
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Entwässerung von Mistplatten-, Silageplatten oder Biogasanlagen mit Pflanzenkläranlagen.
Zunächst sollte die jährlich/täglich anfallende Niederschlagsmenge auf die zu entwässernde Fläche, für einen 3 Kammer-Puffer/Ausfaulgrube festgelegt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Menge nicht jeden Tag vom Himmel fällt. Somit hat der in einer angemessenen Größe gewählte Dreikammer-Vorpuffer genug Zeit um auszufaulen und so aufbereitet der Nachreinigung zuzuleiten.
Reinigungsstufe oder Nachrüstung:
Technische Anlagen wie SBR, Festbett oder Wirbelschwebebett-Anlagen sowie stromlose Filteranlagen sind wegen der zu großen Schwankungen des Wasseranfalls nicht mehr in der Lage die Trockenzeiten oder auch Starkregen zu überbrücken. Die Bakterien können bei Trockenheit nicht so lange vorhalten und bei zu heftig einsetzenden Regen nicht so schnell Bakterien bilden, um eine Reinigung zu gewährleisten.
Vertikal beschickte oder horizontale Pflanzenkläranlagen, die mit Stoßbeschickung am Boden auslaufen, deren Reinigungsleistung auch durch die Filterung des Schmutzwassers erbracht wird, spülen bei Dauerregen oder Starkregen aus und werden somit als Reinigungsstufe allmählich unbrauchbar.
Als Nachrüstung für in extrem unterschiedlichen Mengen anfallendes Schmutzwasser ist nur eine horizontale Einstau-Pflanzenkläranlage geeignet. Hier wird bei einer Bodentiefe von 0,6m am Ende des Klärbettes ein höhenverstellbarer Überlauf eingebaut. Um auch Starkregen oder extremen Dauerregen aufzufangen, kann die Folie um 0,5m als Freibord hochgezogen oder anders gesagt, als Puffer 0,5m über die Beetoberfläche hochgestaut werden. Der durch den Starkregen entstandene Teich wird allmählich verdunsten und von den Schilfpflanzen aufgesogen. Nach diesen extremen Naturereignissen normalisiert sich die Beetoberfläche, wird wieder trocken und reinigt normal weiter.
Verhältnis vom Volumen des Dreikammerpuffers zur Fläche der Pflanzenkläranlage
Nehmen wir eine tägliche Wassermenge von 6m³, des jährlichen Niederschlagsdurchschnitts auf der zu entwässernden Platte, so werden 12m³ Dreikammerpuffer benötigt.
Die Pflanzenkläranlage ist dann 40m² groß und kann durch die 0,5m höher gezogene Folie (Freibord), ein Volumen von mindestens 30m³ Niederschlag aufnehmen. Da wir mit einer 3-4tägigen Verweildauer des Wassers im Beet rechnen, ist die Größe angemessen und kann für die Einleitung in öffentliche Gewässer, nach den Vorgaben der DWA, aufbereitet werden.
Materialkosten für diese Größe der Pflanzenkläranlage ohne Einbaukosten
12m³ Dreikammerpuffer aus Beton(ringbauweise) ca. 2.700€ inkl. MwSt.
40m² Klärbeet 2.500€ inkl. MwSt.
Dazu kommen noch die entsprechenden KG-Rohre zur Zu- und Ableitungen.
Die Materialkosten sind auf der Grundlage der Angebote von KKN-Umwelttechnik kalkuliert.
Selbstverständlich erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie.
PS: Von der Lösung Ihres Entwässerungsproblems sind Sie nur ein Telefonat 04823 8284 entfernt.
Mikrofasern und Kunststoffteilchen in Flüssen und Seen
Gerade in letzter Zeit haben einige Universitäten in Deutschland durch langjährige Forschungsprojekte an diversen Flüssen/Flussmündungen und Seen, in Uferschlämmen und Binnengewässern einen extrem hohen Anteil an Mikrofasern und Kunststoffteilchen festgestellt
…. Und die Verseuchung der Gewässer schreitet bedenklich schnell voran.
