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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR-Klärmodul für Kunststoff-
oder Betonklärgruben

SBR-Klärmodul Aqua-Camp
zum Einbau in Kunststoff/Betonklärgrube

VORTEILE:
  • Bestehende oder neue Klärgruben einfach nach- aufrüsten, Schnellmontage,
  • geprüftes deutsches Qualitätsprodukt mit 3 Jahren Garantie
  • Geringer Stromverbrauch
  • Die Aqua-Camp SBR-Anlage wird steckerfertig geliefert

Listenpreise Aqua-Camp für Dreikammergrube:
Bestell Nr. Beschreibung
€ Preis*

Aqua-Camp 20

SBR-Klärmodul für bis 20 EW 

1.843,-

Aqua-Camp 50

SBR Klärmodul für bis 53  EW

1.943,-

*Inkl. Mwst. und Fracht innerhalb der BRD (Festland)

 

 

Die SBR-Anlage AquaCamp wird als kompaktes Standardsystem mit höhenvariablen Edelstahlbügel und 15m Kabel steckerfertig geliefert.  

Die Klarwasserabpumphöhe kann bis 4m und die Entfernung zur Vorklärung bis 20m betragen.

Alle Kombinationen, Gastro-Versionen, Sommer-,Urlaubs-,Winterbetrieb, mindestens 2 - 200 EW sind für die SBR-Anlage Aqua-Camp Standardlösungen.

 

 

 

 

 

Nachrüstsatz FLUIDO (4–50 EW)

SBR-Klärsystem FLUIDO II
zum Einbau in vorhandener Betongrube

VORTEILE:
  • Bestehende Gruben einfach nachrüsten – keine Erdarbeiten, geringe Kosten
  • geprüftes Qualitätsprodukt mit 3 Jahren Garantie
  • geringer Stromverbrauch von nur max. 10 Euro pro Einwohner im Jahr 

 

 

 

Lieferumfang:
Schwimmkörper mit Tauchbelüfter, Beschickungspumpe, Klarwasserpumpe, Schwimmerschalter, Steuergerät,

Technische Daten: Ø = 48 cm, Höhe = 35 cm über Wasserlinie, Gewicht ca. 20 kg

Preis des Klärmoduls Fluido bis 18 Personen 2.177 € inkl. MwSt. und Fracht

 


Listenpreise für diese Anlagentypen:
SBR-Klärsystem FLUIDO II Ablaufklasse C Ablaufklasse D
€ Preis*

FLUIDO II basis 

18 EW

12 EW

2.177,-

FLUIDO II XL basis

30 EW  

20 EW

2.525,-

Doppel FLUIDO II basis

36 EW

24 EW

3.495,-

Doppel FLUIDO II XXL basis

60 EW

40 EW

4.295,-

*Inkl. Mwst. und Fracht innerhalb der BRD (Festland)

Zuzüglich Einbau- und Einrichtungskosten.
Sämtliche Lüftungs-, Zu und Abwasserablaufleitungen, sowie Steuerungs- und Stromkabel müssen in den Boden eingebracht und installiert werden. Daraus ergeben sich natürlich weitere Kosten, die von uns nur vor Ort kalkuliert werden können. Sie wollen den Einbau der SBR-Anlage selbst machen? Pläne für den Selbsteinbau sind bei uns kostenfrei.



Zubehör:

  • FLUIDO-Schiene Set-1 für Trennwand Montage inkl. Befestigungs-Set
  • FLUIDO-Schiene Set-2 für freie Montage
  • FLUIDO-Montage-Set (mit Schwimmstoffschutz)
  • SKS-Kompostierung
  • ABP-Ausrüstung (Aktive Befüllpumpe) für den Ausgleich von Lastschwankungen (Gewerbe, Gastronomie); geeignet für alle Anlagen mit gekammerter Vorklärung; Steckerfertige Befüllpumpe und Schwimmerschalter mit je 20 m Kabel, Steuergerät Vollversion statt Basisversion, Beschickungs-Schlauch, Entnahmeseil und Befestigungsmaterial; inkl. individueller klärtechnischer Bemessung
  • Steuersäule für Außenaufstellung mit Warnleuchte
  • Warngerät zur Stromausfallüberwachung (zur Nachrüstung bestehender Anlagen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Wasserwirtschaftliche und bauliche Erfordernisse
beim Neubau oder bei der Nachrüstung einer Kleinkläranlage
einschließlich der biologischen Nachreinigung

INFORMATIONSSCHRIFT

Abwasser

und Abfallüberwachung

Welche Vorschriften sind zu beachten?

I. Gesetzliche Grundlagen                                                                    5

Welche Planungsgrundsätze sind zu berücksichtigen?

II. Abwasseranfall / Bemessungsgrundlagen                              7

1.             Einleitung des Abwassers in die Kläranlage    7

2.             Bemessungsgrundlagen                                 7

Was muß ich beim Bau beachten?

III. Baugrundsätze                                                               7

1.         Kläranlage                                             8

2.         Die biologische Nachreinigung                       9

2.1          Allgemeine Bemerkungen                                           9

2.1.1 Kläranlage mit biologischer Nachreinigung                 9

2.1.2 Vollbiologische Reinigungsstufe mit Vorreinigung    9

2.2 Bautechnische Grundsätze                                             10

a)   Filtergraben                                              10 +Anlage 1

b)   Untergrundverrieselung                                       10 +Anlage 2

c)   Tropfkörper                                               11 +Anlage 3

d)   Belebtschlammanlage                               11 +Anlage 4

e)   Nachklärteiche                                         11 +Anlage 5 + 6

f) Pflanzenbeete                                            12 +Anlage 7

g)   Sonstige Maßnahmen


Was müssen Landwirte zusätzlich berücksichtigen?

IV. Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe        13

1.           Reinigung des Oberflächenwassers in Klärteichen        13

2.           Milchkammerabwasser                                     13

Was ist für Sie die beste Lösung?

V. Klärsystem im Vergleich                                                                14

Was muß ich für meine Kläranlage tun?

VI. Die Wartung und Entschlammung                                           15

1.      Wartung                                          15

2.      Entschlammung                                     15


Welche Vorschriften sind zu beachten?

I. Gesetzliche Grundlagen

Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertech­nik zu errichten und zu betreiben. Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht diesen Anforderungen, so müssen sie entsprechend nachgerüstet werden (§ 18 b Wasserhaushaltsgesetz 

Die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer bedarf grundsätzlich der wasserbehördlichen Erlaubnis (§§ 2 und 3 WHG).

Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Verschmutzung so gering gehalten wird, wie dies bei Anwendung von Abwasserreinigungsverfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7 a WHG). Der Stand der Technik für Kleinkläranlagen ist die DIN 4261. Diese ist wie folgt gegliedert:

Teil 1: Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Anwendung, Bemes­sung und Ausführung

Teil 2: Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Anwendung, Bemes­sung, Ausführung und Prüfung

Teil 3: Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung Teil 4: Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung

Diese Norm ist somit maßgebend für die Bemessung, den Bau und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen auf nicht zentral entsorgten Grundstücken. Sie gilt nicht nur für den Bau von Abwasseranlagen, sondern auch für vorhandene, genehmigte und nicht genehmigte Anlagen.

Die Gemeinden sind zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (§ 31 LWG). Sie regeln die Abwasserbeseitigung durch Satzung. In diesem Zusammenhang erstellen die Gemeinden ein Konzept, in dem sie die Zielvor­stellungen zur Abwasserbeseitigung auf dem gesamten Gebiet, die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung und die dafür vorgesehenen Zeiträume festlegen.


Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob ein Abwasserkonzept vorliegt oder ob in der Ortssatzung

·        die Art der Abwasserbeseitigung auf Ihrem Grundstück geregelt ist,

·        Fristen für Anpassungsmaßnahmen festgelegt sind,

·        eine Genehmigung für den Bau und die Änderung von Kläranlagen oder für den Anschluß an das Kanalisationsnetz vorgeschrieben ist.

