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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Wartung Abwasserteichanlage (natürlich belüftet)

Anlagenteil

Arbeitsumfang

Häufigkeit

Fachkundiger

Gemeinde

Anmerkungen

Allgemein

Sichtkontrolle Teichbelüftung

alle 2 Jahre

X

Der Teich soll so angelegt sein, dass ein Luftaustausch möglich ist (nicht zu dichte Hecken)

Kontrolle der Einzäunung

alle 2 Jahre

X

Hinweis: Im Rahmen der

Verkehrssicherheitspflicht wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig eine kindersichere Einfriedung des

Abwasserteiches vorzusehen ist.

Sichtkontrolle

alle 2 Jahre

X

Verkrautung (Schilf, Algen, Teichlinsen, Sträucher) entfernen, Teichbelüftung verbessern, Böschungsschäden reparieren

Pumpenschacht (wenn vorhanden)

Betriebsstundenzähler ablesen

alle 2 Jahre

Eintragen in das Wartungsprotokoll

Funktionskontrolle

alle 2 Jahre

X

Optischer und akustischer Alarm, ggf. säubern

Schlammspiegel

Peilung des Schlammspiegels

erstmals nach 10 Jahren

X

Bei Unterschreitung der mittleren freien Wassertiefe von 0,80 m Entschlammung veranlassen, andernfalls nach Erfahrungswert (Bedarf) Peilung in Zeitabständen wiederholen

Schlammräumung

bei Bedarf

X

Schlammräumung und –Entsorgung durch Fachunternehmen veranlassen

X

Abfuhr des Schlamms durch die Gemeinde

Ablaufbereich

Sichtkontrolle der Tauchwand,

Ablauffilter usw.

alle 2 Jahre

X

Ggf. Schadensbeseitigung veranlassen

Kontrollschacht / Ablaufschacht

Sichtkontrolle auf Bauwerksschäden, Verschlammung, Rückstau,

Einstauhöhe des Ablaufs

alle 2 Jahre

X

Ggf. säubern, Schadensbeseitigung veranlassen

Einleitungsstelle

Sichtkontrolle auf freien Ablauf (Rückstau), Bauwerksschäden bzw.

ordnungsgemäße Versickerung

alle 2 Jahre

X

Ggf. säubern, Schadensbeseitigung veranlassen

Kontrolle der Reinigungsleistung

Sichttiefe Geruch

pH-Wert

alle 2 Jahre

X

Bei Sichttiefe < 35 cm, auffälligem Geruch oder

pH < 6,5 > 8,5 sind CSB oder TOC zu bestimmen (Schnelltest).

Ist der Abwasserteich deutlich durch Algen gefärbt, so ist auch ein pH-Wert größer 8,5 zulässig. In diesem Fall ist zu einem späteren Zeitpunkt der pH-Wert nachzubestimmen.

Bei Grenzwertüberschreitung ist generell innerhalb von 2 Monaten nachzubeproben

Messung CSB oder TOC im Ablauf

erstmals nach 10 Jahren, danach alle 2 Jahre bis zur Ent- schlamm­ung

X

Messung durch CSB/TOC-Schnelltest Ablaufwert CSB < 150 mg/l

TOC = 1/4 CSB

Bei Grenzwertüberschreitung Nachbeprobung innerhalb von 2 Monaten, Wasserbehörde benachrichtigen

Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms
aus Kleinkläranlagen

Erlass W/09/05
des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Vom 07.02.2005

1. Begriffe und Definitionen

In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine Abwasserbehandlungsanlagen.

Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß § 18b Was­serhaushaltsgesetz (WHG) den allgemein anerkannten Regeln der Technik ent­sprechen. Hiernach haben abflusslose Sammelgruben – wie im Übrigen auch Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sons­tige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist (§ 34 WHG). Gemäß § 38 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) müssen ab­flusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen darüber hinaus u.a. ausreichend groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungs- und Entleerungsöffnungen verfügen.

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazi­tät von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeri­ums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von Kleinkläranlagen vom 28.03.2003 (ABl. S. 467), im Folgenden: „Kleinkläranlagen­richtlinie“, vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.

Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Zif­fer 10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getrof­fenen - verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derarti­gen Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.


