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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Grauwasserrecykling

Hintergrund - Wasserknappheit

Die Verfügbarkeit von Wasser in Trinkwasserqualität stellt in einigen Regionen der Welt zum Teil dramatische Probleme dar. Gleichzeitig liegt weiterhin ein kontinuier­lich steigender Wasserverbrauch vor, somit sind eine Verbesserung des Wasserma­nagements und Investitionen in Wasser sparende Technologien nahezu zwangsläufig. Eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser spielt daher eine immer größere Rolle.

Grauwassernutzung

Ein Lösungsansatz bietet die Grauwassernutzung, wobei wir eine mehrfache Nutzung des Wasser im Haushalt anstreben. Dabei soll auch eine Senkung der stetig steigen­den Wasser- und Abwasserkosten einhergehen.

Grauwasser?

Grauwasser ist Teil der häuslichen Abwässer, welches frei von Fäkalien und hoch belastetem Küchenabwasser ist. Dabei handelt es sich um die Abwässer der Körper­hygiene, d.h. aus Duschen, Badewannen und Handwaschbecken, welches mit Hilfe eines separaten Leitungsnetzes erfasst bzw. verteilt wird. Grauwasser ist eine nahe­zu unerschöpfliche Ressource, da es witterungsunabhängig erzeugt wird.

Wirkprinzip der GreenLife Grauwassernutzungs-Anlagen

Die angewendete BioMembranfilter-Technologie (MicroClear®) garantiert mit seiner Barrierewirkung eine vollständige Separation der Biomasse von dem gereinigten Grauwasser. Somit kann ein Klarwasser frei von Feststoffen und ein vollständiger Bakterien- und Virenrückhalt, mit einer Rückhalterate von 99,9999 %, garantiert werden. Der Gesamtreinigungsprozess setzt sich aus der biologischen Reinigung und der Ultrafiltration (MBR-Membranbioreaktor) zusammen und wird danach im Klarwasserbehälter gespeichert.

Resultat:

Es wird ein hochwertiges, hygienisch unbedenkliches Betriebswasser erzeugt und kann somit eingesetzt werden, wo nicht unbedingt eine Trinkwasserqualität notwen­dig ist:

- Toilettenspülung

- Gartenbewässerung - Reinigungszwecke

- Wäsche waschen

Einsatzorte für Grauwassernutzungsanlagen

Wartung


1. Allgemeines

Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Anlagen müs­sen stets betriebsbereit sein.

Betrieb und Wartung sind so einzurichten, dass

·     alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung
bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;

·     mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Un­terbringung von Schlamm;

·     die Anlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funk­tion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;

·     keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästi­gende Gerüche auftreten.

Der Betrieb der Kleinkläranlage ist von einem Sach­kundigen durchzuführen. Der Betreiber ist nach vorheriger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Anlage Sachkundiger. Er hat alle erforderlichen Aufga­ben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.

Die Wartung und die Untersuchung der Kleinkläranlage auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit haben mindestens im Abstand von etwa zwei Jahren (im Abstand von ca. 24 Monaten) durch einen Fachkundigen zu erfolgen, wobei die erste Wartung von technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen in 2010 stattfinden soll. Kleinkläranlagen, die eine Bau­artzulassung besitzen, sind weiterhin entsprechend der Zulassung zu betreiben, zu untersuchen und zu warten. Die Auflagen im Erlaubnisbescheid bezüglich der War­tung sind zu beachten.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist bei allen Anlagen, die mit einer biologischen Nachbehandlung nachgerüstet wurden, erforderlich.

Über die Wartung ist ein Protokoll zu erstellen, dessen Mindestinhalt in der Anlage 5 abgebildet ist. Das Proto­koll ist dem Betreiber auszuhändigen und von diesem sechs Jahre aufzubewahren. Ferner ist das Wartungs­protokoll in digitaler Form der unteren Wasserbehörde und der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu übersenden.

Werden bei der Wartung durch den Fachkundigen geringfügige Mängel oder Schäden festgestellt, sollten diese vom Fachkundigen behoben werden. Der Fach­kundige hat die Mängel und Schäden der unteren Wasserbehörde erst dann zu melden, wenn der Betrei­ber die Mängel nicht beseitigen will.


Grundsätzlich bestehen für den Betreiber / die Betrei­berin folgende Verpflichtungen:

·     Die Betreiberin / der Betreiber der Anlage ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Kleinkläranlage und für eine ausreichende Reini­gung des Abwassers verantwortlich

·     Verstopfungen und bauliche Schäden sind unver­züglich zu beseitigen.

·     Die Warnanlage für die Abwasserhebepumpen in der technischen Anlage ist wöchentlich auf ihre Funktion zu prüfen.

·     Störungen bei den Abwassertauchpumpen sind sofort zu beseitigen. Wenn die Abwassertauch­pumpen bei Tropfkörperanlagen nicht in Betrieb sind, ist der Tropfkörper außer Funktion und ver­schlammt sehr schnell.

Altanlagen mit einer biologischen Nachreinigungsstufe können solange weiter betrieben werden, bis die An­forderungen der Abwasserverordnung (belegt durch Qualitätsuntersuchungen am Ablauf - Probenahme durch den Fachkundigen) nicht mehr erfüllt werden. Werden die Qualitätsanforderungen auch bei Wieder­holungsmessungen nicht mehr eingehalten, ist die Anlage zu sanieren bzw. zu erneuern.

Die Betriebszeit, die eine technisch unbelüftete Nach­behandlungsanlage ohne Qualitätskontrolle (Bepro­bung am Ablauf - CSB-Analyse) betrieben werden kann, beträgt 10 Jahre. Nach dieser Betriebszeit ist erstmalig (und dann im Abstand von 2 Jahren) eine Qualitätsüberwachung des Ablaufs durch einen Fach­kundigen durchzuführen.

An der Untergrundverrieselung ist nach einer Betriebs­zeit von 10 Jahren (und dann im Abstand von 10 Jahren) eine optische Untersuchung der Sickerstränge (auf Einwuchs, Einbruch etc.) durchzuführen. Die Sicker­stränge sind alle zwei Jahre zu spülen, um Verstopfun­gen zu vermeiden und die „Ablaufwerte“ zu optimieren.


