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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Wir bieten  nur die günstigsten Qualitätsprodukte
verschiedener Hersteller an

Abflusslose Sammelgruben

Grundsätze für die Abwasserbeseitigung

Gemäß § 9 SächsWG kann die oberste Wasserbehörde Grundsätze für die Abwasserbeseitigung nach überörtlichen Gesichtspunkten festlegen. Für die Errichtung und Inbetriebnahme der Abwasseranlagen können Termine festgelegt werden.

Vor dem Hintergrund des erreichten Standes der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen, den bestehenden demografischen Herausforderungen (bis zum Jahr 2020 Reduzierung der Bevölkerungszahl auf ca. 3,8 Mio. Einwohner) und den veränderten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem Erlass Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemäß § 9 SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 28.September 2007 entsprechende Grundsätze gemäß § 9 SächsWG festgelegt.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung e. V. haben in den letzten Jahren Regionalveranstaltungen zur Thematik »Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 – 2015« durchgeführt, in denen weitergehende Ausführungen u. a. zu den Themenkomplexen

vorgetragen wurden.

Weitere Informationen hierzu siehe Erlass, Vorgaben zur Prioritätensetzung und Datenblatt über den Träger der Abwasserbeseitigung.

Anwendungshinweise zur Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung

Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt am 13.07.07 ist die Sächsische Kleinkläranlagenverordnung am 14.07.07 in Kraft getreten.

Für ca. 500.000 Einwohner des Freistaates Sachsen, die derzeit meist noch an desolaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben angeschlossen sind, müssen bis Ende 2015 die Abwasserbehandlungsanlagen noch saniert werden. Von den landesweit rund 178.000 Kleinkläranlagen entsprechen lediglich ca. 7.600 Anlagen, das sind 4 %, derzeit dem Stand der Technik.

In dünn besiedelten, ländlichen Gebieten und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine flächendeckende Umstellung in diesen Gebieten auf eine zentrale Abwasserentsorgung weder wasserwirtschaftlich geboten noch wirtschaftlich. Das Gebot der Stunde ist daher die Sanierung und Umrüstung der bestehenden Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik, d. h. mit biologischer Reinigungsstufe. Diese ist gesetzlich gefordert, für neue Anlagen sofort, für alte Anlagen innerhalb angemessener Fristen. Diese Fristen sind individuell durch die unteren Wasserbehörden insbesondere anhand des Gewässerzustandes, des Bauzustandes, des Alters sowie der vorgesehenen Restlaufzeit der Altanlage zu bestimmen. In der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung ist darüber hinaus festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2015 die Anpassung aller Anlagen an den Stand der Technik abgeschlossen sein muss.

Für die Sicherstellung einer dauerhaften Reinigungsleistung der biologischen Kleinkläranlagen ist die regelmäßige Funktionskontrolle durch die Betreiber sowie 2 bis 3 mal im Jahr die Wartung durch einen Fachbetrieb unerlässlich und daher regelmäßig in der Bauartzulassung der Anlage festgelegt. Die neue Kleinkläranlagenverordnung schreibt vor, dass diese Betriebsbestimmungen zwingend einzuhalten sind. Für die alten Kleinkläranlagen, die noch keine biologische Reinigungsstufe besitzen und künftig nachgerüstet werden müssen, sowie bei abflusslosen Gruben beschränken sich die Kontrollpflichten des Betreibers nach der Verordnung auf den ordnungsgemäßen Bauzustand, sofern nicht zusätzliche Verpflichtungen durch die Wasserbehörde oder den Zweckverband festgelegt werden. In der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung ist darüber hinaus festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2015 die Anpassung aller Anlagen an den Stand der Technik abgeschlossen sein muss.

Die Einhaltung dieser notwendigen Kontrollen/Inspektionen (insbesondere der Wartung der biologischen Kleinkläranlagen) sowie der Mängelbeseitigung wird durch die Kommunen bzw. Abwasserzweckverbände überwacht, die bereits für die Schlammentleerung dieser Anlagen zuständig sind. Nach der Verordnung ist vorgesehen, dass diese Überwachung höchstens einmal im Jahr, mindestens jedoch alle drei Jahre stattfindet.

Zur näheren Erläuterung der Verordnung hat das SMUL die unterstehenden Anwendungshinweise herausgeben.