Das zum Schutz der Gewässer in den Wassergesetzen verankerte Minimierungsge­bot wird also erfüllt, wenn Ihre Hauskläranlage der DIN 4261 entspricht.

Zu einer ordnungsgemäßen Abwasserreinigungsanlage für häusliches Abwasser gehört daher grundsätzlich eine Kläranlage und eine biologische Nachreinigung.

Diese gesetzlichen Regelungen gelten für jedes nicht an die gemeindliche Kanalisa­tion angeschlossene Grundstück, ohne daß es einer besonderen Aufforderung durch die Wasserbehörde bedarf.

Der Bauherr haftet für eine ausreichende Reinigung des Abwassers.


Welche Planungsgrundsätze sind zu berücksichtigen?

II. Abwasseranfall / Bemessungsgrundlagen

1.   Einleitung des Abwassers in die Kläranlage

Sämtliches im Haushalt anfallendes Abwasser muß in die 1. Kammer der Kläranlage eingeleitet werden, also auch das Abwasser der Küche, der Waschküche und des Bades. Ausgeschlossen ist das Regenwasser.

In die Kläranlage soll nur das durch häuslichen Gebrauch verunreinigte Abwasser eingeleitet werden. Nicht eingeleitet werden dürfen Stoffe, die den Klärprozeß beein­trächtigen können, wie z.B. feste Stoffe, chemische Stoffe, Fette, Öle, Säuren, Arz­neimittelreste, scharfe Reinigungsmittel usw.

2.   Bemessungsgrundlagen

Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Anzahl der darin wohnenden Ein­wohner zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 50 m2 ist jedoch mit mindestens vier Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 50 m2 mit mindestens zwei Einwohnern zu rechnen. Bei allen anderen Häusern (Büros, Werkstätten, Gaststätten usw.) sind die entsprechenden Einwohnergleichwerte nach DIN 4261, Teil 1, Ziffer 4.3, zu berechnen.

Kläranlagen müssen einen nachfolgend aufgeführten nutzbaren Inhalt aufweisen:

a)   bei einer biologischen Nachreinigung über eine Untergrundverrieselung, einen Filtergraben oder ein Pflanzenbeet 1,5 m3 / Einwohner (Mindestgröße: 6 m3),

b)   bei einer biologischen Nachreinigung über eine Tropfkörper, Belebtschlammanla‑

ge bzw. einen Nachklärteich 1,0 m3 / Einwohner (Mindestgröße: 4,0 m3).

Für diese Größen werden Kläranlagen serienmäßig hergestellt. Die kostengünstige, einmal jährliche Entschlammung ist dann gewährleistet.

Was muß beim Bau beachtet werden?

III. Baugrundsätze

Alle Kläranlagen, die nicht den baulichen Erfordernissen entsprechen, müssen ent­sprechend angepaßt werden. Die baulichen Voraussetzungen sind in der schon er­wähnten DIN 4261 festgelegt. Die Richtlinien sind jedoch so umfangreich, daß sie hier nicht vollständig wiedergegeben werden können. Die o.a. DIN 4261, Teil 1 - 4, kann jedoch im Fachbuchhandel oder durch den Beuth-Vertrieb GmbH, Burggra­fenstr. 4 - 10, 10787 Berlin, bezogen werden. Außerdem gibt die Wasserbehörde des Kreises gern alle gewünschten Auskünfte.


Nachfolgend werden nur einige der wichtigsten Vorschriften aufgeführt:

Kläranlage

a)       Der Zulauf zur Kläranlage muß rückwärtig über das Dach des Wohnhauses (Ka­minwirkung) entlüftet werden.

b)       Die Reinigungsöffnungen der Kläranlage müssen jederzeit zugänglich und dürfen nicht mit Erde, Rasen usw. bedeckt sein. Liegt die Kläranlage im Bereich einer Auffahrt, sind Decke und Abdeckung entsprechend der größeren Belastung stär­ker als normal auszubilden. Die Abdeckung darf nicht schwerer sein, als sie von einer Person angehoben werden kann.

c) Der Abfluß aus Kammer 3 ist gegen das Abfließen von Schwimmstoffen (Schlamm) durch den Einbau einer Tauchwand oder eines Tauchrohres (Ø 20 cm) zu schützen.


d) Als Übergang von Kammer zu Kammer ist das abgebildete einseitige Tauchrohr am besten geeignet. Schlitze sind nach DIN 4261 auszubilden.

2. Die biologische Nachreinigung

2.1 Allgemeine Bemerkungen

2.1.1 Kläranlage mit biologischer Nachreinigung

In der Kläranlage werden absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe zurückgehalten. Es erfolgt zusätzlich ein teilweiser anaerober* Abbau der im Abwasser enthaltenen or­ganischen Schmutzstoffe. Erst in der biologischen Nachreinigung wird das vorgeklär­te Abwasser teils durch aerobe*, teils durch anaerobe* biologische Vorgänge nach­behandelt.

Diese biologische Nachbehandlung kann erfolgen durch:

a)         Nachschaltung eines Filtergrabens,

b)         Nachschaltung einer Untergrundverrieselung,

f)           Nachschaltung eines Pflanzenbeetes.

2.1.2 Vollbiologische Reinigungsstufe mit Vorreinigung

In der Kläranlage (Vorreinigung) werden nur die absetzbaren Stoffe (z.B. Schlamm) abgesetzt. Die vollbiologische Reinigung erfolgt aerob* im Kernstück der Anlage un­ter Zufuhr von Luftsauerstoff.

Diese vollbiologische Reinigung kann erfolgen durch:

c)  einen Tropfkörper,

d) eine Belebtschlammanlage,

e) einen Nachklärteich.

* aerob = in Anwesenheit von Luftsauerstoff

* anaerob = in Abwesenheit von Luftsauerstoff (Faulung)


2.2 Bautechnische Grundsätze

Werkmäßig hergestellte Kleinkläranlagen sind prüfzeichenpflichtig. Vor dem Kauf lassen Sie sich bitte das Prüfzeichen nachweisen. !!!

Die bautechnischen Grundsätze entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 bis 7 mit fol­genden zusätzlichen Hinweisen:

a)     Filtergraben (siehe Anlage 1)

Der Filtergraben muß mindestens 50 m vom nächsten Trinkwasserbrunnen ent­fernt sein. Der Abstand kann bei Einzelbrunnen auf 30 m verringert werden, wenn der Boden bindig ist oder der Filtergraben mit Folie ausgelegt ist. Er ist immer mit Folie auszulegen, soweit der Antragsteller nicht nachweist, daß die Bodendurch­lässigkeit geringer als kf 10-7 m/s ist. Der Abstand der unteren Dränage vom Grundwasser muß mindestens 30 cm über dem höchstmöglichen Wasserstand liegen. Bei Zusammenrücken der Rohrstränge auf den Mindestabstand von 1 m ergibt sich ein Filterbeet. Als Filtermaterial ist gewaschener Feinkies 2 - 8 mm zu verwenden.

b)     Untergrundverrieselung (siehe Anlage 2)

Die Untergrundverrieselung muß mindestens 50 m vom nächsten Trinkwasser­brunnen (auch auf den Nachbargrundstücken) entfernt bleiben. Der Abstand zum Grundwasser (Anlage 2 Nr. 13) ist zu beachten und nachzuweisen. Die Unter­grundverrieselung wird bei Grundstücken nur zugelassen, wenn keine Ableitung in ein Fließgewässer möglich ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Fließge­wässer weiter als 200 m entfernt ist. Die Untergrundverrieselung ist in festgesetz­ten oder geplanten Wasserschutzgebieten ausgeschlossen.

