SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar
Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop
Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Hintergrund - Wasserknappheit
Die Verfügbarkeit von Wasser in Trinkwasserqualität stellt in einigen Regionen der Welt zum Teil dramatische Probleme dar. Gleichzeitig liegt weiterhin ein kontinuierlich steigender Wasserverbrauch vor, somit sind eine Verbesserung des Wassermanagements und Investitionen in Wasser sparende Technologien nahezu zwangsläufig. Eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser spielt daher eine immer größere Rolle.
Grauwassernutzung
Ein Lösungsansatz bietet die Grauwassernutzung, wobei wir eine mehrfache Nutzung des Wasser im Haushalt anstreben. Dabei soll auch eine Senkung der stetig steigenden Wasser- und Abwasserkosten einhergehen.
Grauwasser?
Grauwasser ist Teil der häuslichen Abwässer, welches frei von Fäkalien und hoch belastetem Küchenabwasser ist. Dabei handelt es sich um die Abwässer der Körperhygiene, d.h. aus Duschen, Badewannen und Handwaschbecken, welches mit Hilfe eines separaten Leitungsnetzes erfasst bzw. verteilt wird. Grauwasser ist eine nahezu unerschöpfliche Ressource, da es witterungsunabhängig erzeugt wird.
Wirkprinzip der GreenLife Grauwassernutzungs-Anlagen
Die angewendete BioMembranfilter-Technologie (MicroClear®) garantiert mit seiner Barrierewirkung eine vollständige Separation der Biomasse von dem gereinigten Grauwasser. Somit kann ein Klarwasser frei von Feststoffen und ein vollständiger Bakterien- und Virenrückhalt, mit einer Rückhalterate von 99,9999 %, garantiert werden. Der Gesamtreinigungsprozess setzt sich aus der biologischen Reinigung und der Ultrafiltration (MBR-Membranbioreaktor) zusammen und wird danach im Klarwasserbehälter gespeichert.
Resultat:
Es wird ein hochwertiges, hygienisch unbedenkliches Betriebswasser erzeugt und kann somit eingesetzt werden, wo nicht unbedingt eine Trinkwasserqualität notwendig ist:
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung - Reinigungszwecke
- Wäsche waschen
Einsatzorte für Grauwassernutzungsanlagen
Wartung
1. Allgemeines
Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Anlagen müssen stets betriebsbereit sein.
Betrieb und Wartung sind so einzurichten, dass
· alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung
bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;
· mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Unterbringung von Schlamm;
· die Anlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;
· keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästigende Gerüche auftreten.
Der Betrieb der Kleinkläranlage ist von einem Sachkundigen durchzuführen. Der Betreiber ist nach vorheriger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Anlage Sachkundiger. Er hat alle erforderlichen Aufgaben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.
Die Wartung und die Untersuchung der Kleinkläranlage auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit haben mindestens im Abstand von etwa zwei Jahren (im Abstand von ca. 24 Monaten) durch einen Fachkundigen zu erfolgen, wobei die erste Wartung von technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen in 2010 stattfinden soll. Kleinkläranlagen, die eine Bauartzulassung besitzen, sind weiterhin entsprechend der Zulassung zu betreiben, zu untersuchen und zu warten. Die Auflagen im Erlaubnisbescheid bezüglich der Wartung sind zu beachten.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist bei allen Anlagen, die mit einer biologischen Nachbehandlung nachgerüstet wurden, erforderlich.
Über die Wartung ist ein Protokoll zu erstellen, dessen Mindestinhalt in der Anlage 5 abgebildet ist. Das Protokoll ist dem Betreiber auszuhändigen und von diesem sechs Jahre aufzubewahren. Ferner ist das Wartungsprotokoll in digitaler Form der unteren Wasserbehörde und der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu übersenden.
Werden bei der Wartung durch den Fachkundigen geringfügige Mängel oder Schäden festgestellt, sollten diese vom Fachkundigen behoben werden. Der Fachkundige hat die Mängel und Schäden der unteren Wasserbehörde erst dann zu melden, wenn der Betreiber die Mängel nicht beseitigen will.
Grundsätzlich bestehen für den Betreiber / die Betreiberin folgende Verpflichtungen:
· Die Betreiberin / der Betreiber der Anlage ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Kleinkläranlage und für eine ausreichende Reinigung des Abwassers verantwortlich
· Verstopfungen und bauliche Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
· Die Warnanlage für die Abwasserhebepumpen in der technischen Anlage ist wöchentlich auf ihre Funktion zu prüfen.
· Störungen bei den Abwassertauchpumpen sind sofort zu beseitigen. Wenn die Abwassertauchpumpen bei Tropfkörperanlagen nicht in Betrieb sind, ist der Tropfkörper außer Funktion und verschlammt sehr schnell.
Altanlagen mit einer biologischen Nachreinigungsstufe können solange weiter betrieben werden, bis die Anforderungen der Abwasserverordnung (belegt durch Qualitätsuntersuchungen am Ablauf - Probenahme durch den Fachkundigen) nicht mehr erfüllt werden. Werden die Qualitätsanforderungen auch bei Wiederholungsmessungen nicht mehr eingehalten, ist die Anlage zu sanieren bzw. zu erneuern.
Die Betriebszeit, die eine technisch unbelüftete Nachbehandlungsanlage ohne Qualitätskontrolle (Beprobung am Ablauf - CSB-Analyse) betrieben werden kann, beträgt 10 Jahre. Nach dieser Betriebszeit ist erstmalig (und dann im Abstand von 2 Jahren) eine Qualitätsüberwachung des Ablaufs durch einen Fachkundigen durchzuführen.