2. Fachkundige

Fachkundige sind Personen, die an einschlägigen Qua­lifizierungsmaßnahmen (z. B. DWA­Fortbildungslehrgänge im Bereich Kleinkläranlagen) über die notwendige Qualifikation für Betrieb und War­tung verfügen und eine entsprechende Prüfungsbe­scheinigung auf Verlangen vorlegen können. Die War­tung der gesamten Kleinkläranlage kann auch vom Entschlammer, sofern dieser Fachkundiger ist und den o. g. Nachweis vorlegen kann, zusammen mit der Schlammentnahme erfolgen.

3. Vorklärung

Der Wartungsumfang der Vorklärung der technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen ist im Anhang 4 be­schrieben.

Bei der Wartung ist auch die Fäkalschlammhöhe in allen Kammern zu bestimmen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass eine Schlammmenge von 50 % der ers­ten Kammer erreicht ist, ist die abwasserbeseitigungs­pflichtige Körperschaft unverzüglich zu informieren. Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft veranlasst in diesem Fall eine Sonderabfuhr / Bedarfsabfuhr. Fäkalschlamm (aus der Vorklärung) besteht aus Schwimm- und Bodenschlamm. Der Fäkalschlamm sammelt sich in einem kurzen Zeitraum (zukünftig in­nerhalb von zwei Jahren) in der Mehrkammergrube an und ist nicht ausgefault und nicht stabilisiert. Der Fä­kalschlamm muss daher vor einer endgültigen Beseiti­gung einer Abwasserbeseitigungsanlage zugeleitet und dort behandelt (stabilisiert) werden.

4. Schlammentnahme aus der Vorklärung

Neben der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr ist auch die Regelabfuhr zulässig. Beide Abfuhrvarianten sind gleichberechtigt.

Hinsichtlich der Schlammentnahme bei technisch unbe­lüfteten Nachreinigungssystemen ist bei den zum Ein­satz kommenden Mehrkammergruben zwischen Mehr­kammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaulgruben zu unterscheiden.

·     Mehrkammerabsetzgruben sind bei der Schlamm­entnahme generell vollständig zu entleeren, d. h. der gesamte Grubeninhalt ist vollständig zu räu­men.

·     Mehrkammerausfaulgruben sind nicht vollständig zu entleeren sondern zu entschlammen, d. h. es soll ein vermischter Restschlamm (durchmischter Bodenschlamm) von ca. 30 cm Höhe in der ersten Kammer der Grube verbleiben, der als Impf­schlamm zur Vorreinigung des anfallenden Abwas­sers dient.


4.1. Entschlammung von Mehrkammerausfaulgru­ben

Bei der Entschlammung sind zunächst die Schwimm­schlammdecken aller Kammern zu entfernen. An­schließend ist der abgesetzte Bodenschlamm durch Bestreichen des Grubenbodens der ersten Kammer mit der Schlammentnahmeeinrichtung weitgehend abzu­saugen. Die Schlammentnahme hat mit einem System zu erfolgen, das es ermöglicht, die Absaugevorrichtung (Saugeschlauch) gezielt über den Boden zu führen (z. B. mit einem starren Rohr o. ä.). Wenn durch die War­tung festgestellt wurde, dass in den Kammern 2 und / oder 3 Bodenschlamm vorhanden ist, so ist dieser ebenfalls durch Bestreichen des Grubenbodens mit der Schlammentnahmeeinrichtung abzusaugen. Wurde bei der Wartung in den Kammern 2 und / oder 3 kein Bo­denschlamm festgestellt, so kann dieser Vorgang für die entsprechenden Kammern entfallen. Nach der Schlammentnahme sollte in der ersten Kammer ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben. Die Kammern der Grube sind nach Entschlammung umgehend wieder mit Wasser zu füllen.

Primäres Ziel der Entschlammung ist, den Fäkal­schlamm (Schwimm- und Bodenschlamm) aus der Mehrkammerausfaulgrube zu entfernen, damit der Reinigungsprozess des anfallenden Abwassers nicht beeinträchtigt wird. Dies erfolgt dabei in jedem Fall unter mit einem mehr oder weniger großen Anteil von Wasser aus der Flüssigphase. Da es verfahrenstech­nisch nicht möglich ist, nur den reinen Schwimm- und Bodenschlamm aus der Mehrkammerausfaulgrube abzusaugen, kann es vorkommen, dass bei der Entschlammung neben dem angefallenen Schlamm auch die komplette Flüssigphase, bis auf die 30 cm Impfschlammschicht in der ersten Kammer, entnom­men wird. Dies ist fachlich und rechtlich nicht zu bean­standen.

Abweichend vom beschriebenen Entschlammungsvor­gang sind auch weiterhin die beiden alternativen Entschlammungsverfahren KSE-System der Firma Moos (Zugabe von Polymeren und Rückleitung des Filtratwassers in die Grube) und SAB-Verfahren (ge­trennte Absaugung von Fäkalschlamm und Flüssigkeit, Rückleitung der Flüssigkeit in die Grube) zulässig.


4.2 Regelentschlammung bzw. -entleerung

·     Die Regelabfuhr der Vorklärung ist nur für tech­nisch unbelüftete Nachreinigungssysteme zulässig.

·     Bei dieser Art der Entschlammung / Entleerung sind Mehrkammerabsetzgruben mindestens alle zwei Jahre vollständig zu entleeren.

·     Nachgerüstete Mehrkammerausfaulgruben sind mindestens alle zwei Jahre wie oben beschrieben zu entschlammen.

·     Nicht nachgerüstete Altanlagen (Mehrkammerab­setz- und -ausfaulgruben), die nicht den Vorgaben der DIN 4261 Teil 1 vom Februar 1991 entspre­chen, sind nach Bedarf, mindestens jährlich, zu entleeren bzw. zu entschlammen.

·     Bei einem übermäßigen Schlammanfall (mehr als 50 % der ersten Kammer der Mehrkammergrube) innerhalb von zwei Jahren sind diese Anlagen ggf. im Rahmen einer Sonderabfuhr auch häufiger zu entschlammen.

