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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Abwasserentsorgung Abwassereinigung bei Kleinkläranlagen

Als Abwasser aus Klärgruben und sonstigen Abwasseranlagen, wird das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser Abwasser (Schmutzwasser), das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige zusammen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in Abwasseranlagen abfließende Wasser bezeichnet.

Für die Abwasserbeseitigung ist nur die Gemeinde gesetzlich zuständig.
Oft  haben die Gemeinden und kommunen diese Zuständigkeit auf die Zweckverbände übertragen.
Zentrale Abwasserbeseitigung für das anfallende Abwasser
Der Anschluss an die örtlich vorhandene zentrale Abwasseranlage (Kläranlage) ist vertraglich mit dem Zweckverband zu regeln.
Zusätzlich haben Gewerbetreibende ihr anfallendes Abwasser auf die Indirekteinleitergenehmigungspflicht bei der unteren Wasserbehörde prüfen zu lassen.
Dezentrale Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen

Nur wenn der Zweckverband von seiner Abwasserbeseitigungspflicht durch die untere Wasserbehörde befreit ist, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten. Beim Bau einer Abwasseranlage (Kleinkläranlage/ Abscheideranlage) ist zu beachten, dass das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer und auch die Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) darstellt und einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde bedarf, die nur auf Antrag erteilt wird.
In der wasserrechtlichen Erlaubnis werden die Bedingungen und Auflagen zur Gewässerbenutzung festgelegt. Nach den geltenden Rechtsvorschriften unterliegen die Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, um mit dem Reinigungseffekt den Gewässerschutzanforderungen zu entsprechen. Alte bestehende Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sind umzurüsten, anzupassen oder stillzulegen. Über Fördermittel, die bei bestehender Wohnbebauung zur Nachrüstung einer biologischen Reinigungsstufe zur Verfügung stehen, informiert die untere Wasserbehörde.
Ist eine abflusslose Sammelgrube als Übergangslösung nötig, muss sie der Wasserbehörde angezeigt werden. Die Abfuhr ist mit dem Zweckverband vertraglich zu regeln.

Dezentrale Abwasserbeseitigung für Kleinkläranlagen

Dezentrale Abwasserbeseitigung / Kleinkläranlagen.

Trotz weiterer Anstrengungen der Kommunen, möglichst viele Einwohner an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, werden einzelne Anwesen und Gebäude im Außenbereich auf Dauer ihre häuslichen Abwässer dezentral entsorgen. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Vollbiologische Kleinkläranlagen (technische/ naturnahe Verfahren) geschlossene Abwassergruben private Anschlussleitungen. Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt auch im Außenbereich den Gemeinden und wird über Abwassersatzungen geregelt. Die Gemeinden legen in ihren Abwasserbeseitigungskonzeptionen fest, welche Anwesen im Außenbereich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen. Die Untere Wasserbehörde (Umweltschutzamt) beim Landratsamt ist u.a. zuständig für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Kleinkläranlage. Ausgenommen hiervon sind Anlagen im Bereich der Großen Kreisstädte. Vor allem für den Bau von Abwasserdruckleitungen durch private Haushalte gewähren die LÄnder  derzeit eine Förderung, die sich bis zu 30% der anfallenden Kosten beläuft. Anträge sind bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen. Zu dieser Thematik hat der„Leitfaden zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ herausgegeben, der von dort bezogen werden kann.

Über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum durch Kleinkläranlagen

Einleitung des Abwassers in öffentliches Grundwasser und  Gewässer.   Ein Ziel der dezentralen Abwasser-behandlung, die Belastungen der Gewässer so gering wie möglich zu halten, wird bei häuslichen Abwässern im Regelfall durch die Ableitung des Abwassers über eine öffentliche Kanalisation und die Reinigung in einer zentralen kommunalen Abwasserbehandlungsanlage sicher erfüllt. Da dies insbesondere in Teilen des ländlichen Raums unwirtschaftlich sein kann, ist die dezentrale Abwasserbeseitigung grundsätzlich als Übergangs- oder Dauerlösung möglich und aus wirtschaftlichen Gründen wünschenswert. 

Die Entscheidung und Erstellung des Abwasserkonzeptes, ob im Einzelfall anstelle einer zentralen eine de­zentrale Abwasser-entsorgung gewählt werden soll, liegt beim Gemeinderat. Diese Verwaltungsvor­schrift gibt Hinweise über die Voraussetzungen der dezentralen Abwasserbeseitigung und über übergangsweise Erleichterungen der Verwertung von Klärschlamm und Ab­wasser. Entsorgung über Technische Kläranlagen, und naturnahe Abwasserentsorgung. Sie tritt an die Stelle der dezentralen Abwasserentsorgung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, die nach der den DWA Richtlinien ausgeführt wird. Zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Innen­ministeriums vom 8. Januar 1997 (GABl. S. 74) am 31. Dezember 2004 außer Kraft ge­treten ist. Folgen aus der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden  In Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach § 45b WG haben die Gemeinden, die dezentrale Abwasserbeseitigung übergangsweise oder dauerhaft betreiben wollen, eine Abwasserbeseitigungskonzeption aufzustellen. Die Abwasserbeseitigungskonzep‑

tionen sind mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen und nach Notwendigkeit fortzuschreiben. In den Konzeptionen ist darzustellen, wo und in welchen zeitlichen Ab­schnitten Anschlüsse von einzelnen Ortsteilen an eine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen sind und welche Bereiche voraussichtlich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen.  In den gemeindlichen Abwassersatzungen muss die verbindliche Übernahme der Pflicht zur regelmäßigen Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben durch  Obwohl die Kommunen und das Land in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche finanzielle Anstrengungen (seit 1991 rd. 1,6 Mrd. €) au f sich genommen haben, um das Abwasser ihrer Bürger zentral in kommunalen Kläranlagen behandeln zu können, müssen weiterhin rund 7%des Landes , das sind rd. 200.000 Einwohner, auf Dauer ihr Abwasser dezentral in ca. 57.000 Kleinkläranlagen behandeln.

Diese Kleinkläranlagen werden immer dort betrieben, wo ein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation technisch oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen liegen häufig bei abseits gelegenen Häusern bzw. kleinen Ortschaften und Streusiedlungen vor. Insbesondere in Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern liegn die Betreiber von Kleinkläranlagen  an einer öffentlichen Kanalisation bei gerade 50% aller Haushalte, obwohl das Land mit 9 m Kanalisationsnetz pro angeschlossenem Einwohner das längste der bundesdeutschen Flächenländer betreibt.  Derzeit haben sich 181 von insgesamt 1.127 Gemeinden entschlossen, das Abwasser in Kleinkläranlagen zu behandeln und keine Kanalisation zu bauen.  Nachdem wissenschaftlich festgestellt wurde, dass schlecht betriebene Kleinkläranlagen einen wesentlichen Anteil an den Gewässerbelastungen aus Kläranlagen ausmachen, wurden technisch unbelü ftete Behandlungsanlagen bundesweit nicht mehr zugelassen und festgelegt, diese durch technisch belüftete Systeme auszutauschen.  Dieser Vorgehensweise wollte sich das Umweltministerium nicht anschließen. Die guten Ergebnisse der behördlichen Überwachungen  bei gut betriebenen und gewarteten Kleinkläranlagen rechtfertigten diesen kostenintensiven Schritt nicht. Die mehrheitlich vorhandenen technisch unbelü fteten Verfahren  (ca. 80 % der Anlagen) zeichnen sich durch

Robustheit, einfachen Betrieb, äußerst geringen Energieverbrauch und damit als klimafreundlich aus.  Das Umweltministerium hatte deshalb eine Expertenarbeitsgruppe aus Vertretern des Gemeindetages, des Städtetages, des Landkreistages, der Abwasserverbände, des Landesamtes für Natur und Umwelt und des Ministeriums einberufen. Diese haben Regeln für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung für Kleinkläranlagen erarbeitet, die die Besonderheiten berücksichtigen.  Diese Regeln sind in die neue DIN 4261 Teil 1 S-H eingeflossen. Sie ergänzen die bundesweit gültigen Regeln um die technisch unbelü fteten Nachbehandlungsanlagen. Da diese Regelungen derzeit nur in   angewandt werden, war es der Arbeitsgruppe wichtig, diese kompakt und hoffentlich leicht verständlich in einem Merkblatt zusammenzufassen.

Dieses Merkblatt liegt nun vor und soll Betreibern, Planern, Entsorgungs- und Überwachungspflichtigen von Kleinkläranlagen helfen, Fragen rund um die Kleinkläranlagen zu beantworten.

Was ist eine Kleinkläranlage?  Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung und Einleitung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden mit einem Schmutzwasserzufluss bis

8 m3/d. Das entspricht etwa dem täglich anfallenden Schmutzwasser von 50 Einwohnern.

Eine Kleinkläranlage, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, besteht mindestens aus einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe. In der mechanischen Stufe, häufig eine Mehrkammerabsetz- oder -ausfaulgrube, werden die Grob- und Feststoffe zurückgehalten. Die nun noch enthaltenen gelösten und nicht absetzbaren Abwasserinhaltsstoffe werden in der biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen (Bakterien, Einzeller und Pilze) zu Biomasse umgesetzt. Dieses kann mit technisch oder natürlich belüfteten Verfahren geschehen.

