
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Beton
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Extrem Druckstark |
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Der besondere Vorteil der Klävertec Beton Kläranlage ist die extreme Druckstärke. Über diese Anlage können Sie sogar mit einem Lastwagen fahren. Sonstige schwere Fahrzeuge und, oder Gegenstände sind natürlich auch kein Problem. |
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Keine Elektrik im Klärbehälter |
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Die gesamte Elektrik der KVT-Hauskläranlage ist in einem platzsparenden Schaltschrank außerhalb des Klärbehälters installiert. Im Klärbehälter wird die gesamte Technik pneumatisch (durch Druckluft) geregelt. Dieses System ist sowohl betriebssicher als auch wartungsfreundlich. Ein Pumpenausfall gehört der Vergangenheit an. |
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Selbstreinigende Picobells |
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Bei den ca. 3 cm großen Picobells (Wirbelbettkörper) handelt es sich um eine neue Entwicklung in der Abwassertechnik. Auf ihnen siedelt sich der Biofilm an, der für die Reinigung des Abwassers von Kohlenstoff- und Nitratverbindungen (Organische Abfälle und Nährstoffe) zuständig ist. Dank des einzigartigen, lamellenförmigen Designs bieten die Picobells innen und außen eine besonders große Ansiedlungsfläche, wodurch die Reinigungskraft steigt. |
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Geringer Wartungsaufwand |
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Durch die Selbstreinigung der Picobells und aufgrund der modernen Steuerungstechnik wird der Wartungsaufwand auf ein Minimum reduziert. |
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Hohe Abwasserqualität |
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Die Klävertec Hauskläranlage wird serienmäßig nach DIN-EN 12566-3 gebaut und entspricht somit heute schon der anspruchsvollen Klasse C (Kohlenstoffabbau). Zusatzmodule ermöglichen die Klassifizierung in die Klassen N (Nitrifikation), D (Denitrifikation) und P (Phosphatelimination). Mit den Zusatzmodulen kann die Anlage unbedenklich in Wasserschutzgebieten eingebaut werden. |
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Niedrige Betriebskosten |
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Die Schlammabfuhr eines Klärbehälters ist eine teuere Angelegenheit. Viele Gemeinden berechnen hierfür heute schon 75 € je m3. Pro Einwohner fallen jährlich ca. 365 Liter natürlicher Schlamm an. Aufgrund des technisch bedingten Verfahrens* erhöht sich bei herkömmlichen Kleinkläranlagen der Schlammanfall auf bis zu ca. 700 Liter pro Einwohner und Jahr. Die Klävertec-Kläranlage spart Entsorgungskosten: Sie reduziert den Schlammanfall auf ein Minimum von nur ca. 170 Liter pro Einwohner und Jahr. Dies entspricht einer Reduzierung von mehr als 75 % gegenüber dem herkömmlichen Klärverfahren. Die Kosten für die Entsorgung in einem 4-Personen-Haushalt werden somit von ca. 210 € auf ca. 50 € pro Jahr gesenkt. |
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Moderne iClear-Steuerung |
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Die Picobells-Anlage verfügt über eine innovative Steuerungstechnik mit integriertem Betriebstagebuch, einer spannungsunabhängigen Stromausfallerkennung. Mit Hilfe des Testknopfes können jederzeit alle Funktionen schnell und problemlos überprüft werden. |
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Niedriger Stromverbrauch |
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Moderne Klävertec-Hauskläranlagen machen den Einsatz kompakter, wirtschaftlicher und geräuscharmer Membranverdichter möglich. Die 4 Personen Klävertec-Hauskläranlage mit dem stromsparenden 95-Watt-Verdichter verbraucht bei einer täglichen Laufzeit von durchschnittlich 10 Stunden nur ca. 346 kW Strom im Jahr. Bei einem Preis von 0,15 / kW fallen somit nur ca. 50 € Stromkosten (12,50 € pro Einwohner) jährlich an. |
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Die sichere Reinigungsleistung |
Gesetzlicher Höchstwert |
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Wasserparameter |
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Biologischer Sauerstoffbedarf BSB5 |
40 mg/l |
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Chemischer Sauerstoffbedarf CSB |
150 mg/l |
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Ammoniumstickstoff NH4 |
nicht gefordert! |
Hinweise für Betreiber von Kleinkläranlagen
Sind Sie Betreiber einer Kleinkläranlage und müssen Sie Ihre bereits bestehende Kleinkläranlage nachrüsten, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht? Oder wollen Sie eine neue Anlage bauen? Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie zum einen über die aktuellen rechtlichen Grundlagen in Niedersachsen, insbesondere das „Anzeigeverfahren“ sowie das „Erlaubnisverfahren“ informieren, und zum anderen geben wir Ihnen Hinweise zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage.
Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen
Die Einleitung von Abwasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser bedeutet eine Belastung des Gewässers und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis1. Diese Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn im Ablauf der Kleinkläranlage die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe festgesetzte Grenzwerte nicht überschreiten. In der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) sind im Anhang 1 diese Mindestanforderungen an eine Kleinkläranlage definiert (maximale Ablaufkonzentrationen für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer: CSB2 ≤ 150 mg/l; BSB53 ≤ 40 mg/l).
Ob eine Kleinkläranlage diese Anforderungen
1 Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer wird nach § 8 und § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt.
2 Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist eine wichtige Kenngröße für die Verschmutzung des Abwassers. Er kennzeichnet die Menge an Sauerstoff, die erforderlich ist, um alle organischen Inhaltsstoffe des Abwassers chemisch zu oxidieren.
3 Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB5) ist die Menge an Sauerstoff, die von Mikroorganismen in fünf Tagen verbraucht wird, um im Abwasser enthaltene organische Schmutzstoffe abzubauen.
erfüllt, wird in einem bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren überprüft. Besteht sie diese Prüfung, erhält die Kleinkläranlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)4, die u. a. Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung festlegt. Damit ist die Eignung dieser Anlage hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen.
Verfahren zur Genehmigung von Ein- leitungen in ein Gewässer
Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde (Stadt, Landkreis). Hierzu gibt es in Niedersachsen zwei unterschiedliche Verfahren: das „Anzeige-verfahren“ und das „Erlaubnisverfahren“.
Anzeigeverfahren
Nach § 96 Abs. 6 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) gilt die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser als erteilt, wenn die Errichtung (Neubau) oder wesentliche Änderung (Nachrüstung) einer Kleinkläranlage vor Beginn des Bauvorhabens der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird. Dieses Verfahren ist jedoch nur bei Kleinkläranlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung5 möglich.
4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erfolgen nach § 25 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und werden vom DIBt erteilt.
5 Neben allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kleinkläranlagen können auch Pflanzenkläranlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung errichtet werden, wenn sie dem DWA-Arbeitsblatt A 262 entsprechen und ordnungsgemäß betrieben werden (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall).
Eine Sonderregel gilt nach § 96 Abs. 6 Satz 1 NWG, wenn die Gemeinde in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung bereits bestimmte Bauarten von Kleinkläranlagen vorschreibt. In diesem Fall besprechen sie dieses bitte mit Ihrer Gemeinde.
Das für die Anzeige nötige Formular erhalten Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde (Landkreis, Stadt). Um inhaltliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie das Anzeigeformular nach Möglichkeit zusammen mit Ihrer Einbaufirma ausfüllen und die Anzeige über Ihre Stadt/ Samtgemeinde/Gemeinde6 einreichen. Diese leitet die Anzeigeunterlagen dann an die zuständige Untere Wasserbehörde weiter. In der Regel sechs Wochen nach Abgabe der Anzeigeunterlagen erhalten Sie ein Antwortschreiben Ihrer Unteren Wasserbehörde.
Sie sollten mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung Ihrer Kleinkläranlage erst beginnen, wenn Ihnen von der Unteren Wasserbehörde schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Erlaubnis für die Einleitung als erteilt gilt. So können die Hinweise der Unteren Wasserbehörde vor dem Bau der Kleinkläranlage berücksichtigt und unnötiger Ärger sowie kostenintensive Nachbesserungsarbeiten vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass die Untere Wasserbehörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens keine detaillierte Prüfung Ihres Bauvorhabens vornimmt. Sie prüft nicht, wie im Erlaubnisverfahren (s. u.), ob die entsprechenden Rechtsvorschriften tatsächlich eingehalten werden.
6 Im folgenden Text wird nur noch von der Gemeinde gesprochen, auch wenn es sich um eine Stadt oder Samtgemeinde handeln kann. Ansprechpartner für den Bürger kann auch ein Verband sein, wenn die Gemeinde ihre Aufgabe auf einen Verband übertragen hat.