·     Eine Verlängerung des regelmäßigen Entschlam­mungs- / Entleerungsintervalls ist nicht möglich.

4.3 Bedarfsorientierte Schlammentnahme

·     Die bedarfsorientierte Schlammentnahme der Vor­klärung ist für alle Nachreinigungssysteme zuläs­sig, sofern eine Bauartzulassung dem nicht entge­gensteht.

·     Beim Einsatz der bedarfsorientierten Schlammab­fuhr liegt es in der Zuständigkeit der abwasserbe­seitigungspflichtigen Körperschaft, das Erfordernis der Entschlammung zu ermitteln. Die abwasserbe­seitigungspflichtige Körperschaft kann sich dazu der Angaben des Fachkundigen bedienen, der die Wartung durchführt.

·     Es hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung in allen Kammern stattzufinden. Derjenige, der die Schlammhöhenbestimmung durchführt, hat

·      die jeweiligen Höhen zu notieren,

· die prozentuale Schlammhöhe zu er­rechnen,

· abzuschätzen, ob bis zur nächsten Messung die Schlammmenge von 50 % der ersten Kammer erreicht wird, und

· die ermittelten / errechneten Daten der abwasserbeseitigungspflichtigen Kör­perschaft zu übermitteln.

Wird eine Schlammmenge von 50 % in der ersten Kammer voraussichtlich bis zur nächsten Messung nicht erreicht, so ist eine Entschlammung der Mehrkammerausfaulgrube zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

·     Eine erforderliche Entschlammung ist von der ab­wasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu veranlassen, wenn eine Schlammmenge von 50 % des Nutzvolumens der ersten Kammer erreicht wird. Mehrkammerabsetzgruben sind in diesem Fall unverzüglich zu entleeren, Mehrkammeraus­faulgruben unverzüglich zu entschlammen.


5.Technisch belüftete Nachreinigungseinrichtun­gen

Technisch belüftete Kleinkläranlagen (Vor- und Nach­klärung) sind entsprechend der Zulassung zu warten.

6.     Technisch unbelüftete Kleinkläranlagen

Bei technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen ist der im Anhang 4 aufgeführte Wartungsumfang von einem Fachkundigen durchzuführen.

7.     Schlammentnahme aus Abwasserteichen

Neben dem Fäkalschlamm aus der Mehrkammergrube fällt auch in den nachgeschalteten Abwasserteichen Schlamm an. Dieser Schlamm ist aufgrund seiner lan­gen Lagerzeit von 10 bis 15 Jahren stabilisiert, ausge­fault und weitestgehend mineralisiert. Daher ist der Schlamm aus einem Abwasserteich nicht mit dem Fä­kalschlamm aus der vorgeschalteten Mehrkammergru­be zu vergleichen und fachlich nicht als Fäkalschlamm zu bezeichnen. Eine Einleitung in eine kommunale Kläranlage würde diese aufgrund der Schlammeigen­schaften nur belasten. Die Schlammqualität verbessert sich durch die Einleitung in eine Abwasserbeseiti­gungsanlage nicht.

Nach der Klärschlammverordnung ist es zulässig, dass der Schlamm aus unbelüfteten Abwasserteichen land­wirtschaftlich verwertet wird. Da der Abwasserteich einer Kleinkläranlage von der Funktions- und Reini­gungsweise mit einer unbelüfteten Abwasserteichanla­ge einer kommunalen Kläranlage vergleichbar ist, sind auch die anfallenden Schlämme vergleichbar. D. h., dass diese Schlämme mit Zustimmung der für den Vollzug der Klärschlammverordnung zuständigen Be­hörde ohne weitere Stabilisierung landwirtschaftlich verwertet werden können, wobei die spezifischen An­forderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zu beachten sind. Die Schlämme der Abwasserteiche sind dabei wie die Schlämme aus kommunalen Abwasser­teichanlagen vor einer Ausbringung auf ihre Inhaltsstof­fe zu untersuchen. Lässt es die Schlammqualität zu, besteht die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Nut­zung. Sollte die Schlammqualität dies nicht zulassen, muss der Schlamm anderweitig entsprechend den Anforderungen des Abfallrechts entsorgt werden.


Glossar:

Abkürzung Erläuterung

WHG Wasserhaushaltsgesetz

LWG Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein

EW        Einwohnerwert

DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

CSB Chemischer Sauerstoffbedarf

Masse an gelöstem Sauerstoff, der zur völligen chemischen Oxidation organischer Abwasserinhaltsstoffe benötigt wird Maßzahl zur Bestimmung des Verschmutzungs­grades

BSBB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen

Volumenbezogene Masse an Sauerstoff, die von einer entsprechenden Mikrobiozö­nose für den aeroben Abbau organischer Abwasserinhaltsstoffe in 5 Tagen bei der Stoffwechseltätigkeit bei 20 °C verbraucht wird.

Maßzahl zur Bestimmung des Verschmutzungsgrades

DN Nennweite (Anschlussmaß) von Rohren in Millimeter

DIBt-Anlagen Durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugelassene serienmäßig hergestellte

Anlage (bauartzugelassene Anlage)

m       Meter

l          Liter

mg Milligramm

aerob im Beisein von Sauerstoff / Luft

anaerob unter Luft- bzw. Sauerstoffabschluss

Sedimentation Absinken durch Schwerkraft

Flotation Aufstieg durch Auftrieb

Trennverfahren Getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser

Häusliches Schmutzwasser aus Küchen, Waschräumen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen

Schmutzwasser Einrichtungen

Platz für Notizen:

Rechtsverordnungen Häufigkeit, Dauer, Art und Umfang der Probenahme, Untersuchungs­verfahren, Aufzeichnung und Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse für die Eigenkon­trolle der Gewässerbenutzung und die Überwachung der Anlagen regeln kann.

Die EigenkontrollVO gilt für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Abwasseranlagen ein­schließlich der Abwassereinleitungen und dadurch beeinflussten Gewässer. Ausgenommen vom Geltungsbereich der Verordnung sind Kleinkläranlagen, Kleineinleitungen aus Zahnarzt­praxen, die den Anforderungen des Anhangs 50 der Abwasserverordnung (AbwV) entspre­chen müssen, sowie Kleineinleitungen von Leichtstoffabscheidern mit einem Abwasserdurch­fluss < 10 l/s. Betreiber von Abwasseranlagen oder Einleiter von Abwasser haben die Abwas­seranlagen auf eigene Kosten zu kontrollieren und das Abwasser zu untersuchen.

