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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

Komplett Druckluft Komplettanlage
in Betonklärgrube 1-12 Personen

 

VORTEILE:
  • Effiziente und sparsame SBR Drucklufttechnik
  • Geringer Energieverbrauch, geringe Montagekosten
  • Dauerhafte Betonklärgrube mit vor-/installierter SBR-Anlage

 

 

 

Die Druckluft betriebene Komplettanlage in der Betonklärgrube

 

 

Listenpreise der  Betongruben-Druckluft-Komplettanlage
mit den Ablaufklassen C,D, N.

Artikel

Beschreibung

Klärgrube m³

EW (Pers.)

Preis* €

B MC 4 Druckluft Kläranlage in Betonklärgrube, Viertelkammer
5,1
4
2.999.-
B MC 6 Druckluft Kläranlage in Betonklärgrube, Viertelkammer
5,8
6
3.199,-
B MC 8 Druckluft Kläranlage in Betonklärgrube, Halbkammer
6
8
3.399,-

B MC 10

Druckluft Kläranlage in Betonklärgrube, Halbkammer
6,6
10
3.599,-
B MC 12 Druckluft Kläranlage in Betonklärgrube, Halbkammer
8
12
3.799,-

 

Zuzüglich Einbau- und Einrichtungskosten.
Sämtliche  Tanks, Lüftungs- Zu und Abwasserablaufleitungen sowie Steuerungs- und Stromkabel müssen mit teilweise sehr großem Gerät in den Boden eingebracht werden. Daraus ergeben sich natürlich weitere Kosten, die von uns nur vor Ort kalkuliert werden können. Wenn Sie selbst in der Lage sind die Komplett-Betongruben-SBR-Anlage einzubauen, sparen Sie natürlich Kosten. In dem Fall stellen wir Ihnen die Pläne kostenfrei zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

IV Wartung

1. Allgemeines

Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Anlagen müs­sen stets betriebsbereit sein.

Betrieb und Wartung sind so einzurichten, dass

·           alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung
bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;

·           mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Un­terbringung von Schlamm;

·           die Anlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funk­tion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;

·           keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästi­gende Gerüche auftreten.

Der Betrieb der Kleinkläranlage ist von einem Sach­kundigen durchzuführen. Der Betreiber ist nach vorhe­riger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Anlage Sachkundiger. Er hat alle erforderlichen Aufga­ben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.

Kieler Umweltminsterium vom 2009

Zugang zur Kläranlage

Die Reinigungsöffnungen der Vorklärung müssen je­derzeit zugänglich sein und dürfen nicht mit Erde, Ra­sen oder Ziergegenständen usw. bedeckt werden.

Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Anlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.

Wartung Filtergraben / Filterbeete

Wartung Abwasserteichanlage (natürlich belüftet)

Wartung Filterschacht / Filterkörper

Wartung Pflanzenkläranlagen

Wartung der Verrieselung nach DWA, DIN 4261 und Landeswassergesetz des Kieler Umweltminsteriums

Arbeitshinweise für die Wartung der Untergrundverrieselung

Einleitung des gereinigten Abwassers in das Grundwasser

aEinleiten in das Grundwasser

Das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. — versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verun­reinigung des Grundwassers und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigen­schaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte durch die Kleinkläranlage nicht zu besorgen ist.

Die flächenhafte Versickerung hat grundsätzlich Vor­rang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrund­versickerungsanlage mindestens 1 m über den höchs­ten Grundwasserstand liegt.


KKN-Umwelttechnik  informiert: Die in den nachfolgenden Bestimmungen als ausführlich ausgearbeiteten Text  über die Wartung und den alltäglichen Betrieb von Kleinkläranlagen und den zitierten Merk- bzw. Arbeitsblättern des Kieler Umweltminsteriums.  Somit gelten die Arbeitsblätter nur für S-H, Schleswig-Holstein!  Selbstverständlich können sie aber auch für andere Bundes-Länder, Städte, Kreise und Gemeinden  wichtige und hilfreiche Hinweise sein.

Hier nun die Schlüsse der Arbeitsgruppe des Kieler Umweltministeriums :

Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nach­klärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.