Das gereinigte Abwasser kann dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der bei der Abwasserbehandlung anfallende Schlamm muss nach abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.

2. Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Dieses Rahmengesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes (LWG) ausgefüllt und ergänzt. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz bilden zusammen das im Lande  geltende Wasserrecht.

Gemäß § 18 a WHG ist das Abwasser so zu

beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit (z. B. Nachbarn, Trinkwasserversorgung, Wasser, Boden, Luft) nicht beeinträchtigt wird. Die Abwasserbeseitigung umfasst grundsätzlich das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.

Bis zur 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wurden die Kleinkläranlagen nur als Provisorium bzw. als Übergangslösung angesehen. Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 1996 wurde die dezentrale Abwasserbeseitigung der


 Abwasserbeseitigung über zentrale kommunale Kläranlagen gleichgestellt. In der aktuellen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es, dass dem Wohl der Allgemeinheit auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann.

2.1 Einleitung

Abwasseranlagen und somit auch die Kleinkläranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen, die an eine Einleitung in ein Gewässer gestellt werden, eingehalten werden (§ 18b WHG). Um Abwasser in ein Gewässer einleiten zu können, muss die Schadstofffracht so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7a WHG). Der Stand der Technik ist nach § 7a Abs. 5 WHG der Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Zur Konkretisierung des Standes der Technik legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in der Abwasserverordnung die Anforderungen fest, welche dem Stand der Technik entsprechen. Da Kleinkläranlagen einen häuslichen Schmutzwasserzufluss von bis zu 8 m3/d behandeln können, fallen diese in die Größenklasse 1 (< 1.000 Einwohnerwerten) des Anhanges 1 „Häusliches und kommunales Abwasser~ der Abwasserverordnung. Hiernach darf das einzuleitende Abwasser höchstens einen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) von 150 mg/l und einen Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 40 mg/l aufweisen.

Diese qualitativen Anforderungen an das Abwasser stellen die so genannten Mindestanforderungen dar. Sollte das Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet werden soll, diese zusätzliche Belastung aus der Kleinkläranlage nicht schadlos verkraften, müssen höhere Reinigungsanforderungen gestellt werden. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten kann eine Einleitung (Benutzung) von Kleinkläranlagenabwasser untersagt werden.

Die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer stellt eine Benutzung des Gewässers im Sinne des § 3 WHG dar und bedarf der Erlaubnis. In dieser Erlaubnis werden neben den qualitativen Anforderungen auch Anforderungen an die Abwassermenge gestellt. Die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind die hierfür zuständigen Behörden.


2.2 Abwasserbeseitigungspflicht

In allen Bundesländern  sind grundsätzlich die Gemein­den zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbst­verwaltung verpflichtet (§ 31 Abs. 1 Satz 1 LWG). Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedie­nen oder diese gesamte Aufgabe zusammen mit dem Satzungsrecht auf übertragen.

Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst gemäß das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht regeln die Abwasserbeseitigung durch Satzung. Dort werden u. a. die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bürger und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen geregelt.

Die Abwasserbeseitigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich über alle Abwasserarten (häusliches Abwasser, gewerbliches und industrielles Abwasser, Niederschlagswasser) und über das gesamte Gemeindegebiet, also auch auf die Privatgrundstücke und die Bereiche, die nicht zentral entsorgt werden können. Sie erstreckt sich somit auf den gesamten Entsorgungsprozess und setzt ein, wenn Abwasser beim Abwasserproduzenten anfällt.

Da der Abwasserbeseitigungspflichtige für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche zu übertragen, bei denen es für ihn äußerst problematisch ist, direkten Einfluss ausüben. Dieses sind neben den gewerblichen Betrieben (§ 31 Abs. 5 LWG), bei denen das Abwasser wegen seiner Art und Menge nicht zusammen mit häuslichen Abwasser entsorgt werden kann, die dezentrale Schmutz- (§ 31 Abs. 4 LWG) und Niederschlagswasserbeseitigung (§ 31 Abs. 5a LWG).

Bevor der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht jedoch eine Übertragung vornehmen kann, muss er ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen. In diesem legt er gegenüber der Wasserbehörde dar, wie das Abwasser im gesamten Gemeindegebiet beseitigt wird bzw. künftig beseitigt werden soll. Dieses Konzept stellt das Planungsinstrument der Gemeinde da, wie sie die Pflichtaufgabe ~Abwasserbeseitigung" ordnungsgemäß erfüllen kann, ohne das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Sollte der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zum Ergebnis gelangen,

eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist zielführend, muss er in diesem Konzept nachweisen, dass keine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist durch die untere Wasserbehörde zu genehmigen.

Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung können die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile ihres Gebietes in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept vorschreiben, dass die Nutzungsberechtigten der Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen

beseitigen müssen.

Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 31 Abs. 4 LWG auf den Nutzungsberechtigten des Grundstücks geht die straf- und haftungsrechtliche Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf diesen über.

Gemäß § 31 Abs. 4 LWG kann jedoch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms nicht  übertragen werden. Hierfür bleibt generell der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zuständig und verantwortlich. Dies gilt sowohl für den Fäkalschlamm aus den Gruben als auch für den Schlamm aus Abwasserteichen.

2.3 Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Die Kleinkläranlagen sind so zu errichten und zu

betreiben, dass sowohl die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind im Bereich der Abwassertechnik die DIN-Normen und die Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Im Bereich der Kleinkläranlagen sind dies u. a. die DIN EN 12566,  die DIN 4261 Teil 1, Teil 2 und 4.  Die DIN 4261 Teil 1 wurde mit Änderungen und Ergänzungen unter Bezugnahme auf § 34 Abs. 1 LWG als allgemein anerkannte Regel der Technik in   verbindlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingeführt. Diese Norm ist maßgebend für die Bemessung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Abwasserreinigungsanlagen auf allen Grundstücken, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind. Sie gilt nicht nur für den Neubau von Kleinkläranlagen, sondern auch für bereits vorhandene und betriebene Anlagen. Sie gilt unmittelbar. Einer besonderen Aufforderung durch die untere Wasserbehörde, die Kleinkläranlage gemäß der eingeführten DIN 4261 zu betreiben, bedarf es nicht.

Wasserrechtliche Genehmigung und Überwa­chung der Kleinkläranlagen

Der Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf ge­mäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 LWG keiner Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Die Einleitung des Abwassers aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer ist eine Benutzung im Sinne des § 3 WHG und bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Benutzung des Gewässers, sprich die Einleitung des gereinigten Abwassers, und die mit der Benutzung im Zusammenhang stehenden Anlagen (Rohrleitungen und die Kleinkläranlage) werden nach p flichtgemäßem Ermessen von der zuständigen unteren Wasserbehörde überwacht (siehe auch § 83 LWG).  Funktionsprinzip der Abwasserreinigung mittels Kleinkläranlagen

Abwasser-sammlung und -ableitung

Aus den Sanitärgegenständen (z. B. Waschtisch, Klosettbecken, Bade- und Duschwanne, Waschmaschine) gelangt das Abwasser über die Anschluss- und Fallleitung in die Sammel- und dann in die Grundleitung. Da diese Leitungen gemäß DIN 1986 Teil 30 über Dach entlü ftet werden müssen, gelangt schon an dieser Stelle Lu ft in das Abwasser. Dieses vermindert die Betonkorrosion im Bereich der Kleinkläranlage erheblich. Darüber hinaus entlü ftet dieses System auch die Kleinkläranlage, insbesondere die Vorklärung, über die Kaminwirkung. Da für ist es jedoch erforderlich, dass die Zu- und Ablau fleitungen von Kleinkläranlagen mindestens in DN 150 ausge führt werden.

In die Kleinkläranlage dürfen keine Stoffe eingeleitet werden, die den Klärprozess beeinträchtigen können. Dazu gehören z. B. gewerbliches und

landwirtscha ftliches Schmutzwasser (soweit es nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist), Fremdwasser (z. B. Drainwasser), Kühlwasser, Ablau fwasser von Schwimmbecken, Niederschlagswasser, Stoffe, die den Klärprozess beeinträchtigen, wie z. B. feste Stoffe, Fette, Öle, Säuren, unbehandelte Kondensate von Feuerungsanlagen, scharfe Reinigungsmittel,  Desin fektionsmittel, Arzneimittel und andere

Chemikalien, sofern sie nicht üblicherweise in geringen Mengen und Konzentrationen im häuslichen Schmutz­wasser vorkommen.

Abwasser Inhaltsstoffe

Nachdem das Wasser im Gebäude gebraucht worden ist, enthält das Abwasser gelöste, halbgelöste (kolloide) und ungelöste (absetzbare bzw. au fschwimmende) Inhaltsstoffe. Die gelösten bzw. halbgelösten machen hierbei einen Anteil von ca. 2/3 an allen Inhaltsstoffen aus.  Bei den ungelösten Abwasserinhaltstoffen wird zwischen

Stoffen, die in Abwasser gelangen dürfen (z. B. Exkremente, Schmutz aus Wasch- und Rei­nigungsvorgängen und nicht vermeidbare Speisereste beim Abwasch), und  Stoffen, die nicht ins Abwasser gehören, wie z. B. Hygieneartikel, Arzneimittelreste, Frittier-und andere Fette, Speisereste, Bio- und ande­re Abfälle, die als Ab fall entsorgt werden müs­sen, unterschieden.  Zu den gelösten Abwasserinhaltssto ffen zählen z. B. Urin, Wasch- und Reinigungsmittel sowie manche flüssigen Lebensmittelreste.

