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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

PFLANZENKLÄRANLAGE nach DWA (ATV)

als Ein-(Selbst-)bauset ab 4 Personen für 1.190 € (ohne Kies)


Vorteile:

KKN-Umwelttechnik liefert Ihnen nicht nur das Material, sondern fertigt auch die Planung, schreibt die Einleitungsgenehmigung für die Wasserbehörden und stellt Ihnen die Selbstbaupläne für die Pflanzenkläranlage zur Verfügung,

Nur Baugrube nach Plan ausheben (lassen), unser Materialpaket auspacken und dann nach Selbstbauplänen zusammenlegen, schließlich Kies in die Wanne und fertig ist Ihre Kläranlage.

Sind Sie Betreiber einer Kleinkläranlage und müssen Sie Ihre bereits bestehende Kleinklär­anlage nachrüsten, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht? Oder wollen Sie eine neue Anlage bauen? Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie zum einen über die aktuellen rechtlichen Grundlagen in Niedersachsen, ins­besondere das „Anzeigeverfahren“ sowie das „Erlaubnisverfahren“ informieren, und zum ande­ren geben wir Ihnen Hinweise zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage.

Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen

Die Einleitung von Abwasser in ein Oberflächen­gewässer oder das Grundwasser bedeutet eine Belastung des Gewässers und bedarf grundsätz­lich einer wasserrechtlichen Erlaubnis1. Diese Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn im Ablauf der Kleinklär­anlage die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe festgesetzte Grenzwerte nicht überschreiten. In der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) sind im Anhang 1 diese Mindestanforderungen an eine Kleinkläranlage definiert (maximale Ablaufkonzentrationen für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewäs­ser: CSB2 ≤ 150 mg/l; BSB53 ≤ 40 mg/l).

Ob eine Kleinkläranlage diese Anforderungen

1 Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer wird nach § 8 und § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt.

2 Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist eine wichtige Kenn­größe für die Verschmutzung des Abwassers. Er kennzeichnet die Menge an Sauerstoff, die erforderlich ist, um alle orga­nischen Inhaltsstoffe des Abwassers chemisch zu oxidieren.

3 Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB5) ist die Menge an Sauerstoff, die von Mikroorganismen in fünf Tagen verbraucht wird, um im Abwasser enthaltene organische Schmutzstoffe abzubauen.


erfüllt, wird in einem bauaufsichtlichen Zulas­sungsverfahren überprüft. Besteht sie diese Prüfung, erhält die Kleinkläranlage eine allge­meine bauaufsichtliche Zulassung des Deut­schen Instituts für Bautechnik (DIBt)4, die u. a. Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung festlegt. Damit ist die Eignung dieser Anlage hin­sichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen.

Verfahren zur Genehmigung von Ein- leitungen in ein Gewässer

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einlei­tung von Abwasser aus Kleinkläranlagen erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde (Stadt, Landkreis). Hierzu gibt es in Niedersachsen zwei unterschiedliche Verfahren: das „Anzeige-verfahren“ und das „Erlaubnisverfahren“.

Anzeigeverfahren

Nach § 96 Abs. 6 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) gilt die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser als erteilt, wenn die Errichtung (Neubau) oder wesentliche Änderung (Nachrüstung) einer Kleinkläranlage vor Beginn des Bauvorhabens der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird. Dieses Verfahren ist jedoch nur bei Kleinkläranlagen mit allgemeiner bauauf­sichtlicher Zulassung5 möglich.

4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erfolgen nach § 25 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und werden vom DIBt erteilt.

5 Neben allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kleinkläranlagen können auch Pflanzenkläranlagen ohne allgemeine bauaufsicht­liche Zulassung errichtet werden, wenn sie dem DWA-Arbeits­blatt A 262 entsprechen und ordnungsgemäß betrieben werden (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall).


Eine Sonderregel gilt nach § 96 Abs. 6 Satz 1 NWG, wenn die Gemeinde in ihrer Abwasser­beseitigungssatzung bereits bestimmte Bau­arten von Kleinkläranlagen vorschreibt. In die­sem Fall besprechen sie dieses bitte mit Ihrer Gemeinde.

Das für die Anzeige nötige Formular erhalten Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde (Land­kreis, Stadt). Um inhaltliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie das Anzeigeformular nach Möglichkeit zusammen mit Ihrer Einbau­firma ausfüllen und die Anzeige über Ihre Stadt/ Samtgemeinde/Gemeinde6 einreichen. Diese lei­tet die Anzeigeunterlagen dann an die zustän­dige Untere Wasserbehörde weiter. In der Regel sechs Wochen nach Abgabe der Anzeigeunter­lagen erhalten Sie ein Antwortschreiben Ihrer Unteren Wasserbehörde.

Sie sollten mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung Ihrer Kleinkläranlage erst beginnen,  wenn Ihnen von der Unteren Wasserbehörde schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Erlaub­nis für die Einleitung als erteilt gilt. So können die Hinweise der Unteren Wasserbehörde vor dem Bau der Kleinkläranlage berücksichtigt und unnötiger Ärger sowie kostenintensive Nach­besserungsarbeiten vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass die Untere Wasser­behörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens keine detaillierte Prüfung Ihres Bauvorhabens vornimmt. Sie prüft nicht, wie im Erlaubnisver­fahren (s. u.), ob die entsprechenden Rechts­vorschriften tatsächlich eingehalten werden.

6 Im folgenden Text wird nur noch von der Gemeinde gespro­chen, auch wenn es sich um eine Stadt oder Samtgemeinde handeln kann. Ansprechpartner für den Bürger kann auch ein Verband sein, wenn die Gemeinde ihre Aufgabe auf einen Ver­band übertragen hat.


