
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
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Artikel |
Beschreibung |
Preis* € |
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Green AWS1.0/50
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Erdtank 1.000l AWS1.0/50 50Kg Tank ohne Naht aus einem Stück gefertigt. Maße: 2,62x1,50x1,50 Ohne Anschlüsse Nr: Green AWS.0/50-0 Mit Anschlüssen Nr: Green AWS1.0/50 |
467.- |
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Green AWS2.2/
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Erdtank 2.400l AWS2.4 100Kg Tank ohne Naht aus einem Stück gefertigt. Mit Schiebedom und Abdeckung Maße: 2,73x1,72x2,20 Ohne Anschlüsse Nr:Green AWS2.4/100 mit AnschlüssenNr:Green AWS2.4/100-O |
1.117.- |
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Green AWS 3,5/150
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Erdtank 3.500l. AWS3.5/150 150Kg PE Tank ohne Naht aus einem Stück gefertigt.. Mit Schiebedom und Abdeckung Maße: Länge: 2,90 / Breite: 2,00 / Tiefe: 2,09 Ohne Anschlüsse Nr:Green AWS3.5/150 mit Anschlüssen Nr:GreenAWS 3.5/150- |
1.387.- 1.417.- |
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Green AWS4.7/190
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Erdtank 4.700 l AWS4.7, 190kg PE Tank ohne Naht aus einem Stück gefertigt.. Mit Schiebedom und Abdeckung Maße: L 2,90, B 2,40, T 2,09 Ohne Anschlüsse Nr:Green AWS4.7/190 mit Anschlüssen Nr:GreenAWS 4.7/190- |
1.737.- 1.767,- |
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Green AWS6.5/260
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Erdtank 6.500 AWS6.5 260Kg PE Tank ohne Naht aus einem Stück gefertigt.. Mit Schiebedom und Abdeckung Maße: L 2,90, B 2,70, T 2,65 Ohne Anschlüsse Nr:Green AWS6.5/260 mit Anschlüssen Nr:GreenAWS 6.5/260- |
2.157,- 2.187,- |
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Artikel |
Beschreibung |
Preis* € |
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Green AWS1.0 90
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Erdtank 1.000 Liter GET 1.0 Gewicht 90kg Tank aus Pe Nahtlos gefertigt.. Gummidichtung werksseitig für Abwasserleitung vormontiert. Maße: 2,62x150x150 |
707,- |
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Green AWS3.0/200
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Erdtank 3.000 Liter GET 3.0 AWS3 200 Kg Tank aus PE nahtlos gefertigt. Kontrollschacht DN 200, Abwasser-Anschluss DN 100, Höhenanpassungen oder größere Einbautiefe durch Kontrollschacht DN 200, inkl. Deckel verstellbar. Mit einer Gummilippendichtung stufenlos verstellbar.Maße: 2,90x2,00x1,68x |
1.477,- |
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Green 3.0 AWS2.0/210
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Erdtank 3.000 Liter GET 3.AWS2 210 Kg Seriemäßiger Schiebedom , waagerechter Deckel, Geländeanpassung, freie Einstiegsöffnung 600mm nach DIN1989 Tank aus Pe Nahtlos gefertigt.. Gummidichtung werksseitig für Abwasserleitung vormontiert. Maße: |
1.597,- |
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Green Z B-E Green Z G-L |
ZUBEHÖR: Be- und Entlüfter Gummilippendichtung DN 100 |
39,- 23,- |
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Artikel |
Beschreibung |
Best. Nr. |
Inhalt |
Preis |
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Monolith S3
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Abwasser-Sammelgrube Monolith 195kg ohne Naht 20 Jahre Garantie Lieferumfang: Sammelgrube mit Lippendichtung DN 100 Tankdom DN 200 Teleskopabschluss 1m kürzbar. |
Monolith
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Herkules
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Abwasser-Sammelgrube 1,6m³ 60kg Herkules. 10 Jahre Garantie. Tank beliebig bis auf 9.700 l (auf Anfrage) erweiterbar. Patentierter Schnellanschluss der Elemente. |
Herkules
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Rundus
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Abwasser-Sammelgrube Rundus2m³ 120kg 3m³ 175kg. Das flache Einbauwunder 140cm Einbautiefe. Für felsigen Untergrund oder hohe Grundwasserstände. 20 Jahre Garantie. |