Kiel im Juni 2009. Nachdem bei wissenschaftlichen Untersuchungen  festgestellt worden ist, dass schlecht gewartet und betriebene Kleinkläranlagen einen wesentlichen Anteil an den  Gewässerbelastungen aus Haus- und Kleinkläranlagen ausmachen, wurden technisch unbelüftete Behandlungsanlagen als dezentrale Abwasserreinigung bundesweit nicht mehr zugelassen und festgelegt, diese durch technisch belüftete Systeme auszutauschen. .

Dieser Vorgehensweise wollte und konnte sich das schleswig­holsteinische Umweltministerium leider nicht auf Dauer und in Gänze anschließen. Die guten Ergebnisse der behördlichen Überwachungen bei fachlich einwandfrei betriebenen und sorgfältig gewarteten Grundstücks- Kleinkläranlagen rechtfertigten diesen kostenintensiven Schritt natürlich in keiner Weise.

Die mehrheitlich in Schleswig-Holstein vorhandenen technisch unbelüfteten Kläranlagen/-Verfahren.

(ca. 80 % der Anlagen) zeichnen sich durch Robustheit, einfachen Betrieb, äußerst geringen Energieverbrauch und somit als absolut klimafreundlich aus.

Das Kieler Umweltministerium hatte aus gutem Grunde eine Expertenarbeitsgruppe aus Vertretern des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Städtetages, des Landkreistages, der Abwasserverbände, des Landesamtes für Natur und Umwelt und des Ministeriums einberufen. Diese Gremien haben Regeln für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung für Grundstücks-Kleinkläranlagen erarbeitet, die die Besonderheiten in Schleswig-Holstein unbedingt berücksichtigen. Diese Regeln sind in die neue DIN 4261 Teil 1 S-H eingeflossen. Sie ergänzen die bundesweit gültigen Regeln um die technisch unbelüfteten Nachbehandlungsanlagen. Da diese Regelungen derzeit nur in Schleswig-Holstein angewandt werden, war es der Arbeitsgruppe wichtig, diese kompakt und hoffentlich leicht verständlich in einem Merkblatt für Behörden und Betreiber zusammenzufassen. Dieses erarbeitete Merkblatt liegt nun vor und soll Betreibern, Planern, Entsorgungs- und Überwachungspflichtigen von Kleinkläranlagen helfen, die meisten Fragen rund um die Kleinkläranlagen zu beantworten.

Auf welche Weise darf das gereinigte Abwasser eingeleitet werden?

.2 Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser

Das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. – versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verun­reinigung des Grundwassers und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte nicht zu besorgen ist.

Die flächenhafte Versickerung durch Sickermulden oder Verrieselungen hat grundsätzlich Vor­rang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrund­versickerungsanlage mindestens 1 m über den höchs­ten Grundwasserstand liegt.

Der Nachweis der Wasserdichtheit nach DIN EN 1610 ist nach dem Einbau einer neuen  Vorklärung durch die Einbaufirma oder den Fachkundigen und danach bei Erfordernis durch den Fachkundigen zu erbringen.

Technisch belüftete Nachreinigungseinrichtungen

Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nach­klärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.

Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms

aus Kleinkläranlagen

Begriffe und Definitionen

In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine

Abwasserbehandlungsanlagen.

Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß Wassergesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hiernach haben abflusslose Sammelgruben – wie im Übrigen auch

Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu

sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Nach der Bauordnung müssen abflusslose

Sammelgruben und Kleinkläranlagen darüber hinaus u.a. ausreichend

groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungsund

Entleerungsöffnungen verfügen.

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss

von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität

von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeriums

für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von

Kleinkläranlagen im Folgenden: „Kleinkläranlagenrichtlinie“,

vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.

Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige

bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so

deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Ziffer

10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der

jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen

Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getroffenen

- verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich

des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derartigen

Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren

Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.

Allgemeiner Überblick Kleinkläranlagen

Ein wesentliches Ziel der Novellen der Wassergesetze ist es sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.

Häufig gestellte Fragen werden wir hier beantworten:

  1. Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?