An der Untergrundverrieselung ist nach einer Betriebszeit von 10 Jahren (und dann im Abstand von 10 Jahren) eine optische Untersuchung der Sickerstränge (auf Einwuchs, Einbruch etc.) durchzuführen. Die Sickerstränge sind alle zwei Jahre zu spülen, um Verstopfungen zu vermeiden und die „Ablaufwerte“ zu optimieren.
2. Fachkundige
Fachkundige sind Personen, die an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. DWAFortbildungslehrgänge im Bereich Kleinkläranlagen) über die notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung verfügen und eine entsprechende Prüfungsbescheinigung auf Verlangen vorlegen können. Die Wartung der gesamten Kleinkläranlage kann auch vom Entschlammer, sofern dieser Fachkundiger ist und den o. g. Nachweis vorlegen kann, zusammen mit der Schlammentnahme erfolgen.
3. Vorklärung
Der Wartungsumfang der Vorklärung der technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen ist im Anhang 4 beschrieben.
Bei der Wartung ist auch die Fäkalschlammhöhe in allen Kammern zu bestimmen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass eine Schlammmenge von 50 % der ersten Kammer erreicht ist, ist die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft unverzüglich zu informieren. Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft veranlasst in diesem Fall eine Sonderabfuhr / Bedarfsabfuhr. Fäkalschlamm (aus der Vorklärung) besteht aus Schwimm- und Bodenschlamm. Der Fäkalschlamm sammelt sich in einem kurzen Zeitraum (zukünftig innerhalb von zwei Jahren) in der Mehrkammergrube an und ist nicht ausgefault und nicht stabilisiert. Der Fäkalschlamm muss daher vor einer endgültigen Beseitigung einer Abwasserbeseitigungsanlage zugeleitet und dort behandelt (stabilisiert) werden.
4. Schlammentnahme aus der Vorklärung
Neben der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr ist auch die Regelabfuhr zulässig. Beide Abfuhrvarianten sind gleichberechtigt.
Hinsichtlich der Schlammentnahme bei technisch unbelüfteten Nachreinigungssystemen ist bei den zum Einsatz kommenden Mehrkammergruben zwischen Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaulgruben zu unterscheiden.
· Mehrkammerabsetzgruben sind bei der Schlammentnahme generell vollständig zu entleeren, d. h. der gesamte Grubeninhalt ist vollständig zu räumen.
· Mehrkammerausfaulgruben sind nicht vollständig zu entleeren sondern zu entschlammen, d. h. es soll ein vermischter Restschlamm (durchmischter Bodenschlamm) von ca. 30 cm Höhe in der ersten Kammer der Grube verbleiben, der als Impfschlamm zur Vorreinigung des anfallenden Abwassers dient.
4.1. Entschlammung von Mehrkammerausfaulgruben
Bei der Entschlammung sind zunächst die Schwimmschlammdecken aller Kammern zu entfernen. Anschließend ist der abgesetzte Bodenschlamm durch Bestreichen des Grubenbodens der ersten Kammer mit der Schlammentnahmeeinrichtung weitgehend abzusaugen. Die Schlammentnahme hat mit einem System zu erfolgen, das es ermöglicht, die Absaugevorrichtung (Saugeschlauch) gezielt über den Boden zu führen (z. B. mit einem starren Rohr o. ä.). Wenn durch die Wartung festgestellt wurde, dass in den Kammern 2 und / oder 3 Bodenschlamm vorhanden ist, so ist dieser ebenfalls durch Bestreichen des Grubenbodens mit der Schlammentnahmeeinrichtung abzusaugen. Wurde bei der Wartung in den Kammern 2 und / oder 3 kein Bodenschlamm festgestellt, so kann dieser Vorgang für die entsprechenden Kammern entfallen. Nach der Schlammentnahme sollte in der ersten Kammer ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben. Die Kammern der Grube sind nach Entschlammung umgehend wieder mit Wasser zu füllen.
Primäres Ziel der Entschlammung ist, den Fäkalschlamm (Schwimm- und Bodenschlamm) aus der Mehrkammerausfaulgrube zu entfernen, damit der Reinigungsprozess des anfallenden Abwassers nicht beeinträchtigt wird. Dies erfolgt dabei in jedem Fall unter mit einem mehr oder weniger großen Anteil von Wasser aus der Flüssigphase. Da es verfahrenstechnisch nicht möglich ist, nur den reinen Schwimm- und Bodenschlamm aus der Mehrkammerausfaulgrube abzusaugen, kann es vorkommen, dass bei der Entschlammung neben dem angefallenen Schlamm auch die komplette Flüssigphase, bis auf die 30 cm Impfschlammschicht in der ersten Kammer, entnommen wird. Dies ist fachlich und rechtlich nicht zu beanstanden.
Abweichend vom beschriebenen Entschlammungsvorgang sind auch weiterhin die beiden alternativen Entschlammungsverfahren KSE-System der Firma Moos (Zugabe von Polymeren und Rückleitung des Filtratwassers in die Grube) und SAB-Verfahren (getrennte Absaugung von Fäkalschlamm und Flüssigkeit, Rückleitung der Flüssigkeit in die Grube) zulässig.
4.2 Regelentschlammung bzw. -entleerung
· Die Regelabfuhr der Vorklärung ist nur für technisch unbelüftete Nachreinigungssysteme zulässig.
· Bei dieser Art der Entschlammung / Entleerung sind Mehrkammerabsetzgruben mindestens alle zwei Jahre vollständig zu entleeren.
· Nachgerüstete Mehrkammerausfaulgruben sind mindestens alle zwei Jahre wie oben beschrieben zu entschlammen.
