SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar
Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop
Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Allgemeine Grundsätze für Kleinkläranlagen, Kläranlagenwartung und Dichtheitsprüfungen in Schleswig-Holstein
Allgemeines über Kleinkläranlagen
Wenn ein Anschluss an die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation nicht vorhanden ist, muss das anfallende häusliche Abwasser in einer Kleinkläranlage gereinigt werden. Die Technischen Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen hat das Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erlassen (TRKleinkläranlagen. Eine rein mechanische Abwasserbehandlung in einer Mehrkammerausfaulgrube kommt lediglich als Übergangslösung dann in Betracht, wenn der Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage kurzfristig, d.h. binnen eines Zeitraumes von max. 5 Jahren, möglich ist. Ist ein kurzfristiger Anschluss an das öffentliche Abwasser-Netz nicht möglich und muss die Kleinkläranlage daher längerfristig betrieben werden, soll sie mit einer unbelüfteten oder belüfteten Kleinkläranlage zur biologischen Abwasserreinigung ausgerüstet werden. Das Einleiten des behandelten Abwassers in ein oberirdisches Gewässer oder das Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Länder fördern Kleinkläranlagen
Die neue Richtlinie für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen liegt vor. Die Länder fördern die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen.
Anwesen, die ihr Abwasser nicht über eine öffentliche Abwasseranlage entsorgen können, müssen das Abwasser in einer mechanisch-vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen, bevor es in das Grundwasser oder in ein Gewässer eingeleitet werden kann.
Beschreibung
Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer dieser nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufen (Nachrüstungen) . Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.
Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Um auf Dauer eine gute Reinigungsleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Kleinkläranlagen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Häufig wird vor allem bei technisch aufwändigeren Anlagen diese Aufgabe im Rahmen eines Wartungsvertrages Fachbetrieben übertragen. Der Fäkalschlamm aus der mechanischen Reinigungsstufe ist regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle 2 Jahre bei Anlagen ohne Mänge, bei der letzten Überwachung) müssen Kleinkläranlagen von einem DWA zertifizierten Fachkundigen geprüft werden; das Prüfergebnis ist gegenüber der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu bescheinigen. Die Nachrüstung bestehender herkömmlicher (d. h. nicht dem Stand der Technik entsprechender) Kleinkläranlagen ("Mehrkammerausfaulgruben") mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe wird staatlich gefördert.
Erforderliche Unterlagen
Online Verfahren
Förderung von Kleinkläranlagen
Rechtsgrundlagen
Abfuhr des Abwassers abflussloser Sammelgruben und des Klärschlamms
aus Kleinkläranlagen
Begriffe und Definitionen
In abflusslosen Sammelgruben wird das Abwasser gesammelt; sie sind keine
Abwasserbehandlungsanlagen.
Errichtung und Betrieb abflussloser Sammelgruben müssen gemäß Wassergesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Hiernach haben abflusslose Sammelgruben wie im Übrigen auch
Kleinkläranlagen - wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu
sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige
nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Nach der Bauordnung müssen abflusslose
Sammelgruben und Kleinkläranlagen darüber hinaus u.a. ausreichend
groß sein und über eine dichte und sichere Abdeckung sowie über Reinigungsund
Entleerungsöffnungen verfügen.
Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasserzufluss
von bis zu 8 m3 Abwasser pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität
von bis zu 50 EW). Kleinkläranlagen haben den in der Richtlinie des Ministeriums
für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über den Einsatz von
Kleinkläranlagen im Folgenden: „Kleinkläranlagenrichtlinie“,
vorgegebenen Anforderungen zu entsprechen.
Zur Umsetzung des Gewässerschutzes ist es u.a. erforderlich, eine regelmäßige
bzw. bedarfsgerechte Entschlammung der Kleinkläranlage vorzunehmen und so
deren Funktion und somit deren Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen (Ziffer
10 der Kleinkläranlagenrichtlinie). Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der
jeweils eingesetzten Kleinkläranlage sind die in den allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen und den Betriebsanweisungen der Kleinkläranlagenhersteller getroffenen
- verfahrenstechnisch bedingt unterschiedlichen - Festlegungen hinsichtlich
des Schlammräumungsintervalls und -umfangs zu beachten. Liegen keine derartigen
Angaben vor, sind die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der unteren
Wasserbehörde enthaltenen diesbezüglichen Vorgaben maßgebend.