Nicht separierter Klärschlamm im Sinne des § 66 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist das in der  Klärgrube und abflusslose Sammelgrube als vollbiologische Kleinkläranlage  mechanischen Vorbehandlungsstufe der Kleinkläranlage mit dem Abwasser und Feststoffen vorliegende Gemisch, das im Sinne der Nr. 1020 der DIN EN 1085 1 vom Abwasser abtrennbar ist. Nicht sepa­rierter Klärschlamm ist kein Klärschlamm im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Klär­schlammverordnung (AbfKlärV), sondern unbehandelter Fäkalschlamm (Roh-, Primär- bzw. gemischter Primärschlamm im Sinne der Nrn. 9040-9060 der DIN EN 1085). Nicht separierter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist einer weiteren ab­wassertechnischen Behandlung zuzuführen (siehe hierzu auch Nr. 3.2).

Das Synonym für den wasserrechtlichen Begriff „separierter Klärschlamm“ ist im Abfallrecht (AbfKlärV) ein „ausreichend biologisch behandelter und stabilisier­ter Schlamm“ im Sinne der Nrn. 9010 und 9090 der DIN EN 1085. Dieser Schlamm entspricht dem Klärschlamm im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 AbfKlärV und kann unter Beachtung der Vorgaben der AbfKlärV auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen aufgebracht werden. Bei ausreichend biologisch behandelten und stabilisierten Klärschlämmen laufen die biologischen Umset­zungsprozesse nur noch begrenzt oder sehr langsam ab; sie werden damit lager­fähig und sind teilweise hygienisiert.

2. Technische Voraussetzungen für den jeweiligen Schlammanfall 2.1 Nicht separierter Klärschlamm

Nicht separierter Klärschlamm fällt u.a. in Einkammer- bzw. Mehrkammerabsetz­gruben und in Mehrkammerausfaulgruben Pflanzenkläranlagen SBR Kleinkläranlagen vollbiologische Klärtechnik   regelmäßig an. Derartige Abwasser­vorbehandlungsanlagen sind wie folgt zu bemessen:

a.) Einkammer- bzw. Mehrkammerabsetzgruben gemäß Nr. 6.1.1 und 6.1.2 DIN 4261-1 2

Einkammerabsetzgruben dienen der Grobentschlammung und müssen je Ein­wohnerwert ein Nutzvolumen von 300 l, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolu­men von 2.000 l, aufweisen.

1 DIN EN 1085: Abwasserbehandlung - Wörterbuch; Dreisprachige Fassung EN 1085: 1997; Beuth Verlag GmbH, Berlin, Ausgabe: Juli 1997.

2 DIN 4261 Kleinkläranlagen – Teil 1: Anlagen zur Abwasservorbehandlung; Beuth Verlag GmbH, Berlin, Ausgabe: Dezember 2002.

Mehrkammerabsetzgruben müssen für die mechanische Vorbehandlung je Ein­wohnerwert über ein Nutzvolumen von 500 l, mindestens jedoch über ein Ge­samtnutzvolumen von 2.000 l, verfügen. In Ein- und Mehrkammerabsetzgruben werden absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe aus dem Abwasser abgetrennt. Der abgesetzte Roh- bzw. Fäkalschlamm fault bis zur Schlammräumung nur geringfü­gig aus. Dieser Schlamm ist nicht ausreichend stabilisiert.

b.)  Mehrkammerausfaulgruben gemäß Nr. 6.1.3 DIN 4261-1

Mehrkammerausfaulgruben dienen der anaeroben biologischen Vorbehandlung und müssen je Einwohnerwert ein Nutzvolumen von 1.500 l, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 6.000 l, aufweisen.  mit dezentrale Abwasserentsorung mit vollbiologische Kläranlage  Gegenüber den unter a.) genann­ten mechanischen Vorbehandlungsstufen erreichen Mehrkammerausfaulgruben zusätzlich einen teilweisen anaeroben Abbau der im Abwasser enthaltenen orga­nischen Substanzen aufgrund des größeren einwohnerspezifischen Volumens und der damit verbundenen längeren Aufenthaltszeit des Abwassers. Eine vollständige anaerobe Stabilisierung des abgesetzten Schlamms wird jedoch nicht erreicht.

c.)  Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung (DIN 4261-2 3 und DIN EN 12566-3 4)