    Nur wenige der in den Ländern, Kreisen und Gemeinden vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

    Das Abwasser der  Betreiber wird in der Regel noch immer nach einer Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen einen Anteil von 85 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kleineren Gewässern führt dies neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht die Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit das Problem, sondern die Belastung aus der großen Anzahl dieser unzureichenden Kleinkläranlagen.

    Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch die sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.
     
  2. Warum wird jetzt das Thema „Kleinkläranlagen“ in den Novellen der Länder  zum Wassergesetz behandelt?

    Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen, die in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.
    Aufgrund des großen Nachholbedarfs in den neuen Ländern nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und diese gemeindlichen Gebiete an diese Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.

    Nachdem für diese Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in den Ländern errichtet waren, besteht nun die gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten die unzureichenden Zustände zu beseitigen.

    Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In diesen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als eine Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass die seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit, diese Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

    Hierfür wollen die Novellen der Länder die Wassergesetze die Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden. Dies ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.

    Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Sicherheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn diese Anlage eine längerfristige bzw. die dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.
     
  3. Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?

    Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist die zentrale Abwasserentsorgung häufiger die wirtschaftlichere Variante einer dauerhaften Abwasserentsorgung. Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.

    Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.
     
  4. Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?

    Regelungen zur Sanierung von Abwasseranlagen sind nicht Inhalt der aktuellen Novellen der Wassergesetze. Es gelten die bestehenden Regelungen weiterhin.

    Bereits nach dem bisher geltenden Wasserrecht besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
    Es ist  jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen. Vielmehr wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt wird.

    Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist jedoch in jedem Fall sinnvoll, da zum einen die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
     
  5. Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?

    Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat diese durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmen­bedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
     
  6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?

    Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
     
  7. Wie wird der Bürger über die Abwasserbeseitigungskonzepte informiert?

    Die Abwasserbeseitigungskonzeptesollen über geplante Maßnahmen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde informieren. Damit wird auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger geschaffen, da eigene Investitionen (z. B. in die Grundstücks­ent­wässerung) besser geplant werden können.

    Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wird nun erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepteeingeführt. Diese Form der Information der Bürger gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzeptesachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei der Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen haben. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben, nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
     
  8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?

    Die Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen mit Einbau und Transport durchschnittlich etwa 6.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.

    Die jährlichen Kosten der Wartung liegen je nach Bundesland für vollbiologische Kleinkläranlagen bei etwa 100 bis 300 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.

    Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Kommunalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.

    Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.

    Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke ist in der Regel ein kaum geringerer Beitrag zu entrichten.
     
  9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung meines Grundstückes stehlen?

    Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann nur dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.

    Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
     
  10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?

    Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.

    Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
     
  11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?

    Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt der Novelle des Thüringer Wassergesetzes. Diese ist jedoch ergänzend vorgesehen. Eine Förderung soll für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.

    In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes tritt auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft.

    Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.

    Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel einen günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung der Anlage vereinbart werden.
     
  12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?

    Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 140 verschiedene Kleinkläranlagentypen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von „selbstgebauten“ Kleinkläranlagen ist nicht zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.

    In der Praxis finden Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
     
  13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?

    Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.

    Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus einer Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

    Auch für die vollbiologischen Kleinkläranlagen, die in einen öffentlichen Abwasserkanal das Abwasser einleiten, ist ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nachzuweisen. Die Anforderungen an diesen Fachbetrieb werden erst noch in der Kleinkläranlagen-Verordnung festgelegt.
     
  14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?

    Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.

    Für die Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.

    Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie auch zum Förderverfahren erkundigen.
     
  15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?

    Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
    • das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und
    • eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.

Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.

Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang aufgrund der Gesetzesänderung befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.

Der beabsichtigte Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.
 

Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist.
 

  1. Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich?

    Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
     
  2. Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten?

Nein! Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.

Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms

aus Kleinkläranlagen

1. Begriffe und Definitionen

In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine

Abwasserbehandlungsanlagen.

Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß Wassergesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hiernach haben abflusslose Sammelgruben – wie im Übrigen auch  Klärtechnik Abwassertechnik vollbiologische Kleinkläranlage Dichtheitsprüfung Wartung Wartungsvertrag SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Tropfkörper SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik S-H Schleswig-Holstein Steinburg Klärteich Sanierung SBR   Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu

sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Nach der Bauordnung müssen abflusslose Pflanzenkläranlage Wartung Sanierung Klärgrube SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik SBR Kleinkläranlage Wartung Wartungsvertrag SBR Klärtechnik S-H Schleswig-Holstein Steinburg Abwasser-Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Abflussleitungen Sanierung SBR   Sammelgruben und Kleinkläranlagen darüber hinaus u.a. ausreichend

groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungsund

Entleerungsöffnungen verfügen.  Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss

von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität

von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeriums

für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von

Kleinkläranlagen im Folgenden: SBR Kleinkläranlage SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik Klärgrube Sammelgrube selber einbauen Kosten, Pflanzenkläranlage Kosten, Klärbeet Preise Preisvergleich, SBR Klärtechnik S-H Schleswig-Holstein Steinburg Klärteich Filtergraben Schilfbeet SBR   „Kleinkläranlagenrichtlinie“,

vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.

Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige

bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so

deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Ziffer

10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der

jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen

Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getroffenen  SBR Kleinkläranlage selber einbauen, vollbiologische Kleinkläranlage Wartung, Wartungsvertrag SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik S_H Schleswig Holstein Steinburg SBR Hauskläranlage Kläranlagen Sanierung Klärgrube Kunststoff Kleinkläranlage Festtbett SBR - verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich

des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derartigen

Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren

Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.

KKN-Umwelttechnik liefert in die folgenden Städte, Kreise und Gemeinden frei Haus. Außerdem führt KKN-Umwelttechnik sämtliche, mit Kläranlagen in Verbindung stehenden arbeiten aus.