Es scheint der Öffentlichkeit immer noch nicht klar zu sein, woher die Verseuchung der Gewässer mit Mikroplastikteilchen herrührt. Zunächst wird fälschlicherweise auf den Verpackungsmüll gezeigt und hier wird durch Aufklärung auch einiges getan. Nur haben wir in Deutschland, gerade die letzten Jahre damit kaum ein Problem. Wir betreiben Mülltrennung und mit dem grünen Punkt einen Recyclingkreislauf, der einigermaßen klappt. Natürlich ist das nur auf Deutschland oder Teile von Mitteleuropa begrenzt. Weltweit bleibt das selbstverständlich ein Problem, vor allem für die Weltmeere.
Wie gesagt, es sind in Deutschland und nicht nur in Deutschland, sondern in allen Industrieländern, auch andere Faktoren für die Verseuchung der Gewässer mit Mikrofasern/Mikroplastikteilchen verantwortlich, sind. Aus unseren täglichen Überflussgewohnheiten ergeben sich, dass Die Discounter überwiegend nur mit Kunststoffteilchen verarbeitetes Toilettenpapier verkaufen. Entweder Recyceltes Papier mit Kunststoff Reststoffen oder faserverstärktes Toilettenpapier aus neuem oder Recyclingpapier. Besonders reinliche oder gläubige nehmen Feuchtes Toilettenpapier, und das besteht ausschließlich aus Kunststoff/Mikrofasern.
Mikrofaserverstärktes Haushaltspapier wird oft nach Gebrauch in die Toilette entsorgt und kommt dadurch wieder in den „ganz natürlichen“ Kreislauf.
Genau wie Faserverstärkte Taschentücher.
Diese Abteilung erweitert sich noch ein wenig durch Kosmetik und sonstige Hygieneartikel.
Einen großen Anteil hat auch die Kleidung. Es gibt kaum noch Stoffe die aus abbaubaren reinen Naturfasern bestehen, beinahe jedes Kleidungsstück hat Stretch oder Mikrofasern im Gewebe. Viele Kleidungsstücke sind auch in Gänze Mikrofasern, …. und sie werden gewaschen, …. und sie geben Mikrofasern ins Abwasser ab. Auch die Fusselsiebe von Waschmaschinen und Trocknern werden meist in der Toilette entsorgt.
Hier helfen neue Produkte, wie Waschbeutel. (z.B. Guppy-Frins) Das sind Beutel die mit Wäsche gefüllt werden und dann die Mikrofasern der Kleidung vor den Ablauf in die Kanalisation zurückhalten sollen. Man ist auch dabei Filter für Waschbecken und sonstige Abläufe zu entwickeln. Lobenswert, aber diese Entwicklungen machen nur Sinn bei Grauwasser und den Menschen die das auch wirklich wollen. (vielleicht 10%)
Da wäre ein staatlicher Eingriff sinnvoller, die Waschmaschinenhersteller zu verpflichten Membranfilter, genau wie Fusselsiebe, in den Ablauf einzubauen. Das sind natürlich nur Maßnahmen für einen kleinen Teil wie im Grauwasserbereich, und nicht für das gesamte Schmutzwasser. Selbst das Niederschlagswasser von Dächern, Fassaden, Werbetafeln, Planen, Fahrzeugen auf Schienen und Straßen, denken wir nur an den Reifenabrieb, sind ein erhebliches Problem. Eine Lösung wird auf Grund von Produktionsgeheimnissen, wie Z.B. die Zusammensetzungen von Reifenmaterial, kaum möglich sein.
Ein weiteres ungelöstes Thema sind die ach so wunderbaren Mikrofasertücher/Wischmobs o.ä. zum Reinigen mit weniger Chemie. Alles gut, aber auch diese Tücher verarbeiten sich langsam ins Abwasser und verseuchen zudem die eigenen Räume durch umherfliegen der Mikrofasern.
Einen erheblichen Anteil an der Verunreinigung der Gewässer und vor allen Dingen des Bodens, hat die Klärschlammverarbeitung. Zum einen die Ausbringung auf die Felder, was heute nur noch mittels, Klärschlammvererdung / Kompostierung passiert. Damit gelangen die Mikrofasern und Kunststoff-Mikro-Nanoteilchen direkt in die Pflanzen und Nutztier und somit wieder in unseren Nahrungskreislauf.
