
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
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Biologische Klärschlammentsorgung |
Klärschlammentsorgung der Klärgruben und kein Ende?
KLÄR-KONTOR-NORD hat Erfolge auf dem Weg zu einer natürlichen Klärschlammtilgung in Klärgruben.
Zum leidwesen der Hausbesitzer im ländlichen raum, werden bei der Regelabfuhr alle 2 Jahre und bei der Bedarfsabfuhr, nach einer Kontrolle der Klärschlammhöhe, die Klärgruben zu allem Überfluss undfür nicht gerade wenig Geld, entschlammt. Warum dringenGemeinden, Städte, Kreise und Zweckverbände darauf so intensiev und kostenträchtig zu entschlammen. Es begann schon in den sechziger Jahren und endete in den Neunzigern. Die Komunalen Kläranlagen wurden viel zu groß geplant und gebaut. Das liegt an den ausgezeichneten Verdienstmöglichkeiten von Planern, Baufirmen und komunalen Vertretern (Zweckverbänden) Die komunalen Kläranlagen waren nicht selten zehnmal größer gebaut wie der tatsächliche Bedarf. Zu Hohe Kapazitäten, was machen? Und da kam der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen gerade recht. Die komunalen Kläranlagen begannen, jedenfalls teilweise, und das nur auf Grund des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen, wieder rentabler zu arbeiten.
Diese ständige Entschlammung dient selbstverständlich nicht dazu, die natürliche Ausfaulung des Klärschlammes in den Klärgruben zu unterstützen. Die "Biologie" in der Klärgrube bricht nach jeder Entschlammung zusammen. Bevor sich das natürliche Gleichgewicht in der Klärgrube wieder hergestellt hat, vergeht meist ein viertel Jahr. Zu merken ist das an dem langsam zurückgehenden Gestank. Auch mit dem direkten Auffüllen der Klärgrube nach der Entschlammung mit klarem Wasser, wird die Situation der "Biologie" in der Klärgrube kaum besser.
Aus gutem Grund hat KLÄR-KONTOR-NORD seit 2010 Versuche gestartet, die Klärgrubenentschlammung sinnvoller und Kostengünstiger zu lösen. Für die Zukunft plant KKN, dass es keine Entschlammung von Klärgruben mehr geben soll. Nur, wie ist es im Moment noch?
Alle Jahre wieder steht der Klärschlammentsorger mit seinem Fahrzeug an der Klärgrube und saugt den Klärschlamm aus den Kammern in seinen unersättlichen Leib. So eine Absaugung kostet für ein Einfamilienhaus im Mittel 150€, können aber auch mal 250€ werden. Dies sind Kosten, die sich vor allem bei technischen Kleinkläranlagen (SBR, Festbett, Wirbel-Schwebebett Tropfkörperanlagen) alle 2 - 4 oder im günstigsten Fall alle 6 Jahre wiederholen. Die Ausfaulgruben , die den Klärteichen, Filtergräben oder Pflanzenkläranlagen vorgeschaltet sind, benötigen im Regelfall weniger Schlammentsorgung. Trotzdem empfindet jeder Hausbesitzer die Ausgaben dafür als unerquicklich und überflüssig.
Das soll sich, wenn es nach KLÄR-KONTOR-NORD geht, in Zukunft ändern. Denn seit 2010, wie schon oben erwähnt, wird von KKN, im Rahmen der turnusmäßigen Kläranlagenwartung, in einige ausgesuchte Klärgruben ein Klärschlamm Ausfaulbeschleuniger zugesetzt. Vergleichbar ist, wie die Gartenbesitzer wissen, eine seit Jahrzehnten praktizierte Kompostbehandlung durch eine handelsübliche "Anschubkompostierung".
Ähnlich, im Ergebnis nur umgekehrt, wirkt der Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger von KLÄR-KONTOR-NORD, als natürlicher Schlammentsorger.
14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?
Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.
Für die Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.
Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Förderverfahren für Kleinkläranlagen erkundigen.
15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?
Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
- das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und
- eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.
Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.
Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.
Der Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. In den Regelungen der LAWA bzw. der DWA wird von einer Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile im Mittel von
10 - 15 Jahren ausgegangen. Diese „Haltbarkeit“ wird auch von der Thüringer KKA-Studie bestätigt. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist.
16. Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich?
Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
17. Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten?
Nein! Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.
4. Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?
