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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

KKN-Umwelttechnik bietet Ihnen nur die günstigsten Qualitätsprodukte verschiedenster deutscher Hersteller an.

 

SBR-/CBR-Druckluftkläranlagen
(1-25 EW)

SBR-Druckluft Komplettklärmodul für die neue oder vorhandene Beton/Kunststoff, Zwei-Dreikammer-Klärgrube

VORTEILE:
  • Nach dem neuesten Stand der Forschung und effiziente SBR Drucklufttechnik,
  • Geringer Energieverbrauch, geringe Montagekosten
  • Keine Pumpen oder Elektrik in der Klärgrube
  • Ausgereifte und wartungsarme SBR-Druckluft Klärtechnik


Selbsteinbau ist auch kein Problem!
Die Anlagen sind Steckerfertig und haben Beschreibungen dabei.


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: Z 55.3-111



 

SBR-Klärmodul, Druckluft-Kläranlage als Klärgrubeneinsatz für Neubau und Nachrüstung.
Mit Linearverdichter (Kompressor) auf einer offenen Wandkonsole. Magnetschaltersystem, Steuergerät mit Stromausfallalarm. Schlauchbelüfter mit Standplatte. 4x10m verschiedenfarbiegen Druckluftschläuchen. Mammutpumpensystem mit Schnellbefestigung für Behälter (Klärgruben) mit Mittelwand. Info Messeinrichtung.

 

 

McWater Techniksatz Komplettanlage

Artikel-Nr.

EW

Beschreibung

Listenpreis*

MCW08-VK
1-6
Für Betongrube Virtelkammer
1.799,00€
MCW16-HK
6-12
Für Betongrube Halbkammer
1.899,00€
*inkl. MwSt. (Festland)

 

 

 

 

Listenpreise für diese Anlagentypen:

Artikel Nr.

Erforderl. Klärgrube

Personen EW

Beschreibung

Preis *

Wi-air-4-0
3,5 - 4 m³
Bis 4
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneneinsatz
1.874,00€
Wi-air-8-0
6,5 - 7,5 m³
Bis 8
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
2.094,00€
Wi-air-10-0
9 m³
Bis 10
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
2.154,00€
Wi-air-12-0
10,5 m³
Bis 12
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
2.224,00€
Wi-air-16-0
15 m³
Bis 16
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
2.324,00€
Wi-air-20-0
18 m³
Bis 20
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
2.994,00€
Wi-air-25-0
22 m³
Bis 25
SBR-Druckluft Kläranlage als Grubeneinsatz
3.294,00€
*inkl. MwSt. (Festland)

Zuzüglich Einbau- und Einrichtungskosten
Sämtliche Lüftungs-, Zu und Abwasserablaufleitungen, sowie Steuerungs- und Stromkabel müssen in den Boden eingebracht und installiert werden. Daraus ergeben sich natürlich weitere Kosten, die von uns nur vor Ort kalkuliert werden können. Selbsteinbau ist auch kein Problem! Die Anlagen sind Steckerfertig und haben Beschreibungen dabei.

 

 


 

 

Klärmodulbausatz CBR-Druckluftkläranlagen (1-12 EW)

CBR-Druckluft Komplettklärmodul für die vorhandene Zwei- Dreikammer-Klärgrube

VORTEILE:
  • Nach dem neuesten Stand der Forschung und effiziente CBR Drucklufttechnik,
  • Geringer Energieverbrauch, geringe Montagekosten
  • Keine Pumpen oder Elektrik in der Klärgrube
  • Ausgereifte und wartungsarme CBR-Druckluft Klärtechnik


Selbsteinbau ist auch kein Problem!
Die Anlagen sind Steckerfertig und haben Beschreibungen dabei.


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: Z 55.3-261/262



 

Nachrüstsatz für Klärgrube (Trennwandmontage) Innensteuerung

Lieferumfang:
· Separator
· Anlagensteuerung
· Membrankompressor
· Überschussschlammheber
· Rohrbelüfter
· 1 Rolle Druckluftschlauch
Geeignet für den Einbau in neue oder vorhandene
Mehrkammergruben.

Zubehör: Schaltschrank zur Außenaufstellung
Wenn die Entfernung zum Haus sehr groß ist, sollte die Steuerung in der Nähe der Anlage untergebracht sein

Garantie
36 Monate Garantie auf den APURIS-Techniksatz
(ausgenommen Verschleißteile, z. B. die Membraneinheit
im Gebläse oder der Rohrbelüfter).
10 Jahre Garantie auf den Separator und die Rohrleitungen.

 

 

Apuris Techniksatz für Viertelkammer

Artikel

EW

Behälter

Listenpreis*

Apuris VI
1-6
Betongrube vierrtelkammer
2.195,00€
Apuris VF
7-12
Betongrube Viertelkammer
2.345,00€
*inkl. MwSt. (Festland)

 

Zuzüglich Einbau- und Einrichtungskosten.
Sämtliche Lüftungs-, Zu und Abwasserablaufleitungen, sowie Steuerungs- und Stromkabel müssen in den Boden eingebracht und installiert werden. Daraus ergeben sich natürlich weitere Kosten, die von uns nur vor Ort kalkuliert werden können. Selbsteinbau ist auch kein Problem! Die Anlagen sind Steckerfertig und haben Beschreibungen dabei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hohe Betriebssicherheit:

Mechanisch geregelter Ablauf – ohne Pumpen. 
Nur noch ein Aggregat: Das Gebläse im Haus. Keine Pumpen, keine störanfälligen Magnetventile. 
Selbst einen Stromausfall erkennt die Anlage sicher durch die Original UVS Netzausfallerkennung.

Unter- und Überbelastung, Urlaubsbetrieb:

Durch die Pufferung des Abwassers liegen die besonderen Stärken von Kläranlagen nach dem CBR-Verfahren in der Anpassung an starke Unterbelastung (nur 1 oder 2 Bewohner) oderBelastungsspitzen, z. B. Feiern, Badewannen- und Waschmaschinenstöße. 
Und wenn Sie mal nicht zuhause sind, spart die Anlage noch mehr über einen reduziertenUrlaubssparbetrieb.

Die neue Idee, das CBR-Verfahren

Eine technische Kleinkläranlage sorgt gemäß der Europäischen Norm 12566-3 für die Erhaltung unserer Umwelt: Sie reinigt Abwasser so weit, dass es der Umwelt ohne belastende Schadstoffe zugeführt werden kann. Die derzeit verbreiteten Kläranlagen benötigen dafür allerdings so viel Energie, dass der Umweltschutzeffekt aufgrund der durch die Energiegewinnung entstehenden CO2-Emission relativiert werden muss. Das innovative CBR-Verfahren (Continuous Batch Reactor) macht mit diesem Widerspruch Schluss: Es eliminiert die charakteristischen Nachteile derzeit gebräuchlicher Verfahren, vereint jedoch all’ ihre Vorteile.

  Einfache Technologie (wie Belebungsverfahren)
+ Pufferung von Belastungsschwankungen (wie SBR-Verfahren)
+ Geringer Energieverbrauch
= CBR-Verfahren – also Kontinuität, Zuverlässigkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz

Wie ein innovatives Klärverfahren hilft, den Klimawandel aufzuhalten.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist die CO2-Emission ein wichtiger Indikator. Würden insofern alle Kleinkläranlagen Europas mit einer energiesparenden Technologie wie APURIS betrieben, wäre die jährlich eingesparte CO2-Belastung, die unseren Planeten heute sukzessive zerstört, enorm: 60.000 40-Tonner mit jeweils 26 Tonnen Ladung – eine über 1.000 Kilometer lange Lkw-Kolonne mit über 1,5 Millionen Tonnen gefährlicher CO2-Belastung. Jahr für Jahr!
Nur die einzigartige APURIS-Technologie macht dies zurzeit im Bereich der technischen Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 möglich.

So funktioniert die APURIS Kleinkläranlage:

Das Abwasser gelangt aus der Vorklärung mit freiem Gefälle – also ohne technische und energieintensive Hilfsmittel! – in den Bioreaktor. Der Ablauf aus dem Biobecken erfolgt über einen speziellen Separator mit Ablaufdrossel, die auf den erforderlichen Wasserdurchsatz eingestellt ist. Fließt mehr Wasser zu, als durch die Ablaufdrossel abfließen kann, steigt der Wasserspiegel im Bioreaktor sowie in der Vorklärung entsprechend an und wird gepuffert.