Resümee, wenn wir so weitermachen, ist unsere gesamte Umwelt und auch wir, vollkommen mit Mikrofasern und Kunststoffteilchen überfrachtet und wir wissen nicht welche Auswirkungen diese auf die Zellteilung bei Mensch und Tier sowie Pflanzenwelt hat. Allmählich beginnende Studien haben gezeigt, dass Kunststoffteilchen sich in Gewässern mit Schadstoffen aller Art „anreichern“. Was sich dann daraus für die Umwelt entwickelt haben wir noch nicht erkannt und wird uns erst in der Zukunft wirklich erschrecken.
Auf Grund dieser Zustände eine ganze Industrie einschränken oder gar stilllegen? Nein, das wird das Argument der Arbeitsplätze nicht zulassen. Bleiben also nur die Kläranlagen.
Nach dem heutigen Stand der Technik bietet sich durch, die Membranfiltration eine Lösung des Problems an. Hier werden je nach Bedarf Filter zwecks Reinigung, auch von Kunststoff Mikroteilchen, des Wassers / Abwassers eingebaut. Die Reinigungsleistung geht bis zur Keimfreiheit, Allein diese Filter sind nur wenige und dann nur bei sehr großen umfangreichen Kläranlagen eingebaut. Bei fast allen kommunalen Kläranlagen unter 200.000 Einwohnern gibt es die Membranfiltration nicht. Das sind also über 95%. Die Abwässer werden überwiegend mit belüfteten oder unbelüfteten Klärteichen, Tropfkörperanlagen, SBR-Anlagen, Festbettanlagen oder Wirbelbettanlagen gereinigt. Eine Nachrüstung mit Membranfiltern würde für ganz Deutschland Milliarden verschlingen. Auch naturnahe Kläranlagen wie Pflanzenkläranlagen können dieses Problem nicht lösen, im Gegenteil, durch den Kunststoffanteil in den Papierschlämmen verstopft der Durchfluss im Bodenkörper.
Der Ablauf von Mikrofaserteilchen aus Kläranlagen ist in Deutschland und Europa nicht geregelt. Er kann praktisch ungebremst und in jeder Menge in das öffentliche Gewässer / Grundwasser eingeleitet werden.
Inzwischen sind einige Bundesländer wie Niedersachsen oder NRW dabei den Eintrag der Kläranlagen auf das öffentliche Gewässer zu untersuchen. Die oben aufgeführten Links geben auch Aufschluss über die Schadstoffanreicherung von Mikrofaser/Kunststoffteilchen in Binnengewässern und Uferschlämmen.
gez. RE
Ecklak, den 15.09.2016
aus einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe. In der mechanischen Stufe, häufig eine Mehrkammerabsetz- oder -ausfaulgrube, werden die Grob- und Feststoffe zurückgehalten. Die nun noch enthaltenen gelösten und nicht absetzbaren Abwasserinhaltsstoffe werden in der biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen (Bakterien, Einzeller und Pilze) zu Biomasse umgesetzt. Dieses kann mit technisch oder natürlich belüfteten Verfahren geschehen.
Das gereinigte Abwasser kann dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der bei der Abwasserbehandlung anfallende Schlamm muss nach abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
1. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Dieses Rahmengesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes (LWG) ausgefüllt und ergänzt. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz bilden zusammen das im Lande geltende Wasserrecht.
Gemäß § 18 a WHG ist das Abwasser so zu
beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit (z. B. Nachbarn, Trinkwasserversorgung, Wasser, Boden, Luft) nicht beeinträchtigt wird. Die Abwasserbeseitigung umfasst grundsätzlich das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
Bis zur 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wurden die Kleinkläranlagen nur als Provisorium bzw. als Übergangslösung angesehen. Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 1996 wurde die dezentrale Abwasserbeseitigung der
Abwasserbeseitigung über zentrale kommunale Kläranlagen gleichgestellt. In der aktuellen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es, dass dem Wohl der Allgemeinheit auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann.
2.1 Einleitung
Abwasseranlagen und somit auch die Kleinkläranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen, die an eine Einleitung in ein Gewässer gestellt werden, eingehalten werden (§ 18b WHG). Um Abwasser in ein Gewässer einleiten zu können, muss die Schadstofffracht so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7a WHG). Der Stand der Technik ist nach § 7a Abs. 5 WHG der Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Zur Konkretisierung des Standes der Technik legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in der Abwasserverordnung die Anforderungen fest, welche dem Stand der Technik entsprechen. Da Kleinkläranlagen einen häuslichen Schmutzwasserzufluss von bis zu 8 m3/d behandeln können, fallen diese in die Größenklasse 1 (< 1.000 Einwohnerwerten) des Anhanges 1 „Häusliches und kommunales Abwasser~ der Abwasserverordnung. Hiernach darf das einzuleitende Abwasser höchstens einen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) von 150 mg/l und einen Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 40 mg/l aufweisen.