ÿ

Aassbüttel Wartung Kleinkläranlage

Achterwehr Dichtheitsprüfung

Achtrup Kläranlagen-Wartung 

Aebtissinwisch Ausfaulgrube 

Agethorst Wirbel-Schwebebett-Anlage

Ahlefeld-BistenseeKunststoff-Klärgrube

Ahneby Klärgrube

Ahrensbök Schilfbeet

Ahrensburg Klärbeet

Ahrenshöft Pflanzenkläranlage

Ahrenviöl Kleinkläranlage

Ahrenviölfeld Festbett

Albersdorf SBR-Anlage

Albsfelde Altsfelde

Alkersum Alkersum

Almdorf Schilfbeet

Alt Bennebek Kleinkläranlage

Alt Duvenstedt Pflanzenkläranlage

Altenhof Wartungsvertrag

Altenholz Dreikammergrube

Altenkrempe Klärtechnik

Altenmoor Altenmoor

Alt Mölln Herzogtum-Lauenburg

Alveslohe Segeberg

Ammersbek Pflanzenkläranlage

Appen Pinneberg Wartung-Kläranlage 

Arkebek Steinburg

Arlewatt SBR-Kleinkläranlage

Armstedt SBR-Anlage

Arnis Druckluft-Kläranlage

Arpsdorf Klärbeet

Ascheberg (Holstein)Kleinkläranlage

Ascheffel Festbett-Kläranlage

Aukrug Steinburg

Aumühle Stormarn

Ausacker Klärgrube

Auufer Kunststoff-Klärgrube

Aventoft Sammelgrube

Averlak Dithmarschen

Bad Bramstedt Segeberg

Badendorf Abwasser-Sammelgrube

Bad Oldesloe Stormarn

Bad Schwartau Lauenburg

Bad Segeberg Segeberg

Bahrenfleth Steinburg

Bahrenhof  Pflanzenkläranlage

Bäk SBR-Kleinkläranlage

Bälau Dichtheitsprüfung

Bargenstedt  Festbett-Kleinkläranlage

Bargfeld-Stegen Klärgrube

Bargstall KG-Abwasserrohr

Bargstedt Ht-Abwasserrohr

Bargteheide Stormarn

Bargum Abflussleitungen

Bark Festbett-Anlage

Barkelsby Dreikammergrube

Barkenholm Abwasser-Sammelgrube

Barlt Dithmarschen

Barmissen Schilfbeet

Barmstedt Segeberg

Barnitz Pflanzenkläranlage

Barsbek Kunststoff-Klärgrube

Barsbüttel Stormarn

Basedow SBR Kleinkläranlage

Basthorst Kläranlage

Bebensee HT-Rohr

Behlendorf Schmutzwasserpumpe

Behrendorf Tauchpumpe

Behrensdorf (Ostsee) Abwasser-Sammelgrube

Beidenfleth Steinburg

Bekdorf Kreis Steinburg

Bekmünde Steinburg

Belau Pflanzenkläranlage Selbstbau

Beldorf SBR Kläranlage

Bendfeld Klärbeet

Bendorf  Abwasserleitung

Bergenhusen

Bergewöhrden

Beringstedt

Berkenthin

Beschendorf

Besdorf

Besenthal

Bevern

Bilsen

Bimöhlen

Bissee

Blekendorf

Bliestorf

Blomesche Wildnis

Blumenthal

Blunk

Böel

Bohmstedt

Böhnhusen

Bokel

Bokel

Bokelrehm

Bokholt-Hanredder

Bokhorst

Böklund

Boksee

Bollingstedt

Bondelum

Bönebüttel

Bönningstedt

Boostedt

Bordelum

Bordesholm

Boren

Borgdorf-Seedorf

Borgstedt

Borgsum

Borgwedel

Börm

Bornholt

Bornhöved

Börnsen

Borsfleth

Borstel

Borstel-Hohenraden

Borstorf

Bosau

Bosbüll

Bösdorf

Bothkamp

Bovenau

Böxlund

Braak

Braderup

Brammer

Bramstedtlund

Brande-Hörnerkirchen

Brebel

Bredenbek

Bredstedt

Breiholz

Breitenberg

Breitenburg

Breitenfelde

Brekendorf

Breklum

Brickeln

Brinjahe

Brodersby

Brodersby

Brodersdorf

Brokdorf

Brokstedt

Bröthen

Brügge

Brunsbek

Brunsbüttel

Brunsmark

Brunstorf

Büchen

Buchholz

Buchholz

Buchhorst

Büdelsdorf

Bühnsdorf

Bullenkuhlen

Bünsdorf

Bunsoh

Burg (Dithmarschen)

Busdorf

Busenwurth

Büsum

Büsumer Deichhausen

Büttel

Christiansholm

Christinenthal

Dagebüll

Dägeling

Dahme

Dahmker

Daldorf

Dalldorf

Damendorf

Damlos

Dammfleth

Damp

Damsdorf

Dänischenhagen

Dannau

Dannewerk

Dassendorf

Dätgen

Delingsdorf

Dellstedt

Delve

Dersau

Diekhusen-Fahrstedt

Dingen

Dobersdorf

Dollerup

Dollrottfeld

Dörnick

Dörphof

Dörpling

Dörpstedt

Drage

Drage

Dreggers

Drelsdorf

Düchelsdorf

Dunsum

Duvensee

Eckernförde

Ecklak

Eddelak

Eggebek

Eggstedt

Ehndorf

Einhaus

Eisendorf

Ekenis

Elisabeth-Sophien-Koog

Ellerau

Ellerbek

Ellerdorf

Ellerhoop

Ellhöft

Ellingstedt

Elmenhorst

Elmenhorst

Elmshorn

Elpersbüttel

Elsdorf-Westermühlen

Elskop

Embühren

Emkendorf

Emmelsbüll-Horsbüll

Engelbrechtsche Wildnis

Enge-Sande

Epenwöhrden

Erfde

Escheburg

Esgrus

Eutin

Fahrdorf

Fahren

Fahrenkrug

Fargau-Pratjau

Fedderingen

Fehmarn

Felde

Feldhorst

Felm

Fiefbergen

Fitzbek

Fitzen

Fleckeby

Flensburg

Flintbek

Fockbek

Föhrden-Barl

Fredeburg

Fredesdorf

Freienwill

Fresendelf

Frestedt

Friedrichsgabekoog

Friedrichsgraben

Friedrichsholm

Friedrichskoog

Friedrichstadt

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Fuhlendorf

Fuhlenhagen

Galmsbüll

Gammelby

Garding, Kirchspiel

Garding

Gaushorn

Geesthacht

Gelting

Geltorf

Geschendorf

Gettorf

Giekau

Giesensdorf

Glasau

Glinde

Glücksburg (Ostsee)