Somit sind Sie als Bauherr und Betreiber der Kleinkläranlage dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen an Bau, Betrieb, Wartung und Einleitung der Kleinkläranlage eingehalten wer­den. Ihre Verantwortung als Kleinkläranlagen­betreiber ist demnach höher als beim Erlaub­nisverfahren.

Für die Anzeige Ihrer Kleinkläranlage werden keine Gebühren erhoben. Die Unteren Wasser­behörden sind nach § 100 WHG aber verpflich­tet, die Einleitung in das Gewässer regelmäßig kostenpflichtig zu überwachen. Da beim Anzei­geverfahren keine detaillierte Prüfung erfolgt, kann die erste Überwachung Ihrer Anlage aber erheblich aufwendiger und damit auch kosten­intensiver werden. Gegebenenfalls fallen zu­sätzliche Gebühren für die Aufhebung Ihrer alten Erlaubnis an.

Erlaubnisverfahren

Beim Erlaubnisverfahren beantragen Sie mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei Ihrer Unteren Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer. Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei eine Prü­fung Ihrer Unterlagen vor und erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die wasserrecht­liche Erlaubnis zum Einleiten in das Gewässer. Das Erlaubnisverfahren ist sowohl bei Klein­kläranlagen mit allgemeiner bauaufsicht­licher Zulassung als auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung möglich.

Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Untere Wasserbehörde die von Ihnen eingereichten Unterlagen detailliert prüft und Sie damit die Sicherheit haben, dass die von Ihnen gewählte Lösung den öffentlich-rechtlichen Anforderungen

entspricht. Für diese umfangreiche Prüfung wird Ihre Untere Wasserbehörde Gebühren erheben. Die Kosten für die Erlaubnis sind in der Allge­meinen Gebührenordnung des Landes Nieder­sachsen festgelegt und betragen momentan in der Regel 180,- € für die Ersterrichtung der Kleinkläranlage.

Erforderliche Unterlagen

Die für das Antrags- bzw. Erlaubnisverfahren erforderlichen Unterlagen sind in der Regel den Formularen der Unteren Wasserbehörden zu entnehmen. Auf jeden Fall sollten Sie die fol­genden Unterlagen über Ihre Kleinkläranlage jederzeit - spätestens bei der ersten Überwa­chung - vorhalten können:·       Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000
·       Lageplan mit maßstäblich eingezeichneter Kleinx
kläranlage und Einleitstelle im Maßstab 1 : 500
·    allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Ihrer Klein­kläranlage; bei Kleinkläranlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: klärtechnische Berech­nung der Anlage
·     Ausführungszeichnungen der Kleinkläranlage, bei Nachrüstungen mit Aufmaß der vorhandenen Klär­gruben
·     bei Einleitungen in den Untergrund: Bodenkund­liches Profil mit höchstem Grundwasserstand; Angaben zur Versickerungsfähigkeit
·       Übereinstimmungserklärung für die eingebaute Kleinkläranlage mit der allgemeinen bauaufsicht­lichen Zulassung von der Einbaufirma
·       Nachweis oder Bestätigung über die Einweisung in die Betriebsführung der Kleinkläranlage
·       Betriebsbeschreibung bzw. Betriebshandbuch
·       Betriebstagebuch
·       Wartungsvertrag


Planung und Bau / Nachrüstung einer Kleinkläranlage

Was ist vor Baubeginn zu klären?

Vor Baubeginn sollten Sie klären, wer Eigen­tümer des Gewässers ist, in das Sie Ihr bio­logisch gereinigtes Abwasser einleiten wollen. Gegebenenfalls müssen Sie vom Gewässerei­gentümer eine Zustimmung für die Einleitung einholen. Mit welchen Stellen Sie sich darüber hinaus abzustimmen haben, erfahren Sie von Ihrer Unteren Wasserbehörde.

Wenn Sie Ihre Kleinkläranlage in einem Wasser­schutzgebiet bauen wollen, ist eine separate Antragstellung für die zu erteilende Ausnahme­genehmigung nach der geltenden örtlichen Was­serschutzgebietsverordnung erforderlich. Im An­zeigeformular sollten Sie deshalb vermerken, ob Ihre Kleinkläranlage in einem Wasserschutzge­biet liegt oder nicht. Ihre Untere Wasserbehörde wird Ihnen das entsprechende Antragsformular nach Eingang der Anzeige zuleiten.

Wenn Ihre Untere Wasserbehörde Sie auf­gefordert hat, Ihre bestehende Kleinkläran­lage zu sanieren, gibt es zwei Möglichkeiten dieses umzusetzen. Sofern die Bausubstanz, die Größe und der Zustand Ihrer bestehenden Grube eine Weiternutzung zulässt, können Sie in Ihre Kleinkläranlage einen Nachrüst­satz einbauen, so dass Ihre Anlage nun die geforderten Anforderungen erfüllt. Sollte sich Ihre Grube nicht mehr in einem guten Zustand befinden, muss auch diese saniert werden. Ist eine Sanierung der Mehrkammergrube nicht mehr möglich, ist der Neubau einer Kleinklär­anlage erforderlich.


Was ist bei einer Versickerung in den Untergrund zu beachten?

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr biolo­gisch gereinigtes Abwasser in ein Oberflächen­gewässer einzuleiten, müssen Sie dieses auf Ihrem Grundstück in den Untergrund versickern lassen. In diesem Fall ist es unerlässlich, vor Baubeginn der Anlage die Versickerungsfähigkeit (bodenkundliche Begutachtung) des Bodens bestimmen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Anlage langfristig funktioniert. Auch ist ein ausreichender Abstand zum Grundwas­ser erforderlich, in der Regel mindestens 60 cm zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchsten Grundwasserstand.

Was ist bei Pflanzenkläranlagen zu beachten?