Die besondere Stärke:

Belastungsschwankungen sowie Über- und Unterlast
Durch den gedrosselten Ablauf können hydraulische Belastungsspitzen – z. B. Badewannen- und Waschmaschinenstöße oder viele Gäste im Haus – die Ablaufmenge nicht mehr beeinflussen. Und auch im umgekehrten Fall, also bei sehr schwacher Belastung – z. B. während der Ferienzeit oder wenn nur wenige Bewohner an die Anlage angeschlossen sind – spielt APURIS ihre Stärken voll aus. Die Ablaufdrosselung und die nicht notwendige Schlammrückführung aus der Nachklärung bewirken ein vollkommen ungestörtes Absetzverhalten in der Nachklärung, da die Fließ- bzw. Steiggeschwindigkeit des Wassers in dem Separator langsamer ist als die Sinkgeschwindigkeit des Schlamms.

Intelligent und einfach: Das Belebtschlamm-Management

Da der Separator unten offen ist, kann auf eine – wiederum energieintensive – Rücklaufschlammförderung verzichtet werden. Der untere Bereich ist so ausgebildet, dass weder Luft aus der Belüftungseinrichtung noch Turbulenzen aus dem Bioreaktor das Absetzverhalten des Belebtschlamms in dem Separator/der Nachklärung beeinträchtigen können. Der anfallende Überschussschlamm wird erst ab einer bestimmten Schlammspiegelhöhe in der Belebung automatisch in die Vorklärung gefördert.

Technische Kläranlagen sorgen gemäß der Europäischen Norm 12566-3 für die Erhaltung unserer Umwelt: Sie reinigen Abwasser so weit, dass es der Umwelt ohne belastende Schadstoffe zugeführt werden kann. Die derzeit verbreiteten Verfahren benötigen dafür allerdings so viel Energie, dass der Umweltschutzeffekt aufgrund der durch die Energiegewinnung entstehenden CO2-Emission relativiert werden muss. Hersteller ATB hat nun eine Kleinkläranlage vorgestellt, die mit diesem Widerspruch Schluss macht und auch dem Schutz des Klimas höchste Priorität einräumt.

Porta Westfalica.
Der ostwestfälische Hersteller ATB Umwelttechnologien GmbH, der Branche bekannt als Erfinder des Kläranlagensystems AQUAmax, hat nun als erstes Unternehmen auf die sich verändernden Umweltbedingungen sowie die rapide steigenden Energiekosten reagiert und eine energieoptimierte und somit klimafreundliche Technische Kleinkläranlage nach DIN EN 12566-3 vorgestellt: APURIS.  Laut Herstellerangabe arbeitet APURIS mit dem von ATB erdachten CBR-Verfahren (Continuous Batch Reactor), das einfache Technologie, optimale Pufferung von Belastungsschwankungen und geringen Energieverbrauch in sich vereint. ATB-Geschäftsführer Markus Baumann: „APURIS benötigt rund 75% weniger Energie, als durchschnittliche Kleinkläranlagen, und ist diesbezüglich somit nicht nur wesentlich günstiger, sondern auch ein wichtiger Schritt zum Schutz unseres Klimas. Aus wirtschaftlicher Sicht bietet APURIS aber noch einige weitere entscheidende Argumente: Durch die sehr übersichtliche Ein-Aggregat-Technologie – ohne zusätzliche Pumpen oder Magnetventile – fallen Instandhaltungs-, Ersatzteil- und Wartungskosten vergleichsweise gering aus und die Anlage hat eine wesentlich längere Lebensdauer.“

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Hohe Betriebssicherheit:

Mechanisch geregelter Ablauf – ohne Pumpen. 
Nur noch ein Aggregat: Das Gebläse im Haus. Keine Pumpen, keine störanfälligen Magnetventile. 
Selbst einen Stromausfall erkennt die Anlage sicher durch die Original UVS Netzausfallerkennung.

Unter- und Überbelastung, Urlaubsbetrieb:

Durch die Pufferung des Abwassers liegen die besonderen Stärken von Kläranlagen nach dem CBR-Verfahren in der Anpassung an starke Unterbelastung (nur 1 oder 2 Bewohner) oderBelastungsspitzen, z. B. Feiern, Badewannen- und Waschmaschinenstöße. 
Und wenn Sie mal nicht zuhause sind, spart die Anlage noch mehr über einen reduziertenUrlaubssparbetrieb.

Die neue Idee, das CBR-Verfahren

Eine technische Kleinkläranlage sorgt gemäß der Europäischen Norm 12566-3 für die Erhaltung unserer Umwelt: Sie reinigt Abwasser so weit, dass es der Umwelt ohne belastende Schadstoffe zugeführt werden kann. Die derzeit verbreiteten Kläranlagen benötigen dafür allerdings so viel Energie, dass der Umweltschutzeffekt aufgrund der durch die Energiegewinnung entstehenden CO2-Emission relativiert werden muss. Das innovative CBR-Verfahren (Continuous Batch Reactor) macht mit diesem Widerspruch Schluss: Es eliminiert die charakteristischen Nachteile derzeit gebräuchlicher Verfahren, vereint jedoch all’ ihre Vorteile.

 

Einfache Technologie (wie Belebungsverfahren)

+

Pufferung von Belastungsschwankungen (wie SBR-Verfahren)

+

Geringer Energieverbrauch

=

CBR-Verfahren – also Kontinuität, Zuverlässigkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz

Wie ein innovatives Klärverfahren hilft, den Klimawandel aufzuhalten.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist die CO2-Emission ein wichtiger Indikator. Würden insofern alle Kleinkläranlagen Europas mit einer energiesparenden Technologie wie APURIS betrieben, wäre die jährlich eingesparte CO2-Belastung, die unseren Planeten heute sukzessive zerstört, enorm: 60.000 40-Tonner mit jeweils 26 Tonnen Ladung – eine über 1.000 Kilometer lange Lkw-Kolonne mit über 1,5 Millionen Tonnen gefährlicher CO2-Belastung. Jahr für Jahr!
Nur die einzigartige APURIS-Technologie macht dies zurzeit im Bereich der technischen Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 möglich.

So funktioniert die APURIS Kleinkläranlage:

Das Abwasser gelangt aus der Vorklärung mit freiem Gefälle – also ohne technische und energieintensive Hilfsmittel! – in den Bioreaktor. Der Ablauf aus dem Biobecken erfolgt über einen speziellen Separator mit Ablaufdrossel, die auf den erforderlichen Wasserdurchsatz eingestellt ist. Fließt mehr Wasser zu, als durch die Ablaufdrossel abfließen kann, steigt der Wasserspiegel im Bioreaktor sowie in der Vorklärung entsprechend an und wird gepuffert.

Die besondere Stärke:

Belastungsschwankungen sowie Über- und Unterlast
Durch den gedrosselten Ablauf können hydraulische Belastungsspitzen – z. B. Badewannen- und Waschmaschinenstöße oder viele Gäste im Haus – die Ablaufmenge nicht mehr beeinflussen. Und auch im umgekehrten Fall, also bei sehr schwacher Belastung – z. B. während der Ferienzeit oder wenn nur wenige Bewohner an die Anlage angeschlossen sind – spielt APURIS ihre Stärken voll aus. Die Ablaufdrosselung und die nicht notwendige Schlammrückführung aus der Nachklärung bewirken ein vollkommen ungestörtes Absetzverhalten in der Nachklärung, da die Fließ- bzw. Steiggeschwindigkeit des Wassers in dem Separator langsamer ist als die Sinkgeschwindigkeit des Schlamms.

Intelligent und einfach: Das Belebtschlamm-Management

Da der Separator unten offen ist, kann auf eine – wiederum energieintensive – Rücklaufschlammförderung verzichtet werden. Der untere Bereich ist so ausgebildet, dass weder Luft aus der Belüftungseinrichtung noch Turbulenzen aus dem Bioreaktor das Absetzverhalten des Belebtschlamms in dem Separator/der Nachklärung beeinträchtigen können. Der anfallende Überschussschlamm wird erst ab einer bestimmten Schlammspiegelhöhe in der Belebung automatisch in die Vorklärung gefördert.

