
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Was wird in Thüringen gefördert?
Gefördert werden:
der Ersatzneubau als biologische Kleinkläranlage,
die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen
Stufe,
der Bau biologischer Kleinkläranlagen als Gruppenlösung
im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die
Ersterschließung von Grundstücken.
Welche Voraussetzungen müssen u. a. für eine
Förderung erfüllt sein?
Das Grundstück muss sich in einem Gebiet befinden,
welches nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des
kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) nicht
innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Kläranlage
angeschlossen wird.
Als rechtliche Voraussetzungen müssen vorliegen
bzw. beantragt werden:
• bei Einleitung in ein Gewässer die Erlaubnis der
unteren Wasserbehörde,
• bei Einleitung in einen Kanal
eine Satzung, die eine Sanierung der Kleinkläranlage
fordert und die
Zustimmung des Abwasserentsorgers.
Die neue Kleinkläranlage muss dem Stand der Technik
entsprechen und eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung besitzen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn
ein Zuwendungsbescheid von der Thüringer Aufbaubank
erteilt worden ist.
In begründeten Fällen kann der Ersatzneubau oder
die Nachrüstung von Kleinkläranlagen rückwirkend
gefördert werden, wenn die Anlage zwischen dem
15. August 2007 und dem 01.10.2009 errichtet
bzw. nachgerüstet wurde.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte
von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken,
Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen
Zwecken genutzten Grundstücken, soweit nur
das Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt
werden soll und
der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) für Kleinkläranlagen,
die als Gruppenlösung errichtet werden.
Wie hoch wird gefördert?
Fördermittel
bis 4 Einwohner
Fördermittel
für jeden weiteren
Einwohner
zusätzlich
Ersatzneubau einer biologischen
Kleinkläranlage
1.500 € 150 €
Nachrüstung einer vorhandenen
Kleinkläranlage mit
biologischer Reinigungsstufe
750 € 100 €
für weitergehende Reinigungsanforderungen
zusätzlich
300 € 50 €
Beratungs- und Organisationsleistungen
der kommunalen
Aufgabenträger
zusätzlich 7,5 % des Förderbetrages
je Anlage
Wie läuft das Förderverfahren ab?
1. Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) veröffentlicht
sein Abwasserbeseitigungskonzept. Er gibt
jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge für die
Sanierung (Ersatzneubau oder Nachrüstung) von
Kleinkläranlagen für bestimmte Gebiete entgegennimmt.
2. Die Antragsformulare werden von dem kommunalen
Aufgabenträger veröffentlicht. Die Bürger beantragen
die Fördermittel bei dem jeweiligen kommunalen
Aufgabenträger.
3. Der Aufgabenträger prüft die Anträge.
Für jährlich 5 % der betroffenen Grundstücke kann
er Anträge auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung
an die Thüringer Aufbaubank (TAB)
weiterleiten.
Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind
diese Anträge vorrangig weiterzuleiten.
4. Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm
erhält der Bürger den Fördermittelabrufantrag und
die Mitteilung, welche Unterlagen bei der Auszahlung
vorzulegen sind.
5. Der Bürger lässt die Kleinkläranlage errichten oder
nachrüsten und bezahlt die entsprechenden Rechnungen.
6. Vor der Inbetriebnahme der Anlage führt der Aufgabenträger
eine Erstkontrolle durch. Der Bürger teilt
dem Aufgabenträger rechtzeitig den geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt
mit. Bei der Erstkontrolle
sind vorzulegen:
Nachweis über den Anlagentyp, Verfahren und
Größe des Ersatzneubaus bzw. der nachgerüsteten
Kleinkläranlage,
die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der
Anlage,
Protokoll der Dichtheitsprüfung,
Wartungsvertrag mit zertifiziertem Fachbetrieb,
bei direkter Einleitung in das Gewässer die
wasserrechtliche Erlaubnis.
7. Der Bürger/Bauherr schickt den Fördermittelabruf
an die TAB mit den im Bescheid geforderten Unterlagen
(u. a. Protokoll der Erstkontrolle). Die TAB zahlt
die Fördermittel an den Bauherren aus.
1990 gab es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die R igungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleinkläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Vom Institut für Umweltingenieurwesen der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock wurde im Auftrag des ehemaligen Umweltministeriums des Landesverbandes der Gartenfreunde den neuen Bundesländern e.V. Projekt "Umgang mit Abwasser aus Kl gartenanlagen Möglichkeiten der Abwasserentsorgung" durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden 2006 in em Abschlussbericht zusammengefasst. Sie sollen den Wasserbehörden, den Kl gartenver en und den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften als Arbeitshilfe dienen, um dem zelfall angepasste und den allgem en Regelungen des Wasserrechts entsprechende Entscheidungen leichter treffen zu können.
Der Abschlussbericht informiert unter anderem über den Standard der Sanitär-. Wasser- und Abwassertechnik in Kl gärten Mecklenburg-Vorpommerns sowie über die Abwassermenge, ihre Beschaffenheit und Additive. Weiter werden Auswirkungen des Abwassers aus Kl gärten auf Grund- und Oberflächenwasser abgeschätzt, die untersuchten Varianten der Abwasserentsorgung in er Übersicht dargestellt, und es wird Kostenvergleich anhand er Modellanlage vorgenommen.