Somit sind Sie als Bauherr und Betreiber der Kleinkläranlage dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen an Bau, Betrieb, Wartung und Einleitung der Kleinkläranlage eingehalten werden. Ihre Verantwortung als Kleinkläranlagenbetreiber ist demnach höher als beim Erlaubnisverfahren.
Für die Anzeige Ihrer Kleinkläranlage werden keine Gebühren erhoben. Die Unteren Wasserbehörden sind nach § 100 WHG aber verpflichtet, die Einleitung in das Gewässer regelmäßig kostenpflichtig zu überwachen. Da beim Anzeigeverfahren keine detaillierte Prüfung erfolgt, kann die erste Überwachung Ihrer Anlage aber erheblich aufwendiger und damit auch kostenintensiver werden. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Gebühren für die Aufhebung Ihrer alten Erlaubnis an.
Erlaubnisverfahren
Beim Erlaubnisverfahren beantragen Sie mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei Ihrer Unteren Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer. Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei eine Prüfung Ihrer Unterlagen vor und erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in das Gewässer. Das Erlaubnisverfahren ist sowohl bei Kleinkläranlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung als auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung möglich.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Untere Wasserbehörde die von Ihnen eingereichten Unterlagen detailliert prüft und Sie damit die Sicherheit haben, dass die von Ihnen gewählte Lösung den öffentlich-rechtlichen Anforderungen
entspricht. Für diese umfangreiche Prüfung wird Ihre Untere Wasserbehörde Gebühren erheben. Die Kosten für die Erlaubnis sind in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen festgelegt und betragen momentan in der Regel 180,- € für die Ersterrichtung der Kleinkläranlage.
Erforderliche Unterlagen
Die für das Antrags- bzw. Erlaubnisverfahren erforderlichen Unterlagen sind in der Regel den Formularen der Unteren Wasserbehörden zu entnehmen. Auf jeden Fall sollten Sie die folgenden Unterlagen über Ihre Kleinkläranlage jederzeit - spätestens bei der ersten Überwachung - vorhalten können:
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· Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 · Lageplan mit maßstäblich eingezeichneter Klein‑ · allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Ihrer Kleinkläranlage; bei Kleinkläranlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: klärtechnische Berechnung der Anlage · Ausführungszeichnungen der Kleinkläranlage, bei Nachrüstungen mit Aufmaß der vorhandenen Klärgruben · bei Einleitungen in den Untergrund: Bodenkundliches Profil mit höchstem Grundwasserstand; Angaben zur Versickerungsfähigkeit · Übereinstimmungserklärung für die eingebaute Kleinkläranlage mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung von der Einbaufirma · Nachweis oder Bestätigung über die Einweisung in die Betriebsführung der Kleinkläranlage · Betriebsbeschreibung bzw. Betriebshandbuch · Betriebstagebuch · Wartungsvertrag |
Planung und Bau / Nachrüstung einer Kleinkläranlage
Was ist vor Baubeginn zu klären?
Vor Baubeginn sollten Sie klären, wer Eigentümer des Gewässers ist, in das Sie Ihr biologisch gereinigtes Abwasser einleiten wollen. Gegebenenfalls müssen Sie vom Gewässereigentümer eine Zustimmung für die Einleitung einholen. Mit welchen Stellen Sie sich darüber hinaus abzustimmen haben, erfahren Sie von Ihrer Unteren Wasserbehörde.
Wenn Sie Ihre Kleinkläranlage in einem Wasserschutzgebiet bauen wollen, ist eine separate Antragstellung für die zu erteilende Ausnahmegenehmigung nach der geltenden örtlichen Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich. Im Anzeigeformular sollten Sie deshalb vermerken, ob Ihre Kleinkläranlage in einem Wasserschutzgebiet liegt oder nicht. Ihre Untere Wasserbehörde wird Ihnen das entsprechende Antragsformular nach Eingang der Anzeige zuleiten.
Wenn Ihre Untere Wasserbehörde Sie aufgefordert hat, Ihre bestehende Kleinkläranlage zu sanieren, gibt es zwei Möglichkeiten dieses umzusetzen. Sofern die Bausubstanz, die Größe und der Zustand Ihrer bestehenden Grube eine Weiternutzung zulässt, können Sie in Ihre Kleinkläranlage einen Nachrüstsatz einbauen, so dass Ihre Anlage nun die geforderten Anforderungen erfüllt. Sollte sich Ihre Grube nicht mehr in einem guten Zustand befinden, muss auch diese saniert werden. Ist eine Sanierung der Mehrkammergrube nicht mehr möglich, ist der Neubau einer Kleinkläranlage erforderlich.