Technische Kläranlagen sorgen gemäß der Europäischen Norm 12566-3 für die Erhaltung unserer Umwelt: Sie reinigen Abwasser so weit, dass es der Umwelt ohne belastende Schadstoffe zugeführt werden kann. Die derzeit verbreiteten Verfahren benötigen dafür allerdings so viel Energie, dass der Umweltschutzeffekt aufgrund der durch die Energiegewinnung entstehenden CO2-Emission relativiert werden muss. Hersteller ATB hat nun eine Kleinkläranlage vorgestellt, die mit diesem Widerspruch Schluss macht und auch dem Schutz des Klimas höchste Priorität einräumt.

Porta Westfalica.
Der ostwestfälische Hersteller ATB Umwelttechnologien GmbH, der Branche bekannt als Erfinder des Kläranlagensystems AQUAmax, hat nun als erstes Unternehmen auf die sich verändernden Umweltbedingungen sowie die rapide steigenden Energiekosten reagiert und eine energieoptimierte und somit klimafreundliche Technische Kleinkläranlage nach DIN EN 12566-3 vorgestellt: APURIS.  Laut Herstellerangabe arbeitet APURIS mit dem von ATB erdachten CBR-Verfahren (Continuous Batch Reactor), das einfache Technologie, optimale Pufferung von Belastungsschwankungen und geringen Energieverbrauch in sich vereint. ATB-Geschäftsführer Markus Baumann: „APURIS benötigt rund 75% weniger Energie, als durchschnittliche Kleinkläranlagen, und ist diesbezüglich somit nicht nur wesentlich günstiger, sondern auch ein wichtiger Schritt zum Schutz unseres Klimas. Aus wirtschaftlicher Sicht bietet APURIS aber noch einige weitere entscheidende Argumente: Durch die sehr übersichtliche Ein-Aggregat-Technologie – ohne zusätzliche Pumpen oder Magnetventile – fallen Instandhaltungs-, Ersatzteil- und Wartungskosten vergleichsweise gering aus und die Anlage hat eine wesentlich längere Lebensdauer.“

 

Kleinkläranlagen im ländlichen Raum

SBR Kleinkläranlage Festbett-Anlage, Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage, Belebtschlammanlage, Tropfkörper.

Zum THEMA dezentrale Abwasserentsorrgung

Grundstücke, die für ihr häusliches Schmutzwasser nicht über einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung (Kanal oder abflusslose Abwassersammelgrube) verfügen, müssen eine eigene (Klein-)Kläranlage besitzen. In dieser wird das häusliche Schmutzwasser behandelt, um es anschließend in ein Oberflächengewässer mittels Rohrleitung oder in das Grundwasser mittels Versickerungsanlage einleiten zu können.

In vielen Ländern, Kreisen und Gemeinden werden dauerhaft ca.10% des Abwassers dezentral Entsorgt. Z.B. technisch belüftete vollbiologische Abwasseranlagen, wie SBR-Anlagen, Festbett-Kleinkläranlagen, usw., unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche Pflanzenkläranlagen, Verrrieselungen, Filtergräben, Filterschächte, usw. und abflusslose Abwassersammelgruben und (Klein-Kläranlagen betrieben.

 

RECHTLICHES über die Abwasserentsorgung

Zum Betrieb einer (Klein-)Kläranlage ist eine Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Abwassers in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser (§ 8 WHG), und eventuell je Bauweise eine Genehmigung zum Bau und Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage erforderlich.

Darüber hinaus sind Regelung über die Abwasserbeseitigungspflicht bzgl. des Abwassers und des Klärschlamms notwendig.

Sollten sich mehrere Abwasserbeseitigungspflichtige (z.B. 3 Grundstücke) zum gemeinsamen Betrieb einer (Klein-)Kläranlage entschließen, so ist dieser Zusammenschluss genehmigungspflichtig.

Bei größeren Kanalisationsnetzen müssen zusätzlich diesbezügliche Regelungen getroffen werden.

Die meisten Kleinkläranlagen verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, bei "Pflanzenkläranlagen" (bepflanzte Bodenfilter zur Abwasserbehandlung) ist dies nicht der Fall, so dass diese je Einzelfall ein Unikat darstellen. Die Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" der Unteren Wasserbehörde hat daher für solche Anlagen ein entsprechendes Merkblatt erstellt.

SERVICE der unteren Wasserbehörden für den Bereich Kleinkläranlagen

Aufgrund der Vielzahl der (Klein-)Kläranlagentypen, der Möglichkeiten der Abwassereinleitung sowie der Besonderheiten je Einzelfall (wohnliche Situation, Lage und Art des Grundstücks, usw.) wird auf weitergehende Ausführungen an dieser Stelle verzichtet, es wird vielmehr die persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" im Fachdienst "Technischer Umweltschutz" der Unteren Wasserbehörde empfohlen.

 

AKTUELLES für Kleinkläranlagen und Kleinkläranlagen-Betreiber

I. - Sanierungsbedarf

Durch eine Änderung der für (Klein-)Kläranlagen gültigen Rechtsvorschriften Anfang 2003, sind in den Ländern, Kreisen und Gemeinden  ca. die Hälfte  der Kleinkläranlagen zu Sanierungsfällen geworden. Betroffen hiervon sind Anlagen, die über eine 3-Kammer-Ausfaulgrube mit anschließender Untergrundverrieselung oder Filtergräben verfügen. Eine Sanierung dieser Anlagen ist unumgänglich, der Zeitpunkt zur Sanierungsaufforderung je Einzelfall durch die Untere Wasserbehörde kann jedoch aufgrund der großen Anzahl der Sanierungsfälle nicht genau abgeschätzt werden, Mitte 2010 ist noch von weniger Sanierungsfällen auszugehen.

II. - Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen

Dem Betrieb und damit auch der Wartung von Kleinkläranlagen kommt eine bedeutende Rolle im Rahmen des Gewässerschutzes zu. Erfahrungen aus der behördlichen Überwachung von Kleinkläranlagen zeigen, dass nur ordnungsgemäß betriebene und gewartete Anlagen den Anforderungen an die Abwasserbehandlung und damit dem Gewässerschutz gerecht werden können. Durch den Technisierungsgrad der Abwasserbehandlungsanlagen, deren Vielfältigkeiten sowie die damit einhergehenden Wartungsarbeiten, ist ein qualitativ hochwertiges Wissen und Handeln der Wartungsdienste dringlich. In den wasserrechtlichen Bescheiden zu den Gewässerbenutzungen nach Kleinkläranlagen ist ein Wartungsvertrag zu fordern. Bisher musste jede Untere Wasserbehörde aufgrund fehlender Vorgaben durch Bund oder Land je Wartungsvertrag die Qualifikation des Wartungsdienstes beurteilen, und ggf. gegenüber dem Bescheidinhaber (BürgerIn) reagieren.

Aufgrund der seit Anfang 2003 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zum Betrieb von „vollbiologischen“ Kleinkläranlagen hat sich mit der steigenden Anzahl dieser Anlagen ein Markt eröffnet, der zu einem Anstieg der Anzahl von Wartungsdiensten geführt hat. Die Unteren Wasserbehörden standen vor dem Dilemma, dass schon bei näherer Betrachtung einiger Anbieter deren Qualifikation verneint werden musste, jedoch keine klare diesbezügliche Rechtslage existierte. Weiterhin war zu beobachten, das organisatorisch und technisch qualifizierte Wartungsdienste ihre – unterstellt berechtigten – Preise nach unten verändern mussten, da weniger qualifizierte Dienste dies am Markt vorgaben. Es war zu befürchten, dass die Qualifikation der Wartungsdienste abnehmen könnte, der angestrebte Gewässerschutz trotz vorhandener Abwasserbehandlungsanlagentechnik nicht erreicht, und die technische und rechtliche Sicherheit der BürgerInnen abnehmen könnte.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes (MUNLV NRW) hat mit Erlass vom 18.09.2008 erstmalig für die Länder Anforderungen an den Fachkundigen - die Person, nicht den Wartungsdienst - zur Wartung von Kleinkläranlagen formuliert. Fachkundige haben demnach den Fachkundenachweis im Sinne der Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaften Wasser zu besitzen.