Rundus
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Cristall
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Abwasser-Sammelgrube Cristall 1.6m 60kg, 2.65m³ 109kg. PE Monolith 15 Jahre Garantie. Tank kann auch für Regenwasser genutzt werden. Erweiterung auf Nachfrage. |
Cristall
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Columbus
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Abwasser-Sammelgrube Columbus 3.7m³ 140kg, 4.5m³ 180kg, 6.5m³ 300kg. PE Monolith 15 Jahre Garantie. Tank kann auch für Regenwasser genutzt werden. Erweiterung auf Nachfrage. |
Columbus
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Mono
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Abwasser-Sammelgrube 1.000 l, 68kg. PE Monolith 20 Jahre Garantie. Tank kann auch für Regenwasser genutzt werden. Erweiterung auf Nachfrage. |
Mono
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Artikel |
Beschreibung |
Behälter |
Inhalt |
Preis* |
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Aqua K1-3.B1 |
1Behälter 3m³ Abwassersammelgrube mit Stülpdeckel, Als Rransportsicherung, Zu- und Ablauf DN 150, Ablauftauchrohr |
1x180 |
3.000 |
1.161,- |
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Aqua K1-4.B1 |
1 Behälter 4m³ Abwassersammelgrube Ausstattung wie vor. |
1.210 |
4.000 |
1.481,- |
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Aqua K1-5.B1 |
1 Behälter 5m3 Abwassersammelgrube Ausstattung wie vor. |
1.250 |
5.000 |
1.881,- |
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Aqua K1-6.B1 |
1 Behälter 6m » Abwassersammelgrube Ausstattung wie vor. |
1.300 |
6.000 |
2.1481,- |
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Monolith S 3 |
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Artikel |
Beschreibung |
Preis € |
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Entlüftungsabschluss DN 100 Nr.: Monolith S3 Z-E |
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Geruchsabzugsfilter Für Entlüftungsschacht, filtert unangenehme Gerüche zuverlässig heraus. Nr.: Monolith S3 Z-G |
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Überlaufwächter Nr. Monolith S3 Z-Ue |
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Die Geschicke der Berliner sind seit eh und je mit den Beziehungen zum Wasser eng verknüpft. Die Wiege der Siedlungen Berlin und Cölln findet sich auf zwei Spreeinseln, die insbesondere aus verteidigungsstrategischen Gründen Anfang des 12. Jahrhunderts in Besitz genommen und weiter ausgebaut wurden. Die Gewässeradern, die an Längen über die Jahrhunderte durch den Bau von Kanälen noch erheblich zugenommen haben, waren und sind für die Stadt von existenzieller Bedeutung. So ist der Spruch "Berlin wurde aus dem Kahn gebaut" symptomatisch für die Funktion von Spree und Havel als Wasserstraßen bis in die heutige Zeit.
Spree mit Brücken, Bild: D. Laubner
Um die trennende Wirkung der Wasseradern auszugleichen, setzte eine Ära des Brückenbaus im Zuge der weiteren Stadtentwicklung ein. Berlin zählt heute zu den brückenreichsten Städten der Welt. Die Flüsse wurden gestaut und weiter ausgebaut. Diese Veränderungen hatten jedoch auch ihren Preis: Die ökologische Funktionsfähigkeit von Fluss und Aue wurde stark beeinträchtigt. Die zunehmende Siedlungsdichte hinterließ einen zunehmenden Abwasseranfall, welcher bis weit in die Mitte des 19. Jahrhunderts für katastrophale hygienische Zustände in der Stadt verantwortlich war und das Grundwasser sowie Spree und Havel stark belastete.
Die Wasserwirtschaft Berlins unternahm seit dieser Zeit umfassende strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserreinigung. Die günstige hydrogeologische Situation sichert Berlin bis heute eine umweltverträgliche Versorgung mit Trinkwasser aus dem eigenen Stadtgebiet: Deshalb muss das Süßwasserstockwerk von durchschnittlich 150 m Mächtigkeit, aus dem Berlin sein gesamtes Rohwasser für die Trinkwasserversorgung schöpft, besonders gut vor Schadstoffeinträgen geschützt werden.