· Nicht nachgerüstete Altanlagen (Mehrkammerabsetz- und -ausfaulgruben), die nicht den Vorgaben der DIN 4261 Teil 1 vom Februar 1991 entsprechen, sind nach Bedarf, mindestens jährlich, zu entleeren bzw. zu entschlammen.
· Bei einem übermäßigen Schlammanfall (mehr als 50 % der ersten Kammer der Mehrkammergrube) innerhalb von zwei Jahren sind diese Anlagen ggf. im Rahmen einer Sonderabfuhr auch häufiger zu entschlammen.
· Eine Verlängerung des regelmäßigen Entschlammungs- / Entleerungsintervalls ist nicht möglich.
4.3 Bedarfsorientierte Schlammentnahme
· Die bedarfsorientierte Schlammentnahme der Vorklärung ist für alle Nachreinigungssysteme zulässig, sofern eine Bauartzulassung dem nicht entgegensteht.
· Beim Einsatz der bedarfsorientierten Schlammabfuhr liegt es in der Zuständigkeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft, das Erfordernis der Entschlammung zu ermitteln. Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft kann sich dazu der Angaben des Fachkundigen bedienen, der die Wartung durchführt.
· Es hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung in allen Kammern stattzufinden. Derjenige, der die Schlammhöhenbestimmung durchführt, hat
· die jeweiligen Höhen zu notieren,
· die prozentuale Schlammhöhe zu errechnen,
· abzuschätzen, ob bis zur nächsten Messung die Schlammmenge von 50 % der ersten Kammer erreicht wird, und
· die ermittelten / errechneten Daten der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu übermitteln.
Wird eine Schlammmenge von 50 % in der ersten Kammer voraussichtlich bis zur nächsten Messung nicht erreicht, so ist eine Entschlammung der Mehrkammerausfaulgrube zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
· Eine erforderliche Entschlammung ist von der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu veranlassen, wenn eine Schlammmenge von 50 % des Nutzvolumens der ersten Kammer erreicht wird. Mehrkammerabsetzgruben sind in diesem Fall unverzüglich zu entleeren, Mehrkammerausfaulgruben unverzüglich zu entschlammen.
5.Technisch belüftete Nachreinigungseinrichtungen
Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nachklärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.
6. Technisch unbelüftete Kleinkläranlagen
Bei technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen ist der im Anhang 4 aufgeführte Wartungsumfang von einem Fachkundigen durchzuführen.
7. Schlammentnahme aus Abwasserteichen
Neben dem Fäkalschlamm aus der Mehrkammergrube fällt auch in den nachgeschalteten Abwasserteichen Schlamm an. Dieser Schlamm ist aufgrund seiner langen Lagerzeit von 10 bis 15 Jahren stabilisiert, ausgefault und weitestgehend mineralisiert. Daher ist der Schlamm aus einem Abwasserteich nicht mit dem Fäkalschlamm aus der vorgeschalteten Mehrkammergrube zu vergleichen und fachlich nicht als Fäkalschlamm zu bezeichnen. Eine Einleitung in eine kommunale Kläranlage würde diese aufgrund der Schlammeigenschaften nur belasten. Die Schlammqualität verbessert sich durch die Einleitung in eine Abwasserbeseitigungsanlage nicht.
Nach der Klärschlammverordnung ist es zulässig, dass der Schlamm aus unbelüfteten Abwasserteichen landwirtschaftlich verwertet wird. Da der Abwasserteich einer Kleinkläranlage von der Funktions- und Reinigungsweise mit einer unbelüfteten Abwasserteichanlage einer kommunalen Kläranlage vergleichbar ist, sind auch die anfallenden Schlämme vergleichbar. D. h., dass diese Schlämme mit Zustimmung der für den Vollzug der Klärschlammverordnung zuständigen Behörde ohne weitere Stabilisierung landwirtschaftlich verwertet werden können, wobei die spezifischen Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zu beachten sind. Die Schlämme der Abwasserteiche sind dabei wie die Schlämme aus kommunalen Abwasserteichanlagen vor einer Ausbringung auf ihre Inhaltsstoffe zu untersuchen. Lässt es die Schlammqualität zu, besteht die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung. Sollte die Schlammqualität dies nicht zulassen, muss der Schlamm anderweitig entsprechend den Anforderungen des Abfallrechts entsorgt werden.
Glossar:
Abkürzung Erläuterung
WHG Wasserhaushaltsgesetz
LWG Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein
EW Einwohnerwert
DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
CSB Chemischer Sauerstoffbedarf
Masse an gelöstem Sauerstoff, der zur völligen chemischen Oxidation organischer Abwasserinhaltsstoffe benötigt wird Maßzahl zur Bestimmung des Verschmutzungsgrades
BSBB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen
Volumenbezogene Masse an Sauerstoff, die von einer entsprechenden Mikrobiozönose für den aeroben Abbau organischer Abwasserinhaltsstoffe in 5 Tagen bei der Stoffwechseltätigkeit bei 20 °C verbraucht wird.
Maßzahl zur Bestimmung des Verschmutzungsgrades
DN Nennweite (Anschlussmaß) von Rohren in Millimeter
DIBt-Anlagen Durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugelassene serienmäßig hergestellte
Anlage (bauartzugelassene Anlage)
m Meter
l Liter
mg Milligramm
aerob im Beisein von Sauerstoff / Luft
anaerob unter Luft- bzw. Sauerstoffabschluss
Sedimentation Absinken durch Schwerkraft
Flotation Aufstieg durch Auftrieb
Trennverfahren Getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser
Häusliches Schmutzwasser aus Küchen, Waschräumen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen
Schmutzwasser Einrichtungen
Platz für Notizen:
Rechtsverordnungen Häufigkeit, Dauer, Art und Umfang der Probenahme, Untersuchungsverfahren, Aufzeichnung und Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse für die Eigenkontrolle der Gewässerbenutzung und die Überwachung der Anlagen regeln kann.