Zum Umfang der Eigenkontrollpflichten gehören der Nachweis der Funktionssicherheit, der Leistungsnachweis nach bestimmten, für Abwasserkanäle und -leitungen sowie Regenent­lastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen in Anhang 1 der Verordnung geregelten An­forderungen sowie die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle. Über die Ergeb­nisse der Eigenkontrolle ist für jede Abwasseranlage ein Betriebstagebuch zu führen, wobei Aufzeichnungen zur Überprüfung von Kanälen bis zum Abschluss der folgenden Wiederho­lungsprüfung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Überprüfung aufbewahrt werden müssen.

Betriebsstörungen, die eine Beeinträchtigung der Leistung der eigenen oder anderer Abwas­seranlagen oder eine nachteilige Beeinflussung des Gewässers besorgen lassen, sind in das Betriebstagebuch einzutragen und beim Betreiber nachgeordneter Abwasseranlagen und der zuständigen Wasserbehörde sofort anzuzeigen. Zur Auswertung der Ergebnisse der Eigenkon­trolle in einem Kalenderjahr ist bis Ende März des Folgejahres ein Jahresbericht anzufertigen. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit bestimmten Anforderungen oder be­stimmter Kapazität besteht eine Einreichungspflicht bei der zuständigen Wasserbehörde. Für die Betreiber von Kanalnetzen gibt es bisher keine solche Vorlageverpflichtung.

Eine Novellierung der EigenkontrollVO wird zur Zeit durch das Föhr für Umwelt und Landwirtschaft vorbereitet.

3. Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen auf Föhr

Anhang 1 der EigenkontrollVO regelt die Eigenkontrollpflichten für Abwasserkanäle und -leitungen sowie Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen. Zum Geltungsbe­reich gehören alle öffentlichen Kanalisationsanlagen und Kanalisationen von gewerblich ge­nutzten Grundstücken einschließlich der zugehörigen Entlastungs- und Behandlungsanlagen für Regenwasser. Durchzuführende Eigenkontrollen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen entsprechend DIN 1986, Teil 30 vom Januar 1995 erfolgen, soweit die Verordnung keine abweichenden Regelungen trifft.

Für Abwasserkanäle und -leitungen einschließlich Schachtbauwerke werden insbesondere regelmäßige Dichtheitsprüfungen verlangt. Fristen für Erst- und Wiederholungsprüfungen sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Zum Vergleich sind auch die Termine aus der neuen Aus­gabe von DIN 1986, Teil 30 vom Februar 2003 angegeben. Es ist davon auszugehen, dass in der geplanten neuen EigenkontrollVO auf diese neue DIN Bezug genommen wird. Für die Prüfung von Kanälen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Fristen.


Tabelle 2: Fristen für die Kanalprüfung nach EigenkontrollVO

optische Inspektion (Kanal-TV, Begehung) ausreichend

optische Inspektion mit behördlicher Zustimmung

Wasserdichtheitsprüfung

Für die Reihenfolge bei der Überprüfung macht die EigenkontrollVO folgende Vorgabe:

1.         Kanäle mit besonderer Beeinträchtigung (Alter, Bautechnik, Belastung, Bergbauschä­den)

2.         Kanäle in exponierter Lage (Wasserschutzgebiete, hoher Grundwasserstand, Fremd­wasser, erheblicher Industrieabwasseranteil)

3.         Kanäle mit Beeinflussung durch andere Ursachen (z. B. Neuanschlüsse, Straßenbau)

Für Dichtheitsprüfungen wird in der Regel die optische Inspektion mittels Kanalfernsehen oder Begehung als ausreichend angesehen. Für die Wiederholungsprüfung von Kanälen auf gewerblich genutzten Grundstücken vor einer Abwasserbehandlung ist eine Wasserdicht­heitsprüfung mit Wasser, Luftüber- oder -unterdruck erforderlich (Tabelle 2).

Zur Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen gehört auch die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle auf Ablagerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch, Färbung u. ä. sowie die Sichtkontrolle der Ein-, Über- und Abläufe von Regenentlastungs- und Re­genwasserbehandlungsanlagen auf Ablagerungen oder Verstopfungen. Bei Anlagen für Re‑

genwasser sind insbesondere auch die technischen Ausrüstungen und installierten Mess- und Regeleinrichtungen regelmäßig auf Funktion zu kontrollieren. Die geforderten Fristen für diese Kontrollen sind Tabelle 3 zu entnehmen.

Tabelle 3: Fristen für die Sichtkontrolle des Gewässers an der Einleitungsstelle und die Kon­trolle von Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen nach EigenkontrollVO

Eigenkontrollfrist

Gewässers an der Einleitungsstelle

schmutzwasserführende Kanäle und -leitungen

vierteljährlich

Regenwasserkanäle und -leitungen ohne Schmutzwasser

halbjährlich

Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen

nach jeder Belastung durch Regenereignisse, mindestens vierteljährlich

Segeberg Klärschlamm Kompostierung Wartungsvertrag Kleinkläranlagen-Wartung Dichtheitsprüfung Abwasser Abflussleitungen Festbett Kleinkläranlage Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage SBR Kleinkläranlage Klärteich Wartung Filtergraben Wartung vollbiologosche

Kontrollergebnisse und Messdaten sind im Betriebstagebuch aufzuzeichnen und in einem Jahresbericht zusammenzufassen. Eine Übersicht der geforderten Eintragungen ins Betriebs­tagebuch gibt Tabelle 4. Die Ergebnisse von Kontrollen und Messungen sind auch im Kanal­kataster zu dokumentieren, das mindestens folgende Angaben beinhalten muss:

· Art, Größe und Ausstattung der Bauwerke,

· Lage und eigentumsrechtliche Angaben,

· Zeitpunkt der Errichtung bzw. Sanierung und

· Ergebnisse der optischen Inspektion bzw. Dichtheitsprüfung. Klärschlamm Kompostierung SBR vollbiologische Kleinklläranlage Wartung SBR Kleinkläranlage Wartungsvertrag Klärgrube Sanierung Kunststoff Sammelgrube Abwasseranlage Dichtheitsprüfung Kläranlagenwartung Pflanzenkläranlage Schenefeld Steinburg Klärteich  Tabelle 4: Nach EigenkontrollVO erforderliche Angaben im Betriebstagebuch

Eintragungen ins Betriebstagebuch

· Zeitpunkt, Ergebnis, Art und Kanalabschnitt der Dichtheitsprüfung

· Name des Verantwortlichen

· Maßnahmen zur Mängelbeseitigung mit Terminen

· Zeitpunkt und Ergebnis der Überprüfung der Mess-, Steuer- und Regelungs­einrichtungen

· Zeitpunkt und Ergebnis von Wartungs- und Reinigungsarbeiten, die für den Betrieb der Abwasseranlagen bedeutsam sind

· Besondere Vorkommnisse bei der Abwasserableitung und getroffene Maßnahmen  Zeitpunkt und Ergebnis durchgeführter behördlicher Kontrollen des Betriebs­tagebuchs  Schenefeld Kreis Steinburg Schleswig-Holstein Klärteich Pflanzenkläranlage selber bauen Festbett Kleinkläranlage SBR Anlage Pumpenschacht Abwasser-Pumpe Kunststoff Klärgrube Sanierung Abwasser Kunststoff abflusslose Sammelgrube Dichtheitsprüfung Abwasser  Zeitpunkt und Ergebnis der Sichtkontrollen am Gewässer

Lageplan der Leitungsführungen (Übersichtsskizze) beifügen

4. Stand der Eigenkontrolle von Kanalisationsanlagen in Sachsen

Die Eigenkontrollverordnung enthält für Kanalisationsanlagen detaillierte Vorga­ben für regelmäßig durchzuführende Eigenkontrollen. Entsprechend den technischen Regeln für Betrieb und Unterhaltung der Kanalisation ist eine genaue Kenntnis des Ist-Zustandes die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Sanierungsplanung. vollbiologische Kleinkläranlage Festbett Kläranlage Wartung Wartungsvertrag Abwasser Dichtheitsprüfung Pflanzenkläranlage selbst bauen Schenefeld Kreis Steinburg Klärbeet Wartung Kläranlagen-Wartung Festbett SBR Tropfkörper Klärteich Filtergraben  Der stichprobenartigen Erfassung des Standes der Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und -leitungen bei ausgewählten kommunalen Aufgabenträgern sowie industriell-gewerblichen Einleitern in Schleswig-Holstein , Föhr, dient ein Projekt des LfUG, das zur Zeit bearbeitet wird. Aus den erho­benen Angaben soll eine Situationsabschätzung hinsichtlich Eigenkontrolle, Zustand und Sa­nierung von öffentlichen und gewerblichen Kanalisationen vorgenommen werden, und es sind Handlungsempfehlungen abzuleiten. Schenefeld Kreis Steinburg Schleswig-Holstein vollbiologische Kleinkläranlage Wartung SBR Hauskläranlage Abwasser Kunststoff abflusslose Sammelgrube SBR Kleinkläranlage Wartung Ausfaulgrube Pumpenschacht Dichtheitsprüfung Abflussleitungen Abwasser  Bestandteil des Vorhabens ist die Entwicklung und Testung eines geeigneten Datenblattes, mit dem wichtige Angaben zu durchgeführten Eigenkontrollen, zum Zustand der Kanalisation und zu ausgeführten Sanierungsmaßnahmen erfasst werden können. Das Datenblatt kann zu­künftig im Rahmen der jährlich zu erstellenden Eigenkontrollberichte genutzt werden.

KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgeführten Städte, Kreise und gemeinden kostenfrei.

Aasbüttel

Achterwehr

Achtrup

Aebtissinwisch

Agethorst

Ahlefeld-Bistensee

Ahneby

Ahrensbök

Ahrensburg

Ahrenshöft

Ahrenviöl

Ahrenviölfeld

Albersdorf

Albsfelde

Alkersum

Almdorf

Alt Bennebek

Alt Duvenstedt

Altenhof

Altenholz

Altenkrempe

Altenmoor

Alt Mölln

Alveslohe

Ammersbek

Appen

Arkebek

Arlewatt

Armstedt

Arnis

Arpsdorf

Ascheberg (Holstein)

Ascheffel

Aukrug

Aumühle

Ausacker

Auufer

Aventoft

Averlak

Bad Bramstedt

Badendorf

Bad Oldesloe

Bad Schwartau

Bad Segeberg

Bahrenfleth

Bahrenhof

Bäk

Bälau

Bargenstedt

Bargfeld-Stegen

Bargstall

Bargstedt

Bargteheide

Bargum

Bark

Barkelsby

Barkenholm

Barlt

Barmissen

Barmstedt

Barnitz

Barsbek

Barsbüttel

Basedow

Basthorst

Bebensee

Behlendorf

Behrendorf

Behrensdorf (Ostsee)

Beidenfleth

Bekdorf

Bekmünde

Belau

Beldorf

Bendfeld

Bendorf

Bergenhusen

Bergewöhrden

Beringstedt

Berkenthin

Beschendorf

Besdorf

Besenthal

Bevern

Bilsen

Bimöhlen

Bissee

Blekendorf

Bliestorf

Blomesche Wildnis

Blumenthal

Blunk

Böel

Bohmstedt

Böhnhusen

Bokel (bei Rendsburg)

Bokel (Kr. Pinneberg)

Bokelrehm

Bokholt-Hanredder

Bokhorst

Böklund

Boksee

Bollingstedt

Bondelum

Bönebüttel

Bönningstedt

Boostedt

Bordelum

Bordesholm

Boren

Borgdorf-Seedorf

Borgstedt

Borgsum

Borgwedel

Börm

Bornholt

Bornhöved

Börnsen

Borsfleth

Borstel (Holstein)