Glückstadt

Glüsing

Gnutz

Göhl

Gokels

Goldebek

Goldelund

Göldenitz

Goltoft

Gönnebek

Goosefeld

Göttin

Grabau

Grabau

Grambek

Grande

Grauel

Grebin

Gremersdorf

Grevenkop

Grevenkrug

Gribbohm

Grinau

Großbarkau

Groß Boden

Groß Buchwald

Groß Disnack

Großenaspe

Großenbrode

Großenrade

Großensee

Großenwiehe

Groß Grönau

Großhansdorf

Großharrie

Groß Kummerfeld

Groß Niendorf

Groß Nordende

Groß Offenseth-Aspern

Groß Pampau

Groß Rheide

Groß Rönnau

Groß Sarau

Groß Schenkenberg

Großsolt

Groß Vollstedt

Groß Wittensee

Gröde

Grödersby

Grömitz

Grönwohld

Grothusenkoog

Grove

Groven

Grube

Grundhof

Güby

Gudendorf

Gudow

Gülzow

Güster

Haßmoor

Haale

Haby

Hadenfeld

Hagen

Hallig Hooge

Halstenbek

Hamberge

Hamdorf

Hamfelde

Hamfelde

Hammoor

Hamwarde

Hamweddel

Handewitt

Hanerau-Hademarschen

Hardebek

Harmsdorf

Harmsdorf (Ostholstein)

Harrislee

Hartenholm

Haselau

Haseldorf

Haselund

Hasenkrug

Hasenmoor

Hasloh

Hasselberg

Hattstedt

Hattstedtermarsch

Havekost

Havetoft

Havetoftloit

Hedwigenkoog

Heede

Heide

Heidekamp

Heidgraben

Heidmoor

Heidmühlen

Heikendorf

Heiligenhafen

Heiligenstedten

Heiligenstedtenerkamp

Heilshoop

Heinkenborstel

Heist

Helgoland

Hellschen-Heringsand-Unterschaar

Helmstorf

Helse

Hemdingen

Hemme

Hemmingstedt

Hennstedt

Hennstedt

Henstedt-Ulzburg

Heringsdorf

Herzhorn

Hetlingen

Hillgroven

Hingstheide

Hitzhusen

Hochdonn

Hodorf

Hoffeld

Högel

Högersdorf

Högsdorf

Hohenaspe

Hohenfelde

Hohenfelde

Hohenfelde

Hohenhorn

Hohenlockstedt

Hohenwestedt

Hohn

Höhndorf

Hohwacht (Ostsee)

Hoisdorf

Hollenbek

Hollingstedt

Hollingstedt

Holm

Holm

Holstenniendorf

Holt

Holtsee

Holzbunge

Holzdorf

Honigsee

Hornbek

Hörnum (Sylt)

Horst

Horst (Holstein)

Horstedt

Hörsten

Hörup

Hövede

Hude

Huje

Hummelfeld

Humptrup

Hürup

Hüsby

Husby

Husum

Hüttblek

Hütten

Idstedt

Immenstedt

Immenstedt

Itzehoe

Itzstedt

Jagel

Jahrsdorf

Janneby

Jardelund

Jerrishoe

Jersbek

Jevenstedt

Joldelund

Jörl

Jübek

Juliusburg

Kaaks

Kabelhorst

Kaisborstel

Kaiser-Wilhelm-Koog

Kaltenkirchen

Kalübbe

Kampen (Sylt)

Kankelau

Kappeln

Karby

Karlum

Karolinenkoog

Kasseburg

Kasseedorf

Kastorf

Katharinenheerd

Kattendorf

Kayhude

Kellenhusen (Ostsee)