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist in städtischen Gebieten inzwischen selbstverständlich. Im ländlichen Raum ist dies aufgrund der weiträumigen Bebauung trotz Einsatz moderner Verfahren nicht immer möglich. In diesen Fällen können dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen zu Kosteneinsparungen führen. Weil in diesen Gebieten oft nur kleine Bäche vorhanden sind bzw. Fließgewässer fehlen, ist eine hohe Reinigungsleistung und Betriebsstabilität der Anlagen unverzichtbar. Dies ist ein Grund, warum die Auswahl des richtigen Abwasserbehandlungsverfahrens nicht immer einfach ist. Bereits im Vorfeld der Planung muss unter den verschiedenen Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung die für den Einzelfall optimale Anlage ausgewählt werden.
Dieses Faltblatt soll Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl von Abwasserbehandlungsanlagen im ländlichen Raum helfen.
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Bäche und insbesondere das Grundwasser müssen deshalb besonders vor Verunreinigungen geschützt werden.
In allen Teilen des Landes werden vor allem von den Gemeinden und Städten große Anstrengungen unternommen, das anfallende Abwasser weitgehend zu reinigen und so für die Gewässer verträglich einzu leiten.
In ländlichen Gebieten aber auch nahe an Städten und Gemeinden wird das Abwasser oft noch dezentral und teilweise mit veralteten Verfahren entsorgt. In vielen Fällen könnte das Verfahren durch weiterentwickelte, zeitgemäße Techniken verbessert werden.
Der ländliche Raum ist durch eine geringe Bevölkerungsdichte und eine weiträumige Bebauung geprägt. Die für verdichtete städtische Gebiete entwickelten und bewährten Reinigungsmethoden können dort nicht einfach übernommen werden, da sie in der Regel zu hohe Kosten verursachen würden. Angepasst an die Besonderheiten des ländlichen Raumes müssen daher Lösungen gefunden werden, die einerseits die Erfordernisse des Gewässerschutzes erfüllen und andererseits dem einzelnen Bürger keine zu hohen finanziellen Lasten aufbürden.
VERANTWORTLICHKEITEN
IN den Ländern der Bundesrepublik
Grundsätzlich liegt die Abwasserbeseitigungspflicht bei den Gemeinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Ziel einer geordneten Abwasserbeseitigung sicher erfüllt wird. Viele Gewässer entspringen im ländlichen Raum, d. h. es sind nur kleine oder zeitweise trocken fallende Bäche vorhanden. Diese können durch die Abwassereinleitung stark belastet werden. Deshalb ist es für einen effektiven Gewässerschutz gerade hier notwendig, geordnete Verhältnisse bei der Abwasserbeseitigung zu schaffen.
In den Abwasserbeseitigungskonzeptionen der Gemeinden sind die dezentral zu entsorgenden Anwesen und die Art ihrer Abwasserbeseitigung aufgeführt. Betroffen sind in aller Regel Einzelanwesen. Die Grundstückseigentümer sind für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage verantwortlich. Die Verantwortung für eine geordnete Schlammbeseitigung bleibt bei den Gemeinden und ist von diesen durch entsprechende Regelungen, meistens in der örtlichen Abwassersatzung, sicherzustellen.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers muss vom Betreiber einer Kleinkläranlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen unteren Baurechts - behörde beantragt werden.
WELCHE MÖGLICHKEITEN ZUR ABWASSERBESEITIGUNG GIBT ES?
Die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum beschränkt sich auf das Schmutzwasser.
Das anfallende Niederschlagswasser sollte flächenhaft über den bewachsenen Oberboden versickert oder über offene Mulden- und Grabensystems einem Fließgewässer zugeleitet werden.
Zentrale Abwasserbeseitigung
Hierunter wird die gemeinsame Ableitung des häus - lichen Abwassers von Einzelanwesen zu einer kommunalen Kläranlage verstanden.
Bei großer Entfernung zwischen Anwesen und Kläranlage führt der in der Vergangenheit regelmäßig praktizierte Transport des Abwassers imfreien Gefälle mit den üblichen Rohrleitungen (Freispiegelentwässerung) zu unverhältnismäßig hohen Kosten. Diese können durch alternative Verfahren wie Druck- oder Vakuumentwässerung deutlich reduziert werden.
Die Druckentwässerung (Stichwort Pumpe-Schlauch) ist das am häufigsten verwendete Verfahren, da es relativ preiswert und technisch wenig aufwändig ist. Das Abwasser wird mit Druck durch die Rohrleitung zu einer Kläranlage bzw. einem Übergabeschacht gepumpt. Die Rohrleitung selbst kann meistens ohne die teure Lösung eines offenen Grabens durch Einpflügen oder Einfräsen preiswert und umweltverträglich verlegt werden.