Pflanzenkläranlagen (Fachliteratur = bepflanzte Bodenfilter) verfügen entweder über eine all­gemeine bauaufsichtliche Zulassung oder wer­den vom Planer nach technischen Vorschriften (DWA-Arbeitsblatt A 262) geplant und gebaut. Liegt keine allgemeine bauaufsichtliche Zulas­sung für das ausgewählte Verfahren vor, ist nur das Erlaubnisverfahren möglich.

Hinweise zur Verfahrensauswahl

Der Schlammanfall ist bei technischen Klein­kläranlagen oft höher als bei naturnahen. Da sie in der Regel außerdem ein kleineres Vor­klärvolumen haben, kann folglich eine häu­figere Schlammabfuhr durch die Gemeinde notwendig sein.

Bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen
(z. B. in Wasserschutzgebieten) können in der
wasserrechtlichen Erlaubnis besondere Anfor‑


derungen an die Reinigungsleistung der Klein­kläranlage gestellt werden. Dann muss sich die Auswahl des Verfahrens an der Leistungsfähig­keit orientieren. Es gibt hierfür vom DIBt speziell geprüfte Kleinkläranlagen, die die besonderen Anforderungen einhalten.

Was ist beim Bau oder der Nachrüstung einer Kleinkläranlage zu beachten?

Beim Bau einer neuen Kleinkläranlage oder Nachrüstung einer bereits bestehenden Anlage ist die Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsicht­lichen Zulassung durch die einbauende Firma schriftlich durch eine Übereinstimmungserklä­rung zu bestätigen.

Ganz wichtig: Bei Nachrüstung einer beste­henden Anlage ist auch der ordnungsgemäße Zustand der Mehrkammergrube durch die nachrüstende Firma zu bestätigen.

Nach dem Ein- bzw. Umbau Ihrer Anlage ist die Wasserdichtheit der Grube und der Rohrlei­tungen entsprechend den Vorschriften der all­gemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch eine Fachfirma zu prüfen und zu bescheinigen. Den Nachweis sollten Sie jederzeit zur behörd­lichen Überwachung der Anlage bereithalten.

Sollten Sie den fachlichen Rat oder die Begut­achtung Ihrer im Bau befindlichen Kleinkläran­lage von der Unteren Wasserbehörde wünschen, sprechen Sie diese an. Oftmals ist es sehr hilf­reich, wenn die Untere Wasserbehörde Bau­teile wie z. B. Versickerungsrohre begutachten kann, die nach der Fertigstellung der Anlage nicht mehr einsehbar sind. So kann Ärger in der Zukunft vermieden werden.


Nach dem Abwasserabgabengesetz (§ 8 Abs. 2 AbwAG) ist die Einleitung von Abwasser nur abgabenfrei, wenn der Bau der Abwasserbe­handlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Untere Wasserbehörde über die Fertig­stellung der Anlage informieren. Denn erst wenn diese den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage bestätigen kann, entfällt für Sie die Zahlung der Abwasserabgabe.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Betriebsanleitung der Herstellerfirma regeln den Betrieb Ihrer Kleinkläranlage. Las­sen Sie sich als Betreiber der Anlage bei der Inbetriebnahme von Ihrer Einbaufirma einwei­sen. Die Einweisung sollten Sie sich von Ihrer Einbaufirma bescheinigen lassen.

Betrieb einer Kleinkläranlage

Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinklär­anlage ist Voraussetzung für eine optimale Reinigungsleistung sowie eine lange Lebens­dauer Ihrer Anlage. Eine gut funktionierende Kleinkläranlage ist deshalb nicht nur für Sie als Betreiber wichtig, sondern auch für die Allge­meinheit. Mit einer guten Reinigungsleistung Ihrer Kleinkläranlage tragen Sie erheblich zum Umwelt- und Gewässerschutz bei.

Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinkläran­lage beinhaltet eine regelmäßige Eigenkontrolle durch Sie als Betreiber, eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr durch Ihre Gemeinde.


*Nutzungsberechtigter = Nutzungsberechtigter des Grundstücks

Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen Sie als Betreiber der Kleinkläranlage regelmäßig einfache Zustands- und Funktionskontrollen (z. B. Sichtkontrollen, Kontrolle der Stromver­sorgung, Ablesen des Betriebsstundenzählers, Kontrolle des Abwasserabflusses) durchfüh­ren. Auskunft über die genauen Tätigkeiten der Eigenkontrolle gibt die Betriebsanleitung der Kleinkläranlage sowie die allgemeine bauauf­sichtliche Zulassung. Für die Durchführung der Eigenkontrollen sind kein spezielles Fachwis­sen und keine speziellen Gerätschaften erfor­derlich. Auch das Führen eines Betriebstage­buchs gehört im Rahmen der Eigenkontrolle zu Ihren Aufgaben.  Pflanzenkläranlage Selbstbau Kosten Eigenbau Eigenleistung SBR Kleinkläraanlage selber einbauen SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik selbst einbauen Festbett Kleinkläranlage Klärschlamm-Kompostierung SKS SBR Abwasseranlage Kleinkläranlagen-Nachrüstung SBR

Darüber hinaus muss in der Regel zwei- bis dreimal jährlich eine Wartung Ihrer Kleinklär­anlage durchgeführt werden. Pflanzenkläranla­gen sind in der Regel einmal jährlich zu war­ten.  Klärtechnik SBR Abwassertechnik Festbett Kleinkläraanlagen Pflanzenkläranlagen Kosten Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage SBR Kleinkläranlage Filtergraben Rohr-Kamera Kanal-TV Dichtheitsprüfung SBR Abwasseranlage Festbett Kleinkläranlage Klärteich Abwasser Die für Ihre Kleinkläranlage festgelegte Wartungshäufigkeit entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die durchzu­führende Wartung darf nur von Fachkundigen unter Beachtung der Betriebsanleitung und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durchgeführt werden. Der Abschluss eines


Wartungsvertrages mit einem Fachkundigen wird daher empfohlen. Fachkundige sind Per­sonen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizie­rungsmaßnahmen über die notwendige Qualifi­kation für Betrieb und Wartung von Kleinkläran­lagen verfügen. Der Fachkundige besitzt einen Nachweis über die Erlangung der Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen.