Die Untere Wasserbehörde der Kreise hat und lässt sich die Qualifikation der Wartungsdienstmitarbeiter bzgl. aller in den Kreisen tätigen Wartungsdienste nachweisen.

Zur Ermittlung eines geeigneten Wartungsdienstes dient der Orientierung die „Serviceliste: Firmen mit Fachkundigen zur Wartung von (Klein-) Kläranlagen , die Namen der einzelnen Mitarbeiter der Wartungsdienste mit Fachkundenachweiszertifikat können bei den Diensten erfragt werden.

 

Allgemeiner Überblick Kleinkläranlagen

Ein wesentliches Ziel der Novellen der Wassergesetze ist es sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung die zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.

Häufig gestellte Fragen werden wir hier beantworten:

  1. Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?

    Nur wenige der in den Ländern, Kreisen und Gemeinden vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

    Das Abwasser der  Betreiber wird in der Regel noch immer nach einer Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Diese Einleitungen verursachen einen Anteil von 85 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kleineren Gewässern führt dies neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht die Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit das Problem, sondern die Belastung aus der großen Anzahl dieser unzureichenden Kleinkläranlagen.

    Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch die sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.
     
  2. Warum wird jetzt das Thema „Kleinkläranlagen“ in den Novellen der Länder  zum Wassergesetz behandelt?

    Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen, die in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.
    Aufgrund des großen Nachholbedarfs in den neuen Ländern nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und diese gemeindlichen Gebiete an diese Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.

    Nachdem für diese Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in den Ländern errichtet waren, besteht nun die gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten die unzureichenden Zustände zu beseitigen.

    Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In diesen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als eine Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass die seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit, diese Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

    Hierfür wollen die Novellen der Länder die Wassergesetze die Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden. Dies ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.

    Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Sicherheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn diese Anlage eine längerfristige bzw. die dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.
     
  3. Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?

    Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist die zentrale Abwasserentsorgung häufiger die wirtschaftlichere Variante einer dauerhaften Abwasserentsorgung. Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.

    Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.
     
  4. Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?

    Regelungen zur Sanierung von Abwasseranlagen sind nicht Inhalt der aktuellen Novellen der Wassergesetze. Es gelten die bestehenden Regelungen weiterhin.

    Bereits nach dem bisher geltenden Wasserrecht besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und diese an den Stand der Technik anzupassen. Dieser Verpflichtung haben auch die Abwassereinleiter von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen. Dies gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.
    Es ist  jedoch zunächst nicht beabsichtigt, die Anpassungspflicht an die gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen. Vielmehr wird auf die Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt, die im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt wird.

    Die Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist jedoch in jedem Fall sinnvoll, da zum einen die Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können. Die Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht die Gewähr dafür, dass diese auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie die Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen.
     
  5. Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?

    Die Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen, die den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen, die für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip). Diese so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat diese durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers. Diese Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für die Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen sie auch der Schaffung gleicher Rahmen­bedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.
     
  6. Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw. die vorhandene dauerhaft weiter betreibe?

    Nein! Die Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe, die von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Diese entscheiden u. a. über die Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an die bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind. Diese Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
     
  7. Wie wird der Bürger über die Abwasserbeseitigungskonzepte informiert?

    Die Abwasserbeseitigungskonzeptesollen über geplante Maßnahmen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde informieren. Damit wird auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für die Bürger geschaffen, da eigene Investitionen (z. B. in die Grundstücks­ent­wässerung) besser geplant werden können.

    Die Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wird nun erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepteeingeführt. Diese Form der Information der Bürger gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Abwasserbeseitigungskonzeptesachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei der Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell die Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen haben. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben, nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen. Die Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.
     
  8. Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung oder die Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?

    Die Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen mit Einbau und Transport durchschnittlich etwa 6.000 Euro. Die Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.

    Die jährlichen Kosten der Wartung liegen je nach Bundesland für vollbiologische Kleinkläranlagen bei etwa 100 bis 300 Euro. Die Kosten für die Kontrolle durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.

    Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für die Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Kommunalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für die Entsorgung des Fäkalschlamms.

    Den vorgenannten Kosten können für diese Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.

    Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten die Kosten, die sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke ist in der Regel ein kaum geringerer Beitrag zu entrichten.
     
  9. Kann sich der Verband aus der Verantwortung für die Entsorgung meines Grundstückes stehlen?

    Nein! Ein Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann nur dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als die öffentliche Entsorgung.

    Für die Verfahren zur Befreiung sind für diese Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in dieser wichtigen Frage ausgeschlossen.
     
  10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?

    Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht, die wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch die satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.

    Auch trägt er die Verantwortung für Schäden, die von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern, die durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.
     
  11. Wird die Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?

    Die Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt der Novelle des Thüringer Wassergesetzes. Diese ist jedoch ergänzend vorgesehen. Eine Förderung soll für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden, die der Entwässerung von Grundstücken dienen, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.

    In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes tritt auch die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft.

    Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.

    Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für die Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier die gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde, die in der Regel einen günstigeren Stückpreis für die Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch die Übernahme der Betriebsführung der Anlage vereinbart werden.
     
  12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?

    Grundlage für die Auslegung und die Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften. Für die naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu diesem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung. Die Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Diesem Zweck dient die Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern die dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält die Anlage die Zulassung und damit Bürger und Behörden die Sicherheit, dass diese Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 140 verschiedene Kleinkläranlagentypen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die Errichtung von „selbstgebauten“ Kleinkläranlagen ist nicht zulässig. Diese in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.

    In der Praxis finden Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch diese Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.
     
  13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?

    Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere die Tatsache, dass die Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.

    Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt, die in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann die Verpflichtung zur Wartung von diesem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aus einer Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

    Auch für die vollbiologischen Kleinkläranlagen, die in einen öffentlichen Abwasserkanal das Abwasser einleiten, ist ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nachzuweisen. Die Anforderungen an diesen Fachbetrieb werden erst noch in der Kleinkläranlagen-Verordnung festgelegt.
     
  14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?

    Grundsätzlich darf die Sanierung bzw. die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab die Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer die zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.

    Für die Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist die Einbeziehung des Herstellers der für die Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann dieser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde kann in diesen Fällen beratend tätig werden.

    Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch die Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie auch zum Förderverfahren erkundigen.
     
  15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?

    Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn
    • das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und
    • eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.

Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde die Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.

Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang aufgrund der Gesetzesänderung befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer, die bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.

Der beabsichtigte Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über die erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass diese Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Int  SBR vollbiologische belüftete Hauskläranlage SBR Abwasseranlage SBR Betoneinsatz Kleinkläranlage SBR Abwassertank Kunststoff Sammelgrube SBR Abwasser-Klärgrube SBR Kleinkläranlage Dichtheitsprüfung SBR Kläranlagenwartung SBR Hauskläranlagen-Wartung SBR   eressen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.    Sofern der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass die Kleinkläranlage auch die endgültige Variante der Abwasserentsorgung für dieses Grundstück ist.  SBR Druckluft Kleinkläranlage als Betongruben-Einsatz in Kunststoff-Tank SBR belüftete Kleinkläranlage SBR Hauskläranlage SBR Abwasseranlage Tauchmotorpumpe SBR Kleinkläranlage SBR Betonklärgrube SBR Kompressor-Anlage Kompressor-Kläranlage SBR belüftete   Wer ist für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich?  SBR Tauchmotorpumpe SBR Tauchmotorbelüfter SBR belüftete Kleinkläranlage SBR technische Kleinkläranlage SBR Abwasseranlage SBR Hauskläranlage SBR Klärgrube Beton Klärschlamm Kompostierung SBR Kleinkläranlage SBR belpftete Kläranlage SBR belüftete Abwasser    Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.   SBR Kleinkläranlage SBR belüftete Kläranlage CBR belüftete Kleinkläranlage SBR Abwasseranlage SBR vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Klärgrube Kunststoff Tank Tauchmotorbelüfter Tauchmotorpumpe Kompressor Abwasseranlage Wirbel-Schwebebett-Anlage   Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten?  SBR vollbiologische Kleinkläranlage SBR Abwasseranlage SBR Abwassergrube SBR belüftete Kleinkläranlage Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage SBR Kleinkläranlage Wartung Festbett-Kleinkläranlage Wartungsvertrag KläranlagenWartung Tauchmotorpumpe Abwasser   Für die Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw. die eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus. Die Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.