Der Grad der organischen Verschmutzung des Abwassers wird durch die Parameter  Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB),  Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5),  Gesamtstickstoff und  Gesamtphosphor

beschrieben. Im häuslichen Rohabwasser sind die in den Tabellen dargestellten Mengen bzw. Konzentrationen anzutre ffen. Die Konzentrationen sind von der Abwassermenge pro Einwohner abhängig. Im ländlichen Bereich liegt diese häu fig bei ca. 120 Litern pro Einwohner und Tag. Sie schwankt jedoch, so dass in der Tabelle die Konzentrationen für drei realistische Wassermengen angegeben sind.

Abwasser wird bei SBR Hauskläranlage  durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser),  SBR Hauskläranlage  von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende SBR Kleinkläranlage gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie  SBR Hauskläranlage  sonstige zusammen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in Abwasseranlagen abfließende Wasser bezeichnet. Für  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung ist  SBR Kläranlage  Gemeinde gesetzlich zuständig. Oft  haben fast alle Gemeinden  SBR Kläranlage se Zuständigkeit auf  SBR Kläranlage  Zweckverbände übertragen.  Zentrale Abwasserbeseitigung 
Der Anschluss an  SBR Kläranlage  örtlich vorhandene zentrale Abwasseranlage (Kläranlage) ist vertraglich mit dem Zweckverband zu regeln.
Zusätzlich haben Gewerbetreibende ihr anfallendes Abwasser auf  SBR Kläranlage  Indirekteinleitergenehmigungspflicht bei SBR-Anlage unteren Wasserbehörde prüfen zu lassen.  Dezentrale Abwasserbeseitigung  Nur wenn SBR-Anlage Zweckverband von seiner Abwasserbeseitigungspflicht durch  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde befreit ist, obliegt  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.  Beim Bau einer Abwasseranlage (Kleinkläranlage/ Abscheideranlage) ist zu beachten,  SBR Hauskläranlage s  SBR Hauskläranlage  Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer SBR Kleinkläranlage auch  SBR Kläranlage  Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) darstellt SBR Kleinkläranlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde bedarf,  SBR Kläranlage  nur auf Antrag erteilt wird. In SBR-Anlage wasserrechtlichen Erlaubnis werden  SBR Kläranlage  Bedingungen SBR Kleinkläranlage Auflagen zur Gewässerbenutzung festgelegt.  Nach den geltenden Rechtsvorschriften unterliegen  SBR Kläranlage  Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln SBR-Anlage Technik, um mit dem Reinigungseffekt den Gewässerschutzanforderungen zu entsprechen.  Alte bestehende Kleinkläranlagen,  SBR Kläranlage  nicht den allgemein anerkannten Regeln SBR-Anlage Technik entsprechen, sind umzurüsten, anzupassen oder stillzulegen. Über Fördermittel,  SBR Kläranlage  bei bestehender Wohnbebauung zur Nachrüstung einer biologischen Reinigungsstufe zur Verfügung stehen, informiert  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde.
Ist eine abflusslose Sammelgrube als Übergangslösung nötig, muss sie SBR-Anlage Wasserbehörde angezeigt werden.  SBR Kläranlage  Abfuhr ist mit dem Zweckverband vertraglich zu regeln.

Dezentrale Abwasserbeseitigung

Dezentrale Abwasserbeseitigung / Kleinkläranlagen. Trotz weiterer Anstrengungen SBR-Anlage Kommunen, möglichst viele Einwohner an  SBR Kläranlage  öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, werden einzelne Anwesen SBR Kleinkläranlage Gebäude im Außenbereich auf Dauer ihre häuslichen Abwässer dezentral entsorgen.

Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Vollbiologische Kleinkläranlagen (technische/ naturnahe Verfahren) geschlossene Abwassergruben

 SBR Kläranlage  Untere Wasserbehörde (Umweltschutzamt) beim Landratsamt ist u.a. zuständig für  SBR Kläranlage  Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Kleinkläranlage. Ausgenommen hiervon sind Anlagen im Bereich SBR-Anlage Großen Kreisstädte. Vor allem für den Bau von Abwasserdruckleitungen durch private Haushalte gewähren  SBR Kläranlage  LÄnder  derzeit eine Förderung,  SBR Kläranlage  sich bis zu 30% SBR-Anlage anfallenden Kosten beläuft. Anträge sind bei SBR-Anlage Unteren Wasserbehörde einzureichen. Zu  SBR Kläranlage ser Thematik hat der„Leitfaden zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ herausgegeben, SBR-Anlage von dort bezogen werden kann. Über  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum

Einleitung in öffentliches Grundwasser SBR Kleinkläranlage  Gewässer

Ein Ziel SBR-Anlage dezentralen Abwasser-behandlung,  SBR Kläranlage  Belastungen SBR-Anlage Gewässer so gering wie möglich zu halten, wird bei häuslichen Abwässern im Regelfall durch  SBR Kläranlage  Ableitung des Abwassers über eine öffentliche Kanalisation SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Reinigung in einer zentralen kommunalen Abwasserbehandlungsanlage sicher erfüllt. Da  SBR Kläranlage s insbesondere in Teilen des ländlichen Raums unwirtschaftlich sein kann, ist  SBR Kläranlage  dezentrale Abwasserbeseitigung grundsätzlich als Übergangs- oder Dauerlösung möglich SBR Kleinkläranlage aus wirtschaftlichen Gründen wünschenswert. 

 SBR Kläranlage  Entscheidung SBR Kleinkläranlage Erstellung des Abwasserkonzeptes, ob im Einzelfall anstelle einer zentralen eine de­zentrale Abwasser-entsorgung gewählt werden soll, liegt beim Gemeinderat.  SBR Kläranlage se Verwaltungsvor­schrift gibt Hinweise über  SBR Kläranlage  Voraussetzungen SBR-Anlage dezentralen Abwasserbeseitigung SBR Kleinkläranlage über übergangsweise Erleichterungen SBR-Anlage Verwertung von Klärschlamm SBR Kleinkläranlage Ab­wasser. Entsorgung über Technische Kläranlagen, SBR Kleinkläranlage naturnahe Abwasserentsorgung. Sie tritt an  SBR Kläranlage  Stelle SBR-Anlage dezentralen Abwasserentsorgung des Ministeriums für Umwelt SBR Kleinkläranlage Verkehr über  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum,  SBR Kläranlage  nach SBR-Anlage den DWA Richtlinien ausgeführt wird. Zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Innen­ministeriums vom 8. Januar 1997 (GABl. S. 74) am 31. Dezember 2004 außer Kraft ge­treten ist.

1          Folgen aus SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht SBR-Anlage Gemeinden

In Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach § 45b WG haben  SBR Kläranlage  Gemeinden,  SBR Kläranlage  dezentrale Abwasserbeseitigung übergangsweise oder dauerhaft betreiben wollen, eine Abwasserbeseitigungskonzeption aufzustellen.  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigungskonzep‑

tionen sind mit SBR-Anlage zuständigen Wasserbehörde abzustimmen SBR Kleinkläranlage nach Notwendigkeit fortzuschreiben. In den Konzeptionen ist darzustellen, wo SBR Kleinkläranlage in welchen zeitlichen Ab­schnitten Anschlüsse von einzelnen Ortsteilen an eine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen sind SBR Kleinkläranlage welche Bereiche voraussichtlich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen.

In den gemeindlichen Abwassersatzungen muss  SBR Kläranlage  verbindliche Übernahme SBR-Anlage Pflicht zur regelmäßigen Entsorgung von Kleinkläranlagen SBR Kleinkläranlage geschlossenen Gruben durch


Obwohl  SBR Kläranlage  Kommunen SBR Kleinkläranlage  SBR Hauskläranlage  Land in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche finanzielle Anstrengungen (seit 1991 rd. 1,6 Mrd. €) au f sich genommen haben, um  SBR Hauskläranlage  Abwasser ihrer Bürger zentral in kommunalen Kläranlagen behandeln zu können, müssen weiterhin rund 7%des Landes ,  SBR Hauskläranlage  sind rd. 200.000 Einwohner, auf Dauer ihr Abwasser dezentral in

ca. 57.000 Kleinkläranlagen behandeln.

 SBR Kläranlage se Kleinkläranlagen werden immer dort betrieben, wo ein Anschluss an  SBR Kläranlage  öffentliche Schmutzwasserkanalisation technisch oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht möglich ist.  SBR Kläranlage se Voraussetzungen liegen häufig bei abseits gelegenen Häusern bzw. kleinen Ortschaften SBR Kleinkläranlage Streusiedlungen vor. Insbesondere in Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern liegn  SBR Kläranlage  Betreiber von Kleinkläranlagen  an einer öffentlichen Kanalisation bei gerade 50% aller Haushalte, obwohl  SBR Hauskläranlage  Land mit 9 m Kanalisationsnetz pro angeschlossenem Einwohner  SBR Hauskläranlage  längste SBR-Anlage bundesdeutschen Flächenländer betreibt.

Derzeit haben sich 181 von insgesamt 1.127 Gemeinden entschlossen,  SBR Hauskläranlage  Abwasser in Kleinkläranlagen zu behandeln SBR Kleinkläranlage keine Kanalisation zu bauen.

