
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube
SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen)
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567

6EW Klärtex Kunststoff Kleinkläranlage
3.900 € inkl. MwSt.
Ablaufklassen C, D Z: -55.31-419
Airstar

Komplett Vollbiologische Betonkläranlage Duo-Smart
1 - 4 Einwohner 4.850 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Für den Selbsteinbau geeignet
In Beton Klärgrube

Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage
5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
EES-Wasserfloh

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
2-8EW 4.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Aquatop

Vollbiologische Festbett Betonkläranlage Aquatop
1-4 EW 5.750 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar
1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
Vollbiologische
Kleinkläranlage

Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh
1-4EW 2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554
Vollbiologische
Kleinkläranlagen

Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop
1-4 EW 2.850€
Ablaufklasse C DIBt : Z: 55.31-556
Betonklärgrube als Monolith
mit SBR Kleinkläranlage
Vollbiologische Monolithische SBR Betonkläranlage Duo-Smart
Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)
Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420
Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.
Sanierung von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.
Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,
SBR-Klein-Kläranlage Solido 35I 2 - 5 EW 3.950,- €
Video zum Einbau einer SBR-Kleinkläranlage
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.3-364

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung
SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

4EW Airstar
Kunststoff Kläranlage
3.995 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-341
Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:
SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube
SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.
SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern
SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube
SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube
Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube
Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube
Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage
Biologische Klärschlamm-Entsorgung
Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube
Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube
Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen
Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen
Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube
Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen
Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen
Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe
Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen
Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen
Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen
Dies waren die strengen Maßstäbe, nach welchen wir unser neues Klärsystem entwickelt haben. Langjährige Erfahrungen aus zigtausend verkauften Kleinkläranlagen und die Wünsche vieler Kunden haben uns motiviert, unsere Kleinkläranlagen weiter zu entwickeln.
Wir haben das Beste unserer bewährten Kläranlagensysteme zusammengefügt und so eine sehr einfache und zuverlässige SBR-Technologie entwickelt: Auf Basis unserer zuverlässigen McWater®-SBR-Anlage ist eine vereinfachte Version des bewährten SBR-Verfahrens entstanden. Genau abgestimmt auf die Gegebenheiten von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Wie bei unserer bewährten APURIS®-Anlage haben wir auf störanfällige Magnetventile verzichtet.
Aus unserer AQUAmax® BASIC-Baureihe haben wir das patentierte und sichere Kugelventil übernommen.
Die PUROO®-Kleinkläranlage
ist die Summe aller ATB-Innovationen; konsequent weiterentwickelt für die Bedürfnisse unserer Kunden.
In den letzten Jahren sind Kleinkläranlagen immer komplizierter geworden. Viele Entwicklungen in der Branche haben nur stattgefunden, weil sie technisch möglich waren nicht aber, weil sie für den Kunden erforderlich sind.
Die Steuerungen haben immer mehr Funktionen erhalten. Es gibt noch mehr Sensoren, die ausfallen oder Störungen verursachen können. Eine übliche SBR-Kleinkläranlage hat oft immer noch 4 unzuverlässige, laute Magnetventile oder Schrittmotoren. Manche Firmen bieten sogar an, die Kleinkläranlage mit einem Internetanschluss auszustatten um sie zu überwachen.
Die Folge ist, dass die Bedienung, Wartung und Reparatur der Anlagen in den letzten Jahren immer komplizierter wurde.
Mit der PUROO®-Kleinkläranlage hat ATB eine Lösung gefunden, Kleinkläranlagen wieder einfach und sicher zu machen...
