schwanebeck Seegebiet Mansfelder Land Seehausen (Altmark) Seeland Selke-Aue Sommersdorf |
Staßfurt Steigra Stendal, vollbiologische Kleinkläranlage vollbiologische Kleinkläranlage Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal Süplingen |
Tangerhütte Tangermünde |
Teuchern Teutschenthal |
Thale |
Ummendorf |
Völpke |
Wallhausen Wallstawe Wanzleben-Börde Wefensleben Wegeleben Weißenfels |
Werben (Elbe), Hansestadt Wernigerode Westheide Wethau Wetterzeube Wettin-Löbejün |
Wimmelburg Wittenberg, Lutherstadt vollbiologische Kleinkläranlage Wolmirsleben Wolmirstedt Wust-Fischbeck |
Zahna-Elster Zehrental |
Zeitz Zerbst/Anhalt |
Zielitz Zörbig |
Ahlum, Algenstedt in Sachsen-Anhalt, Altensalzwedel, Altmersleben, Apenburg, Badel, Bandau, Beetzendorf, Benkendorf, Wiepke, Winkelstedt, Winterfeld, Zethlingen, Zichtau, Ziemendorf, Altmarkkreis Salzwedel, Altmark, Anhalt-Zerbst, Aschersleben-Staßfurt, Aschersleben, Staßfurt, Anhalt, Zerbst, Burgenlandkreis, Burgen, Bördekreis, Börde, Jerichower Land, Jerichow, Bernburg, Bitterfeld, Halberstadt, Köthen, Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Sangerhausen, Schönebeck, Stendal, Weißenfels, Wernigerode, Wittenberg, Mansfelder Land, Mansfeld, Merseburg-Querfurt, Merseburg, Querfurt, Ohrekreis, Ohre, Saalkreis, Saal in Sachsen-Anhalt, Dessau, Halle, Magdeburg Sachsen-Adorf, Altenberg Sachsen-Anhalt, Altmittweida, Amtsberg
Annaberg-Buchholz, Arnsdorf, Arzberg, Aue
Auerbach, Auerbach/Vogtland, Augustusburg, Bad Brambach
Bad Düben, Bad Elster Sachsen-Anhalt, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Lausick
Bad Muskau, Bad Schandau, Bärenstein, Bärenstein
Bahretal, Bannewitz, Bautzen, Beierfeld
Beiersdorf, Beilrode, Belgern, Bennewitz
Bergen, Bernsbach Sachsen-Anhalt, Bernsdorf, Bernstadt
Bischofswerda, Bobritzsch, Bockau, Bockelwitz
Böhlen, Börnichen/Erzgebirge, Bösenbrunn, Borna
Borsdorf, Borstendorf, Brand-Erbisdorf, Brandis
Breitenbrunn/Erzgebirge, Bretnig-Hauswalde, Burgstädt, Burgstein
Burkhardtsdorf, Callenberg Sachsen-Anhalt, Cavertitz, Chemnitz
Claußnitz, Colditz, Coswig Sachsen-Anhalt, Crimmitschau
Crinitzberg, Crostau, Crostwitz Sachsen-Anhalt, Crottendorf
Cunewalde, Dahlen, Delitzsch Sachsen-Anhalt, Demitz-Thumitz
Dennheritz, Deutschneudorf, Deutzen Sachsen-Anhalt, Diera-Zehren
Diesbar-Seußlitz, Dippoldiswalde, Dittelsdorf, Doberschau-Gaußig
Doberschütz, Döbeln, Dohma Sachsen-Anhalt, Dohna
Dommitzsch, Dorfchemnitz bei Sayda, Dorfhain, Drebach
Dreiheide, Dresden, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Ebersbach
Ebersbach, Ebersbach/Sachsen, Ehrenfriedersdorf, Eibenstock