Nachdem wissenschaftlich festgestellt wurde,  SBR Hauskläranlage s schlecht betriebene Kleinkläranlagen einen wesentlichen Anteil an den Gewässerbelastungen aus Kläranlagen ausmachen, wurden technisch unbelü ftete Behandlungsanlagen bundesweit nicht mehr zugelassen SBR Kleinkläranlage festgelegt,  SBR Kläranlage se durch technisch belüftete Systeme auszutauschen.


 SBR Kläranlage ser Vorgehensweise wollte sich  SBR Hauskläranlage  Umweltministerium nicht anschließen.  SBR Kläranlage  guten Ergebnisse SBR-Anlage behördlichen Überwachungen

bei gut betriebenen SBR Kleinkläranlage gewarteten Kleinkläranlagen rechtfertigten  SBR Kläranlage sen kostenintensiven Schritt nicht.  SBR Kläranlage  mehrheitlich in   vorhandenen technisch unbelü fteten Verfahren

(ca. 80 % SBR-Anlage Anlagen) zeichnen sich durch

Robustheit, einfachen Betrieb, äußerst geringen Energieverbrauch SBR Kleinkläranlage damit als klimafreundlich aus.

 SBR Hauskläranlage  Umweltministerium hatte deshalb eine Expertenarbeitsgruppe aus Vertretern des Gemeindetages, des Städtetages, des Landkreistages, SBR-Anlage Abwasserverbände, des Landesamtes für Natur SBR Kleinkläranlage Umwelt SBR Kleinkläranlage des Ministeriums einberufen.  SBR Kläranlage se haben Regeln für  SBR Kläranlage  Errichtung, den Betrieb SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Wartung für Kleinkläranlagen erarbeitet,  SBR Kläranlage   SBR Kläranlage  Besonderheiten in   berücksichtigen.

 SBR Kläranlage se Regeln sind in  SBR Kläranlage  neue DIN 4261 Teil 1 S-H eingeflossen. Sie ergänzen  SBR Kläranlage  bundesweit gültigen Regeln um  SBR Kläranlage  technisch unbelü fteten Nachbehandlungsanlagen. Da  SBR Kläranlage se Regelungen derzeit nur in   angewandt werden, war es SBR-Anlage Arbeitsgruppe wichtig,  SBR Kläranlage se kompakt SBR Kleinkläranlage hoffentlich leicht verständlich in einem Merkblatt zusammenzufassen.

 SBR Kläranlage ses Merkblatt liegt nun vor SBR Kleinkläranlage soll Betreibern, Planern, Entsorgungs- SBR Kleinkläranlage Überwachungspflichtigen von Kleinkläranlagen helfen, Fragen rund um  SBR Kläranlage  Kleinkläranlagen zu beantworten.


II.                    Allgemeines


1. Was ist eine Kleinkläranlage?

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung SBR Kleinkläranlage Einleitung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden mit einem Schmutzwasserzufluss bis

8 m3/d.  SBR Hauskläranlage  entspricht etwa dem täglich anfallenden Schmutzwasser von 50 Einwohnern.

Eine Kleinkläranlage,  SBR Kläranlage  den allgemein anerkannten Regeln SBR-Anlage Technik entspricht, besteht mindestens aus einer mechanischen SBR Kleinkläranlage einer biologischen Reinigungsstufe. In SBR-Anlage mechanischen Stufe, häufig eine Mehrkammerabsetz- oder -ausfaulgrube, werden  SBR Kläranlage  Grob- SBR Kleinkläranlage Feststoffe zurückgehalten.  SBR Kläranlage  nun noch enthaltenen gelösten SBR Kleinkläranlage nicht absetzbaren Abwasserinhaltsstoffe werden in SBR-Anlage biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen (Bakterien, Einzeller SBR Kleinkläranlage Pilze) zu Biomasse umgesetzt.  SBR Kläranlage ses kann mit technisch oder natürlich belüfteten Verfahren geschehen.

 SBR Hauskläranlage  gereinigte Abwasser kann dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. SBR-Anlage bei SBR-Anlage Abwasserbehandlung anfallende Schlamm muss nach abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.

2. Rechtliche Grundlagen

 SBR Kläranlage  rechtliche Grundlage für  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung bildet  SBR Hauskläranlage  Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG).  SBR Kläranlage ses Rahmengesetz wird durch  SBR Hauskläranlage  Landeswassergesetz des Landes (LWG) ausgefüllt SBR Kleinkläranlage ergänzt.  SBR Hauskläranlage  Wasserhaushaltsgesetz SBR Kleinkläranlage  SBR Hauskläranlage  Landeswassergesetz bilden zusammen  SBR Hauskläranlage  im Lande  geltende Wasserrecht.

Gemäß § 18 a WHG ist  SBR Hauskläranlage  Abwasser so zu

beseitigen,  SBR Hauskläranlage s  SBR Hauskläranlage  Wohl SBR-Anlage Allgemeinheit (z. B. Nachbarn, Trinkwasserversorgung, Wasser, Boden, Luft) nicht beeinträchtigt wird.  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung umfasst grundsätzlich  SBR Hauskläranlage  Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen SBR Kleinkläranlage Verrieseln von Abwasser sowie  SBR Hauskläranlage  Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit SBR-Anlage Abwasserbeseitigung.

Bis zur 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wurden  SBR Kläranlage  Kleinkläranlagen nur als Provisorium bzw. als Übergangslösung angesehen. Mit SBR-Anlage Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 1996 wurde  SBR Kläranlage  dezentrale Abwasserbeseitigung der


Abwasserbeseitigung über zentrale kommunale Kläranlagen gleichgestellt. In SBR-Anlage aktuellen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es,  SBR Hauskläranlage s dem Wohl SBR-Anlage Allgemeinheit auch  SBR Kläranlage  Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann.

2.1 Einleitung

Abwasseranlagen SBR Kleinkläranlage somit auch  SBR Kläranlage  Kleinkläranlagen sind so zu errichten SBR Kleinkläranlage zu betreiben,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage  Anforderungen,  SBR Kläranlage  an eine Einleitung in ein Gewässer gestellt werden, eingehalten werden (§ 18b WHG). Um Abwasser in ein Gewässer einleiten zu können, muss  SBR Kläranlage  Schadstofffracht so gering gehalten werden, wie  SBR Kläranlage s bei Einhaltung SBR-Anlage jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand SBR-Anlage Technik möglich ist (§ 7a WHG). SBR-Anlage Stand SBR-Anlage Technik ist nach § 7a Abs. 5 WHG SBR-Anlage Entwicklungsstand technisch SBR Kleinkläranlage wirtschaftlich durchführbarer Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen,  SBR Kläranlage  als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Zur Konkretisierung des Standes SBR-Anlage Technik legt  SBR Kläranlage  Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in SBR-Anlage Abwasserverordnung  SBR Kläranlage  Anforderungen fest, welche dem Stand SBR-Anlage Technik entsprechen. Da Kleinkläranlagen einen häuslichen Schmutzwasserzufluss von bis zu 8 m3/d behandeln können, fallen  SBR Kläranlage se in  SBR Kläranlage  Größenklasse 1 (< 1.000 Einwohnerwerten) des Anhanges 1 „Häusliches SBR Kleinkläranlage kommunales Abwasser~ SBR-Anlage Abwasserverordnung. Hiernach darf  SBR Hauskläranlage  einzuleitende Abwasser höchstens einen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) von 150 mg/l SBR Kleinkläranlage einen Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 40 mg/l aufweisen.

 SBR Kläranlage se qualitativen Anforderungen an  SBR Hauskläranlage  Abwasser stellen  SBR Kläranlage  so genannten Mindestanforderungen dar. Sollte  SBR Hauskläranlage  Gewässer, in  SBR Hauskläranlage   SBR Hauskläranlage  Abwasser eingeleitet werden soll,  SBR Kläranlage se zusätzliche Belastung aus SBR-Anlage Kleinkläranlage nicht schadlos verkraften, müssen höhere Reinigungsanforderungen gestellt werden. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten kann eine Einleitung (Benutzung) von Kleinkläranlagenabwasser untersagt werden.

 SBR Kläranlage  Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer stellt eine Benutzung des Gewässers im Sinne des § 3 WHG dar SBR Kleinkläranlage bedarf SBR-Anlage Erlaubnis. In  SBR Kläranlage ser Erlaubnis werden neben den qualitativen Anforderungen auch Anforderungen an  SBR Kläranlage  Abwassermenge gestellt.  SBR Kläranlage  unteren Wasserbehörden SBR-Anlage Kreise SBR Kleinkläranlage kreisfreien Städte sind  SBR Kläranlage  hierfür zuständigen Behörden.


2.2 Abwasserbeseitigungspflicht

In allen Bundesländern  sind grundsätzlich  SBR Kläranlage  Gemein­den zur Abwasserbeseitigung im Rahmen SBR-Anlage Selbst­verwaltung verpflichtet (§ 31 Abs. 1 Satz 1 LWG). Sie können sich zur Erfüllung  SBR Kläranlage ser Aufgabe Dritter be SBR Kläranlage ­nen oder  SBR Kläranlage se gesamte Aufgabe zusammen mit dem Satzungsrecht auf

·           Wasser- SBR Kleinkläranlage Bodenverbände (§ 31 Abs. 6 LWG),

·           Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG) und

·           Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG)

übertragen.

