
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Klärschlammentsorgung der Klärgruben und kein Ende?
KLÄR-KONTOR-NORD hat Erfolge auf dem Weg zu einer natürlichen Klärschlammtilgung.
Zum leidwesen der Hausbesitzer im ländlichen raum, werden bei der Regelabfuhr alle 2 Jahre und bei der Bedarfsabfuhr, nach einer Kontrolle der Klärschlammhöhe, die Klärgruben zu allem Überfluss undfür nicht gerade wenig Geld, entschlammt. KLÄR-KONTOR-NORD hat schon vor 2 Jahren Versuche gestartet, dieses Problem sinnvoller und Kostengünstiger zu lösen.
Alle Jahre wieder steht der Klärschlammentsorger mit seinem Fahrzeug an der Klärgrube und saugt den Klärschlamm aus den Kammern in seinen unersättlichen Leib. So eine Absaugung kostet für ein Einfamilienhaus zwischen 80€ und 300€. Das sind Kosten, die sich vor allem bei technischen Kleinkläranlagen (SBR, Festbett, Wirbel-Schwebebett Tropfkörperanlagen) alle 2 - 4 oder im günstigsten Fall alle 6 Jahre wiederholen. Die Ausfaulgruben , die den Klärteichen, Filtergräben oder Pflanzenkläranlagen vorgeschaltet sind, benötigen im Regelfall weniger Schlammentsorgung. Trotzdem empfindet jeder Hausbesitzer die Ausgaben dafür als unerquicklich und überflüssig.
Das soll sich, wenn es nach KLÄR-KONTOR-NORD geht, in Zukunft ändern. Denn seit 2 Jahren werden von KKN, im Rahmen der turnusmäßigen Kläranlagenwartung, mehr als 4 Klärgruben mit Klärschlamm fressenden Supstanzen behandelt und die Erfolge sind nicht ausgeblieben. Nachdem die schlammfressende Flüssigkeit in die erste Kammer der Klärgrube eingefüllt worden ist, war der Klärschlamm nach kurzer Zeit bis auf einen geringen Rest verschwunden. Die ca. 5-10cm Schwimmschlamm, der auf der ersten Kammer vor sich hin fault und deren Faulteile zu gegebener Zeit auf den Boden sinken, ist davon unberührt. Der natürliche Kreislauf innerhalb der Klärgrube bleibt trotz der Behandlung mit dem Schlammfresser erhalten. Ein weiterer Vorteil ist die wirklich extreme Verbesserung der Ablaufwerte des Abwassers. Die Messungen des Abwassers belegen eine Verbesserung der Wasserqualität die an die Werte von Flußwasser heranreicht. Also, eine rundum positive Mitteilung für Hausbesitzer mit Kleinkläranlagen. Aber, wie ist der Preis, kann Recource und das wichtigste, Geld eingespart werden? Ja, selbstverständlich, teilte KLÄR-KONTOR-NORD auf anfrage mit, die Kosten der Schlammensorgung werden sich zumindest halbieren. Auf die Nachfrage ob diese ökologisch seichte Schlammentsorgung überall möglich sei, schränkte KLÄR-KONTOR-NORD ein, im Grunde ja, aber selbstverständlich nur bei Hausbesitzern, die bei uns einen Wartungsvertrag haben. Natürlich können wir auf keinen Fall in die Arbeiten der anderen Wartungsfirmen ungefragt hineindeligieren.
IV Wartung
1. Allgemeines
Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Anlagen müssen stets betriebsbereit sein.
Betrieb und Wartung sind so einzurichten, dass
· alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung
bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;
· mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Unterbringung von Schlamm;
· die Anlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;
· keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästigende Gerüche auftreten.
Der Betrieb der Kleinkläranlage ist von einem Sachkundigen durchzuführen. Der Betreiber ist nach vorheriger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Anlage Sachkundiger. Er hat alle erforderlichen Aufgaben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.
Kieler Umweltminsterium vom 2009
Zugang zur Kläranlage
Die Reinigungsöffnungen der Vorklärung müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht mit Erde, Rasen oder Ziergegenständen usw. bedeckt werden.
Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Anlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.
Ein wesentliches Ziel der Novelle des Thüringer Wassergesetzes vom 19.03.2009 ist es, sicherzustellen, dass bei vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Entscheidung für vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Entsorgungsvariante sein.
Häufig gestellte Fragen sind hier beantwortet:
1. Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?
Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Gefährdung für den Betreiber selbst dar.
Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Abwasser von ca. 650.000 Thüringer Bürgern wird in der Regel noch immer nach vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n Anteil von 82 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und klvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich ren Gewässern führt dies neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r inakzeptablen Gewässergüte, die neben vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich m penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht die Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Problem, sondern die Belastung aus der großen Anzahl dieser unzureichenden Kleinkläranlagen.
Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich s jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch die sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.
2. Warum wurde vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Thema „Kleinkläranlagen“ im Thüringer Wassergesetzes im Jahre 2009 geregelt?
Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen, die in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.
Aufgrund des großen Nachholebedarfs in Thüringen nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und diese gemeindlichen Gebiete an diese Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.
Nachdem für diese Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in Thüringen errichtet wurden, besteht nun die gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten die unzureichenden Zustände zu beseitigen.
Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In diesen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass die seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit, diese Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.
Hierfür hat vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Thüringer Wassergesetz seit dem Jahr 2009 die Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden. Dies ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.
Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Sicherheit hat, diese auch in vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich m wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn diese Anlage vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich längerfristige bzw. die dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.
3. Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?
Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist die zentrale Abwasserentsorgung häufiger die wirtschaftlichere Variante vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r dauerhaften Abwasserentsorgung. Die Entscheidung, ob vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.
4. Muss ich mvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Kleinkläranlage sanieren?
Bereits nach dem derzeit geltenden Wasserrecht (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz) besteht vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter in Thüringen von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt 2009, Sachsen 2015) ist es in Thüringen jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r landeseinheitlichen Frist zu versehen. Die Sanierung unzureichender Kleinkläranlagen wird jedoch u. a. dann behördlich angeordnet, wenn durch den Abwasserverband oder die eigenentsorgende Kommune im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesen wurde, dass vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich öffentliche Abwasserbehandlung u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dauerhaft nicht erfolgen soll. Darüber hinaus wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt werden kann.
Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist in jedem Fall sinnvoll, da zum vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
5. Wenn vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?
Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r möglichen Umweltbelastung hat diese durch vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen, so dass kvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich bundeseinheitliche „Mindestmaß“ an Abwasserbehandlung muss somit auch vor der Abwassereinleitung in Gewässer realisiert werden, die den guten Zustand nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie - in Thüringen sind vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich weniger als 10% - bereits erreicht haben.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Rückblick. Zu DDR-Zeiten war es üblich, die „Selbstreinigung“ der Gewässer für die Reinigung der Abwässer zu benutzen. Fachleute wurden angehalten „Abwasserlastpläne“ für die Gewässer aufzustellen, die die Reinigungsleistung durch die Gewässer nachweisen und so vorhandene und neue Gewässerbelastungen durch kommunale und industrielle Abwässer rechtfertigen sollten. Selbst hier waren die Gewässer offiziell immer „in Ordnung“. Die Ergebnisse vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich s solchen Handelns sollten noch nicht vergessen sein. Selbst große Flüsse sahen aus wie die biologische Behandlungsstufe vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r heutigen Kläranlage. In diesen Flüssen wurde zwar viel gereinigt doch vielfältiges Leben gab es dort nur sehr wenig, auch war vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich andere Nutzung dieser Gewässer häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.
6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich kommunale Kläranlage anschließen lasse oder vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?
Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
7. Abwasserbeseitigungskonzepte und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Abwasserbeseitigungskonzepte sollen transparent die geplante Investitionstätigkeit des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde darstellen und damit auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger schaffen.
Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich m sehr frühen Planungsstand wurde erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepte eingeführt. Bereits diese Form der Beteiligung gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte sachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.
Für Fördermaßnahmen, die durch Landesmittel unterstützt werden, können nur die wirtschaftlichsten Varianten gefördert werden (Regelung der Förderrichtlinie). Dieses ist im Rahmen des Förderverfahrens gegenüber den zuständigen Stellen des Landes nachzuweisen. Darüber hinaus haben bei Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage?
Die Kosten für vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen ohne Einbau und Transport durchschnittlich etwa 5.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.
Die jährlichen Kosten der Wartung liegen bei vollbiologischen Kleinkläranlagen bei etwa 150 bis 250 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.
Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Thüringer Kommalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.
Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer kvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich oder geringere Abwasserbeiträge und vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss klvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r bis mittelgroßer Grundstücke in der Regel ein geringerer Beitrag zu entrichten.
9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung mvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich s Grundstückes stehlen?
Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann insbesondere dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.
Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage?
Der Besitzer vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn svollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.
Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch svollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Anlage verursacht werden. Selbst vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?
Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt des Thüringer Wassergesetzes. In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes trat jedoch auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft. Die Richtlinie gilt bis zum 30. September 2012. Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Förderung kann für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.
Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.
Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung oder sogar die Errichtung der Anlage vereinbart werden.
12. Müssen Kleinkläranlagen vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Zulassung haben?
Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich s Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 150 verschiedene Kleinkläranlagentypen die über vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich allgemvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von Kleinkläranlagen nach dem Motto „Ich bastle mir mal vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Klärgrube“ ist somit nicht nötig und nicht mehr zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.