Mit der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bildet die Landwirtschaft die Basis des heutigen menschlichen Das s. Dieses wäre ohne die landwirtschaftliche Urproduktion undenkbar. Die Landwirtschaft trägt ebenfalls zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei.
In den neuen Bundesländern hat sich in den letzten Jahrhunderten bis heute e großstrukturierte Landwirtschaft mit leistungsfähigen Betrieben entwickelt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 1,35 Mio. Hektar des Landes wird von rund 5.150 Betrieben mit über 21.000 Beschäftigten bewirtschaftet. Hohe Erträge im Pflanzenbau und hervorragende Leistungen in der Tierhaltung widerspiegeln die Qualität des Managements und der Fachkräfte in den Betrieben, unterstützt durch die guten Ausbildungsmöglichkeiten, durch die hiesigen Agrarforschung sowie das Know how der Agrarberatung.
Die Landwirtschaft ist in den neuen Bundesländern multifunktional aufgestellt. Schwerpunkte liegen deutlich im Pflanzenbau und der Produktion von Getreide und Ölfrüchten, die über 75 % der Anbaufläche nehmen. Darüber hinaus werden Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterpflanzen angebaut. Die Veredlung landwirtschaftlicher Produkte als Beitrag zur Steigerung der Bruttowertschöpfung bedarf bei dem bundesweit geringsten Tierbesatz von nur 0,5 Großvieh heiten je Hektar des weiteren Aufbaus.
Der ökologische Landbau erfolgt auf fast 9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche - Tendenz steigend. Damit ist unser Bundesland Spitzenreiter in Deutschland. Die Obst- und Gemüseproduktion auf über 4.000 Hektar stellt en durchaus erfolgreichen und dynamischen sowie arbeitsintensiven Zweig mit hoher Flächenproduktivität dar. Der Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbarer Energien/Bioenergie ist im Wachstum begriffen. Über 100.000 ha werden für den Anbau nachwachsender Rohstoffe verwandt, der Bau und der Betrieb von Biogasanlagen bildet für landwirtschaftliche Unternehmen weiteres Standb .
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert die landwirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel, am Markt ausgerichtete, wettbewerbsfähige und nachhaltig wirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmen zu etablieren.
Die Ernährungswirtschaft verbindet in der Wertschöpfungskette Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. Regionale Wertschöpfungsketten haben hier besondere Bedeutung, indem zusätzliche wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Impulse für die ansonsten eher strukturschwache Region gegeben werden.
In der Entwicklung unseres Landes in den Jahren 2007 -2013 hat die Unterstützung der Unternehmen der Ernährungswirtschaft daher weiterhin e große Bedeutung. Mit der Förderung seitens des Ministeriums soll Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse geleistet werden, um insbesondere Voraussetzungen für Erlösvorteile der Erzeuger zu schaffen. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Fischerei und Fischwirtschaft sind Teil unserer Identität im Norden. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist die Fischerei für den Tourismus von unschätzbarem Wert. Fischkutter prägen das Bild der kl en Häfen. Die fischverarbeitende Industrie in den neuen Bundesländern hat en bedeutenden Stellenwert innerhalb der EU. Die Unternehmen bieten vor allem in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven. Die Landesregierung setzt sich dafür , dass dies auch zukünftig so bleibt.
Ziele er verantwortungsbewussten Fischereipolitik im Land den neuen Bundesländern sind daher:
Grundpfeiler der nachhaltigen Entwicklung sind die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen und die Bedürfnisse der Umwelt, in der wir leben. Die nachhaltige Entwicklung versucht diese drei Grundbedürfnisse in klang zu bringen, damit auch die nachfolgenden Generationen ihre Bedürfnisse in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ausgewogenheit befriedigen können.
Wichtige Themen, die das Erreichen dieses klanges unterstützen sind: Agenda 21, Allianzen für die Umwelt, der Schutz der Moore, erneuerbare Energien, internationale Beziehungen und Umweltbildung.
Die NUN fördert den länderübergreifenden Austausch im Bildungsbereich. Mitglieder sind Hamburg, Schleswig-Holst , Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Bremen nimmt als Gast teil.
er Wald prägt die Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns und gehört zum Naturreichtum des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Wald ist wegen s er Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig zu erhalten und zu mehren.
Die Forstpolitik sichert diese Funktionen des Waldes, indem sie entsprechende Rahmenbedingungen schafft und für den Ausgleich der verschiedenen Interessen am Wald sorgt.
Wichtige Fachdisziplinen bei der Umsetzung der Ziele sind der Waldbau und die Waldökologie, die Holzmarktpolitik und das Jagdwesen.
Naturschutz und Landschaftspflege spielen in den neuen Bundesländern e besondere Rolle. Das Land ist über s e Grenzen hinaus bekannt für s en großen Gewässerreichtum, die langen naturgeprägten Küstenabschnitte, die Bodden, Haffe und Wieke, die Vielzahl von Mooren.
Das Mosaik unterschiedlichster Landschaftstypen mit relativ unzerschnittenen Naturräumen ist zudem Lebensraum für große attraktive Tierarten, die den herausragenden Landschaftsqualitäten des Landes durch ihre Anwesenheit und Verbreitung sichtbaren Ausdruck verleihen. Der Fischotter beispielsweise ist fast flächendeckend im Land verbreitet, etwa 50 Prozent der Seeadlerbrutpaare Deutschlands brüten bei uns, fast der gesamte derzeitige Fischadlerbestand konzentriert sich auf die Bundesländer den neuen Bundesländern und Brandenburg, der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Schreiadlers in Deutschland liegt in Mecklenburg-Vorpommern, ungefähr die Hälfte der rund 3.000 in Deutschland vorkommenden Kranichpaare zieht bei uns ihre Jungen groß. B ahe die gesamte, auf der westlichen Zugroute wandernde Kranichpopulation ergänzt in den neuen Bundesländern ihre Energiereserven für den Weiterflug.