Entscheidungsfindung am Beispiel des Ortsteils Putzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Was ist die günstigste Lösung für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum?

Dieser Frage wurde im Rahmen eines durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft initiierten Pilotprojektes in Putzkau (Landkreis Bautzen) nachgegan­gen und dabei eine Methodik zur Entscheidungsfindung bei Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum entwickelt.

Anlass für dieses Pilotprojekt waren die vielfach kontrovers geführten Diskussionen zur Durchführung von Kostenvergleichsrechnungen zwischen zentralen und dezen­tralen Abwasserlösungen. Der sach- und kostengerechte wirtschaftliche Vergleich zwischen Klein- beziehungsweise Gruppenkläranlagen einerseits und der zentralen Erschließung mittels Kanalisation und Ortskläranlage oder Überleitung andererseits stellte sich nur allzu oft als schwierig heraus. Aber auch nicht-monetäre Aspekte können und sollen in die Entscheidung einfließen. Beispielsweise sollte bei stark dif­ferierenden Investitionskosten angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte sowie der Grundstücks- und Hauseigentümer auch über Übergangslösungen oder eine zeitliche Streckung von notwendigen Investitionen nachgedacht werden. Ebenso ist die demographische Entwicklung zu berücksichti­gen. In 20 Jahren werden deutlich weniger Menschen in Sachsen leben als heute und erforderliche Investitionen müssen durch weniger Gebührenzahler refinanziert werden. In diesem Zusammenhang spricht ein wichtiges Argument für dezentrale Lösungen: Aufgrund ihrer kürzeren Nutzungsdauer kann flexibler auf Änderungen reagiert werden. Deshalb sollen sie gleichberechtigt neben zentralen Anlagen in Be­tracht gezogen und bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht werden.

Entscheidender Schlüssel für den Erfolg des Pilotprojektes in Putzkau war die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten: das heißt der Gemeinde als zuständiger Abwas­serbeseitigungspflichtiger, der ortsansässigen Bürgervereinigung und der Verwal­tung. In der zweijährigen Arbeit wurden in einer Kostenvergleichsrechung sowie einer sich daran anschließenden Kosten-Nutzwert-Analyse gemeinsam verschiedene Ent­sorgungsvarianten untersucht, bewertet und gegenübergestellt. Im Ergebnis ent­schied sich der Gemeinderat für dezentrale Gruppenlösungen: vollbiologische Klein- bzw. Gruppenkläranlagen sowie an geeigneten Standorten für Pflanzenkläranlagen. Zur Zeit wird die konkrete Ausführungsplanung erarbeitet.

In Sachsen sind gegenwärtig 85 % der Einwohner an zentrale Kläranla­gen angeschlossen. Für die übrigen 15 Prozent steht die Entscheidung über die Abwasserentsorgung noch aus. Dies sind in der Regel ländliche Kommunen. Die im Rahmen des Pilotprojektes in Putzkau entwickelte Methodik soll ihnen helfen, sich für eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu entscheiden.

Weitere Ausführungen finden Sie in der Broschüre »Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum« des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

Bürgemeisterkanäle

Die umgangssprachlich oft als »Bürgermeisterkanäle« bezeichneten Entwässerungsleitungen in ländlichen Regionen sind sind immer wieder Anlass für Diskussion zur Rechtsnatur, zu Einleitungsanforderungen, zur Verantwortlichkeit für Wartung, Instandsetzung und bei Sanierungsanordnungen und damit zur Einordnung in das System der Abwasserbeseitigung. Die Erlasse soll ein einheitliches Handeln der sächsischen Behörden sicherstellen und die Beseitigung der ungeklärten Rechtsverhältnisses vorantreiben.

Grundsätze für die Abwasserbeseitigung

Gemäß § 9 SächsWG kann die oberste Wasserbehörde Grundsätze für die Abwasserbeseitigung nach überörtlichen Gesichtspunkten festlegen. Für die Errichtung und Inbetriebnahme der Abwasseranlagen können Termine festgelegt werden.

Vor dem Hintergrund des erreichten Standes der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen, den bestehenden demografischen Herausforderungen (bis zum Jahr 2020 Reduzierung der Bevölkerungszahl auf ca. 3,8 Mio. Einwohner) und den veränderten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem Erlass Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemäß § 9 SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 28.September 2007 entsprechende Grundsätze gemäß § 9 SächsWG festgelegt.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung e. V. haben in den letzten Jahren Regionalveranstaltungen zur Thematik »Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 – 2015« durchgeführt, in denen weitergehende Ausführungen u. a. zu den Themenkomplexen

vorgetragen wurden.