Es sei angemerkt, dass in der Praxis Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel kvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Anwendung finden. Pflanzenkläranlagen haben vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich allgemvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?
Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Kleinkläranlage.
Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich zur fachgerechten Wartung vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich s Wartungsvertrages mit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich m zertifizierten Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus dieser Kleinkläranlage in vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.
Die Anforderungen an die Wartung und die Kontrolle wurden in der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung festgelegt.
14. Was muss ich beachten, wenn ich vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?
Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Einleitungserlaubnis zu beantragen.
Für die Fälle, dass vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.
Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Förderverfahren für Kleinkläranlagen erkundigen.
15. Wie sicher ist mvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Investition in vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich neue Kleinkläranlage?
Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich n Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
- vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Grundstück nicht innerhalb der Dezentrale Abwasserentsorgung Klärteich Klärgrube Wartung Verrieselung Pflanzenkläranlage Selbstbau SBR Klärtechnik selber einbauen, vollbiologische Kleinkläranlage Thüringen Erfurt SBR Abwasertechnik Abwasser Sammelgrube nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.
Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat. Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden. Klärschlamm-Kompostierung Selbstbau Kosten Wartung SBR Klärtechnik vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, Preisvergleich SBR Abwassertechnik Pflanzenkläranlage Eigenbau Thüringen Erfurt Der Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. In den Regelungen der LAWA bzw. der DWA wird von vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile im Mittel von
10 - 15 Jahren ausgegangen. Diese „Haltbarkeit“ wird auch von der Thüringer KKA-Studie bestätigt. Ein Vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, Kosten Pflanzenkläranlage Selbstbau SBR Klärtechnik Abwasser Sammelgrube Thüringen Erfurt SBR Kläranlage Festbett Kleinkläranlage genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist. 16. Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich? Pflanzenkläranlage Selbstbau Kosten SBR vollbiologische Kleinkläranlage selber einbauen, SBR Klärtechnik Abwasser abflusslose Kunststoff Sammelgrube Klärgrube Klärteich Thüringen Erfurt Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. 17. Kann ich vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich in vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf mvollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich m eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten? SBR Klärtechnik Kosten Preise Pflanzenkläranlage Erfurt Klärschlamm-Kompostierung Festbett Kläranlage Dichtheitsprüfung vollboologische Kleinkläranlage Nein! Für die Einleitung in vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Grundwasser ist vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich r ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärteich kommunale Kläranlage erfolgte.
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Erfurt Thüringen
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Alach Salomonsborn Schaderode |
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Linderbach - Azmannsdorf EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Mittelhausen EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Mönchenholzhausen Eichelborn, Hayn, Obernissa Sohnstedt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Molsdorf EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Neudietendorf Kornhochheim Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Nottleben GTH Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Riethnordhausen SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Ringleben Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Rockhausen IK Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Schloßvippach Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Schwerborn EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Stotternheim Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Tiefthal EF Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Töttelstädt Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Vieselbach Wallichen Erfurt Thüringen Klärtechnik |
Walschleben SÖM Erfurt Thüringen Klärtechnik |
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Erfurt Thüringen Thüringen Thüringen Thüringen
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Erfurt Gispersleben Kiliani Thüringen |
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Erfurt Gispersleben Viti Thüringen |
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Erfurt Hochheim Thüringen |
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Erfurt Ilversgehofen1 Thüringen |
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Erfurt Mühlberg Thüringen |
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Erfurt Walschleben Thüringen |
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Thüringen Thüringen Thüringen Erfurt Ilversgehofen Thüringen Erfurt.
Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Kreis Wartburg Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kreis Altenburger Land Thüringen, Kreis Eichsfeld Thüringen, Kreis Gotha Thüringen, Kreis Greiz Thüringen, Kreis Hildburghausen Thüringen, Kreis Nordhausen Thüringen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt Thüringen, Kreis Schmalkalden Thüringen, Kreis Sömmera Thüringen, Kreis Sonneberg Thüringen, Kreis Weimarer Land Thüringen, Kyffhäuserkreis Thüringen, Kiffhäuser Thüringen, Kreis Saale-Holzland Thüringen, Kreis Saale-Orla Thüringen, Kreis Unstrut-Hainich Thüringen, Andenhausen Thüringen, Bad Liebenstein Thüringen, Bad Salzungen Thüringen, Barchfeld Thüringen, Bischofroda Thüringen, Brunnhartshausen Thüringen, Buttlar Thüringen, Creuzburg Thüringen, Dankmarshausen Thüringen, Dermbach Thüringen, Diedorf/rhön Thüringen, Dippach Thüringen, Dorndorf Thüringen, Ebenshausen Thüringen, Empfertshausen Thüringen, Altenburger Land Thüringen, Eichsfeld Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kyffhäuser Kreis Thüringen, Landkreis Gotha Thüringen, Landkreis Greiz Thüringen, Landkreis Hildburghausen Thüringen, Landkreis Nordhausen Thüringen, Landkreis Sonneberg Thüringen, Sömmerda Thüringen, Saale-Holzlandd Thüringen, Saale-Orla Thüringen, Saalfeld-Rudolfstadt Thüringen, Schmalkalden-Meiningen Thüringen, Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Unstrut-Hainich Thüringen, Wartburg Thüringen, Weimar Thüringen
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Abtsbessingen; Adelhausen; Ahlstädt; Alach
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Altenberga; Altenbeuthen; Altenburg; Altendambach
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Großwechsungen; Großwelsbach; Grub; Grümpen
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Hachelbich; Hain; Haina; Haina
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Hohenebra; Hohenfelden; Hohengandern; Hohenkirchen
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Laucha; Lauscha; Lausnitz / Neustadt a. d. O.; Lausnitz bei Pößneck
Lauterbach; Legefeld; Lehesten; Lehnstedt
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Leutenberg; Leutenthal; Leutersdorf; Lichte
Lichtenhain/Bergbahn; Liebenstein; Liebstedt; Linda bei Neustadt an der Orla
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Lindewerra; Lindig; Lippersdorf-Erdmannsdorf; Lipprechterode
Lobenstein; Löberschütz; Löbichau; Lödla
Lucka; Luisenthal; Lumpzig; Lunzig
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Mannstedt; Marisfeld; Marksuhl; Marktgölitz
Markvippach; Marolterode; Marth; Martinroda
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Mengersgereuth-Hämmern; Menteroda; Merbelsrod; Merkers-Kieselbach
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Milz; Mittelhausen; Mittelpöllnitz; Mittelschmalkalden
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Nägelstedt; Nahetal-Waldau; Nauendorf; Naundorf
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Neundorf (bei Lobenstein); Neunheilingen; Neusiß; Neustadt
Neustadt am Rennsteig; Neustadt/Harz; Neustadt; Niederbösa
Niederdorla; Niedergebra; Niederorschel; Niederreißen
Niederroßla; Niedersachswerfen; Niederspier; Niedertrebra
Niederzimmern; Nirmsdorf; Nöda; Nohra
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Oberheldrungen; Oberhof; Oberkatz; Oberland am Rennsteig
Obermaßfeld-Grimmenthal; Obermehler; Obernissa; Oberpörlitz
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Orlamünde; Orlishausen; Oßmannstedt; Osthausen-Wülfershausen
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Pennewitz; Petersdorf; Petriroda; Pfaffschwende
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Pillingsdorf; Plaue; Pölzig; Pößneck
Possendorf; Posterstein; Pottiga; Probstzella
Pützlingen; Queienfeld; Rabenäußig; Ramsla
Rannstedt; Rastenberg; Rattelsdorf; Rauenstein
Rehungen; Reichenbach; Reichmannsdorf; Reinholterode
Reisdorf; Remda-Teichel; Remptendorf; Remstädt
Renthendorf; Rentwertshausen; Reurieth; Rhönblick
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Rustenfelde; Saalburg-Ebersdorf; Saaleplatte; Saalfeld/Saale
Saara; Saara; Sachsenbrunn; Sachsenhausen
Sättelstädt; Salomonsborn; Sankt Bernhard; Sankt Kilian
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Thonhausen; Thüringenhausen; Tiefenort; Tiefthal
Tissa; Toba; Töttelstädt; Töttleben
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Unstruttal; Unterbodnitz; Unterbreizbach; Unterellen
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Unterweid; Unterweißbach; Unterwellenborn; Urbach
Urbach; Urbich; Urleben; Urnshausen
Utendorf; Uthleben; Utzberg; Vacha
Vachdorf; Veilsdorf; Vesser (Suhl); Viernau
Vieselbach; Vippachedelhausen; Völkershausen; Vogelsberg
Vogtländisches Oberland; Volkerode; Vollenborn; Vollersroda
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Waldeck; Wallbach; Walldorf; Wallichen
Walpernhain; Walschleben; Waltersdorf; Waltershausen
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Wasungen; Weberstedt; Wechmar; Wehnde
Weida; Weilar; Weimar; Weinbergen
Weingarten; Weira; Weißbach; Weißenborn-Lüderode
Weißenborn; Weißendorf; Weißensee; Wendehausen
Wenigenehrich; Wenigenlupnitz; Wenigensömmern; Wernburg
Werningshausen; Wernrode; Wernshausen; Werther
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