
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Täglich verbrauchen wir Wasser - überwiegend kostbares Trinkwasser - zum Duschen, Wäsche waschen, zum Trinken, Kochen, für die Haushaltsreinigung, für die Toilettenspülung oder im Garten. Jeder Einwohner Thüringens verbraucht im Mittel 33 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. Ebenso wird Wasser für die Herstellung vieler Produkte, die wir kaufen, verwendet.
Das Wasser fällt nach der Nutzung, mehr oder weniger stark verschmutzt, als Abwasser an. Zusammen mit Gewerbe und Industrie produzieren wir jährlich so etwa 90 Milliarden Liter Abwasser allein in Thüringen. Diese gewaltige Menge will gereinigt sein, bevor sie dem natürlichen Wasserkreislauf ohne Bedenken zurückgegeben werden kann.
Kläranlage Auma mit einer Ausbaugröße für 3.100 Einwohnerwerte, Foto: TLUG
Unser Abwasser ist heute unter anderem belastet durch:
Dieses Gemisch von Wasser und den vielfältigsten Schadstoffen bedarf einer sachgerechten Behandlung in leistungsfähigen Kläranlagen. Für diese Dienstleistung tragen die Verursacher die Kosten.
Was gehört zum Abwasser?
Abwasser ist
Die Abwasserentsorgung hat die wesentliche Aufgabe, Abwasser vor dessen Einleitung in ein Gewässer zu behandeln. Dabei müssen rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden, die insbesondere in den Richtlinien der EU und der Abwasserverordnung des Bundes vorgegeben sind. Die Abwasserverordnung des Bundes enthält dabei lediglich Mindestanforderungen. Sollten diese für die Erreichung eines guten Zustandes in den Gewässern nicht ausreichen, sind durch die Wasserbehörde weitergehende Anforderungen an die Qualität des eingeleiteten Abwassers zu stellen.
Neben dem Gewässerschutz hat die Abwasserentsorgung auch die Aufgabe, dass in Siedlungsgebieten anfallende Abwasser in Kanalisationen schadlos abzuleiten. Die schadlose Ableitung und Behandlung des Abwassers dient auch der Gesunderhaltung der Bürger. Durch Abwasser verursachte Krankheiten (Cholera etc.) gehören damit in modernen Siedlungsgebieten Mitteleuropas weitestgehend der Vergangenheit an.
Wer ist verantwortlich?
In Thüringen sind die Abwasserverbände bzw. die eigenentsorgenden Gemeinden eigenverantwortlich zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Abwassers verpflichtet. Die Wasserwirtschaftsverwaltung unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.35
Der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen,
die dem Stand der Technik entsprechen, kann gefördert
werden.
Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen
im Freistaat Thüringen.
6 Möglichkeiten der Förderung
6.1 Was wird gefördert?
Gefördert werden:
• der Ersatzneubau als biologische Kleinkläranlage,
• die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen
Stufe,
• der Neubau biologischer Kleinkläranlagen der öffentlichen
Abwasserentsorgung.
Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die Neu- bzw.
Ersterschließungen von Grundstücken.
6.2 Wer wird gefördert?
• Natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte
zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke,
• Eigentümer und Erbbauberechtigte von gewerblich genutzten
Grundstücken, soweit nur das Abwasser vom
eigenen Grundstück behandelt werden soll,
• der Aufgabenträger für Kleinkläranlagen, die als Gruppen
lösung errichtet werden.
6.5 Wie läuft das Förderverfahren ab?
a) Der Aufgabenträger veröffentlicht sein Abwasserbeseitigungskonzept
und gibt jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge
für die Sanierung entgegen nimmt.
b) Der Bauherr beantragt die Fördermittel bei dem jeweiligen Aufgabenträger.
Anträge sind bei dem Aufgabenträger erhältlich.
c) Der Aufgabenträger prüft die Anträge.
• Für jährlich 5 % der zu sanierenden Kleinkläranlagen
in seinem Zuständigkeitsbereich kann er Anträge
auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung an die
Thüringer Aufbaubank (TAB) weiterleiten.
• Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind diese
Anträge vorrangig weiterzuleiten.
d) Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm erhält der
Bauherr den Fördermittelabrufantrag und die Mitteilung, welche
Unterlagen bei der Auszahlung vorzulegen sind.
e) Der Bauh6.5 Wie läuft das Förderverfahren ab?
a) Der Aufgabenträger veröffentlicht sein Abwasserbeseitigungskonzept
und gibt jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge
für die Sanierung entgegen nimmt.
b) Der Bauherr beantragt die Fördermittel bei dem jeweiligen Aufgabenträger.
Anträge sind bei dem Aufgabenträger erhältlich.
c) Der Aufgabenträger prüft die Anträge.
• Für jährlich 5 % der zu sanierenden Kleinkläranlagen
in seinem Zuständigkeitsbereich kann er Anträge
auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung an die
Thüringer Aufbaubank (TAB) weiterleiten.
• Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind diese
Anträge vorrangig weiterzuleiten.
d) Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm erhält der
Bauherr den Fördermittelabrufantrag und die Mitteilung, welche
Unterlagen bei der Auszahlung vorzulegen sind.
e) Der Bauherr schafft die rechtlichen Voraussetzungen:
• Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für
die Einleitung in ein Gewässer bei der unteren Wasserbehörde,
• Einhaltung der satzungsrechtlichen Voraussetzungen
bei Einleitung in einen Kanal.
f) Der Bauherr lässt die Kleinkläranlage errichten oder
nachrüsten.
39err schafft die rechtlichen Voraussetzungen:
• Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für
die Einleitung in ein Gewässer bei der unteren Wasserbehörde,
• Einhaltung der satzungsrechtlichen Voraussetzungen
bei Einleitung in einen Kanal.
f) Der Bauherr lässt die Kleinkläranlage errichten oder
nachrüsten.
39 Was wird in Thüringen gefördert?
Gefördert werden:
der Ersatzneubau als biologische Kleinkläranlage,
die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen
Stufe,
der Bau biologischer Kleinkläranlagen als Gruppenlösung
im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die
Ersterschließung von Grundstücken.
Welche Voraussetzungen müssen u. a. für eine
Förderung erfüllt sein?
Das Grundstück muss sich in einem Gebiet befinden,
welches nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des
kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) nicht
innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Kläranlage
angeschlossen wird.
Als rechtliche Voraussetzungen müssen vorliegen
bzw. beantragt werden:
• bei Einleitung in ein Gewässer die Erlaubnis der
unteren Wasserbehörde,
• bei Einleitung in einen Kanal
eine Satzung, die eine Sanierung der Kleinkläranlage
fordert und die
Zustimmung des Abwasserentsorgers.
Die neue Kleinkläranlage muss dem Stand der Technik
entsprechen und eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung besitzen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn
ein Zuwendungsbescheid von der Thüringer Aufbaubank
erteilt worden ist.
In begründeten Fällen kann der Ersatzneubau oder
die Nachrüstung von Kleinkläranlagen rückwirkend
gefördert werden, wenn die Anlage zwischen dem
15. August 2007 und dem 01.10.2009 errichtet
bzw. nachgerüstet wurde.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte
von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken,
Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen
Zwecken genutzten Grundstücken, soweit nur
das Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt
werden soll und
der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) für Kleinkläranlagen,
die als Gruppenlösung errichtet werden.
Wie hoch wird gefördert?
Fördermittel
bis 4 Einwohner
Fördermittel
für jeden weiteren
Einwohner
zusätzlich
Ersatzneubau einer biologischen
Kleinkläranlage
1.500 € 150 €
Nachrüstung einer vorhandenen
Kleinkläranlage mit
biologischer Reinigungsstufe
750 € 100 €
für weitergehende Reinigungsanforderungen
zusätzlich
300 € 50 €
Beratungs- und Organisationsleistungen
der kommunalen
Aufgabenträger
zusätzlich 7,5 % des Förderbetrages
je Anlage
Wie läuft das Förderverfahren ab?
1. Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) veröffentlicht
sein Abwasserbeseitigungskonzept. Er gibt
jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge für die
Sanierung (Ersatzneubau oder Nachrüstung) von
Kleinkläranlagen für bestimmte Gebiete entgegennimmt.
2. Die Antragsformulare werden von dem kommunalen
Aufgabenträger veröffentlicht. Die Bürger beantragen
die Fördermittel bei dem jeweiligen kommunalen
Aufgabenträger.
3. Der Aufgabenträger prüft die Anträge.
Für jährlich 5 % der betroffenen Grundstücke kann
er Anträge auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung
an die Thüringer Aufbaubank (TAB)
weiterleiten.
Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind
diese Anträge vorrangig weiterzuleiten.
4. Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm
erhält der Bürger den Fördermittelabrufantrag und
die Mitteilung, welche Unterlagen bei der Auszahlung
vorzulegen sind.
5. Der Bürger lässt die Kleinkläranlage errichten oder
nachrüsten und bezahlt die entsprechenden Rechnungen.
6. Vor der Inbetriebnahme der Anlage führt der Aufgabenträger
eine Erstkontrolle durch. Der Bürger teilt
dem Aufgabenträger rechtzeitig den geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt
mit. Bei der Erstkontrolle
sind vorzulegen:
Nachweis über den Anlagentyp, Verfahren und
Größe des Ersatzneubaus bzw. der nachgerüsteten
Kleinkläranlage,
die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der
Anlage,
Protokoll der Dichtheitsprüfung,
Wartungsvertrag mit zertifiziertem Fachbetrieb,
bei direkter Einleitung in das Gewässer die
wasserrechtliche Erlaubnis.
7. Der Bürger/Bauherr schickt den Fördermittelabruf
an die TAB mit den im Bescheid geforderten Unterlagen
(u. a. Protokoll der Erstkontrolle). Die TAB zahlt
die Fördermittel an den Bauherren aus.
Ein wesentliches Ziel der Novelle des Thüringer Wassergesetzes vom 19.03.2009 ist es, sicherzustellen, dass bei durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Entscheidung für und durch die voll-biologische Klein-Kläranlage sowie SBR Klärtechnik in einer Klärgrube dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Entsorgungsvariante sein.
Häufig gestellte Fragen sind hier beantwortet:
1. Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?
Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Gefährdung für den Betreiber selbst dar.
Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Abwasser von ca. 650.000 Thüringer Bürgern wird in der Regel noch immer nach durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n Anteil von 82 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kldurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube ren Gewässern führt dies neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r inakzeptablen Gewässergüte, die neben durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube m penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht die Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Problem, sondern die Belastung aus der großen Anzahl dieser unzureichenden Kleinkläranlagen.
Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube s jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch die sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.
2. Warum wurde durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Thema „Kleinkläranlagen“ im Thüringer Wassergesetzes im Jahre 2009 geregelt?
Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen, die in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.
Aufgrund des großen Nachholebedarfs in Thüringen nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und diese gemeindlichen Gebiete an diese Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.
Nachdem für diese Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in Thüringen errichtet wurden, besteht nun die gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten die unzureichenden Zustände zu beseitigen.
Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In diesen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass die seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit, diese Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.
Hierfür hat durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Thüringer Wassergesetz seit dem Jahr 2009 die Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden. Dies ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.
Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Sicherheit hat, diese auch in durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube m wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn diese Anlage durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube längerfristige bzw. die dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.
3. Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?
Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist die zentrale Abwasserentsorgung häufiger die wirtschaftlichere Variante durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r dauerhaften Abwasserentsorgung. Die Entscheidung, ob durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.
4. Muss ich durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Kleinkläranlage sanieren?
Bereits nach dem derzeit geltenden Wasserrecht (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz) besteht durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter in Thüringen von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt 2009, Sachsen 2015) ist es in Thüringen jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r landeseinheitlichen Frist zu versehen. Die Sanierung unzureichender Kleinkläranlagen wird jedoch u. a. dann behördlich angeordnet, wenn durch den Abwasserverband oder die eigenentsorgende Kommune im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesen wurde, dass durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube öffentliche Abwasserbehandlung u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dauerhaft nicht erfolgen soll. Darüber hinaus wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt werden kann.
Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist in jedem Fall sinnvoll, da zum durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
5. Wenn durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?
Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r möglichen Umweltbelastung hat diese durch durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen, so dass kdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube bundeseinheitliche „Mindestmaß“ an Abwasserbehandlung muss somit auch vor der Abwassereinleitung in Gewässer realisiert werden, die den guten Zustand nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie - in Thüringen sind durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube weniger als 10% - bereits erreicht haben.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Rückblick. Zu DDR-Zeiten war es üblich, die „Selbstreinigung“ der Gewässer für die Reinigung der Abwässer zu benutzen. Fachleute wurden angehalten „Abwasserlastpläne“ für die Gewässer aufzustellen, die die Reinigungsleistung durch die Gewässer nachweisen und so vorhandene und neue Gewässerbelastungen durch kommunale und industrielle Abwässer rechtfertigen sollten. Selbst hier waren die Gewässer offiziell immer „in Ordnung“. Die Ergebnisse durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube s solchen Handelns sollten noch nicht vergessen sein. Selbst große Flüsse sahen aus wie die biologische Behandlungsstufe durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r heutigen Kläranlage. In diesen Flüssen wurde zwar viel gereinigt doch vielfältiges Leben gab es dort nur sehr wenig, auch war durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube andere Nutzung dieser Gewässer häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.
6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube kommunale Kläranlage anschließen lasse oder durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?
Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
7. Abwasserbeseitigungskonzepte und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Abwasserbeseitigungskonzepte sollen transparent die geplante Investitionstätigkeit des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde darstellen und damit auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger schaffen.
Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube m sehr frühen Planungsstand wurde erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepte eingeführt. Bereits diese Form der Beteiligung gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte sachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.
Für Fördermaßnahmen, die durch Landesmittel unterstützt werden, können nur die wirtschaftlichsten Varianten gefördert werden (Regelung der Förderrichtlinie). Dieses ist im Rahmen des Förderverfahrens gegenüber den zuständigen Stellen des Landes nachzuweisen. Darüber hinaus haben bei Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage?
Die Kosten für durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen ohne Einbau und Transport durchschnittlich etwa 5.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.
Die jährlichen Kosten der Wartung liegen bei vollbiologischen Kleinkläranlagen bei etwa 150 bis 250 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.
Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Thüringer Kommalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.
Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer kdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube oder geringere Abwasserbeiträge und durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kldurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r bis mittelgroßer Grundstücke in der Regel ein geringerer Beitrag zu entrichten.
9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung mdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube s Grundstückes stehlen?
Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann insbesondere dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.
Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage?
Der Besitzer durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn sdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.
Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch sdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Anlage verursacht werden. Selbst durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?
Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt des Thüringer Wassergesetzes. In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes trat jedoch auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft. Die Richtlinie gilt bis zum 30. September 2012. Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Förderung kann für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.
Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.
Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung oder sogar die Errichtung der Anlage vereinbart werden.
12. Müssen Kleinkläranlagen durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Zulassung haben?
Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube s Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 150 verschiedene Kleinkläranlagentypen die über durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube allgemdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von Kleinkläranlagen nach dem Motto „Ich bastle mir mal durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Klärgrube“ ist somit nicht nötig und nicht mehr zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.
Es sei angemerkt, dass in der Praxis Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel kdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Anwendung finden. Pflanzenkläranlagen haben durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube allgemdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?
Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Kleinkläranlage.
Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube zur fachgerechten Wartung durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube s Wartungsvertrages mit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube m zertifizierten Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus dieser Kleinkläranlage in durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.
Die Anforderungen an die Wartung und die Kontrolle wurden in der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung festgelegt.
14. Was muss ich beachten, wenn ich durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?
Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Einleitungserlaubnis zu beantragen.
Für die Fälle, dass durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.
Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Förderverfahren für Kleinkläranlagen erkundigen.
15. Wie sicher ist mdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Investition in durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube neue Kleinkläranlage?
Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube n Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
- durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Grundstück nicht innerhalb der Dezentrale Abwasserentsorgung Klärteich Klärgrube Wartung Verrieselung Pflanzenkläranlage Selbstbau SBR Klärtechnik selber einbauen, vollbiologische Kleinkläranlage Kyffhäuser-Kreis SBR Abwassertechnik Abwasser Sammelgrube nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.
Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat. Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden. Klärschlamm-Kompostierung Selbstbau Kosten Wartung SBR Klärtechnik vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, Preisvergleich SBR Abwassertechnik Pflanzenkläranlage Eigenbau Thüringen Erfurt Der Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. In den Regelungen der LAWA bzw. der DWA wird von durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile im Mittel von
10 - 15 Jahren ausgegangen. Diese „Haltbarkeit“ wird auch von der Thüringer KKA-Studie bestätigt. Ein Vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, Kosten Pflanzenkläranlage Selbstbau SBR Klärtechnik Abwasser Sammelgrube Kyffhäuser-Kreis SBR Kläranlage Festbett Kleinkläranlage genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist. 16. Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich? Pflanzenkläranlage Selbstbau Kosten SBR vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, SBR Klärtechnik Abwasser abflusslose Kunststoff Sammelgrube Klärgrube Klärteich Kyffhäuser-Kreis Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. 17. Kann ich durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube in durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf mdurch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube m eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten? SBR Klärtechnik Kosten Preise Pflanzenkläranlage Kyffhäuser-Kreis Klärschlamm-Kompostierung Festbett Kläranlage Dichtheitsprüfung vollbioologische Kleinkläranlage Nein! Für die Einleitung in durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Grundwasser ist durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube r ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an durch die voll-biologische Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik in einer Klärgrube kommunale Kläranlage erfolgte.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgelisteten Gemeinden von Erfurt und Thüringen und natürlich auch in den Kyffhäuser-Kreis kostenfrei.
Kyffhäuser-Kreis
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An der Schmücke eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Bretleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Etzleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Gorsleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen auteroda eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Heldrungen, Stadt eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Hemleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen berheldrungen eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen ldisleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen |
Greußen eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Clingen, eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Greußen, eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Großenehrich, t eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Niederbösa eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Topfstedt eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Trebra eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Wasserthaleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Westgreußen eine SBR Klein-Kläranlage einer volbiologische Hauskläranlage Kffhäuser in Thüringen |
Kyffhäuser eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen adra eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen endeleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Göllingen eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Günserode eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen achelbich eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen berbösa eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen ottleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen eega eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen Steinthaleben eine SBR Klein-Kläranlage einer vollbiologische Hauskläranlage Kyffhäuser in Thüringen |
Erfurt Thüringen
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Alach Salomonsborn Schaderode |
Alperstedt SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Andisleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Apfelstädt GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Bienstädt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Büßleben EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Dachwig Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Egstedt EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Elxleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Frienstedt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Gamstädt mit Kleinrettbach GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Gebesee Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Gierstädt mit Kleinfahner GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Großfahner Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Großmölsen SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Ingersleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Kerspleben mit Töttleben EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Klettbach AP Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Kühnhausen Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Linderbach - Azmannsdorf EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Markvippach Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Mittelhausen EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Mönchenholzhausen Eichelborn, Hayn, Obernissa Sohnstedt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Molsdorf EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Neudietendorf Kornhochheim Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Nöda Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Nottleben GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Ollendorf Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Riethnordhausen SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Ringleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Rockhausen IK Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Schloßvippach Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Schwerborn EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Stotternheim Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Tiefthal EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Töttelstädt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Udestedt SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Vieselbach Wallichen Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Walschleben SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Waltersleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Windischholzhausen EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Witterda Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Zimmernsupra GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Erfurt Thüringen
Erfurt en Thüringen
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Thüringen |
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Erfurt Dachwig Thüringen |
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Erfurt Elxleben Thüringen |
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Erfurt Gispersleben Kiliani Thüringen |
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Erfurt Gispersleben Viti Thüringen |
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Erfurt Hochheim Thüringen |
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Erfurt Ilversgehofen1 Thüringen |
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Erfurt Mühlberg Thüringen |
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Erfurt Walschleben Thüringen |
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Erfurt Wandersleben Thüringen |
Erfurt Ilversgehofen Thüringen Erfurt.
Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Kreis Wartburg Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kreis Altenburger Land Thüringen, Kreis Eichsfeld Thüringen, Kreis Gotha Thüringen, Kreis Greiz Thüringen, Kreis Hildburghausen Thüringen, Kreis Nordhausen Thüringen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt Thüringen, Kreis Schmalkalden Thüringen, Kreis Sömmera Thüringen, Kreis Sonneberg Thüringen, Kreis Weimarer Land Thüringen, Kyffhäuserkreis Thüringen, Kiffhäuser Thüringen, Kreis Saale-Holzland Thüringen, Kreis Saale-Orla Thüringen, Kreis Unstrut-Hainich Thüringen, Andenhausen Thüringen, Bad Liebenstein Thüringen, Bad Salzungen Thüringen, Barchfeld Thüringen, Bischofroda Thüringen, Brunnhartshausen Thüringen, Buttlar Thüringen, Creuzburg Thüringen, Dankmarshausen Thüringen, Dermbach Thüringen, Diedorf/rhön Thüringen, Dippach Thüringen, Dorndorf Thüringen, Ebenshausen Thüringen, Empfertshausen Thüringen, Altenburger Land Thüringen, Eichsfeld Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kyffhäuser Kreis Thüringen, Landkreis Gotha Thüringen, Landkreis Greiz Thüringen, Landkreis Hildburghausen Thüringen, Landkreis Nordhausen Thüringen, Landkreis Sonneberg Thüringen, Sömmerda Thüringen, Saale-Holzlandd Thüringen, Saale-Orla Thüringen, Saalfeld-Rudolfstadt Thüringen, Schmalkalden-Meiningen Thüringen, Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Unstrut-Hainich Thüringen, Wartburg Thüringen, Weimar Thüringen
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Abtsbessingen; Adelhausen; Ahlstädt; Alach
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Kraja; Kranichborn; Kranichfeld; Krauthausen
Krautheim; Kreuzebra; Kriebitzsch; Krombach
Kromsdorf; Kühdorf; Kühndorf; Kühnhausen
Küllstedt; Kutzleben; Laasdorf; Langenhain
Langenleuba-Niederhain; Langenorla; Langewiesen; Langula
Laucha; Lauscha; Lausnitz / Neustadt a. d. O.; Lausnitz bei Pößneck
Lauterbach; Legefeld; Lehesten; Lehnstedt
Leimbach; Leinatal; Leinatal; Leinefelde
Lemnitz; Lengenfeld unterm Stein; Lengfeld; Leubingen
Leutenberg; Leutenthal; Leutersdorf; Lichte
Lichtenhain/Bergbahn; Liebenstein; Liebstedt; Linda bei Neustadt an der Orla
Linda bei Weida; Linden; Lindenkreuz; Linderbach
Lindewerra; Lindig; Lippersdorf-Erdmannsdorf; Lipprechterode
Lobenstein; Löberschütz; Löbichau; Lödla
Lucka; Luisenthal; Lumpzig; Lunzig
Lutter; Mackenrode; Magdala; Manebach
Mannstedt; Marisfeld; Marksuhl; Marktgölitz
Markvippach; Marolterode; Marth; Martinroda
Martinroda; Masserberg; Mattstedt; Mechelroda
Mechterstädt; Mehmels; Mehna; Meiningen
Mellenbach-Glasbach; Mellingen; Melpers; Mengelrode
Mengersgereuth-Hämmern; Menteroda; Merbelsrod; Merkers-Kieselbach
Merxleben; Metebach; Metzels; Meura
