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Wenn Sie keine Kläranlage bei KKN erwerben, erhebt KKN eine Gebühr von 200€ für die Inbetriebnahme.

Einbau & Inbetriebnahme

Der Einbau oder Nachrüstung zur vollbiologischen Kläranlage bedarf eines Einleitungsantrages, der von der Kreiswasserbehörde  oder einer beauftragten Organisation öffentlichen Rechts, genehmigt werden muss.

Neubau 

Jeglicher Einbau, Reparatur  sowie auch Veränderungen an der Kläranlage darf nach den Richtlinien der DWA, nur unter Aufsicht, oder von einer fachlich zertifizierten Firma vorgenommen werden.

Entsprechend der CE europäischen oder DIBt d.h. bauaufsichtlichen Zulassung  ist der Einbau einer Kleinkläranlage  nach werksangaben des Herstellers zwingend erforderlich. 

Der Zulauf ist mit einem KG-Abwasserrohr DN 100/150 mit einem Gefälle von 5mm/m auszurichten. Die Klärgrube ist je nach Bauart, PE oder Beton der Einlaufhöhe anzugleichen.

Das gereinigte Abwasser darf dann in jegliches öffentliche Gewässer eingeleitet werden.

Bei den von KKN ausgelieferten Kläranlagen sind Steuerungen vorinstalliert und benötigen nur ein O.K., um den Betrieb in Ablaufklasse c zu beginnen. Höhere Anforderungen wie Ablaufklasse N,D, P oder H, können ohne Probleme in den Steuerungen konfiguriert werden.

Nach der Fertigstellung ist die Dichtheit der gesamten Kläranlage durch eine zertifizierte Fachfirma nachzuweisen. (Dichtheitsprüfung)

Nachrüstung

Als Nachrüstungen unterscheidet man belüftete oder unbelüftete Kläranlagen. Belüftete vollbiologische Kleinkläranlagen sind SBR, CBR, Wirbelbett, Festbett, Tropfkörper,  stromlose (Filter) Kläranlagen oder membranfiltration.

Unbelüftete Kläranlagen sind Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Sandfiltergräben oder Verrieselungen.

Auch eine Nachrüstung benötigt einen Einleitungsantrag und eine Genehmigung. 

Hier wird von den Behörden für die vorhandene Klärgrube in PE-Kunststoff oder Beton eine Dichtheitsprüfung verlangt.  Bei nachgewiesener Dichtheit und Prüfung der Klärgrubeneigenschaften wie z.B. Verhältnismäßigkeit des Volumens, der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit. In diesem Fall kann eine Mehrkammergrube) mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden.

KKN liefert maßgefertigte Nachrüstsätze speziell für die vorhandenen Klärgruben

1.      Klärgrubendurchmesser

2.      Wasserhöhe bis zum Auslauf

3.      Trennwandhöhe

4.      Trennwandstärke

Inbetriebnahme

Ist die Kläranlage Dichtheit geprüft, eingebaut, gefüllt und betriebsbereit, so kann die Inbetriebnahme/Abnahme stattfinden. ,

Folgende Punkte sollten erfüllt werden:

Standort der Kläranlage

Betreiber

Hersteller

Anlagentyp

DIBt Z. Nr: Ce Zulassung

Ablaufklasse

Klärgrube Volumen

Probelauf bei gefüllter Kläranlage

Druckschläuche prüfen

Ein- und Ausläufe Kontrolle

Der Betreiber wird in seine Pflichten eingewiesen  und ihm wird das Betriebsbuch übergeben.