 SBR Kläranlage  Aufgabe SBR-Anlage Abwasserbeseitigung umfasst gemäß § 18a WHG  SBR Hauskläranlage  Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen SBR Kleinkläranlage Verrieseln von Abwasser sowie  SBR Hauskläranlage  Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit SBR-Anlage Abwasserbeseitigung.  SBR Kläranlage  Träger SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht regeln  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigung durch Satzung. Dort werden u. a.  SBR Kläranlage  Aufgaben SBR Kleinkläranlage Verantwortlichkeiten zwischen dem Bürger SBR Kleinkläranlage dem Abwasserbeseitigungspflichtigen geregelt.

 SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich über alle Abwasserarten (häusliches Abwasser, gewerbliches SBR Kleinkläranlage industrielles Abwasser, Niederschlagswasser) SBR Kleinkläranlage über  SBR Hauskläranlage  gesamte Gemeindegebiet, also auch auf  SBR Kläranlage  Privatgrundstücke SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Bereiche,  SBR Kläranlage  nicht zentral entsorgt werden können. Sie erstreckt sich somit auf den gesamten Entsorgungsprozess SBR Kleinkläranlage setzt ein, wenn Abwasser beim Abwasserproduzenten anfällt.

Da SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflichtige für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich ist, hat SBR-Anlage Gesetzgeber  SBR Kläranlage  Möglichkeit geschaffen,  SBR Kläranlage  Abwasserbeseitigungspflicht für  SBR Kläranlage  Bereiche zu übertragen, bei denen es für ihn äußerst problematisch ist, direkten Einfluss ausüben.  SBR Kläranlage ses sind neben den gewerblichen Betrieben (§ 31 Abs. 5 LWG), bei denen  SBR Hauskläranlage  Abwasser wegen seiner Art SBR Kleinkläranlage Menge nicht zusammen mit häuslichen Abwasser entsorgt werden kann,  SBR Kläranlage  dezentrale Schmutz- (§ 31 Abs. 4 LWG) SBR Kleinkläranlage Niederschlagswasserbeseitigung (§ 31 Abs. 5a LWG).

Bevor SBR-Anlage Träger SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht jedoch eine Übertragung vornehmen kann, muss er ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen. In  SBR Kläranlage sem legt er gegenüber SBR-Anlage Wasserbehörde dar, wie  SBR Hauskläranlage  Abwasser im gesamten Gemeindegebiet beseitigt wird bzw. künftig beseitigt werden soll.  SBR Kläranlage ses Konzept stellt  SBR Hauskläranlage  Planungsinstrument SBR-Anlage Gemeinde da, wie sie  SBR Kläranlage  Pflichtaufgabe ~Abwasserbeseitigung" ordnungsgemäß erfüllen kann, ohne  SBR Hauskläranlage  Wohl SBR-Anlage Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Sollte SBR-Anlage Träger SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht zum Ergebnis gelangen,

eine Übertragung SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht ist zielführend, muss er in  SBR Kläranlage sem Konzept nachweisen,  SBR Hauskläranlage s keine Gefahr für  SBR Hauskläranlage  Wohl SBR-Anlage Allgemeinheit besteht.  SBR Hauskläranlage  Abwasserbeseitigungskonzept ist durch  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde zu genehmigen.

Für  SBR Kläranlage  dezentrale Schmutzwasserbeseitigung können  SBR Kläranlage  Träger SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile ihres Gebietes in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept vorschreiben,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage  Nutzungsberechtigten SBR-Anlage Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen

beseitigen müssen.

Mit SBR-Anlage Übertragung SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht nach § 31 Abs. 4 LWG auf den Nutzungsberechtigten des Grundstücks geht  SBR Kläranlage  straf- SBR Kleinkläranlage haftungsrechtliche Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf  SBR Kläranlage sen über.

Gemäß § 31 Abs. 4 LWG kann jedoch  SBR Kläranlage  Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms nicht  übertragen werden. Hierfür bleibt generell SBR-Anlage Träger SBR-Anlage Abwasserbeseitigungspflicht zuständig SBR Kleinkläranlage verantwortlich.  SBR Kläranlage s gilt sowohl für den Fäkalschlamm aus den Gruben als auch für den Schlamm aus Abwasserteichen.

2.3 Bau SBR Kleinkläranlage Betrieb von Kleinkläranlagen  SBR Kläranlage  Kleinkläranlagen sind so zu errichten SBR Kleinkläranlage zu

betreiben,  SBR Hauskläranlage s sowohl  SBR Kläranlage  Anforderungen an  SBR Hauskläranlage  Einleiten von Abwasser als auch  SBR Kläranlage  allgemein anerkannten Regeln SBR-Anlage Technik eingehalten werden. Allgemein anerkannte Regeln SBR-Anlage Technik sind im Bereich SBR-Anlage Abwassertechnik  SBR Kläranlage  DIN-Normen SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Arbeitsblätter SBR-Anlage Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser SBR Kleinkläranlage Abfall e.V. (DWA). Im Bereich SBR-Anlage Kleinkläranlagen sind  SBR Kläranlage s u. a.

·            SBR Kläranlage  DIN EN 12566,

·            SBR Kläranlage  DIN 4261 Teil 1, Teil 2 SBR Kleinkläranlage 4.

 SBR Kläranlage  DIN 4261 Teil 1 wurde mit Änderungen SBR Kleinkläranlage Ergänzungen unter Bezugnahme auf § 34 Abs. 1 LWG als allgemein anerkannte Regel SBR-Anlage Technik in   verbindlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt SBR Kleinkläranlage ländliche Räume eingeführt.  SBR Kläranlage se Norm ist maßgebend für  SBR Kläranlage  Bemessung, den Bau, den Betrieb SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Wartung von Abwasserreinigungsanlagen auf allen Grundstücken,  SBR Kläranlage  nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind. Sie gilt nicht nur für den Neubau von Kleinkläranlagen, sondern auch für bereits vorhandene SBR Kleinkläranlage betriebene Anlagen. Sie gilt unmittelbar. Einer besonderen Aufforderung durch  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde,  SBR Kläranlage  Kleinkläranlage gemäß SBR-Anlage eingeführten DIN 4261 zu betreiben, bedarf es nicht.

2.4 Wasserrechtliche Genehmigung SBR Kleinkläranlage Überwa­chung SBR-Anlage Kleinkläranlagen

Der Bau SBR Kleinkläranlage Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf ge­mäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 LWG keiner Genehmigung


der unteren Wasserbehörde.  SBR Kläranlage  Einleitung des Abwassers aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer ist eine Benutzung im Sinne des § 3 WHG SBR Kleinkläranlage bedarf einer Erlaubnis SBR-Anlage zuständigen Behörde.

 SBR Kläranlage  Benutzung des Gewässers, sprich  SBR Kläranlage  Einleitung des gereinigten Abwassers, SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  mit SBR-Anlage Benutzung im Zusammenhang stehenden Anlagen (Rohrleitungen SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Kleinkläranlage) werden nach p flichtgemäßem Ermessen von SBR-Anlage zuständigen unteren Wasserbehörde überwacht (siehe auch § 83 LWG).

3. Funktionsprinzip SBR-Anlage Abwasserreinigung mittels Kleinkläranlagen

3.1 Abwassersammlung SBR Kleinkläranlage -ableitung

Aus den Sanitärgegenständen (z. B. Waschtisch, Klosettbecken, Bade- SBR Kleinkläranlage Duschwanne, Waschmaschine) gelangt  SBR Hauskläranlage  Abwasser über  SBR Kläranlage  Anschluss- SBR Kleinkläranlage Fallleitung in  SBR Kläranlage  Sammel- SBR Kleinkläranlage dann in  SBR Kläranlage  Grundleitung. Da  SBR Kläranlage se Leitungen gemäß DIN 1986 Teil 30 über Dach entlü ftet werden müssen, gelangt schon an  SBR Kläranlage ser Stelle Lu ft in  SBR Hauskläranlage  Abwasser.  SBR Kläranlage ses vermindert  SBR Kläranlage  Betonkorrosion im Bereich SBR-Anlage Kleinkläranlage erheblich. Darüber hinaus entlü ftet  SBR Kläranlage ses System auch  SBR Kläranlage  Kleinkläranlage, insbesondere  SBR Kläranlage  Vorklärung, über  SBR Kläranlage  Kaminwirkung. Da für ist es jedoch erforderlich,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage  Zu- SBR Kleinkläranlage Ablau fleitungen von Kleinkläranlagen mindestens in DN 150 ausge führt werden.

In  SBR Kläranlage  Kleinkläranlage dürfen keine Stoffe eingeleitet werden,  SBR Kläranlage  den Klärprozess beeinträchtigen können. Dazu gehören z. B. gewerbliches und

landwirtscha ftliches Schmutzwasser (soweit es nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist), Fremdwasser (z. B. Drainwasser), Kühlwasser, Ablau fwasser von Schwimmbecken, Niederschlagswasser, Stoffe,  SBR Kläranlage  den Klärprozess beeinträchtigen, wie z. B. feste Stoffe, Fette, Öle, Säuren, unbehandelte Kondensate von Feuerungsanlagen, scharfe Reinigungsmittel,

Desin fektionsmittel, Arzneimittel SBR Kleinkläranlage andere

Chemikalien, sofern sie nicht üblicherweise in geringen Mengen SBR Kleinkläranlage Konzentrationen im häuslichen Schmutz­wasser vorkommen.