Diese qualitativen Anforderungen an das Abwasser stellen die so genannten Mindestanforderungen dar. Sollte das Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet werden soll, diese zusätzliche Belastung aus der Kleinkläranlage nicht schadlos verkraften, müssen höhere Reinigungsanforderungen gestellt werden. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten kann eine Einleitung (Benutzung) von Kleinkläranlagenabwasser untersagt werden.
Die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer stellt eine Benutzung des Gewässers im Sinne des § 3 WHG dar und bedarf der Erlaubnis. In dieser Erlaubnis werden neben den qualitativen Anforderungen auch Anforderungen an die Abwassermenge gestellt. Die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind die hierfür zuständigen Behörden.
2.2 Abwasserbeseitigungspflicht
In allen Bundesländern sind grundsätzlich die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (§ 31 Abs. 1 Satz 1 LWG). Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen oder diese gesamte Aufgabe zusammen mit dem Satzungsrecht auf
· Wasser- und Bodenverbände (§ 31 Abs. 6 LWG),
· Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG) und
· Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG)
übertragen.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst gemäß § 18a WHG das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht regeln die Abwasserbeseitigung durch Satzung. Dort werden u. a. die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bürger und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen geregelt.
Die Abwasserbeseitigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich über alle Abwasserarten (häusliches Abwasser, gewerbliches und industrielles Abwasser, Niederschlagswasser) und über das gesamte Gemeindegebiet, also auch auf die Privatgrundstücke und die Bereiche, die nicht zentral entsorgt werden können. Sie erstreckt sich somit auf den gesamten Entsorgungsprozess und setzt ein, wenn Abwasser beim Abwasserproduzenten anfällt.
Da der Abwasserbeseitigungspflichtige für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche zu übertragen, bei denen es für ihn äußerst problematisch ist, direkten Einfluss ausüben. Dieses sind neben den gewerblichen Betrieben (§ 31 Abs. 5 LWG), bei denen das Abwasser wegen seiner Art und Menge nicht zusammen mit häuslichen Abwasser entsorgt werden kann, die dezentrale Schmutz- (§ 31 Abs. 4 LWG) und Niederschlagswasserbeseitigung (§ 31 Abs. 5a LWG).
Bevor der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht jedoch eine Übertragung vornehmen kann, muss er ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen. In diesem legt er gegenüber der Wasserbehörde dar, wie das Abwasser im gesamten Gemeindegebiet beseitigt wird bzw. künftig beseitigt werden soll. Dieses Konzept stellt das Planungsinstrument der Gemeinde da, wie sie die Pflichtaufgabe ~Abwasserbeseitigung" ordnungsgemäß erfüllen kann, ohne das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Sollte der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zum Ergebnis gelangen,
eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist zielführend, muss er in diesem Konzept nachweisen, dass keine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist durch die untere Wasserbehörde zu genehmigen.
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung können die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht für einzelne Grundstücke oder für
Kleinkläranlagen, Fettabscheider, SBR vollbiologische Kleinkläranlagen, Rigolen, Sickerschächte, WS-A-Kleinkläranlagen, Wirbelbett Kleinkläranlagen, Abwasser Kleinkläranlagen, Festbett Kleinkläranlagen, Wirbelschwebebett Kleinkläranlagen, stromlose Kleinkläranlagen, Klärgruben, Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Klein-Kläranlagen liefert KKN bundesweit und in die nachfolgend aufgelisteten Städte und Gemeinden des Kreises Greiz in thüringen.