Zu a) und b): Stoßweise Beschickung

Gemäß Einführungserlaß des Ministers für Natur, Umwelt und Landesentwicklung vom 23.06.1992 wird für die DIN 4261 unter anderem bei Neuanlagen oder Erweite­rungen die stoßweise Beschickung zwingend vorgeschrieben. Hierzu eignen sich Hebersysteme (Kippheber, Pumpen). Bei den Kipphebern ist ein Höhenverlust von ca. 35 cm zu berücksichtigen. Die stoßweise Beschickung mittels einer Pumpe arbei­tet höhenunabhängig. Bei jedem Beschickungsvorgang muß der Rohrquerschnitt zu 1/4 gefüllt werden.           Daraus ergeben sich bei Sandfiltergraben

je Wohneinheit ca. 50 l je Beschickung und bei Verrieselung im Sandboden je Wohneinheit ca. 80 l je Beschickung.


c)     Tropfkörper (siehe Anlage 3)

Die Tropfkörper werden von Fachfirmen in Fertigbauweise (meist rund) angebo­ten. Planunterlagen und Auskünfte über technische Details erhalten Sie bei den Anbietern.

Weitere Varianten sind der Tauchkörper und getauchte Festbettanlagen.

d)     Belebtschlammanlage (siehe Anlage 4)

Die Belebtschlammanlagen werden von Fachfirmen in Fertigbauweise angeboten. Planunterlagen und Auskünfte über technische Details erhalten Sie bei den Anbie­tern. Diese Anlagen sollten erst bei mehreren Wohneinheiten verwendet werden.

e)     Nachklärteiche (siehe Anlagen 5 + 6)

Dem Nachklärteich (in der DIN 4261 nicht enthalten) ist eine Kläranlage (Haus­kläranlage) mit einer Mindestgröße von 4 m3 bzw. 1 m3 pro Einwohner vorzuschal­ten. Die Mindestgröße des Nachklärteiches muß 100 m2 Wasserfläche bei einer Wassertiefe von 1,20 m betragen. Die weitere Bemessung hat nach Tabelle 1 (Anlage 6) zu erfolgen. Es werden in etwa 20 m2 Teichfläche je Einwohner benö­tigt. Diese Werte liegen auf der sicheren Seite, so daß kurzfristige Änderungen der Belastungen ohne Auswirkung auf die Qualität des ablaufenden Abwassers bleiben. Der Wasserspiegel des Nachklärteiches darf nicht tiefer liegen als der Grundwasserspiegel. Wenn der Teichwasserspiegel wesentlich über bzw. im schwankenden Grundwasserspiegel liegt und der anstehende Boden durchlässig ist, so ist der Teich zum Schutz des Grundwassers künstlich zu dichten.

Die Wasserbehörden der Kreise Schleswig-Holsteins halten solche Nachklärtei­che im Außenbereich für eine sinnvolle, günstige Alternative zu den in der

DIN 4261 angegebenen Möglichkeiten. Dabei wird auf DIN 4261, Teil 1, Abs. 3.1.4 „Sonstige Nachbehandlung“, Bezug genommen.

Der Abstand soll mindestens 25 m zum bewohnten Gebäude (auch Nach­bargebäude betragen). Bei einem Abstand unter 50 m ist jedoch das Einver­ständnis des Grundstücksnachbarn einzuholen. Der Abstand soll zum Knick und zu Gehölzgruppen mindestens 5 m und zu Gewässern mindestens  10 m betra­gen. Bei Anlagen an klassifizierten Straßen ist das Straßen- und Wegerecht Schleswig-Holstein zu berücksichtigen.

Das Abwasser des Nachklärteiches darf jedoch nicht mit dem Wasser in einem Fischteich oder in einem unbelasteten Feuchtbiotop verwechselt werden. Wegen seines fäkalen Ursprungs ist das Abwasser im Nachklärteich grundsätzlich hygie­nisch bedenklich. Aus hygienischer Sicht muß ein direkter Kontakt von Personen


mit dem Abwasser (z.B.) Einzäunung ausgeschlossen werden. Für spielende Kin­der kann der Nachklärteich eine besondere Verlockung und damit Gefahr dar­stellen.

f)          Pflanzenbeete (siehe Anlage 7)

Dem Pflanzenbeet (in der DIN 4261 nicht enthalten) ist eine Kläranlage mit einer Mindestgröße von 6 m3 bzw. 1,5 m3 pro Einwohner vorzuschalten. Als Nettomin­destfläche der Pflanzenbeete sind 5 m2 pro Einwohner bzw. mindestens 25 m2 Gesamtgröße anzusetzen. Die Abwasserbeschickung ist nur im Unterflußsystem vorzusehen, ggf. ist entsprechender Stauraum vorzusehen, damit kein Abwasser über die Oberfläche der Beete abfließt.

Die Beete sollen aus sandig-kiesigem Boden bestehen. In der Regel sind die Bee­te zum Schutz des Untergrundes durch Folie abzudichten.

Regenwasser darf nicht eingeleitet werden.

Der Abstand soll mindestens 25 m zum nächsten bewohnten Gebäude betragen. Wird dieser Mindestabstand unterschritten, so wird eine Förde­rung im Zuge der Nachrüstung nicht gewährt. Des weiteren sollen die Pflan­zenbeetanlagen keinen geringeren Abstand zum bewohnten Nachbargebäude aufweisen als zum bewohnten Gebäude des Abwasserproduzenten selbst. Der Abstand soll zum Knick und zu Gehölzgruppen mindestens 5 m und zu Gewäs­sern mindestens 10 m betragen. Bei Anlagen an klassifizierten Straßen ist das Straßen- und Wegerecht Schleswig-Holstein zu berücksichtigen. Das Einver­ständnis der Grundstücksnachbarn bewohnter Grundstücke muß vor Baubeginn eingeholt werden. Dies gilt auch für Baulücken. In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen durch die Wasserbehörde zugelassen werden.

Für die Planung und Bauüberwachung kommen nur versierte Fachleute in Be­tracht. Der Anlagenplaner oder -anbieter muß eine Gewährleistung für die Funkti­on der Anlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - 5 Jahre - überneh­men. Die erforderliche Reinigungsleistung ist spätestens nach kurzer Einarbei­tungszeit zu erreichen und nicht erst nach 1 bis 3 Jahren.

Auf die Erlasse des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 10.02.1990 zur Zulassung von Pflanzenbeeten und vom 05.07.1990 mit Hinweisen zur Zulassung von Pflanzenbeeten sowie auf das Hinweisblatt der ATV H 262 wird hingewiesen.

g)       Sonstige Maßnahmen

Diese bedürften der Typengenehmigung bei Serienherstellung oder der Zulassung der Wasserbehörde im Einzelfall.


Was müssen Landwirte zusätzlich berücksichtigen?

IV. Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe

1.   Reinigung des Oberflächenwassers in Klärteichen

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, deren Hof- und Dachabwässer den Klärteichen zugeleitet werden, sind gemäß Tabelle 2 (Anlage 6) Zuschläge zu machen. Da­nach ist die Teichfläche zu ermitteln.

Silagesäfte und Sickerjauche von den Dungplatten dürfen ebensowenig in die Kleinkläranlage oder den Nachklärteich eingeleitet werden wie Jauche und Gülle.

2.   Milchkammerabwasser

Bei landwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich oftmals die Frage nach dem Ver­trieb des Abwassers aus der Milchkammer (Spülwasser). Dieses ist den Jauche- bzw. Güllebehältern zuzuleiten. Allerdings ist hierbei der erhöhte Bedarf hinsicht­lich der Größe des Jauche- bzw. Güllebehälters zu berücksichtigen und nach­zuweisen.

Zusätzlicher Inhalt des Jauche- bzw. Güllebehälters:

Abwasseranfall

Zusätzlicher Inhalt des Jauche-

bei 1/2jährlicher Entleerung
6 Monate

bzw. Güllebehälters

bei jährlicher Entleerung
12 Monate

bis 30 Milchkühe 120 l / Tag

22 m3

44 m3

bis 60 Milchkühe 200 l / Tag

37 m3

73 m3

bis 90 Milchkühe 250 l / Tag

46 m3

91 m3

Eine Ableitung des Abwassers aus der Milchkammer in die Kläranlage ist nicht zulässig.