Bereits nach dem derzeit geltenden Wasserrecht (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz) besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter in Thüringen von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt 2009, Sachsen 2015) ist es in Thüringen jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen. Die Sanierung unzureichender Kleinkläranlagen wird jedoch u. a. dann behördlich angeordnet, wenn durch den Abwasserverband oder die eigenentsorgende Kommune im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesen wurde, dass eine öffentliche Abwasserbehandlung u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dauerhaft nicht erfolgen soll. Darüber hinaus wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt werden kann.
Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist in jedem Fall sinnvoll, da zum einen die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
5. Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?
Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat diese durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
Das bundeseinheitliche „Mindestmaß“ an Abwasserbehandlung muss somit auch vor der Abwassereinleitung in Gewässer realisiert werden, die den guten Zustand nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie - in Thüringen sind das weniger als 10% - bereits erreicht haben.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Rückblick. Zu DDR-Zeiten war es üblich, die „Selbstreinigung“ der Gewässer für die Reinigung der Abwässer zu benutzen. Fachleute wurden angehalten „Abwasserlastpläne“ für die Gewässer aufzustellen, die die Reinigungsleistung durch die Gewässer nachweisen und so vorhandene und neue Gewässerbelastungen durch kommunale und industrielle Abwässer rechtfertigen sollten. Selbst hier waren die Gewässer offiziell immer „in Ordnung“. Die Ergebnisse eines solchen Handelns sollten noch nicht vergessen sein. Selbst große Flüsse sahen aus wie die biologische Behandlungsstufe einer heutigen Kläranlage. In diesen Flüssen wurde zwar viel gereinigt doch vielfältiges Leben gab es dort nur sehr wenig, auch war eine andere Nutzung dieser Gewässer häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.
6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?
Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
7. Abwasserbeseitigungskonzepte und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Abwasserbeseitigungskonzepte sollen transparent die geplante Investitionstätigkeit des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde darstellen und damit auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger schaffen.
Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wurde erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepte eingeführt. Bereits diese Form der Beteiligung gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte sachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.
Für Fördermaßnahmen, die durch Landesmittel unterstützt werden, können nur die wirtschaftlichsten Varianten gefördert werden (Regelung der Förderrichtlinie). Dieses ist im Rahmen des Förderverfahrens gegenüber den zuständigen Stellen des Landes nachzuweisen. Darüber hinaus haben bei Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?
Die Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen ohne Einbau und Transport durchschnittlich etwa 5.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.
Die jährlichen Kosten der Wartung liegen bei vollbiologischen Kleinkläranlagen bei etwa 150 bis 250 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.
Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Thüringer Kommalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.
Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke in der Regel ein geringerer Beitrag zu entrichten.
9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung meines Grundstückes stehlen?
Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann insbesondere dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.
Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?
Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.
Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?
Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt des Thüringer Wassergesetzes. In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes trat jedoch auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft. Die Richtlinie gilt bis zum 30. September 2012. Eine Förderung kann für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.
Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.
Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel einen günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung oder sogar die Errichtung der Anlage vereinbart werden.
12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?
Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 150 verschiedene Kleinkläranlagentypen die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von Kleinkläranlagen nach dem Motto „Ich bastle mir mal eine Klärgrube“ ist somit nicht nötig und nicht mehr zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.
Es sei angemerkt, dass in der Praxis Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung finden. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?
Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.
Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus dieser Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.
Die Anforderungen an die Wartung und die Kontrolle wurden in der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung festgelegt.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgelisteten Städte Kreise und Gemeinden Klärgruben, Sammelgruben, Senkgruben oder Abwassertanks überwiegend kostenfrei.
SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen
Altenburger Land SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Eichsfeld SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Ilm-Kreis SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Kyffhäuser Kreis Landkreis Gotha SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Landkreis Greiz SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen
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SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Saale-Holzland-Kreis Thüringen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Saale-Orla-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt Thüringen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Schmalkalden-Meiningen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Eisenach SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Erfurt SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Gera SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Jena SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Suhl SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Weimar SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Unstrut-Hainich-Kreis SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Wartburgkreis SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Weimarer Land SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Städte SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen ädte SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Andenhausen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Bad Liebenstein SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Bad Salzungen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Barchfeld SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Bischofroda SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Brunnhartshausen SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Buttlar SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Creuzburg SBR Klärtechnik selber einbauen und vollbiologische Kleinkläranlage selbst einbauen Dankmarshausen
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