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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 
 

Biologische Klärschlammentsorgung
für 4-6m³ Klärgrube, jährlich 2l.
29€ inkl. MwSt.
Nur gegen Vorkasse. Lieferung innerhalb von 2-3 Wochen.
Achtung!! Produkt ist nur 10 Tage haltbar

Klärschlammentsorgung der Klärgruben und kein Ende?

KLÄR-KONTOR-NORD hat Erfolge auf dem Weg zu einer natürlichen Klärschlammtilgung in Klärgruben.

Zum leidwesen der Hausbesitzer im ländlichen raum, werden bei der Regelabfuhr alle 2 Jahre und bei der Bedarfsabfuhr, nach einer Kontrolle der Klärschlammhöhe, die Klärgruben zu allem Überfluss undfür nicht gerade wenig Geld, entschlammt. Warum dringenGemeinden, Städte, Kreise und Zweckverbände darauf so intensiev und kostenträchtig zu entschlammen.  Es begann schon in den sechziger Jahren und endete in den Neunzigern. Die Komunalen Kläranlagen wurden viel zu groß geplant und gebaut. Das liegt an den ausgezeichneten Verdienstmöglichkeiten von Planern, Baufirmen und komunalen Vertretern (Zweckverbänden) Die komunalen Kläranlagen waren nicht selten zehnmal größer gebaut wie der tatsächliche Bedarf. Zu Hohe Kapazitäten, was machen? Und da kam der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen gerade recht. Die komunalen Kläranlagen begannen, jedenfalls teilweise, und das nur auf Grund des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen, wieder rentabler zu arbeiten.

Diese ständige Entschlammung dient selbstverständlich nicht dazu, die natürliche Ausfaulung des Klärschlammes in den Klärgruben zu unterstützen. Die "Biologie" in der Klärgrube bricht nach jeder Entschlammung zusammen. Bevor sich das natürliche Gleichgewicht in der Klärgrube wieder hergestellt hat, vergeht meist ein viertel Jahr. Zu merken ist das an dem langsam zurückgehenden Gestank. Auch mit dem direkten Auffüllen der Klärgrube nach der Entschlammung mit klarem Wasser, wird die Situation der "Biologie" in der Klärgrube kaum besser.

Aus gutem Grund hat KLÄR-KONTOR-NORD seit 2010 Versuche gestartet, die Klärgrubenentschlammung sinnvoller und Kostengünstiger zu lösen. Für die Zukunft plant KKN, dass es keine Entschlammung von Klärgruben mehr geben soll. Nur, wie ist es im Moment noch?

Alle Jahre wieder steht der Klärschlammentsorger mit seinem Fahrzeug an der Klärgrube und saugt den Klärschlamm aus den Kammern in seinen unersättlichen Leib. So eine Absaugung kostet für ein Einfamilienhaus im Mittel 150€, können aber auch mal 250€ werden. Dies sind Kosten, die sich vor allem bei technischen Kleinkläranlagen (SBR, Festbett, Wirbel-Schwebebett Tropfkörperanlagen) alle 2 - 4 oder im günstigsten Fall alle 6 Jahre wiederholen. Die Ausfaulgruben , die den Klärteichen, Filtergräben oder Pflanzenkläranlagen vorgeschaltet sind, benötigen im Regelfall weniger Schlammentsorgung. Trotzdem empfindet jeder Hausbesitzer die Ausgaben dafür als unerquicklich und überflüssig.

Das soll sich, wenn es nach KLÄR-KONTOR-NORD geht, in Zukunft ändern. Denn seit 2010, wie schon oben erwähnt, wird von KKN, im Rahmen der turnusmäßigen Kläranlagenwartung, in einige ausgesuchte Klärgruben ein Klärschlamm Ausfaulbeschleuniger zugesetzt. Vergleichbar ist, wie die Gartenbesitzer wissen, eine seit Jahrzehnten praktizierte Kompostbehandlung durch eine handelsübliche "Anschubkompostierung".

Ähnlich, im Ergebnis nur umgekehrt, wirkt der Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger von KLÄR-KONTOR-NORD, als natürlicher Schlammentsorger.