Dem Schutz und dem langfristigen Erhalt der Naturausstattung des Landes widmet sich neben den staatlichen und kommunalen Naturschutzverwaltungen mit großem Engagement das Ehrenamt.
Unsere Böden mit ihren vielfältigen Funktionen sind kostbares, in ihrer Bedeutung oft unterschätztes Gut: Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zerstörbar. getretene Schäden sind häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beheben. Oft müssen auf Standorten mit Bodenbelastungen bestimmte Nutzungen geschränkt werden (z.B. Nahrungs- und Futtermittelanbau, Wohnbebauung oder Trinkwasserförderung).
konsequenter Bodenschutz umfasst sowohl die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Bodenverunr igungen und Altlasten als auch den vorsorgenden Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfunktionen.
Anforderungen und Maßnahmen zum Bodenschutz sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung festgelegt. (Gesetzes- und Verordnungstext: siehe Menüpunkt "Rechtsvorschriften" unter "Bundesrecht")
Die Politik der Landesregierung M-V ist darauf gerichtet, bestehende schädliche Bodenveränderungen zielgerichtet zu sanieren. Gleichzeitig soll zukünftigen Be trächtigungen vorgebeugt werden. Dafür werden vom Ministerium die notwendigen Rechts- und Förderinstrumente geschaffen. Am 4. Juli 2011 hat der Landtag das Gesetz des Landes den neuen Bundesländern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze beschlossen. In Artikel 1 ist das Landesbodenschutzgesetz geregelt; mit dessen Änderung in Artikel 2 sind u.a. die Zuständigkeiten seit dem 1. Juli 2012 bestimmt worden. Seit diesem Zeitpunkt sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für die Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der bodenschützenden Regelungen des Umweltschadensgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften zuständig, soweit durch Rechtsverordnung nichts anderes geregelt ist.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt bleiben zuständig für
Informationen und Materialien des Bundesverbandes Boden
Reiseführer des Umweltbundesamtes. U.a. sind vier Standorte aus M-V enthalten.
[PDF, 18 MB]
"Wasser ist Leben" facher und dringlicher als mit dieser Jahrtausende alten Erkenntnis lässt sich auch heute die Bedeutung des Wassers nicht beschreiben. Dies gilt für e sichere Trinkwasserversorgung, als entscheidender Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, für die Industrie, für den Tourismus und als Lebensraum von Flora und Fauna.
den neuen Bundesländern ist gewässerreiches Land. Koordinierung und Ausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche sowie der nachhaltige Schutz der Gewässer sind Aufgabe der Wasserwirtschaft und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde des Landes.
1990 gab es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die R igungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kl eren Kläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Die WRRL fordert für alle europäischen Gewässer en Zustand hoher Wasserqualität und Strukturvielfalt, der genug Lebensraum für Pflanzen und Tiere bietet. Die Bewirtschaftung der Gewässer, das sind Flüsse, Seen, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer, sind auf dieses Ziel auszurichten.
Leitbild der Richtlinie ist der natürliche Zustand der Gewässer. Gemessen an diesem Leitbild zielt die WRRL darauf, en mindestens "guten Zustand" der Oberflächengewässer und en "guten quantitativen und chemischen Zustand" des Grundwassers der Europäischen Union zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist das "gute ökologische Potential" zu erreichen.
Wesentliche Instrumente der WRRL sind:
Auf er speziellen Internetpräsentation des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzende Informationen aus der Praxis in den regionalen Bearbeitungsgebieten erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur. e wichtige Bund-Länder-Informations-Kommunikationsplattform zur WRRL stellt im Internet der Wasserblick dar.
Gem same Internetpräsentation des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V sowie der LMS Landwirtschaftsberatung
Internetpräsentation zur Wasserrahmenrichtlinie des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
ktuell hat der Wasserbau in unserem Lande zwei Kernaufgaben:
1990 gab es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die R igungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 wohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 SBR Klärtechnik vollbiologische Klein-Kläranlage Ilm-Kreis Thüringen mit er Ausbaugröße kl er 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen e Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über richtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kl eren Kläranlagen gesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kl kläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kl kläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserr igung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Zentrale Aufgaben Pflanzenkläranlage Selbstbau Schilfbeet Eigenbau Klärteich Abwasserteich Abwassergrube Abwasser-Pumpe Fäkalpumpe Ilm-Kreis Thüringen des Gewässerschutzes in den neuen Bundesländern sind, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gem wohl dienen, langfristig zu sichern.