Was ist für Sie die beste Lösung?

V. Klärsysteme im Vergleich

Die Kläranlagen mit Filtergräben oder Untergrundverrieselung sind für kleine Einhei­ten (bis 10 Einwohner) kostengünstig. Der Wartungsaufwand ist vergleichsweise ge­ring. Die Standzeiten (Lebensdauer) richten sich nach den tatsächlichen Belastun­gen, sind dadurch unterschiedlich und betragen ca. 8 bis 14 Jahre. Der Flächenbe­darf beträgt bei Filtergräben 6 m2 / Einwohner und bei der Untergrundverrieselung 20 bis 40 m2 / Einwohner.

Die Untergrundverrieselung wird durch den Grundwasserschutz (vor Nitrateintrag) und durch die Mindestabstände zu Trinkwasserbrunnen (in der Regel 50 m) zusätz­lich eingeschränkt. Die Erlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn das nächs­te Fließgewässer weiter als 200 m entfernt ist.

Wegen der etwas aufwendigeren Technik, die eine vergleichsmäßige Belastung und eine fachkundige Wartung voraussetzt, kommen die Tropfkörper im allgemeinen erst ab 8 Einwohnern und die Belebtschlammanlagen erst ab ca. 30 Einwohnern zum Einsatz.

Der Nachklärteich bringt eine hohe Reinigungsleistung bei niedrigen Betriebskosten. Wegen seines hohen Flächenbedarfs und der Einschränkungen aus hygienischer Sicht (Ziffer 2.2 e) bleibt die Anwendung jedoch auf den Außenbereich beschränkt.

Eine Sonderstellung nehmen die Pflanzenbeete ein. Sie wurden erst 1990 zugelassen. Der Flächenbedarf ist geringer als bei Nachklärtei­chen; dafür sind die Anforderungen an Planung, Bau und Wartung höher.

Die höchste Reinigungsleistung zu günstigsten Investitions- und Betriebskosten las­sen sich in der Regel immer dann erzielen, wenn mehrere benachbarte Haushalte an eine gemeinsame Kläranlage anschließen. So wird z.B. eine Tropfkörperanlage für

5 Haushalte bei wahrscheinlich höherer Reinigungsleistung sowohl bei den Baukos­ten als auch bei den Betriebskosten pro Haushalt günstiger liegen als wenn

5 Filtergrabenanlagen für 5 Haushalte gebaut werden.

WWas muß ich für meine Kläranlage tun?

VI. Die Wartung und Entschlammung

1.   Wartung

Der große Aufwand für die Abwasserreinigung zahlt sich nur dann für den Gewäs­serschutz aus, wenn Sie den Betrieb einer Anlage überwachen. Verstopfungen und bauliche Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.

In Kleinkläranlagen ist mit der Bildung schädlicher Gase zu rechnen. Darauf ist bei der Reparatur zu achten (Unfallverhütungsvorschriften).

Der Filtergraben bzw. die Untergrundverrieselung ist mindestens zweimal jährlich auf einwandfreie Funktion der Lüftungsleitungen und der Ablaufleitungen (kein Aufstau

in den Sickersträngen) zu prüfen.

Pflanzenbeete sind mindestens zweimal jährlich auf ausreichende Versickerung im Bereich der Einlaufkulisse zu überprüfen.   Abwassertechnik Pflanzenkläranlage vollbiologische Kläranlage Abwasser Sammelgrube Klärschlamm Kompostierung SBR Klärtechnik Klärbeet Abwasserbeet SBR Abwasseranlage SBR Kleinkläranlage Klärgrube Abwassertechnik Festbett Kleinkläranlage SBR   Es darf kein Aufstau in der vorgeschalteten Kläranlage und kein Abfluß über die Beetoberfläche erfolgen (Hinweisblatt ATV H 262).

Die Störungsleuchte für die Abwasserhebepumpen in der Tropfkörperanlage und Belebtschlammanlage ist wöchentlich auf ihre Funktion zu prüfen.

Störungen bei den Abwassertauchpumpen sind sofort zu beseitigen. Wenn die Ab­wassertauchpumpen bei Tropfkörperanlagen nicht in Betrieb sind, ist der Tropfkörper außer Funktion und verschlammt sehr schnell.

Im übrigen sind die Auflagen im Erlaubnisbescheid bezüglich der Wartung zu beach­ten.

Der Abschluß eines Wartungsvertrages ist bei allen technischen Anlagen wie Tropfkörperanlagen , getauchten Festbettanlagen , Tauchkörperanlagen und bei Belebtschlammanlagen erforderlich!  SBR Festbett Kleinkläranlage SBR Abwassertechnik SBR Klärtechnik Pflanzenkläranlage Klärteich Verrieselung SBR Klärtechnik vollbiologische Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärschlamm Kompostierung SBR-Anlage Klärbeet SBR Abwassertechnik SBR   Entschlammung Die Entschlammung der Kläranlage wird seit dem 01.01.1992 durch die Gemeinde

oder den Wegezweckverband durchgeführt. Bei der Entschlammung, deren Häufig­keit sich nach der Satzung der Gemeinde richtet, ist zunächst die Schwimm­schlammdecke aller Kammern zu entfernen. Bei der anschließenden Schlamment­nahme soll in allen Kammern ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleie

Umfassenden Überblick über Erfahrungen und zugehöriger Untersuchung gibt der folgende Link in Englisch:  SBR Klärtechnik SBR Hauskläranlage Wartung SBR Abwassertechnik SBR Festbett Kleinkläranlage SBR Pumpen Kläranlage SBR Abwassertechnik SBR Abwasseranlage SBR Klärgrube SBR AnlageSBR Betonklärgrube SBR Kunststoff-Tank SBR Klärtechnik Abwasser-  Ergebnisse einer Untersuchung zur Fäkalientrennung: Kleinkläranlage SBR Hauskläranlage Abwassertechnik Abwasser-Behandlungsanlage SBR Abwasseranlage SBR Klärtechnik SBR Abwassertechnik SBR Klärwassertechnik SBR Kleinkläranlage vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik SBR-Anlage SBR Kleinkläranlage projektergebnisse.htm#Gelbwasser 

Separationstoiletten wie sie früher genutzt wurden

Verdunstung des Urins mittels Lehmwand 

 

  KKN-Umwelttechnik  meist frei Haus, berechnet also keine Fracht. Selbstverständlich führen wir auch für die Anlagen Einbau- und Einrichtungsarbeiten durch. Außerdem übernehmen wir für unsere SBR-Kleinkläranlagen auch gern die vorgeschriebene Wartung. 

 KKN-Umwelttechnik  liefert die als frachtfrei ausgewiesenen Waren in die nachfolgenden Kreise der Bundesrepublik Deutschland ohne Aufpreis. Nur Festland. Speziell in Schleswig-Holstein übernehmen wir die Einbau-Arbeiten und die Kläranlagen-Wartung.