Die EigenkontrollVO gilt für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Abwasseranlagen einschließlich der Abwassereinleitungen und dadurch beeinflussten Gewässer. Ausgenommen vom Geltungsbereich der Verordnung sind Kleinkläranlagen, Kleineinleitungen aus Zahnarztpraxen, die den Anforderungen des Anhangs 50 der Abwasserverordnung (AbwV) entsprechen müssen, sowie Kleineinleitungen von Leichtstoffabscheidern mit einem Abwasserdurchfluss < 10 l/s. Betreiber von Abwasseranlagen oder Einleiter von Abwasser haben die Abwasseranlagen auf eigene Kosten zu kontrollieren und das Abwasser zu untersuchen.
Zum Umfang der Eigenkontrollpflichten gehören der Nachweis der Funktionssicherheit, der Leistungsnachweis nach bestimmten, für Abwasserkanäle und -leitungen sowie Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen in Anhang 1 der Verordnung geregelten Anforderungen sowie die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle. Über die Ergebnisse der Eigenkontrolle ist für jede Abwasseranlage ein Betriebstagebuch zu führen, wobei Aufzeichnungen zur Überprüfung von Kanälen bis zum Abschluss der folgenden Wiederholungsprüfung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Überprüfung aufbewahrt werden müssen.
Betriebsstörungen, die eine Beeinträchtigung der Leistung der eigenen oder anderer Abwasseranlagen oder eine nachteilige Beeinflussung des Gewässers besorgen lassen, sind in das Betriebstagebuch einzutragen und beim Betreiber nachgeordneter Abwasseranlagen und der zuständigen Wasserbehörde sofort anzuzeigen. Zur Auswertung der Ergebnisse der Eigenkontrolle in einem Kalenderjahr ist bis Ende März des Folgejahres ein Jahresbericht anzufertigen. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit bestimmten Anforderungen oder bestimmter Kapazität besteht eine Einreichungspflicht bei der zuständigen Wasserbehörde. Für die Betreiber von Kanalnetzen gibt es bisher keine solche Vorlageverpflichtung.
Eine Novellierung der EigenkontrollVO wird zur Zeit durch das Föhr für Umwelt und Landwirtschaft vorbereitet.
3. Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen auf Föhr
Anhang 1 der EigenkontrollVO regelt die Eigenkontrollpflichten für Abwasserkanäle und -leitungen sowie Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen. Zum Geltungsbereich gehören alle öffentlichen Kanalisationsanlagen und Kanalisationen von gewerblich genutzten Grundstücken einschließlich der zugehörigen Entlastungs- und Behandlungsanlagen für Regenwasser. Durchzuführende Eigenkontrollen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen entsprechend DIN 1986, Teil 30 vom Januar 1995 erfolgen, soweit die Verordnung keine abweichenden Regelungen trifft.
Für Abwasserkanäle und -leitungen einschließlich Schachtbauwerke werden insbesondere regelmäßige Dichtheitsprüfungen verlangt. Fristen für Erst- und Wiederholungsprüfungen sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Zum Vergleich sind auch die Termine aus der neuen Ausgabe von DIN 1986, Teil 30 vom Februar 2003 angegeben. Es ist davon auszugehen, dass in der geplanten neuen EigenkontrollVO auf diese neue DIN Bezug genommen wird. Für die Prüfung von Kanälen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Fristen.
Tabelle 2: Fristen für die Kanalprüfung nach EigenkontrollVO
optische Inspektion (Kanal-TV, Begehung) ausreichend |
optische Inspektion mit behördlicher Zustimmung |
Wasserdichtheitsprüfung |
Für die Reihenfolge bei der Überprüfung macht die EigenkontrollVO folgende Vorgabe:
1. Kanäle mit besonderer Beeinträchtigung (Alter, Bautechnik, Belastung, Bergbauschäden)
2. Kanäle in exponierter Lage (Wasserschutzgebiete, hoher Grundwasserstand, Fremdwasser, erheblicher Industrieabwasseranteil)
3. Kanäle mit Beeinflussung durch andere Ursachen (z. B. Neuanschlüsse, Straßenbau)
Für Dichtheitsprüfungen wird in der Regel die optische Inspektion mittels Kanalfernsehen oder Begehung als ausreichend angesehen. Für die Wiederholungsprüfung von Kanälen auf gewerblich genutzten Grundstücken vor einer Abwasserbehandlung ist eine Wasserdichtheitsprüfung mit Wasser, Luftüber- oder -unterdruck erforderlich (Tabelle 2).
Zur Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen gehört auch die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle auf Ablagerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch, Färbung u. ä. sowie die Sichtkontrolle der Ein-, Über- und Abläufe von Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen auf Ablagerungen oder Verstopfungen. Bei Anlagen für Re‑
genwasser sind insbesondere auch die technischen Ausrüstungen und installierten Mess- und Regeleinrichtungen regelmäßig auf Funktion zu kontrollieren. Die geforderten Fristen für diese Kontrollen sind Tabelle 3 zu entnehmen.