Nachdem der Klärschlamm in der Zwei oder Dreikammer-Klärgrube eine ausreichende Höhe erreicht hat, nehmen wir eine abgemessene Menge des Ausfaulbeschleunigers in Form von Flüssigkeit und schütten ihn  in die erste Kammer, also direkt in die Feststoffe  der Klärgrube hinein. Nach einiger Zeit wird das Grauwasser in der Klärgrube ein wenig schmutzig weiß. Der Ausfaulbeschleuniger beginnt seine Arbeit. Einige Tage späterm, manchmal auch schon am gleichen Tag,  nimmt das Wasser und der Schlamm wieder seine normale Farbe an. Wir bemerken aber, dass sich der Klärschlamm vom Grund der Klärgrube langsam löst. Nach einiger Zeit ist der Klärschlamm bis auf einen geringen Rest verschwunden. Der 5-10cm hohe Schwimmschlamm, der auf der ersten Kammer vor sich hin fault und deren Faulteile zu gegebener Zeit auf den Boden sinken, ist davon unberührt. Der natürliche Kreislauf innerhalb der Klärgrube wird durch den Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger  erhalten und verstärkt. Ein weiterer Vorteil ist die wirklich extreme Verbesserung der Ablaufwerte des Abwassers. Die Messungen des Abwassers belegen eine Verbesserung der Wasserqualität die an die Werte von Flußwasser heranreicht oder mehr. Also, eine rundum positive Mitteilung für Hausbesitzer mit Kleinkläranlagen. Aber, wie ist der Preis, kann Recource und das wichtigste, Geld eingespart werden?,Selbstverständlich, die Kosten der Schlammensorgung fallen ja ganz weg und es bleiben nur die Kosten für den Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger. Für eine Wohneinheit (Klärgrube 3-6m³) werden das jährlich 26€ bzw. 29€ im Versand, mehr an Wartungskosten sein. Ist diese ökologisch seichte Schlammentsorgung überall und bei jedem dezentralen Kleineinleiter möglich? Im Grunde ja.

Allgemeiner Überblick Kleinkläranlagen

Ein wesentliches Ziel der Novellen der Wassergesetze ist es sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.

Häufig gestellte Fragen werden wir hier beantworten:

  1. Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?

    Nur wenige der in den Ländern, Kreisen und Gemeinden vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

    Das Abwasser der  Betreiber wird in der Regel noch immer nach einer Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen einen Anteil von 85 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kleineren Gewässern führt dies neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht die Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit das Problem, sondern die Belastung aus der großen Anzahl dieser unzureichenden Kleinkläranlagen.

    Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch die sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.
     
  2. Warum wird jetzt das Thema „Kleinkläranlagen“ in den Novellen der Länder  zum Wassergesetz behandelt?

    Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen, die in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.
    Aufgrund des großen Nachholbedarfs in den neuen Ländern nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und diese gemeindlichen Gebiete an diese Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.

    Nachdem für diese Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in den Ländern errichtet waren, besteht nun die gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten die unzureichenden Zustände zu beseitigen.

    Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In diesen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als eine Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass die seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit, diese Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

    Hierfür wollen die Novellen der Länder die Wassergesetze die Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden. Dies ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.

    Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Sicherheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn diese Anlage eine längerfristige bzw. die dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.
     
  3. Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?

    Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist die zentrale Abwasserentsorgung häufiger die wirtschaftlichere Variante einer dauerhaften Abwasserentsorgung. Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.

    Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.
     
  4. Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?

    Regelungen zur Sanierung von Abwasseranlagen sind nicht Inhalt der aktuellen Novellen der Wassergesetze. Es gelten die bestehenden Regelungen weiterhin.

    Bereits nach dem bisher geltenden Wasserrecht besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
    Es ist  jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen. Vielmehr wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt wird.

    Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist jedoch in jedem Fall sinnvoll, da zum einen die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
     
  5. Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?

    Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat diese durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmen­bedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
     
  6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?

    Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
     
  7. Wie wird der Bürger über die Abwasserbeseitigungskonzepte informiert?

    Die Abwasserbeseitigungskonzeptesollen über geplante Maßnahmen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde informieren. Damit wird auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger geschaffen, da eigene Investitionen (z. B. in die Grundstücks­ent­wässerung) besser geplant werden können.

    Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wird nun erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepteeingeführt. Diese Form der Information der Bürger gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzeptesachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei der Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen haben. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben, nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
     
  8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?

    Die Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen mit Einbau und Transport durchschnittlich etwa 6.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.

    Die jährlichen Kosten der Wartung liegen je nach Bundesland für vollbiologische Kleinkläranlagen bei etwa 100 bis 300 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.

    Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Kommunalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.

    Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.

    Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke ist in der Regel ein kaum geringerer Beitrag zu entrichten.
     
  9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung meines Grundstückes stehlen?

    Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann nur dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.

    Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
     
  10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?

    Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.

    Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
     
  11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?

    Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt der Novelle des Thüringer Wassergesetzes. Diese ist jedoch ergänzend vorgesehen. Eine Förderung soll für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.

    In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes tritt auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft.

    Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.

    Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel einen günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung der Anlage vereinbart werden.
     
  12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?

    Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 140 verschiedene Kleinkläranlagentypen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von „selbstgebauten“ Kleinkläranlagen ist nicht zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.

    In der Praxis finden Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
     
  13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?

    Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.

    Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus einer Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

    Auch für die vollbiologischen Kleinkläranlagen, die in einen öffentlichen Abwasserkanal das Abwasser einleiten, ist ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nachzuweisen. Die Anforderungen an diesen Fachbetrieb werden erst noch in der Kleinkläranlagen-Verordnung festgelegt.
     
  14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?

    Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.

    Für die Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.

    Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie auch zum Förderverfahren erkundigen.
     
  15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?

    Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
    • das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und
    • eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.

Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.

Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang aufgrund der Gesetzesänderung befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.

Der beabsichtigte Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
 

Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist.
 

  1. Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich?

    Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
     
  2. Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten?

Nein! Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.

Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms

aus Kleinkläranlagen

1. Begriffe und Definitionen

In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine

Abwasserbehandlungsanlagen.

Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß Wassergesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hiernach haben abflusslose Sammelgruben – wie im Übrigen auch

Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu

sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Nach der Bauordnung müssen abflusslose

Sammelgruben und Kleinkläranlagen darüber hinaus u.a. ausreichend

groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungsund

Entleerungsöffnungen verfügen.

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss

von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität

von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeriums

für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von

Kleinkläranlagen im Folgenden: „Kleinkläranlagenrichtlinie“,

vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.

Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige

bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so

deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Ziffer

10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der

jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen

Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getroffenen

- verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich

des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derartigen

Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren

Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.

KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgeführten Orte und Gemeinden des Landkreises Peine überwiegend kostenfrei.

Peine Landkreis

Edemissen im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Hohenhameln im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Ilsede im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Lahnstedt im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Lengede im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Peine im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Vechelnde im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert.  Wendeburg im Landkreis Peine. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. Peine Landkreis

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KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Städte Kreise und Gemeinden kostenfrei

Bad Bentheim, Emlichheim, Engden, Esche, Georgsdorf, Getelo, Gölenkamp, Halle in Niedersachsen, Hoogstede, Isterberg, Itterbeck, Emden, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn,

Ammerland, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüneburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Ostfriesland,  Peine, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wittmund, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Nienburg-Weser, Hannover, Rotenburg an der Wümme, Soltau-Fallingbostel,

Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg, Wesermarsch, Hannover, Hannoverschmünden, Bremen, Quakenbrück,Abickhafe,; Accum; Achim; Achum
Addernhausen,; Adelebsen; Adelheidsdorf; Adelheidsgroden
Adenbüttel; Adendorf; Adenstedt; Aerzen
Affinghausen; Ahausen; Ahlden (Aller); Ahnsbeck
Ahnsen; Akelsbarg; Alfeld (Leine); Alfhausen
Alfstedt Kleinkläranalge; Algermissen; Algesdorf; Almstedt
Altenau Klärteich; Altenhagen II; Altenhagen; Altenmedingen
Altjührden Klärbeet; Amelinghausen; Amt Neuhaus; An der Rhumequelle
Anderlingen  Selbstbau; Anderten; Andervenne; Anemolter
Anemolter-Schinna  Abwasser; Ankum; Antendorf; Apelern
Apen Kleinkläranlage; Apensen; Appeln; Ardorf
Arholzen SBR Kläranlage; Arle; Asel; Asendorf
Auetal Abwasserteich; Auhagen; Aurich; Aurich-Oldendorf
Axstedt Schilfbeet; Bad Bederkesa; Bad Bentheim; Bad Bevensen
Bad Bodenteich  SBR; Bad Eilsen; Bad Essen; Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim; Bad Grund (Harz); Bad Harzburg; Bad Iburg
Bad Laer Abwasserteich; Bad Lauterberg im Harz; Bad Münder am Deister; Bad Nenndorf
Bad Pyrmont Bremen; Bad Rothenfelde; Bad Sachsa; Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn  Klärschlamm; Badbergen; Baddeckenstedt; Badenhausen
Bagband; Bahnhof Varbitz; Bahrdorf; Bahrenborstel
Bahrendorf Komposteriung; Bakum; Balge; Baltrum
Bangstede; Banteln; Banzau; Bardowick
Barenburg; Bargebur; Bargstedt-Ohrensen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Barnitz
Barnstorf; Barsinghausen; Barßel; Barstede
Barum; Barum; Barver; Barwedel
Basdahl; Bassum; Bausen; Bawinkel
Beckdorf; Beckedorf; Beckeln vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bedekaspel
Beedenbostel; Beesten; Beierstedt; Belau
Belm; Bendestorf; Bentstreek; Bergdorf
Berge; Bergen; Bergen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bergen (Dumme)
Bergfeld; Bergkirchen; Berne; Bernsen
Bersenbrück; Berumbur; Berumerfehn; Beseland
Betheln; Bettingerode; Bevern vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Beverstedt
Bienenbüttel; Billerbeck; Bilshausen; Binnen
Bippen; Bischof; Bispingen  vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bissendorf
Blauhand; Bleckede; Blender vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Blersum
Blomberg; Blyinghausen; Bockenem; Bockhorn
Bockhornerfeld; Bockhorst; Bodenfelde; Bodensee
Bodensee; Bodenwerder; Böhme; Boen
Börger; Börßum; Bösel vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bösen
Bötersen; Boffzen; Bohmte vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bokel
Bokensdorf; Bomlitz; Borgstede; Borkum
Borstel; Borstel; Bothel vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bovenden
Brackel; Brake; Bramsche; Bramstedt
Braudel; Braunlage; Braunschweig; Breddenberg
Breddorf; Bredehorn; Bredenbock vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Breese im Bruche
Breese in der Marsch; Bremervörde; Breselenz; Breustian
Brevörde; Brinkum; Brockel vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Brockum
Bröckel; Brokeloh; Brome; Bruchhausen-Vilsen
Brüchauer Mühle; Brüggen; Brünkendorf; Buchholz
Buchholz (Aller); Buchholz in der Nordheide; Bückau; Bückeburg
Bücken; Büddenstedt; Bühren vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube; Bülstedt vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Bündheim; Bündheim/Schlewecke; Bunde; Bunderhe vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube e
Burgdorf; Burgdorf; Burgwede vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube l; Burhafe vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Bussau; Butjadingen; Buxtehude; Cäciliengroden
Calberlah; Cammer; Canhusen; Cappel vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Cappeln (Oldenburg); Carolinensiel; Celle; Cirkwehrum