BundeslandBaden-WürttembergAalen; Baden-Baden; Balingen; Biberach an der Riß
Büsingen am Hochrhein; Böblingen; Calw; Emmendingen
Esslingen; Freiburg/Breisgau; Freudenstadt; Friedrichshafen
Göppingen; Heidelberg; Heidenheim; Heilbronn
Karlsruhe; Konstanz; Künzelsau; Ludwigsburg
Lörrach; Mannheim; Mosbach; Offenburg
Pforzheim; Rastatt; Ravensburg; Reutlingen
Rottweil; Schwäbisch Hall; Sigmaringen; Stuttgart
Tauberbischofsheim; Tuttlingen; Tübingen; Ulm (UL)
Villingen-Schwenningen ; Waiblingen; Waldshut-Tiengen;

Bundesland und Freistaat Bayern, Kreis Altusried, Kreis Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Buchenberg, Ofterschwang, Nürnberg, Kreis Rettenberg, Sonthofen, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau, Wertach, Fürth, Wiggensbach, Wildpoldsried,

Aichach-Friedberg, Amberg-Sulzbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Erlangen-Höchstadt, Freyung-Grafenau, Hassberge, Altötting, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bamberg, Bayreuth, Cham, Coburg, Dachau, Deggendorf, Dillingen an der Donau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Forchheim, Freising, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Hof in Bayern, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landsberg am Lech, Landshut, Lichtenfels, Lindau, Miesbach, Miltenberg, Mühldorf am Inn, München, Neu-Ulm, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Pfaffenhofen an der Ilm, Regen, Regensburg, Regensburg, Rosenheim, Roth, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Tirschenreuth, Traunstein, Würzburg, Main-Spessart, Neuburg-Schrobenhausen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Oberallgäu, Ostallgäu, Rhön-Grabfeld, Rottal-Inn,

Amberg in Bayern, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg in Bayern, Augsburg in Bayern, Bamberg in Bayern, Bayreuth in Bayern, Coburg in Bayern, Erlangen in Bayern, Fürth, Hof in Bayern, Ingolstadt in Bayern, Kaufbeuren in Bayern, Kempten in Bayern, Landshut in Bayern, Memmingen in Bayern, München in Bayern, Nürnberg in Bayern, Passau in Bayern, Regensburg in Bayern, Rosenheim in Bayern, Schwabach in Bayern, Schweinfurt in Bayern, Straubing in Bayern, Weiden in der Oberpfalz, Würzburg in Bayern, Straubing-Bogen in Bayern, Unterallgäu in Bayern, Bayrischer-Wald, Weilheim-Schongau in Bayern, Weißenburg-Gunzenhausen in Bayern, Wunsiedel im Fichtelgebirge in Bayern, Bayrischerwald in Bayern,

Bundesland Brandenburg, Besandten, Boberow, Eldenburg, Freyenstein in Brandenburg, Gadow, Garz, Goldbeck in Brandenburg, Grabow bei Blumenthal, Groß Breese, Groß Haßlow, Großzerlang, Hakenberg, Mellen, Nebelin, Wootz, Brandenburg an der Havel, Cottbus , Frankfurt (Oder),  Potsdam , Eberswalde , Eisenhüttenstadt , Forst (Lausitz),  Fürstenwalde/Spree , Guben , Luckenwalde , Neuruppin , Oranienburg , Rathenow , Schwedt , Senftenberg , Spremberg , Strausberg, Wittenberge, Barnim, Havelland, Havelländisches Luch, Fläming, Kyritz-Ruppiner Heide, Märkische Schweiz, Niederlausitz, Oderbruch, Prignitz, Uckermark, Rhinluch, Ruppiner Land, Schorfheide, Spreewald, Teltow, Zauche,  Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt/Oder, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße,

Brandenburg an der Havel, Cottbus, Potsdam, Teltow-Fläming, Uckermark,

Bundesland Hessen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf in Hessen, Gemeinde Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Weißenborn,

Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Hochtaunus, Taunus, Lahn-Dill-Kreis, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel in Hessen, Limburg-Weilburg in Hessen, Main-Kinzig-Kreis in Hessen, Main-Taunus-Kreis in Hessen, Marburg-Biedenkopf in Hessen, Odenwaldkreis in Hessen, Odenwald in Hessen, Offenbach in Hessen, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen, Schwalm-Eder-Kreis in Hessen,

Darmstadt in Hessen, Frankfurt am Main in Hessen, Kassel in Hessen, Offenbach am Main in Hessen, Wiesbaden, Vogelbergkreis, Vogelberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis, Wetterau, Darmstadt,   Darmstadt, Bergstraße,   Frankfurt am Main, Kreis Darmstadt-Dieburg,   Kassel, Kreis Groß-Gerau   Offenbach am Main, Hochtaunuskreis  Wiesbaden Main-Kinzig-Kreis,     Main-Taunus-Kreis,     Odenwaldkreis, Odenwald,     Kreis Offenbach     Rheingau-Taunus-Kreis,     Wetteraukreis, Wetterau,         Gießen     Kreis Gießen,    Lahn-Dill-Kreis     Kreis Limburg-Weilburg,     Marburg-Biedenkopf,     Vogelsbergkreis, Vogelsberg,         Kassel     Kreis Fulda,      Kreis Hersfeld-Rotenburg in Hessen,     Kreis Kassel,    Schwalm-Eder-Kreis,   Werra-Meißner-Kreis,     Waldeck-Frankenb,

Bundesland Mecklenburg, Vorpommern, Müritz  in M-V, Waren-Müritz  in M-V, Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, Parchim M-V,  Rügen in Mecklenburg-Vorpommern,  Usedom M-V, Hiddensee in Mecklenburg-Vorpommern,  Dückerrandow in M-V,  Bad-Doberan in Mecklenburg-Vorpommern,  Demmin M-V, Güstrow Mecklenburg-Vorpommern,  Strahlsund M-V,  Wismar Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust M-V,  Strehlitz in Mecklenburg-Vorpommern,  Rostock in M-V,  Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern,  Anklamm in M-V,  Binz in Mecklenburg-Vorpommern, Boizenburg M-V,  Dargum Mecklenburg-Vorpommern,  Dummersdorf  M-V,  Grevesmühlen Mecklenburg-Vorpommern, Graal-Müritz M-V,  Feldberger-Seeenlandschaft Mecklenburg-Vorpommern,  Grimmen M-V, Wittenbergen Mecklenburg-Vorpommern,

M-V  Bad Sülze, M-V Behnkendorf, Deyelsdorf in M-V, Drechow in M-V, Elmenhorst in M-V, Franzburg in M-V, Glewitz, Grammendorf, Gransebieth, Grimmen, Horst in M-V, Hugoldsdorf, Jakobsdorf,

Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Parchim, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Ostvorpommern, Rügen, Hiddensee, Usedom,

Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar,  Karni, Kramerhof,

Niedersachsen Bad Bentheim, Emlichheim in Niedersachsen, Engden in Niedersachsen, Esche in Niedersachsen, Georgsdorf in Niedersachsen, Getelo Niedersachsen, Gölenkamp Niedersachsen , Halle in Niedersachsen, Hoogstede Niedersachsen, Isterberg Niedersachsen, Itterbeck Niedersachsen, Emden, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn,

Ammerland Niedersachsen, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüneburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Ostfriesland,  Peine, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wittmund, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Nienburg-Weser, Hannover, Rotenburg an der Wümme, Soltau-Fallingbostel,

Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg, Wesermarsch, Hannover, Hannoverschmünden, Bremen, Quakenbrück,

NRW Nordrhein-Westfahlen  Altenberge, Emsdetten NRW, Greven NRW, Hopsten Nordrhein-Westfahlen, Horstmar Nordrhein-Westfahlen, Hörstel Nordrhein-Westfahlen, Ibbenbüren Nordrhein-Westfahlen, Ladbergen Nordrhein-Westfahlen, Laer Nordrhein-Westfahlen, Lengerich Nordrhein-Westfahlen, Lienen Nordrhein-Westfahlen, Lotte Nordrhein-Westfahlen, Metelen Nordrhein-Westfahlen, Mettingen Nordrhein-Westfahlen, Neuenkirchen in NRW,