Borstel-Hohenraden

Borstorf

Bosau

Bosbüll

Bösdorf

Bothkamp

Bovenau

Böxlund

Braak

Braderup

Brammer

Bramstedtlund

Brande-Hörnerkirchen

Brebel

Bredenbek

Bredstedt

Breiholz

Breitenberg

Breitenburg

Breitenfelde

Brekendorf

Breklum

Brickeln

Brinjahe

Brodersby (Angeln)

Brodersby (Schwansen)

Brodersdorf

Brokdorf

Brokstedt

Bröthen

Brügge

Brunsbek

Brunsbüttel

Brunsmark

Brunstorf

Büchen

Buchholz (Dithmarschen)

Buchholz (bei Ratzeburg)

Buchhorst

Büdelsdorf

Bühnsdorf

Bullenkuhlen

Bünsdorf

Bunsoh

Burg (Dithmarschen)

Busdorf

Busenwurth

Büsum

Büsumer Deichhausen

Büttel

Christiansholm

Christinenthal

 

Dagebüll

Dägeling

Dahme

Dahmker

Daldorf

Dalldorf

Damendorf

Damlos

Dammfleth

Damp

Damsdorf

Dänischenhagen

Dannau

Dannewerk

Dassendorf

Dätgen

Delingsdorf

Dellstedt

Delve

Dersau

Diekhusen-Fahrstedt

Dingen

Dobersdorf

Dollerup

Dollrottfeld

Dörnick

Dörphof

Dörpling

Dörpstedt

Drage (Nordfriesland)

Drage (Steinburg)

Dreggers

Drelsdorf

Düchelsdorf

Dunsum

Duvensee

Eckernförde

Ecklak

Eddelak

Eggebek

Eggstedt

Ehndorf

Einhaus

Eisendorf

Ekenis

Elisabeth-Sophien-Koog

Ellerau

Ellerbek

Ellerdorf

Ellerhoop

Ellhöft

Ellingstedt

Elmenhorst (Lauenburg)

Elmenhorst (Stormarn)

Elmshorn

Elpersbüttel

Elsdorf-Westermühlen

Elskop

Embühren

Emkendorf

Emmelsbüll-Horsbüll

Engelbrechtsche Wildnis

Enge-Sande

Epenwöhrden

Erfde

Escheburg

Esgrus

Eutin

Fahrdorf

Fahren

Fahrenkrug

Fargau-Pratjau

Fedderingen

Fehmarn

Felde

Feldhorst

Felm

Fiefbergen

Fitzbek

Fitzen

Fleckeby

Flensburg

Flintbek

Fockbek

Föhrden-Barl

Fredeburg

Fredesdorf

Freienwill

Fresendelf

Frestedt

Friedrichsgabekoog

Friedrichsgraben

Friedrichsholm

Friedrichskoog

Friedrichstadt

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Fuhlendorf

Fuhlenhagen

Galmsbüll

Gammelby

Garding

Garding, Kirchspiel

Gaushorn

Geesthacht

Gelting

Geltorf

Geschendorf

Gettorf

Giekau

Giesensdorf

Glasau

Glinde

Glücksburg (Ostsee)

Glückstadt

Glüsing

Gnutz

Göhl

Gokels

Goldebek

Goldelund

Göldenitz

Goltoft

Gönnebek

Goosefeld

Göttin

Grabau (Lauenburg)

Grabau (Stormarn)

Grambek

Grande

Grauel

Grebin

Gremersdorf

Grevenkop

Grevenkrug

Gribbohm

Grinau

Gröde

Grödersby

Grömitz

Grönwohld

Großbarkau

Groß Boden

Groß Buchwald

Groß Disnack

Großenaspe

Großenbrode

Großenrade

Großensee

Großenwiehe

Groß Grönau

Großhansdorf

Großharrie

Groß Kummerfeld

Groß Niendorf

Groß Nordende

Groß Offenseth-Aspern

Groß Pampau

Groß Rheide

Groß Rönnau

Groß Sarau

Groß Schenkenberg

Großsolt

Groß Vollstedt

Groß Wittensee

Grothusenkoog

Grove

Groven

Grube

Grundhof

Güby

Gudendorf

Gudow

Gülzow

Güster

Haale

Haby

Hadenfeld

Hagen

Halstenbek

Hamberge

Hamdorf

Hamfelde (Lauenburg)

Hamfelde (Stormarn)

Hammoor

Hamwarde

Hamweddel

Handewitt

Hanerau-Hademarschen

Hardebek

Harmsdorf (Lauenburg)

Harmsdorf (Ostholstein)

Harrislee

Hartenholm

Haselau

Haseldorf

Haselund

Hasenkrug

Hasenmoor

Hasloh

Hasselberg

Haßmoor

Hattstedt

Hattstedtermarsch

Havekost

Havetoft

Havetoftloit

Hedwigenkoog

Heede

Heide

Heidekamp

Heidgraben

Heidmoor

Heidmühlen

Heikendorf

Heiligenhafen

Heiligenstedten

Heiligenstedtenerkamp

Heilshoop

Heinkenborstel

Heist

Helgoland

Hellschen-Heringsand-Unterschaar

Helmstorf

Helse

Hemdingen

Hemme

Hemmingstedt

Hennstedt (Dithmarschen)

Hennstedt (Steinburg)

Henstedt-Ulzburg

Heringsdorf

Herzhorn

Hetlingen

Hillgroven

Hingstheide

Hitzhusen

Hochdonn

Hodorf

Hoffeld

Högel

Högersdorf

Högsdorf

Hohenaspe

Hohenfelde (Kr. Plön)

Hohenfelde (Steinburg)

Hohenfelde (Stormarn)

Hohenhorn

Hohenlockstedt

Hohenwestedt

Hohn

Höhndorf

Hohwacht (Ostsee)

Hoisdorf

Hollenbek

Hollingstedt (bei Delve)

Hollingstedt (Treene)

Holm (Kr. Pinneberg)

Holm (Nordfriesland)

Holstenniendorf

Holt

Holtsee

Holzbunge

Holzdorf

Honigsee

Hooge

Hornbek

Hörnum (Sylt)

Horst (Holstein)

Horst (Lauenburg)