Kleinkläranlagen, dezentrale Abwasserentsorgung )Eine Kleinkläranlage ist eine Kläranlage zur Abwasserreinigung in aufgeteilten Komponenten oder in kompakter Form sowie Bauweise für geringe Man versteht darunter technische Kleinkläranlagen, wie SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen, usw. Anfallende Abwassermengen pro EW . für SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen |
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Grundstücksbesitzer die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlagen oder Hauskläranlagen) errichten, falls die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird. Dabei handelt es sich um Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 Einwohnergleichwerte. Zu einer Kleinkläranlage gehören eine Einrichtung zur mechanischen Entschlammung des Abwassers (Mehrkammergrube) und eine biologische Reinigungsstufe die sehr unterschiedlich gestaltet sein kann (Belebungsverfahren, Tropfkörper, Tauchkörper, Festbett-reaktor, SBR, Pflanzenkläranlage, oder ähnliche). Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 beschrieben. Kleinkläranlagen dienen im allgemeinen der Behandlung eines häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden Grundstücks eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grundstückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist, oder in einem kurzen, in der Regel dem Grundstückseigentümer gehörenden Kanal dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet. Die nach Einbaustelle und Ausbaugröße definierten Kleinkläranlagen können einen Abwasserzufluss bis zu 8 m3/d aufnehmen. Das entspricht bei einem spezifischen Heute ist ein Schmutzwasseranfall von 100-120l täglich realistisch. Andererseits geht man rein Rechnerisch von 150 Litern pro Einwohner und Tag einem allgemeinen Anschlusswert bei Kleinkläranlagen von maximal also bis zu rund 50 Einwohnern. Der Einsatz von technisch unbelüfteten oder belüfteten Kleinkläranlagen wird von den allen Länderbehörden in der gesamten Bundesrepublik bestimmt und in den einen Bundesländer so und in anderen einzelnen Bundesländern oft sehr unterschiedlich gehändelt, gehandhabt. Nach der Ansicht vieler oder sogar der meisten Behörden sind SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, VerrieselungenKleinkläranlagen in der allgemeinen Regel und dem Selbsttverständnis, eine immer wieder zu beobachtende provisorische Allerweltslösung Lösung und nur in Ausnahmefällen eine notwendige und vertretbare Maßnahme zu einer dezentralen aber nicht zu einer zentralen Abwasserentsorgung. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Kleinkläranlagen kommen daher als etwaige aber doch bei den Bürgern beliebte Dauerlösung i.. nur dort oder hier in Frage, wo die Grundstücke oder ausgeweiteten Anwesen so ungeheuer weit von den übrigen Bebauungen weit entfernt sind, dass mit den ewig gleich Fragen übe die wirtschaftlichen Mittel in wirklich absehbarer Zeit ein öffentlicher Anschluss an eine Zentrale Entwässerung oder Sammelentwässerung nicht bearbeitet oder hergestellt werden kann. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Bei Kleinkläranlagen wie SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen wird i.d.R. grundsätzlich und immer wieder zwischen den zwei Arten von Kläranlagen unterschieden, den Kläranlagen mit und die ögelogischeren oder auch einfacheren Kleinkläranlagen ohne technische Belüftung, des Abwassers. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen In den vier interessanten Abwasser Normblättern sind wirklich detaillierte und unumstgößliche Festlegungen für Kleinkläranlagen SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen getroffen: DIN 4261, Teil 1 (Oktober 1983) über SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen, Versickerungen, Sickermulden, Kleinkläranlagen, Kläranlagen ohne eine technische Abwasserbelüftung alte Anwendungen, wirkliche Bemessung und eine fachliche Ausführung, DIN 4261, Teil 2 Kleinkläranlagen, SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Kläranlagen mit technischer Abwasserbelüftung, Anwendung, alte Bemessung, sofortige Ausführung und immer währende Prüfung, DIN 4261, Teil 3 Kleinkläranlagen, SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen sind KlärAnlagen ohne technische Abwasserbelüftung, aber auch im Betrieb und Wartung, nach DIN 4261, Teil ) SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, VerrieselungenKleinkläranlagen, KlärAnlagen mit technischer Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung. Das DWA/ATV-Arbeitsblatt A 123 "Behandlung und Beseitigung SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungenvon Schlamm aus Kleinkläranlagen" stellt immer wieder eine unendlich wichtige Kläranlagen Ergänzung zu den wie man lesen konnte vorgenannten DWA Normen dar. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Die Abwasser Zulässigkeit des Kläranlagen Einbaus und des Abwasser Betriebs von SBR Kleinkläranlagen sowie die Abwasser Wahl der Kläranlagen Einbaustelle unterliegen in allem und überall und auch in Deutschland den gesetzlich bestimmten baurechtlichen (Länderbauordnungen) und wasserrechtlichen SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, VerrieselungenVorschriften. Die zuständige untere Wasserbehörde der kreise entscheidet über das immer wieder Abwasser erforderliche Kläranlagen Ausmaß der Abwasserbehandlung und die Art SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen der Abwassereinleitung entsprechend SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen den Kleinkläranlagen örtlichen Abwasser Gegebenheiten. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Dabei wird Kleinkläranlagen immer besonders darauf geachtet, dass eine Abwasser SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Verunreinigung von Abwasser zum Grundwasser oder oberirdischen Fäkal Gewässern Abflussleitungen vermieden Abwasser wird, und die Abwasser hygienisch einwandfreie Kläranlagen Beseitigung des anfallenden Klärschlamms gewährleistet ist. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen Kläranlagen und aufgrund der besonderen Kläranlagen Nähe zu bewohntem Abwasser Gebiet müssen u.U. auch Abwasser Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung berücksichtigt werden. SBR-Anlagen, Festbett-Anlagen, Wirbel-Schwebebett-Anlagen, Tropfkörper-Anlagen, Druckluft-Kläranlagen, Pumpen-Kläranlagen, uws., andererseits unbelüftete Kleinkläranlagen wie Klärteiche, Pflanzenkläranlagen, Filtergräben, Filterschächte, Verrieselungen |
Funktion von Pflanzenkläranlagen im ländlichen Raum:
Bei den Pflanzenkläranlagen wird das in Mehrkammerausfaulgruben, mindestens 1.500l pro EW, vorbehandelte Abwasser einem mit ausgewählten Schilf-/Sumpfpflanzen bestehenden Bodenkörper zugeführt. Dieser Bodenkörper wird zum Zwecke der Behandlung des vorgeklärten Abwassers vertikal, horizontal oder in einer Verbindung von beiden durchströmt, überwiegend mit Hilfe der Ryzome (Wurzelwerk, aerob biologisch behandelt, dann gesammelt, zusammengefasst und in ein ausreichendes Gewässer eingeleitet.
Bemessungsgrundlagen von Pflanzenkläranlagen als dezentrale Abwasser-Lösung.
Grundstücks- Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Anzahl der darin wohnenden Einwohner (EW) zu bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60 m2 ist jedoch mit mindestens 4 Einwohnern und bei einer Wohnfläche unter 60 m2 mit mindestens 2 Einwohnern zu rechnen. Übersteigt die tatsächliche Einwohnerzahl die jeweilige Mindestgröße pro Wohneinheit, ist diese zugrunde zu legen. Bei allen anderen Nutzungen (Büros, Werkstätten, Gaststätten öffentlichen Räumen, usw.) sind die entsprechenden Einwohnergleichwerte nach DIN 4261-1, Ziffer 4.3 zu berücksichtigen.
Vorklärung in einer Ausfaulgrube oder Absetzgrube:
Für die Bemessung und Ausführung der Pflanzenkläranlage vorgeschalteten Mehrkammergruben ist das DWA Arbeitsblatt 262 „Grundsätze für Bemessungen, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers“,unbedingt heranzuziehen.
Nachweis der Dichtheit der Vorklärung/Klärgrube , Dichtheitsprüfung:
· Die Zustandserfassung der Dichtheit von in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen hat nach DIN 1986-30 zu erfolgen.
· Der Nachweis der Wasserdichtheit nach DIN EN 1610 ist nach dem Einbau einer neuen Vorklärung durch die Einbaufirma oder den Fachkundigen und danach bei Erfordernis durch den Fachkundigen immer zu erbringen.
Wir Prüfen mit Kamera, Druckluft oder Wassereinstau:
» HAUSANSCHLÜSSE
» ABFLUSSLEITUNGEN
» KLÄRGRUBEN
» SAMMELGRUBEN
PREISE:
Dichtheitsprüfung von Abflussleitungen 42,00€/Std. + MwSt.
Dichtheitsprüfung von Klärgrube 80.00€ + MwSt.
Pflanzenkläranlage:
Für die Bemessung und Ausführung der Pflanzenkläranlage ist das DWA Arbeitsblatt 262 „Grundsätze für Bemessungen, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers“ vom März 2006 zwingend heranzuziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig eine kindersichere und Tiersichere Einfriedung des Pflanzenbeetes vorzusehen ist.
Hinweis Dichtheitsprüfung für Pflanzenkläranlagen:
Bei den Pflanzenkläranlage ist eine Dichtheitsprüfung gemäß DWA Arbeitsblatt A 262 in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 300 durchzuführen. Das entsprechende Protokoll der Dichtigkeitsprüfung ist der unteren Wasserbehörde vor der Abnahme vorzulegen.
Die Pflanzenkläranlage ist wenn erforderlich gegen Rückstau vom Gewässer zu sichern.
Betrieb und Wartung einer Pflanzenkläranlage Grundregeln:
Die Pflanzenkläranlage ist zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten.
