SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar
Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop
Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Hier nun der lange diskutierte Bericht und Schlüsse der Arbeitsgruppe des Kieler Umweltministeriums :
Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nachklärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.
Kiel im Juni 2009. Nachdem bei wissenschaftlichen Untersuchungen festgestellt worden ist, dass schlecht gewartet und betriebene Kleinkläranlagen einen wesentlichen Anteil an den Gewässerbelastungen aus Haus- und Kleinkläranlagen ausmachen, wurden technisch unbelüftete Behandlungsanlagen als dezentrale Abwasserreinigung bundesweit nicht mehr zugelassen und festgelegt, diese durch technisch belüftete Systeme auszutauschen. .
Dieser Vorgehensweise wollte und konnte sich das schleswigholsteinische Umweltministerium leider nicht auf Dauer und in Gänze anschließen. Die guten Ergebnisse der behördlichen Überwachungen bei fachlich einwandfrei betriebenen und sorgfältig gewarteten Grundstücks- Kleinkläranlagen rechtfertigten diesen kostenintensiven Schritt natürlich in keiner Weise.
Die mehrheitlich in Schleswig-Holstein vorhandenen technisch unbelüfteten Kläranlagen/-Verfahren.
(ca. 80 % der Anlagen) zeichnen sich durch Robustheit, einfachen Betrieb, äußerst geringen Energieverbrauch und somit als absolut klimafreundlich aus.
Das Kieler Umweltministerium hatte aus gutem Grunde eine Expertenarbeitsgruppe aus Vertretern des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Städtetages, des Landkreistages, der Abwasserverbände, des Landesamtes für Natur und Umwelt und des Ministeriums einberufen. Diese Gremien haben Regeln für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung für Grundstücks-Kleinkläranlagen erarbeitet, die die Besonderheiten in Schleswig-Holstein unbedingt berücksichtigen. Diese Regeln sind in die neue DIN 4261 Teil 1 S-H eingeflossen. Sie ergänzen die bundesweit gültigen Regeln um die technisch unbelüfteten Nachbehandlungsanlagen. Da diese Regelungen derzeit nur in Schleswig-Holstein angewandt werden, war es der Arbeitsgruppe wichtig, diese kompakt und hoffentlich leicht verständlich in einem Merkblatt für Behörden und Betreiber zusammenzufassen. Dieses erarbeitete Merkblatt liegt nun vor und soll Betreibern, Planern, Entsorgungs- und Überwachungspflichtigen von Kleinkläranlagen helfen, die meisten Fragen rund um die Kleinkläranlagen zu beantworten.
Auf welche Weise darf das gereinigte Abwasser eingeleitet werden?
.2 Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser
Das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte nicht zu besorgen ist.
Die flächenhafte Versickerung durch Sickermulden oder Verrieselungen hat grundsätzlich Vorrang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrundversickerungsanlage mindestens 1 m über den höchsten Grundwasserstand liegt.
Der Nachweis der Wasserdichtheit nach DIN EN 1610 ist nach dem Einbau einer neuen Vorklärung durch die Einbaufirma oder den Fachkundigen und danach bei Erfordernis durch den Fachkundigen zu erbringen.
Technisch belüftete Nachreinigungseinrichtungen
Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nachklärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.
Obwohl die Kommunen und das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche finanzielle Anstrengungen (seit 1991 rd. 1,6 Mrd. €) auf sich genommen haben, um das Abwasser ihrer Bürger zentral in kommunalen Kläranlagen behandeln zu können, müssen weiterhin rund 7% der schleswigholsteinischen Bevölkerung, das sind rd. 200.000 Einwohner, auf Dauer ihr Abwasser dezentral in
ca. 57.000 Kleinkläranlagen behandeln.
Diese Kleinkläranlagen werden immer dort betrieben, wo ein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation technisch oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen liegen häufig bei abseits gelegenen Häusern bzw. kleinen Ortschaften und Streusiedlungen vor. Insbesondere in Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern liegt der Anschlussgrad in Schleswig-Holstein an eine öffentliche Kanalisation bei gerade 50% aller Haushalte, obwohl das Land mit 9 m Kanalisationsnetz pro angeschlossenem Einwohner das längste der bundesdeutschen Flächenländer betreibt.
Derzeit haben sich 181 von insgesamt 1.127 Gemeinden entschlossen, das Abwasser in Kleinkläranlagen zu behandeln und keine Kanalisation zu bauen.
Nachdem wissenschaftlich festgestellt wurde, dass schlecht betriebene Kleinkläranlagen einen wesentlichen Anteil an den Gewässerbelastungen aus Kläranlagen ausmachen, wurden technisch unbelüftete Behandlungsanlagen bundesweit nicht mehr zugelassen und festgelegt, diese durch technisch belüftete Systeme auszutauschen.
Dieser Vorgehensweise wollte sich das schleswigholsteinische Umweltministerium nicht anschließen. Die guten Ergebnisse der behördlichen Überwachungen
bei gut betriebenen und gewarteten Kleinkläranlagen rechtfertigten diesen kostenintensiven Schritt nicht. Die mehrheitlich in Schleswig-Holstein vorhandenen technisch unbelüfteten Verfahren
(ca. 80 % der Anlagen) zeichnen sich durch
Robustheit, einfachen Betrieb, äußerst geringen Energieverbrauch und damit als klimafreundlich aus.
Das Umweltministerium hatte deshalb eine Expertenarbeitsgruppe aus Vertretern d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Städtetages, d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Landkreistages, der Abwasserverbände, d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Landesamt vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg für Natur und Umwelt und d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Ministeriums einberufen. Diese haben Regeln für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung für Kleinkläranlagen erarbeitet, die die Besonderheiten in Schleswig-Holstein berücksichtigen.
Diese Regeln sind in die neue DIN 4261 Teil 1 S-H eingeflossen. Sie ergänzen die bundesweit gültigen Regeln um die technisch unbelüfteten Nachbehandlungsanlagen. Da diese Regelungen derzeit nur in Schleswig-Holstein angewandt werden, war vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg der Arbeitsgruppe wichtig, diese kompakt und hoffentlich leicht verständlich in einem Merkblatt zusammenzufassen.
Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Merkblatt liegt nun vor und soll Betreibern, Planern, Entsorgungs- und Überwachungspflichtigen von Kleinkläranlagen helfen, Fragen rund um die Kleinkläranlagen zu beantworten.
1. Was ist eine Kleinkläranlage?
Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung und Einleitung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden mit einem Schmutzwasserzufluss bis
8 m3/d. Das entspricht etwa dem täglich anfallenden Schmutzwasser von 50 Einwohnern.