Meuselbach-Schwarzmühle; Meuselwitz; Mihla; Milda
Milz; Mittelhausen; Mittelpöllnitz; Mittelschmalkalden
Mittelsömmern; Möckern; Möckers; Möhrenbach
Mönchenholzhausen; Mönchpfiffel-Nikolausrieth; Mörbach; Mörsdorf
Mohlsdorf; Molschleben; Molsdorf; Monstab
Moorgrund; Moxa; Mühlberg; Mühlhausen
Mülverstedt; Münchenbernsdorf; Münchengosserstädt; Münchenlohra
Nägelstedt; Nahetal-Waldau; Nauendorf; Naundorf
Nausitz; Nausnitz; Nazza; Neidhartshausen
Neubrunn; Neudietendorf; Neuendorf; Neuengönna
Neugernsdorf; Neuhaus am Rennweg; Neuhaus-Schierschnitz; Neumark
Neundorf (bei Lobenstein); Neunheilingen; Neusiß; Neustadt
Neustadt am Rennsteig; Neustadt/Harz; Neustadt; Niederbösa
Niederdorla; Niedergebra; Niederorschel; Niederreißen
Niederroßla; Niedersachswerfen; Niederspier; Niedertrebra
Niederzimmern; Nirmsdorf; Nöda; Nohra
Nohra; Nordhausen; Nordheim; Nottleben
Oberbösa; Oberdorla; Oberellen; Obergebra
Oberheldrungen; Oberhof; Oberkatz; Oberland am Rennsteig
Obermaßfeld-Grimmenthal; Obermehler; Obernissa; Oberpörlitz
Oberreißen; Oberschönau; Oberstadt; Obertrebra
Oberweid; Oberweißbach; Oechsen; Oepfershausen
Oettern; Oettersdorf; Ohrdruf; Olbersleben
Oldisleben; Ollendorf; Oppershausen; Oppurg
Orlamünde; Orlishausen; Oßmannstedt; Osthausen-Wülfershausen
Ostramondra; Otterstedt; Ottmannshausen; Ottstedt am Berge
Pennewitz; Petersdorf; Petriroda; Pfaffschwende
Pferdingsleben; Pfiffelbach; Pfuhlsborn; Piesau
Pillingsdorf; Plaue; Pölzig; Pößneck
Possendorf; Posterstein; Pottiga; Probstzella
Pützlingen; Queienfeld; Rabenäußig; Ramsla
Rannstedt; Rastenberg; Rattelsdorf; Rauenstein
Rehungen; Reichenbach; Reichmannsdorf; Reinholterode
Reisdorf; Remda-Teichel; Remptendorf; Remstädt
Renthendorf; Rentwertshausen; Reurieth; Rhönblick
Rieth; Riethgen; Riethnordhausen; Ringleben
Ringleben; Rippershausen; Ritschenhausen; Rittersdorf
Rockenstuhl; Rockhausen; Rockstedt; Roda
Rodeberg; Rodishain; Römhild; Rohr
Rohrbach; Rohrbach; Rohrberg; Ronneburg
Rosa; Rosendorf; Rositz; Roßdorf
Roßleben; Rottenbach; Rotterode; Rudersdorf
Rudolstadt; Rückersdorf; Rückerswind; Ruhla
Rustenfelde; Saalburg-Ebersdorf; Saaleplatte; Saalfeld/Saale
Saara; Saara; Sachsenbrunn; Sachsenhausen
Sättelstädt; Salomonsborn; Sankt Bernhard; Sankt Kilian
Schalkau; Schallenburg; Scheibe-Alsbach; Scheiditz
Schernberg; Schierschwende; Schillingstedt; Schimberg
Schlechtsart; Schlegel; Schleid; Schleifreisen
Schleiz; Schleusegrund; Schleusingen; Schlöben
Schloßvippach; Schlotheim; Schmalkalden; Schmeheim
Schmerbach; Schmiedefeld; Schmiedefeld am Rennsteig; Schmiedehausen
Schmölln; Schömberg; Schöndorf; Schöngleina
Schönhagen; Schönstedt; Schwabhausen; Schwallungen
Schwarza; Schwarzbach; Schwarzbach; Schwarzburg
Schwarzhausen; Schweickershausen; Schweina; Schwerborn