Ein Großteil des geförderten Rohwassers für die Trinkwasserversorgung der Stadt wird aus Oberflächenwasser von Spree, Dahme und Havel als Filtrat in das Grundwasser (so genanntes Uferfiltrat) angereichert. Der umfassende Schutz des Grundwassers und des Oberflächenwassers sind somit die wesentlichen Säulen der nachhaltigen Nutzung des Berliner Wassers.
Das Internetportal "Wasser und Geologie" möchte Sie über die fachlichen Zusammenhänge und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes informieren und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes vermitteln, die erforderlich sind, um die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern.
Über 55% der 880 km² großen Stadtfläche sind heute bebaut. Für eine sichere Gründung der bestehenden und zukünftigen Hoch- und Tiefbauten ist die genaue Kenntnis der Baugrundverhältnisse erforderlich. Die vorliegenden Erkenntnisse aus der geologischen Erkundung des Landes verhelfen Ihnen zu sicher gegründeten Hoch- und Tiefbauten.
Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berlin
Website für Berliner, Besucher und Touristen, für Event-Veranstalter, Mietinteressenten, Investoren und Pioniere. mehr
IBA Berlin 2020 Leitideen, Talk, Prae-IBA-Team, IBA-Studio;
Fotos und Filme mehr
Berliner
Mietspiegel 2011
mit Abfrageservice mehr
Abwasserreinigung und Stadtentwässerung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Berlins. mehr
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Berlin. mehr
Planungsgrundlage für die Wasserversorgung, Bauwerksgründung und Geothermie-Nutzung.
Aus Grundwasser gewinnt Berlin sein Trinkwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterlieg
Stand: 02.08.2012
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat VIII D - Wasserbehörde Umweltinformationen über Maßnahmen zum Schutz der Gewässer Stand: 31.07.2012 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII D 28, Brückenstr. 6, 10179 Berlin Seite 1 von 4
Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Einige Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle und halogenierte Kohlenwasserstoffe können in den Berliner Klärwerken nicht ausreichend zurückgehalten werden. Eine Schadstoffreduzierung findet daher bereits am Ort des Anfalls bzw. vor Vermischung mit Teilströmen anderer Herkunftsbereiche des gleichen Betriebes in entsprechenden Abwasserbehandlungsanlagen statt. Sowohl Bau, Betrieb und wesentliche Änderung von Klärwerken als auch Abwasserbehandlungsanlagen im Indirekteinleiterbereich sind nach § 38 Berliner Wassergesetz genehmigungspflichtig. Die Ableitungen von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer bzw. in die öffentliche Kanalisation müssen dem Stand der Technik entsprechen (§§ 7a und 18b WHG). Die Genehmigungsbehörde für die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe und direkteinleitende Kleinkläranlagen ist die Wasserbehörde (VIII D 3). Die Abwasserbehandlungsanlagen im Indirekteinleiterbereich werden durch die örtlich zuständigen Bezirksämter genehmigt und überwacht.
Die gravierendsten Folgen in Form von Fischsterben treten in den innerstädtischen Kanalabschnitten durch die Überläufe der Mischwasserkanalisationen bei Starkregen auf. Die Einträge an Keimen und Schadstoffen wirken sich im weiteren Fließverlauf bis in das Unterhavelbecken aus. Umfassende Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich (siehe Abwasserbeseitigungsplan 2001). Den Betreibern der Entwässerungsnetze - den Berliner Wasserbetrieben - sind die Sanierungsanforderungen und der Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (jetzt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) im Rahmen einer Anordnung auferlegt worden.
Einzugsbereiche der Regen- u. Misch-
wasserkanalisation mit Einleitungen in die Gewässer
Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Einige Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle und halogenierte Kohlenwasserstoffe können in den Berliner Klärwerken nicht ausreichend zurückgehalten werden. Eine Schadstoffreduzierung findet daher bereits am Ort des Anfalls bzw. vor Vermischung mit Teilströmen anderer Herkunftsbereiche des gleichen Betriebes in entsprechenden Abwasserbehandlungsanlagen statt. Sowohl Bau, Betrieb und wesentliche Änderung von Klärwerken als auch Abwasserbehandlungsanlagen im Indirekteinleiterbereich sind nach § 38 Berliner Wassergesetz genehmigungspflichtig. Die Ableitungen von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer bzw. in die öffentliche Kanalisation müssen dem Stand der Technik entsprechen (§§ 7a und 18b WHG). Die Genehmigungsbehörde für die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe und direkteinleitende Kleinkläranlagen ist die Wasserbehörde (VIII D 3). Die Abwasserbehandlungsanlagen im Indirekteinleiterbereich werden durch die örtlich zuständigen Bezirksämter genehmigt und überwacht.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die Indirekteinleiterverordnung (IndV), die Abwasserverordnung (AbwV) des Bundes zu § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitungsbelange und § 38 Berliner Wassergesetz (BWG) für die Abwasseranlagen als landesrechtlicher Rechtsgrundlage. Die bundesweit geltenden Mindestanforderungen an Abwasseranlagen sind in § 18b WHG zu finden.