Eichigt, Eilenburg, Ellefeld, Elsnig
Elsterberg, Elsterheide, Elstertrebnitz, Elstra
Elterlein, Eppendorf, Erlabrunn, Erlau
Erlbach-Kirchberg, Erlbach, Espenhain, Eulatal
Eulowitz, Falkenau, Falkenhain, Falkenstein/Vogtland
Flöha, Frankenberg/Sachsen, Frankenstein, Frankenthal
Frauenstein, Fraureuth, Freiberg, Freital
Friedersdorf, Frohburg, Gablenz, Gahlenz
Geising, Geithain, Gelenau/Erzgebirge, Geringswalde
Gersdorf, Gersdorf, Geyer, Glashütte
Glaubitz, Glauchau, Göda, Görlitz
Gohrisch, Gompitz, Gornau/Erzgebirge, Gornsdorf
Grimma, Gröditz, Groitzsch, Groß Düben
Großbardau, Großbothen, Großdubrau, Großenhain
Großharthau, Großhartmannsdorf, Großhennersdorf, Großlehna
Großnaundorf, Großolbersdorf, Großpösna, Großpostwitz/Oberlausitz
Großröhrsdorf, Großrückerswalde, Großschirma, Großschönau
Großschweidnitz, Großtreben-Zwethau, Großweitzschen, Grünau
Grünbach, Grünhain, Grünhainichen, Guttau
Hähnichen, Härtensdorf, Hainewalde, Hainichen
Halsbrücke, Hammerbrücke, Hartenstein, Hartha
Hartmannsdorf bei Kirchberg, Hartmannsdorf, Hartmannsdorf-Reichenau, Haselbachtal
Heidenau, Heidersdorf, Heinsdorfergrund, Hermsdorf/Erzgebirge
Herrnhut, Heuersdorf, Heynitz, Hilbersdorf
Hinterhermsdorf, Hirschfeld, Hirschfelde, Hirschstein
Hochkirch, Höckendorf, Hohburg, Hohendubrau
Hohenstein-Ernstthal, Hohndorf, Hohnstein, Hohwald
Horka, Hormersdorf, Hoyerswerda, Jahnsdorf/Erzgebirge
Jesewitz, Jöhstadt, Johanngeorgenstadt, Jonsdorf
Käbschütztal, Kamenz, Ketzerbachtal, Kirchberg
Kirnitzschtal, Kirschau, Kittlitz, Kitzen
Kitzscher, Klingenthal/Sachsen, Klipphausen, Klitten
Knappensee, Königsbrück, Königshain, Königshain-Wiederau
Königstein/Sächsische Schweiz, Königswalde, Kohren-Sahlis, Kossa
Kreba-Neudorf, Kreischa, Kriebstein, Krostitz
Kubschütz, Kurort Berggießhübel, Lampertswalde, Langebrück
Langenbernsdorf, Laußig, Lauta, Lauter/Sachsen
Lawalde, Leipzig, Leisnig, Lengefeld
Lengenfeld, Leuben-Schleinitz, Leubnitz, Leubsdorf
Lichtenau, Lichtenberg, Lichtenberg/Erzgebirge, Lichtenstein/Sachsen
Lichtentanne, Liebschützberg, Liebstadt, Limbach-Oberfrohna
Limbach, Lobstädt, Löbau, Löbnitz
Lößnitz, Lohmen, Lohsa, Lommatzsch
Lugau/Erzgebirge, Lunzenau, Machern, Malschwitz
Marienberg, Markersbach, Markersdorf, Markkleeberg
Markneukirchen, Markranstädt, Meerane, Mehltheuer
Meißen, Mildenau, Mittelherwigsdorf, Mittweida
Mochau, Mockrehna, Morgenröthe-Rautenkranz, Moritzburg
Mügeln, Müglitztal, Mühlau, Mühlental
Mühltroff, Mülsen, Mülsen Sankt Jacob, Mülsen Sankt Micheln
Mülsen Sankt Niclas, Mulda/Sachsen, Mutzschen, Mylau
Narsdorf, Naundorf, Naunhof, Nauwalde
Neißeaue, Nerchau, Neschwitz, Netzschkau