Ennepe-Ruhr Nordrhein-Westfahlen, Erftkreis Nordrhein-Westfahlen, Erft Nordrhein-Westfahlen, Sauerland Nordrhein-Westfahlen, Aachen Nordrhein-Westfahlen, Borken Nordrhein-Westfahlen, Coesfeld Nordrhein-Westfahlen, Düren Nordrhein-Westfahlen, Euskirchen Nordrhein-Westfahlen, Gütersloh Nordrhein-Westfahlen, Heinsberg Nordrhein-Westfahlen, Herford Nordrhein-Westfahlen, Höxter Nordrhein-Westfahlen, Kleve in NRW, Mettmann Nordrhein-Westfahlen, Neuss Nordrhein-Westfahlen, Olpe Nordrhein-Westfahlen, Paderborn Nordrhein-Westfahlen, Recklinghausen Nordrhein-Westfahlen, Soest Nordrhein-Westfahlen, Steinfurt Nordrhein-Westfahlen, Unna Nordrhein-Westfahlen, Viersen Nordrhein-Westfahlen, Warendorf Nordrhein-Westfahlen, Wesel Nordrhein-Westfahlen, Lippe Nordrhein-Westfahlen, Minden-Lübbecke Nordrhein-Westfahlen, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein,

Aachen, Bielefeld,

Stadtkreis Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Bundesland Rheinland-Palz Abentheur Rheinland-Palz, Achtelsbach Rheinland-Palz, Allenbach Rheinland-Palz, Asbach Rheinland-Palz, Baumholder Rheinland-Palz, Bergen in Rheinland-Pfalz, Berglangenbach Rheinland-Palz, Berschweiler bei Baumholder, Berschweiler bei Kirn, Birkenfeld, Bollenbach, Breitenthal, Börfink, Trier, Worms,

Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Donnersberg, Landau in der Pfalz, Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Daun, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Neuwied,  Ludwigshafen, Mainz, Bingen, Mayen, Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn,

Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz,

Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Westerwald,

Bundesland Saarland Bexbach Saarland, Blieskastel Saarrland, Freisen Saarland, Gersheim Saarland, Homburg Saarland, Kirkel Saarland, Mandelbachtal Saarland, Marpingen Saarland, Namborn Saarland, Nohfelden Saarland, Nonnweilr Saarland, Oberthal Saarland, St. Ingbert Saarland, St. Wendel Saarland, Tholey Saarland,

Neunkirchen im Saarland, Saarbrücken, Saarlouis, Skt Wendel, Merzig-Wadern, Saarpfalz-Kreis,

Homburg (HOM); Merzig-Wadern (MZG); Neunkirchen (NK); Saarbrücken (SB)
Saarlouis (SLS); St. Ingbert (IGB); St. Wendel (WND); Völklingen (VK)

Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,

Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,

Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,

Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Sachsen-Anhalt Ahlum, Algenstedt in Sachsen-Anhalt, Altensalzwedel, Altmersleben, Apenburg, Badel, Bandau, Beetzendorf, Benkendorf, Wiepke, Winkelstedt, Winterfeld, Zethlingen, Zichtau, Ziemendorf,

Altmarkkreis Salzwedel, Altmark, Anhalt-Zerbst, Aschersleben-Staßfurt, Aschersleben, Staßfurt, Anhalt, Zerbst, Burgenlandkreis, Burgen, Bördekreis, Börde, Jerichower Land, Jerichow, Bernburg, Bitterfeld, Halberstadt, Köthen, Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Sangerhausen, Schönebeck, Stendal, Weißenfels, Wernigerode, Wittenberg, Mansfelder Land, Mansfeld, Merseburg-Querfurt, Merseburg, Querfurt, Ohrekreis, Ohre, Saalkreis, Saal in Sachsen-Anhalt,

Dessau, Halle, Magdeburg,

Auch in Ihre Gemeinde liefert KKN-Umwelttechnik frei Haus.

Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar, Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar

Auch in Ihr Bundesland, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde Liefert KKN-Umwelttechnik seine ausgezeichneten Waren frei Haus.  Gemeinde Bahrenfleth  Bundesland Schleswig-Holstein, S-H, Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,  Gemeinde Beidenfleth  Gemeinde Bekdorf  Gemeinde Bekmünde  Gemeinde Besdorf  Gemeinde Blomesche Wildnis  Gemeinde Bokelrehm  Gemeinde Bokhorst  Gemeinde Breitenberg  Gemeinde Breitenburg  Dithmarschen  Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,

 KKN-Umwelttechnik  führt in ganz Schleswig-Holstein Dichtheitsprüfungen durch: Stormarn, Plön, Lauenburg, Kiel, Lübeck, Norderstedt, Pinneberg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Nordfriesland,