In den Bereich des Gewässerschutzes fallen:
Die Ostsee ist im Weltmaßstab betrachtet relativ kl es, aber überaus sensitives und anfälliges Meer. Dennoch ist sie etwas Besonderes und Lebensader für Mecklenburg-Vorpommern. Die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns hat e Länge von ca. 1712 Kilometer. Sie bietet e faszinierende und schützenswerte Natur, in der Menschen leben, arbeiten oder sich erholen. Die Zielsetzung des Meeresumweltschutzes ist, nachhaltig wirksame Schutz- und Nutzungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dabei müssen u. a. verschiedene Belange mit dem Gewässerschutz in klang gebracht werden: die der Schifffahrt und der Häfen, der Fischerei, der Landwirtschaft und Industrie, der Offshoreaktivitäten, des Kies- und Sandabbaus sowie der Verklappung von Baggergut.
Die Küste als Übergangsbereich von Land und Meer ist wichtiger Siedlungs- und Wirtschaftsraum, der aber den vom Meer ausgehenden Gefährdungen ausgesetzt ist. 1.050 Quadratkilometer der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns können bei Sturmfluten überflutet werden und 265 Kilometer unserer Ostseeküste befinden sich im natürlichen Rückgang. Klein-Kläranlage SBR Klärtechnik Schilfbeet Selbstbau Sammelgrube Klärgrube Ilm-Kreis Thüringen Die dauerhafte Nutzung der Küste ist daher nur möglich, wenn die vom Meer ausgehenden Gefährdungen minimiert werden. Dies ist Aufgabe des Küstenschutzes. Gegen die Überflutungsgefahr werden z.B. Dünen, Deiche und Uferwände gebaut, gegen den Küstenrückgang kommen u.a. Sandvorspülungen, Buhnen, Wellenbrecher und Ufermauern zum satz.
äche und Flüsse fließen unter normalen Bedingungen in ihren Betten. Nach kräftigen und lang anhaltenden Niederschlägen und/oder er starken Schneeschmelze treten sie aber manchmal auch über die Ufer und überschwemmen ihr Umland. Der Bach oder Fluss führt Hochwasser!
Als Hochwasserschutz werden Baumaßnahmen bezeichnet, die die von Hochwasser ausgehenden Gefahren in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten mindern.
In den neuen Bundesländern stellen der Bau und die Verstärkung von Deichen den Schwerpunkt im Hochwasserschutz dar. Er konzentriert sich insbesondere auf die Elbe und ihre Zuflüsse.
Auch die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2007 dieses Themas angenommen und e entsprechende Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement vorgelegt.
SBR Kleinkläranlage Festbett Kläranlage Wirbelschwebebett-Kläranlage Ilm-Kreis Thüringen Einleiten in das Grundwasser
Das Einleiten des gereinigten Abwassers in das Grundwasser über die Untergrundverrieselung bzw. versickerung setzt voraus, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften und schädliche Auswirkungen auf Dritte durch die Kleinkläranlage nicht zu besorgen ist.
Die flächenhafte Versickerung hat grundsätzlich Vorrang. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in das Grundwasser ist nicht zulässig. Ein unmittelbares Versenken des Abwassers in den Untergrund ist dann nicht gegeben, wenn die tiefste Stelle der Untergrundversickerungsanlage mindestens 1 m über den höchsten Grundwasserstand liegt.
Ilm-Kreis
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. VG Rennsteig für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Frauenwald für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Schmiedefeld am Rennsteig* für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Stützerbach für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis .Riechheimer Berg für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Alkersleben für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Bösleben-Wüllersleben für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Dornheim für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Elleben für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Elxleben für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Kirchheim* für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Osthausen Wülfershausen für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis Rockhausen für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm Kreis Witzleben für SBR voll-biologische Klein-Kläranlage in Ilm-Kreis |
Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Kreis Wartburg Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kreis Altenburger Land Thüringen, Kreis Eichsfeld Thüringen, Kreis Gotha Thüringen, Kreis Greiz Thüringen, Kreis Hildburghausen Thüringen, Kreis Nordhausen Thüringen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt Thüringen, Kreis Schmalkalden Thüringen, Kreis Sömmera Thüringen, Kreis Sonneberg Thüringen, Kreis Weimarer Land Thüringen, Kyffhäuserkreis Thüringen, Kiffhäuser Thüringen, Kreis Saale-Holzland Thüringen, Kreis Saale-Orla Thüringen, Kreis Unstrut-Hainich Thüringen, Andenhausen Thüringen, Bad Liebenstein Thüringen, Bad Salzungen Thüringen, Barchfeld Thüringen, Bischofroda Thüringen, Brunnhartshausen Thüringen, Buttlar Thüringen, Creuzburg Thüringen, Dankmarshausen Thüringen, Dermbach Thüringen, Diedorf/rhön Thüringen, Dippach Thüringen, Dorndorf Thüringen, Ebenshausen Thüringen, Empfertshausen Thüringen, Altenburger Land Thüringen, Eichsfeld Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kyffhäuser Kreis Thüringen, Landkreis Gotha Thüringen, Landkreis Greiz Thüringen, Landkreis Hildburghausen Thüringen, Landkreis Nordhausen Thüringen, Landkreis Sonneberg Thüringen, Sömmerda Thüringen, Saale-Holzlandd Thüringen, Saale-Orla Thüringen, Saalfeld-Rudolfstadt Thüringen, Schmalkalden-Meiningen Thüringen, Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Unstrut-Hainich Thüringen, Wartburg Thüringen, Weimar Thüringen
Auch in Ihre Gemeinde des gesamten Bundeslandes Thüringen Liefert KKE Klärtechnik seine ausgezeichneten Waren fast immer frei Haus.