Seit 2002 gibt es für War­tungsfirmen die Möglich­keit, sich einer freiwilligen Prüfung durch die DWA zu unterziehen und sich ihre gute Wartungsqualität per Zertifikat bescheinigen zu lassen. Diese Firmen finden Sie in einer Über­sicht im Internet unter www.dwa-nord.de.

Bei jeder Wartung muss Ihre Wartungsfirma ein Wartungsprotokoll erstellen, das Ihrer Unteren Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen ist. Es wird empfohlen, die Wartungsprotokolle digi­tal durch Ihre Wartungsfirma an die Untere Was­serbehörde zu übersenden. Dieses Vorgehen ist für Sie kostengünstiger als eine regelmäßige kostenpflichtige Vor-Ort-Kontrolle der Kleinklär­anlage und Einsichtnahme in die Wartungspro­tokolle durch die Untere Wasserbehörde. Spre­chen Sie Ihre Wartungsfirma an, ob diese digitale Wartungsprotokolle erstellen kann. Nähere Infor­mationen zur Software digitaler Wartungsproto­kolle finden Sie bzw. Ihre Wartungsfirma unter www.uan.de (Stichwort: DiWa).

Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Fäkalschlammabfuhr ist Ihre Gemeinde ver­antwortlich! Sie organisiert die Abfuhr und legt die Abfuhrmodalitäten fest. Bei der Fäkal‑


schlammabfuhr wird zwischen der Regelent­leerung und der bedarfsorientierten Abfuhr unterschieden. Bitte fragen Sie Ihre Gemeinde, wie die Fäkalschlammabfuhr in Ihrer Gemeinde geregelt ist.

Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr muss im Rahmen der Wartung die Höhe des Schlammspiegels gemessen werden. Über­steigt der Schlamm einen bestimmten Füllungs­grad in der Vorklärung, so ist diese nicht mehr funktionsfähig - der Schlamm muss abgefahren werden.  Kleinkläranlage Pflanzenkläranlage Hauskläranlage Filtergraben Verrieselung Dichtheitsprüfung Abwasseranlage SBR Klärtechnik Kläranlagen-Nachrüstung Abwasserpumpe Abwasser abflusslose Kunststoff Sammelgrube Abwasserteich Festbett Kleinkläranlage Klärteich Die Gemeinde ist über das Ergebnis der Schlammspiegelmessung zu informieren. Dafür ist sie auf die Wartungsberichte Ihrer Wartungsfirma angewiesen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Wartungsfirma, dass diese die digi­talen Wartungsprotokolle - und damit verbunden die Ergebnisse der Schlammspiegelmessung - direkt an die zuständige Gemeinde oder den zuständigen Abwasserverband übersenden soll. So kann die Gemeinde zeitnah eine bedarfsori­entierte Schlammabfuhr veranlassen.

Bei der Regelentleerung erfolgt die Fäkal­schlammabfuhr in einem zuvor festgelegten Rhythmus alle ein bis zwei Jahre.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Grube nach der Fäkalschlammabfuhr unbedingt wieder mit Wasser auffüllen, da die Kleinkläranlage sonst nicht funktionsfähig ist!  Kleinkläranlage SBR vollbiologische Hauskläranlage SBR Klärtechnik Pflanzenkläranlage Selbstbau Kosten Klärschlamm-Kompostierung SKS Kompost SBR Abwassertechnik Abwasser-Nachrüstung Pflanzenbeet Niedersachsen Kleinkläranlagen vollbiologische Kläranlagen

Alle an der Anlage durchgeführten Tätigkeiten (Arbeiten der Eigenkontrolle, Wartungsproto­kolle, Nachweise der Fäkalschlammabfuhr) müssen im Betriebstagebuch von Ihnen als Betreiber der Kleinkläranlage festgehalten wer­den. So können Sie jederzeit den ordnungsge­mäßen Betrieb Ihrer Kleinkläranlage gegenüber Ihrer Unteren

DIN 4261 Teil 1 „Kleinkläranlagen - Anlagen zur Abwasservorbehandlung

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall DWA (2006): Arbeits­blatt DWA-A 262 „Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Rei­nigung

KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Städte Kreise und Gemeinden kostenfrei

Bad Bentheim, Emlichheim, Engden, Esche, Georgsdorf, Getelo, Gölenkamp, Halle in Niedersachsen, Hoogstede, Isterberg, Itterbeck, Emden, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn,

Ammerland, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüneburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Ostfriesland,  Peine, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wittmund, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Nienburg-Weser, Hannover, Rotenburg an der Wümme, Soltau-Fallingbostel,

Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg, Wesermarsch, Hannover, Hannoverschmünden, Bremen, Quakenbrück,Abickhafe,; Accum; Achim; Achum
Addernhausen,; Adelebsen; Adelheidsdorf; Adelheidsgroden
Adenbüttel; Adendorf; Adenstedt; Aerzen
Affinghausen; Ahausen; Ahlden (Aller); Ahnsbeck
Ahnsen; Akelsbarg; Alfeld (Leine); Alfhausen
Alfstedt Kleinkläranalge; Algermissen; Algesdorf; Almstedt
Altenau Klärteich; Altenhagen II; Altenhagen; Altenmedingen
Altjührden Klärbeet; Amelinghausen; Amt Neuhaus; An der Rhumequelle
Anderlingen  Selbstbau; Anderten; Andervenne; Anemolter
Anemolter-Schinna  Abwasser; Ankum; Antendorf; Apelern
Apen Kleinkläranlage; Apensen; Appeln; Ardorf
Arholzen SBR Kläranlage; Arle; Asel; Asendorf
Auetal Abwasserteich; Auhagen; Aurich; Aurich-Oldendorf
Axstedt Schilfbeet; Bad Bederkesa; Bad Bentheim; Bad Bevensen
Bad Bodenteich  SBR; Bad Eilsen; Bad Essen; Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim; Bad Grund (Harz); Bad Harzburg; Bad Iburg
Bad Laer Abwasserteich; Bad Lauterberg im Harz; Bad Münder am Deister; Bad Nenndorf
Bad Pyrmont Bremen; Bad Rothenfelde; Bad Sachsa; Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn  Klärschlamm; Badbergen; Baddeckenstedt; Badenhausen
Bagband; Bahnhof Varbitz; Bahrdorf; Bahrenborstel
Bahrendorf Komposteriung; Bakum; Balge; Baltrum
Bangstede; Banteln; Banzau; Bardowick
Barenburg; Bargebur; Bargstedt-Ohrensen; Barnitz
Barnstorf; Barsinghausen; Barßel; Barstede
Barum; Barum; Barver; Barwedel
Basdahl; Bassum; Bausen; Bawinkel
Beckdorf; Beckedorf; Beckeln; Bedekaspel
Beedenbostel; Beesten; Beierstedt; Belau
Belm; Bendestorf; Bentstreek; Bergdorf
Berge; Bergen; Bergen; Bergen (Dumme)
Bergfeld; Bergkirchen; Berne; Bernsen
Bersenbrück; Berumbur; Berumerfehn; Beseland
Betheln; Bettingerode; Bevern; Beverstedt
Bienenbüttel; Billerbeck; Bilshausen; Binnen
Bippen; Bischof; Bispingen; Bissendorf
Blauhand; Bleckede; Blender; Blersum
Blomberg; Blyinghausen; Bockenem; Bockhorn
Bockhornerfeld; Bockhorst; Bodenfelde; Bodensee
Bodensee; Bodenwerder; Böhme; Boen
Börger; Börßum; Bösel; Bösen
Bötersen; Boffzen; Bohmte; Bokel
Bokensdorf; Bomlitz; Borgstede; Borkum
Borstel; Borstel; Bothel; Bovenden
Brackel; Brake; Bramsche; Bramstedt
Braudel; Braunlage; Braunschweig; Breddenberg
Breddorf; Bredehorn; Bredenbock; Breese im Bruche
Breese in der Marsch; Bremervörde; Breselenz; Breustian
Brevörde; Brinkum; Brockel; Brockum
Bröckel; Brokeloh; Brome; Bruchhausen-Vilsen
Brüchauer Mühle; Brüggen; Brünkendorf; Buchholz
Buchholz (Aller); Buchholz in der Nordheide; Bückau; Bückeburg
Bücken; Büddenstedt; Bühren; Bülstedt
Bündheim; Bündheim/Schlewecke; Bunde; Bunderhee
Burgdorf; Burgdorf; Burgwedel; Burhafe
Bussau; Butjadingen; Buxtehude; Cäciliengroden
Calberlah; Cammer; Canhusen; Cappel
Cappeln (Oldenburg); Carolinensiel; Celle; Cirkwehrum
Clausthal-Zellerfeld; Clenze; Cloppenburg; Coldinne
Colnrade; Coppenbrügge; Coppengrave; Cramme
Cremlingen; Cuxhaven; Dahlum; Dalitz
Dambeck; Damme; Damnatz; Danndorf
Dannenberg; Dannenberg (Elbe); Darchau; Dassel
Deckbergen; Dedelstorf; Deensen; Deinstedt
Delligsen; Delmenhorst; Denkte; Derental
Dersum; Despetal; Detern; Dettum
Deutsch Evern; Diahren; Dickel; Dickfeitzen
Didderse; Diekholzen; Dielmissen; Diepenau
Diepholz; Diethe; Dinklage; Dissen am Teutoburger Wald
Dörpen; Dörverden; Dötlingen; Dohren
Dohren; Dollart; Dornum; Dornumergrode
Dornumersiel; Dorstadt; Dorum; Dose
Dragahn; Drakenburg; Drangstedt; Dransfeld
Drebber; Drentwede; Driftsethe; Duderstadt
Dübbekold; Düdinghausen; Dünsen; Duingen
Dunum; Dykhausen; Ebergötzen; Eberholzen
Ebersdorf; Ebstorf; Eckertal; Edemissen
Edewecht; Eggermühlen; Ehra-Lessien; Ehrenburg
Eichengrund; Eickeloh; Eicklingen; Eime
Eimen; Eimke; Einbeck; Eisdorf
Elbe; Elbingerode; Eldingen; Ellenserdammersiel
Elmlohe; Elsdorf; Elsfleth; Elze
Emden; Emlichheim; Emmendorf; Emmerthal
Emsbüren; Emstek; Emtinghausen; Engden