 
Auch in Ihre Gemeinde Schleswig-Holsteins liefern wir frei Haus.
Herzogtum Lauenburg  Landkreis Pinneberg  Landkreis Plön  Landkreis Steinburg  Nordfriesland  Ostholstein  Rendsburg-Eckernförde  Schleswig-Flensburg  Segeberg  Stadtkreis Flensburg  Stadtkreis Kiel  Stadtkreis Lübeck  Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,Aasbüttel; Achterwehr; Achtrup; Agethorst
Ahlefeld; Ahneby; Ahrensbök; Ahrensburg
Ahrenshöft; Ahrenviöl; Ahrenviölfeld; Albersdorf
Albsfelde; Alkersum; Almdorf; Alt Bennebek
Alt Duvenstedt; Alt Mölln; Altenhof; Altenholz
Altenkrempe; Altenmoor; Altwittenbek; Alveslohe
Ammersbek; Appen; Arkebek; Arlewatt
Armstedt; Arpsdorf; Ascheberg; Ascheffel
Augustenkoog; Aukrug; Aumühle; Ausacker
Auufer; Aventoft; Averlak; Bad Bramstedt
Bad Oldesloe; Bad Schwartau; Bad Segeberg; Badendorf
Bäk; Bälau; Bahrenfleth; Bahrenhof
Bargenstedt; Bargfeld-Stegen; Bargstall; Bargstedt
Bargteheide; Bargum; Bark; Barkelsby
Barkenholm; Barlt; Barmissen; Barmstedt
Barnitz; Barsbek; Barsbüttel; Basthorst
Bebensee; Behlendorf; Behrendorf; Behrensdorf
Beidenfleth; Bekdorf; Bekmünde; Belau
Beldorf; Bendfeld; Bendorf; Bergenhusen
Bergewöhrden; Beringstedt; Berkenthin; Beschendorf
Besdorf; Besenthal; Bevern; Bilsen
Bimöhlen; Bissee; Bistensee; Blekendorf
Bliestorf; Blomesche Wildnis; Blumenthal; Blunk
Böel; Böhnhusen; Böklund; Bönebüttel
Bönningstedt; Börm; Bösdorf; Böxlund
Bohmstedt; Bokel; Bokel; Bokelrehm
Bokholt-Hanredder; Bokhorst; Boksee; Bollingstedt
Bondelum; Boostedt; Bordelum; Bordesholm
Boren; Borgdorf-Seedorf; Borgstedt; Borgsum
Borgwedel; Bornhöved; Bornholt; Bornholt
Borsfleth; Borstel-Hohenraden; Borstel; Borstel
Borstorf; Bosau; Bosbüll; Bothkamp
Bovenau; Braderup; Brammer; Bramstedtlund
Brande-Hörnerkirchen; Brebel; Bredenbek; Bredstedt
Breiholz; Breitenberg; Breitenburg; Breitenfelde
Brekendorf; Breklum; Brickeln; Brodersby
Brodersby; Brodersdorf; Bröthen; Brokdorf
Brokstedt; Brügge; Brunsbek; Brunsbüttel
Brunsmark; Buchholz; Buchholz; Büdelsdorf
Bühnsdorf; Bünsdorf; Büsum; Büsumer Deichhausen
Büttel; Bullenkuhlen; Bunsoh; Burg (Dithmarschen)
Busdorf; Busenwurth; Christiansholm; Christinenthal
Dägeling; Dänischenhagen; Dätgen; Dagebüll
Dahme; Dahmker; Daldorf; Damendorf
Damlos; Dammfleth; Damp; Damsdorf
Dannau; Dannewerk; Dargow; Delingsdorf
Dellstedt; Delve; Dersau; Diekhusen-Fahrstedt
Dingen; Dobersdorf; Dörnick; Dörphof
Dörpstedt; Dollerup; Dollrottfeld; Drage
Drage; Dreggers; Drelsdorf; Düchelsdorf
Dunsum; Duvensee; Eckernförde; Eddelak
Eggebek; Eggstedt; Ehndorf; Einhaus
Eisendorf; Ekenis; Elisabeth-Sophien-Koog; Ellerau
Ellerbek; Ellerdorf; Ellerhoop; Ellhöft
Ellingstedt; Elmenhorst; Elmenhorst; Elmshorn
Elpersbüttel; Elsdorf-Westermühlen; Elskop; Embühren
Emkendorf; Emmelsbüll-Horsbüll; Enge-Sande; Engelbrechtsche Wildnis
Epenwöhrden; Erfde; Esgrus; Eutin
Fahrdorf; Fahren; Fahrenkrug; Farchau
Farchauermühle; Fargau-Pratjau; Fedderingen; Fehmarn
Felde; Feldhorst; Felm; Fiefbergen
Fitzbek; Fitzen; Fleckeby; Flensburg
Flintbek; Fockbek; Föhrden-Barl; Fredeburg
Fredesdorf; Freienwill; Fresendelf; Frestedt
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog; Friedrichsgabekoog; Friedrichsgraben; Friedrichsholm
Friedrichskoog; Friedrichstadt; Fuhlendorf; Fuhlenhagen
Galmsbüll; Gammelby; Garding; Gaushorn
Geesthacht; Gelting; Geltorf; Geschendorf
Gettorf; Giekau; Giesensdorf; Glasau
Glinde; Glücksburg; Glückstadt; Glüsing
Gnutz; Göhl; Göldenitz; Gönnebek
Gokels; Goldebek; Goldelund; Goltoft
Goosefeld; Grabau; Grambek; Grande
Grauel; Grebin; Gremersdorf; Grevenkop
Grevenkrug; Gribbohm; Grinau; Gröde
Grödersby; Grömitz; Grönwohld; Groß Boden
Groß Buchwald; Groß Disnack; Groß Grönau; Groß Kummerfeld
Groß Niendorf; Groß Nordende; Groß Offenseth-Aspern; Groß Rheide
Groß Rönnau; Groß Sarau; Groß Schenkenberg; Groß Vollstedt
Groß Wittensee; Großbarkau; Großenaspe; Großenbrode
Großenrade; Großensee; Großenwiehe; Großhansdorf
Großharrie; Großkönigsförde; Großsolt; Grothusenkoog
Grove; Groven; Grube; Grundhof
Gudendorf; Gudow; Güby; Güster
Haale; Haby; Hadenfeld; Hägen
Hagen; Halstenbek; Hamberge; Hamdorf
Hamfelde in Holstein; Hamfelde in Lauenburg; Hammoor; Hammoor
Hamweddel; Handewitt; Hanerau-Hademarschen; Hardebek
Harmsdorf; Harmsdorf; Harrislee; Hartenholm
Haselau; Haseldorf; Haselund; Hasenkrug
Hasenmoor; Hasloh; Hasselberg; Haßmoor
Hattstedt; Hattstedtermarsch; Havetoft; Havetoftloit
Hedwigenkoog; Heede; Heide; Heidekamp
Heidgraben; Heidmoor; Heidmühlen; Heikendorf
Heiligenhafen; Heiligenstedten; Heiligenstedtenerk.; Heilshoop
Heinkenborstel; Heist; Helgoland; Hellschen-Heringsand-Unterschaar
Helmstorf; Helse; Hemdingen; Hemme
Hemmingstedt; Hennstedt; Hennstedt; Henstedt-Ulzburg
Heringsdorf; Herzhorn; Hetlingen; Hillgroven
Hingstheide; Hitzhusen; Hochdonn; Hodorf
Högel; Högersdorf; Högsdorf; Höhndorf
Hörnum; Hörsten; Hörup; Hoffeld
Hohenaspe; Hohenfelde; Hohenfelde; Hohenfelde
Hohenlockstedt; Hohenwestedt; Hohn; Hohwacht
Hoisdorf; Hollenbek; Hollingstedt; Hollingstedt
Holm; Holm; Holt; Holtsee
Holzbunge; Holzdorf; Honigsee; Hooge
Horst (Holstein); Horst; Horstedt; Hude
Hürup; Hüsby; Hüttblek; Hütten
Huje; Hummelfeld; Humptrup; Husby
Husum; Idstedt; Immenstedt; Immenstedt
Itzehoe; Itzstedt; Jagel; Jahrsdorf
Janneby; Jardelund; Jerrishoe; Jersbek
Jevenstedt; Jörl; Joldelund; Jübek
Kaaks; Kabelhorst; Kaisborstel; Kaiser-Wilhelm-Koog
Kaltenkirchen; Kalübbe; Kampen; Kappeln
Karby; Karlum; Karolinenkoog; Kasseburg
Kasseedorf; Kastorf; Katharinenheerd; Kattendorf
Kayhude; Kellenhusen; Kellinghusen; Kiebitzreihe
Kiel; Kiesby; Kirchbarkau; Kirchnüchel
Kirchspiel Garding; Kisdorf; Kittlitz; Klamp
Klanxbüll; Klappholz; Klein Barkau; Klein Bennebek
Klein Gladebrügge; Klein Nordende; Klein Offenseth-Sparrieshoop; Klein Rheide
Klein Rönnau; Klein Wesenberg; Klein Wittensee; Klein Zecher
Klempau; Kletkamp; Kleve; Kleve
Klinkrade; Klixbüll; Koberg; Köhn
Königshügel; Köthel; Köthel; Koldenbüttel
Kolkerheide; Kollmar; Kollmoor; Kosel
Kotzenbüll; Krempdorf; Krempe; Krempel
Kremperheide; Krempermoor; Krems II; Krogaspe
Krokau; Kronprinzenkoog; Kronsgaard; Kronshagen
Kronsmoor; Kropp; Krukow; Krummbek