Abtsbessingen ;Adelhausen ;Ahlstädt ;Alach
Alkersleben ;Allersdorf ;Allmenhausen ;Alperstedt
Altenberga ;Altenbeuthen ;Altenburg ;Altendambach
Altenfeld ;Altengottern ;Altersbach ;Altkirchen
Andenhausen ;Andisleben ;Angelroda ;Anrode
Apfelstädt ;Apolda ;Arenshausen ;Arnsgereuth
Arnstadt ;Artern ;Asbach-Sickenberg ;Aschara
Aschenhausen ;Aspach ;Auengrund ;Auerstedt
Auleben ;Azmannsdorf ;Bachfeld ;Bad Berka
Bad Blankenburg ;Bad Colberg-Heldburg ;Bad Frankenhausen ;Bad Klosterlausnitz
Bad Köstritz ;Bad Langensalza ;Bad Liebenstein ;Bad Salzungen
Bad Sulza ;Bad Tennstedt SBR ;Badra ;Ballhausen
Ballstädt ;Ballstedt Klärteich ;Barchfeld ;Battgendorf
Beberstedt ;Behringen ;Behrungen ;Beichlingen
Beinerstadt ;Bellstedt SBR Anlage ;Belrieth Abwasser ;Bendeleben
Benshausen ;Berka ;Berka v d Hainich ;Berkach Klärbeet
Berlingerode ;Berlstedt ;Bermbach ;Bernterode,Untereichsfeld
Bethenhausen ;Beuernfeld ;Bibra ;Bienstädt Kläranlage
Billeben ;Bilzingsleben ;Birkenfelde ;Birkenhügel SBR
Birkigt ;Birx ;Bischofferode ;Bischofrod Klärgrube
Bischofroda ;Blankenberg ;Blankenburg ;Blankenhain Abwasser
Blankenstein ;Bleckenrode ;Bleicherode ;Bobeck
Bocka ;Bockelnhagen ;Bockstadt ;Bodelwitz
Bodenrode-Westhausen ;Böhlen ;Bösleben-Wüllersleben ;Bollberg
Bolleroda ;Bornhagen ;Bothenheilingen ;Brahmenau
Brattendorf ;Brehme ;Breitenbach ;Breitenbach
Breitenworbis ;Breitungen ;Bremsnitz ;Bretleben
Brotterode ;Bruchstedt ;Brüheim ;Brünn
Brunnhartshausen ;Buchfart ;Buchholz ;Büchel
Bücheloh ;Bürgel ;Büßleben ;Büttstedt
Bufleben ;Buhla ;Burgwalde ;Buttelstedt
Buttlar ;Buttstädt ;Caaschwitz ;Christes
Clingen ;Crawinkel ;Creuzburg ;Crimla
Crispendorf ;Crock ;Crossen an der Elster ;Cursdorf
Daasdorf am Berge ;Daasdorf b Buttelstedt ;Dachwig ;Dankmarshausen
Deesbach ;Dermbach ;Deuna ;Diedorf
Diedorf ;Dieterode ;Dietlas ;Dietzenrode-Vatterode
Dietzhausen ;Dillstädt ;Dingelstädt ;Dingsleben
Dippach ;Dittersdorf ;Dobitschen ;Döbritschen
Döllstädt ;Dönges ;Döringsdorf ;Döschnitz
Donndorf ;Dornburg ;Dorndorf ;Dorndorf-Steudnitz
Dornheim ;Dragensdorf ;Dröbischau ;Drogen
Drognitz ;Dünwald ;Ebeleben ;Ebenheim
Ebenshausen ;Eberstedt ;Eckardtshausen ;Eckardtsleben
Ecklingerode ;Eckolstädt ;Eckstedt ;Effelder
Effelder-Rauenstein ;Ehrenberg ;Eichelborn ;Eichenberg
Eichstruth ;Eigenrode ;Einhausen ;Eisenach
Eisenberg ;Eisfeld ;Eishausen ;Elgersburg
Elleben ;Ellingshausen ;Ellrich ;Elxleben
Elxleben ;Emleben ;Empfertshausen ;Emsetal
Endschütz ;Erbenhausen ;Erfurt ;Erlau
Ermstedt ;Ernstroda ;Eschenbergen ;Esperstedt
Eßbach ;Eßleben-Teutleben ;Ettenhausen an der Suhl ;Ettersburg
Etzelsrode ;Etzleben ;Exdorf ;Fambach
Faulungen ;Feldengel ;Ferna ;Finsterbergen
Fischbach ;Fischbach/Rhön ;Flarchheim ;Floh-Seligenthal
Flurstedt ;Fockendorf ;Föritz ;Förtha
Frankendorf ;Frankenhain ;Frankenheim ;Frankenroda
Frauenprießnitz ;Frauensee ;Frauenwald ;Freienbessingen
Freienhagen ;Freienorla ;Fretterode ;Friedelshausen
Friedersdorf ;Friedrichroda ;Friedrichshöhe ;Friedrichsrode
Friedrichsthal ;Friedrichswerth ;Friemar ;Frienstedt
Frömmstedt ;Fröttstädt ;Frohndorf ;Frohnsdorf
Gaberndorf ;Gamstädt ;Gangloffsömmern ;Gauern
Gebesee ;Gebstedt ;Gefell ;Gehaus
Gehlberg ;Gehofen ;Gehren ;Geisa
Geisenhain ;Geisleden ;Geismar ;Gelmeroda
Georgenthal ;Gera ;Geraberg ;Gerbershausen
Gernrode ;Geroda ;Gerstenberg ;Gerstengrund
Gerstungen ;Gerterode ;Gertewitz ;Geschwenda
Gierstädt/Kleinfahner ;Gillersdorf ;Glasehausen ;Gleichamberg
Gneus ;Göhren ;Göhren-Döhlen ;Göllingen
Göllnitz ;Göpfersdorf ;Görkwitz ;Görsbach
Göschitz ;Gösen ;Gössitz ;Gößnitz
Goldbach ;Goldisthal ;Golmsdorf ;Gompertshausen
Gorsleben ;Gossel ;Goßwitz ;Gotha
Gottstedt ;Grabsleben ;Gräfenhain ;Gräfenroda
Gräfenthal ;Graitschen bei Bürgel ;Greiz ;Greußen
Griefstedt ;Grimmelshausen ;Grobengereuth ;Großbartloff
Großberndten ;Großbockedra ;Großbodungen ;Großbreitenbach
Großbrembach ;Großbrüchter ;Großenehrich ;Großengottern
Großenlupnitz ;Großensee ;Großenstein ;Großeutersdorf
Großfahner ;Großheringen ;Großkochberg ;Großlöbichau
Großlohra ;Großmehlra ;Großmölsen ;Großmonra
Großneuhausen ;Großobringen ;Großpürschütz ;Großröda
Großromstedt ;Großrudestedt ;Großschwabhausen ;Großvargula
Großwechsungen ;Großwelsbach ;Grub ;Grümpen
Günserode ;Günstedt ;Günthersleben ;Günzerode
Gumperda ;Gundersleben ;Gutendorf ;Guthmannshausen
Hachelbich ;Hain ;Haina ;Haina
Hainichen ;Hainrode ;Hainspitz ;Hallungen
Hamma ;Hammerstedt ;Hardisleben ;Harra
Harth-Pöllnitz ;Hartmannsdorf ;Hartmannsdorf ;Harzungen
Haselbach ;Haßleben ;Hausen ;Haussömmern
Hauteroda ;Haynrode ;Heichelheim ;Heideland
Heilbad Heiligenstadt ;Helbedündorf ;Heldrungen ;Hellingen
Helmsdorf ;Hemleben ;Henfstädt ;Henneberg
Henschleben ;Herbsleben ;Heringen/Helme ;Hermstedt
Heroldishausen ;Herpf ;Herrenhof ;Herrmannsacker
Herrnschwende ;Herschdorf ;Heßles ;Hetschburg
Heuthen ;Heyda ;Heyerode ;Heygendorf
Hilbersdorf ;Hildburghausen ;Hildebrandshausen ;Himmelsberg
Hinternah ;Hirschbach ;Hirschberg ;Hirschfeld
Hochheim ;Hochstedt ;Hörselberg ;Hörselgau
Hohenebra ;Hohenfelden ;Hohengandern ;Hohenkirchen
Hohenleuben ;Hohenölsen ;Hohenstein ;Hohenwarte
Hohes Kreuz ;Hohlstedt ;Holungen ;Holzengel
Holzsußra ;Hopfgarten ;Hornsömmern ;Horsmar
Hottelstedt ;Hümpfershausen ;Hüpstedt ;Hüttengrund
Hummelshain ;Hundeshagen ;Ichtershausen ;Ifta
Ilfeld ;Illeben ;Ilmenau ;Ilmtal
Immelborn ;Immenrode ;Ingersleben ;Isseroda
Issersheilingen ;Jena ;Jonaswalde ;Judenbach
Jüchsen ;Jückelberg ;Jützenbach ;Kälberfeld
Kahla ;Kalbsrieth ;Kallmerode ;Kaltenlengsfeld
Kaltennordheim ;Kaltensundheim ;Kaltenwestheim ;Kaltohmfeld
Kammerforst ;Kamsdorf ;Kannawurf ;Kapellendorf
Karlsdorf ;Katharinenberg ;Katzhütte ;Kefferhausen
Kehmstedt ;Keila ;Kella ;Kerspleben
Keula ;Kieselbach ;Kiliansroda ;Kindelbrück
Kirchengel ;Kirchgandern ;Kirchheilingen ;Kirchheim
Kirchworbis ;Kirschkau ;Kleinbartloff ;Kleinberndten
Kleinbockedra ;Kleinbodungen ;Kleinbrembach ;Kleinebersdorf
Kleineutersdorf ;Kleinfurra ;Kleinmölsen ;Kleinneuhausen
Kleinobringen ;Kleinrettbach ;Kleinromstedt ;Kleinrudestedt
Kleinschmalkalden ;Kleinschwabhausen ;Kleinwelsbach ;Klettbach
Klettstedt ;Klings ;Kloster Veßra ;Knau
Kölleda ;Königsee ;Könitz ;Körner
Kösnitz ;Kötschau ;Korbußen ;Kraftsdorf
Kraja ;Kranichborn ;Kranichfeld ;Krauthausen
Krautheim ;Kreuzebra ;Kriebitzsch ;Krombach
Kromsdorf ;Kühdorf ;Kühndorf ;Kühnhausen
Küllstedt ;Kutzleben ;Laasdorf ;Langenhain
Langenleuba-Niederhain ;Langenorla ;Langewiesen ;Langula
Laucha ;Lauscha ;Lausnitz / Neustadt a. d. O. ;Lausnitz bei Pößneck
Lauterbach ;Legefeld ;Lehesten ;Lehnstedt
Leimbach ;Leinatal ;Leinatal ;Leinefelde
Lemnitz ;Lengenfeld unterm Stein ;Lengfeld ;Leubingen
Leutenberg ;Leutenthal ;Leutersdorf ;Lichte
Lichtenhain/Bergbahn ;Liebenstein ;Liebstedt ;Linda bei Neustadt an der Orla
Linda bei Weida ;Linden ;Lindenkreuz ;Linderbach
Lindewerra ;Lindig ;Lippersdorf-Erdmannsdorf ;Lipprechterode
Lobenstein ;Löberschütz ;Löbichau ;Lödla
Lucka ;Luisenthal ;Lumpzig ;Lunzig
Lutter ;Mackenrode ;Magdala ;Manebach
Mannstedt ;Marisfeld ;Marksuhl ;Marktgölitz
Markvippach ;Marolterode ;Marth ;Martinroda
Martinroda ;Masserberg ;Mattstedt ;Mechelroda
Mechterstädt ;Mehmels ;Mehna ;Meiningen
Mellenbach-Glasbach ;Mellingen ;Melpers ;Mengelrode
Mengersgereuth-Hämmern ;Menteroda ;Merbelsrod ;Merkers-Kieselbach
Merxleben ;Metebach ;Metzels ;Meura
Meuselbach-Schwarzmühle ;Meuselwitz ;Mihla ;Milda
Milz ;Mittelhausen ;Mittelpöllnitz ;Mittelschmalkalden
Mittelsömmern ;Möckern ;Möckers ;Möhrenbach
Mönchenholzhausen ;Mönchpfiffel-Nikolausrieth ;Mörbach ;Mörsdorf
Mohlsdorf ;Molschleben ;Molsdorf ;Monstab
Moorgrund ;Moxa ;Mühlberg ;Mühlhausen
Mülverstedt ;Münchenbernsdorf ;Münchengosserstädt ;Münchenlohra
Nägelstedt ;Nahetal-Waldau ;Nauendorf ;Naundorf
Nausitz ;Nausnitz ;Nazza ;Neidhartshausen
Neubrunn ;Neudietendorf ;Neuendorf ;Neuengönna
Neugernsdorf ;Neuhaus am Rennweg ;Neuhaus-Schierschnitz ;Neumark
Neundorf (bei Lobenstein) ;Neunheilingen ;Neusiß ;Neustadt
Neustadt am Rennsteig ;Neustadt/Harz ;Neustadt ;Niederbösa
Niederdorla ;Niedergebra ;Niederorschel ;Niederreißen
Niederroßla ;Niedersachswerfen ;Niederspier ;Niedertrebra
Niederzimmern ;Nirmsdorf ;Nöda ;Nohra
Nohra ;Nordhausen ;Nordheim ;Nottleben
Oberbösa ;Oberdorla ;Oberellen ;Obergebra
Oberheldrungen ;Oberhof ;Oberkatz ;Oberland am Rennsteig
Obermaßfeld-Grimmenthal ;Obermehler ;Obernissa ;Oberpörlitz
Oberreißen ;Oberschönau ;Oberstadt ;Obertrebra
Oberweid ;Oberweißbach ;Oechsen ;Oepfershausen
Oettern ;Oettersdorf ;Ohrdruf ;Olbersleben
Oldisleben ;Ollendorf ;Oppershausen ;Oppurg
Orlamünde ;Orlishausen ;Oßmannstedt ;Osthausen-Wülfershausen
Ostramondra ;Otterstedt ;Ottmannshausen ;Ottstedt am Berge
Pennewitz ;Petersdorf ;Petriroda ;Pfaffschwende
Pferdingsleben ;Pfiffelbach ;Pfuhlsborn ;Piesau
Pillingsdorf ;Plaue ;Pölzig ;Pößneck
Possendorf ;Posterstein ;Pottiga ;Probstzella
Pützlingen ;Queienfeld ;Rabenäußig ;Ramsla
Rannstedt ;Rastenberg ;Rattelsdorf ;Rauenstein
Rehungen ;Reichenbach ;Reichmannsdorf ;Reinholterode
Reisdorf ;Remda-Teichel ;Remptendorf ;Remstädt
Renthendorf ;Rentwertshausen ;Reurieth ;Rhönblick
Rieth ;Riethgen ;Riethnordhausen ;Ringleben
Ringleben ;Rippershausen ;Ritschenhausen ;Rittersdorf
Rockenstuhl ;Rockhausen ;Rockstedt ;Roda
Rodeberg ;Rodishain ;Römhild ;Rohr
Rohrbach ;Rohrbach ;Rohrberg ;Ronneburg
Rosa ;Rosendorf ;Rositz ;Roßdorf
Roßleben ;Rottenbach ;Rotterode ;Rudersdorf
Rudolstadt ;Rückersdorf ;Rückerswind ;Ruhla
Rustenfelde ;Saalburg-Ebersdorf ;Saaleplatte ;Saalfeld/Saale
Saara ;Saara ;Sachsenbrunn ;Sachsenhausen
Sättelstädt ;Salomonsborn ;Sankt Bernhard ;Sankt Kilian
Schalkau ;Schallenburg ;Scheibe-Alsbach ;Scheiditz