Schwerstedt; Schwerstedt; Schwickershausen; Schwobfeld
Seebach; Seebergen; Seega; Seidingstadt
Seltendorf; Serba; Sickerode; Siegmundsburg
Siegritz; Siemerode; Silberhausen; Silbitz
Silkerode; Sömmerda; Sohnstedt; Sollstedt
Sondershausen; Sonneberg; Sonneborn; Springstille
Sprötau; St. Kilian; Stadtilm; Stadtlengsfeld
Stadtroda; Staitz; Starkenberg; Stedten
Steinach; Steinbach; Steinbach; Steinbach-Hallenberg
Steinfeld; Steinheid; Steinheuterode; Steinrode
Steinsdorf; Steinthaleben; Stempeda; Stepfershausen
Stobra; Stöckey; Stotternheim; Straufhain
Straußberg; Straußfurt; Stressenhausen; Streufdorf
Stützerbach; Sülzfeld; Sünna; Süßenborn
Suhl; Sundhausen; Tabarz; Tambach-Dietharz
Tastungen; Tautenburg; Tautendorf; Tautenhain
Tegau; Tegkwitz; Teichwitz; Teichwolframsdorf
Teistungen; Teutleben; Teutleben; Thalebra
Thalwenden; Thamsbrück; Themar; Thierschneck
Thonhausen; Thüringenhausen; Tiefenort; Tiefthal
Tissa; Toba; Töttelstädt; Töttleben
Tonna; Tonndorf; Topfstedt; Tottleben
Treben; Trebra; Triptis; Tröbsdorf
Tröchtelborn; Troistedt; Trostadt; Trügleben
Trusetal; Tüttleben; Tunzenhausen; Uder
Udestedt; Uhlstädt-Kirchhasel; Ummerstadt; Umpferstedt
Unstruttal; Unterbodnitz; Unterbreizbach; Unterellen
Unterkatz; Untermaßfeld; Unterpörlitz; Unterschönau
Unterweid; Unterweißbach; Unterwellenborn; Urbach
Urbach; Urbich; Urleben; Urnshausen
Utendorf; Uthleben; Utzberg; Vacha
Vachdorf; Veilsdorf; Vesser (Suhl); Viernau
Vieselbach; Vippachedelhausen; Völkershausen; Vogelsberg
Vogtländisches Oberland; Volkerode; Vollenborn; Vollersroda
Wachsenburg-Gemeinde; Wachstedt; Wahlhausen; Wahns
Waldeck; Wallbach; Walldorf; Wallichen
Walpernhain; Walschleben; Waltersdorf; Waltershausen
Wandersleben; Wangenheim; Warza; Wasserthaleben
Wasungen; Weberstedt; Wechmar; Wehnde
Weida; Weilar; Weimar; Weinbergen
Weingarten; Weira; Weißbach; Weißenborn-Lüderode
Weißenborn; Weißendorf; Weißensee; Wendehausen
Wenigenehrich; Wenigenlupnitz; Wenigensömmern; Wernburg
Werningshausen; Wernrode; Wernshausen; Werther
Westenfeld; Westgreußen; Westhausen; Westhausen
Westhausen; Wichmar; Wichtshausen; Wickerstedt
Wiebelsdorf; Wiegendorf; Wiehe; Wiesenfeld
Wiesenthal; Wildenbörten; Wildenspring; Wildetaube
Wilhelmsdorf; Willerstedt; Willmersdorf; Windehausen
Windischleuba; Wingerode; Wingerode; Wintersdorf
Winterstein; Wintzingerode; Wipfratal; Wipperdorf
Witterda; Wittgendorf; Witzleben; Wölferbütt
Wölfershausen; Wölfis; Wohlsborn; Wolferschwenda
Wolfmannshausen; Wolfsberg; Wolfsburg-Unkeroda; Wolkramshausen
Worbis; Wormstedt; Wünschendorf; Wüstheuterode
Wundersleben; Wurzbach; Wutha-Farnroda; Zadelsdorf
Zedlitz; Zella; Zella-Mehlis; Zeulenroda
Ziegelheim; Ziegenrück; Zimmern; Zimmern
Zimmernsupra; Zöllnitz; Zwinge;