Nach § 7a Abs. 4 WHG haben die Länder sicherzustellen, dass beim Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage die in der AbwV für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Mit der Berliner Indirekteinleiterverordnung wird das Landesrecht an die neue bundesrechtliche Systematik angepasst.
Für das Einleiten von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen zur Minderung der Schadstofffracht, die gemäß § 38 Abs. 3 BWG der Bauart nach zugelassen sind und bei denen entsprechend dieser Zulassung die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 IndV als eingehalten gelten, ist an Stelle der Genehmigung vor Beginn der Einleitung eine Anzeige an das örtlich zuständige Bezirksamt erforderlich. Die
muss mit eingeführten Vordrucken erfolgen.
Bei anzeigepflichtigen Einleitungen sind die Abwasserbehandlungsanlagen von sachverständigen Stellen vor Inbetriebnahme und in Abständen von nicht länger als fünf Jahren auf ihre Dichtheit und den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (Generalinspektion). Sind in der Bauartzulassung kürzere Prüffristen festgelegt, gelten diese. Die Prüfberichte sind innerhalb von vier Wochen nach durchgeführter Prüfung von dem Betreiber oder in seinem Auftrag von der sachverständigen Stelle an das örtlich zuständige Bezirksamt zu übersenden.
Werden in dem Prüfbericht Mängel der Abwasserbehandlungsanlage festgestellt, so hat der Betreiber der Anlage diese spätestens bis zum Ablauf der durch die sachverständige Stelle vorgeschlagenen Frist zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, sofern vom örtlich zuständigen Bezirksamt keine andere Frist zur Mängelbeseitigung festgesetzt worden ist.
Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln hat der Betreiber der Anlage innerhalb von vier Wochen nach Mängelbeseitigung eine Nachprüfung durch eine sachverständige Stelle durchführen zu lassen. Der Prüfbericht zur Nachprüfung ist innerhalb von vier Wochen nach durchgeführter Prüfung von dem Betreiber oder in seinem Auftrag von der sachverständigen Stelle an das örtlich zuständige Bezirksamt zu übersenden.
Ein Muster für den Prüfbericht zur Generalinspektion (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre) eines Leichtflüssigkeitsabscheiders finden Sie im Download.
Einleitungen von Abwasser, für welches in der Abwasserverordnung für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung Anforderungen festgelegt sind, sind genehmigungspflichtig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind aber Einleitungen aus bauartzugelassenen Abwasserbehandlungsanlagen und gleichwertige Einrichtungen zur Minderung der Abwasserfracht von der Genehmigungspflicht ausgenommen und unterliegen nach den novellierten §§ 29 a und 38 Abs. 3 BWG nur noch der Anzeigepflicht. Damit gilt in Berlin eine in anderen Bundesländern bereits verbreitete Verfahrensweise.
Wenn Sie Abwassereinleitungen vornehmen, die auch nach neuem Recht genehmigungspflichtig sind, reichen Sie bitte möglichst rechtzeitig vor Beginn einen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Umweltamt ein, das weitere Informationen zu diesem Thema für Sie bereithält.
Die analytische Überwachung von genehmigungspflichtigen Einleitungen muss gemäß § 6 Abs. 1 IndV durch anerkannte Untersuchungslabore erfolgen. Die "Liste der anerkannten akkreditierten Labore nach § 6 Abs. 1 IndV" finden Sie im Bereich Download mehr
Indirekteinleitungen, die nicht der IndV unterliegen, weil sie keinem Anhang der AbwV zuzuordnen sind oder nicht unter die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 IndV (Anlage) fallen, sind genehmigungs- und anzeigenfrei. Hierunter fallen in erster Linie die Einleitungen häuslicher Abwässer in öffentlich kanalisierten Bereichen
(ca. 99 % der Berliner Landesfläche) und zum Beispiel Abwassereinleitungen aus Fettabscheideranlagen.
Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis zur direkten Einleitung von Abwässern finden Sie im Wasserhaushaltsgesetz, der Abwasserverordnung, dem Berliner Wassergesetz und der Reinhalteordnung. Die Festsetzung der Abwasserabgabe - grundsätzlich muss jeder Direkteinleiter Abwasserabgabe entrichten - erfolgt nach dem Abwasserabgabengesetz.
Eine Liste der für Untersuchungen von Abwassereinleitungen in oberirdischen Gewässern akkreditierten Laboratorien finden sie hier:
Liste der für Untersuchungen von Abwassereinleitungen in oberirdische Gewässer akkreditierten Laboratorien (Direkteinleiter)
(pdf; 107 KB)
Schmutzwassererschließung
Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine umfassende aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen zum Fortgang der abwassertechnischen Erschließung in den nicht kanalisierten Siedlungsgebieten bis 2005 auf und beschreibt den Handlungsbedarf, mit dem der Schutz von Spree und Havel mittel- bis langfristig entscheidend verbessert werden kann.
Folgend wird der Download des Abwasserbeseitigungsplans 2001 angeboten. Auf den Download der Anlagen wurde verzichtet, da es sich hier um Datenmegen von 50 MB handelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den genannten Kontaktpartner. Bitte beachten Sie, dass die Dateinamen der Broschürenteile NICHT verändert werden dürfen, wenn die Links zu anderen Kapiteln genutzt werden sollen.
Abwasserbeseitigung in nichtkanalisierten Gebieten
Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zur Zeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner.
Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen.
Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abwassersammelanlagen
Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung.
Neue Abwassersammelbehälter
Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind 'nicht geregelte Bauprodukte', die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden.
Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt.
Die Sanierung vorhandener Abwassersammelbehälter außerhalb von Wasserschutzgebieten
Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen.
Kleingartenanlagen
In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben.
Dichtheitsprüfungen
Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen.
Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes:
Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage - die Rohrleitungen und der Sammelbehälter - vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist.
Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können.
Sachverständige
müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der "Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen" sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das "Installations- und Heizungsbauerhandwerk" sind und durch externe Kontrolle, z. B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein).
Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser - Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer - ersichtlich sein.
Sanierung vorhandener Abwassersammelbehälter innerhalb von Wasserschutzgebieten
Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Kleingarten-Verein abflusslose Sammelgrube Klärgrube Abwasserpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe vollbiologische Kleinkläranlage Kunststoff Klärgrube Beton-Klärgrube Abwasser-Sammelgrube Schräbergartten BioKlo Abwasserentsorgung Klärschlamm kompostierung Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig.
Mitte des letzten Jahrhunderts - dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins - stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Klärgrube abflusslose Sammelgrube Schräbergarten SBR Kleinkläranlage Festbett Kläranlage SBR vollbiologische Kleinkläranlage Fäkalpumpe Kunststoff Sammelgrube Abwasser Verteilerschacht Abwasserpumpe Klärgrube Berlin Kleingarten Abwasseranlage Klärbeet Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht.
Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken), die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe (Indirekteinleiter) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen (Direkteinleiter) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Abflusslose Kunststoff Abwasser Sammelgrube Dreikammer-Klärgrube Abwassergrube Kleingarten-Verein Abwasserentsorgung Berlin abflusslose Sammelgrube Klärgrube SBR vollbiologische Kleinkläranlage Pflanzenkläranlage Selbstbau Schräbergarten Abwasser-Pumpe Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung und den dazugehörigen Anhängen.
Abwasserentsorgung
in Berlin (Karten) Kleinkläranlagen Sammelgrube Kleingartenverein Klärgrube Klärtechnik Abwassertechnik Schräbergarten abflusslose Sammelgrube Kunststoff Einkammergrube Abwassergrube Kleingarten Bio-Toilette Trockenklo tromlose Kläranlage SBR Kleinkläranlage vollbiologische Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Gemeinden und Bezirke von Berlin kostenfrei.
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