Weitere Informationen hierzu siehe Erlass, Vorgaben zur Prioritätensetzung und Datenblatt über den Träger der Abwasserbeseitigung.

Anwendungshinweise zur Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung

Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt am 13.07.07 ist die Sächsische Kleinkläranlagenverordnung am 14.07.07 in Kraft getreten.

Für ca. 500.000 Einwohner des Freistaates Sachsen, die derzeit meist noch an desolaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben angeschlossen sind, müssen bis Ende 2015 die Abwasserbehandlungsanlagen noch saniert werden. Von den landesweit rund 178.000 Kleinkläranlagen entsprechen lediglich ca. 7.600 Anlagen, das sind 4 %, derzeit dem Stand der Technik.

In dünn besiedelten, ländlichen Gebieten und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine flächendeckende Umstellung in diesen Gebieten auf eine zentrale Abwasserentsorgung weder wasserwirtschaftlich geboten noch wirtschaftlich. Das Gebot der Stunde ist daher die Sanierung und Umrüstung der bestehenden Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik, d. h. mit biologischer Reinigungsstufe. Diese ist gesetzlich gefordert, für neue Anlagen sofort, für alte Anlagen innerhalb angemessener Fristen. Diese Fristen sind individuell durch die unteren Wasserbehörden insbesondere anhand des Gewässerzustandes, des Bauzustandes, des Alters sowie der vorgesehenen Restlaufzeit der Altanlage zu bestimmen. In der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung ist darüber hinaus festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2015 die Anpassung aller Anlagen an den Stand der Technik abgeschlossen sein muss.

Für die Sicherstellung einer dauerhaften Reinigungsleistung der biologischen Kleinkläranlagen ist die regelmäßige Funktionskontrolle durch die Betreiber sowie 2 bis 3 mal im Jahr die Wartung durch einen Fachbetrieb unerlässlich und daher regelmäßig in der Bauartzulassung der Anlage festgelegt. Die neue Kleinkläranlagenverordnung schreibt vor, dass diese Betriebsbestimmungen zwingend einzuhalten sind. Für die alten Kleinkläranlagen, die noch keine biologische Reinigungsstufe besitzen und künftig nachgerüstet werden müssen, sowie bei abflusslosen Gruben beschränken sich die Kontrollpflichten des Betreibers nach der Verordnung auf den ordnungsgemäßen Bauzustand, sofern nicht zusätzliche Verpflichtungen durch die Wasserbehörde oder den Zweckverband festgelegt werden. In der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung ist darüber hinaus festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2015 die Anpassung aller Anlagen an den Stand der Technik abgeschlossen sein muss.

Die Einhaltung dieser notwendigen Kontrollen/Inspektionen (insbesondere der Wartung der biologischen Kleinkläranlagen) sowie der Mängelbeseitigung wird durch die Kommunen bzw. Abwasserzweckverbände überwacht, die bereits für die Schlammentleerung dieser Anlagen zuständig sind. Nach der Verordnung ist vorgesehen, dass diese Überwachung höchstens einmal im Jahr, mindestens jedoch alle drei Jahre stattfindet.

Zur näheren Erläuterung der Verordnung hat das SMUL die unterstehenden Anwendungshinweise herausgeben.

Entscheidungsfindung am Beispiel des Ortsteils Putzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Was ist die günstigste Lösung für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum?

Dieser Frage wurde im Rahmen eines durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft initiierten Pilotprojektes in Putzkau (Landkreis Bautzen) nachgegan­gen und dabei eine Methodik zur Entscheidungsfindung bei Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum entwickelt.