In den bisher allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kleinkläranlagen mit Ab­wasserbelüftung wird der anfallende Klärschlamm nicht ausreichend aerob stabili­siert bzw. hygienisiert 5. Derartiger Klärschlamm wird vielmehr als Überschuss­schlamm aus der biologischen Hauptreinigungs- bzw. Nachbehandlungsstufe in die mechanische Vorbehandlungsstufe der Kleinkläranlage zurückgeführt (siehe oben, a.) und b.)). Dies trifft im Übrigen auch für den in Belebungsanlagen im Auf­staubetrieb und in Belebungsanlagen mit Membranfiltration vorgeschalteten Be­hältern der Grobstoffentfernung und der Schlammspeicherung anfallenden Klär­schlamm zu.  mit Pflanzenkläranlagen im Selbstbau und SBR Klärtechnik  Insgesamt fällt in den unter a.) bis c.) genannten Abwasserbehandlungssystemen
kein separierter Klärschlamm an 5 (siehe Ziffer 10 der Kleinkläranlagenrichtlinie).
Diese Klärschlämme sind einer weiteren abwassertechnischen Behandlung zuzu‑

3 DIN 4261 Kleinkläranlagen – Teil 2: Anlagen mit Abwasserbelüftung; Anwendung, Bemessung und Prüfung; Beuth Verlag GmbH, Berlin; Ausgabe: Juni 1984.

4 DIN EN 12566-3 (Norm-Entwurf Oktober 2001): Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 3: Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichen Schmutzwasser; Deutsche Fassung prEN 12566-3:2001.

5 Auskunft des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) (Stand: Oktober 2004). Dichtheitsprüfung von vollbiologische Kleinkläranlagen und Pflanzenkläranlagen 


führen und dürfen in der anfallenden Form daher nicht abfallrechtlich verwertet werden (siehe hierzu auch Nr. 3.2).

2.2       Separierter Klärschlamm

Mechanisch-teilbiologische Vorbehandlungsstufe (Grundprinzip: Rottebehälter)

Rottebehälter sind mechanisch-teilbiologische Vorbehandlungsstufen und dienen dazu, Grobstoffe aus dem Abwasser mechanisch herauszufiltern. Die Filterwir­kung wird durch - in den Rottebehälter beispielsweise in Filtersäcken oder auf Filterplatten – eingebrachtes biologisch abbaubares Material (Stroh, Pflanzenres­te, kompostierfähiger Bioabfall) erreicht. Erfahrungsgemäß werden Rottebehälter ausschließlich bewachsenen Bodenfiltern (Pflanzenkläranlagen) vorgeschaltet. In Rottebehältern ist ein Anfall von separiertem Klärschlamm grundsätzlich möglich.

Derartige Vorbehandlungsstufen werden noch ohne eine allgemeine bauaufsichtli­che Zulassung betrieben 6. Rottebehälter, die daher u.a. den in Ziffer 5.2 der Kleinkläranlagenrichtlinie vorgegebenen Anforderungen entsprechen, können bei ordnungsgemäßer Errichtung  wie mit SBR Klärtechnik und vollbiologische Kleinkläranlagen und sachkundigem Betrieb sowie bei regelmäßiger Wartung grundsätzlich, d.h. abhängig vom jeweiligen Ergebnis der wasser- und abfallrechtlichen sowie ggf. bauaufsichtlichen Einzelfallprüfung - als Vorbehand­lungsstufen von Pflanzenkläranlagen eingesetzt werden. Hierbei sind folgende Anforderungen zu beachten 7:

Rottebehälter sind mit einem Stapelraum ≥ 0,2 m3/E auszustatten. Die maximale Beschickungsleistung beträgt 1 m3/(m2*d). Im Anlagenbetrieb kann mit einer voll­ständigen aeroben Umsetzung des anfallenden Filtermaterials im Sinne der Nr. 4.3.12 der DIN 4045 8 und einem ausreichenden Rückhalt der gelösten Abwasser­inhaltsstoffe allerdings nicht gerechnet werden; demzufolge ist noch regelmäßig eine Nachrotte und der Einsatz eines Absetzraums erforderlich. Der dem Rotte­behälter nachzuschaltende Absetzraum (z.B. Mehrkammergrube) ist mit einem Nutzvolumen von mindestens 0,5 m3/E auszulegen.