Die ordnungsgemäße Behandlung häuslichen Schmutzwassers ist im Interesse des vorbeugenden Gewässerschutzes erforderlich. Hierfür müssen die Pflanzenkläranlagen stets betriebsbereit sein. Betrieb von Pflanzenkläranlagen und Wartung sind so einzurichten, dass
· alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind;
· mit Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu rechnen ist, besonders bei der Einleitung des gereinigten Abwassers in das Gewässer und bei der Entnahme, dem Abtransport und der Unterbringung von Schlamm;
· die Pflanzenkläranlagen zur Abwasserbehandlung in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden;
· es sollen bei Pflanzenkläranlagen keine Gesundheitsrisiken und nachhaltig belästigenden Gerüche auftreten.
Betriebs- und Wartungsanleitung für Pflanzenkläranlagen:
Der PIanverfasser oder der Hersteller der Pflanzenkläranlage hat eine Anleitung für den Betrieb und die Wartung einschließlich der Schlammentnahme aufzustellen und dem Eigentümer auszuhändigen.
(Auszug aus dem Einführungserlaß des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung der DIN 4261 als allgemein anerkannte Regel der Technik mit den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen Bekanntmachung vom 18. März 2008 und DWA Arbeitsblatt 262)
Betrieb von Pflanzenkläranlagen:
Der Betrieb von Pflanzenkläranlagen ist von einem Sachkundigen durchzuführen (Betreiber) . Der Betreiber ist nach vorheriger Einweisung durch den Anlagenhersteller in die Pflanzenkläranlage Sachkundiger. Er hat alle erforderlichen Aufgaben entsprechend der Einweisung und den Vorgaben des Herstellers zu erfüllen.
Wartung von Pflanzenkläranlagen:
Die Wartung und die Untersuchung der Kleinkläranlage auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit haben mindestens im Abstand von etwa 24 Monaten durch einen Fachkundigen zu erfolge
Fachkundige sind Personen, die an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen einer anerkannten Fortbildungseinrichtung (z.B. DWA Fortbildungslehrgänge im Bereich Kleinkläranlagen) über die notwendige Qualifikation für die Untersuchung, den Betrieb und die Wartung verfügen und dieses anhand einer Prüfbescheinigung nachweisen können.
Wartung Pflanzenkläranlagen
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Anlagenteil |
Arbeitsumfang |
Häufigkeit |
Fachkundiger |
Anmerkungen |
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Allgemein |
Sichtkontrolle Bauwerksbelüftung |
alle 2 Jahre |
X |
Die Pflanzenkläranlage soll so angelegt sein, dass ein Luftaustausch möglich ist (keine zu dichten Hecken) |
|
Pumpenschacht (wenn vorhanden) |
Betriebsbereitschaft |
alle 2 Jahre |
X |
Optischer und akustischer Alarm, ggf. säubern |
|
Betriebsstundenzähler ablesen |
alle 2 Jahre |
X |
Eintragen in das Betriebsbuch |
|
|
Beschickungs- und Verteilereinrichtung |
Funktionskontrolle |
alle 2 Jahre |
X |
An Abwasseranfall anpassen |
|
Behandlungs- stufe |
Sichtkontrolle: Schlammbildung auf Oberfläche und Verteilerrinnen, Rinnen-/ Pfützenbildung auf Oberfläche, Rückstau, Pflanzenbestand |
alle 2 Jahre |
X |
Unterhaltungsarbeiten veranlassen; ggf. Schlamm entfernen, ggf. anlagenfremde oder hinderliche Pflanzen und Blätter entfernen, ggf. Substrataustausch veranlassen, ggf. Mahd der Pflanzen im Frühjahr |
|
Dränage |
Kontrolle auf Funktionsfähigkeit |
alle 2 Jahre |
X |
Kontrolle über Belüftungsrohr; ggf. freispülen, neu anlegen, Unterhaltungsarbeiten veranlassen |
|
Sichtkontrolle auf Beeinträchtigung durch Gehölzaufwuchs, Überbauung usw. |
alle 2 Jahre |
X |
Ggf. entfernen |
|
|
Kontrollschacht |
Sichtkontrolle auf Bauwerksschäden, Verschlammung, Rückstau, Einstauhöhe des Ablaufs |
alle 2 Jahre |
X |
Ggf. säubern, Schadensbeseitigung veranlassen |
|
Einleitungs stelle |
Sichtkontrolle auf freien Ablauf und Bauwerksschäden |
alle 2 Jahre |
X |
Ggf. säubern, Schadensbeseitigung veranlassen |
|
Kontrolle der Reinigungs- leistung |
Durchsichtigkeit Geruch pH-Wert |
alle 2 Jahre |
X |
Bei Sichttiefe < 35 cm, auffälligem Geruch oder pH < 6,5 > 8,5 sind CSB oder TOC zu bestimmen (Schnelltest). Bei Grenzwertüberschreitung Nachbeprobung innerhalb von 2 Monaten |
|
Messung CSB oder TOC im Ablauf |
erstmals nach 10 Jahren, danach alle 2 Jahre |
X |
Messung durch CSB/TOC-Schnelltest Ablaufwert CSB < 150 mg/l TOC = 1/4 CSB Bei Grenzwertüberschreitung Nachbeprobung innerhalb von 2 Monaten, Wasserbehörde benachrichtigen |