Eine Kleinkläranlage, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, besteht mindestens aus einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe. In der mechanischen Stufe, häufig eine Mehrkammerabsetz- oder -ausfaulgrube, werden die Grob- und Feststoffe zurückgehalten. Die nun noch enthaltenen gelösten und nicht absetzbaren Abwasserinhaltsstoffe werden in der biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen (Bakterien, Einzeller und Pilze) zu Biomasse umgesetzt. Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg kann mit technisch oder natürlich belüfteten Verfahren geschehen.
Das gereinigte Abwasser kann dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der bei der Abwasserbehandlung anfallende Schlamm muss nach abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
2.Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsgesetz d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Bund vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg (WHG). Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Rahmengesetz wird durch das Landeswassergesetz d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Land vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Schleswig-Holstein (LWG) ausgefüllt und ergänzt. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz bilden zusammen das in Schleswig-Holstein geltende Wasserrecht.
Gemäß § 18 a WHG ist das Abwasser so zu
beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit (z. B. Nachbarn, Trinkwasserversorgung, Wasser, Boden, Luft) nicht beeinträchtigt wird. Die Abwasserbeseitigung umfasst grundsätzlich das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
Bis zur 6. Novelle d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Wasserhaushaltsgesetz vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg wurden die Kleinkläranlagen nur als Provisorium bzw. als Übergangslösung angesehen. Mit der Neufassung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Wasserhaushaltsgesetz vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg im Jahr 1996 wurde die dezentrale Abwasserbeseitigung der
Abwasserbeseitigung über zentrale kommunale Kläranlagen gleichgestellt. In der aktuellen Fassung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Wasserhaushaltsgesetz vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg heißt es, dass dem Wohl der Allgemeinheit auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann.
2.1 Einleitung
Abwasseranlagen und somit auch die Kleinkläranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen, die an eine Einleitung in ein Gewässer gestellt werden, eingehalten werden (§ 18b WHG). Um Abwasser in ein Gewässer einleiten zu können, muss die Schadstofffracht so gering gehalten werden, wie di vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7a WHG). Der Stand der Technik ist nach § 7a Abs. 5 WHG der Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Zur Konkretisierung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Stand vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg der Technik legt die Bundesregierung mit Zustimmung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Bundesrat vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg in der Abwasserverordnung die Anforderungen fest, welche dem Stand der Technik entsprechen. Da Kleinkläranlagen einen häuslichen Schmutzwasserzufluss von bis zu 8 m3/d behandeln können, fallen diese in die Größenklasse 1 (< 1.000 Einwohnerwerten) d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Anhang vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg 1 „Häuslich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg und kommunal vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwasser“ der Abwasserverordnung. Hiernach darf das einzuleitende Abwasser höchstens einen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) von 150 mg/l und einen Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 40 mg/l aufweisen.
Diese qualitativen Anforderungen an das Abwasser stellen die so genannten Mindestanforderungen dar. Sollte das Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet werden soll, diese zusätzliche Belastung aus der Kleinkläranlage nicht schadlos verkraften, müssen höhere Reinigungsanforderungen gestellt werden. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten kann eine Einleitung (Benutzung) von Kleinkläranlagenabwasser untersagt werden.
Die Einleitung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gereinigten Abwassers in ein Gewässer stellt eine Benutzung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gewässers im Sinne d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg § 3 WHG dar und bedarf der Erlaubnis. In dieser Erlaubnis werden neben den qualitativen Anforderungen auch Anforderungen an die Abwassermenge gestellt. Die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind die hierfür zuständigen Behörden.
2.2 Abwasserbeseitigungspflicht
In Schleswig-Holstein sind grundsätzlich die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (§ 31 Abs. 1 Satz 1 LWG). Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen oder diese gesamte Aufgabe zusammen mit dem Satzungsrecht auf
· Wasser- und Bodenverbände (§ 31 Abs. 6 LWG),
· Körperschaften d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG) und
· Anstalten d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg öffentlichen Rechts (§ 31 Abs. 8 LWG)
übertragen.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst gemäß § 18a WHG das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht regeln die Abwasserbeseitigung durch Satzung. Dort werden u. a. die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bürger und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen geregelt.
Die Abwasserbeseitigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich über alle Abwasserarten (häuslich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwasser, gewerblich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg und industriell vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwasser, Niederschlagswasser) und über das gesamte Gemeindegebiet, also auch auf die Privatgrundstücke und die Bereiche, die nicht zentral entsorgt werden können. Sie erstreckt sich somit auf den gesamten Entsorgungsprozess und setzt ein, wenn Abwasser beim Abwasserproduzenten anfällt.
Da der Abwasserbeseitigungspflichtige für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche zu übertragen, bei denen vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg für ihn äußerst problematisch ist, direkten Einfluss ausüben. Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg sind neben den gewerblichen Betrieben (§ 31 Abs. 5 LWG), bei denen das Abwasser wegen seiner Art und Menge nicht zusammen mit häuslichen Abwasser entsorgt werden kann, die dezentrale Schmutz- (§ 31 Abs. 4 LWG) und Niederschlagswasserbeseitigung (§ 31 Abs. 5a LWG).
Bevor der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht jedoch eine Übertragung vornehmen kann, muss er ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen. In diesem legt er gegenüber der Wasserbehörde dar, wie das Abwasser im gesamten Gemeindegebiet beseitigt wird bzw. künftig beseitigt werden soll. Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Konzept stellt das Planungsinstrument der Gemeinde da, wie sie die Pflichtaufgabe „Abwasserbeseitigung“ ordnungsgemäß erfüllen kann, ohne das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Sollte der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zum Ergebnis gelangen,
eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist zielführend, muss er in diesem Konzept nachweisen, dass keine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist durch die untere Wasserbehörde zu genehmigen.
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung können die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile ihr vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gebiet vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept vorschreiben, dass die Nutzungsberechtigten der Grundstücke häuslich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwasser durch Kleinkläranlagen
beseitigen müssen.
Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 31 Abs. 4 LWG auf den Nutzungsberechtigten d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Grundstücks geht die straf- und haftungsrechtliche Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf diesen über.
Gemäß § 31 Abs. 4 LWG kann jedoch die Beseitigung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms nicht übertragen werden. Hierfür bleibt generell der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht zuständig und verantwortlich. Di vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gilt sowohl für den Fäkalschlamm aus den Gruben als auch für den Schlamm aus Abwasserteichen.
2.3 Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Die Kleinkläranlagen sind so zu errichten und zu
betreiben, dass sowohl die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind im Bereich der Abwassertechnik die DIN-Normen und die Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Im Bereich der Kleinkläranlagen sind di vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg u. a.
· die DIN EN 12566,
· die DIN 4261 Teil 1, Teil 2 und 4.