Tabelle 3: Fristen für die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle und die Kontrolle von Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen nach EigenkontrollVO
Eigenkontrollfrist |
|
Gewässers an der Einleitungsstelle |
|
schmutzwasserführende Kanäle und -leitungen |
vierteljährlich |
Regenwasserkanäle und -leitungen ohne Schmutzwasser |
halbjährlich |
Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen |
|
nach jeder Belastung durch Regenereignisse, mindestens vierteljährlich |
Kontrollergebnisse und Messdaten sind im Betriebstagebuch aufzuzeichnen und in einem Jahresbericht zusammenzufassen. Eine Übersicht der geforderten Eintragungen ins Betriebstagebuch gibt Tabelle 4. Die Ergebnisse von Kontrollen und Messungen sind auch im Kanalkataster zu dokumentieren, das mindestens folgende Angaben beinhalten muss:
· Art, Größe und Ausstattung der Bauwerke,
· Lage und eigentumsrechtliche Angaben,
· Zeitpunkt der Errichtung bzw. Sanierung und
· Ergebnisse der optischen Inspektion bzw. Dichtheitsprüfung. Klärschlamm Kompostierung SBR vollbiologische Kleinklläranlage Wartung SBR Kleinkläranlage Wartungsvertrag Klärgrube Sanierung Kunststoff Sammelgrube Abwasseranlage Dichtheitsprüfung Kläranlagenwartung Pflanzenkläranlage Schenefeld Steinburg Klärteich Tabelle 4: Nach EigenkontrollVO erforderliche Angaben im Betriebstagebuch
Eintragungen ins Betriebstagebuch
· Zeitpunkt, Ergebnis, Art und Kanalabschnitt der Dichtheitsprüfung · Name des Verantwortlichen · Maßnahmen zur Mängelbeseitigung mit Terminen · Zeitpunkt und Ergebnis der Überprüfung der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen · Zeitpunkt und Ergebnis von Wartungs- und Reinigungsarbeiten, die für den Betrieb der Abwasseranlagen bedeutsam sind · Besondere Vorkommnisse bei der Abwasserableitung und getroffene Maßnahmen Zeitpunkt und Ergebnis durchgeführter behördlicher Kontrollen des Betriebstagebuchs Schenefeld Kreis Steinburg Schleswig-Holstein Klärteich Pflanzenkläranlage selber bauen Festbett Kleinkläranlage SBR Anlage Pumpenschacht Abwasser-Pumpe Kunststoff Klärgrube Sanierung Abwasser Kunststoff abflusslose Sammelgrube Dichtheitsprüfung Abwasser Zeitpunkt und Ergebnis der Sichtkontrollen am Gewässer |
Lageplan der Leitungsführungen (Übersichtsskizze) beifügen
4. Stand der Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen in Sachsen
Die Eigenkontrollverordnung enthält für Kanalisationsanlagen detaillierte Vorgaben für regelmäßig durchzuführende Eigenkontrollen. Entsprechend den technischen Regeln für Betrieb und Unterhaltung der Kanalisation ist eine genaue Kenntnis des Ist-Zustandes die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Sanierungsplanung. vollbiologische Kleinkläranlage Festbett Kläranlage Wartung Wartungsvertrag Abwasser Dichtheitsprüfung Pflanzenkläranlage selbst bauen Schenefeld Kreis Steinburg Klärbeet Wartung Kläranlagen-Wartung Festbett SBR Tropfkörper Klärteich Filtergraben Der stichprobenartigen Erfassung des Standes der Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und -leitungen bei ausgewählten kommunalen Aufgabenträgern sowie industriell-gewerblichen Einleitern in Schleswig-Holstein , Föhr, dient ein Projekt des LfUG, das zur Zeit bearbeitet wird. Aus den erhobenen Angaben soll eine Situationsabschätzung hinsichtlich Eigenkontrolle, Zustand und Sanierung von öffentlichen und gewerblichen Kanalisationen vorgenommen werden, und es sind Handlungsempfehlungen abzuleiten. Schenefeld Kreis Steinburg Schleswig-Holstein vollbiologische Kleinkläranlage Wartung SBR Hauskläranlage Abwasser Kunststoff abflusslose Sammelgrube SBR Kleinkläranlage Wartung Ausfaulgrube Pumpenschacht Dichtheitsprüfung Abflussleitungen Abwasser Bestandteil des Vorhabens ist die Entwicklung und Testung eines geeigneten Datenblattes, mit dem wichtige Angaben zu durchgeführten Eigenkontrollen, zum Zustand der Kanalisation und zu ausgeführten Sanierungsmaßnahmen erfasst werden können. Das Datenblatt kann zukünftig im Rahmen der jährlich zu erstellenden Eigenkontrollberichte genutzt werden.
KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgeführten Städte, Kreise und gemeinden kostenfrei.