1990 gab es in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die Reinigungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 Einwohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit einer Ausbaugröße kleiner 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen eine Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Einrichtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kleinkläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Vom Institut für Umweltingenieurwesen der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock wurde im Auftrag des ehemaligen Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern sowie des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Projekt "Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen Möglichkeiten der Abwasserentsorgung" durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden 2006 in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Sie sollen den Wasserbehörden, den Kleingartenvereinen und den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften als Arbeitshilfe dienen, um dem Einzelfall angepasste und den allgemeinen Regelungen des Wasserrechts entsprechende Entscheidungen leichter treffen zu können.
Der Abschlussbericht informiert unter anderem über den Standard der Sanitär-. Wasser- und Abwassertechnik in Kleingärten Mecklenburg-Vorpommerns sowie über die Abwassermenge, ihre Beschaffenheit und Additive. Weiter werden Auswirkungen des Abwassers aus Kleingärten auf Grund- und Oberflächenwasser abgeschätzt, die untersuchten Varianten der Abwasserentsorgung in einer Übersicht dargestellt, und es wird ein Kostenvergleich anhand einer Modellanlage vorgenommen.
Mit der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bildet die Landwirtschaft die Basis des heutigen menschlichen Daseins. Dieses wäre ohne die landwirtschaftliche Urproduktion undenkbar. Die Landwirtschaft trägt ebenfalls zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei.
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahrhunderten bis heute eine großstrukturierte Landwirtschaft mit leistungsfähigen Betrieben entwickelt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 1,35 Mio. Hektar des Landes wird von rund 5.150 Betrieben mit über 21.000 Beschäftigten bewirtschaftet. Hohe Erträge im Pflanzenbau und hervorragende Leistungen in der Tierhaltung widerspiegeln die Qualität des Managements und der Fachkräfte in den Betrieben, unterstützt durch die guten Ausbildungsmöglichkeiten, durch die hiesigen Agrarforschung sowie das Know how der Agrarberatung.
Die Landwirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern multifunktional aufgestellt. Schwerpunkte liegen deutlich im Pflanzenbau und der Produktion von Getreide und Ölfrüchten, die über 75 % der Anbaufläche einnehmen. Darüber hinaus werden Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterpflanzen angebaut. Die Veredlung landwirtschaftlicher Produkte als Beitrag zur Steigerung der Bruttowertschöpfung bedarf bei dem bundesweit geringsten Tierbesatz von nur 0,5 Großvieheinheiten je Hektar des weiteren Aufbaus.
Der ökologische Landbau erfolgt auf fast 9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche - Tendenz steigend. Damit ist unser Bundesland Spitzenreiter in Deutschland. Die Obst- und Gemüseproduktion auf über 4.000 Hektar stellt einen durchaus erfolgreichen und dynamischen sowie arbeitsintensiven Zweig mit hoher Flächenproduktivität dar. Der Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbarer Energien/Bioenergie ist im Wachstum begriffen. Über 100.000 ha werden für den Anbau nachwachsender Rohstoffe verwandt, der Bau und der Betrieb von Biogasanlagen bildet für landwirtschaftliche Unternehmen ein weiteres Standbein.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert die landwirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel, am Markt ausgerichtete, wettbewerbsfähige und nachhaltig wirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmen zu etablieren.
Die Ernährungswirtschaft verbindet in der Wertschöpfungskette Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. Regionale Wertschöpfungsketten haben hier besondere Bedeutung, indem zusätzliche wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Impulse für die ansonsten eher strukturschwache Region gegeben werden.