Kellinghusen

Kiebitzreihe

Kiel

Kiesby

Kirchbarkau

Kirchnüchel

Kisdorf

Kittlitz

Klamp

Klanxbüll

Klappholz

Klein Barkau

Klein Bennebek

Klein Gladebrügge

Klein Nordende

Klein Offenseth-Sparrieshoop

Klein Pampau

Klein Rheide

Klein Rönnau

Klein Wesenberg

Klein Wittensee

Klein Zecher

Klempau

Kletkamp

Kleve

Kleve

Klinkrade

Klixbüll

Koberg

Köhn

Koldenbüttel

Kolkerheide

Kollmar

Kollmoor

Kölln-Reisiek

Kollow

Königshügel

Kosel

Köthel

Köthel

Kotzenbüll

Krempdorf

Krempe

Krempel

Kremperheide

Krempermoor

Krems II

Krogaspe

Krokau

Kronprinzenkoog

Kronsgaard

Kronshagen

Kronsmoor

Kropp

Kröppelshagen-Fahrendorf

Krukow

Krummbek

Krummendiek

Krummesse

Krummwisch

Krumstedt

Krüzen

Kuddewörde

Kuden

Kudensee

Kühren

Kühsen

Kükels

Kulpin

Kummerfeld

Labenz

Laboe

Ladelund

Lägerdorf

Lammershagen

Landrecht

Landscheide

Langballig

Langeln

Langeneß

Langenhorn

Langenlehsten

Langstedt

Langwedel

Lankau

Lanze

Lasbek

Latendorf

Lauenburg/Elbe

Lebrade

Leck

Leezen

Lehe

Lehmkuhlen

Lehmrade

Lensahn

Lentföhrden

Lexgaard

Lieth

Linau

Lindau

Linden

Lindewitt

List

Lockstedt

Lohbarbek

Lohe-Föhrden

Lohe-Rickelshof

Loit

Looft

Loop

Loose

Löptin

Lottorf

Löwenstedt

Lübeck

Lüchow

Luhnstedt

Lunden

Lürschau

Lütau

Lütjenburg

Lütjenholm

Lütjensee

Lütjenwestedt

Lutterbek

Lutzhorn

Maasbüll

Maasholm

Malente

Manhagen

Marne

Marnerdeich

Martensrade

Mechow

Meddewade

Medelby

Meezen

Meggerdorf

Mehlbek

Meldorf

Melsdorf

Meyn

Midlum

Mielkendorf

Mildstedt

Möhnsen

Mohrkirch

Molfsee

Mölln

Mönkeberg

Mönkhagen

Mönkloh

Moordiek

Moorhusen

Moorrege

Mörel

Mözen

Mucheln

Mühbrook

Mühlenbarbek

Mühlenrade

Munkbrarup

Münsterdorf

Müssen

Mustin

Nahe

Nebel

Negenharrie

Negernbötel

Nehms

Nehmten

Neritz

Nettelsee

Neuberend

Neudorf-Bornstein

Neu Duvenstedt

Neuenbrook

Neuendeich

Neuendorf b. Elmshorn

Neuendorf-Sachsenbande

Neuengörs

Neuenkirchen

Neufeld

Neufelderkoog

Neukirchen

Neukirchen (Ostholstein)

Neumünster

Neustadt in Holstein

Neuwittenbek

Neversdorf

Nieblum

Niebüll

Nieby

Nienborstel

Nienbüttel

Niendorf/Stecknitz

Niendorf bei Berkenthin

Nienwohld

Niesgrau

Nindorf

Nindorf

Noer

Norddeich

Norddorf auf Amrum

Norderbrarup

Norderfriedrichskoog

Norderheistedt

Nordermeldorf

Norderstapel

Norderstedt

Norderwöhrden

Nordhackstedt

Nordhastedt

Nordstrand

Norstedt

Nortorf

Nortorf

Nottfeld

Nübbel

Nübel

Nusse

Nutteln

Nützen

Ockholm

Odderade

Oelixdorf

Oering

Oersberg

Oersdorf

Oeschebüttel

Oesterdeichstrich

Oesterwurth

Oevenum

Oeversee

Offenbüttel

Oldenborstel

Oldenburg in Holstein

Oldenbüttel

Oldendorf

Oldenhütten

Oldenswort

Oldersbek

Olderup

Oldsum

Osdorf

Ostenfeld (Husum)

Ostenfeld (Rendsburg)

Osterby

Osterby

Osterhever

Osterhorn

Oster-Ohrstedt

Osterrade