Clausthal-Zellerfeld; Clenze; Cloppenburg; Coldinne vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Colnrade; Coppenbrügge; Coppengrave; Cramme vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Cremlingen; Cuxhaven; Dahlum; Dalitz vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dambeck; Damme; Damnatz; Danndorf
Dannenberg; Dannenberg (Elbe); Darchau; Dassel vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Deckbergen; Dedelstorf; Deensen; Deinstedt
Delligsen; Delmenhorst; Denkte; Derental vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dersum; Despetal; Detern; Dettum vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Deutsch Evern; Diahren; Dickel; Dickfeitzen
Didderse; Diekholzen; Dielmissen; Diepenau vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Diepholz; Diethe; Dinklage; Dissen am Teutoburger Wald vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dörpen; Dörverden; Dötlingen; Dohren vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dohren; Dollart; Dornum; Dornumergrode
Dornumersiel; Dorstadt; Dorum; Dose vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dragahn; Drakenburg; Drangstedt; Dransfeld
Drebber; Drentwede; Driftsethe; Duderstadt vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgrube
Dübbekold; Düdinghausen; Dünsen; Duingen
Dunum; Dykhausen; Ebergötzen; Eberholzen
Ebersdorf; Ebstorf; Eckertal; Edemissen
Edewecht; Eggermühlen; Ehra-Lessien; Ehrenburg
Eichengrund; Eickeloh; Eicklingen; Eime
Eimen; Eimke; Einbeck; Eisdorf
Elbe; Elbingerode; Eldingen; Ellenserdammersiel
Elmlohe; Elsdorf; Elsfleth; Elze
Emden; Emlichheim; Emmendorf; Emmerthal
Emsbüren; Emstek; Emtinghausen; Engden
Engeln; Engern; Enzen; Erichshagen
Erkerode; Esche; Eschede; Escher
Eschershausen; Esens; Essel; Essen (Oldenburg)
Esterwegen; Estorf; Etzel; Everode
Eversmeer; Evesen; Evessen; Exten
Eydelstedt; Eystrup; Falkenmoor; Fallingbostel
Farven; Faßberg; Feggendorf; Felde
Fiebing; Filsum; Fintel; Firrel
Flögeln; Flöthe; Forlitz-Blaukirchen; Frankenfeld
Freden (Leine); Freepsum; Freistatt; Frellstedt
Frelsdorf; Freren; Fresenburg; Frestorf
Friedeburg; Friedland; Friedrichswald; Friesoythe
Fürstenau; Fürstenberg; Funnix; Gadesbünden
Gamehlen; Ganderkesee; Gandesbergen; Garbsen
Garlstorf; Garrel; Gartow; Geeste
Gehrde; Gehrden; Gelldorf; Georgsdorf
Georgsmarienhütte; Gerdau; Gersten; Getelo
Gevensleben; Gieboldehausen; Gielau; Gielauer Mühle
Gielde; Giesen; Gifhorn; Gilten
Gistenbeck; Gittelde; Glandorf; Gledeberg
Gleichen; Gnarrenburg; Göhr; Göhrde
Gölenkamp; Goelriehenfeld; Göttingen; Göttingerode
Gohlau; Gohlefanz; Goldbeck; Goldenstedt
Golmbach; Gorleben; Goslar; Govelin
Grabau; Grabstede; Grafhorst; Grafschaft
Granstedt; Grasberg; Grasleben; Greetsiel
Grethem; Grimersum; Gronau (Leine); Groothusen
Groß Berßen; Groß Gaddau; Groß Gusborn; Groß Hegesdorf
Groß Heide; Groß Ippener; Groß Meckelsen; Groß Midlum
Groß Oesingen; Groß Sachau; Groß Twülpstedt; Groß Wittfeitzen
Großefehn; Großenkneten; Großheide; Grotenhof
Grünenkamp; Gülze; Gümse; Guhreitzen
Gusborn; Gut Hagen; Gut Meudelfitz; Gyhum
Habichhorst; Habichhorst-Blyinghausen; Habighorst; Hademstorf
Hämelhausen; Häuslingen; Hage; Hagen am Teutoburger Wald
Hagen im Bremischen; Hagenburg; Hagermarsch; Hahausen
Hahndorf; Hahnenberg; Hahnenklee-Bockswiese; Halbemond
Halle; Halle; Hambergen; Hambühren
Hameln; Hamersen; Hamswehrum; Handeloh
Handrup; Hankensbüttel; Hannover; Hannoversch Münden
Hanstedt; Hanstedt I; Harbarnsen; Hardegsen
Haren; Harlingen; Harlingerode; Harpe
Harper Mühle; Harpstedt; Harsefeld; Harsum
Hasbergen; Haselünne; Haßbergen; Hassel (Weser)
Hassendorf; Haste; Hatten; Hattendorf
Hattorf am Harz; Haverlah; Hedeper; Heede
Heemsen; Heere; Heerstedt; Heeslingen
Heeßen; Hehlen; Heidhausen; Heidmühle
Heinade; Heiningen; Heinsen; Hellwege
Helmstedt; Helpsen; Helsinghausen; Helvesiek
Hemmingen; Hemmoor; Hemsbünde; Hemslingen
Hemsloh; Hepstedt; Hermannsburg; Herzberg
Herzlake; Hesel; Hesel; Hespe
Hespe-Hiddensen; Hessisch Oldendorf; Heuerßen; Heyen
Hibben; Hildesheim; Hilgermissen; Hilkenbrook