6 Nach Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist bisher lediglich ein Antrag eines Rotte­behälterherstellers auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung im zuständigen Sachver­ständigenausschuss „Klärtechnik“ beraten worden.   durch Abwasser Sammelgruben, Kunststoff Klärgruben und Pflanzenkläranlagen  Im Ergebnis hierzu steht nunmehr die praktische Prü­fung dieses Vorbehandlungsverfahrens zur Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung an (Stand: Oktober 2004).

7 Entwurf des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 262 „Grundsätze für die Bemessung, Bau und Betrieb von bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers“; Ausgabe: Mai 2004.

8 DIN 4045 Abwassertechnik Grundbegriffe; Beuth Verlag GmbH, Berlin; Ausgabe: August 2003.


Die Bewertung des Stabilisierungsgrades des in Rottebehältern anfallenden Fil­termaterials ist im Einzelfall auf der Grundlage der in der Bauartzulassung bzw. der in der Betriebsanweisung sowie der in der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis zu treffenden Festlegungen bezüglich des Betriebs und der Wartung vorzuneh­men. Der Betreiber der Kleinkläranlage ist gemäß Ziffer 8 der Kleinkläranlagen­richtlinie verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einem fachkundigen Unterneh­men abzuschließen. Sämtliche Betriebs- und Wartungsergebnisse sind auch beim Einsatz von Rottebehältern geeignet zu dokumentieren und aufzubewahren. Die unter Nr. 3.3 vorgegebenen Hinweise zum Umgang mit separiertem Klärschlamm sind entsprechend zu beachten.

3. Umgang mit Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und mit Klär­schlamm aus Kleinkläranlagen

3.1 Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben

Den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Zweckverbänden oder Ämtern) obliegt die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben ge­sammelten Abwassers   und Abwassergenehmigung für dezentrale Abwasserentsorgung am Beispiel vollbiologische Kleinkläranlage  (§ 66 Abs. 1 Satz 2 BbgWG). Dazu hat der kommunale Abwasserbeseitigungspflichtige die Abfuhr zu organisieren.

3.2 Nicht separierter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung obliegt die Pflicht zur Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms (§ 66 Abs. 1 Satz 2 BbgWG). Der Betreiber der Kleinkläranlage sollte dem Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung eine notwendige Entschlammung der Kleinkläranlage ge­eignet anzeigen.

Gegebenfalls hat der Aufgabenträger selbst zu diesem Anzeigeverfahren auch satzungsrechtliche Regelungen getroffen. Der Betreiber der Kleinkläranlage kann dem Aufgabenträger zweckmäßiger Weise die im Rahmen der regelmäßigen War­tung zu erstellenden und die Schlammspiegelkontrollen (/-messungen) dokumen­tierenden Wartungsprotokolle zur Verfügung stellen.

Bezüglich der Wartungshäufigkeit der mechanischen Vorbehandlungsstufe (ein­schließlich Schlammspiegelkontrolle) und der biologischen Hauptreinigungsstufe sind die in den jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnissen regelmäßig unter He­ranziehung der Kleinkläranlagenrichtlinie getroffenen Bestimmungen maßgebend.


Zur Umsetzung des Gewässerschutzes können die unteren Wasserbehörden grundsätzlich auch die Vorlage der Wartungsprotokolle vom Betreiber verlangen. Dies kann regelmäßig auch auf entsprechendes Ersuchen der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung hin erfolgen. Im Abwasser zu Klärgruben, SBR Abwassertechnik und vollbiologische Kleinkläranlagen  Separierter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Separierter bzw. ausreichend biologisch behandelter und stabilisierter Klär­schlamm kann vom Betreiber der Kleinkläranlage selbst verwertet werden (siehe auch Ziffer 10 der Kleinkläranlagenrichtlinie).

Die untere Wasserbehörde hat bei Erteilung, Anpassung oder Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von - in einem den Anforderungen nach Nr. 2.2 entsprechenden Kleinkläranlagensystem - behandeltem Abwasser die zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde 9 einzubeziehen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis kann nur erlassen werden, wenn die Gewässerbe­nutzung auch im Einklang mit geltendem Abfallrecht erfolgt. Daher ist die Ord­nungsgemäßheit der vorgesehenen Eigenverwertung stets zu prüfen. Die untere Wasserbehörde legt die von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde für die Eigen­verwertung des separierten Klärschlamms (Rottematerial) vorzugebenden Anfor­derungen im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid als Nebenbestimmungen fest.