Schernberg ;Schierschwende ;Schillingstedt ;Schimberg
Schlechtsart ;Schlegel ;Schleid ;Schleifreisen
Schleiz ;Schleusegrund ;Schleusingen ;Schlöben
Schloßvippach ;Schlotheim ;Schmalkalden ;Schmeheim
Schmerbach ;Schmiedefeld ;Schmiedefeld am Rennsteig ;Schmiedehausen
Schmölln ;Schömberg ;Schöndorf ;Schöngleina
Schönhagen ;Schönstedt ;Schwabhausen ;Schwallungen
Schwarza ;Schwarzbach ;Schwarzbach ;Schwarzburg
Schwarzhausen ;Schweickershausen ;Schweina ;Schwerborn
Schwerstedt ;Schwerstedt ;Schwickershausen ;Schwobfeld
Seebach ;Seebergen ;Seega ;Seidingstadt
Seltendorf ;Serba ;Sickerode ;Siegmundsburg
Siegritz ;Siemerode ;Silberhausen ;Silbitz
Silkerode ;Sömmerda ;Sohnstedt ;Sollstedt
Sondershausen ;Sonneberg ;Sonneborn ;Springstille
Sprötau ;St. Kilian ;Stadtilm ;Stadtlengsfeld
Stadtroda ;Staitz ;Starkenberg ;Stedten
Steinach ;Steinbach ;Steinbach ;Steinbach-Hallenberg
Steinfeld ;Steinheid ;Steinheuterode ;Steinrode
Steinsdorf ;Steinthaleben ;Stempeda ;Stepfershausen
Stobra ;Stöckey ;Stotternheim ;Straufhain
Straußberg ;Straußfurt ;Stressenhausen ;Streufdorf
Stützerbach ;Sülzfeld ;Sünna ;Süßenborn
Suhl ;Sundhausen ;Tabarz ;Tambach-Dietharz
Tastungen ;Tautenburg ;Tautendorf ;Tautenhain
Tegau ;Tegkwitz ;Teichwitz ;Teichwolframsdorf
Teistungen ;Teutleben ;Teutleben ;Thalebra
Thalwenden ;Thamsbrück ;Themar ;Thierschneck
Thonhausen ;Thüringenhausen ;Tiefenort ;Tiefthal
Tissa ;Toba ;Töttelstädt ;Töttleben
Tonna ;Tonndorf ;Topfstedt ;Tottleben
Treben ;Trebra ;Triptis ;Tröbsdorf
Tröchtelborn ;Troistedt ;Trostadt ;Trügleben
Trusetal ;Tüttleben ;Tunzenhausen ;Uder
Udestedt ;Uhlstädt-Kirchhasel ;Ummerstadt ;Umpferstedt
Unstruttal ;Unterbodnitz ;Unterbreizbach ;Unterellen
Unterkatz ;Untermaßfeld ;Unterpörlitz ;Unterschönau
Unterweid ;Unterweißbach ;Unterwellenborn ;Urbach
Urbach ;Urbich ;Urleben ;Urnshausen
Utendorf ;Uthleben ;Utzberg ;Vacha
Vachdorf ;Veilsdorf ;Vesser (Suhl) ;Viernau
Vieselbach ;Vippachedelhausen ;Völkershausen ;Vogelsberg
Vogtländisches Oberland ;Volkerode ;Vollenborn ;Vollersroda
Wachsenburg-Gemeinde ;Wachstedt ;Wahlhausen ;Wahns
Waldeck ;Wallbach ;Walldorf ;Wallichen
Walpernhain ;Walschleben ;Waltersdorf ;Waltershausen
Wandersleben ;Wangenheim ;Warza ;Wasserthaleben
Wasungen ;Weberstedt ;Wechmar ;Wehnde
Weida ;Weilar ;Weimar ;Weinbergen
Weingarten ;Weira ;Weißbach ;Weißenborn-Lüderode
Weißenborn ;Weißendorf ;Weißensee ;Wendehausen
Wenigenehrich ;Wenigenlupnitz ;Wenigensömmern ;Wernburg
Werningshausen ;Wernrode ;Wernshausen ;Werther
Westenfeld ;Westgreußen ;Westhausen ;Westhausen
Westhausen ;Wichmar ;Wichtshausen ;Wickerstedt
Wiebelsdorf ;Wiegendorf ;Wiehe ;Wiesenfeld
Wiesenthal ;Wildenbörten ;Wildenspring ;Wildetaube
Wilhelmsdorf ;Willerstedt ;Willmersdorf ;Windehausen
Windischleuba ;Wingerode ;Wingerode ;Wintersdorf
Winterstein ;Wintzingerode ;Wipfratal ;Wipperdorf
Witterda ;Wittgendorf ;Witzleben ;Wölferbütt
Wölfershausen ;Wölfis ;Wohlsborn ;Wolferschwenda
Wolfmannshausen ;Wolfsberg ;Wolfsburg-Unkeroda ;Wolkramshausen
Worbis ;Wormstedt ;Wünschendorf ;Wüstheuterode
Wundersleben ;Wurzbach ;Wutha-Farnroda ;Zadelsdorf
Zedlitz ;Zella ;Zella-Mehlis ;Zeulenroda
Ziegelheim ;Ziegenrück ;Zimmern ;Zimmern
Zimmernsupra ;Zöllnitz ;Zwinge ;