Die DIN 4261 Teil 1 wurde mit Änderungen und Ergänzungen unter Bezugnahme auf § 34 Abs. 1 LWG als allgemein anerkannte Regel der Technik in Schleswig-Holstein verbindlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingeführt. Diese Norm ist maßgebend für die Bemessung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Abwasserreinigungsanlagen auf allen Grundstücken, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind. Sie gilt nicht nur für den Neubau von Kleinkläranlagen, sondern auch für bereits vorhandene und betriebene Anlagen. Sie gilt unmittelbar. Einer besonderen Aufforderung durch die untere Wasserbehörde, die Kleinkläranlage gemäß der eingeführten DIN 4261 zu betreiben, bedarf vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg nicht.
2.4 Wasserrechtliche Genehmigung und Überwachung der Kleinkläranlagen
Der Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 LWG keiner Genehmigung
der unteren Wasserbehörde. Die Einleitung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwassers aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer ist eine Benutzung im Sinne d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg § 3 WHG und bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Benutzung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gewässers, sprich die Einleitung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gereinigten Abwassers, und die mit der Benutzung im Zusammenhang stehenden Anlagen (Rohrleitungen und die Kleinkläranlage) werden nach pflichtgemäßem Ermessen von der zuständigen unteren Wasserbehörde überwacht (siehe auch § 83 LWG).
3. Funktionsprinzip der Abwasserreinigung mittels Kleinkläranlagen
3.1 Abwassersammlung und -ableitung
Aus den Sanitärgegenständen (z. B. Waschtisch, Klosettbecken, Bade- und Duschwanne, Waschmaschine) gelangt das Abwasser über die Anschluss- und Fallleitung in die Sammel- und dann in die Grundleitung. Da diese Leitungen gemäß DIN 1986 Teil 30 über Dach entlüftet werden müssen, gelangt schon an dieser Stelle Luft in das Abwasser. Dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg vermindert die Betonkorrosion im Bereich der Kleinkläranlage erheblich. Darüber hinaus entlüftet dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg System auch die Kleinkläranlage, insbesondere die Vorklärung, über die Kaminwirkung. Dafür ist vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg jedoch erforderlich, dass die Zu- und Ablaufleitungen von Kleinkläranlagen mindestens in DN 150 ausgeführt werden.
In die Kleinkläranlage dürfen keine Stoffe eingeleitet werden, die den Klärprozess beeinträchtigen können. Dazu gehören z. B. gewerblich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg und landwirtschaftlich vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Schmutzwasser (soweit vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist), Fremdwasser (z. B. Drainwasser), Kühlwasser, Ablaufwasser von Schwimmbecken, Niederschlagswasser, Stoffe, die den Klärprozess beeinträchtigen, wie z. B. feste Stoffe, Fette, Öle, Säuren, unbehandelte Kondensate von Feuerungsanlagen, scharfe Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Arzneimittel und andere
Chemikalien, sofern sie nicht üblicherweise in geringen Mengen und Konzentrationen im häuslichen Schmutzwasser vorkommen.
3.2 Abwasserinhaltsstoffe
Nachdem das Wasser im Gebäude gebraucht worden ist, enthält das Abwasser gelöste, halbgelöste (kolloide) und ungelöste (absetzbare bzw. aufschwimmende) Inhaltsstoffe. Die gelösten bzw. halbgelösten machen hierbei einen Anteil von ca. 2/3 an allen Inhaltsstoffen aus.
Bei den ungelösten Abwasserinhaltstoffen wird zwischen
· Stoffen, die in Abwasser gelangen dürfen (z. B. Exkremente, Schmutz aus Wasch- und Reinigungsvorgängen und nicht vermeidbare Speisereste beim Abwasch), und
· Stoffen, die nicht ins Abwasser gehören, wie z. B. Hygieneartikel, Arzneimittelreste, Frittier- und andere Fette, Speisereste, Bio- und andere Abfälle, die als Abfall entsorgt werden müssen,
unterschieden.
Zu den gelösten Abwasserinhaltsstoffen zählen z. B. Urin, Wasch- und Reinigungsmittel sowie manche flüssigen Lebensmittelreste.
Der Grad der organischen Verschmutzung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwassers wird durch die Parameter
· Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB),
· Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5),
· Gesamtstickstoff und
· Gesamtphosphor
beschrieben. Im häuslichen Rohabwasser sind die in den Tabellen dargestellten Mengen bzw. Konzentrationen anzutreffen. Die Konzentrationen sind von der Abwassermenge pro Einwohner abhängig. Im ländlichen Bereich liegt diese häufig bei ca. 120 Litern pro Einwohner und Tag. Sie schwankt jedoch, so dass in der Tabelle die Konzentrationen für drei realistische Wassermengen angegeben sind.
3.3 Mechanische Abwasserbehandlung (Vorklärung) In der mechanischen Abwasserbehandlungsstufe werden die im Abwasser nicht gelösten Inhaltsstoffe mittels Siebung, Sedimentation (Absinken durch Schwerkraft) und Flotation (Aufstieg durch Auftrieb) zurückgehalten. In der Kleinkläranlagentechnik werden folgende Bauwerke
· Rechen und Siebe,
· Sand- und Fettfang sowie
· Vorklärung zu einer Mehrkammergrube zusammengefasst. Diese werden in der kommunalen Kläranlage nacheinander durchflossen.
In der Mehrkammergrube wird die Fließgeschwindigkeit d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwassers bis zur vollständigen Beruhigung reduziert. Durch die Einteilung in Kammern werden die Grobstoffe bereits in der ersten Kammer zurückgehalten.
Die Sedimentation und Flotation führt dazu, dass sich Schlamm in der Mehrkammergrube bildet. Dieser wird als Boden- oder Schwimmschlamm bezeichnet. Der Bodenschlamm teilt sich entsprechend der Sauerstoffversorgung wiederum in zwei Zonen: die obere Schicht ist mit Sauerstoff versorgt und die tieferen Schichten bleiben ohne Sauerstoffversorgung.
In der oberen Schlammschicht, die mit dem sauerstoffreichen Abwasser Kontakt hat, herrschen aerobe Verhältnisse vor. Hier wird durch die im Schlamm lebenden Mikroorganismen bereits ein sehr geringer Teil der im Abwasser enthaltenen organischen Inhaltsstoffe abgebaut. Der überwiegende Anteil d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Bodenschlamms ist jedoch wegen d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg fehlenden Sauerstoffs anaerob. Dort leben die Bakterien und Viren, die keinen Sauerstoff benötigen. Diese werden Anaerobier genannt. Sie bauen die im Schlamm vorhandenen Nährstoffe mittels Faulung ab. Das dabei entstehende Faulgas (überwiegend Methan) gelangt in die Luft.