KKN-Umwelttechnik  liefert die nachfolgende Abwassertechnik  in alle Bundesländer (nur Festland). Selbstverständlich führen wir in den Kreisen in unserer Nähe auch für die Anlagen Einbau- und Einrichtungsarbeiten durch. Außerdem übernehmen wir für unsere SBR-Kleinkläranlagen auch gern die vorgeschriebene Wartung.

KKN-Umwelttechnik  liefert die als frachtfrei ausgewiesenen Waren in die nachfolgenden Kreise der Bundesrepublik Deutschland ohne Aufpreis. Nur Festland. Speziell in Schleswig-Holstein übernehmen wir die Einbau-Arbeiten und die Kläranlagen-Wartung.

BundeslandBaden-WürttembergAalen; Baden-Baden; Balingen; Biberach an der Riß
Büsingen am Hochrhein; Böblingen; Calw; Emmendingen
Esslingen; Freiburg/Breisgau; Freudenstadt; Friedrichshafen
Göppingen; Heidelberg; Heidenheim; Heilbronn
Karlsruhe; Konstanz; Künzelsau; Ludwigsburg
Lörrach; Mannheim; Mosbach; Offenburg
Pforzheim; Rastatt; Ravensburg; Reutlingen
Rottweil; Schwäbisch Hall; Sigmaringen; Stuttgart
Tauberbischofsheim; Tuttlingen; Tübingen; Ulm (UL)
Villingen-Schwenningen ; Waiblingen; Waldshut-Tiengen;

Bundesland und Freistaat Bayern, Kreis Altusried, Kreis Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Buchenberg, Ofterschwang, Nürnberg, Kreis Rettenberg, Sonthofen, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau, Wertach, Fürth, Wiggensbach, Wildpoldsried,

Aichach-Friedberg, Amberg-Sulzbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Erlangen-Höchstadt, Freyung-Grafenau, Hassberge, Altötting, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bamberg, Bayreuth, Cham, Coburg, Dachau, Deggendorf, Dillingen an der Donau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Forchheim, Freising, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Hof in Bayern, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landsberg am Lech, Landshut, Lichtenfels, Lindau, Miesbach, Miltenberg, Mühldorf am Inn, München, Neu-Ulm, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Pfaffenhofen an der Ilm, Regen, Regensburg, Regensburg, Rosenheim, Roth, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Tirschenreuth, Traunstein, Würzburg, Main-Spessart, Neuburg-Schrobenhausen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Oberallgäu, Ostallgäu, Rhön-Grabfeld, Rottal-Inn,

Amberg in Bayern, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg in Bayern, Augsburg in Bayern, Bamberg in Bayern, Bayreuth in Bayern, Coburg in Bayern, Erlangen in Bayern, Fürth, Hof in Bayern, Ingolstadt in Bayern, Kaufbeuren in Bayern, Kempten in Bayern, Landshut in Bayern, Memmingen in Bayern, München in Bayern, Nürnberg in Bayern, Passau in Bayern, Regensburg in Bayern, Rosenheim in Bayern, Schwabach in Bayern, Schweinfurt in Bayern, Straubing in Bayern, Weiden in der Oberpfalz, Würzburg in Bayern, Straubing-Bogen in Bayern, Unterallgäu in Bayern, Bayrischer-Wald, Weilheim-Schongau in Bayern, Weißenburg-Gunzenhausen in Bayern, Wunsiedel im Fichtelgebirge in Bayern, Bayrischerwald in Bayern,

Bundesland Brandenburg, Besandten, Boberow, Eldenburg, Freyenstein in Brandenburg, Gadow, Garz, Goldbeck in Brandenburg, Grabow bei Blumenthal, Groß Breese, Groß Haßlow, Großzerlang, Hakenberg, Mellen, Nebelin, Wootz, Brandenburg an der Havel, Cottbus , Frankfurt (Oder),  Potsdam , Eberswalde , Eisenhüttenstadt , Forst (Lausitz),  Fürstenwalde/Spree , Guben , Luckenwalde , Neuruppin , Oranienburg , Rathenow , Schwedt , Senftenberg , Spremberg , Strausberg, Wittenberge, Barnim, Havelland, Havelländisches Luch, Fläming, Kyritz-Ruppiner Heide, Märkische Schweiz, Niederlausitz, Oderbruch, Prignitz, Uckermark, Rhinluch, Ruppiner Land, Schorfheide, Spreewald, Teltow, Zauche,  Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt/Oder, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße,

Brandenburg an der Havel, Cottbus, Potsdam, Teltow-Fläming, Uckermark,

Bundesland Hessen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf in Hessen, Gemeinde Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Weißenborn,

Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Hochtaunus, Taunus, Lahn-Dill-Kreis, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel in Hessen, Limburg-Weilburg in Hessen, Main-Kinzig-Kreis in Hessen, Main-Taunus-Kreis in Hessen, Marburg-Biedenkopf in Hessen, Odenwaldkreis in Hessen, Odenwald in Hessen, Offenbach in Hessen, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen, Schwalm-Eder-Kreis in Hessen,

Darmstadt in Hessen, Frankfurt am Main in Hessen, Kassel in Hessen, Offenbach am Main in Hessen, Wiesbaden, Vogelbergkreis, Vogelberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis, Wetterau, Darmstadt,   Darmstadt, Bergstraße,   Frankfurt am Main, Kreis Darmstadt-Dieburg,   Kassel, Kreis Groß-Gerau   Offenbach am Main, Hochtaunuskreis  Wiesbaden Main-Kinzig-Kreis,     Main-Taunus-Kreis,     Odenwaldkreis, Odenwald,     Kreis Offenbach     Rheingau-Taunus-Kreis,     Wetteraukreis, Wetterau,         Gießen     Kreis Gießen,    Lahn-Dill-Kreis     Kreis Limburg-Weilburg,     Marburg-Biedenkopf,     Vogelsbergkreis, Vogelsberg,         Kassel     Kreis Fulda,      Kreis Hersfeld-Rotenburg in Hessen,     Kreis Kassel,    Schwalm-Eder-Kreis,   Werra-Meißner-Kreis,     Waldeck-Frankenb,

Bundesland Mecklenburg, Vorpommern, Müritz  in M-V, Waren-Müritz  in M-V, Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, Parchim M-V,  Rügen in Mecklenburg-Vorpommern,  Usedom M-V, Hiddensee in Mecklenburg-Vorpommern,  Dückerrandow in M-V,  Bad-Doberan in Mecklenburg-Vorpommern,  Demmin M-V, Güstrow Mecklenburg-Vorpommern,  Strahlsund M-V,  Wismar Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust M-V,  Strehlitz in Mecklenburg-Vorpommern,  Rostock in M-V,  Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern,  Anklamm in M-V,  Binz in Mecklenburg-Vorpommern, Boizenburg M-V,  Dargum Mecklenburg-Vorpommern,  Dummersdorf  M-V,  Grevesmühlen Mecklenburg-Vorpommern, Graal-Müritz M-V,  Feldberger-Seeenlandschaft Mecklenburg-Vorpommern,  Grimmen M-V, Wittenbergen Mecklenburg-Vorpommern,

M-V  Bad Sülze, M-V Behnkendorf, Deyelsdorf in M-V, Drechow in M-V, Elmenhorst in M-V, Franzburg in M-V, Glewitz, Grammendorf, Gransebieth, Grimmen, Horst in M-V, Hugoldsdorf, Jakobsdorf,

Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Parchim, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Ostvorpommern, Rügen, Hiddensee, Usedom,

Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar,  Karni, Kramerhof,

Niedersachsen Bad Bentheim, Emlichheim in Niedersachsen, Engden in Niedersachsen, Esche in Niedersachsen, Georgsdorf in Niedersachsen, Getelo Niedersachsen, Gölenkamp Niedersachsen , Halle in Niedersachsen, Hoogstede Niedersachsen, Isterberg Niedersachsen, Itterbeck Niedersachsen, Emden, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn,