In der Entwicklung unseres Landes in den Jahren 2007 -2013 hat die Unterstützung der Unternehmen der Ernährungswirtschaft daher weiterhin eine große Bedeutung. Mit der Förderung seitens des Ministeriums soll ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse geleistet werden, um insbesondere Voraussetzungen für Erlösvorteile der Erzeuger zu schaffen. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Fischerei und Fischwirtschaft sind Teil unserer Identität im Norden. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist die Fischerei für den Tourismus von unschätzbarem Wert. Fischkutter prägen das Bild der kleinen Häfen. Die fischverarbeitende Industrie in Mecklenburg-Vorpommern hat einen bedeutenden Stellenwert innerhalb der EU. Die Unternehmen bieten vor allem in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass dies auch zukünftig so bleibt.
Ziele einer verantwortungsbewussten Fischereipolitik im Land Mecklenburg-Vorpommern sind daher:
Grundpfeiler der nachhaltigen Entwicklung sind die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen und die Bedürfnisse der Umwelt, in der wir leben. Die nachhaltige Entwicklung versucht diese drei Grundbedürfnisse in Einklang zu bringen, damit auch die nachfolgenden Generationen ihre Bedürfnisse in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ausgewogenheit befriedigen können.
Wichtige Themen, die das Erreichen dieses Einklanges unterstützen sind: Agenda 21, Allianzen für die Umwelt, der Schutz der Moore, erneuerbare Energien, internationale Beziehungen und Umweltbildung.
Die NUN fördert den länderübergreifenden Austausch im Bildungsbereich. Mitglieder sind Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Bremen nimmt als Gast teil.
er Wald prägt die Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns und gehört zum Naturreichtum des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Wald ist wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig zu erhalten und zu mehren.
Die Forstpolitik sichert diese Funktionen des Waldes, indem sie entsprechende Rahmenbedingungen schafft und für den Ausgleich der verschiedenen Interessen am Wald sorgt.
Wichtige Fachdisziplinen bei der Umsetzung der Ziele sind der Waldbau und die Waldökologie, die Holzmarktpolitik und das Jagdwesen.
Naturschutz und Landschaftspflege spielen in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Rolle. Das Land ist über seine Grenzen hinaus bekannt für seinen großen Gewässerreichtum, die langen naturgeprägten Küstenabschnitte, die Bodden, Haffe und Wieke, die Vielzahl von Mooren.
Das Mosaik unterschiedlichster Landschaftstypen mit relativ unzerschnittenen Naturräumen ist zudem Lebensraum für große attraktive Tierarten, die den herausragenden Landschaftsqualitäten des Landes durch ihre Anwesenheit und Verbreitung sichtbaren Ausdruck verleihen. Der Fischotter beispielsweise ist fast flächendeckend im Land verbreitet, etwa 50 Prozent der Seeadlerbrutpaare Deutschlands brüten bei uns, fast der gesamte derzeitige Fischadlerbestand konzentriert sich auf die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Schreiadlers in Deutschland liegt in Mecklenburg-Vorpommern, ungefähr die Hälfte der rund 3.000 in Deutschland vorkommenden Kranichpaare zieht bei uns ihre Jungen groß. Beinahe die gesamte, auf der westlichen Zugroute wandernde Kranichpopulation ergänzt in Mecklenburg-Vorpommern ihre Energiereserven für den Weiterflug.
Dem Schutz und dem langfristigen Erhalt der Naturausstattung des Landes widmet sich neben den staatlichen und kommunalen Naturschutzverwaltungen mit großem Engagement das Ehrenamt.
Unsere Böden mit ihren vielfältigen Funktionen sind kostbares, in ihrer Bedeutung oft unterschätztes Gut: Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zerstörbar. Eingetretene Schäden sind häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beheben. Oft müssen auf Standorten mit Bodenbelastungen bestimmte Nutzungen eingeschränkt werden (z.B. Nahrungs- und Futtermittelanbau, Wohnbebauung oder Trinkwasserförderung).
Ein konsequenter Bodenschutz umfasst sowohl die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Bodenverunreinigungen und Altlasten als auch den vorsorgenden Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfunktionen.