Aasbüttel Achterwehr Achtrup Aebtissinwisch Agethorst Ahlefeld-Bistensee Ahneby Ahrensbök Ahrensburg Ahrenshöft Ahrenviöl Ahrenviölfeld Albersdorf |
Albsfelde Alkersum Almdorf Alt Bennebek Alt Duvenstedt Altenhof Altenholz Altenkrempe Altenmoor Alt Mölln Alveslohe Ammersbek Appen |
Arkebek Arlewatt Armstedt Arnis Arpsdorf Ascheberg (Holstein) Ascheffel Aukrug Aumühle Ausacker Auufer Aventoft Averlak |
Bad Bramstedt Badendorf Bad Oldesloe Bad Schwartau Bad Segeberg Bahrenfleth Bahrenhof Bäk Bälau Bargenstedt Bargfeld-Stegen Bargstall Bargstedt Bargteheide Bargum Bark Barkelsby Barkenholm Barlt Barmissen Barmstedt Barnitz Barsbek Barsbüttel Basedow Basthorst Bebensee Behlendorf Behrendorf Behrensdorf (Ostsee) Beidenfleth Bekdorf Bekmünde Belau Beldorf Bendfeld Bendorf Bergenhusen Bergewöhrden Beringstedt Berkenthin Beschendorf Besdorf Besenthal |
Bevern Bilsen Bimöhlen Bissee Blekendorf Bliestorf Blomesche Wildnis Blumenthal Blunk Böel Bohmstedt Böhnhusen Bokel (bei Rendsburg) Bokel (Kr. Pinneberg) Bokelrehm Bokholt-Hanredder Bokhorst Böklund Boksee Bollingstedt Bondelum Bönebüttel Bönningstedt Boostedt Bordelum Bordesholm Boren Borgdorf-Seedorf Borgstedt Borgsum Borgwedel Börm Bornholt Bornhöved Börnsen Borsfleth Borstel (Holstein) Borstel-Hohenraden Borstorf Bosau Bosbüll Bösdorf Bothkamp Bovenau |
Böxlund Braak Braderup Brammer Bramstedtlund Brande-Hörnerkirchen Brebel Bredenbek Bredstedt Breiholz Breitenberg Breitenburg Breitenfelde Brekendorf Breklum Brickeln Brinjahe Brodersby (Angeln) Brodersby (Schwansen) Brodersdorf Brokdorf Brokstedt Bröthen Brügge Brunsbek Brunsbüttel Brunsmark Brunstorf Büchen Buchholz (Dithmarschen) Buchholz (bei Ratzeburg) Buchhorst Büdelsdorf Bühnsdorf Bullenkuhlen Bünsdorf Bunsoh Burg (Dithmarschen) Busdorf Busenwurth Büsum Büsumer Deichhausen Büttel |
Christiansholm |
Christinenthal |
Dagebüll Dägeling Dahme Dahmker Daldorf Dalldorf Damendorf Damlos Dammfleth Damp Damsdorf Dänischenhagen |
Dannau Dannewerk Dassendorf Dätgen Delingsdorf Dellstedt Delve Dersau Diekhusen-Fahrstedt Dingen Dobersdorf Dollerup |
Dollrottfeld Dörnick Dörphof Dörpling Dörpstedt Drage (Nordfriesland) Drage (Steinburg) Dreggers Drelsdorf Düchelsdorf Dunsum Duvensee |
Eckernförde Ecklak Eddelak Eggebek Eggstedt Ehndorf Einhaus Eisendorf Ekenis Elisabeth-Sophien-Koog Ellerau |
Ellerbek Ellerdorf Ellerhoop Ellhöft Ellingstedt Elmenhorst (Lauenburg) Elmenhorst (Stormarn) Elmshorn Elpersbüttel Elsdorf-Westermühlen Elskop |
Embühren Emkendorf Emmelsbüll-Horsbüll Engelbrechtsche Wildnis Enge-Sande Epenwöhrden Erfde Escheburg Esgrus Eutin |
Fahrdorf Fahren Fahrenkrug Fargau-Pratjau Fedderingen Fehmarn Felde Feldhorst Felm Fiefbergen |
Fitzbek Fitzen Fleckeby Flensburg Flintbek Fockbek Föhrden-Barl Fredeburg Fredesdorf Freienwill |
Fresendelf Frestedt Friedrichsgabekoog Friedrichsgraben Friedrichsholm Friedrichskoog Friedrichstadt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog Fuhlendorf Fuhlenhagen |
Galmsbüll Gammelby Garding Garding, Kirchspiel Gaushorn Geesthacht Gelting Geltorf Geschendorf Gettorf Giekau Giesensdorf Glasau Glinde Glücksburg (Ostsee) Glückstadt Glüsing Gnutz Göhl Gokels Goldebek Goldelund Göldenitz Goltoft Gönnebek Goosefeld |
Göttin Grabau (Lauenburg) Grabau (Stormarn) Grambek Grande Grauel Grebin Gremersdorf Grevenkop Grevenkrug Gribbohm Grinau Gröde Grödersby Grömitz Grönwohld Großbarkau Groß Boden Groß Buchwald Groß Disnack Großenaspe Großenbrode Großenrade Großensee Großenwiehe |
Groß Grönau Großhansdorf Großharrie Groß Kummerfeld Groß Niendorf Groß Nordende Groß Offenseth-Aspern Groß Pampau Groß Rheide Groß Rönnau Groß Sarau Groß Schenkenberg Großsolt Groß Vollstedt Groß Wittensee Grothusenkoog Grove Groven Grube Grundhof Güby Gudendorf Gudow Gülzow Güster |
Haale Haby Hadenfeld Hagen Halstenbek Hamberge Hamdorf Hamfelde (Lauenburg) Hamfelde (Stormarn) Hammoor Hamwarde Hamweddel Handewitt Hanerau-Hademarschen Hardebek Harmsdorf (Lauenburg) Harmsdorf (Ostholstein) Harrislee Hartenholm Haselau Haseldorf Haselund Hasenkrug Hasenmoor Hasloh Hasselberg Haßmoor Hattstedt Hattstedtermarsch Havekost Havetoft Havetoftloit Hedwigenkoog Heede Heide Heidekamp Heidgraben |