Engeln; Engern; Enzen; Erichshagen
Erkerode; Esche; Eschede; Escher
Eschershausen; Esens; Essel; Essen (Oldenburg)
Esterwegen; Estorf; Etzel; Everode
Eversmeer; Evesen; Evessen; Exten
Eydelstedt; Eystrup; Falkenmoor; Fallingbostel
Farven; Faßberg; Feggendorf; Felde
Fiebing; Filsum; Fintel; Firrel
Flögeln; Flöthe; Forlitz-Blaukirchen; Frankenfeld
Freden (Leine); Freepsum; Freistatt; Frellstedt
Frelsdorf; Freren; Fresenburg; Frestorf
Friedeburg; Friedland; Friedrichswald; Friesoythe
Fürstenau; Fürstenberg; Funnix; Gadesbünden
Gamehlen; Ganderkesee; Gandesbergen; Garbsen
Garlstorf; Garrel; Gartow; Geeste
Gehrde; Gehrden; Gelldorf; Georgsdorf
Georgsmarienhütte; Gerdau; Gersten; Getelo
Gevensleben; Gieboldehausen; Gielau; Gielauer Mühle
Gielde; Giesen; Gifhorn; Gilten
Gistenbeck; Gittelde; Glandorf; Gledeberg
Gleichen; Gnarrenburg; Göhr; Göhrde
Gölenkamp; Goelriehenfeld; Göttingen; Göttingerode
Gohlau; Gohlefanz; Goldbeck; Goldenstedt
Golmbach; Gorleben; Goslar; Govelin
Grabau; Grabstede; Grafhorst; Grafschaft
Granstedt; Grasberg; Grasleben; Greetsiel
Grethem; Grimersum; Gronau (Leine); Groothusen
Groß Berßen; Groß Gaddau; Groß Gusborn; Groß Hegesdorf
Groß Heide; Groß Ippener; Groß Meckelsen; Groß Midlum
Groß Oesingen; Groß Sachau; Groß Twülpstedt; Groß Wittfeitzen
Großefehn; Großenkneten; Großheide; Grotenhof
Grünenkamp; Gülze; Gümse; Guhreitzen
Gusborn; Gut Hagen; Gut Meudelfitz; Gyhum
Habichhorst; Habichhorst-Blyinghausen; Habighorst; Hademstorf
Hämelhausen; Häuslingen; Hage; Hagen am Teutoburger Wald
Hagen im Bremischen; Hagenburg; Hagermarsch; Hahausen
Hahndorf; Hahnenberg; Hahnenklee-Bockswiese; Halbemond
Halle; Halle; Hambergen; Hambühren
Hameln; Hamersen; Hamswehrum; Handeloh
Handrup; Hankensbüttel; Hannover; Hannoversch Münden
Hanstedt; Hanstedt I; Harbarnsen; Hardegsen
Haren; Harlingen; Harlingerode; Harpe
Harper Mühle; Harpstedt; Harsefeld; Harsum
Hasbergen; Haselünne; Haßbergen; Hassel (Weser)
Hassendorf; Haste; Hatten; Hattendorf
Hattorf am Harz; Haverlah; Hedeper; Heede
Heemsen; Heere; Heerstedt; Heeslingen
Heeßen; Hehlen; Heidhausen; Heidmühle
Heinade; Heiningen; Heinsen; Hellwege
Helmstedt; Helpsen; Helsinghausen; Helvesiek
Hemmingen; Hemmoor; Hemsbünde; Hemslingen
Hemsloh; Hepstedt; Hermannsburg; Herzberg
Herzlake; Hesel; Hesel; Hespe
Hespe-Hiddensen; Hessisch Oldendorf; Heuerßen; Heyen
Hibben; Hildesheim; Hilgermissen; Hilkenbrook
Hillerse; Hilter am Teutoburger Wald; Himbergen; Hinte
Hinterhagen; Hipstedt; Hitzacker; Hobbensen
Hodenhagen; Höfer; Höhbeck; Hörden
Hoheesche; Hohelucht; Hoheluft; Hohenberge
Hohenhameln; Hohenkirchen; Hohenrode; Hohne
Hohnhorst; Holdorf; Holenberg; Holle
Hollen; Hollenstedt; Holste; Holtgast
Holtland; Holtorf; Holtrop; Holzen
Holzhausen; Holzminden; Hoogstede; Hooksiel
Hornburg; Horstedt; Horsten; Horsten
Hoya; Hoyershausen; Hude (Oldenburg); Hüde
Hülsede; Hülshagen; Hüven; Husum
Ihlow; Ihlowerfehn; Ilsede; Ingeleben
Isenbüttel; Isernhagen; Isterberg; Itterbeck
Jade; Jameln; Jamelner Mühle; Jasebeck
Jelmstorf; Jembke; Jemgum; Jerxheim
Jesteburg; Jever; Jiggel; Jork
Jühnde; Jührdenerfeld; Juist; Kaarßen
Kähmen; Kakenstorf; Kalbe; Kalefeld
Kamerun; Karmitz; Karwitz; Kassau
Kathrinhagen; Katlenburg-Lindau; Kettenkamp; Kirchbrak
Kirchdorf; Kirchhorsten; Kirchlinteln; Kirchseelte
Kirchtimke; Kirchwalsede; Kirchwistedt; Kissenbrück
Klein Berßen; Klein Gaddau; Klein Gusborn; Klein Heide
Klein Holtensen; Klein Meckelsen; Klein Wittfeitzen; Klein Witzeetze
Kleinhegesdorf; Kloster; Kluse; Kneitlingen
Kobbensen; Köhlen; Königslutter am Elm; Kollase
Konau; Korvin; Krainhagen; Kranenkamp
Krebeck; Kreiensen; Kreuzriehe; Kreyenhagen
Krummasel; Krummhörn; Kuckshagen; Kührstedt
Külitz; Küsten; Kussebode; Kutenholz
Laake; Laar; Laasche; Laatzen
Laave; Lachendorf; Lähden; Lage
Lahn; Lahstedt; Lamspringe; Landesbergen
Landolfshausen; Landsatz; Landwehr; Langelsheim
Langen; Langen; Langendamm; Langendorf