Hinsichtlich der von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde vorzugebenden Anforde­rungen sind folgende rechtliche Regelungen und Hinweise zu berücksichtigen: ( siehe auch vollbiologische Kleinkläranlagen sg5 oder SBR Klärtechnik und Pflanzenkläranlagen ) Die Eigenverwertung des ganzjährig anfallenden separierten Klärschlamms ist u.a. nur zulässig, wenn der Betreiber der Kleinkläranlage in der Lage ist, diese entsprechend § 5 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) ord­nungsgemäß und schadlos durchzuführen. Dazu sind die Regelungen der Klär­schlammverordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der AbfKlärV (VwV-AbfKlärV) 10 einzuhalten; im Übrigen dürfen andere Rechtsvor­schriften nicht entgegenstehen. Im Land Brandenburg sind in den Anwendungsbe‑

9 Zuständige Behörde für Amtshandlungen, die sich auf die Abgabe, Untersuchung sowie auf das Aufbrin­gen von Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung beziehen, ist gemäß § 45 Abs. 1 Branden­burgisches Abfallgesetz (BbgAbfG) in Verbindung mit der Abfall- und Bodenschutz‑

Zuständigkeitsverordnung (AbfBodZV) die untere Abfallwirtschaftsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Amtsbereich sich die Kleinkläranlagen und/oder die Aufbringungsflächen befinden.

10 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung für das Land Bran­denburg zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 26. März 1996 (ABl. S. 498), geändert am 12. April 2000 (ABl. S. 190).

reich auch die Haus- und Kleingärten mit einbezogen (Punkt

 5.1 VwV-AbfKlärV). Auch hier gelten u.a. die in § 4 AbfKlärV  aus SBR Klärtechnik, Pflanzenkläranlagen, vollbiologische Kleinkläranlagen  genannten Aufbringungsverbote und Beschränkungen. Dabei ist auf die speziellen Bedingungen der Eigenverwertung abzustellen 11. Für die ordnungsgemäße Verwertung des separierten Klär­schlamms ist der Betreiber der Kleinkläranlage verantwortlich.

Als Vorzugslösung bei der Eigenverwertung des separierten Klärschlamms wird die Kompostierung im Gemisch mit anderen Haus- und Gartenabfällen bei nach­folgendem Einsatz im eigenen Haus- oder Kleingarten des Betreibers der Klein­kläranlage empfohlen 11. Die Eigenkompostierung ist aufgrund der vergleichswei­se geringen Mengen anfallenden Kompostes genehmigungsfrei; d.h. weder das Baurecht noch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) finden hier Anwendung. Die Kompostierung von pflanzlichen und sons­tigen kompostierbaren Abfällen ist in § 2 Abfallkompost- und Verbrennungsver­ordnung (AbfKompVbrV) 12 geregelt. siehe auch: SBR Klärtechnik und vollbiologische Kleinkläranlagen mit Pflanzenkläranlagen im Selbstbau

Je nach Vorgabe der zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörde kann nach einer Bodenerstuntersuchung zur Aufnahme der Eigenverwertung die Wiederho­lung der Bodenuntersuchung sowie die Untersuchung des separierten Klär­schlamms auf die Parameter polychlorierte Biphenyle (PCB) und polychlorierte Dibenzoparadioxine und -furane (PCDD/F) entfallen 13. Die Klärschlammuntersu­chungen nach § 3 Abs. 5 AbfKlärV sind nach Ermessen der unteren Abfallwirt­schaftsbehörde zu wiederholen (§ 3 Abs. 9 AbfKlärV). Gemäß § 3 Abs. 9 AbfKlärV sind die Untersuchungen in Abständen von längstens zwei Jahren durchzuführen; die untere Abfallwirtschaftsbehörde kann den Abstand der Untersuchungen bis auf sechs Monate verkürzen oder bis auf 48 Monate verlängern sowie die Untersu­chungen auf weitere Inhaltsstoffe ausdehnen. Die Nachweispflichten gemäß § 7 Abs. 1 bis 7 AbfKlärV und damit auch die Anzeige der Verwertung sind nicht er­forderlich (§ 7 Abs. 9 AbfKlärV).

11 Anforderungen an die Eigenkompostierung – Informationsmaterial zur Abfallberatung. Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR), Februar 2000.