Heidmoor Heidmühlen Heikendorf Heiligenhafen Heiligenstedten Heiligenstedtenerkamp Heilshoop Heinkenborstel Heist Helgoland Hellschen-Heringsand-Unterschaar Helmstorf Helse Hemdingen Hemme Hemmingstedt Hennstedt (Dithmarschen) Hennstedt (Steinburg) Henstedt-Ulzburg Heringsdorf Herzhorn Hetlingen Hillgroven Hingstheide Hitzhusen Hochdonn Hodorf Hoffeld Högel Högersdorf Högsdorf Hohenaspe Hohenfelde (Kr. Plön) Hohenfelde (Steinburg) Hohenfelde (Stormarn) Hohenhorn |
Hohenlockstedt Hohenwestedt Hohn Höhndorf Hohwacht (Ostsee) Hoisdorf Hollenbek Hollingstedt (bei Delve) Hollingstedt (Treene) Holm (Kr. Pinneberg) Holm (Nordfriesland) Holstenniendorf Holt Holtsee Holzbunge Holzdorf Honigsee Hooge Hornbek Hörnum (Sylt) Horst (Holstein) Horst (Lauenburg) Horstedt Hörsten Hörup Hövede Hude Huje Hummelfeld Humptrup Hürup Husby Hüsby Husum Hüttblek Hütten |
Idstedt Immenstedt (bei Albersdorf) |
Immenstedt (Nordfriesland) Itzehoe |
Itzstedt |
Jagel Jahrsdorf Janneby Jardelund |
Jerrishoe Jersbek Jevenstedt Joldelund |
Jörl Jübek Juliusburg |
Kaaks Kabelhorst Kaisborstel Kaiser-Wilhelm-Koog Kaltenkirchen Kalübbe Kampen (Sylt) Kankelau Kappeln Karby Karlum Karolinenkoog Kasseburg Kasseedorf Kastorf Katharinenheerd Kattendorf Kayhude Kellenhusen (Ostsee) Kellinghusen Kiebitzreihe Kiel Kiesby Kirchbarkau Kirchnüchel Kisdorf Kittlitz Klamp Klanxbüll Klappholz |
Klein Barkau Klein Bennebek Klein Gladebrügge Klein Nordende Klein Offenseth-Sparrieshoop Klein Pampau Klein Rheide Klein Rönnau Klein Wesenberg Klein Wittensee Klein Zecher Klempau Kletkamp Kleve (Dithmarschen) Kleve (Kr. Steinburg) Klinkrade Klixbüll Koberg Köhn Koldenbüttel Kolkerheide Kollmar Kollmoor Kölln-Reisiek Kollow Königshügel Kosel Köthel (Lauenburg) Köthel (Stormarn) |
Kotzenbüll Krempdorf Krempe Krempel Kremperheide Krempermoor Krems II Krogaspe Krokau Kronprinzenkoog Kronsgaard Kronshagen Kronsmoor Kropp Kröppelshagen-Fahrendorf Krukow Krummbek Krummendiek Krummesse Krummwisch Krumstedt Krüzen Kuddewörde Kuden Kudensee Kühren Kühsen Kükels Kulpin Kummerfeld |
Labenz Laboe Ladelund Lägerdorf Lammershagen Landrecht Landscheide Langballig Langeln Langeneß Langenhorn Langenlehsten Langstedt Langwedel Lankau Lanze Lasbek Latendorf Lauenburg/Elbe |
Lebrade Leck Leezen Lehe Lehmkuhlen Lehmrade Lensahn Lentföhrden Lexgaard Lieth Linau Lindau Linden Lindewitt List Lockstedt Lohbarbek Lohe-Föhrden Lohe-Rickelshof |
Loit Looft Loop Loose Löptin Lottorf Löwenstedt Lübeck Lüchow Luhnstedt Lunden Lürschau Lütau Lütjenburg Lütjenholm Lütjensee Lütjenwestedt Lutterbek Lutzhorn |
Maasbüll Maasholm Malente Manhagen Marne Marnerdeich Martensrade Mechow Meddewade Medelby Meezen Meggerdorf Mehlbek |
Meldorf Melsdorf Meyn Midlum Mielkendorf Mildstedt Möhnsen Mohrkirch Molfsee Mölln Mönkeberg Mönkhagen Mönkloh |
Moordiek Moorhusen Moorrege Mörel Mözen Mucheln Mühbrook Mühlenbarbek Mühlenrade Munkbrarup Münsterdorf Müssen Mustin |
Nahe Nebel Negenharrie Negernbötel Nehms Nehmten Neritz Nettelsee Neuberend Neudorf-Bornstein Neu Duvenstedt Neuenbrook Neuendeich Neuendorf b. Elmshorn Neuendorf-Sachsenbande Neuengörs Neuenkirchen Neufeld Neufelderkoog Neukirchen (Nordfriesland) |
Neukirchen (Ostholstein) Neumünster Neustadt in Holstein Neuwittenbek Neversdorf Nieblum Niebüll Nieby Nienborstel Nienbüttel Niendorf bei Berkenthin Niendorf/ Stecknitz Nienwohld Niesgrau Nindorf (bei Hohenwestedt) Nindorf (bei Meldorf) Noer Norddeich Norddorf auf Amrum |
Norderbrarup Norderfriedrichskoog Norderheistedt Nordermeldorf Norderstapel Norderstedt Norderwöhrden Nordhackstedt Nordhastedt Nordstrand Norstedt Nortorf Nortorf (Steinburg) Nottfeld Nübbel Nübel Nusse Nutteln Nützen |
Ockholm Odderade Oelixdorf Oering Oersberg Oersdorf Oeschebüttel Oesterdeichstrich Oesterwurth Oevenum Oeversee Offenbüttel Oldenborstel |
Oldenburg in Holstein Oldenbüttel Oldendorf Oldenhütten Oldenswort Oldersbek Olderup Oldsum Osdorf Ostenfeld (Husum) Ostenfeld (Rendsburg) Osterby (Kr. Rendsburg-Eckernförde) |