Krummendiek; Krummesse; Krummwisch; Krumstedt
Kuddewörde; Kuden; Kühren; Kühsen
Kükels; Kulpin; Kummerfeld; Labenz
Laboe; Ladelund; Lägerdorf; Lammershagen
Landrecht; Langballig; Langeln; Langeneß
Langenhorn; Langstedt; Langwedel; Lankau
Lasbek; Latendorf; Lauenburg; Lebrade
Leck; Leezen; Lehe; Lehmkuhlen
Lehmrade; Lensahn; Lexgaard; Lieth
Linau; Lindau; Linden; Lindewitt
List; Lockstedt; Löptin; Löwenstedt
Lohbarbek; Lohe-Föhrden; Lohe-Rickelshof; Loit
Looft; Loop; Loose; Lottorf
Lübeck; Lüchow; Lürschau; Lütjenburg
Lütjenholm; Lütjensee; Lütjenwestedt; Luhnstedt
Lunden; Lutterbek; Lutzhorn; Maasbüll
Maasholm; Malente; Manhagen; Marne
Marnerdeich; Martensrade; Meddewade; Medelby
Meezen; Meggerdorf; Mehlbek; Meldorf
Meyn; Midlum; Mielkendorf; Mildstedt
Möhnsen; Mölln; Mönkeberg; Mönkhagen
Mönkloh; Mörel; Mözen; Mohrkirch
Moordiek; Moordorf; Moorhusen; Moorrege
Mucheln; Mühbrook; Mühlenbarbek; Mühlenrade
Münsterdorf; Müssen; Munkbrarup; Mustin
Nahe; Nebel; Negenharrie; Negernbötel
Nehms; Nehmten; Neritz; Nettelsee
Neu Duvenstedt; Neuberend; Neudorf-Bornstein; Neuenbrook
Neuendeich; Neuendorf bei Elmshorn; Neuendorf bei Wilster; Neuengörs
Neuenkirchen; Neufeld; Neufelderkoog; Neukirchen
Neukirchen; Neumünster; Neustadt in Holstein; Neuwittenbek
Neversdorf; Nieblum; Niebüll; Nieby
Nienborstel; Nienbüttel; Niendorf an der Stecknitz; Niendorf
Nienwohld; Niesgrau; Nindorf; Nindorf
Noer; Norddeich; Norddorf; Norderbrarup
Norder-Friedrichs-Koog; Norderheistedt; Nordermeldorf; Norderstapel
Norderstedt; Norderwöhrden; Nordhackstedt; Nordhastedt
Nordstrand; Norstedt; Nortorf; Nortorf
Nottfeld; Nübbel; Nübel; Nützen
Nusse; Nutteln; Ockholm; Odderade
Oelixdorf; Oering; Oersberg; Oersdorf
Oeschebüttel; Oesterdeichstrich; Oesterwurth; Oevenum
Oeversee; Offenbüttel; Oldenborstel; Oldenbüttel
Oldenburg in Holstein; Oldendorf; Oldenhütten; Oldenswort
Oldersbek; Olderup; Oldsum; Osdorf
Ostenfeld; Ostenfeld; Oster-Ohrstedt; Osterby
Osterby; Osterhever; Osterhorn; Osterrade
Osterrönfeld; Osterstedt; Ostrohe; Oststeinbek
Ottenbüttel; Owschlag; Padenstedt; Pahlen
Panker; Panten; Passade; Peissen
Pellworm; Pinneberg; Plön; Pölitz
Pöschendorf; Pogeez; Pohnsdorf; Pommerby
Poppenbüll; Postfeld; Poyenberg; Prasdorf
Preetz; Prinzenmoor; Prisdorf; Probsteierhagen
Pronstorf; Puls; Quarnstedt; Quern
Quickborn; Quickborn; Raa-Besenbek; Rabel
Rabenholz; Rabenkirchen-Faulück; Rade bei Hohenwestedt; Rade bei Rendsburg
Rade; Raisdorf; Ramhusen; Ramstedt
Rantrum; Rantum; Rantzau; Rastorf
Ratekau; Rathjensdorf; Ratzeburg; Rausdorf
Reesdorf; Reher; Rehhorst; Rehm-Flehde-Bargen
Reinbek; Reinfeld (Holstein); Reinsbüttel; Rellingen
Remmels; Rendsburg; Rendswühren; Rethwisch
Rethwisch; Reußenköge; Rickert; Rickling
Riepsdorf; Rieseby; Ringsberg; Risum-Lindholm
Ritzerau; Rodenäs; Rodenbek; Römnitz
Rohlstorf; Rondeshagen; Rosdorf; Rüde
Rügge; Rümpel; Ruhwinkel; Rumohr
Sachsenbande; Sahms; Salem; Sandesneben
Sankelmark; Sankt Annen; Sankt Margarethen; Sankt Michaelisdonn
Sankt Peter-Ording; Sarlhusen; Sarzbüttel; Satrup
Saustrup; Schaalby; Schacht-Audorf; Schackendorf
Schafflund; Schafstedt; Schalkholz; Scharbeutz
Schashagen; Scheggerott; Schellhorn; Schenefeld
Schenefeld; Schieren; Schierensee; Schillsdorf
Schinkel; Schiphorst; Schlesen; Schleswig
Schlichting; Schlichting; Schlotfeld; Schmalensee
Schmalfeld; Schmalstede; Schmedeswurth; Schmilau
Schnarup-Thumby; Schobüll; Schönbek; Schönberg (Holstein)
Schönberg; Schönhorst; Schönkirchen; Schönwalde am Bungsberg
Schretstaken; Schrum; Schuby; Schülldorf
Schülp; Schülp bei Nortorf; Schülp bei Rendsburg; Schürensöhlen
Schwabstedt; Schwartbuck; Schwarzenbek; Schwedeneck
Schwentinental; Schwentinental; Schwesing; Schwissel
Seedorf; Seedorf; Seefeld; Seester
Seestermühe; Seeth; Sehestedt; Selent
Selk; Seth; Siebenbäumen; Siek
Sierksdorf; Sierksrade; Sievershütten; Sieverstedt
Siezbüttel; Silberstedt; Silzen; Simonsberg
Sirksfelde; Sönnebüll; Sören; Sörup
Sollerup; Sollwitt; Sommerland; Sophienhamm
Sorgbrück; Sprakebüll; St. Annen; St. Michaelisdonn
Stadum; Stakendorf; Stangheck; Stedesand
Steenfeld; Stein; Steinberg; Steinbergkirche
Steinburg; Steinfeld; Steinhorst; Stelle-Wittenwurth
Sterley; Sterup; Stipsdorf; Stockelsdorf
Stocksee; Stördorf; Störkathen; Stolk
Stolpe; Stoltebüll; Stoltenberg; Strande
Struckum; Strübbel; Strukdorf; Struvenhütten
Struxdorf; Stubben; Stuvenborn; Süderau
Süderbrarup; Süderdeich; Süderende; Süderfahrenstedt
Süderhackstedt; Süderhastedt; Süderheistedt; Süderhöft
Süderlügum; Südermarsch; Süderstapel; Sülfeld
Süsel; Sylt-Ost; Taarstedt; Tackesdorf
Talkau; Tangstedt; Tangstedt; Tappendorf
Tarbek; Tarp; Tasdorf; Tastrup
Tating; Techelsdorf; Tellingstedt; Tensbüttel-Röst
Tensfeld; Tetenbüll; Tetenhusen; Thaden
Thumby; Tielen; Tielenhemme; Timmaspe
Timmendorfer Strand; Tinningstedt; Todenbüttel; Todendorf
Todesfelde; Tönning; Tolk; Tornesch
Trappenkamp; Travenbrück; Travenhorst; Traventhal
Treia; Tremsbüttel; Trennewurth; Trittau
Tröndel; Tümlauer Koog; Tüttendorf; Twedt
Ülsby; Uelsby; Uelvesbüll; Uetersen
Ulsnis; Uphusum; Utersum; Vaale
Vaalermoor; Viöl; Vollerwiek; Vollstedt
Volsemenhusen; Waabs; Wacken; Wagersrott
Wahlstedt; Wahlstorf; Wakendorf I; Wakendorf II
Walksfelde; Wallen; Wallsbüll; Wanderup
Wangels; Wankendorf; Wapelfeld; Warder
Warnau; Warringholz; Warwerort; Wasbek
Wattenbek; Weddelbrook; Weddingstedt; Wedel
Weede; Wees; Weesby; Wellspang
Welmbüttel; Welt; Wendtorf; Wennbüttel
Wenningstedt; Wensin; Wentorf; Wentorf
Wesenberg; Wesselburen; Wesselburen.-Deichhausen; Wesselburenerkoog
Wesseln; Westensee; Wester-Ohrstedt; Westerau
Westerborstel; Westerdeichstrich; Westerhever; Westerholz
Westerhorn; Westerland; Westermoor; Westerrade
Westerrönfeld; Westre; Wewelsfleth; Wiedenborstel
Wiemersdorf; Wiemerstedt; Willenscharen; Wilster
Windbergen; Windeby; Winnemark; Winnert
Winseldorf; Winsen; Wisch; Wisch
Witsum; Wittbek; Wittdün; Wittenbergen
Wittenborn; Wittmoldt; Witzhave; Witzwort
Wobbenbüll; Wöhrden; Wohlde; Wolmersdorf
Wrist; Wrixum; Wrohm; Wulfsmoor
Wyk auf Föhr; Zarpen; Ziethen;

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Rendsburg; Schleswig-Flensburg; Stormarn in Bad Oldesloe ; Kleinkläranlage