Hillerse; Hilter am Teutoburger Wald; Himbergen; Hinte
Hinterhagen; Hipstedt; Hitzacker; Hobbensen
Hodenhagen; Höfer; Höhbeck; Hörden
Hoheesche; Hohelucht; Hoheluft; Hohenberge
Hohenhameln; Hohenkirchen; Hohenrode; Hohne
Hohnhorst; Holdorf; Holenberg; Holle
Hollen; Hollenstedt; Holste; Holtgast
Holtland; Holtorf; Holtrop; Holzen
Holzhausen; Holzminden; Hoogstede; Hooksiel
Hornburg; Horstedt; Horsten; Horsten
Hoya; Hoyershausen; Hude (Oldenburg); Hüde
Hülsede; Hülshagen; Hüven; Husum
Ihlow; Ihlowerfehn; Ilsede; Ingeleben
Isenbüttel; Isernhagen; Isterberg; Itterbeck
Jade; Jameln; Jamelner Mühle; Jasebeck
Jelmstorf; Jembke; Jemgum; Jerxheim
Jesteburg; Jever; Jiggel; Jork
Jühnde; Jührdenerfeld; Juist; Kaarßen
Kähmen; Kakenstorf; Kalbe; Kalefeld
Kamerun; Karmitz; Karwitz; Kassau
Kathrinhagen; Katlenburg-Lindau; Kettenkamp; Kirchbrak
Kirchdorf; Kirchhorsten; Kirchlinteln; Kirchseelte
Kirchtimke; Kirchwalsede; Kirchwistedt; Kissenbrück
Klein Berßen; Klein Gaddau; Klein Gusborn; Klein Heide
Klein Holtensen; Klein Meckelsen; Klein Wittfeitzen; Klein Witzeetze
Kleinhegesdorf; Kloster; Kluse; Kneitlingen
Kobbensen; Köhlen; Königslutter am Elm; Kollase
Konau; Korvin; Krainhagen; Kranenkamp
Krebeck; Kreiensen; Kreuzriehe; Kreyenhagen
Krummasel; Krummhörn; Kuckshagen; Kührstedt
Külitz; Küsten; Kussebode; Kutenholz
Laake; Laar; Laasche; Laatzen
Laave; Lachendorf; Lähden; Lage
Lahn; Lahstedt; Lamspringe; Landesbergen
Landolfshausen; Landsatz; Landwehr; Langelsheim
Langen; Langen; Langendamm; Langendorf
Langenhagen; Langenhorst; Langeoog; Langlingen
Langwedel; Lastrup; Lathen; Lauenau
Lauenbrück; Lauenförde; Lauenhagen; Lebbien
Leer (Ostfriesland); Leese; Leeseringen; Leezdorf Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Lefitz; Lehe; Lehre; Lehrte
Leiferde; Leisten; Leitstade; Lembruch Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Lemförde; Lemgow; Lemwerder; Lengede Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Lengenbostel; Lengerich; Lenne; Lenzen
Levesen; Leybuchtpolder; Lichtenhorst; Lichtenmoor Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Liebenau; Liebenburg; Liekwegen; Liepehöfen
Lilienthal; Lindern (Oldenburg); Lindhorst; Lindwedel
Lingen; Linsburg; Lintig; Loccum Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Löningen; Lohne (Oldenburg); Loitze; Loppersum
Loquard; Lorup; Loxstedt; Luckau Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Ludwigsdorf; Lübberstedt; Lübbow; Lüchow
Lüder; Lüdersfeld; Lüerdissen; Lüggau Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Lüneburg; Lünne; Lütenthien; Lütetsburg
Luhden; Lunestedt; Lutter am Barenberge; Lyhren Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Maasen; Maddau; Mailage; Malsleben
Marcardsmoor; Marienhafe; Marienhagen; Mariensiel Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Marklohe; Marl; Marlin; Martfeld
Marx; Meerbeck; Meetschow; Mehlfien
Meine; Meinersen; Meinsen; Melle Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Mellinghausen; Menslage; Menstede; Menstede-Coldinne
Meppen; Merzen; Messenkamp; Messingen
Metzingen; Meudelfitz; Meußließen; Middelsfähr Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Midlum; Minsen; Misselwarden; Mittegroßefehn
Möllenbeck; Molbergen; Molden; Moordorf Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Moorhusen; Moormerland; Moorweg; Moorwinkelsdamm
Moringen; Morsum; Müden (Aller); Münchehagen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Münkeboe; Müsingen; Müsleringen; Mützen
Mulsum; Munster; Nadlitz; Nahrendorf
Natendorf; Nausen; Nebenstedt; Neetze Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Negenborn; Nendorf; Nenndorf; Nesse
Neßmersiel; Neu Darchau; Neu Garge; Neu Tramm
Neu Wendischthun; Neu Wulmstorf; Neubörger; Neuenburg
Neuenhaus; Neuenkirchen; Neuenkirchen; Neuenkirchen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Neuenkirchen-Vörden; Neuharlingersiel; Neuhaus; Neuhof