Den in Mehrkammergruben anfallenden Schlamm bezeichnet man als Fäkalschlamm.
3.4 Biologische Abwasserbehandlung
Die biologische Abwasserbehandlung findet überwiegend (bis auf den sehr geringen Anteil in der Vorklärung) in der zweiten Reinigungsstufe statt. Hier werden die organischen Abwasserinhaltsstoffe, die als Eiweiß-, Fett-, Stärke- und Zuckermoleküle vorliegen, durch Mikroorganismen, vorwiegend Bakterien, abgebaut.
Die Mikroorganismen produzieren aus den Abwasserinhaltsstoffen (Nahrungsmittel der Mikroorganismen) körpereigene Masse und die für den Stoffwechsel notwendige Energie.
Der Abbau von Abwasserinhaltsstoffen kann grundsätzlich mit und ohne Sauerstoff im Abwasser stattfinden. Beim anaeroben Abbau (ohne Sauerstoff) unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Gärung (Kohlenstoffabbau) und der Faulung (Stickstoffabbau). Da sich diese Abbauart wegen energetischer Vorteile besonders für hochkonzentrierte Abwässer eignet, verwendet man diese im Bereich d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg häuslichen Abwassers nicht. Dort hat sich der aerobe Abbau (mit Sauerstoff) durchgesetzt.
Damit die Mikroorganismen effektiv Inhaltsstoffe abbauen können, muss die biologische Abwasserbehandlung so gebaut und gesteuert werden, dass diese dort optimale Lebensbedingungen vorfinden. Hierfür müssen die Mikroorganismen mit ausreichend Sauerstoff, guten Nährstoffen, einer angenehmen Temperatur und einen pH Wert zwischen 6,5 und 8,5 versorgt werden.
Bei den biologischen Reinigungsverfahren wird zwischen technisch belüfteten und natürlich belüfteten Systemen unterschieden. Ein weiter vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Unterscheidungsmerkmal stellen die unterschiedlichen Mikroorganismen selbst dar: Die eine Kategorie lebt frei schwebend in einer Belebtschlammflocke im Abwasser (mobil). Die Andere benötigt zwingend Aufwuchsflächen (sessil). Diesem Grundbedürfnis folgend, baut man technische Anlagen, die den Mikroorganismen diese Lebensbedingungen bieten. vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gibt auch technische Anlagen, die beiden Mikroorganismenarten optimale Bedingungen bietet. Die nachfolgende Grafik ordnet die im Bereich der Kleinkläranlagen verwendeten Abwasserbehandlungsanlagen dieser Grundeinteilung zu.
Bei der biologischen Abwasserbehandlung wird grundsätzlich zwischen dem Kohlenstoffabbau und dem weitergehenden Stickstoff- und Phosphatabbau unterschieden. Den Kohlenstoffabbau müssen alle Kleinkläranlagen leisten. Der gezielte Stickstoff- und Phosphatabbau darf nur gefordert werden, wenn das Gewässer, in das eingeleitet wird, dies vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg erfordert.
Die Anforderungen der weitergehenden Abwasserreinigung können gezielt nur mit technisch belüfteten und gesteuerten Anlagen erfüllt werden.
Diese werden aus Kostengründen generell serienmäßig hergestellt und müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen werden. Bei dieser Zulassung weisen sie neben den bautechnischen Eigenschaften auch die abwassertechnische Eignung ein Jahr lang unter Praxisbedingungen auf einem Prüffeld nach. Die technisch belüfteten Kleinkläranlagen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in folgende Klassen eingeteilt:
Technische Detailangaben für Planer, Bauherrn und Einbaufirmen
1. Bemessungsgrundlagen
Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Anzahl der im Wohngebäude wohnenden Einwohner zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60 m2 ist mit mindestens 4 Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis zu 60 m2 mit mindestens 2 Einwohnern zu rechnen.
Bei allen anderen Häusern (Büros, Werkstätten, Gaststätten usw.) sind die entsprechenden Einwohner-gleichwerte nach DIN 4261, Teil 1, Ziffer 4.3, zu berechnen.
Die Vorklärungen müssen folgenden nutzbaren Inhalt aufweisen:
a) Absetzgruben
Absetzgruben (Ein- und Mehrkammerabsetzgruben) dienen ausschließlich dem Rückhalt von absetzbaren Stoffen und Schwimmstoffen aus dem Abwasser. Absetzgruben eignen sich aufgrund der Größe nicht als mechanische Vorstufe für empfindliche biologische Reinigungsstufen wie die unter Punkt b) aufgeführten. Geeignet für
· vollbiologische Nachreinigungseinrichtungen (- bauartzugelassene Anlagen), wobei auch die Vorgaben der jeweiligen Zulassung zu beachten sind,
· Abwasserteiche (nur zulässig mit Mehrkammerabsetzgruben).
Bemessungsgrößen:
· bauartzugelassene Anlagen: je Einwohner 500 l Nutzvolumen, Mindestvolumen 2.000 l
· Abwasserteich: je Einwohner 500 l Nutzvolumen, Mindestvolumen 4.000 l. Bei mehr als
4 Einwohnerwerten sind je Einwohnerwert 500 l zu den 4.000 l zu addieren.
b) Mehrkammerausfaulgruben
Mehrkammerausfaulgruben bewirken einen teilweisen anaeroben Abbau der im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe zusätzlich zur Entfernung absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe. Außerdem erhöhen sie die Betriebssicherheit und Wirkung nachgeschalteter biologischer Reinigungsstufen durch besseren Belastungsausgleich und größeren Schlammraum. Geeignet für biologische Nachreinigungssysteme, z. B.
· Filtergräben,
· Filterschächte,
· Abwasserteiche,
· Pflanzenbeete (Bemessungsgrößen nach A 262),
· Untergrundverrieselungen,
· vollbiologische Nachreinigungseinrichtungen (bau-artzugelassene Anlagen).
Bemessungsgröße:
· je Einwohnerwert 1.500 l Nutzvolumen, Mindestvolumen 6.000 l. Bei mehr als 4 Einwohnerwerten sind je Einwohnerwert 1.500 l zu den 6.000 l zu addieren.
2. Abwassereinleitung
Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Anlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist.
Der Abstand der Anlage (Vorbehandlung, biologische Behandlung und ggf. Einleiten in das Grundwasser) von vorhandenen und geplanten Wassergewinnungsanlagen sowie von bewohnten Gebäuden muss so groß sein, dass mit Beeinträchtigungen nicht zu rechnen ist. Das ist erfüllt, wenn der Abstand zwischen Abwasserbehandlungsanlage und Wassergewinnungsanlage mehr als 50 m beträgt. Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist ein Einzelnachweis zu erbringen. Bei vorhandenen Abwasseranlagen kann der Einzelnachweis durch die behördliche Trinkwasserüberwachung erfolgen. Die Bestimmungen für Wasserschutzgebiete und aus dem Baurecht sind zu beachten.