Anforderungen und Maßnahmen zum Bodenschutz sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung festgelegt. (Gesetzes- und Verordnungstext: siehe Menüpunkt "Rechtsvorschriften" unter "Bundesrecht")
Die Politik der Landesregierung M-V ist darauf gerichtet, bestehende schädliche Bodenveränderungen zielgerichtet zu sanieren. Gleichzeitig soll zukünftigen Beeinträchtigungen vorgebeugt werden. Dafür werden vom Ministerium die notwendigen Rechts- und Förderinstrumente geschaffen. Am 4. Juli 2011 hat der Landtag das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze beschlossen. In Artikel 1 ist das Landesbodenschutzgesetz geregelt; mit dessen Änderung in Artikel 2 sind u.a. die Zuständigkeiten seit dem 1. Juli 2012 bestimmt worden. Seit diesem Zeitpunkt sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für die Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der bodenschützenden Regelungen des Umweltschadensgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften zuständig, soweit durch Rechtsverordnung nichts anderes geregelt ist.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt bleiben zuständig für
Informationen und Materialien des Bundesverbandes Boden
Ein Reiseführer des Umweltbundesamtes. U.a. sind vier Standorte aus M-V enthalten.
[PDF, 18 MB]
"Wasser ist Leben" einfacher und eindringlicher als mit dieser Jahrtausende alten Erkenntnis lässt sich auch heute die Bedeutung des Wassers nicht beschreiben. Dies gilt für eine sichere Trinkwasserversorgung, als entscheidender Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, für die Industrie, für den Tourismus und als Lebensraum von Flora und Fauna.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein gewässerreiches Land. Koordinierung und Ausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche sowie der nachhaltige Schutz der Gewässer sind Aufgabe der Wasserwirtschaft und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde des Landes.
1990 gab es in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die Reinigungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 Einwohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit einer Ausbaugröße kleiner 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen eine Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Einrichtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kleinkläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Die WRRL fordert für alle europäischen Gewässer einen Zustand hoher Wasserqualität und Strukturvielfalt, der genug Lebensraum für Pflanzen und Tiere bietet. Die Bewirtschaftung der Gewässer, das sind Flüsse, Seen, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer, sind auf dieses Ziel auszurichten.
Leitbild der Richtlinie ist der natürliche Zustand der Gewässer. Gemessen an diesem Leitbild zielt die WRRL darauf, einen mindestens "guten Zustand" der Oberflächengewässer und einen "guten quantitativen und chemischen Zustand" des Grundwassers der Europäischen Union zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist das "gute ökologische Potential" zu erreichen.
Wesentliche Instrumente der WRRL sind:
Auf einer speziellen Internetpräsentation des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzende Informationen aus der Praxis in den regionalen Bearbeitungsgebieten erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur. Eine wichtige Bund-Länder-Informations-Kommunikationsplattform zur WRRL stellt im Internet der Wasserblick dar.
Gemeinsame Internetpräsentation des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V sowie der LMS Landwirtschaftsberatung
Internetpräsentation zur Wasserrahmenrichtlinie des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
ktuell hat der Wasserbau in unserem Lande zwei Kernaufgaben:
1990 gab es in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Defizite in der Abwasserbeseitigung. Die Reinigungsleistung vorhandener Kläranlagen war unzureichend. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an zentrale öffentliche Kläranlagen betrug 64 Prozent; heute über 86 Prozent.
Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern 573 öffentliche Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten größer 50 Einwohnerwerten (EW) betrieben: davon 411 mit einer Ausbaugröße kleiner 1.000 EW. Vier Kläranlagen besitzen eine Ausbaugröße von über 100.000 EW. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 EW verfügen, wie es die Kommunalabwasserverordnung verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Einrichtungen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Teilweise werden diese Techniken auch bei kleineren Kläranlagen eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor verringert.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 14.368 Kilometer: davon 9.991 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 3.678 Kilometer Regenwasserkanäle und 699 Kilometer Mischwasserkanäle.
Bei weniger als 14 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über 61.400 Kleinkläranlagen, darunter rund 35.700 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 12.700 abflusslose Sammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (56.400) verfügen damit rund 37 Prozent der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 10.400 Grundstücken. Weitere 10.300 kommen dann im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu.
Zentrale Aufgaben des Gewässerschutzes in Mecklenburg-Vorpommern sind, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, langfristig zu sichern.