12 Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und  Klärschlamm Kompostierung auch aus Klärgruben und, abflusslose Sammelgruben  Verbrennungsverordnung - AbfKompVbrV) des Landes Brandenburg vom 29. September 1994 (GVBl. II S. 896; zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1997, GVBl. I 1997 S.172).

13 Regelungen zu o.g. Bodenuntersuchungen sind zweckmäßigerweise auf Veranlassung der unteren Abfallwirtschaftsbehörde als Nebenbestimmung in die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in einer Kleinkläranlage gereinigten Abwassers aufzunehmen. Andernfalls fordert die untere Abfallwirt­schaftsbehörde die Untersuchung direkt vom Betreiber der Kleinkläranlage ein.


Wird der separierte Klärschlamm vom Betreiber der Kleinkläranlage bzw. Grund­stückseigentümer nicht selbst auf dem eigenen Grundstück verwertet, ist er an­derweitig zu entsorgen. Enthalten die Abfallsatzungen der Landkreise/kreisfreien Städte keine Hinweise auf entsprechende Entsorgungsanlagen, sind diese bei dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nachzufragen. Falls eine entsprechende Bereitschaft des kommunalen Abwasserbeseitigungspflichtigen vorliegt, kann ebenso diesem der separierte Klärschlamm angedient werden 14. Dies liegt jedoch ausschließlich in dessen Entscheidungsbereich.

Aufhebung von Rechtsvorschriften für Klärtechnik und Pflanzenkläranlagen als dezentrale Abwasserentsorgung

Nr. 5.2 zu „§ 2 Abs. 2“ Satz 3 VwV-AbfKlärV und das Rundschreiben des Ministe­riums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung „Bodenschutz - Zuständigkeiten bei der Entsorgung abflussloser Gruben sowie Inhalte aus Kleinkläranlagen“ vom 14. November 1997 werden mit Bekanntgabe dieses Erlasses aufgehoben.

Dietmar Schulze

14 Gemäß § 66 Abs. 1 BbgWG besteht zur Annahme des separierten Klärschlamms keine Pflicht des Ab­wasserbeseitigungspflichtigen.

KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden des Oder-Spree Kreises und auch in Brandenburg kostenfrei.

Landkreis Oder-SpreeBeeskow  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Eisenhütten-stadt im Landkreis Oder-Spree . erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Erkner  im Landkreis Oder-Spree . erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Friedland  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Fürstenwalde/Spree  im Landkreis Oder-Spree . erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Müllrose¹  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Storkow  im Landkreis Oder-Spree Mark erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung   im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Grünheide  im Landkreis Oder-Spree Mark erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung   im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Rietz-Neuendorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Schöneiche bei Berlin  im Landkreis Oder-Spree . erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Steinhöfel  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Tauche  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Woltersdorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung

Brieskow-Finkenheerd  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung  Brieskow-Finkenheerd  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Groß Lindow  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Vogelsang  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Wiesenau  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Ziltendorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Neuzelle  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung  Lawitz  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Neißemünde  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Neuzelle  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung . Odervorland  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung
Berkenbrück  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung
Briesen  im Landkreis Oder-Spree Mark erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung   im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung
Jacobsdorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Madlitz-Wilmersdorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Scharmützelsee  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Bad Saarow  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Diensdorf-Radlow  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Langewahl  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Reichenwalde  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Wendisch Rietz  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Schlaubetal  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Grunow-Dammendorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Mixdorf  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Müllrose,  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Ragow-Merz  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Schlaubetal  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Siehdichum  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung . Spreenhagen  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Gosen-Neu Zittau  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Rauen  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung Spreenhagen  im Landkreis Oder-Spree  erhalten SBR vollbiologische Kleinkläranlage, Klärtechnik und Pflanzenkläranlage Abwasser-genehmigung

Brandenburg alle Gemeinden und Städte

Bernau bei Berlin

Eberswalde (

Eisenhüttenstadt

Falkensee

Oranienburg

Schwedt/Oder

Fürstenwalde/Spree

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Hennigsdorf

Neuruppin ()

Rathenow

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Spremberg / Grodk

Strausberg

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Byhleguhre-Byhlen / Bĕła Góra-Bĕlin

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Mühlenfließ

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Neuzelle

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S

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