Anlass für dieses Pilotprojekt waren die vielfach kontrovers geführten Diskussionen zur Durchführung von Kostenvergleichsrechnungen zwischen zentralen und dezen­tralen Abwasserlösungen. Der sach- und kostengerechte wirtschaftliche Vergleich zwischen Klein- beziehungsweise Gruppenkläranlagen einerseits und der zentralen Erschließung mittels Kanalisation und Ortskläranlage oder Überleitung andererseits stellte sich nur allzu oft als schwierig heraus. Aber auch nicht-monetäre Aspekte können und sollen in die Entscheidung einfließen. Beispielsweise sollte bei stark dif­ferierenden Investitionskosten angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte sowie der Grundstücks- und Hauseigentümer auch über Übergangslösungen oder eine zeitliche Streckung von notwendigen Investitionen nachgedacht werden. Ebenso ist die demographische Entwicklung zu berücksichti­gen. In 20 Jahren werden deutlich weniger Menschen in Sachsen leben als heute und erforderliche Investitionen müssen durch weniger Gebührenzahler refinanziert werden. In diesem Zusammenhang spricht ein wichtiges Argument für dezentrale Lösungen: Aufgrund ihrer kürzeren Nutzungsdauer kann flexibler auf Änderungen reagiert werden. Deshalb sollen sie gleichberechtigt neben zentralen Anlagen in Be­tracht gezogen und bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht werden.

Entscheidender Schlüssel für den Erfolg des Pilotprojektes in Putzkau war die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten: das heißt der Gemeinde als zuständiger Abwas­serbeseitigungspflichtiger, der ortsansässigen Bürgervereinigung und der Verwal­tung. In der zweijährigen Arbeit wurden in einer Kostenvergleichsrechung sowie einer sich daran anschließenden Kosten-Nutzwert-Analyse gemeinsam verschiedene Ent­sorgungsvarianten untersucht, bewertet und gegenübergestellt. Im Ergebnis ent­schied sich der Gemeinderat für dezentrale Gruppenlösungen: vollbiologische Klein- bzw. Gruppenkläranlagen sowie an geeigneten Standorten für Pflanzenkläranlagen. Zur Zeit wird die konkrete Ausführungsplanung erarbeitet.

In Sachsen sind gegenwärtig 85 % der Einwohner an zentrale Kläranla­gen angeschlossen. Für die übrigen 15 Prozent steht die Entscheidung über die Abwasserentsorgung noch aus. Dies sind in der Regel ländliche Kommunen. Die im Rahmen des Pilotprojektes in Putzkau entwickelte Methodik soll ihnen helfen, sich für eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu entscheiden.

Weitere Ausführungen finden Sie in der Broschüre »Abwasserinvestitionen im ländlichen Raum« des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

Bürgemeisterkanäle

Die umgangssprachlich oft als »Bürgermeisterkanäle« bezeichneten Entwässerungsleitungen in ländlichen Regionen sind sind immer wieder Anlass für Diskussion zur Rechtsnatur, zu Einleitungsanforderungen, zur Verantwortlichkeit für Wartung, Instandsetzung und bei Sanierungsanordnungen und damit zur Einordnung in das System der Abwasserbeseitigung. Die Erlasse soll ein einheitliches Handeln der sächsischen Behörden sicherstellen und die Beseitigung der ungeklärten Rechtsverhältnisses vorantreiben.

Beschreibung

Informationen über

Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Wesentlichen durch Bundesgesetz (Abwasserabgabengesetz - AbwAG), ergänzend durch das Sächsische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengestez (SächsAbwAG) geregelt. Die Abwasserabgabe richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die nach Einzelkriterien entsprechend der Anlage zum Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) bestimmt wird.

Die Abwasserabgabe als Instrument des Gewässerschutzes wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1981 eingeführt. Im Freistaat Sachsen besteht die Abgabepflicht seit 1991.

 

Was bewirkt die Abwasserabgabe?

Die Abgabe steht für einen effektiven Gewässerschutz. Ihre Ziele sind unter anderem

Wer muss die Abwasserabgabe für welche Gewässernutzung zahlen?

Jeder, der Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss die Abgabe zahlen. Das betrifft die Gemeinden, Abwasserzweckverbände oder Industriebetriebe. Die Abwasserabgabe für Schmutzwassereinleitungen ist Bestandteil der Abwassergebühren, sie trifft somit auch jeden an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Bürger.