Die Vakuumentwässerung wird meist in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten angewendet. Das Abwasser wird durch die Leitung gesaugt. Deshalb kann bei Undichtigkeiten der Rohrleitung kein verschmutztes Wasser aus der Leitung in das Grundwasser gelangen.
Dezentrale Abwasserbeseitigung von Kleinkläranlagen
Hier wird das Abwasser von Einzelanwesen in Kleinkläranlagen behandelt oder in Ausnahmefällen in geschlossenen Gruben gesammelt und zur kommunalen Kläranlage abgefahren.
Bei Kleinkläranlagen liegt das Mindestreinigungsziel im Abbau der organischen Verschmutzung. Um dies zu erreichen, wird bei einer Kleinkläranlage neben einer Absetzstufe mindestens auch eine biologische Behandlungsstufe benötigt. Die darin vorhandenen Mikroorganismen bauen die im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe ab. Dithmarschen SBR Kleinkläranlagen Schafstedt Kläranlagen-Wartung, Burg SBR Kleinkläranlage, Brunsbüttel Dichtheitsprüfung Dichtigkeitsprüfung, Friedrichskoog Abwasseranlagen, Klärgrube Sanierung, Kläranlagen Sanierung, Kläranlagenwartung, Klärbeet Für die biologische Behandlung können sowohl naturnahe als auch technische Verfahren eingesetzt werden. Die Größe der Absetzstufe ist vom gewählten biologischen Behandlungsverfahren abhängig.
Bei naturnahen Verfahren wird eine Mehrkammer-Ausfaulgrube als Absetzstufe empfohlen.
Naturnahe Verfahren
· Pflanzenkläranlage (mit bepflanztem Bodenfilter)
· Mehrschichtiger Sandfiltergraben
· Abwasserteich
Technische Verfahren
(Verfahren mit Abwasserbelüftung)
· Belebungsanlage auch in SBR-Betrieb (SBR = sequencing batch reactor) oder in Kombination mit Membranverfahren
· Belüftetes Festbett /Wirbelschwebebett
· Scheibentauchkörperanlage
· Tropfkörperanlage
· Sandfilterschacht, Bodenkörperfilteranlagen
WELCHE KLEINKLÄRANLAGE IST DIE RICHTIGE?
Eine „Patentlösung“ auf diese Frage gibt es nicht. Im Einzelfall müssen die örtlichen Gegebenheiten, die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, die Eigenschaften des anfallenden Abwassers und eventuell bereits vorhandene Anlagen berücksichtigt werden. Dabei sind auch die künftigen Siedlungs- und Entwicklungsziele der Gemeinden mit einzubeziehen.
Die zentrale Abwasserentsorgung hat in der Regel den Vorteil, dass der Verbraucher mit relativ geringen Betriebskosten belastet wird und sich nicht selbst um den Betrieb einer Kleinkläranlage kümmern muss. Die kommunalen Kläranlagen gewährleisten bei einer zentralen Abwasserentsorgung eine gute Reinigungs - leistung und hohe Betriebsstabilität. Außerdem stellt die zentrale Abwasserentsorgung für den Schutz der Gewässer meist die wasserwirtschaftlich beste Lösung dar, ist aber aufgrund der hohen Investitionskosten nicht immer realisierbar.
In einer Kleinkläranlage wird meistens nur das Abwasser eines einzelnen Anwesens gereinigt. Bei der Auswahl eines geeigneten Reinigungsverfahrens ist deshalb mitentscheidend, welcher von Fall zu Fall stark schwankende Abwasseranfall vorliegt, mit dem die Anlage fertig werden muss.
Kleinkläranlagen mit (technischer) Abwasserbelüftung werden in der Regel serienmäßig mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Instituts für Bautechnik in Berlin zugelassen. Das bedeutet, dass die Kleinkläranlagen bei einem ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten und je nach Zulassung weitergehende Reinigungsziele erreichen können.
Die wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Verfahren lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Naturnahe Verfahren
· Einfach im Betrieb
· Unempfindlich gegenüber unterschiedlichen und schwankenden Belastungen (gutes Puffer -
vermögen)
· Hoher Platzbedarf
Technische Verfahren
(Verfahren mit Abwasserbelüftung)
· Anlagentechnik kann inzwischen auf bestimmte Anforderungen (z. B. Stickstoffelimination, Hygiene) zugeschnitten werden.