Ammerland Niedersachsen, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüneburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Ostfriesland,  Peine, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wittmund, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Nienburg-Weser, Hannover, Rotenburg an der Wümme, Soltau-Fallingbostel,

Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg, Wesermarsch, Hannover, Hannoverschmünden, Bremen, Quakenbrück,

NRW Nordrhein-Westfahlen  Altenberge, Emsdetten NRW, Greven NRW, Hopsten Nordrhein-Westfahlen, Horstmar Nordrhein-Westfahlen, Hörstel Nordrhein-Westfahlen, Ibbenbüren Nordrhein-Westfahlen, Ladbergen Nordrhein-Westfahlen, Laer Nordrhein-Westfahlen, Lengerich Nordrhein-Westfahlen, Lienen Nordrhein-Westfahlen, Lotte Nordrhein-Westfahlen, Metelen Nordrhein-Westfahlen, Mettingen Nordrhein-Westfahlen, Neuenkirchen in NRW,

Ennepe-Ruhr Nordrhein-Westfahlen, Erftkreis Nordrhein-Westfahlen, Erft Nordrhein-Westfahlen, Sauerland Nordrhein-Westfahlen, Aachen Nordrhein-Westfahlen, Borken Nordrhein-Westfahlen, Coesfeld Nordrhein-Westfahlen, Düren Nordrhein-Westfahlen, Euskirchen Nordrhein-Westfahlen, Gütersloh Nordrhein-Westfahlen, Heinsberg Nordrhein-Westfahlen, Herford Nordrhein-Westfahlen, Höxter Nordrhein-Westfahlen, Kleve in NRW, Mettmann Nordrhein-Westfahlen, Neuss Nordrhein-Westfahlen, Olpe Nordrhein-Westfahlen, Paderborn Nordrhein-Westfahlen, Recklinghausen Nordrhein-Westfahlen, Soest Nordrhein-Westfahlen, Steinfurt Nordrhein-Westfahlen, Unna Nordrhein-Westfahlen, Viersen Nordrhein-Westfahlen, Warendorf Nordrhein-Westfahlen, Wesel Nordrhein-Westfahlen, Lippe Nordrhein-Westfahlen, Minden-Lübbecke Nordrhein-Westfahlen, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein,

Aachen, Bielefeld,

Stadtkreis Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Bundesland Rheinland-Palz Abentheur Rheinland-Palz, Achtelsbach Rheinland-Palz, Allenbach Rheinland-Palz, Asbach Rheinland-Palz, Baumholder Rheinland-Palz, Bergen in Rheinland-Pfalz, Berglangenbach Rheinland-Palz, Berschweiler bei Baumholder, Berschweiler bei Kirn, Birkenfeld, Bollenbach, Breitenthal, Börfink, Trier, Worms,

Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Donnersberg, Landau in der Pfalz, Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Daun, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Neuwied,  Ludwigshafen, Mainz, Bingen, Mayen, Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn,

Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz,

Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Westerwald,

Bundesland Saarland Bexbach Saarland, Blieskastel Saarrland, Freisen Saarland, Gersheim Saarland, Homburg Saarland, Kirkel Saarland, Mandelbachtal Saarland, Marpingen Saarland, Namborn Saarland, Nohfelden Saarland, Nonnweilr Saarland, Oberthal Saarland, St. Ingbert Saarland, St. Wendel Saarland, Tholey Saarland,

Neunkirchen im Saarland, Saarbrücken, Saarlouis, Skt Wendel, Merzig-Wadern, Saarpfalz-Kreis,

Homburg (HOM); Merzig-Wadern (MZG); Neunkirchen (NK); Saarbrücken (SB)
Saarlouis (SLS); St. Ingbert (IGB); St. Wendel (WND); Völklingen (VK)

Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,

Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,

Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,

Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Sachsen-Anhalt Ahlum, Algenstedt in Sachsen-Anhalt, Altensalzwedel, Altmersleben, Apenburg, Badel, Bandau, Beetzendorf, Benkendorf, Wiepke, Winkelstedt, Winterfeld, Zethlingen, Zichtau, Ziemendorf,

Altmarkkreis Salzwedel, Altmark, Anhalt-Zerbst, Aschersleben-Staßfurt, Aschersleben, Staßfurt, Anhalt, Zerbst, Burgenlandkreis, Burgen, Bördekreis, Börde, Jerichower Land, Jerichow, Bernburg, Bitterfeld, Halberstadt, Köthen, Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Sangerhausen, Schönebeck, Stendal, Weißenfels, Wernigerode, Wittenberg, Mansfelder Land, Mansfeld, Merseburg-Querfurt, Merseburg, Querfurt, Ohrekreis, Ohre, Saalkreis, Saal in Sachsen-Anhalt,

Dessau, Halle, Magdeburg,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar, Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar

Auch in Ihr Bundesland, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde Liefert KKN-Umwelttechnik seine ausgezeichneten Waren frei Haus.  Gemeinde Bahrenfleth  Bundesland Schleswig-Holstein, S-H, Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,  Gemeinde Beidenfleth  Gemeinde Bekdorf  Gemeinde Bekmünde  Gemeinde Besdorf  Gemeinde Blomesche Wildnis  Gemeinde Bokelrehm  Gemeinde Bokhorst  Gemeinde Breitenberg  Gemeinde Breitenburg  Dithmarschen  Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,

 KKN-Umwelttechnik  führt in ganz Schleswig-Holstein Dichtheitsprüfungen durch: Stormarn, Plön, Lauenburg, Kiel, Lübeck, Norderstedt, Pinneberg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Nordfriesland,