3.2 Abwasserinhaltsstoffe

Nachdem  SBR Hauskläranlage  Wasser im Gebäude gebraucht worden ist, enthält  SBR Hauskläranlage  Abwasser gelöste, halbgelöste (kolloide) SBR Kleinkläranlage ungelöste (absetzbare bzw. au fschwimmende) Inhaltsstoffe.  SBR Kläranlage  gelösten bzw. halbgelösten machen hierbei einen Anteil von ca. 2/3 an allen Inhaltsstoffen aus.

Bei den ungelösten Abwasserinhaltstoffen wird zwischen

·           Stoffen,  SBR Kläranlage  in Abwasser gelangen dürfen (z. B. Exkremente, Schmutz aus Wasch- SBR Kleinkläranlage Rei­nigungsvorgängen SBR Kleinkläranlage nicht vermeidbare Speisereste beim Abwasch), und

·           Stoffen,  SBR Kläranlage  nicht ins Abwasser gehören, wie z. B. Hygieneartikel, Arzneimittelreste, Frittier-und andere Fette, Speisereste, Bio- SBR Kleinkläranlage ande­re Abfälle,  SBR Kläranlage  als Ab fall entsorgt werden müs­sen,

unterschieden.

Zu den gelösten Abwasserinhaltssto ffen zählen z. B. Urin, Wasch- SBR Kleinkläranlage Reinigungsmittel sowie manche flüssigen Lebensmittelreste.

Der Grad SBR-Anlage organischen Verschmutzung des Abwassers wird durch  SBR Kläranlage  Parameter

·           Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB),

·           Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5),

·           Gesamtstickstoff und

·           Gesamtphosphor

beschrieben. Im häuslichen Rohabwasser sind  SBR Kläranlage  in den Tabellen dargestellten Mengen bzw. Konzentrationen anzutre ffen.  SBR Kläranlage  Konzentrationen sind von SBR-Anlage Abwassermenge pro Einwohner abhängig. Im ländlichen Bereich liegt  SBR Kläranlage se häu fig bei ca. 120 Litern pro Einwohner SBR Kleinkläranlage Tag. Sie schwankt jedoch, so  SBR Hauskläranlage s in SBR-Anlage Tabelle  SBR Kläranlage  Konzentrationen für drei realistische Wassermengen angegeben sind.


CSB
in g/E*d

BSB5
in g/E*d

ab filtrierbare Sto ffe
in g/E*d

Ngesamt in

g/E*d

Pgesamt in g/E*d

Rohabwasserfracht

120

60

70

12

2,5

CSB
in mg/l

BSB5
in mg/l

ab filtrierbare Sto ffe
in mg/l

Ngesamt in
mg/l

Pgesamt in
mg/l

Abwasserkonzentration

bei 100 l/E*d

1200

600

700

120

25

bei 120 l/E*d

1000

500

590

100

21

bei 150 l/E*d

800

400

470

80

17


3.3 Mechanische Abwasserbehandlung (Vorklärung) In SBR-Anlage mechanischen Abwasserbehandlungsstufe werden  SBR Kläranlage  im Abwasser nicht gelösten Inhaltsstoffe mittels Siebung, Sedimentation (Absinken durch Schwerkraft) SBR Kleinkläranlage Flotation (Aufstieg durch Auftrieb) zurückgehalten. In SBR-Anlage Kleinkläranlagentechnik werden folgende Bauwerke

·           Rechen SBR Kleinkläranlage Siebe,

·           Sand- SBR Kleinkläranlage Fettfang sowie

·           Vorklärung zu einer Mehrkammergrube zusammengefasst.  SBR Kläranlage se werden in SBR-Anlage kommunalen Kläranlage nacheinander durchflossen.

In SBR-Anlage Mehrkammergrube wird  SBR Kläranlage  Fließgeschwindigkeit des Abwassers bis zur vollständigen Beruhigung reduziert. Durch  SBR Kläranlage  Einteilung in Kammern werden  SBR Kläranlage  Grobstoffe bereits in SBR-Anlage ersten Kammer zurückgehalten.

 SBR Kläranlage  Sedimentation SBR Kleinkläranlage Flotation führt dazu,  SBR Hauskläranlage s sich Schlamm in SBR-Anlage Mehrkammergrube bildet.  SBR Kläranlage ser wird als Boden- oder Schwimmschlamm bezeichnet. SBR-Anlage Bodenschlamm teilt sich entsprechend SBR-Anlage Sauerstoffversorgung wiederum in zwei Zonen:  SBR Kläranlage  obere Schicht ist mit Sauerstoff versorgt SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  tieferen Schichten bleiben ohne Sauerstoffversorgung.

In SBR-Anlage oberen Schlammschicht,  SBR Kläranlage  mit dem sauerstoffreichen Abwasser Kontakt hat, herrschen aerobe Verhältnisse vor. Hier wird durch  SBR Kläranlage  im Schlamm lebenden Mikroorganismen bereits ein sehr geringer Teil SBR-Anlage im Abwasser enthaltenen organischen Inhaltsstoffe abgebaut. SBR-Anlage überwiegende Anteil des Bodenschlamms ist jedoch wegen des fehlenden Sauerstoffs anaerob. Dort leben  SBR Kläranlage  Bakterien SBR Kleinkläranlage Viren,  SBR Kläranlage  keinen Sauerstoff benötigen.  SBR Kläranlage se werden Anaerobier genannt. Sie bauen  SBR Kläranlage  im Schlamm vorhandenen Nährstoffe mittels Faulung ab.  SBR Hauskläranlage  dabei entstehende Faulgas (überwiegend Methan) gelangt in  SBR Kläranlage  Luft.

Den in Mehrkammergruben anfallenden Schlamm bezeichnet man als Fäkalschlamm.


3.4 Biologische Abwasserbehandlung

 SBR Kläranlage  biologische Abwasserbehandlung findet überwiegend (bis auf den sehr geringen Anteil in SBR-Anlage Vorklärung) in SBR-Anlage zweiten Reinigungsstufe statt. Hier werden  SBR Kläranlage  organischen Abwasserinhaltsstoffe,  SBR Kläranlage  als Eiweiß-, Fett-, Stärke- SBR Kleinkläranlage Zuckermoleküle vorliegen, durch Mikroorganismen, vorwiegend Bakterien, abgebaut.

 SBR Kläranlage  Mikroorganismen produzieren aus den Abwasserinhaltsstoffen (Nahrungsmittel SBR-Anlage Mikroorganismen) körpereigene Masse SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  für den Stoffwechsel notwendige Energie.

Der Abbau von Abwasserinhaltsstoffen kann grundsätzlich mit SBR Kleinkläranlage ohne Sauerstoff im Abwasser stattfinden. Beim anaeroben Abbau (ohne Sauerstoff) unterscheidet man grundsätzlich zwischen SBR-Anlage Gärung (Kohlenstoffabbau) SBR Kleinkläranlage SBR-Anlage Faulung (Stickstoffabbau). Da sich  SBR Kläranlage se Abbauart wegen energetischer Vorteile besonders für hochkonzentrierte Abwässer eignet, verwendet man  SBR Kläranlage se im Bereich des häuslichen Abwassers nicht. Dort hat sich SBR-Anlage aerobe Abbau (mit Sauerstoff) durchgesetzt.

Damit  SBR Kläranlage  Mikroorganismen effektiv Inhaltsstoffe abbauen können, muss  SBR Kläranlage  biologische Abwasserbehandlung so gebaut SBR Kleinkläranlage gesteuert werden,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage se dort optimale Lebensbedingungen vorfinden. Hierfür müssen  SBR Kläranlage  Mikroorganismen mit ausreichend Sauerstoff, guten Nährstoffen, einer angenehmen Temperatur SBR Kleinkläranlage einen pH Wert zwischen 6,5 SBR Kleinkläranlage 8,5 versorgt werden.

Bei den biologischen Reinigungsverfahren wird zwischen technisch belüfteten SBR Kleinkläranlage natürlich belüfteten Systemen unterschieden. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal stellen  SBR Kläranlage  unterschiedlichen Mikroorganismen selbst dar:  SBR Kläranlage  eine Kategorie lebt frei schwebend in einer Belebtschlammflocke im Abwasser (mobil).  SBR Kläranlage  Andere benötigt zwingend Aufwuchsflächen (sessil).  SBR Kläranlage sem Grundbedürfnis folgend, baut man technische Anlagen,  SBR Kläranlage  den Mikroorganismen  SBR Kläranlage se Lebensbedingungen bieten. Es gibt auch technische Anlagen,  SBR Kläranlage  beiden Mikroorganismenarten optimale Bedingungen bietet.  SBR Kläranlage  nachfolgende Grafik ordnet  SBR Kläranlage  im Bereich SBR-Anlage Kleinkläranlagen verwendeten Abwasserbehandlungsanlagen  SBR Kläranlage ser Grundeinteilung zu.


technisch belüftet

natürlich belüftet


mobil SBR Kleinkläranlage sessil


sessil


sessil



Belebungsanlagen

SBR-Anlagen

Membrananlagen


technisch belüfteter
Teich


belüftetes Festbett/
Tauchkörperanlagen

Schwebebett


Rotations‑
tauchkörper

unbelüfteter
Teich


Filtergraben / Filterbeet

Untergrund‑
verrieselung

Pflanzenbeet

Filterschacht

Tropfkörper


Bei SBR-Anlage biologischen Abwasserbehandlung wird grundsätzlich zwischen dem Kohlensto ffabbau SBR Kleinkläranlage dem weitergehenden Stickstoff- SBR Kleinkläranlage Phosphatabbau unterschieden. Den Kohlenstoffabbau müssen alle Kleinkläranlagen leisten. SBR-Anlage gezielte Stickstoff- SBR Kleinkläranlage Phosphatabbau darf nur ge fordert werden, wenn  SBR Hauskläranlage  Gewässer, in  SBR Hauskläranlage  eingeleitet wird,  SBR Kläranlage ses erfordert.