Neukamperfehn; Neulehe; Neuschoo; Neustadt am Rübenberge
Neustadtgödens; Niederlangen; Niedernwöhren; Niemetal
Nienbergen; Nienbrügge; Nienburg (Weser); Nienhagen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Nienstädt; Nienwalde; Nienwedel; Niestedt
Nörten-Hardenberg; Norden; Nordenham; Norderney
Nordholz; Nordhorn; Nordsehl; Nordstemmen
Northeim; Nortmoor; Nortrup; Oberlangen
Obernfeld; Obernholz; Obernkirchen; Ochtelbur Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Ochtersum; Oerel; Oestringfelde; Oetzen
Ohndorf; Ohne; Ohrum; Oker
Oldeborg; Oldemühle; Oldenburg (Oldb); Oldendorf
Oldendorf (Luhe); Oldendorfer Mühle; Osloß; Osnabrück
Osteel; Ostercappeln; Ostereistedt; Osterforde
Osterholz-Scharmbeck; Osterhusen; Ostermarsch; Osterode am Harz Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Ostersander; Osterwald; Ostgroßefehn; Ostiem
Ostochtersum; Ostrhauderfehn; Ottensen; Ottenstein
Otterndorf; Ottersberg; Ovelgönne; Oyten
Padingbüttel; Papenburg; Parsau vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Pattensen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Pegestorf; Peine; Penkefitz; Pennigsehl
Petersgroden; Pevestorf; Pewsum; Pilsum
Pisselberg; Platenlaase; Plumbohm; Poggenhagen
Pohle; Polle; Pollhagen; Posade
Prabstorf; Predöhlsau; Preten; Prezelle
Prießeck; Prinzhöfte; Prisser vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Privelack Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Probsthagen; Proitze; Proitzer Mühle; Pudripp
Pudripp/Bahnhof; Pussade; Quakenbrück; Quarnstedt
Quartzau; Quendorf; Quernheim; Quickborn
Raddestorf; Raden; Räbke; Rätzlingen
Rannenberg; Rastdorf; Rastede; Rechtsupweg Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Reddereitz; Reepsholt; Reeßum; Rehburg
Rehburg-Loccum; Rehden; Rehlingen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Rehren A.O.
Rehren A.R.; Reinsdorf; Reinsen-Remeringhausen; Reinstorf
Remlingen; Renkenberge; Rennau; Reppenstedt Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Restorf; Rethem (Aller); Rhade; Rhauderfehn
Rhede; Rheden; Rhumspringe; Ribbesbüttel
Riede; Riehe; Riekau; Riepe
Riepen; Riepsterhammrich; Rieste; Ringe
Ringstedt; Rinteln; Riskau; Ritterhude
Rodenberg; Rodewald; Röhrkasten; Römstedt
Rötgesbüttel; Roffhausen; Roggenstede; Rohrsen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Roklum; Rolfshagen; Rollshausen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Rondel
Ronnenberg; Rosche; Rosdorf; Rosengarten
Rotenburg (Wümme); Rucksmoor; Rüdershausen; Rühen Vollbiologische SBR Kleinkläranlage wird von KKN-Umwelttechnik inkl. Beratung, Planung und evtl. Einbau, geliefert. 
Rusbend; Sachsenhagen; Saggrian; Salderatzen
Sallahn; Salzbergen; Salzgitter; Salzhausen
Salzhemmendorf; Samern; Sandbostel; Sande v
Sanderbusch; Sandstedt; Sankt Andreasberg; Sarchem
Sareitz; Sarenseck; Sarstedt; Sassenburg
Saterland; Satkau; Sauensiek; Schaafhausen
Schäpingen; Schapen; Scharnhorst; Scheden
Scheeßel; Scheie; Schellerten; Schermbeck
Schierneichen-Deinsen; Schiffdorf; Schinna vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Schladen
Schlannau; Schlewecke; Schmalenbruch-Windhorn; Schmardau
Schmarrie; Schmarsau; Schmessau; Schnackenburg
Schnadlitz; Schnega; Schnega/Bahnhof; Schneverdingen
Schönewörde; Schöningen; Schöppenstedt; Schöttlingen
Schoholtensen; Scholen; Schoost; Schortens
Schüttorf; Schulenberg im Oberharz; Schwaförden; Schwanewede
Schwarme; Schwarmstedt; Schwedenschanze; Schweindorf
Schweringen; Schwerinsdorf; Schwienau; Schwittersum
Schwülper; Seeburg; Seedorf; Seedorf
Seelwig; Seelze; Seerau vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Seesen
Seevetal; Seggebruch; Sehlde; Sehlem
Sehnde; Selsingen; Semmenstedt; Seulingen
Seybruch; Sibbesse; Sickte; Siedenburg
Siemen; Sillenstede; Simonswolde; Sipnitz
Sittensen; Sögel; Söhlde; Söllingen
Soldorf; Solkau; Soltau; Soltendieck
Sottrum; Soven; Spahnharrenstätte; Spelle