Osterby (Kr. Schleswig-Flensburg) Osterhever Osterhorn Oster-Ohrstedt Osterrade Osterrönfeld Osterstedt Ostrohe Oststeinbek Ottenbüttel Ottendorf Owschlag |
Padenstedt Pahlen Panker Panten Passade Peissen Pellworm Pinneberg Plön |
Pogeez Poggensee Pohnsdorf Pölitz Pommerby Poppenbüll Pöschendorf Postfeld |
Poyenberg Prasdorf Preetz Prinzenmoor Prisdorf Probsteierhagen Pronstorf Puls |
Quarnbek Quarnstedt |
Quern Quickborn (Dithmarschen) |
Quickborn (Kr. Pinneberg) |
Raa-Besenbek Rabel Rabenholz Rabenkirchen-Faulück Rade (Steinburg) Rade b. Hohenwestedt Rade b. Rendsburg Ramhusen Ramstedt Rantrum Rantzau Rastorf Ratekau Rathjensdorf Ratzeburg Rausdorf Reesdorf |
Reher Rehhorst Rehm-Flehde-Bargen Reinbek Reinfeld (Holstein) Reinsbüttel Rellingen Remmels Rendsburg Rendswühren Rethwisch (Steinburg) Rethwisch (Stormarn) Reußenköge Rickert Rickling Riepsdorf |
Rieseby Ringsberg Risum-Lindholm Ritzerau Rodenäs Rodenbek Rohlstorf Römnitz Rondeshagen Rosdorf Roseburg Rüde Rügge Ruhwinkel Rumohr Rümpel |
Sahms Salem Sandesneben Sankt Annen Sankt Margarethen Sankt Michaelisdonn Sankt Peter-Ording Sarlhusen Sarzbüttel Satrup Saustrup Schaalby Schacht-Audorf Schackendorf Schafflund Schafstedt Schalkholz Scharbeutz Schashagen Scheggerott Schellhorn Schenefeld (Kr. Pinneberg) Schenefeld (Kr. Steinburg) Schieren Schierensee Schillsdorf Schinkel Schiphorst Schlesen Schleswig Schlichting Schlotfeld Schmalensee Schmalfeld Schmalstede Schmedeswurth Schmilau Schnakenbek Schnarup-Thumby Schönbek Schönberg (Holstein) Schönberg (Lauenburg) Schönhorst Schönkirchen Schönwalde am Bungsberg Schretstaken Schrum |
Schuby Schulendorf Schülldorf Schülp (Dithmarschen) Schülp b. Nortorf Schülp b. Rendsburg Schürensöhlen Schwabstedt Schwartbuck Schwarzenbek Schwedeneck Schwentinental Schwesing Schwissel Seedorf (Kr. Segeberg) Seedorf (Lauenburg) Seefeld Seester Seestermühe Seeth Seeth-Ekholt Sehestedt Selent Selk Seth Siebenbäumen Siebeneichen Siek Sierksdorf Sierksrade Sievershütten Sieverstedt Siezbüttel Silberstedt Silzen Simonsberg Sirksfelde Sollerup Sollwitt Sommerland Sönnebüll Sophienhamm Sören Sörup Sprakebüll Stadum Stafstedt |
Stakendorf Stangheck Stapelfeld Stedesand Steenfeld Stein Steinberg Steinbergkirche Steinburg Steinfeld Steinhorst Stelle-Wittenwurth Sterley Sterup Stipsdorf Stockelsdorf Stocksee Stolk Stolpe Stoltebüll Stoltenberg Stördorf Störkathen Strande Strübbel Struckum Strukdorf Struvenhütten Struxdorf Stubben Stuvenborn Süderau Süderbrarup Süderdeich Süderdorf Süderende Süderfahrenstedt Süderhackstedt Süderhastedt Süderheistedt Süderhöft Süderlügum Südermarsch Süderstapel Sülfeld Süsel Sylt |
Taarstedt Tackesdorf Talkau Tangstedt (Kr. Pinneberg) Tangstedt (Stormarn) Tappendorf Tarbek Tarp Tasdorf Tastrup Tating Techelsdorf Tellingstedt Tensbüttel-Röst Tensfeld |
Tetenbüll Tetenhusen Thaden Thumby Tielen Tielenhemme Timmaspe Timmendorfer Strand Tinningstedt Todenbüttel Todendorf Todesfelde Tolk Tönning |
Tornesch Tramm Trappenkamp Travenbrück Travenhorst Traventhal Treia Tremsbüttel Trennewurth Trittau Tröndel Tümlauer-Koog Tüttendorf Twedt |
Uelsby Uelvesbüll |
Uetersen Ulsnis |
Uphusum Utersum |
Vaale Vaalermoor |
Viöl Vollerwiek |
Vollstedt Volsemenhusen |
Waabs Wacken Wagersrott Wahlstedt Wahlstorf Wakendorf I Wakendorf II Walksfelde Wallen Wallsbüll Wanderup Wangelau Wangels Wankendorf Wapelfeld Warder Warnau Warringholz Warwerort Wasbek Wattenbek Weddelbrook Weddingstedt Wedel Weede Wees Weesby Welmbüttel Welt Wendtorf |
Wennbüttel Wenningstedt-Braderup (Sylt) Wensin Wentorf (Amt Sandesneben) Wentorf bei Hamburg Wesenberg Wesselburen Wesselburener Deichhausen Wesselburenerkoog Wesseln Westensee Westerau Westerborstel Westerdeichstrich Westerhever Westerholz Westerhorn Westermoor Wester-Ohrstedt Westerrade Westerrönfeld Westre Wewelsfleth Wiedenborstel Wiemersdorf Wiemerstedt Wiershop Willenscharen Wilster |
Windbergen Windeby Winnemark Winnert Winseldorf Winsen Wisch (Holstein) Wisch (Nordfriesland) Witsum Wittbek Wittdün auf Amrum Wittenbergen Wittenborn Wittmoldt Witzeeze Witzhave Witzwort Wobbenbüll Wohlde Wohltorf Wöhrden Wolmersdorf Woltersdorf Worth Wrist Wrixum Wrohm Wulfsmoor Wyk auf Föhr |
Zarpen |