Neuensalz, Neuhausen/Erzgebirge, Neukieritzsch, Neukirch/Lausitz
Neukirchen/Erzgebirge, Neukirchen/Pleiße, Neukyhna, Neumark
Neusalza-Spremberg, Neuschönburg, Neustadt in Sachsen, Neustadt/Vogtland
Niederau, Niederdorf, Niederfrohna, Niederschöna
Niederstriegis, Niederwiesa, Niederwürschnitz, Niesky
Nossen, Nünchritz, Obercunnersdorf, Oberlichtenau
Oberlungwitz, Oberschöna, Oberwiera, Oberwiesenthal
Ockerwitz, Oderwitz, Oederan, Oelsnitz
Oelsnitz/Erzgebirge, Ohorn, Olbernhau, Olbersdorf
Oppach, Ortmannsdorf, Oschatz, Ostrau
Ottendorf-Okrilla, Otterwisch, Oybin, Panschwitz-Kuckau
Parthenstein, Pausa, Pegau, Penig
Pennrich, Pfaffroda, Pflückuff, Pirna
Plauen, Pobershau, Pockau, Pöhl
Pöhla, Porschdorf, Pretzschendorf, Priestewitz
Pulsnitz, Quitzdorf am See, Rabenau, Rackwitz
Radeberg, Radebeul, Radeburg, Räckelwitz
Raschau, Rathen, Rathmannsdorf, Rechenberg-Bienenmühle
Regis-Breitingen, Reichenbach/Oberlausitz, Reichenbach/Vogtland, Reinhardtsdorf-Schöna
Reinhardtsgrimma, Reinsberg, Reinsdorf, Remse
Reuth, Riesa, Rietschen, Rittersgrün
Rochlitz, Rodewisch, Röderaue, Rötha
Roitzsch, Rosenthal-Bielatal, Rossau, Roßwein
Rothenburg/Oberlausitz, Sankt Egidien, Sayda, Scharfenstein
Scheibenberg, Schildau, Schirgiswalde, Schkeuditz
Schleife, Schlema, Schlettau, Schmiedeberg
Schneeberg, Schönau-Berzdorf a. d. E., Schönau, Schönbach
Schönberg, Schöneck/Vogtland, Schönfeld, Schönheide
Schönteichen, Schönwölkau, Schwarzenb./Erzgebirge, Schwepnitz
Sebnitz, Sehmatal, Siebenlehn, Sohland am Rotstein
Sornzig-Ablaß, Sosa, St. Egidien, Stadt Wehlen
Stauchitz, Steina, Steinbach, Steinberg
Steinigtwolmsdorf, Stollberg/Erzgebirge, Stolpen, Strahwalde
Strehla, Striegistal, Struppen, Stützengrün
Syrau, Tannenberg, Tannenbergsthal/Vogtland, Taubenheim
Taucha, Taura, Tauscha, Thalheim/Erzgebirge
Thallwitz, Tharandt, Theuma, Thiendorf
Thierfeld, Thümmlitzwalde, Thum, Thurm
Tiefenau, Tiefenbach, Tirpersdorf, Torgau
Trebendorf, Trebsen/Mulde, Treuen, Triebel/Vogtland
Triebischtal, Trossin, Uhyst, Unkersdorf
Venusberg, Wachau, Waldenburg, Waldheim
Waldhufen, Waldkirchen/Erzgebirge, Waltersdorf, Wechselburg
Weinböhla, Weischlitz, Weißbach, Weißenberg
Weißenborn/Erzgebirge, Weißig am Raschütz, Weißkeißel, Weißwasser
Werda, Werdau, Wermsdorf, Wiedemar
Wiednitz, Wiesa, Wiesen, Wiesenburg
Wildenfels, Wildenhain, Wilkau-Haßlau, Wilsdruff
Wilthen, Wittichenau, Wolkenstein, Wülknitz
Wulm, Wurzen, Wyhratal, Zabeltitz
Zeithain, Zettlitz, Ziegra-Knobelsdorf, Zinna
Zittau, Zöblitz, Zöllmen, Zschadraß
Zschaitz-Ottewig, Zschepplin, Zschocken, Zschopau
Zschorlau, Zschortau, Zwenkau, Zwickau
Zwochau, Zwönitz, Zwota,