Was versteht man unter Kleineinleiterabgabe

Bei der Kleineinleiterabgabe handelt es sich um eine spezielle Form der Abwasserabgabe. Ein Kleineinleiter leitet weniger als 8m³ pro Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen sowie ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer ein. Die Gemeinde bzw. der Abwasserzweckverband ist an Stelle der Kleineinleiter abgabepflichtig für alle im Gemeinde- oder Verbandsgebiet gelegenen Kleineinleitungen (§ 8 Abs. 1 SächsAbwAG). Dabei wird zur Verfahrensvereinfachung nicht die tatsächliche Belastung des eingeleiteten Abwassers als Grundlage für die Berechung der Höhe der Abwasserabgabe herangezogen, sondern ein gesetzlich festgelgter Pauschlierungsbetrag von 17,90 € pro angeschlossenen Einwohner und Jahr.

Die Gemeinde bzw. die Abwasserzweckverbände sind nach § 8 Abs. 2 SächsAbwAG berechtigt die Kleineinleiterabgabe, einschließlich des entstandenen Verwaltungsaufwandes, auf diejenigen umzulegen, die das abgabenpflichtige Abwasser in ein Gewässer eingeleitet haben.      

Unter welcher Voraussetzung ist man von der Kleineinleiterabgabe befreit

Im Feistaat Sachsen ist eine Ausnahme zur bundesgesetzlich geregelten Abgabenpflicht für Kleineinleiter geregelt. NAch § 7 SächsAbwAG bleiben Kleineinleitungen abgabefrei, wenn

  1. der Bau der Abwasserbehandlungsanlage minstetens den allgemeinanerkannten Regeln der Technik entspricht und
  2. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird.

Die Anforderungen an den Stand der Technik einer Kleinkläranlage ergeben sich aus der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung. 

  

Handelt es sich bei der Kleineinleiterabgabe um eine neue Abgabe?

Obwohl viele Kleinklaranlagenbetreiber 2011 erstmalig von den Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbänden aufgefordert wurden die Kleineinleiterabgabe zu bezahlen handelt es sich nicht um eine neue Abgabe. Vielmehr bestand in der Vergangenheit bis 2005 eine piviligierende Sonderregelung für die neuen Bundesländer, wonach Aufwendungen für den Bau neuer Abwasserbehandlungsanlagen bis zum Veranlagungszeitraum 2005 verrechnet werden konnten. Nach § 5 AbwAG konnten in den neuen Bundesländern die Aufwendungen oder Leistungen für die Errichtung und Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen auch mit Abwasserabgaben verrechnet werden, die der Abgabepflichtige für andere Einleitungen in diesem Gebiet schuldete, weshalb auch die Abgabe nicht auf die Kleineinleiter umgelegt werden konnte.

Indirekt sind daher die Inverstitionen in kommunale Abwasserbehandlungsanlagen auch den Kleinkläranlagenbetreibern zugute gekommen.         

Handelt es sich bei der Kleineinleiterabgabe um eine "Strafabgabe"?

Die Kleineinleiterabgabe ist ein Instrument, mit dem sowohl ein Ausgleich für die Belastung der Gewässer infolge einer Abwassereinleitung geleistet werden soll (Verursacherprinzip), als auch ein Anreiz geschaffen wird, eine möglichst weitgehende Abwasserreinigung durchzuführen.

Eine Strfabgabe liegt schon deshalb nicht vor, weil die Abgabe nicht an eine verbotene Handlung anknüpft. Für Kleinkläranlagen besteht lediglich gegenüber zentralen Abwasserbehandlungsanlagen die Privilegierung, dass diese grundsätzliche abgabefrei sind, wenn die Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik erfolgt.      

Was passiert mit den Einnahmen aus der Abwasserabgabe?

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden. In Sachsen unterstützt der Freistaat beispielsweise den Bau kommunaler Kläranlagen. Zudem werden mit den Geldern oberirdische Gewässer renaturiert und revitalisiert. Auch Fischwanderanlagen, die  der Durchgängigkeit von Fließgewässern dienen und Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung der Gewässergüte werden gefördert.

Zudem werden die Einnahmen aus der Abwasserabgabe überwiegend als Födermittel zur Förderung von Vorhaben, die unter die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft fallen, durch die unter anderem auch private Kleinkläranlagen gefördert werden, bereitgestellt. Letztendlich kommt die gezahlte Kleineinleiterabgabe auch demjenigen wieder zugute, der beim Bau einer neuen Kleinkläranlage Fördermittel in Anspruch nimmt.     

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Erhebung der Abwasserabgabe und Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke (VwV Abwasserabgabe)

Entsprechend § 10 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 387) sind für Anträge, Erklärungen und Anzeigen nach dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) amtliche Vordrucke zu verwenden.