Horstedt

Hörsten

Hörup

Hövede

Hude

Huje

Hummelfeld

Humptrup

Hürup

Husby

Hüsby

Husum

Hüttblek

Hütten

Idstedt

Immenstedt (bei Albersdorf)

Immenstedt (Nordfriesland)

Itzehoe

Itzstedt

Jagel

Jahrsdorf

Janneby

Jardelund

Jerrishoe

Jersbek

Jevenstedt

Joldelund

Jörl

Jübek

Juliusburg

Kaaks

Kabelhorst

Kaisborstel

Kaiser-Wilhelm-Koog

Kaltenkirchen

Kalübbe

Kampen (Sylt)

Kankelau

Kappeln

Karby

Karlum

Karolinenkoog

Kasseburg

Kasseedorf

Kastorf

Katharinenheerd

Kattendorf

Kayhude

Kellenhusen (Ostsee)

Kellinghusen

Kiebitzreihe

Kiel

Kiesby

Kirchbarkau

Kirchnüchel

Kisdorf

Kittlitz

Klamp

Klanxbüll

Klappholz

Klein Barkau

Klein Bennebek

Klein Gladebrügge

Klein Nordende

Klein Offenseth-Sparrieshoop

Klein Pampau

Klein Rheide

Klein Rönnau

Klein Wesenberg

Klein Wittensee

Klein Zecher

Klempau

Kletkamp

Kleve (Dithmarschen)

Kleve (Kr. Steinburg)

Klinkrade

Klixbüll

Koberg

Köhn

Koldenbüttel

Kolkerheide

Kollmar

Kollmoor

Kölln-Reisiek

Kollow

Königshügel

Kosel

Köthel (Lauenburg)

Köthel (Stormarn)

Kotzenbüll

Krempdorf

Krempe

Krempel

Kremperheide

Krempermoor

Krems II

Krogaspe

Krokau

Kronprinzenkoog

Kronsgaard

Kronshagen

Kronsmoor

Kropp

Kröppelshagen-Fahrendorf

Krukow

Krummbek

Krummendiek

Krummesse

Krummwisch

Krumstedt

Krüzen

Kuddewörde

Kuden

Kudensee

Kühren

Kühsen

Kükels

Kulpin

Kummerfeld

Labenz

Laboe

Ladelund

Lägerdorf

Lammershagen

Landrecht

Landscheide

Langballig

Langeln

Langeneß

Langenhorn

Langenlehsten

Langstedt

Langwedel

Lankau

Lanze

Lasbek

Latendorf

Lauenburg/Elbe

Lebrade

Leck

Leezen

Lehe

Lehmkuhlen

Lehmrade

Lensahn

Lentföhrden

Lexgaard

Lieth

Linau

Lindau

Linden

Lindewitt

List

Lockstedt

Lohbarbek

Lohe-Föhrden

Lohe-Rickelshof

Loit

Looft

Loop

Loose

Löptin

Lottorf

Löwenstedt

Lübeck

Lüchow

Luhnstedt

Lunden

Lürschau

Lütau

Lütjenburg

Lütjenholm

Lütjensee

Lütjenwestedt

Lutterbek

Lutzhorn

Maasbüll

Maasholm

Malente

Manhagen

Marne

Marnerdeich

Martensrade

Mechow

Meddewade

Medelby

Meezen

Meggerdorf

Mehlbek

Meldorf

Melsdorf

Meyn

Midlum

Mielkendorf

Mildstedt

Möhnsen

Mohrkirch

Molfsee

Mölln

Mönkeberg

Mönkhagen

Mönkloh

Moordiek

Moorhusen

Moorrege

Mörel

Mözen

Mucheln

Mühbrook

Mühlenbarbek

Mühlenrade

Munkbrarup

Münsterdorf

Müssen

Mustin

Nahe

Nebel

Negenharrie

Negernbötel

Nehms

Nehmten

Neritz

Nettelsee

Neuberend

Neudorf-Bornstein

Neu Duvenstedt

Neuenbrook

Neuendeich

Neuendorf b. Elmshorn

Neuendorf-Sachsenbande

Neuengörs

Neuenkirchen

Neufeld

Neufelderkoog

Neukirchen (Nordfriesland)

Neukirchen (Ostholstein)

Neumünster

Neustadt in Holstein

Neuwittenbek

Neversdorf

Nieblum

Niebüll

Nieby

Nienborstel

Nienbüttel

Niendorf bei Berkenthin

Niendorf/ Stecknitz

Nienwohld

Niesgrau

Nindorf (bei Hohenwestedt)

Nindorf (bei Meldorf)

Noer

Norddeich

Norddorf auf Amrum

Norderbrarup

Norderfriedrichskoog

Norderheistedt

Nordermeldorf

Norderstapel

Norderstedt

Norderwöhrden

Nordhackstedt

Nordhastedt

Nordstrand

Norstedt

Nortorf

Nortorf (Steinburg)

Nottfeld

Nübbel

Nübel

Nusse

Nutteln

Nützen

Ockholm

Odderade

Oelixdorf

Oering

Oersberg

Oersdorf

Oeschebüttel

Oesterdeichstrich

Oesterwurth

Oevenum

Oeversee

Offenbüttel

Oldenborstel

Oldenburg in Holstein

Oldenbüttel

Oldendorf

Oldenhütten

Oldenswort

Oldersbek

Olderup

Oldsum

Osdorf

Ostenfeld (Husum)

Ostenfeld (Rendsburg)

Osterby (Kr. Rendsburg-Eckernförde)

Osterby (Kr. Schleswig-Flensburg)

Osterhever

Osterhorn

Oster-Ohrstedt

Osterrade

Osterrönfeld

Osterstedt

Ostrohe

Oststeinbek

Ottenbüttel

Ottendorf

Owschlag

Padenstedt

Pahlen

Panker

Panten

Passade

Peissen

Pellworm

Pinneberg

Plön

Pogeez

Poggensee

Pohnsdorf

Pölitz

Pommerby

Poppenbüll

Pöschendorf

Postfeld

Poyenberg

Prasdorf

Preetz

Prinzenmoor

Prisdorf

Probsteierhagen

Pronstorf

Puls

Quarnbek

Quarnstedt

Quern

Quickborn (Dithmarschen)

Quickborn (Kr. Pinneberg)