Alle Kläranlagen, die nicht den Anforderungen der Abwasserverordnung und nicht den baulichen Erfordernissen entsprechen, müssen entsprechend an die Anforderungen der eingeführten DIN 4261 incl. Bekanntmachungstext angepasst werden. Die genannten Anforderungen und Fristen sind zu beachten. Die DIN 4261 ist jedoch so umfangreich, dass sie hier nicht vollständig wiedergegeben werden kann.
Die DIN 4261 kann im Fachbuchhandel oder durch den Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, bezogen werden.
Daneben gibt die untere Wasserbehörde d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg jeweiligen Kreis vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gern Auskunft.
2.1 Einleiten in ein oberirdisch vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gewässer oder in ein Küstengewässer
Das gereinigte Abwasser ist grundsätzlich in ein oberirdisch vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gewässer oder in ein Küstengewässer einzuleiten. Sollte di vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg aus gewässerkundlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar sein, kann das gereinigte Abwasser auch durch Versickerung in den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden.
2.2 Einleiten in das Grundwasser
Das Einleiten d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verunreinigung d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Grundwassers und d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte nicht zu besorgen ist. Dichtheitsprüfung Klärgrube Sanierung Abwasserleitung vollbiologische Kleinkläranlage Klärgrube Kunststoff Abwasser Sammelgrube SBR Kleinkläranlage Wartung Wartungsvertrag Klärteich Wartung Pflanzenkläranlage Sanierung vollbiologische Kleinkläranlage Die flächenhafte Versickerung hat grundsätzlich Vorrang. Ein unmittelbar vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Versenken d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbar vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Versenken d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrundversickerungsanlage mindestens 1 m über den höchsten Grundwasserstand liegt. Vorklärung SBR Festbett Wirbel-Schwebebett Kleinkläranlage Tropfkörper Wartung Klärteich Breitenburg Steinburg Kunststoff Abwasser abflusslose Sammelgrube Dichtheitsprüfung Klärgrube Sanierung Abflussleitung SBR Anlage Pflanzenkläranlage Wartung Sanierung Klärbeet Der Zulauf der Vorklärung muss rückwärtig über das Dach d vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Gebäud vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg (Kaminwirkung) entlüftet werden.
Die Reinigungsöffnungen der Vorklärung müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht mit Erde, Rasen oder Ziergegenständen usw. bedeckt werden. Liegt die Vorklärung im Bereich einer Auffahrt, sind die Decke und die Abdeckung der Reinigungsöffnung entsprechend der größeren Belastung auszubilden. Die Abdeckung der Reinigungsöffnung darf nicht schwerer sein, als dass sie von einer Person ausgehoben werden kann (65 kg). Steinburg Schleswig-Holstein Breitenburg Kleinkläranlagen-Wartung SBR Kleinkläranlagen Wartung Klärteich Wartung Abwasserteich Filtergraben Pflanzenkläranlage Klärbeet Sanierung Klärgrube Abflussleitungen stromlose Kläranlage Rückstauklappenschacht Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Anlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme mit herkömmlichen Fahrzeugen möglich ist. Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Kunststoff Klärgrube Sanierung Pumpenschacht Abwasser Verteilerschacht Kunststoff abflusslose Sammelgrube Breitenburg Steinburg SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Wartung Kleinkläranlagenwartung Klärbeet Der Abstand der Anlage (Vorbehandlung, biologische Behandlung und ggf. Einleiten in das Grundwasser) von vorhandenen und geplanten Wassergewinnungsanlagen sowie von bewohnten Gebäuden muss so groß sein, dass mit Beeinträchtigungen nicht zu rechnen ist. Die Bestimmungen für Wasserschutzgebiete und aus dem Baurecht sind zu beachten. SBR vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg stromlose Kläranlage Kläranlagen-Wartung Klärschlamm Kompostierung Kunststoff Klärgrube Sanierung abflusslose Sammelgrube Dichtheitsprüfung Abflussleitungen Pumpenschacht Abwasser Verteilerschacht Der Abfluss aus allen Kammern ist gegen das Abfließen von Schwimmstoffen (Schlamm) durch den Einbau einer Tauchwand oder ein vollbiologische Kleinkläranlage Breitenburg Steinburg Tauchrohres, DN 200 / 150, zu schützen.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Städte, kreise und Gemeinden kostenfrei.