 SBR Kläranlage  An forderungen SBR-Anlage weitergehenden Abwasserreini­gung können gezielt nur mit technisch belü fteten SBR Kleinkläranlage gesteuerten Anlagen erfüllt werden.

mobil


 SBR Kläranlage se werden aus Kostengründen generell serienmäßig hergestellt SBR Kleinkläranlage müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen werden. Bei  SBR Kläranlage ser Zulassung weisen sie neben den bautechnischen Eigenscha ften auch  SBR Kläranlage  abwassertechnische Eignung ein Jahr lang unter Praxisbedingungen au f einem

Prü ffeld nach.  SBR Kläranlage  technisch belü fteten

Kleinkläranlagen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in folgende Klassen eingeteilt:


Klasse

CSB
mg/l

BSB5
mg/l

NH4-N
mg/l

Nanorg.

mg/l

P
mg/l

faecal

coli forme
Keime

je 100 ml

AFS
mg/l

C

150* / 100**

40* / 25**

75*

N

90* / 75**

20* / 15**

10**

50*

D

90* / 75**

20* / 15**

10**

25**

50*

+P

2**

+H

100**

* ermittelt aus SBR-Anlage quali fizierten Stichprobe, bei faecal coli forme Keime ein fache Stichprobe ** ermittelt aus SBR-Anlage 24-h Mischprobe; NH4-N SBR Kleinkläranlage Nanorg. bei Abwassertemperaturen T k 12 °C


III. Technische Detailangaben für Planer, Bauherrn SBR Kleinkläranlage Einbaufirmen


1. Bemessungsgrundlagen

Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach SBR-Anlage An­zahl SBR-Anlage im Wohngebäude wohnenden Einwohner zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60 m2 ist mit mindestens 4 Einwohnern SBR Kleinkläranlage je Wohn­einheit mit einer Wohnfläche bis zu 60 m2 mit mindes­tens 2 Einwohnern zu rechnen.

Bei allen anderen Häusern (Büros, Werkstätten, Gast­stätten usw.) sind  SBR Kläranlage  entsprechenden Einwohner-gleichwerte nach DIN 4261, Teil 1, Ziffer 4.3, zu be­rechnen.

 SBR Kläranlage  Vorklärungen müssen folgenden nutzbaren Inhalt aufweisen:

a)               Absetzgruben

Absetzgruben (Ein- SBR Kleinkläranlage Mehrkammerabsetzgruben)  SBR Kläranlage nen ausschließlich dem Rückhalt von absetzbaren Stoffen SBR Kleinkläranlage Schwimmstoffen aus dem Abwasser. Ab­setzgruben eignen sich aufgrund SBR-Anlage Größe nicht als mechanische Vorstufe für empfindliche biologische Reinigungsstufen wie  SBR Kläranlage  unter Punkt b) aufgeführten. Geeignet für

·                       vollbiologische Nachreinigungseinrichtungen (- bauartzugelassene Anlagen), wobei auch  SBR Kläranlage  Vor­gaben SBR-Anlage jeweiligen Zulassung zu beachten sind,

·                       Abwasserteiche (nur zulässig mit Mehrkammerab­setzgruben).

Bemessungsgrößen:

·                       bauartzugelassene Anlagen: je Einwohner 500 l Nutzvolumen, Mindestvolumen 2.000 l

·                       Abwasserteich: je Einwohner 500 l Nutzvolumen, Mindestvolumen 4.000 l. Bei mehr als

4 Einwohnerwerten sind je Einwohnerwert 500 l zu den 4.000 l zu ad SBR Kläranlage ren.

b)         Mehrkammerausfaulgruben

Mehrkammerausfaulgruben bewirken einen teilweisen anaeroben Abbau SBR-Anlage im Abwasser enthaltenen orga­nischen Schmutzstoffe zusätzlich zur Entfernung ab­setzbarer Stoffe SBR Kleinkläranlage Schwimmstoffe. Außerdem erhö­hen sie  SBR Kläranlage  Betriebssicherheit SBR Kleinkläranlage Wirkung nachge­schalteter biologischer Reinigungsstufen durch besse­ren Belastungsausgleich SBR Kleinkläranlage größeren Schlammraum. Geeignet für biologische Nachreinigungssysteme, z. B.

·                       Filtergräben,

·                       Filterschächte,

·                       Abwasserteiche,

·                       Pflanzenbeete (Bemessungsgrößen nach A 262),

·                       Untergrundverrieselungen,

·                       vollbiologische Nachreinigungseinrichtungen (bau-artzugelassene Anlagen).

Bemessungsgröße:  SBR Kläranlagen Preisvergleich, SBR Kleinkläranlagen, SBR-Anlagen Kosten, SBR Kläranlagen Klärtechnik,SBR Abwassertechnik, SBR-Kleinkläranlagen, SBR Hauskläranlagen, SBR Abwasseranlagen Kosten, SBR Festbett Kleinkläranlagen, SBR Kläranlagen Preisvergleich  je Einwohnerwert 1.500 l Nutzvolumen, Mindestvo­lumen 6.000 l. Bei mehr als 4 Einwohnerwerten sind je Einwohnerwert 1.500 l zu den 6.000 l zu ad SBR Kläranlage ren.

2. Abwassereinleitung

Bei SBR-Anlage Wahl SBR-Anlage Einbaustelle ist darauf zu achten,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage  Anlage jederzeit zugänglich SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.

Der Abstand SBR-Anlage Anlage (Vorbehandlung, biologische Behandlung SBR Kleinkläranlage ggf. Einleiten in  SBR Hauskläranlage  Grundwasser) von vorhandenen SBR Kleinkläranlage geplanten Wassergewinnungs­anlagen sowie von bewohnten Gebäuden muss so groß sein,  SBR Hauskläranlage s mit Beeinträchtigungen nicht zu rech­nen ist.  SBR Hauskläranlage  ist erfüllt, wenn SBR-Anlage Abstand zwischen Abwasserbehandlungsanlage SBR Kleinkläranlage Wassergewinnungs­anlage mehr als 50 m beträgt. Sollte  SBR Kläranlage ser Mindestab­stand nicht eingehalten werden können, ist ein Einzel­nachweis zu erbringen. Bei vorhandenen Abwasseran­lagen kann SBR-Anlage Einzelnachweis durch  SBR Kläranlage  behördliche Trinkwasserüberwachung erfolgen.  SBR Kläranlage  Bestimmungen für Wasserschutzgebiete SBR Kleinkläranlage aus dem Baurecht sind zu beachten.

Alle Kläranlagen,  SBR Kläranlage  nicht den Anforderungen SBR-Anlage Abwasserverordnung SBR Kleinkläranlage nicht den baulichen Erfor­dernissen entsprechen, müssen entsprechend an  SBR Kläranlage  Anforderungen SBR-Anlage eingeführten DIN 4261 incl. Be­kanntmachungstext angepasst werden.  SBR Kläranlage  genannten Anforderungen SBR Kleinkläranlage Fristen sind zu beachten.  SBR Kläranlage  DIN 4261 ist jedoch so umfangreich,  SBR Hauskläranlage s sie hier nicht vollständig wiedergegeben werden kann.

 SBR Kläranlage  DIN 4261 kann im Fachbuchhandel oder durch den Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, bezogen werden. SBR Hauskläranlage SBR Preisvergleich SBR Kleinkläranlage SBR Kosten SBR-Technik SBR Abwasseranlagen SBR-Festbett-Kläranlage SBR-Anlage SBR Abwassertechnik SBR Abwasseranlage SBR Preisvergleich SBR Kosten SBR Hauskläranlagen SBR KleinkläranlagenSBR Anlage technische Kleinkläranlage SBR Abwassertechnik Daneben gibt  SBR Kläranlage  untere Wasserbehörde des jewei­ligen Kreises gern Auskunft.

2.1 Einleiten in ein oberirdisches Gewässer oder in ein Küstengewässer

 SBR Hauskläranlage  gereinigte Abwasser ist grundsätzlich in ein oberir­disches Gewässer oder in ein Küstengewässer einzu­leiten. Sollte  SBR Kläranlage s aus gewässerkundlichen, techni­schen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar sein, kann  SBR Hauskläranlage  gereinigte Abwasser auch durch Versickerung in den Untergrund in  SBR Hauskläranlage  Grund­wasser eingeleitet werden.


2.2 Einleiten in  SBR Hauskläranlage  Grundwasser

 SBR Hauskläranlage  Einleiten des gereinigten Abwassers in  SBR Hauskläranlage  Grundwasser über  SBR Kläranlage  Untergrundverrieselung bzw. — versickerung setzt voraus,  SBR Hauskläranlage s eine schädliche Verun­reinigung des Grundwassers SBR Kleinkläranlage des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigen­schaften SBR Kleinkläranlage schädliche Auswirkungen auf Dritte nicht zu besorgen ist.