 
Auch in Ihre Gemeinde Schleswig-Holsteins liefern wir frei Haus.
Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,Aasbüttel; Achterwehr; Achtrup; Agethorst
Ahlefeld; Ahneby; Ahrensbök; Ahrensburg
Ahrenshöft; Ahrenviöl; Ahrenviölfeld; Albersdorf
Albsfelde; Alkersum; Almdorf; Alt Bennebek
Alt Duvenstedt; Alt Mölln; Altenhof; Altenholz
Altenkrempe; Altenmoor; Altwittenbek; Alveslohe
Ammersbek; Appen; Arkebek; Arlewatt
Armstedt; Arpsdorf; Ascheberg; Ascheffel
Augustenkoog; Aukrug; Aumühle; Ausacker
Auufer; Aventoft; Averlak; Bad Bramstedt
Bad Oldesloe; Bad Schwartau; Bad Segeberg; Badendorf
Bäk; Bälau; Bahrenfleth; Bahrenhof
Bargenstedt; Bargfeld-Stegen; Bargstall; Bargstedt
Bargteheide; Bargum; Bark; Barkelsby
Barkenholm; Barlt; Barmissen; Barmstedt
Barnitz; Barsbek; Barsbüttel; Basthorst
Bebensee; Behlendorf; Behrendorf; Behrensdorf
Beidenfleth; Bekdorf; Bekmünde; Belau
Beldorf; Bendfeld; Bendorf; Bergenhusen
Bergewöhrden; Beringstedt; Berkenthin; Beschendorf
Besdorf; Besenthal; Bevern; Bilsen
Bimöhlen; Bissee; Bistensee; Blekendorf
Bliestorf; Blomesche Wildnis; Blumenthal; Blunk
Böel; Böhnhusen; Böklund; Bönebüttel
Bönningstedt; Börm; Bösdorf; Böxlund
Bohmstedt; Bokel; Bokel; Bokelrehm
Bokholt-Hanredder; Bokhorst; Boksee; Bollingstedt
Bondelum; Boostedt; Bordelum; Bordesholm
Boren; Borgdorf-Seedorf; Borgstedt; Borgsum
Borgwedel; Bornhöved; Bornholt; Bornholt
Borsfleth; Borstel-Hohenraden; Borstel; Borstel
Borstorf; Bosau; Bosbüll; Bothkamp
Bovenau; Braderup; Brammer; Bramstedtlund
Brande-Hörnerkirchen; Brebel; Bredenbek; Bredstedt
Breiholz; Breitenberg; Breitenburg; Breitenfelde
Brekendorf; Breklum; Brickeln; Brodersby
Brodersby; Brodersdorf; Bröthen; Brokdorf
Brokstedt; Brügge; Brunsbek; Brunsbüttel
Brunsmark; Buchholz; Buchholz; Büdelsdorf
Bühnsdorf; Bünsdorf; Büsum; Büsumer Deichhausen
Büttel; Bullenkuhlen; Bunsoh; Burg (Dithmarschen)
Busdorf; Busenwurth; Christiansholm; Christinenthal
Dägeling; Dänischenhagen; Dätgen; Dagebüll
Dahme; Dahmker; Daldorf; Damendorf
Damlos; Dammfleth; Damp; Damsdorf
Dannau; Dannewerk; Dargow; Delingsdorf
Dellstedt; Delve; Dersau; Diekhusen-Fahrstedt
Dingen; Dobersdorf; Dörnick; Dörphof
Dörpstedt; Dollerup; Dollrottfeld; Drage
Drage; Dreggers; Drelsdorf; Düchelsdorf
Dunsum; Duvensee; Eckernförde; Eddelak
Eggebek; Eggstedt; Ehndorf; Einhaus
Eisendorf; Ekenis; Elisabeth-Sophien-Koog; Ellerau
Ellerbek; Ellerdorf; Ellerhoop; Ellhöft
Ellingstedt; Elmenhorst; Elmenhorst; Elmshorn
Elpersbüttel; Elsdorf-Westermühlen; Elskop; Embühren
Emkendorf; Emmelsbüll-Horsbüll; Enge-Sande; Engelbrechtsche Wildnis
Epenwöhrden; Erfde; Esgrus; Eutin
Fahrdorf; Fahren; Fahrenkrug; Farchau
Farchauermühle; Fargau-Pratjau; Fedderingen; Fehmarn
Felde; Feldhorst; Felm; Fiefbergen
Fitzbek; Fitzen; Fleckeby; Flensburg
Flintbek; Fockbek; Föhrden-Barl; Fredeburg
Fredesdorf; Freienwill; Fresendelf; Frestedt
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog; Friedrichsgabekoog; Friedrichsgraben; Friedrichsholm
Friedrichskoog; Friedrichstadt; Fuhlendorf; Fuhlenhagen
Galmsbüll; Gammelby; Garding; Gaushorn
Geesthacht; Gelting; Geltorf; Geschendorf
Gettorf; Giekau; Giesensdorf; Glasau
Glinde; Glücksburg; Glückstadt; Glüsing
Gnutz; Göhl; Göldenitz; Gönnebek
Gokels; Goldebek; Goldelund; Goltoft
Goosefeld; Grabau; Grambek; Grande
Grauel; Grebin; Gremersdorf; Grevenkop
Grevenkrug; Gribbohm; Grinau; Gröde
Grödersby; Grömitz; Grönwohld; Groß Boden
Groß Buchwald; Groß Disnack; Groß Grönau; Groß Kummerfeld
Groß Niendorf; Groß Nordende; Groß Offenseth-Aspern; Groß Rheide
Groß Rönnau; Groß Sarau; Groß Schenkenberg; Groß Vollstedt
Groß Wittensee; Großbarkau; Großenaspe; Großenbrode
Großenrade; Großensee; Großenwiehe; Großhansdorf
Großharrie; Großkönigsförde; Großsolt; Grothusenkoog
Grove; Groven; Grube; Grundhof
Gudendorf; Gudow; Güby; Güster
Haale; Haby; Hadenfeld; Hägen
Hagen; Halstenbek; Hamberge; Hamdorf
Hamfelde in Holstein; Hamfelde in Lauenburg; Hammoor; Hammoor
Hamweddel; Handewitt; Hanerau-Hademarschen; Hardebek
Harmsdorf; Harmsdorf; Harrislee; Hartenholm
Haselau; Haseldorf; Haselund; Hasenkrug
Hasenmoor; Hasloh; Hasselberg; Haßmoor
Hattstedt; Hattstedtermarsch; Havetoft; Havetoftloit
Hedwigenkoog; Heede; Heide; Heidekamp
Heidgraben; Heidmoor; Heidmühlen; Heikendorf
Heiligenhafen; Heiligenstedten; Heiligenstedtenerk.; Heilshoop
Heinkenborstel; Heist; Helgoland; Hellschen-Heringsand-Unterschaar
Helmstorf; Helse; Hemdingen; Hemme
Hemmingstedt; Hennstedt; Hennstedt; Henstedt-Ulzburg
Heringsdorf; Herzhorn; Hetlingen; Hillgroven
Hingstheide; Hitzhusen; Hochdonn; Hodorf
Högel; Högersdorf; Högsdorf; Höhndorf
Hörnum; Hörsten; Hörup; Hoffeld
Hohenaspe; Hohenfelde; Hohenfelde; Hohenfelde
Hohenlockstedt; Hohenwestedt; Hohn; Hohwacht
Hoisdorf; Hollenbek; Hollingstedt; Hollingstedt
Holm; Holm; Holt; Holtsee
Holzbunge; Holzdorf; Honigsee; Hooge
Horst (Holstein); Horst; Horstedt; Hude
Hürup; Hüsby; Hüttblek; Hütten
Huje; Hummelfeld; Humptrup; Husby
Husum; Idstedt; Immenstedt; Immenstedt
Itzehoe; Itzstedt; Jagel; Jahrsdorf
Janneby; Jardelund; Jerrishoe; Jersbek
Jevenstedt; Jörl; Joldelund; Jübek
Kaaks; Kabelhorst; Kaisborstel; Kaiser-Wilhelm-Koog
Kaltenkirchen; Kalübbe; Kampen; Kappeln
Karby; Karlum; Karolinenkoog; Kasseburg
Kasseedorf; Kastorf; Katharinenheerd; Kattendorf
Kayhude; Kellenhusen; Kellinghusen; Kiebitzreihe
Kiel; Kiesby; Kirchbarkau; Kirchnüchel
Kirchspiel Garding; Kisdorf; Kittlitz; Klamp
Klanxbüll; Klappholz; Klein Barkau; Klein Bennebek
Klein Gladebrügge; Klein Nordende; Klein Offenseth-Sparrieshoop; Klein Rheide
Klein Rönnau; Klein Wesenberg; Klein Wittensee; Klein Zecher
Klempau; Kletkamp; Kleve; Kleve
Klinkrade; Klixbüll; Koberg; Köhn
Königshügel; Köthel; Köthel; Koldenbüttel
Kolkerheide; Kollmar; Kollmoor; Kosel
Kotzenbüll; Krempdorf; Krempe; Krempel
Kremperheide; Krempermoor; Krems II; Krogaspe
Krokau; Kronprinzenkoog; Kronsgaard; Kronshagen
Kronsmoor; Kropp; Krukow; Krummbek
Krummendiek; Krummesse; Krummwisch; Krumstedt
Kuddewörde; Kuden; Kühren; Kühsen
Kükels; Kulpin; Kummerfeld; Labenz
Laboe; Ladelund; Lägerdorf; Lammershagen
Landrecht; Langballig; Langeln; Langeneß