Raa-Besenbek

Rabel

Rabenholz

Rabenkirchen-Faulück

Rade (Steinburg)

Rade b. Hohenwestedt

Rade b. Rendsburg

Ramhusen

Ramstedt

Rantrum

Rantzau

Rastorf

Ratekau

Rathjensdorf

Ratzeburg

Rausdorf

Reesdorf

Reher

Rehhorst

Rehm-Flehde-Bargen

Reinbek

Reinfeld (Holstein)

Reinsbüttel

Rellingen

Remmels

Rendsburg

Rendswühren

Rethwisch (Steinburg)

Rethwisch (Stormarn)

Reußenköge

Rickert

Rickling

Riepsdorf

Rieseby

Ringsberg

Risum-Lindholm

Ritzerau

Rodenäs

Rodenbek

Rohlstorf

Römnitz

Rondeshagen

Rosdorf

Roseburg

Rüde

Rügge

Ruhwinkel

Rumohr

Rümpel

Sahms

Salem

Sandesneben

Sankt Annen

Sankt Margarethen

Sankt Michaelisdonn

Sankt Peter-Ording

Sarlhusen

Sarzbüttel

Satrup

Saustrup

Schaalby

Schacht-Audorf

Schackendorf

Schafflund

Schafstedt

Schalkholz

Scharbeutz

Schashagen

Scheggerott

Schellhorn

Schenefeld (Kr. Pinneberg)

Schenefeld (Kr. Steinburg)

Schieren

Schierensee

Schillsdorf

Schinkel

Schiphorst

Schlesen

Schleswig

Schlichting

Schlotfeld

Schmalensee

Schmalfeld

Schmalstede

Schmedeswurth

Schmilau

Schnakenbek

Schnarup-Thumby

Schönbek

Schönberg (Holstein)

Schönberg (Lauenburg)

Schönhorst

Schönkirchen

Schönwalde am Bungsberg

Schretstaken

Schrum

Schuby

Schulendorf

Schülldorf

Schülp (Dithmarschen)

Schülp b. Nortorf

Schülp b. Rendsburg

Schürensöhlen

Schwabstedt

Schwartbuck

Schwarzenbek

Schwedeneck

Schwentinental

Schwesing

Schwissel

Seedorf (Kr. Segeberg)

Seedorf (Lauenburg)

Seefeld

Seester

Seestermühe

Seeth

Seeth-Ekholt

Sehestedt

Selent

Selk

Seth

Siebenbäumen

Siebeneichen

Siek

Sierksdorf

Sierksrade

Sievershütten

Sieverstedt

Siezbüttel

Silberstedt

Silzen

Simonsberg

Sirksfelde

Sollerup

Sollwitt

Sommerland

Sönnebüll

Sophienhamm

Sören

Sörup

Sprakebüll

Stadum

Stafstedt

Stakendorf

Stangheck

Stapelfeld

Stedesand

Steenfeld

Stein

Steinberg

Steinbergkirche

Steinburg

Steinfeld

Steinhorst

Stelle-Wittenwurth

Sterley

Sterup

Stipsdorf

Stockelsdorf

Stocksee

Stolk

Stolpe

Stoltebüll

Stoltenberg

Stördorf

Störkathen

Strande

Strübbel

Struckum

Strukdorf

Struvenhütten

Struxdorf

Stubben

Stuvenborn

Süderau

Süderbrarup

Süderdeich

Süderdorf

Süderende

Süderfahrenstedt

Süderhackstedt

Süderhastedt

Süderheistedt

Süderhöft

Süderlügum

Südermarsch

Süderstapel

Sülfeld

Süsel

Sylt

Taarstedt

Tackesdorf

Talkau

Tangstedt (Kr. Pinneberg)

Tangstedt (Stormarn)

Tappendorf

Tarbek

Tarp

Tasdorf

Tastrup

Tating

Techelsdorf

Tellingstedt

Tensbüttel-Röst

Tensfeld

Tetenbüll

Tetenhusen

Thaden

Thumby

Tielen

Tielenhemme

Timmaspe

Timmendorfer Strand

Tinningstedt

Todenbüttel

Todendorf

Todesfelde

Tolk

Tönning

Tornesch

Tramm

Trappenkamp

Travenbrück

Travenhorst

Traventhal

Treia

Tremsbüttel

Trennewurth

Trittau

Tröndel

Tümlauer-Koog

Tüttendorf

Twedt

Uelsby

Uelvesbüll

Uetersen

Ulsnis

Uphusum

Utersum

Vaale

Vaalermoor

Viöl

Vollerwiek

Vollstedt

Volsemenhusen

Waabs

Wacken

Wagersrott

Wahlstedt

Wahlstorf

Wakendorf I

Wakendorf II

Walksfelde

Wallen

Wallsbüll

Wanderup

Wangelau

Wangels

Wankendorf

Wapelfeld

Warder

Warnau

Warringholz

Warwerort

Wasbek

Wattenbek

Weddelbrook

Weddingstedt

Wedel

Weede

Wees

Weesby

Welmbüttel

Welt

Wendtorf

Wennbüttel

Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Wensin

Wentorf (Amt Sandesneben)

Wentorf bei Hamburg

Wesenberg

Wesselburen

Wesselburener Deichhausen

Wesselburenerkoog

Wesseln

Westensee

Westerau

Westerborstel

Westerdeichstrich

Westerhever

Westerholz

Westerhorn

Westermoor

Wester-Ohrstedt

Westerrade

Westerrönfeld

Westre

Wewelsfleth

Wiedenborstel

Wiemersdorf

Wiemerstedt

Wiershop

Willenscharen

Wilster

Windbergen

Windeby

Winnemark

Winnert

Winseldorf

Winsen

Wisch (Holstein)

Wisch (Nordfriesland)

Witsum

Wittbek

Wittdün auf Amrum

Wittenbergen

Wittenborn

Wittmoldt

Witzeeze

Witzhave

Witzwort

Wobbenbüll

Wohlde

Wohltorf

Wöhrden

Wolmersdorf

Woltersdorf

Worth

Wrist

Wrixum

Wrohm

Wulfsmoor

Wyk auf Föhr

Zarpen