Aassbüttel Wartung Kleinkläranlage |
Achterwehr Dichtheitsprüfung |
Achtrup Kläranlagen-Wartung |
Aebtissinwisch Ausfaulgrube |
Agethorst Wirbel-Schwebebett-Anlage |
Ahlefeld-BistenseeKunststoff-Klärgrube |
Ahneby Klärgrube |
Ahrensbök Schilfbeet |
Ahrensburg Klärbeet |
Ahrenshöft Pflanzenkläranlage |
Ahrenviöl Kleinkläranlage |
Ahrenviölfeld Festbett |
Albersdorf SBR-Anlage |
Albsfelde Altsfelde |
Alkersum Alkersum |
Almdorf Schilfbeet |
Alt Bennebek Kleinkläranlage |
Alt Duvenstedt Pflanzenkläranlage |
Altenhof Wartungsvertrag |
Altenholz Dreikammergrube |
Altenkrempe Klärtechnik |
Altenmoor Altenmoor |
Alt Mölln Herzogtum-Lauenburg |
Alveslohe Segeberg |
Ammersbek Pflanzenkläranlage |
Appen Pinneberg Wartung-Kläranlage |
Arkebek Steinburg |
Arlewatt SBR-Kleinkläranlage |
Armstedt SBR-Anlage |
Arnis Druckluft-Kläranlage |
Arpsdorf Klärbeet |
Ascheberg (Holstein)Kleinkläranlage |
Ascheffel Festbett-Kläranlage |
Aukrug Steinburg |
Aumühle Stormarn |
Ausacker Klärgrube |
Auufer Kunststoff-Klärgrube |
Aventoft Sammelgrube |
Averlak Dithmarschen |
Bad Bramstedt Segeberg |
Badendorf Abwasser-Sammelgrube |
Bad Oldesloe Stormarn |
Bad Schwartau Lauenburg |
Bad Segeberg Segeberg |
Bahrenfleth Steinburg |
Bahrenhof Pflanzenkläranlage |
Bäk SBR-Kleinkläranlage |
Bälau Dichtheitsprüfung |
Bargenstedt Festbett-Kleinkläranlage |
Bargfeld-Stegen Klärgrube |
Bargstall KG-Abwasserrohr |
Bargstedt Ht-Abwasserrohr |
Bargteheide Stormarn |
Bargum Abflussleitungen |
Bark Festbett-Anlage |
Barkelsby Dreikammergrube |
Barkenholm Abwasser-Sammelgrube |
Barlt Dithmarschen |
Barmissen Schilfbeet |
Barmstedt Segeberg |
Barnitz Pflanzenkläranlage |
Barsbek Kunststoff-Klärgrube |
Barsbüttel Stormarn |
Basedow SBR Kleinkläranlage |
Basthorst Kläranlage |
Bebensee HT-Rohr |
Behlendorf Schmutzwasserpumpe |
Behrendorf Tauchpumpe |
Behrensdorf (Ostsee) Abwasser-Sammelgrube |
Beidenfleth Steinburg |
Bekdorf Kreis Steinburg |
Bekmünde Steinburg |
Belau Pflanzenkläranlage Selbstbau |
Beldorf SBR Kläranlage |
Bendfeld Klärbeet |
Bendorf Abwasserleitung |
Bergenhusen |
Bergewöhrden |
Beringstedt |
Berkenthin |
Beschendorf |
Besdorf |
Besenthal |
Bevern |
Bilsen |
Bimöhlen |
Bissee |
Blekendorf |
Bliestorf |
Blomesche Wildnis |
Blumenthal |
Blunk |
Böel |
Bohmstedt |
Böhnhusen |
Bokel |
Bokel |
Bokelrehm |
Bokholt-Hanredder |
Bokhorst |
Böklund |
Boksee |
Bollingstedt |
Bondelum |
Bönebüttel |
Bönningstedt |
Boostedt |
Bordelum |
Bordesholm |
Boren |
Borgdorf-Seedorf |
Borgstedt |
Borgsum |
Borgwedel |
Börm |
Bornholt |
Bornhöved |
Börnsen |
Borsfleth |
Borstel |
Borstel-Hohenraden |
Borstorf |
Bosau |
Bosbüll |
Bösdorf |
Bothkamp |
Bovenau |
Böxlund |
Braak |
Braderup |
Brammer |
Bramstedtlund |
Brande-Hörnerkirchen |
Brebel |
Bredenbek |
Bredstedt |
Breiholz |
Breitenberg |
Breitenburg |
Breitenfelde |
Brekendorf |
Breklum |
Brickeln |
Brinjahe |
Brodersby |
Brodersby |
Brodersdorf |
Brokdorf |
Brokstedt |
Bröthen |
Brügge |
Brunsbek |
Brunsbüttel |
Brunsmark |
Brunstorf |
Büchen |
Buchholz |
Buchholz |
Buchhorst |
Büdelsdorf |
Bühnsdorf |
Bullenkuhlen |
Bünsdorf |
Bunsoh |
Burg (Dithmarschen) |
Busdorf |
Busenwurth |
Büsum |
Büsumer Deichhausen |
Büttel |
Christiansholm |
Christinenthal |
Dagebüll |
Dägeling |
Dahme |
Dahmker |
Daldorf |
Dalldorf |
Damendorf |
Damlos |
Dammfleth |
Damp |
Damsdorf |
Dänischenhagen |
Dannau |
Dannewerk |
Dassendorf |
Dätgen |
Delingsdorf |
Dellstedt |
Delve |
Dersau |
Diekhusen-Fahrstedt |
Dingen |
Dobersdorf |
Dollerup |
Dollrottfeld |
Dörnick |
Dörphof |
Dörpling |
Dörpstedt |
Drage |
Drage |
Dreggers |
Drelsdorf |
Düchelsdorf |
Dunsum |
Duvensee |
Eckernförde |
Ecklak |
Eddelak |
Eggebek |
Eggstedt |
Ehndorf |
Einhaus |
Eisendorf |
Ekenis |
Elisabeth-Sophien-Koog |
Ellerau |
Ellerbek |
Ellerdorf |
Ellerhoop |
Ellhöft |
Ellingstedt |
Elmenhorst |
Elmenhorst |
Elmshorn |
Elpersbüttel |
Elsdorf-Westermühlen |
Elskop |
Embühren |
Emkendorf |
Emmelsbüll-Horsbüll |
Engelbrechtsche Wildnis |
Enge-Sande |
Epenwöhrden |
Erfde |
Escheburg |
Esgrus |
Eutin |
Fahrdorf |
Fahren |
Fahrenkrug |
Fargau-Pratjau |
Fedderingen |
Fehmarn |
Felde |
Feldhorst |
Felm |
Fiefbergen |
Fitzbek |
Fitzen |
Fleckeby |
Flensburg |
Flintbek |
Fockbek |
Föhrden-Barl |
Fredeburg |
Fredesdorf |
Freienwill |
Fresendelf |
Frestedt |
Friedrichsgabekoog |
Friedrichsgraben |
Friedrichsholm |
Friedrichskoog |
Friedrichstadt |
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog |
Fuhlendorf |
Fuhlenhagen |
Galmsbüll |
Gammelby |
Garding, Kirchspiel |
Garding |
Gaushorn |
Geesthacht |
Gelting |
Geltorf |
Geschendorf |
Gettorf |
Giekau |
Giesensdorf |
Glasau |
Glinde |
Glücksburg (Ostsee) |
Glückstadt |
Glüsing |
Gnutz |
Göhl |
Gokels |
Goldebek |
Goldelund |
Göldenitz |
Goltoft |
Gönnebek |
Goosefeld |
Göttin |
Grabau |
Grabau |
Grambek |
Grande |
Grauel |
Grebin |
Gremersdorf |
Grevenkop |
Grevenkrug |
Gribbohm |
Grinau |
Großbarkau |
Groß Boden |
Groß Buchwald |
Groß Disnack |
Großenaspe |
Großenbrode |
Großenrade |
Großensee |
Großenwiehe |
Groß Grönau |
Großhansdorf |
Großharrie |
Groß Kummerfeld |
Groß Niendorf |
Groß Nordende |
Groß Offenseth-Aspern |
Groß Pampau |
Groß Rheide |
Groß Rönnau |
Groß Sarau |
Groß Schenkenberg |
Großsolt |
Groß Vollstedt |
Groß Wittensee |
Gröde |
Grödersby |
Grömitz |
Grönwohld |
Grothusenkoog |
Grove |
Groven |
Grube |
Grundhof |
Güby |
Gudendorf |
Gudow |
Gülzow |
Güster |
Haßmoor |
Haale |
Haby |
Hadenfeld |
Hagen |
Hallig Hooge |
Halstenbek |
Hamberge |
Hamdorf |
Hamfelde |
Hamfelde |
Hammoor |
Hamwarde |
Hamweddel |
Handewitt |
Hanerau-Hademarschen |
Hardebek |
Harmsdorf |
Harmsdorf (Ostholstein) |
Harrislee |
Hartenholm |
Haselau |
Haseldorf |
Haselund |
Hasenkrug |
Hasenmoor |
Hasloh |
Hasselberg |
Hattstedt |
Hattstedtermarsch |
Havekost |
Havetoft |
Havetoftloit |
Hedwigenkoog |
Heede |
Heide |
Heidekamp |
Heidgraben |
Heidmoor |
Heidmühlen |
Heikendorf |
Heiligenhafen |
Heiligenstedten |
Heiligenstedtenerkamp |
Heilshoop |
Heinkenborstel |
Heist |
Helgoland |
Hellschen-Heringsand-Unterschaar |
Helmstorf |
Helse |
Hemdingen |
Hemme |
Hemmingstedt |
Hennstedt |
Hennstedt |
Henstedt-Ulzburg |
Heringsdorf |
Herzhorn |
Hetlingen |
Hillgroven |
Hingstheide |
Hitzhusen |
Hochdonn |
Hodorf |
Hoffeld |
Högel |
Högersdorf |
Högsdorf |
Hohenaspe |
Hohenfelde |
Hohenfelde |
Hohenfelde |
Hohenhorn |
Hohenlockstedt |
Hohenwestedt |
Hohn |
Höhndorf |
Hohwacht (Ostsee) |
Hoisdorf |
Hollenbek |
Hollingstedt |
Hollingstedt |
Holm |
Holm |
Holstenniendorf |
Holt |
Holtsee |
Holzbunge |
Holzdorf |
Honigsee |
Hornbek |
Hörnum (Sylt) |
Horst |
Horst (Holstein) |
Horstedt |
Hörsten |
Hörup |
Hövede |
Hude |
Huje |
Hummelfeld |
Humptrup |
Hürup |
Hüsby |
Husby |
Husum |
Hüttblek |
Hütten |
Idstedt |
Immenstedt |
Immenstedt |
Itzehoe |
Itzstedt |
Jagel |
Jahrsdorf |
Janneby |
Jardelund |
Jerrishoe |
Jersbek |
Jevenstedt |
Joldelund |
Jörl |
Jübek |
Juliusburg |
Kaaks |
Kabelhorst |
Kaisborstel |
Kaiser-Wilhelm-Koog |
Kaltenkirchen |
Kalübbe |
Kampen (Sylt) |
Kankelau |
Kappeln |
Karby |
Karlum |
Karolinenkoog |
Kasseburg |
Kasseedorf |
Kastorf |
Katharinenheerd |
Kattendorf |
Kayhude |
Kellenhusen (Ostsee) |
Kellinghusen |
Kiebitzreihe |
Kiel |
Kiesby |
Kirchbarkau |
Kirchnüchel |
Kisdorf |
Kittlitz |
Klamp |
Klanxbüll |
Klappholz |
Klein Barkau |
Klein Bennebek |
Klein Gladebrügge |
Klein Nordende |
Klein Offenseth-Sparrieshoop |
Klein Pampau |
Klein Rheide |
Klein Rönnau |
Klein Wesenberg |
Klein Wittensee |
Klein Zecher |
Klempau |
Kletkamp |
Kleve |
Kleve |
Klinkrade |
Klixbüll |
Koberg |
Köhn |
Koldenbüttel |
Kolkerheide |
Kollmar |
Kollmoor |
Kölln-Reisiek |
Kollow |
Königshügel |
Kosel |
Köthel |
Köthel |
Kotzenbüll |
Krempdorf |
Krempe |
Krempel |
Kremperheide |
Krempermoor |
Krems II |
Krogaspe |
Krokau |
Kronprinzenkoog |
Kronsgaard |
Kronshagen |
Kronsmoor |
Kropp |
Kröppelshagen-Fahrendorf |
Krukow |
Krummbek |
Krummendiek |
Krummesse |
Krummwisch |
Krumstedt |
Krüzen |
Kuddewörde |
Kuden |
Kudensee |
Kühren |
Kühsen |
Kükels |
Kulpin |
Kummerfeld |
Labenz |
Laboe |
Ladelund |
Lägerdorf |
Lammershagen |
Landrecht |
Landscheide |
Langballig |
Langeln |
Langeneß |
Langenhorn |
Langenlehsten |
Langstedt |
Langwedel |
Lankau |
Lanze |
Lasbek |
Latendorf |
Lauenburg/Elbe |
Lebrade |
Leck |
Leezen |
Lehe |
Lehmkuhlen |
Lehmrade |
Lensahn |
Lentföhrden |
Lexgaard |
Lieth |
Linau |
Lindau |
Linden |
Lindewitt |
List |
Lockstedt |
Lohbarbek |
Lohe-Föhrden |
Lohe-Rickelshof |
Loit |
Looft |
Loop |
Loose |
Löptin |
Lottorf |
Löwenstedt |
Lübeck |
Lüchow |
Luhnstedt |
Lunden |
Lürschau |
Lütau |
Lütjenburg |
Lütjenholm |
Lütjensee |
Lütjenwestedt |
Lutterbek |
Lutzhorn |
Maasbüll |
Maasholm |
Malente |
Manhagen |
Marne |
Marnerdeich |
Martensrade |
Mechow |
Meddewade |
Medelby |
Meezen |
Meggerdorf |
Mehlbek |
Meldorf |
Melsdorf |
Meyn |
Midlum |
Mielkendorf |
Mildstedt |
Möhnsen |
Mohrkirch |
Molfsee |
Mölln |
Mönkeberg |
Mönkhagen |
Mönkloh |
Moordiek |
Moorhusen |
Moorrege |
Mörel |
Mözen |
Mucheln |
Mühbrook |
Mühlenbarbek |
Mühlenrade |
Munkbrarup |
Münsterdorf |
Müssen |
Mustin |
Nahe |
Nebel |
Negenharrie |
Negernbötel |
Nehms |
Nehmten |
Neritz |
Nettelsee |
Neuberend |
Neudorf-Bornstein |