Langenhorn; Langstedt; Langwedel; Lankau
Lasbek; Latendorf; Lauenburg; Lebrade
Leck; Leezen; Lehe; Lehmkuhlen
Lehmrade; Lensahn; Lexgaard; Lieth
Linau; Lindau; Linden; Lindewitt
List; Lockstedt; Löptin; Löwenstedt
Lohbarbek; Lohe-Föhrden; Lohe-Rickelshof; Loit
Looft; Loop; Loose; Lottorf
Lübeck; Lüchow; Lürschau; Lütjenburg
Lütjenholm; Lütjensee; Lütjenwestedt; Luhnstedt
Lunden; Lutterbek; Lutzhorn; Maasbüll
Maasholm; Malente; Manhagen; Marne
Marnerdeich; Martensrade; Meddewade; Medelby
Meezen; Meggerdorf; Mehlbek; Meldorf
Meyn; Midlum; Mielkendorf; Mildstedt
Möhnsen; Mölln; Mönkeberg; Mönkhagen
Mönkloh; Mörel; Mözen; Mohrkirch
Moordiek; Moordorf; Moorhusen; Moorrege
Mucheln; Mühbrook; Mühlenbarbek; Mühlenrade
Münsterdorf; Müssen; Munkbrarup; Mustin
Nahe; Nebel; Negenharrie; Negernbötel
Nehms; Nehmten; Neritz; Nettelsee
Neu Duvenstedt; Neuberend; Neudorf-Bornstein; Neuenbrook
Neuendeich; Neuendorf bei Elmshorn; Neuendorf bei Wilster; Neuengörs
Neuenkirchen; Neufeld; Neufelderkoog; Neukirchen
Neukirchen; Neumünster; Neustadt in Holstein; Neuwittenbek
Neversdorf; Nieblum; Niebüll; Nieby
Nienborstel; Nienbüttel; Niendorf an der Stecknitz; Niendorf
Nienwohld; Niesgrau; Nindorf; Nindorf
Noer; Norddeich; Norddorf; Norderbrarup
Norder-Friedrichs-Koog; Norderheistedt; Nordermeldorf; Norderstapel
Norderstedt; Norderwöhrden; Nordhackstedt; Nordhastedt
Nordstrand; Norstedt; Nortorf; Nortorf
Nottfeld; Nübbel; Nübel; Nützen
Nusse; Nutteln; Ockholm; Odderade
Oelixdorf; Oering; Oersberg; Oersdorf
Oeschebüttel; Oesterdeichstrich; Oesterwurth; Oevenum
Oeversee; Offenbüttel; Oldenborstel; Oldenbüttel
Oldenburg in Holstein; Oldendorf; Oldenhütten; Oldenswort
Oldersbek; Olderup; Oldsum; Osdorf
Ostenfeld; Ostenfeld; Oster-Ohrstedt; Osterby
Osterby; Osterhever; Osterhorn; Osterrade
Osterrönfeld; Osterstedt; Ostrohe; Oststeinbek
Ottenbüttel; Owschlag; Padenstedt; Pahlen
Panker; Panten; Passade; Peissen
Pellworm; Pinneberg; Plön; Pölitz
Pöschendorf; Pogeez; Pohnsdorf; Pommerby
Poppenbüll; Postfeld; Poyenberg; Prasdorf
Preetz; Prinzenmoor; Prisdorf; Probsteierhagen
Pronstorf; Puls; Quarnstedt; Quern
Quickborn; Quickborn; Raa-Besenbek; Rabel
Rabenholz; Rabenkirchen-Faulück; Rade bei Hohenwestedt; Rade bei Rendsburg
Rade; Raisdorf; Ramhusen; Ramstedt
Rantrum; Rantum; Rantzau; Rastorf
Ratekau; Rathjensdorf; Ratzeburg; Rausdorf
Reesdorf; Reher; Rehhorst; Rehm-Flehde-Bargen
Reinbek; Reinfeld (Holstein); Reinsbüttel; Rellingen
Remmels; Rendsburg; Rendswühren; Rethwisch
Rethwisch; Reußenköge; Rickert; Rickling
Riepsdorf; Rieseby; Ringsberg; Risum-Lindholm
Ritzerau; Rodenäs; Rodenbek; Römnitz
Rohlstorf; Rondeshagen; Rosdorf; Rüde
Rügge; Rümpel; Ruhwinkel; Rumohr
Sachsenbande; Sahms; Salem; Sandesneben
Sankelmark; Sankt Annen; Sankt Margarethen; Sankt Michaelisdonn
Sankt Peter-Ording; Sarlhusen; Sarzbüttel; Satrup
Saustrup; Schaalby; Schacht-Audorf; Schackendorf
Schafflund; Schafstedt; Schalkholz; Scharbeutz
Schashagen; Scheggerott; Schellhorn; Schenefeld
Schenefeld; Schieren; Schierensee; Schillsdorf
Schinkel; Schiphorst; Schlesen; Schleswig
Schlichting; Schlichting; Schlotfeld; Schmalensee
Schmalfeld; Schmalstede; Schmedeswurth; Schmilau
Schnarup-Thumby; Schobüll; Schönbek; Schönberg (Holstein)
Schönberg; Schönhorst; Schönkirchen; Schönwalde am Bungsberg
Schretstaken; Schrum; Schuby; Schülldorf
Schülp; Schülp bei Nortorf; Schülp bei Rendsburg; Schürensöhlen
Schwabstedt; Schwartbuck; Schwarzenbek; Schwedeneck
Schwentinental; Schwentinental; Schwesing; Schwissel
Seedorf; Seedorf; Seefeld; Seester
Seestermühe; Seeth; Sehestedt; Selent
Selk; Seth; Siebenbäumen; Siek
Sierksdorf; Sierksrade; Sievershütten; Sieverstedt
Siezbüttel; Silberstedt; Silzen; Simonsberg
Sirksfelde; Sönnebüll; Sören; Sörup
Sollerup; Sollwitt; Sommerland; Sophienhamm
Sorgbrück; Sprakebüll; St. Annen; St. Michaelisdonn
Stadum; Stakendorf; Stangheck; Stedesand
Steenfeld; Stein; Steinberg; Steinbergkirche
Steinburg; Steinfeld; Steinhorst; Stelle-Wittenwurth
Sterley; Sterup; Stipsdorf; Stockelsdorf
Stocksee; Stördorf; Störkathen; Stolk
Stolpe; Stoltebüll; Stoltenberg; Strande
Struckum; Strübbel; Strukdorf; Struvenhütten
Struxdorf; Stubben; Stuvenborn; Süderau
Süderbrarup; Süderdeich; Süderende; Süderfahrenstedt
Süderhackstedt; Süderhastedt; Süderheistedt; Süderhöft
Süderlügum; Südermarsch; Süderstapel; Sülfeld
Süsel; Sylt-Ost; Taarstedt; Tackesdorf
Talkau; Tangstedt; Tangstedt; Tappendorf
Tarbek; Tarp; Tasdorf; Tastrup
Tating; Techelsdorf; Tellingstedt; Tensbüttel-Röst
Tensfeld; Tetenbüll; Tetenhusen; Thaden
Thumby; Tielen; Tielenhemme; Timmaspe
Timmendorfer Strand; Tinningstedt; Todenbüttel; Todendorf
Todesfelde; Tönning; Tolk; Tornesch
Trappenkamp; Travenbrück; Travenhorst; Traventhal
Treia; Tremsbüttel; Trennewurth; Trittau
Tröndel; Tümlauer Koog; Tüttendorf; Twedt
Ülsby; Uelsby; Uelvesbüll; Uetersen
Ulsnis; Uphusum; Utersum; Vaale
Vaalermoor; Viöl; Vollerwiek; Vollstedt
Volsemenhusen; Waabs; Wacken; Wagersrott
Wahlstedt; Wahlstorf; Wakendorf I; Wakendorf II
Walksfelde; Wallen; Wallsbüll; Wanderup
Wangels; Wankendorf; Wapelfeld; Warder
Warnau; Warringholz; Warwerort; Wasbek
Wattenbek; Weddelbrook; Weddingstedt; Wedel
Weede; Wees; Weesby; Wellspang
Welmbüttel; Welt; Wendtorf; Wennbüttel
Wenningstedt; Wensin; Wentorf; Wentorf
Wesenberg; Wesselburen; Wesselburen.-Deichhausen; Wesselburenerkoog
Wesseln; Westensee; Wester-Ohrstedt; Westerau
Westerborstel; Westerdeichstrich; Westerhever; Westerholz
Westerhorn; Westerland; Westermoor; Westerrade
Westerrönfeld; Westre; Wewelsfleth; Wiedenborstel
Wiemersdorf; Wiemerstedt; Willenscharen; Wilster
Windbergen; Windeby; Winnemark; Winnert
Winseldorf; Winsen; Wisch; Wisch
Witsum; Wittbek; Wittdün; Wittenbergen
Wittenborn; Wittmoldt; Witzhave; Witzwort
Wobbenbüll; Wöhrden; Wohlde; Wolmersdorf
Wrist; Wrixum; Wrohm; Wulfsmoor
Wyk auf Föhr; Zarpen; Ziethen;

Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,Bad Segeberg; Flensburg; Heide; Itzehoe
Kiel; Lübeck; Neumünster; Nordfriesland
Ostholstein; Pinneberg; Plön; Ratzeburg
Rendsburg; Schleswig-Flensburg; Stormarn in Bad Oldesloe ;