Langenhagen; Langenhorst; Langeoog; Langlingen
Langwedel; Lastrup; Lathen; Lauenau
Lauenbrück; Lauenförde; Lauenhagen; Lebbien
Leer (Ostfriesland); Leese; Leeseringen; Leezdorf
Lefitz; Lehe; Lehre; Lehrte
Leiferde; Leisten; Leitstade; Lembruch
Lemförde; Lemgow; Lemwerder; Lengede
Lengenbostel; Lengerich; Lenne; Lenzen
Levesen; Leybuchtpolder; Lichtenhorst; Lichtenmoor
Liebenau; Liebenburg; Liekwegen; Liepehöfen
Lilienthal; Lindern (Oldenburg); Lindhorst; Lindwedel
Lingen; Linsburg; Lintig; Loccum
Löningen; Lohne (Oldenburg); Loitze; Loppersum
Loquard; Lorup; Loxstedt; Luckau
Ludwigsdorf; Lübberstedt; Lübbow; Lüchow
Lüder; Lüdersfeld; Lüerdissen; Lüggau
Lüneburg; Lünne; Lütenthien; Lütetsburg
Luhden; Lunestedt; Lutter am Barenberge; Lyhren
Maasen; Maddau; Mailage; Malsleben
Marcardsmoor; Marienhafe; Marienhagen; Mariensiel
Marklohe; Marl; Marlin; Martfeld
Marx; Meerbeck; Meetschow; Mehlfien
Meine; Meinersen; Meinsen; Melle
Mellinghausen; Menslage; Menstede; Menstede-Coldinne
Meppen; Merzen; Messenkamp; Messingen
Metzingen; Meudelfitz; Meußließen; Middelsfähr
Midlum; Minsen; Misselwarden; Mittegroßefehn
Möllenbeck; Molbergen; Molden; Moordorf
Moorhusen; Moormerland; Moorweg; Moorwinkelsdamm
Moringen; Morsum; Müden (Aller); Münchehagen
Münkeboe; Müsingen; Müsleringen; Mützen
Mulsum; Munster; Nadlitz; Nahrendorf
Natendorf; Nausen; Nebenstedt; Neetze
Negenborn; Nendorf; Nenndorf; Nesse
Neßmersiel; Neu Darchau; Neu Garge; Neu Tramm
Neu Wendischthun; Neu Wulmstorf; Neubörger; Neuenburg
Neuenhaus; Neuenkirchen; Neuenkirchen; Neuenkirchen
Neuenkirchen-Vörden; Neuharlingersiel; Neuhaus; Neuhof
Neukamperfehn; Neulehe; Neuschoo; Neustadt am Rübenberge
Neustadtgödens; Niederlangen; Niedernwöhren; Niemetal
Nienbergen; Nienbrügge; Nienburg (Weser); Nienhagen
Nienstädt; Nienwalde; Nienwedel; Niestedt
Nörten-Hardenberg; Norden; Nordenham; Norderney
Nordholz; Nordhorn; Nordsehl; Nordstemmen
Northeim; Nortmoor; Nortrup; Oberlangen
Obernfeld; Obernholz; Obernkirchen; Ochtelbur
Ochtersum; Oerel; Oestringfelde; Oetzen
Ohndorf; Ohne; Ohrum; Oker
Oldeborg; Oldemühle; Oldenburg (Oldb); Oldendorf
Oldendorf (Luhe); Oldendorfer Mühle; Osloß; Osnabrück
Osteel; Ostercappeln; Ostereistedt; Osterforde
Osterholz-Scharmbeck; Osterhusen; Ostermarsch; Osterode am Harz
Ostersander; Osterwald; Ostgroßefehn; Ostiem
Ostochtersum; Ostrhauderfehn; Ottensen; Ottenstein
Otterndorf; Ottersberg; Ovelgönne; Oyten
Padingbüttel; Papenburg; Parsau; Pattensen
Pegestorf; Peine; Penkefitz; Pennigsehl
Petersgroden; Pevestorf; Pewsum; Pilsum
Pisselberg; Platenlaase; Plumbohm; Poggenhagen
Pohle; Polle; Pollhagen; Posade
Prabstorf; Predöhlsau; Preten; Prezelle
Prießeck; Prinzhöfte; Prisser; Privelack
Probsthagen; Proitze; Proitzer Mühle; Pudripp
Pudripp/Bahnhof; Pussade; Quakenbrück; Quarnstedt
Quartzau; Quendorf; Quernheim; Quickborn
Raddestorf; Raden; Räbke; Rätzlingen
Rannenberg; Rastdorf; Rastede; Rechtsupweg
Reddereitz; Reepsholt; Reeßum; Rehburg
Rehburg-Loccum; Rehden; Rehlingen; Rehren A.O.
Rehren A.R.; Reinsdorf; Reinsen-Remeringhausen; Reinstorf
Remlingen; Renkenberge; Rennau; Reppenstedt
Restorf; Rethem (Aller); Rhade; Rhauderfehn
Rhede; Rheden; Rhumspringe; Ribbesbüttel
Riede; Riehe; Riekau; Riepe
Riepen; Riepsterhammrich; Rieste; Ringe
Ringstedt; Rinteln; Riskau; Ritterhude
Rodenberg; Rodewald; Röhrkasten; Römstedt
Rötgesbüttel; Roffhausen; Roggenstede; Rohrsen
Roklum; Rolfshagen; Rollshausen; Rondel
Ronnenberg; Rosche; Rosdorf; Rosengarten
Rotenburg (Wümme); Rucksmoor; Rüdershausen; Rühen
Rusbend; Sachsenhagen; Saggrian; Salderatzen
Sallahn; Salzbergen; Salzgitter; Salzhausen
Salzhemmendorf; Samern; Sandbostel; Sande
Sanderbusch; Sandstedt; Sankt Andreasberg; Sarchem
Sareitz; Sarenseck; Sarstedt; Sassenburg
Saterland; Satkau; Sauensiek; Schaafhausen
Schäpingen; Schapen; Scharnhorst; Scheden
Scheeßel; Scheie; Schellerten; Schermbeck
Schierneichen-Deinsen; Schiffdorf; Schinna; Schladen
Schlannau; Schlewecke; Schmalenbruch-Windhorn; Schmardau
Schmarrie; Schmarsau; Schmessau; Schnackenburg
Schnadlitz; Schnega; Schnega/Bahnhof; Schneverdingen
Schönewörde; Schöningen; Schöppenstedt; Schöttlingen
Schoholtensen; Scholen; Schoost; Schortens
Schüttorf; Schulenberg im Oberharz; Schwaförden; Schwanewede
Schwarme; Schwarmstedt; Schwedenschanze; Schweindorf
Schweringen; Schwerinsdorf; Schwienau; Schwittersum
Schwülper; Seeburg; Seedorf; Seedorf
Seelwig; Seelze; Seerau; Seesen
Seevetal; Seggebruch; Sehlde; Sehlem
Sehnde; Selsingen; Semmenstedt; Seulingen
Seybruch; Sibbesse; Sickte; Siedenburg
Siemen; Sillenstede; Simonswolde; Sipnitz
Sittensen; Sögel; Söhlde; Söllingen
Soldorf; Solkau; Soltau; Soltendieck
Sottrum; Soven; Spahnharrenstätte; Spelle
Spetzerfehn; Spiekeroog; Spithal; Splietau
Sprakensehl; Springe; Stade; Stadensen
Stadland; Stadthagen; Stadtoldendorf; Staffhorst
Stapel; Starrel; Staufenberg; Stavern
Stedesdorf; Steimbke; Steinbergen; Steinfeld (Oldenburg)
Steinhausen; Steinhorst; Steinkirchen; Stelle
Stemmen; Stemmen; Stemshorn; Steyerberg
Stiepelse; Stöckse; Stoetze; Stolzenau
Strackholt; Streetz; Strücken; Stubben
Stuhr; Suddendorf; Suderburg; Sudwalde
Sückau; Südbrookmerland; Süderneuland I; Süderneuland II
Südhorsten; Süpplingen; Süpplingenburg; Süstedt
Suhlendorf; Sulingen; Surwold; Sustrum
Suthfeld; Suurhusen; Syke; Tallensen-Echtorf
Tappenbeck; Tarmstedt; Teichlosen; Tettens
Thedinghausen; Theene; Thuine; Thune
Thunpadel; Tiddische; Tidofeld; Tiesmesland
Tießau; Timmel; Tiste; Tollendorf
Tolstefanz; Toppenstedt; Torfhaus; Tostedt
Tramm; Trebel Kleinkläranlage; Tripkau; Tripkau
Tülau; Tüschau; Twieflingen; Twist
Twistringen; Uchte Kleinkläranlage; Uehrde; Uelsen
Uelzen; Uetze Kleinkläranlage; Ulbargen; Ummern
Undeloh; Unterlüß; Upgant-Schott; Upjever
Uplengen; Upleward; Uslar; Utarp
Uthlede; Uthwerdum; Uttum; Vaddensen
Vahlberg; Vahlbruch; Vahlde; Varel
Varrel; Vechelde; Vechta; Vehlen
Velpke; Veltheim; Verden (Aller); Victorbur
Vienenburg; Vierden Kleinkläranlage; Vietze; Visbek
Visquard; Visselhövede; Volkfien; Volksdorf
Volksen; Vollersode; Voltlage; Vorderhagen
Vordorf; Vornhagen; Vorwerk; Voßbarg
Vrees; Waake Kleinkläranlage; Waddewarden; Waddeweitz
Wagenfeld; Wagenhoff Klärteich; Wahrenholz; Walchum
Walkenried; Wallenhorst; Wallmoden; Walsrode
Waltringhausen; Wangelnstedt; Wangerland; Wangerooge
Warber; Warberg; Wardenburg; Warmsen
Warpe; Warpke; Wasbüttel; Wathlingen
Wedderin; Wedemark Abwasser; Weener; Weenzen
Wehningen; Wehrbleck; Wellie; Wendeburg
Wenden; Wendenborstel; Wendthagen-Ehlen; Wennenkamp
Wennigsen; Werdum; Werlaburgdorf; Werlte
Werpeloh; Wesendorf; Westdorf; Weste
Westendorf; Westeraccum; Westeraccumersiel; Westerbur
Westerende; Westerende-Holzloog; Westerende-Kirchloog; Westerholt
Westerhusen; Westermarsch I; Westermarsch II; Westerode
Westerstede; Westertimke; Westerwald; Westerwalsede
Westfeld; Westgroßefehn; Westochtersum; Westoverledingen
Wetschen; Wettrup; Weyhausen; Weyhe
Wibbese; Wieda; Wiedenbrügge; Wiedensahl
Wiefelstede; Wiegboldsbur; Wielen; Wienhausen
Wieren; Wiersen; Wiesede; Wiesederfehn
Wiesedermeer; Wiesmoor; Wietmarschen; Wietze Kleinkläranlage
Wietzen; Wietzendorf; Wietzetze bei Hitzacker; Wildemann
Wildeshausen; Wilhelmshaven; Willen; Wilstedt
Wilsum; Windhausen; Wingst Kleinkläranlage; Winkelsett
Winkelsheide; Winnigstedt; Winsen (Aller); Winsen (Luhe)
Winterweyhe; Winzenburg Kleinkläranlage; Winzlar; Wippingen
Wirdum; Wistedt Kleinkläranlage; Wittfeitzen; Wittingen
Wittmar; Wittmund; Wittorf; Wöhningen
Wölpinghausen; Wohnste Kleinkläranlage; Wolfenbüttel; Wolfsburg
Wollbrandshausen; Wollershausen; Wolsdorf; Woltersdorf
Woltershausen; Woltzeten Abwasser; Woquard; Worpswede
Wremen; Wrestedt; Wriedel; Wrisse
Wulfsen; Wulften; Wulsbüttel; Wunstorf
Wussegel; Wustrow; Wymeer; Zadrau
Zebelin; Zeetze; Zernien; Zetel
Zeven; Zienitz; Zorge; Zwischenbergen