Was ist bei einer Versickerung in den Untergrund zu beachten?
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr biologisch gereinigtes Abwasser in ein Oberflächengewässer einzuleiten, müssen Sie dieses auf Ihrem Grundstück in den Untergrund versickern lassen. In diesem Fall ist es unerlässlich, vor Baubeginn der Anlage die Versickerungsfähigkeit (bodenkundliche Begutachtung) des Bodens bestimmen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Anlage langfristig funktioniert. Auch ist ein ausreichender Abstand zum Grundwasser erforderlich, in der Regel mindestens 60 cm zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchsten Grundwasserstand.
Was ist bei Pflanzenkläranlagen zu beachten?
Pflanzenkläranlagen (Fachliteratur = bepflanzte Bodenfilter) verfügen entweder über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder werden vom Planer nach technischen Vorschriften (DWA-Arbeitsblatt A 262) geplant und gebaut. Liegt keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für das ausgewählte Verfahren vor, ist nur das Erlaubnisverfahren möglich.
Hinweise zur Verfahrensauswahl
Der Schlammanfall ist bei technischen Kleinkläranlagen oft höher als bei naturnahen. Da sie in der Regel außerdem ein kleineres Vorklärvolumen haben, kann folglich eine häufigere Schlammabfuhr durch die Gemeinde notwendig sein.
Bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen
(z. B. in Wasserschutzgebieten) können in der
wasserrechtlichen Erlaubnis besondere Anforderungen ‑
derungen an die Reinigungsleistung der Kleinkläranlage gestellt werden. Dann muss sich die Auswahl des Verfahrens an der Leistungsfähigkeit orientieren. Es gibt hierfür vom DIBt speziell geprüfte Kleinkläranlagen, die die besonderen Anforderungen einhalten.
Was ist beim Bau oder der Nachrüstung einer Kleinkläranlage zu beachten?
Beim Bau einer neuen Kleinkläranlage oder Nachrüstung einer bereits bestehenden Anlage ist die Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch die einbauende Firma schriftlich durch eine Übereinstimmungserklärung zu bestätigen.
Ganz wichtig: Bei Nachrüstung einer bestehenden Anlage ist auch der ordnungsgemäße Zustand der Mehrkammergrube durch die nachrüstende Firma zu bestätigen.
Nach dem Ein- bzw. Umbau Ihrer Anlage ist die Wasserdichtheit der Grube und der Rohrleitungen entsprechend den Vorschriften der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch eine Fachfirma zu prüfen und zu bescheinigen. Den Nachweis sollten Sie jederzeit zur behördlichen Überwachung der Anlage bereithalten.
Sollten Sie den fachlichen Rat oder die Begutachtung Ihrer im Bau befindlichen Kleinkläranlage von der Unteren Wasserbehörde wünschen, sprechen Sie diese an. Oftmals ist es sehr hilfreich, wenn die Untere Wasserbehörde Bauteile wie z. B. Versickerungsrohre begutachten kann, die nach der Fertigstellung der Anlage nicht mehr einsehbar sind. So kann Ärger in der Zukunft vermieden werden.
Nach dem Abwasserabgabengesetz (§ 8 Abs. 2 AbwAG) ist die Einleitung von Abwasser nur abgabenfrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Untere Wasserbehörde über die Fertigstellung der Anlage informieren. Denn erst wenn diese den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage bestätigen kann, entfällt für Sie die Zahlung der Abwasserabgabe.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Betriebsanleitung der Herstellerfirma regeln den Betrieb Ihrer Kleinkläranlage. Lassen Sie sich als Betreiber der Anlage bei der Inbetriebnahme von Ihrer Einbaufirma einweisen. Die Einweisung sollten Sie sich von Ihrer Einbaufirma bescheinigen lassen.
Betrieb einer Kleinkläranlage
Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinkläranlage ist Voraussetzung für eine optimale Reinigungsleistung sowie eine lange Lebensdauer Ihrer Anlage. Eine gut funktionierende Kleinkläranlage ist deshalb nicht nur für Sie als Betreiber wichtig, sondern auch für die Allgemeinheit. Mit einer guten Reinigungsleistung Ihrer Kleinkläranlage tragen Sie erheblich zum Umwelt- und Gewässerschutz bei.
Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinkläranlage beinhaltet eine regelmäßige Eigenkontrolle durch Sie als Betreiber, eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr durch Ihre Gemeinde.