In den Bereich des Gewässerschutzes fallen:
Die Ostsee ist im Weltmaßstab betrachtet ein relativ kleines, aber überaus sensitives und anfälliges Meer. Dennoch ist sie etwas Besonderes und Lebensader für Mecklenburg-Vorpommern. Die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns hat eine Länge von ca. 1712 Kilometer. Sie bietet eine faszinierende und schützenswerte Natur, in der Menschen leben, arbeiten oder sich erholen. Die Zielsetzung des Meeresumweltschutzes ist, nachhaltig wirksame Schutz- und Nutzungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dabei müssen u. a. verschiedene Belange mit dem Gewässerschutz in Einklang gebracht werden: die der Schifffahrt und der Häfen, der Fischerei, der Landwirtschaft und Industrie, der Offshoreaktivitäten, des Kies- und Sandabbaus sowie der Verklappung von Baggergut.
Mecklenburg-Vorpommern ist von der maritimen Wirtschaft, vom Tourismus und somit auch von einer intakten Natur an und in der Ostsee besonders abhängig. In diesem Zusammenhang wurde das völkerrechtlich verbindliche Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) begründet. Die Überwachung der Küstengewässer wird im Bund/Länder Messprogramm (BLMP) organisiert. Gemeinsame EU-Richtlinien u. a. (WRRL) und die zukünftige Meeresstrategierichtlinie stellen den rechtlich verbindlichen Schutz der Küstengewässer in einem gesamteuropäischen Kontext sicher.
Die Küste als Übergangsbereich von Land und Meer ist ein wichtiger Siedlungs- und Wirtschaftsraum, der aber den vom Meer ausgehenden Gefährdungen ausgesetzt ist. 1.050 Quadratkilometer der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns können bei Sturmfluten überflutet werden und 265 Kilometer unserer Ostseeküste befinden sich im natürlichen Rückgang. Klärschlamm-Kompostierung stromlose Kleinkläranlage Kanal-TV Dichtheitsprüfung Rohr-Kamera Festbett Kleinkläranlage Abwasserpumpe Beton-Klärgrube Abflussrohr KG vollbiologische Kläranlage SBR Hauskläranlage SBR Klärtechnik Filtergraben Verrieselung SBR
Die dauerhafte Nutzung der Küste ist daher nur möglich, wenn die vom Meer ausgehenden Gefährdungen minimiert werden. Dies ist Aufgabe des Küstenschutzes. Gegen die Überflutungsgefahr werden z.B. Dünen, Deiche und Uferwände gebaut, gegen den Küstenrückgang kommen u.a. Sandvorspülungen, Buhnen, Wellenbrecher und Ufermauern zum Einsatz. Pflanzenkläranlage Selbstbau Eigenbau Kosten, SBR Kleinkläranlage selber einbauen, SBR Klärtechnik selbt einbauen, SBR Abwassertechnik SBR Abwasseranlagen Klärteich Dichtheitsprüfung Kläranlagen-Wartung vollbiologische Kleinkläranlage Klärschlamm Abwasser
äche und Flüsse fließen unter normalen Bedingungen in ihren Betten. Nach kräftigen und lang anhaltenden Niederschlägen und/oder einer starken Schneeschmelze treten sie aber manchmal auch über die Ufer und überschwemmen ihr Umland. Der Bach oder Fluss führt Hochwasser!
Als Hochwasserschutz werden Baumaßnahmen bezeichnet, die die von Hochwasser ausgehenden Gefahren in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten mindern. Vollbiologische SBR Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage SBR-Anlage Klärschlamm-Kompostierung Kunststoff Klärgrube Abwassergrube Abwasser abflusslose Sammelgrube Verrieselung Abwasserteich Klärteich Dichtheitsprüfung
In Mecklenburg-Vorpommern stellen der Bau und die Verstärkung von Deichen den Schwerpunkt im Hochwasserschutz dar. Er konzentriert sich insbesondere auf die Elbe und ihre Zuflüsse.
Auch die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2007 dieses Themas angenommen und eine entsprechende Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement vorgelegt.
KKN-Umwelttechnik liefert die als frachtfrei ausgewiesenen Waren in die nachfolgenden Kreise der Bundesrepublik Deutschland ohne Aufpreis. Nur Festland. Speziell in Schleswig-Holstein übernehmen wir die Einbau-Arbeiten und die Kläranlagen-Wartung.
BundeslandBaden-WürttembergAalen; Baden-Baden; Balingen; Biberach an der Riß
Büsingen am Hochrhein; Böblingen; Calw; Emmendingen
Esslingen; Freiburg/Breisgau; Freudenstadt; Friedrichshafen
Göppingen; Heidelberg; Heidenheim; Heilbronn
Karlsruhe; