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Komplettanlage MONOfluido besteht aus Klärbehälter/n (12), Schächten VS 60,PE-Abdeckungen TopCover und dem Klärsystem FLUIDO II
MONOfluido / Einwohner | Klärbehälter Maße
(Länge x Breite x Höhe)
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€ Preis*
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2 - 4 Einw. MONOfluido 4 E-15/15 |
2 x (128 x 120 x 215 cm) |
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4 - 6 Einw. MONOfluido 6 E-20/20 |
2 x (160 x 120 x 215 cm) |
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6 - 8 Einw. MONOfluido 8 E-30/30 |
2 x (208 x 120 x 215 cm) |
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7 - 9 Einw. MONOfluido 9 E-35/35 |
2 x (240 x 120 x 215 cm) |
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9 - 12 Einw. MONOfluido 12 E-50/50 |
2 x (320 x 120 x 215 cm) |
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Zuzüglich Einbau- und Einrichtungskosten.
Sämtliche Tanks, Lüftungs- Zu und Abwasserablaufleitungen sowie Steuerungs- und Stromkabel müssen mit teilweise sehr großem Gerät in den Boden eingebracht werden. Daraus ergeben sich natürlich weitere Kosten, die von uns nur vor Ort kalkuliert werden können. Sie möchten dass wir nur die Elektrik und Steuerung Einrichten, sie aber den Einbau der SBR-Anlage selbst übernehmen? Pläne dafür stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Zubehör für alle MONOfluido-Anlagen:
Schlammkompostierungs-Options-Paket (Vorbereitung für die einfache spätere SKS-Nachrüstung: Steuergerät F-Control Vollversion statt Steuergerät FS 20, vorbereiteter VS-60 Schacht, vormontierter Pumpensumpf; nur zusammen mit einer MONOfluido-Komplettanlage bestellbar!) |
Aufpreis 30 m Kabellänge am FLUIDO (werkseitig) |
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Kleinkläranlagen
Bau und Betrieb von technisch belüfteten und unbelüfteten Kläranlagen I. Rechtliche Grundlagen
Erlaubnisantrag
II. Planungsgrundlagen / Bemessungsgrundlagen
1. Einleitung des Abwassers in die Kläranlage
2. Bemessungsgrundlagen
III. Baugrundsätze
1. Vorklärung (Anlage 1)
2. Die biologische Nachreinigung
2.1 Allgemeine Bemerkungen
Mehrkammerausfaulgrube mit biologischer
Nachreinigung
2.1.2 Vorreinigung mit vollbiologischer Reinigungsstufe
2.2 Bautechnische Grundsätze
a) Filtergraben (Anlage 2)
b) Tropfkörper (Anlage 3)
c) belüftetes Festbett (Anlage 4)
d) Belebtschlammanlage (Anlage 5)
e) Nachklärteich (Anlage 6 + 7)
f) Pflanzenbeet (Anlage 8)
Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben
Reinigung des Oberflächenwassers in Klärteichen
Milchkammerabwasser
Überwachungswerte
Wartung
Rechtliche Grundlagen zur Einrichtung einer Kleinkläranlage
Abwasseranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser insbesondere nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung AbwV) eingehalten werden. Im übrigen gelten für die Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Allgemein anerkannte Regel der Technik für Kleinkläranlagen ist die DIN 4261. Diese wurde mit Erlassen der Umweltministerien nach § 34 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) verbindlich eingeführt.
Sind die Kleinkläranlagen nicht entsprechen der vorhandenenen Abwasseranlagen nicht diesen Anforderungen, sind sie nachzurüsten (§ 18b WHG und § 34 LWG). Die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer bedarf der wasserbehördlichen Erlaubnis (§§ 2 und 3 WHG)..
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7a WHG).
Die DIN 4261 gliedert sich wie folgt:
Teil 1 Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Anwendung,
Bemessung und Ausführung, Ausgabe Februar 1991
Teil 2 Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung, Ausgabe Juni 1984
Teil 3 Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung, Ausgabe September 1990
Teil 4 Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung
Betrieb und Wartung, Ausgabe Juni 1984
Diese Norm ist somit maßgebend für die Bemessung, den Bau und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen auf allen Grundstücken, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind. Sie gilt nicht nur für den Neubau von Kleinkläranlagen, sondern auch für bereits vorhandene Abwasser-Anlagen.
Die Gemeinden sind zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (§ 31 LWG). In diesem Zusammenhang erstellen die Gemeinden ein Konzept (Abwasserbeseitigungskonzept), in dem sie die Zielvorstellungen zur Abwasserbeseitigung auf dem gesamten Gemeindegebiet, die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung und die dafür vorgesehenen Zeiträume festlegen.
Erkundigen Sie sich daher bei der Gemeinde,
- ob ein Abwasserkonzept vorliegt,
- in welcher Form die Abwasserbeseitigung auf Ihrem Grundstück auf Dauer geregelt werden soll und
- welche Fristen für die Anpassungsmaßnahmen festgelegt sind.
Das zum Schutz der Gewässer im Wasserhaushaltsgesetz verankerte Minimierungsgebot wird nur erfüllt, wenn eine vorschriftsmäßige Kleinkläranlage Hauskläranlage vorgehalten und betrieben wird.
Zu einer ordnungsgemäßen Abwasserreinigungsanlage für häusliches Abwasser gehören daher grundsätzlich eine Vorklärung als Klärgrube und eine biologische Nachreinigung (Filtergraben, Tropfkörper, Belebtschlammanlage, belüftetes Festbett, Nachklärteich oder Pflanzenbeet).
Diese gesetzlichen Regelungen gelten für jedes nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossene Grundstück, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch die Wasserbehörde bedarf.
Die Betreiberin/Der Betreiber der Anlage ist für eine ausreichende Reinigung des Abwassers verantwortlich.
Die höchste Reinigungsleistung zu günstigen Investitions- und Betriebskosten und auch der Streit der Nachbarn untereinander lässt sich in der Regel immer dann erzielen, wenn mehrere benachbarte Haushalte an eine gemeinsame Kleinkläranlage angeschlossen werden.
II. Planungsgrundlagen/Bemessungsgrundlagen von Kleinkläranlagen
1. Einleitung des Abwassers in die Kleinkläranlage
Sämtliches im Haushalt anfallende Abwasser muss in die 1. Kammer der Vorklärung eingeleitet werden, auch das Abwasser aus der Küche, der Waschküche der Heizung und des Bades.
Ausgeschlossen ist das Regenwasser. und die Fäkalpumpe
In die vollbiologische Kläranlage soll nur das durch häuslichen Gebrauch verunreinigte Abwasser eingeleitet werden. Nicht eingeleitet werden dürfen Stoffe, die den Klärprozess beeinträchtigen können, wie zum Beispiel der Ölwechsel, feste Stoffe, chemische Stoffe, Fette, Öle, Säuren, Arzneimittelreste, das vollgeschissene Katzenklo scharfe Reinigungsmittel usw.
2. Bemessungsgrundlagen für die vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Anzahl der darin wohnenden Einwohner zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 50 m2 ist mit mindestens 4 Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis zu 50 m2 mit mindestens 2 Einwohnern zu rechnen (DIN 4261 Teil 1, Ziffer 4.2, und DIN 4261 Teil 2, Ziffer 3.3).
Bei allen anderen Häusern (Büros, Werkstätten, Gaststätten usw.) sind die entsprechenden Einwohnergleichwerte nach DIN 4261 Teil 1, Ziffer 4.3, zu ermitteln.
Vorklärungen müssen folgenden nutzbaren Inhalt aufweisen:
a) Absetzgruben für vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Geeignet für die vollbiologische Nachreinigung in Form von: - Belebtschlammanlagen
- belüftete Festbetten
- Tropfkörpern
Bemessungsgröße 0,3 m3 pro Einwohner, jedoch mindestens 3 m3
- Nachklärteichen
Bemessungsgröße 1 m3 pro Einwohner, jedoch mindestens 4 m3
Absetzgruben dienen der ausschließlichen Entschlammung von Abwasser und dem Rückhalt von Schwimmstoffen. Sie eignen sich daher nicht als mechanische Vorstufe für empfindliche biologische Reinigungsstufen wie die unter Punkt b) aufgeführten.
b) Ausfaulgruben
Geeignet für die biologische Nachreinigung in Form von:
- Filtergräben
- Pflanzenbeeten
Bemessungsgröße 1,5 m3 pro Einwohner, jedoch mindestens 6 m3
III. Baugrundsätze
Alle Kläranlagen, die nicht den baulichen Erfordernissen entsprechen, müssen entsprechend angepasst werden. Die baulichen Voraussetzungen sind in der schon erwähnten DIN 4261 festgelegt. Die Normen sind jedoch so umfangreich, dass sie hier nicht vollständig wiedergegeben werden können. Die DIN 4261, Teil 1 - 4, kann im Fachbuchhandel oder durch den Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, bezogen werden.
Außerdem gibt die untere Wasserbehörde des Kreises gern Auskünfte.
Nachfolgend werden nur einige der wichtigsten Vorschriften aufgeführt:
1. Vorklärung (s. Anlage 1)
a) Der Zulauf der Vorklärung muß rückwärtig über das Dach des Gebäudes (Kaminwirkung) entlüftet werden. vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
b) Die Reinigungsöffnungen der Vorklärung müssen jederzeit zugänglich, und dürfen nicht mit Erde, Rasen oder Ziergegenständen usw. bedeckt sein. Liegt die Vorklärung im Bereich einer Auffahrt, sind die Decke und die Abdeckung der Reinigungsöffnung entsprechend der größeren Belastung auszubilden. Die Abdeckung der Reinigungsöffnung darf nicht schwerer sein, als dass sie von einer Person ausgehoben werden kann.
c) Der Abfluss aus Kammer 3 ist gegen das Abfließen von Schwimmstoffen (Schlamm) durch den Einbau einer Tauchwand oder eines Tauchrohres zu schützen.
d) Als Übergang von Kammer zu Kammer ist das in Anlage Nr. 1 abgebildete einseitige Tauchrohr am besten geeignet.
2. Die biologische Nachreinigung 2.1 Allgemeine Bemerkungen
2.1.1 Mehrkammerausfaulgrube mit biologischer Nachreinigung
In der Mehrkammerausfaulgrube werden absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe zurückgehalten. Es erfolgt zusätzlich ein teilweiser anaerober1 Abbau der im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe.
Erst in der biologischen Nachreinigung wird das vorgeklärte Abwasser teils durch aerobe2 teils durch anaerobe1 biologische Vorgänge nachbehandelt.
Diese biologische Nachbehandlung kann erfolgen:
a) durch Nachschaltung eines Filtergrabens, g) durch Nachschaltung eines Pflanzenbeetes.
2.1.2 Vorreinigung mit vollbiologischer Reinigungsstufe
In der Absetz-/Ausfaulgrube (Vorklärung) werden nur die absetzbaren Stoffe (z. B. Schlamm) abgesetzt.
Die vollbiologische Reinigung erfolgt aerob3 im Kernstück der Anlage unter Zufuhr von Luftsauerstoff. vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Diese vollbiologische Nachbehandlung kann erfolgen:
b) durch einen Tropf- bzw. Tauchkörper,
c) durch ein belüftetes Festbett
d) durch eine Belebtschlammanlage oder
e) durch einen Nachklärteich.
2.2 Bautechnische Grundsätze
Werksmäßig hergestellte Vorklärungen sind prüfzeichenpflichtig. Vor dem Kauf lassen Sie sich bitte das Prüfzeichen nachweisen. Die bautechnischen Grundsätze für Kleinkläranlagen entnehmen Sie bitte den Anlagen 1-8 mit folgenden zusätzlichen Hinweisen:
a) Filtergraben (s. Anlage 2)
Beim Zusammenrücken der Rohrstränge auf den Mindestabstand von 1m ergibt sich ein Filterbeet. Als Filtermaterial ist gewaschener Kies 2-8 mm zu verwenden. Um ein Versickern des zu behandelnden Abwassers in den Untergrund zu verhindern, ist der Filtergraben in eine
bindige Bodenschicht (Bodengutachten ist vorzulegen) oder eine Folie einzubauen. Stoßweise Beschickung
Bei der Neuanlage oder Erweiterung ist ferner die stoßweise Beschickung zwingend vorgeschrieben, um eine optimale Auslastung der Filterschicht zu erzielen. Hierzu eignen sich Hebesysteme (Kippheber, Pumpen). Bei den Kipphebern ist ein Höhenverlust von ca. 35 cm zu berücksichtigen. Die stoßweise Beschickung mittels einer Pumpe arbeitet höhenunabhängig. Bei jedem Beschickungsvorgang muß der Rohrquerschnitt zu 25 % gefüllt werden. Daraus ergeben sich bei Filtergräben je Wohneinheit (4 EW) ca.
50 l je Beschickung.
b) Tropfkörper (s. Anlage 3)
Die Tropfkörper werden von den Fachfirmen in Fertigbauweise (meist rund) angeboten. Die Planunterlagen und Auskünfte über technische Details erhalten Sie bei den Anbietern.
c) belüftete Festbetten (s. Anlage 4)
Die biologische Abwasserreinigung erfolgt beim Festbettverfahren durch Mikroorganismen, die auf dem Festbett siedeln. Zur Sauerstoffversorgung der Mikroorganismen wird das Festbett feinblasig mit Sauerstoff belüftet.
Belüftete Festbetten können sowohl in Neuanlagen, als auch als Nachrüstsatz in vorhandene Anlagen installiert werden.
Planungsunterlagen und Auskünfte über technische Details erhalten Sie bei den Anbietern.
d) Belebtschlammanlage vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Die Belebtschlammanlagen werden von Fachfirmen in Fertigbauweise angeboten. Hierzu gehören auch die SBR-Anlagen. Das SBR-Verfahren ist eine einfache Variante des Belebtschlamm-Verfahrens. Ein wirtschaftlicher Einsatz von Belebtschlammanlagen dürfte jedoch erst bei Zusammenlegung mehrerer Wohneinheiten gegeben sein. SBR-Anlagen werden auch für kleine Anschlussgrößen angeboten. Planunterlagen und Auskünfte über technische Details erhalten Sie bei den Anbietern.
e) Nachklärteich (s. Anlagen 6 und 7)
Im Außenbereich stellen solche Nachklärteiche eine sinnvolle, günstige Alternative zu den in der DIN 4261 angegebenen Möglichkeiten dar. Dabei wird auf die DIN 4261 Teil 1 Abs. 3.1.4 "Sonstige Nachbehandlungen" Bezug genommen.
Der Nachklärteich bringt eine hohe Reinigungsleistung bei niedrigen Betriebskosten.
Die Mindestgröße des Nachklärteiches muß 100 m2 Wasserfläche bei einer Wassertiefe von 1,20 m betragen. Die weitere Bemessung hat nach den Tabellen 1 und 2 (Anlage 7) zu erfolgen. Es werden je Einwohner 15-20 m2 Wasserfläche benötigt. Diese Werte liegen auf der sicheren Seite, so dass kurzfristige Änderungen der Belastung ohne Auswirkungen auf die Qualität des ablaufenden Abwassers bleiben.
Der Wasserspiegel des Nachklärteiches darf nicht tiefer liegen als der Grundwasserspiegel.
Hinweis:
Es empfiehlt sich ein Abstand von 25m zum bewohnten Gebäude. Der Abstand zu einem bewohnten Gebäude eines Nachbargrundstückes sollte nicht geringer sein als zum Abwasserproduzenten selber. Der Abstand sollte zu Knicks und Gehölzgruppen 5m und zu Gewässern 10m betragen. Bei Anlagen an klassifizierten Straßen ist das Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein zu berücksichtigen.
Abdichtung von Nachklärteichen
Nachklärteiche müssen nach unten und an den Seiten abgedichtet sein. Als hinreichend dicht kann in der Regel eine etwa 60cm mächtige anstehende Bodenschicht mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf <= 10-8 m/s (Ton) gelten.( Nachweis durch Bodengutachten )
Bei Durchlässigkeitsbeiwerten des anstehenden Bodens kf > 10-8 m/s (Schluff, Feinsand) ist grundsätzlich eine künstliche Dichtung erforderlich. Dieses sind:
1) Foliendichtung mit seitlich hochgezogener Einbindung, Foliendicke mindestens 0,5mm, wurzelfest, UV-beständig, Folienmaterial vorzugsweise auf PE-Basis
2) Dichtung durch künstlich eingebrachte Deckschichten aus bindigen Böden erfordert ein Material mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf < 10-8 m/s. Das Material ist mit mindestens 30cm nachgewiesener Dicke und seitlich hochgezogener Einbindung einzubauen und auf mindestens 95 % Proctordichte zu verdichten.
( Nachweis durch Bodengutachten )
Wegen des fäkalen Ursprungs ist das Abwasser im Nachklärteich grundsätzlich hygienisch bedenklich. Aus diesem Grund ist ein direkter Kontakt von Personen mit dem Abwasser möglichst zu vermeiden. Eine wirksame Einzäunung wird dringend empfohlen.
vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
f) Pflanzenbeete vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Kleinkläranlage
Eine Sonderstellung nehmen die Pflanzenkläranlagen ein. Sie wurden in Schleswig-Holstein erst 1990 zugelassen. Der Flächenbedarf ist geringer als bei Nachklärteichen; dafür sind die Anforderungen an Planung, Bau und Wartung wesentlich höher.
Als Nettomindestfläche der Pflanzenkläranlagenn sind 5 m2 pro Einwohner bzw. mindestens 25 m2 Gesamtgröße anzusetzen. Die Abwasserbeschickung ist stoßweise im Unterflursystem vorzusehen, so dass ein entsprechender Stauraum einzuplanen ist, damit kein Abwasser über die Oberfläche der Pflanzenkläranlagen abfließt. Die Pflanzenkläranlagen können aus sandig-kiesigem Boden bestehen. Die Pflanzenkläranlagen sind zum Schutz des Untergrundes durch Folie abzudichten. Regenwasser darf nicht eingeleitet werden.
Für die Planung und Bauüberwachung kommen nur versierte Fachleute in Betracht. Der/Die Anlagenplaner/in oder -anbieter/in muss eine Gewährleistung für die Funktion der Pflanzenkläraanlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB - (5 Jahre) übernehmen. Die erforderliche Reinigungsleistung ist spätestens nach kurzer Einarbeitungszeit zu erreichen. Die Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen ergeben sich aus dem ATVArbeitsblatt A 262. Es kann bei der Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. (GFA), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, bezogen werden.
IV. Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe
1. Reinigung des Oberflächenwassers in Klärteichen
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, deren Hof- und/oder Dachflächenwässer den Klärteichen zugeführt werden, sind gemäß Tabelle 2 (Anlage 7) Zuschläge zu machen. Daraus ist die erforderliche Wasserfläche des Nachklärteiches zu ermitteln. Jauche, Gülle, Silagesäfte und Sickerjauche von Dungflächen dürfen nicht in die Vorklärung oder den Nachklärteich eingeleitet werden.
2. Milchkammerabwasser vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Bei landwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich oftmals die Frage nach dem Verbleib des Abwassers aus der Milchkammer (Spülwasser). Dieses ist den Jauche- bzw. Güllebehältern zuzuleiten. Allerdings ist hierbei der erhöhte Bedarf hinsichtlich der Größe des Jauche- bzw. Güllebehälters zu berücksichtigen.
Eine Ableitung des Abwassers aus der Milchkammer in die Kleinkläranlage ist nicht zulässig.
V. Überwachungswerte vollbiologische Kleinkläranlage Pfllanzenkläranlage Klärteich Filtergraben Verrieselung SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper Wirbel-Schwebebett-Anlage Klärgrube Sammelgrube SBR-Druckluft-Anlage
Gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) sind in einer am Ablauf gezogenen qualifizierten Stichprobe - mindestens 5 Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens 2 Stunden im Abstand von nicht weniger als 2 Minuten entnommen und gemischt werden - folgende Überwachungswerte einzuhalten:
Parameter Überwachungswert
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 150,00 mg/l
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5): 40,00 mg/l
VI. Wartung
Die Auflagen im Erlaubnisbescheid bezüglich der Wartung sind zu beachten.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist bei allen Anlagen nach III. Punkt 2.1.2 (außer dem Nachklärteich) zur vollbiologischen Nachbehandlung erforderlich!
Grundsätzlich bestehen für den Betreiber/die Betreiberin folgende Verpflichtungen:
- Verstopfungen und bauliche Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- In Kleinkläranlagen ist mit der Bildung schädlicher Gase zu rechnen, darauf ist bei der Reparatur zu achten (Unfallverhütungsvorschriften).
- Der Filtergraben ist mindestens zweimal jährlich auf einwandfreie Funktion der Lüftungsleitungen und der Ablaufleitungen (kein Aufstau in den Sickersträngen) zu prüfen.
- Pflanzenbeete sind mindestens zweimal jährlich auf ausreichende Versickerung im Bereich der Einlaufkulisse zu überprüfen. Es darf kein Aufstau in der vorgeschalteten Mehrkammerausfaulgrube und kein Abfluß über die Beetoberfläche erfolgen (Arbeitsblatt ATV A 262).
- Die Störungsleuchte für die Abwasserhebepumpen in der technischen Anlage ist wöchentlich auf ihre Funktion zu prüfen.
- Störungen bei den Abwassertauchpumpen sind sofort zu beseitigen. Wenn die Abwassertauchpumpen bei Tropfkörperanlagen nicht in Betrieb sind, ist der Tropfkörper außer Funktion und verschlammt sehr schnell.
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Biologische Nachreinigung : Nachklärteich Mindestgröße 100m2
je Einwohner 15-20m2 gem. Bemessungstabelle (Anlage 8)
Regenwasser der Dachflächen sollten dem Nachklärteich zugeführt werden
Dränagewasser darf nicht in den Nachklärteich eingeleitet werden
Abdichtung von Nachklärteichen
Nachklärteiche müssen nach unten und an den Seiten abgedichtet sein.
Als hinreichend dicht kann in der Regel eine etwa 60cm mächtige anstehende Bodenschicht mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf <= 10-8 m/s (Ton) gelten. ( Nachweis durch Bodengutachten )
Bei Durchlässigkeitsbeiwerten des anstehenden Bodens kf > 10-8 m/s (Schluff, Feinsand) ist grundsätzlich eine künstliche Dichtung erforderlich, z. B. Foliendichtung mit seitlich hochgezogener Einbindung, Foliendicke >= 0,5mm, wurzelfest, UV-beständig, Folienmaterial vorzugsweise auf PE-Basis, oder g :::1 « , : , 1• 51:2 ...c.*-50._ .
Dichtung durch künstlich eingebrachte Deckschichten aus bindigem Boden erfordert ein Material mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf < 10-8 m/s.
Das Material ist mit >= 30cm nachgewiesener Dicke und seitlich hochgezogener Einbindung einzubauen und auf mindestens 95 % Proctordichte zu verdichten. ( Nachweis durch Bodengutachten )
Bemessung von Nachklärteichen |
Anlage 7 |
Tabelle 1
erforderliche Teichwasserfläche Berechnungsbeispiel:
für 16 Einwohner ohne Hof- und Dachflächen
16 Einwohner x 18,8m2 / E = 300m2 Teichwasserfläche
20 |
Mindestanforderung |
|||||||||||
19 |
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erforderliche Teichwasserfläche |
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18 |
||||||||||||
17 |
||||||||||||
16 |
||||||||||||
15 |
||||||||||||
5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
anzuschließende Einwohner
Tabelle 2
Zuschläge für befestigte Flächen Berechnungsbeispiel:
für 4 Einwohner und 500m2 Hof- und Dachfläche mit Viehhaltung
4 Einwohner = 100m2 (Mindestgröße)
500m2 Hof- und Dachfl. m. Viehh. = 20m2 = insg. 120m2 Teichwasserfläche
10m2 ! 100m2 Hof- und Dachfläche >300m2 |
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5m2 ! 100m2 Hof- und Dachfläche >300m2 ohne Viehhaltung |
|||||||||||
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Unter granuliertem Belebtschlamm versteht man kugelförmige Agglomerate von .... LITERATUR. Abeysinghe D H, De Silva D G, Stahl D A und Rittmann B E (2002): ...
natürliche Populationen in Belebtschlamm und in Trinkwasser. ... In der Literatur sind als mögliche Ursachen eine Extraktion von ...
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Gebiete frei Haus. Selbstverständlich führen wir in den unten angegebenen Kreisen, Gemeinden und Städten auch für die Anlagen Einbau- und Einrichtungsarbeiten durch. Außerdem übernehmen wir für unsere SBR-Kleinkläranlagen auch gern die vorgeschriebene Wartung.
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