Spetzerfehn; Spiekeroog; Spithal; Splietau
Sprakensehl; Springe; Stade; Stadensen
Stadland; Stadthagen; Stadtoldendorf; Staffhorst
Stapel; Starrel; Staufenberg; Stavern
Stedesdorf; Steimbke; Steinbergen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Steinfeld (Oldenburg)
Steinhausen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Steinhorst; Steinkirchen; Stelle
Stemmen; Stemmen; Stemshorn; Steyerberg
Stiepelse; Stöckse; Stoetze; Stolzenau
Strackholt; Streetz; Strücken; Stubben
Stuhr; Suddendorf; Suderburg; Sudwalde
Sückau; Südbrookmerland; Süderneuland I vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Süderneuland II
Südhorsten; Süpplingen; Süpplingenburg; Süstedt
Suhlendorf; Sulingen; Surwold; Sustrum
Suthfeld; Suurhusen; Syke; Tallensen-Echtorf
Tappenbeck; Tarmstedt; Teichlosen; Tettens vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben in den Landkreis Hameln-Pyrmont
liefern
Thedinghausen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Theene; Thuine vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Thune
Thunpadel; Tiddische; Tidofeld; Tiesmesland
Tießau; Timmel; Tiste; Tollendorf
Tolstefanz; Toppenstedt; Torfhaus; Tostedt
Tramm; Trebel; Tripkau; Tripkau
Tülau; Tüschau; Twieflingen; Twist
Twistringen; Uchte; Uehrde; Uelsen
Uelzen; Uetze; Ulbargen; Ummern
Undeloh; Unterlüß; Upgant-Schott; Upjever vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben in den Landkreis Hameln-Pyrmont
liefern
Uplengen; Upleward; Uslar; Utarp
Uthlede; Uthwerdum; Uttum; Vaddensen
Vahlberg; Vahlbruch; Vahlde; Varel
Varrel; Vechelde; Vechta; Vehlen
Velpke; Veltheim; Verden (Aller); Victorbur
Vienenburg; Vierden; Vietze; Visbek
Visquard; Visselhövede; Volkfien; Volksdorf
Volksen; Vollersode; Voltlage; Vorderhagen
Vordorf vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Vornhagen; Vorwerk; Voßbarg
Vrees; Waake; Waddewarden; Waddeweitz
Wagenfeld; Wagenhoff; Wahrenholz; Walchum
Walkenried; Wallenhorst; Wallmoden; Walsrode
Waltringhausen; Wangelnstedt; Wangerland; Wangerooge
Warber; Warberg; Wardenburg; Warmsen
Warpe; Warpke; Wasbüttel; Wathlingen
Wedderin; Wedemark; Weener; Weenzen
Wehningen; Wehrbleck; Wellie; Wendeburg
Wenden; Wendenborstel; Wendthagen-Ehlen; Wennenkamp
Wennigsen; Werdum; Werlaburgdorf; Werlte
Werpeloh; Wesendorf; Westdorf; Weste
Westendorf; Westeraccum; Westeraccumersiel; Westerbur
Westerende; Westerende-Holzloog; Westerende-Kirchloog; Westerholt
Westerhusen; Westermarsch I; Westermarsch II; Westerode
Westerstede; Westertimke; Westerwald; Westerwalsede
Westfeld; Westgroßefehn; Westochtersum; Westoverledingen
Wetschen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Wettrup; Weyhausen; Weyhe vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben in den Landkreis Hameln-Pyrmont
liefern
Wibbese; Wieda; Wiedenbrügge; Wiedensahl
Wiefelstede; Wiegboldsbur; Wielen; Wienhausen
Wieren; Wiersen; Wiesede; Wiesederfehn
Wiesedermeer; Wiesmoor; Wietmarschen; Wietze
Wietzen; Wietzendorf; Wietzetze bei Hitzacker; Wildemann
Wildeshausen; Wilhelmshaven; Willen; Wilstedt
Wilsum; Windhausen; Wingst; Winkelsett
Winkelsheide; Winnigstedt; Winsen (Aller); Winsen (Luhe)
Winterweyhe; Winzenburg; Winzlar; Wippingen
Wirdum; Wistedt; Wittfeitzen; Wittingen
Wittmar vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Wittmund; Wittorf; Wöhningen
Wölpinghausen; Wohnste; Wolfenbüttel; Wolfsburg
Wollbrandshausen; Wollershausen; Wolsdorf; Woltersdorf
Woltershausen; Woltzeten; Woquard; Worpswede
Wremen; Wrestedt; Wriedel; Wrisse
Wulfsen vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben liefern; Wulften; Wulsbüttel; Wunstorf vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben in den Landkreis Hameln-Pyrmont
liefern
Wussegel; Wustrow; Wymeer; Zadrau
Zebelin; Zeetze; Zernien; Zetel
Zeven vollbiologische Kleinkläranlage und Klärgruben in den Landkreis Hameln-Pyrmont
liefern; Zienitz; Zorge; Zwischenbergen