· Höhere Ansprüche an Betrieb und Wartung auf Grund der Möglichkeiten, steuerungs- und regelungstechnisch einzugreifen
· Empfindlicher gegenüber unterschiedlichen und schwankenden Belastungen
· Geringer Platzbedarf
AUSNAHMEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
Bei landwirtschaftlichen Einzelgehöften im Außenbereich kann das anfallende Abwasser unter bestimmten Voraussetzungen auf selbstbewirtschafteten Flächen aufgebracht werden. Dabei sind gewisse Regeln zu beachten:
· Schmutzwasser kann vor Aufbringung auf Ackerland in einer Jauche- oder Güllegrube gesammelt werden, wenn es mindestens in einer Mehrkammerausfaulgrube vorbehandelt wurde. Eine Aufbringung auf Grünland ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn das Grünland als nachwachsender Rohstoff energetisch verwertet wird.
· Ungereinigtes Schmutzwasser und der Inhalt von geschlossenen Gruben darf aus seuchenhygienischen Gründen nicht auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist.
KOSTEN DER ABWASSERBESEITIGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Die Kosten für die Abwasseranlagen setzen sich aus Bau- und Betriebskosten zusammen.
Die Baukosten umfassen im Wesentlichen den Einbau der Kleinkläranlagen bzw. das Verlegen der Rohrleitungen. Sie unterliegen starken regionalen Schwankungen und sind zudem von den örtlichen Verhältnissen abhängig. Schafstedt Dichtheitsprüfung Dithmarschen SBR Kleinkläranlagen Brunsbüttel Wartungsvertrag, Kleinkläranlagenwartung Burg, Hauskläranlagenwartung, Klärgruben Sanierung, Abflussleitungen Abwasser Verstopfung Friedrichstadt, Abwasserleitung Linden in Bei den Kosten für die Kleinkläranlagen gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Systeme. Bei vorhandenen Mehrkammergruben können Nachrüstsätze (z. B. SBR oder Fest-/Schwebebett) zu wirt‑
schaftlichen Lösungen führen. Zuvor muss allerdings die Bausubstanz der bestehenden Mehrkammergrube überprüft werden. Auch in günstigen Fällen liegen die Investi tionskosten selten unter 3.000 Euro.
Bei den Betriebskosten von Kleinkläranlagen sind neben den Energiekosten die Kosten der Wartung durch eine Fachfirma und die Aufwendungen für die Eigenkontrollmessungen sowie die Schlammentsorgung zu berücksichtigen.
WAS IST BEI PLANUNG UND BAU ZU BEACHTEN?
Planung
· Abwasserbeseitigungskonzeption der Gemeinde
· Einleitungsbedingungen für das gereinigte
Abwasser durch die untere Baurechtsbehörde
· Know-how eines ausgewiesenen Fachbetriebes. Dithmarschen Kleinkläranlage Schafstedt SBR Kläranlage Burg Klärgrube Brunsbüttel Kläranlagenwartung Albersdorf Dichtheitsprüfung Heide Wartungsvertrag Kleinkläranlage Friedrichskoog SBR Anlage, Schafstedt Kläranlagen Wartung, Dichtigkeitsprüfung Abwasser
· Kostenvergleich zentrale oder dezentrale Abwasserbeseitigung (Investitions- und Betriebskosten)
· Örtliche Gegebenheiten (Gewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Topographie, Baugrund, Naturschutz u. a.)
· Art und Menge des Abwasseranfalls (kontinuierlich oder stark schwankend)
· Dimensionierung der Anlage unter Einbeziehung neuer Technologien, Berücksichtigung bestehender Anlagenteile, ggf. Erweiterungsmöglichkeiten
· Geordnete Klärschlammentsorgung
Bau und Betrieb
· Fachgerechte Ausführung
· Zugänglichkeit zu wesentlichen Anlageteilen
· Betrieb und Überprüfung (sogenannte Eigenkontrolle) durch den Betreiber oder eine Fachkraft, u. a. Führung einer Betriebsdokumentation
· Wartung durch externen Fachbetrieb bzw. Fachkraft
· Überwachung der Reinigungsleistung (veranlasst durch die zuständige Behörde)
WEITERES INFORMATIONSMATERIAL Leitfaden zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum; herausgegeben von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz im Internet abrufbar unter: Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum vom. ANSPRECHPARTNER FÜR WEITERE FRAGEN?
Dithmarschen:
In die folgenden Städte, Kreise und Gemeinden liefert Klär-Kontor-Nord jede Art von Abwasseranlagen. Wir bauen hier auch Abwassertechnik ein und Warten Ihre Kläranlagen.