Berga/Elster
Langenwetzendorf
Zeulenroda-Triebes
Auma-Weidatal
Bad Köstritz
Großenstein
Berga
Zeulenroda-Triebes
Bethenhausen
Harth-Pöllnitz
Harth-Pöllnitz
Brahmenau
Braunichswalde
Auma-Weidatal
Hohenleuben
Zeulenroda-Triebes
Harth-Pöllnitz
Caaschwitz
Bethenhausen
Seelingstädt
Berga/Elster
Greiz
Crimla
Langenwetzendorf
Berga/Elster
Zeulenroda-Triebes
Auma-Weidatal
Greiz
Zeulenroda-Triebes
Endschütz
Langenwetzendorf
Greiz
Berga/Elster
Harth-Pöllnitz
Zeulenroda-Triebes
Reichstädt
Seelingstädt
Harth-Pöllnitz
Zeulenroda-Triebes
Greiz
Gauern
Saara
Bad Köstritz
Auma-Weidatal
Greiz
Langenwetzendorf
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Weida
Greiz
Ronneburg
Harth-Pöllnitz
Bocka
Berga/Elster
Harth-Pöllnitz
Großenstein
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Saara
Kraftsdorf
Auma-Weidatal
Langenwetzendorf
Langenwetzendorf
Kraftsdorf
Hartmannsdorf
Rückersdorf
Hilbersdorf
Langenwetzendorf
Hirschfeld
Hohenleuben
Weida
Greiz
Hundhaupten
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Kraftsdorf
Kauern
Langenwetzendorf
Münchenbernsdorf
Bocka
Berga/Elster
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Saara
Zeulenroda-Triebes
Harth-Pöllnitz
Harth-Pöllnitz
Korbußen
Kraftsdorf
Auma-Weidatal
Kühdorf
Greiz
Langenwetzendorf
Langenwolschendorf
Zeulenroda-Triebes
Lederhose
Greiz
Zeulenroda-Triebes
Endschütz
Kauern
Linda
Lindenkreuz
Weida
Langenwetzendorf
Berga/Elster
Hundhaupten
Zeulenroda-Triebes
Wünschendorf/Elster
Paitzdorf
Zeulenroda-Triebes
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Greiz
Wünschendorf/Elster
Großenstein
Kraftsdorf
Münchenbernsdorf
Auma-Weidatal
Langenwetzendorf
Großenstein
Langenwetzendorf
Weida
Lederhose
Langenwetzendorf
Neumühle/Elster
Harth-Pöllnitz
Zeulenroda-Triebes
Kraftsdorf
Harth-Pöllnitz
Langenwetzendorf
Harth-Pöllnitz
Berga/Elster
Greiz
Kraftsdorf
Zeulenroda-Triebes
Paitzdorf
Greiz
Auma-Weidatal
Zeulenroda-Triebes
Linda
Zeulenroda-Triebes
Pölzig
Kraftsdorf
Wünschendorf/Elster
Zeulenroda-Triebes
Greiz
Ronneburg
Bad Köstritz
Reichstädt
Greiz
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Rückersdorf
Harth-Pöllnitz
Ronneburg
Lindenkreuz
Rückersdorf
Kraftsdorf
Hilbersdorf
Pölzig
Weida
Münchenbernsdorf
Greiz
Zeulenroda-Triebes
Weida
Schwaara
Schwarzbach
Seelingstädt
Zedlitz
Zeulenroda-Triebes
Zedlitz
Auma-Weidatal
Weida
Zeulenroda-Triebes
Harth-Pöllnitz
Teichwitz
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Auma-Weidatal
Kraftsdorf
Greiz
Zeulenroda-Triebes
Berga/Elster
Harth-Pöllnitz
Auma-Weidatal
Berga/Elster
Greiz
Wünschendorf/Elster
Braunichswalde
Lindenkreuz
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Zeulenroda-Triebes
Weida
Weißendorf
Langenwetzendorf
Auma-Weidatal
Berga/Elster
Harth-Pöllnitz
Auma-Weidatal
Langenwetzendorf
Langenwetzendorf
Auma-Weidatal
Berga/Elster
Zedlitz
Zeulenroda-Triebes
Wünschendorf/Elster
Brahmenau
Zeulenroda-Triebes
Zedlitz
Zeulenroda-Triebes
Auma-Weidatal
Berga/Elster
Langenwetzendorf
Wünschendorf/Elster
Brahmenau
Wünschendorf/Elster
Erfurt Gera Jena Suhl Weimar Eisenach Eichsfeld Altenburg Gotha Ilmenau
Mühlhausen/Thüringen Nordhausen Nordhausen Wartburgkreis LaUnstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis
Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis
Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis
Greiz
Landkreis
Altenburger Land Am Ohmberg Auma-Weidatal Bad Sulza
Gehren Harztor Heringen/Helme Hörsel
Ilmtal-Weinstraße
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Nesse-Apfelstädt
Sonnenstein
Südeichsfeld
Vogtei
Kreisfreie Städte
Eisenach
Erfurt (Landeshauptstadt)
Gera
Jena
Suhl
Weimar
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Gotha (Kreisstadt)
Ilmenau