Neu Duvenstedt |
Neuenbrook |
Neuendeich |
Neuendorf b. Elmshorn |
Neuendorf-Sachsenbande |
Neuengörs |
Neuenkirchen |
Neufeld |
Neufelderkoog |
Neukirchen |
Neukirchen (Ostholstein) |
Neumünster |
Neustadt in Holstein |
Neuwittenbek |
Neversdorf |
Nieblum |
Niebüll |
Nieby |
Nienborstel |
Nienbüttel |
Niendorf/Stecknitz |
Niendorf bei Berkenthin |
Nienwohld |
Niesgrau |
Nindorf |
Nindorf |
Noer |
Norddeich |
Norddorf auf Amrum |
Norderbrarup |
Norderfriedrichskoog |
Norderheistedt |
Nordermeldorf |
Norderstapel |
Norderstedt |
Norderwöhrden |
Nordhackstedt |
Nordhastedt |
Nordstrand |
Norstedt |
Nortorf |
Nortorf |
Nottfeld |
Nübbel |
Nübel |
Nusse |
Nutteln |
Nützen |
Ockholm |
Odderade |
Oelixdorf |
Oering |
Oersberg |
Oersdorf |
Oeschebüttel |
Oesterdeichstrich |
Oesterwurth |
Oevenum |
Oeversee |
Offenbüttel |
Oldenborstel |
Oldenburg in Holstein |
Oldenbüttel |
Oldendorf |
Oldenhütten |
Oldenswort |
Oldersbek |
Olderup |
Oldsum |
Osdorf |
Ostenfeld (Husum) |
Ostenfeld (Rendsburg) |
Osterby |
Osterby |
Osterhever |
Osterhorn |
Oster-Ohrstedt |
Osterrade |
Osterrönfeld |
Osterstedt |
Ostrohe |
Oststeinbek |
Ottenbüttel |
Ottendorf |
Owschlag |
Padenstedt |
Pahlen |
Panker |
Panten |
Passade |
Peissen |
Pellworm |
Pinneberg |
Plön |
Pogeez |
Poggensee |
Pohnsdorf |
Pölitz |
Pommerby |
Poppenbüll |
Pöschendorf |
Postfeld |
Poyenberg |
Prasdorf |
Preetz |
Prinzenmoor |
Prisdorf |
Probsteierhagen |
Pronstorf |
Puls |
Quarnbek |
Quarnstedt |
Quern |
Quickborn |
Quickborn |
Raa-Besenbek |
Rabel |
Rabenholz |
Rabenkirchen-Faulück |
Rade |
Rade b. Hohenwestedt |
Rade b. Rendsburg |
Ramhusen |
Ramstedt |
Rantrum |
Rantzau |
Rastorf |
Ratekau |
Rathjensdorf |
Ratzeburg |
Rausdorf |
Reesdorf |
Reher |
Rehhorst |
Rehm-Flehde-Bargen |
Reinbek |
Reinfeld (Holstein) |
Reinsbüttel |
Rellingen |
Remmels |
Rendsburg |
Rendswühren |
Rethwisch |
Rethwisch |
Reußenköge |
Rickert |
Rickling |
Riepsdorf |
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Ringsberg |
Risum-Lindholm |
Ritzerau |
Rodenäs |
Rodenbek |
Rohlstorf |
Römnitz |
Rondeshagen |
Rosdorf |
Roseburg |
Rüde |
Rügge |
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Rumohr |
Rümpel |
Sahms |
Salem |
Sandesneben |
Sankt Annen |
Sankt Margarethen |
Sankt Michaelisdonn |
Sankt Peter-Ording |
Sarlhusen |
Sarzbüttel |
Satrup |
Saustrup |
Schaalby |
Schacht-Audorf |
Schackendorf |
Schafflund |
Schafstedt |
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Scharbeutz |
Schashagen |
Scheggerott |
Schellhorn |
Schenefeld |
Schenefeld |
Schieren |
Schierensee |
Schillsdorf |
Schinkel |
Schiphorst |
Schlesen |
Schleswig |
Schlichting |
Schlotfeld |
Schmalensee |
Schmalfeld |
Schmalstede |
Schmedeswurth |
Schmilau |
Schnakenbek |
Schnarup-Thumby |
Schönbek |
Schönberg |
Schönberg (Holstein) |
Schönhorst |
Schönkirchen |
Schönwalde am Bungsberg |
Schretstaken |
Schrum |
Schuby |
Schulendorf |
Schülldorf |
Schülp |
Schülp b. Nortorf |
Schülp b. Rendsburg |
Schürensöhlen |
Schwabstedt |
Schwartbuck |
Schwarzenbek |
Schwedeneck |
Schwentinental |
Schwesing |
Schwissel |
Seedorf |
Seedorf |
Seefeld |
Seester |
Seestermühe |
Seeth |
Seeth-Ekholt |
Sehestedt |
Selent |
Selk |
Seth |
Siebenbäumen |
Siebeneichen |
Siek |
Sierksdorf |
Sierksrade |
Sievershütten |
Sieverstedt |
Siezbüttel |
Silberstedt |
Silzen |
Simonsberg |
Sirksfelde |
Sollerup |
Sollwitt |
Sommerland |
Sönnebüll |
Sophienhamm |
Sören |
Sörup |
Sprakebüll |
Stadum |
Stafstedt |
Stakendorf |
Stangheck |
Stapelfeld |
Stedesand |
Steenfeld |
Stein |
Steinberg |
Steinbergkirche |
Steinburg |
Steinfeld |
Steinhorst |
Stelle-Wittenwurth |
Sterley |
Sterup |
Stipsdorf |
Stockelsdorf |
Stocksee |
Stolk |
Stolpe |
Stoltebüll |
Stoltenberg |
Stördorf |
Störkathen |
Strande |
Strübbel |
Struckum |
Strukdorf |
Struvenhütten |
Struxdorf |
Stubben |
Stuvenborn |
Süderau |
Süderbrarup |
Süderdeich |
Süderdorf |
Süderende |
Süderfahrenstedt |
Süderhackstedt |
Süderhastedt |
Süderheistedt |
Süderhöft |
Süderlügum |
Südermarsch |
Süderstapel |
Sülfeld |
Süsel |
Sylt |
Taarstedt |
Tackesdorf |
Talkau |
Tangstedt |
Tangstedt |
Tappendorf |
Tarbek |
Tarp |
Tasdorf |
Tastrup |
Tating |
Techelsdorf |
Tellingstedt |
Tensbüttel-Röst |
Tensfeld |
Tetenbüll |
Tetenhusen |
Thaden |
Thumby |
Tielen |
Tielenhemme |
Timmaspe |
Timmendorfer Strand |
Tinningstedt |
Todenbüttel |
Todendorf |
Todesfelde |
Tolk |
Tönning |
Tornesch |
Tramm |
Trappenkamp |
Travenbrück |
Travenhorst |
Traventhal |
Treia |
Tremsbüttel |
Trennewurth |
Trittau |
Tröndel |
Tümlauer Koog |
Tüttendorf |
Twedt |
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