Büsum-Wesselburen Büsum
Büsumer Deichhausen
Friedrichsgabekoog
Hedwigenkoog
Hellschen-Heringsand-Unterschaar
Hillgroven
Norddeich
Oesterdeichstrich
Oesterwurth
Reinsbüttel
Schülp
Strübbel
Süderdeich
Warwerort
Wesselburen
Wesselburener Deichhausen
Wesselburenerkoog
Westerdeichstrich
Burg-St. Michaelisdonn
Averlak
Brickeln
Buchholz
Burg
Dingen
Eddelak
Eggstedt
Frestedt
Großenrade
Hochdonn
Kuden
Quickborn
St. Michaelisdonn
Süderhastedt
Dithmarschen Eider
Barkenholm
Bergewöhrden
Dellstedt
Delve
Dörpling
Fedderingen
Gaushorn
Glüsing
Groven
Hemme
Hennstedt
Hövede
Hollingstedt
Karolinenkoog
Kleve
Krempel
Lehe
Linden
Lunden
Norderheistedt
Pahlen
Rehm-Flehde-Bargen
St. Annen
Schalkholz
Schlichting
Süderdorf
Süderheistedt
Tellingstedt
Tielenhemme
Wallen
Welmbüttel
Westerborstel
Wiemerstedt
Wrohm
Amt Kirchspielslandgemeinde
Heide Hemmingstedt
Lieth
Lohe-Rickelshof
Neuenkirchen
Norderwöhrden Nordhastedt Ostrohe
Stelle-Wittenwurth Wöhrden
Weddingstedt Wesseln
Amt Marne-Nordsee
Diekhusen-Fahrstedt
Friedrichskoog
Helse
Kaiser-Wilhelm-Koog
Kronprinzenkoog
Marne
Marnerdeich
Neufeld
Neufelderkoog
Ramhusen
Schmedeswurth
Trennewurth
Volsemenhusen
Amt Mitteldithmarschen
Albersdorf
Arkebek
Bargenstedt
Barlt
Bunsoh
Busenwurth
Elpersbüttel
Epenwöhrden
Gudendorf
Immenstedt
Krumstedt
Meldorf
Nindorf
Nordermeldorf
Odderade
Offenbüttel
Osterrade
Sarzbüttel
Schafstedt
Schrum
Tensbüttel-Röst
Wennbüttel
Windbergen
Wolmersdorf
Büsum-Wesselburen Büsum Büsumer Deichhausen Friedrichsgabekoog Hedwigenkoog
Hellschen-Heringsand Unterschaar Hillgroven Norddeich Oesterdeichstrich Oesterwurth
Reinsbüttel Schülp Strübbel Süderdeich Warwerort Wesselburen Wesselburener Deichhausen Wesselburenerkoog Westerdeichstrich
Burg-St. Michaelisdonn
Averlak
Brickeln
Buchholz
Burg
Dingen
Eddelak
Eggstedt
Frestedt
Großenrade
Hochdonn
Kuden
Quickborn
St. Michaelisdonn
Süderhastedt
Dithmarschen Eider
Barkenholm
Bergewöhrden
Dellstedt
Delve
Dörpling
Fedderingen
Gaushorn
Glüsing
Groven
Hemme
Hennstedt
Hövede
Hollingstedt
Karolinenkoog
Kleve
Krempel
Lehe
Linden
Lunden
Norderheistedt
Pahlen
Rehm-Flehde-Bargen
St. Annen
Schalkholz
Schlichting
Süderdorf
Süderheistedt
Tellingstedt
Tielenhemme
Wallen
Welmbüttel
Westerborstel
Wiemerstedt
Wrohm
Heider Umland Hemmingstedt Lieth Lohe-Rickelshof Neuenkirchen Norderwöhrden Nordhastedt Ostrohe Stelle-Wittenwurth Wöhrden Weddingstedt Wesseln
Amt Marne-Nordsee
Diekhusen-Fahrstedt
Friedrichskoog
Helse
Kaiser-Wilhelm-Koog
Kronprinzenkoog
Marne
Marnerdeich
Neufeld
Neufelderkoog
Ramhusen
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Trennewurth
Volsemenhusen
Mitteldithmarschen Albersdorf Arkebek Bargenstedt Barlt Bunsoh Busenwurth Elpersbüttel Epenwöhrden GudendorF Immenstedt Krumstedt Meldorf Nindorf Nordermeldorf Odderade Offenbüttel OsterradeSarzbüttel Schafstedt Schrum
Tensbüttel-Röst Wennbüttel Windbergen Wolmersdorf