Mühlhausen/Thüringen (Kreisstadt) Nordhausen (Kreisstadt)
Abtsbessingen
Ahlstädt
Albersdorf
Alkersleben
Allendorf
Alperstedt
Altenberga
Altenbeuthen
Altenburg (Kreisstadt)
Altenfeld
Altengottern
Altersbach
Altkirchen
Amt Wachsenburg
Am Ohmberg Andisleben Angelroda
Anrode
Apolda (Kreisstadt)
Arenshausen
Arnstadt (Kreisstadt)
Artern/Unstrut
Asbach-Sickenberg
Aschenhausen
Auengrund
Auma-Weidatal
Bachfeld
Bad Berka
Bad Blankenburg
Bad Colberg-Heldburg
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
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Bad Köstritz
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Bad Liebenstein
Bad Lobenstein
Bad Salzungen (Kreisstadt)
Bad Sulza
Bad Tennstedt
Ballhausen
Ballstädt
Ballstedt
Barchfeld-Immelborn
Bechstedt
Bechstedtstraß
Beichlingen
Beinerstadt
Bellstedt
Belrieth
Benshausen
Berga/Elster
Berka v. d. Hainich
Berka/Werra
Berlingerode
Berlstedt
Bermbach
Bernterode (bei Heilbad Heiligenstadt)
Bethenhausen
Bibra
Bienstädt
Bilzingsleben
Birkenfelde
Birkenhügel
Birx
Bischofrod
Bischofroda
Blankenberg
Blankenburg
Blankenhain
Blankenstein
Bleicherode
Bobeck
Bocka
Bodelwitz
Bodenrode-Westhausen
Böhlen
Bollberg
Bornhagen
Borxleben
Bösleben-Wüllersleben
Bothenheilingen
Brahmenau
Braunichswalde
Brehme
Breitenworbis
Breitungen/Werra
Bremsnitz
Bretleben
Brotterode-Trusetal
Bruchstedt
Brüheim
Brünn/Thür.
Brunnhartshausen
Bucha (bei Jena)
Bucha (bei Ziegenrück)
Büchel
Buchfart
Buchholz
Bufleben
Buhla
Bürgel
Burgk
Burgwalde
Buttelstedt
Buttlar
Buttstädt
Büttstedt
C
Caaschwitz
Christes
Clingen
Crawinkel
Creuzburg
Crimla
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Cursdorf
D
Daasdorf a. Berge
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E
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Eckstedt
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Eichenberg (bei Suhl)
Eichstruth
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Ettersburg
Etzelsrode
Etzleben
F
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G
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Gauern
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Gernrode
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Gertewitz
Geschwenda
Gierstädt
Gillersdorf
Glasehausen
Gneus
Göhren
Goldbach
Goldisthal
Göllnitz
Golmsdorf
Gompertshausen
Göpfersdorf
Görkwitz
Görsbach
Gorsleben
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Gösen
Gossel
Gössitz
Gößnitz
Gotha (Kreisstadt)
Grabfeld
Gräfenhain
Gräfenroda
Gräfenthal
Graitschen bei Bürgel
Greiz (Kreisstadt)
Greußen
Griefstedt
Grimmelshausen
Grobengereuth
Großbartloff
Großbockedra
Großbreitenbach
Großbrembach
Großenehrich
Großengottern
Großensee
Großenstein
Großeutersdorf
Großfahner
Großheringen
Großlöbichau
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H
Haina (bei Gotha)
Hainichen
Hainrode
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Harth-Pöllnitz
Hartmannsdorf (bei Eisenberg)
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Haselbach
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Hildburghausen (Kreisstadt)
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I
Ichstedt
Ifta
Ilmenau
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Isseroda
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J
Jena (kreisfreie Stadt)
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Jückelberg
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K
Kahla
Kalbsrieth
Kallmerode
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L
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Oberbösa
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Q
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R
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