KKN-Liefert in die nachfolgend aufgelisteten Städte, Kreise und Gemeinden überwiegend kostenfrei.
Brandenburg alle Gemeinden und Städte
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Bernau bei Berlin Eberswalde ( |
Eisenhüttenstadt Falkensee |
Oranienburg Schwedt/Oder |
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Fürstenwalde/Spree Guben Hennigsdorf |
Neuruppin () Rathenow Senftenberg |
Spremberg / Grodk Strausberg Wittenberge |
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Ahrensfelde Altdöbern Althüttendorf |
Altlandsberg Alt Tucheband Alt Zauche-Wußwerk |
Am Mellensee Angermünde |
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Bad Belzig Bad Freienwalde (Oder) Bad Liebenwerda Bad Saarow Bad Wilsnack Baruth/Mark Beelitz Beeskow Beetzsee Beetzseeheide Beiersdorf- Freudenberg Bensdorf Berge Berkenbrück |
Berkholz-Meyenburg Bernau bei Berlin Bersteland Bestensee Biesenthal Birkenwerder Blankenfelde-Mahlow Bleyen-Genschmar Bliesdorf Boitzenburger Land Borkheide Borkwalde Brandenburg an der Havel Breddin |
Breese Breydin Brieselang Briesen / Brjazyna Briesen (Mark) Brieskow-Finkenheerd Britz Bronkow Brück Brüssow Buckautal Buckow (Märkische Schweiz) Burg (Spreewald) / Bórkowy (Błota) Byhleguhre-Byhlen / Bĕła Góra-Bĕlin |
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Calau Carmzow-Wallmow Casekow |
Chorin Cottbus / Chóśebuz Crinitz |
Cumlosen |
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Dabergotz Dahme/Mark Dahmetal Dallgow-Döberitz Diensdorf-Radlow |
Dissen-Striesow / Dešno-Strjažow Doberlug-Kirchhain Döbern Drachhausen / Hochoza Drahnsdorf |
Drebkau / Drjowk Dreetz Drehnow / Drjenow |
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Eberswalde Eichwalde |
Eisenhüttenstadt Elsterwerda |
Erkner |
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Falkenberg Falkenberg/Elster Falkenhagen (Mark) Falkensee Fehrbellin Felixsee Fichtenhöhe |
Fichtwald Finsterwalde Flieth-Stegelitz Forst (Lausitz) Frankfurt (Oder) Frauendorf Fredersdorf-Vogelsdorf |
Friedland Friedrichswalde Friesack Fürstenberg/Havel Fürstenwalde/Spree |
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Gartz (Oder) Garzau-Garzin Gerdshagen Gerswalde Glienicke/Nordbahn Gollenberg Golßen Golzow (b.Brandenburg) Golzow (Oderbruch) Gorden-Staupitz Göritz Görzke Gosen-Neu Zittau |
Gräben Gramzow Gransee Gröden Großbeeren Großderschau Großkmehlen Groß Köris Groß Kreutz (Havel) Groß Lindow Groß Pankow (Prignitz) Großräschen Groß Schacksdorf-Simmersdorf |
Großthiemig Großwoltersdorf Grünewald Grünheide (Mark) Grünow Grunow-Dammendorf Guben Guhrow / Góry Gülitz-Reetz Gumtow Gusow-Platkow Guteborn |
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Halbe Halenbeck-Rohlsdorf Havelaue Havelsee Heckelberg-Brunow Heideblick Heideland Heidesee |
Heiligengrabe Heinersbrück / Móst Hennigsdorf Hermsdorf Herzberg Elster Herzberg (Mark) Hirschfeld Hohenbocka |
Hohenbucko Hohenfinow Höhenland Hohenleipisch Hohen Neuendorf Hohenselchow-Groß Pinnow Hoppegarten Hornow-Wadelsdorf / Lĕšće-Zakrjejc |
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Ihlow |
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Jacobsdorf Jamlitz |
Jämlitz-Klein Düben Jänschwalde / Janšojce |
Joachimsthal Jüterbog |
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Karstädt Kasel-Golzig Ketzin/Havel Kleinmachnow Kleßen-Görne Kloster Lehnin |
Kolkwitz / Gołkojce Königs Wusterhausen Kotzen Krausnick-Groß Wasserburg Kremitzaue Kremmen |
Kroppen Kümmernitztal Küstriner Vorland Kyritz |