Die bislang gültige Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Erhebung der Abwasserabgabe und Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke vom 11. Oktober 2004 (SächsAbl. SDr. S. S 646) wird ab 01. Januar 2007 durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Erhebung der Abwasserabgabe und Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke (VwV Abwasserabgabe) vom 6. Dezember 2006 abgelöst.

Für Anträge und Erklärungen zur Niederschlagswasserabgabe sind

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Der Abgabeerklärung ist ein Kleineinleiterkataster zum Nachweis der angegebenen Daten beizufügen (siehe auch Vordruck AE 2 Ziffer 4). Spätestens ab dem Veranlagungsjahr (VJ) 2010 ist durch alle Abgabepflichtigen der Abgabeerklärung ein anhand des landeseinheitlichen Musters erstelltes Kleineinleiterkataster der Abgabeerklärung beizufügen.

Übergangsregelungen zur Verwendung des landeseinheitlichen Kleineinleiterkatasters:

  1. Soweit die Abgabepflichtigen bereits in der Vergangenheit Kleinleiterkataster im Vollzug der Kleineinleiterabgabe den Abgabeerklärungen beigefügt haben, können diese in Abstimmung mit den Regierungspräsidien bis einschließlich des VJ 2009 weiter verwendet werden. Sachsen SBR Klärtechnik Kleinkläranlagen Nachrüstung Pflanzenkläranlage Kosten SBR Hauskläranlage Dichtheitsprüfung Sachsen Abwasserplanung SBR Festbett Kleinkläranlage Sachsen vollbiologische  Kleinkläranlage Sachsen Abwasser Sammelgrube Kuststoff SBR
  2. Soweit in der Vergangenheit kein „Kleineinleiterkataster“ durch die Abgabepflichtigen geführt worden ist, ist in Abstimmung mit den Abgabepflichtigen einer der folgenden Wege einzuschlagen:
     
    a. Das Kleineinleiterkataster wird erstmalig bis spätestens zum 30.06.2008 für das VJ 2006 vorgelegt. Pflanzenkläranlage Selbstbau Eigenbau Kosten Kleinkläranlagen Nachrüstung SBR Klärtechnik Sachsen SBR-Anlage SBR Abwasseranlage Dichtheitsprüfung Sachsen Klärgrube Dreikammergrube SBR Abwassertechnik Festbett Kleinkläranlage Sachsen Klärschlamm Abwasser   Wenn das Kleinleiterkataster nicht bis zu diesem Stichtag vorliegt, wird die Kleineinleiterabgabe zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsAbwAG festgesetzt und bei Vorlage des Kleineinleiterkatasters wird der Bescheid ggf. - unter Berücksichtigung der Wirksamkeit des Vorbehalts (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO) – zugunsten oder zulasten des Abgabepflichtigen abgeändert.
     
    b. Ergibt bereits die Abstimmung mit dem Abgabepflichtigen, dass ein Kleineinleiterkataster nicht bis zum 30.06.2008 vorgelegt werden kann, erfolgt die Festsetzung der Kleineinleiterabgabe sofort unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und nach Vorlage des Kleineinleiterkatasters wird der Bescheid ggf. - unter Berücksichtigung der Wirksamkeit des Vorbehalts (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO) – zugunsten oder zulasten des Abgabepflichtigen abgeändert. SBR Klärtechnik Pflanzenkläranlage Selbstbau Kosten Kunsstoff Klärgrube Abwasser abflusslose Kunststoff Sammelgrube Klärbeet selbstbau Sachsen Abwasserteich SBR Kleinkläranlage SBR Abwassertechnik SBR Hauskläranlage Sachsen Abwasserpumpe Abwasserschacht

Bei Fragen zu den Vordrucken im Vollzug der Abwasserabgabe bzw. zum Kleineinleiterkataster wenden Sie sich bitte an die für den Vollzug der Abwasserabgabe SBR Kleinkläranlage vollbiologische Hauskläranlage Sachsen SBR Abwasseranlage SBR Klärtechnik Dichtheitsprüfung Sachsen Klärschlamm-Kompostierung SKS Kompostierung Kosten SBR Abwasseranlage Nachrüstung SBR Festbett Kleinkläranlage Verrieselung SBR zuständigen Regierungspräsidien.

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