 SBR Kläranlage  flächenhafte Versickerung hat grundsätzlich Vor­rang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in  SBR Hauskläranlage  Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn  SBR Kläranlage  tiefste Stelle SBR-Anlage Untergrund­versickerungsanlage mindestens 1 m über den höchs­ten Grundwasserstand liegt.

3. Vorklärung  SBR Klärtechnik SBR Abwasseranlage SBR Kleinkläranlage SBR Kläranlage Kosten SBR Kleinkläranlage Preisvergleich SBR-Anlage SBR Kleinkläranlage SBR Hauskläranlage SBR Anlagen SBR Kläranlagen SBR Klärtechnik SBR Kleinkläranlagen SBR Kosten SBR Kläranlage  Der Zulauf SBR-Anlage Vorklärung muss rückwärtig über  SBR Hauskläranlage  Dach des Gebäudes (Kaminwirkung) entlüftet werden.

 SBR Kläranlage  Reinigungsöffnungen SBR-Anlage Vorklärung müssen je­derzeit zugänglich sein SBR Kleinkläranlage dürfen nicht mit Erde, Ra­sen oder Ziergegenständen usw. bedeckt werden. Liegt  SBR Kläranlage  Vorklärung im Bereich einer Auffahrt, sind  SBR Kläranlage  De­cke SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Abdeckung SBR-Anlage Reinigungsöffnung ent­sprechend SBR-Anlage größeren Belastung auszubilden.  SBR Kläranlage  Abdeckung SBR-Anlage Reinigungsöffnung darf nicht schwerer sein, als  SBR Hauskläranlage s sie von einer Person ausgehoben wer­den kann (65 kg).

Bei SBR-Anlage Wahl SBR-Anlage Einbaustelle ist darauf zu achten,  SBR Hauskläranlage s  SBR Kläranlage  Anlage jederzeit zugänglich SBR Kleinkläranlage  SBR Kläranlage  Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.

Der Abstand SBR-Anlage Anlage (Vorbehandlung, biologische Behandlung SBR Kleinkläranlage ggf. Einleiten in  SBR Hauskläranlage  Grundwasser) von vorhandenen SBR Kleinkläranlage geplanten Wassergewinnungs­anlagen sowie von bewohnten Gebäuden muss so groß sein,  SBR Hauskläranlage s mit Beeinträchtigungen nicht zu rech­nen ist.  SBR Kläranlage  Bestimmungen für Wasserschutzgebiete SBR Kleinkläranlage aus dem Baurecht sind zu beachten.

Der Abfluss aus allen Kammern ist gegen  SBR Hauskläranlage  Abflie­ßen von Schwimmstoffen (Schlamm) durch den Einbau einer Tauchwand oder eines Tauchrohres, DN 200 / 150, zu schützen.

Als Übergang von Kammer zu Kammer ist ein einseiti­ges Tauchrohr am Besten geeignet.

Der Nachweis SBR-Anlage Wasserdichtheit ist nach dem Einbau SBR-Anlage Vorklärung durch  SBR Kläranlage  Einbaufirma oder den Fachkundigen SBR Kleinkläranlage danach bei Erfordernis durch den Fachkundigen zu erbringen. SBR technische Kleinkläranlage, SBR-Anlage Preisvergleich, SBR-Kleinkläranlage Kostenvergleich, SBR-Kläranlage Kosten, SBR Abwasseranlage, SBR Abwassertechnik, SBR Klärtechnik, SBR Hauskläranlage, SBR Kleinkläranlage, SBR Kläranlage, SBR Abwasseranlage,  Biologische Nachreinigung

Allgemeines

Neben den technisch belüfteten Nachbehandlungsan­lagen,  SBR Kläranlage  über eine allgemeine bauau fsichtliche Zulas­sung oder eine europäische technische Zulassung nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes verfügen (z. B. DIBt-Anlagen), sind in   auch technisch unbelü ftete Nachbehand­lungsanlagen wie Abwasserteiche, Filtergräben, Filter­beete, Filterschächte, Pflanzenbeete SBR Kleinkläranlage Untergrund­verrieselungsanlagen zulässig.

Zukünftig können auch weitere Nachbehandlungsver­fahren vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt SBR Kleinkläranlage ländliche Räume zugelassen werden, sofern entspre­chende Reinigungsnachweise (Einzelfallbeurteilung) vorgelegt werden.  SBR Kläranlage  neuen Nachbehandlungsverfah­ren werden bekannt gegeben.

4.1.1 Vorreinigung mit nachgeschalteter vollbiolo­gischer Reinigungsstufe  SBR Abwassertechnik SBR-Anlagen Kosten SBR Kleinkläranlagen SBR Kläranlage Preisvergleich SBR Klärtechnik SBR Abwasseranlagen SBR Hauskläranlagen SBR SBR Kläranlagen SBR Anlagen SBR Kleinkläranlagen SBR Hauskläranlagen SBR Klärtechnik SBR Abwasseranlagen  In SBR-Anlage Vorklärung (Einkammerabsetz-, Mehrkamme­rabsetz- oder Mehrkammerausfaulgrube) werden nur  SBR Kläranlage  absetzbaren Stoffe (z. B. Hygieneartikel, Schlamm) zurückgehalten.  SBR Kläranlage  vollbiologische Nachbehandlung erfolgt mit Pumpen / Belüftung aerob im Kernstück SBR-Anlage Anlage unter Zufuhr von Luftsauerstoff durch Nach­schaltung

·                       einer technisch belüfteten Nachbehandlungsanla­ge (z. B. Tropf- bzw. Tauchkörper, Belebungsanla­gen, Rotationstauchkörper) (siehe 4.2.1).

4.1.2 Mehrkammerausfaulgrube mit technisch unbelüfteter Reinigungsstufe Mehrkammerausfaulgruben erhöhen  SBR Kläranlage  Betriebssi­cherheit SBR Kleinkläranlage Wirkung nachgeschalteter biologischer Reinigungsstufen durch besseren Belastungsausgleich SBR Kleinkläranlage größeren Schlammraum. Allerdings wird erst in SBR-Anlage biologischen Nachreinigung  SBR Hauskläranlage  vorgeklärte Abwasser teils durch aerobe (mit Sauerstoff) teils durch anaerobe biologische Vorgänge so behandelt,  SBR Hauskläranlage s eine Einlei­tung in ein Gewässer entsprechend dem Stand SBR-Anlage Technik erfolgen kann.

 SBR Kläranlage se biologische Nachbehandlung kann durch Nach­schaltung

·                       eines Filtergrabens / Filterbeetes (siehe 4.2.2),

·                       einer Untergrundverrieselung (siehe 4.2.3),

·                       eines Pflanzenbeetes (siehe 4.2.4),

·                       eines Filterschachtes (siehe 4.2.5),

·                       eines Abwasserteiches  SBR Kleinkläranlage, SBR Kläranlage SBR Anlage SBR Hauskläranlage SBR Abwasseranlage SBR Abwassertechnik SBR Hauskläranlagen SBR Kleinkläranlagen SBR Anlagen SBR Abwassertechnik SBR Festbett Kleinkläranlage SBR-Anlage SBR-Hauskläranlagen SBR-Anlagen  erfolgen. KKN-Umwelttechnik stellt Ihnen hier Links einer grSBR Anlagelegenden Übersicht von einschlägiger Literatur von Abwassertechnik zur Verfügung. KKN-Umwelttechnik liefert SBR Kläranlage nachfolgend aufgeführte Abwassertechnik auf das deutsche Festland  frei Haus.

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Analytik des Abwassers.  Oberbegriff für alles was im direkten Zusammenhang mit SBR Kleinkläranlage Analyse, also SBR Kleinkläranlage quantitativen SBR Anlage qualitativen Ermittlung SBR Kleinkläranlage Bestandteile SBR Anlage Eigenschaften einer chemischen Verbindung SBR Kleinkläranlage Abwassertechnik steht. SBR Kläranlage Analytik spielt im Zusammenhang SBR Kleinkläranlage Beurteilung SBR Kleinkläranlage Wassergüte SBR Anlage SBR Kleinkläranlage Qualität eines Abwassers SBR Kläranlage entscheidende Rolle. Bei den analytischen Methoden wird unterschieden, ob Eigenschaften (z.B. Temperatur oSBR Kleinkläranlage Viskosität) SBR Kleinkläranlage Flüssigkeit oSBR Kleinkläranlage SBR Kläranlage Zusammensetzung untersucht wird. Bei SBR Kleinkläranlage Zusammensetzung kann eine Quantifizierung sowohl mit Summenparameter als auch mit Einzelanalysen erfolgen.

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KKN-Umwelttechnik  liefert SBR Kläranlage nachfolgende Abwassertechnik  in alle BSBR AnlageeslänSBR Kleinkläranlage (nur Festland). Selbstverständlich führen wir in den Kreisen in unserer Nähe auch für SBR Kläranlage Anlagen Einbau- SBR Anlage Einrichtungsarbeiten durch. Außerdem übernehmen wir für unsere SBR-Kleinkläranlagen auch gern SBR Kläranlage vorgeschriebene Wartung.

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