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Langewahl Lanz Lauchhammer Lawitz Lebus Lebusa Leegebruch Legde/Quitzöbel Lenzen (Elbe) Lenzerwische |
Letschin Lichterfeld-Schacksdorf Liebenwalde Lieberose Liepe Lietzen Lindenau Lindendorf Lindow (Mark) Linthe |
Löwenberger Land Lübben (Spreewald) Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota Luckaitztal Luckau Luckenwalde Ludwigsfelde Lunow-Stolzenhagen Lychen |
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Madlitz-Wilmersdorf Marienfließ Marienwerder Märkisch Buchholz Märkisch Linden Märkisch Luch Märkische Heide Märkische Höhe Mark Landin |
Massen-Niederlausitz Melchow Merzdorf Mescherin Meyenburg Michendorf Milmersdorf Milower Land Mittenwalde (Mark) |
Mittenwalde (Uckermark) Mixdorf Mühlberg/Elbe Mühlenbecker Land Mühlenberge Mühlenfließ Müllrose Müncheberg Münchehofe |
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Nauen Neiße-Malxetal Neißemünde Nennhausen Neuenhagen bei Berlin Neuhardenberg Neuhausen/Spree Neulewin |
Neupetershain Neuruppin Neu-Seeland Neustadt (Dosse) Neutrebbin Neu Zauche / Nowa Niwa Neuzelle Niederer Fläming |
Niederfinow Niedergörsdorf Niemegk Nordwestuckermark Nuthetal Nuthe-Urstromtal |
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Oberbarnim Oberkrämer Oberuckersee |
Oderaue Oderberg Oranienburg |
Ortrand |
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Panketal Parsteinsee Passow Paulinenaue Päwesin Peitz / Picnjo Perleberg Pessin |
Petershagen/Eggersdorf Pinnow Pirow Planebruch Planetal Plattenburg Plessa Podelzig |
Potsdam Premnitz Prenzlau Pritzwalk Prötzel Putlitz |
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Rabenstein/Fläming Ragow-Merz Randowtal Rangsdorf Rathenow Rauen Rehfelde Reichenow-Möglin |
Reichenwalde Reitwein Retzow Rheinsberg Rhinow Rietz-Neuendorf Rietzneuendorf-Staakow Röderland |
Rosenau Roskow Rückersdorf Rüdersdorf bei Berlin Rüdnitz Ruhland Rühstädt Rüthnick |
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Sallgast Schenkenberg Schenkendöbern Schilda Schipkau Schlaubetal Schlepzig Schlieben Schmogrow-Fehrow / Smogorjow-Prjawoz Schönborn Schöneberg Schönefeld Schöneiche bei Berlin Schönermark Schönewalde Schönfeld |
Schönwald Schönwalde-Glien Schorfheide Schraden Schulzendorf Schwarzbach Schwarzheide Schwedt/Oder Schwerin Schwielochsee Schwielowsee Seddiner See Seeblick Seelow Senftenberg Siehdichum Sieversdorf-Hohenofen |
Sonnenberg Sonnewalde Spreenhagen Spreewaldheide Spremberg / Grodk Stahnsdorf Stechlin Stechow-Ferchesar Steinhöfel Steinreich Storbeck-Frankendorf Storkow (Mark) Straupitz / Tšupc Strausberg Stüdenitz-Schönermark Sydower Fließ |
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Tantow Tauche Tauer / Turjej Teichland / Gatojce Teltow Temmen-Ringenwalde |
Temnitzquell Temnitztal Templin Tettau Teupitz Trebbin |
Treplin Treuenbrietzen Triglitz Tröbitz Tschernitz Turnow-Preilack / Turnow-Pśiłuk |
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Uckerfelde Uckerland |
Uebigau-Wahrenbrück Unterspreewald |
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Velten Vetschau/Spreewald / Wĕtošow/Błota |
Vielitzsee Vierlinden |
Vogelsang |
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Waldsieversdorf Walsleben Wandlitz Weisen Welzow Wendisch Rietz Wenzlow Werben / Wjerbno |
Werder (Havel) Werneuchen Wiesenau Wiesenaue Wiesenburg/Mark Wiesengrund Wildau Wittenberge |
Wittstock/Dosse Wollin Woltersdorf Wriezen Wusterhausen/Dosse Wustermark Wusterwitz |
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Zechin Zehdenick Zernitz-Lohm Zeschdorf |
Zeuthen Zichow Ziesar Ziethen |
Ziltendorf Zossen |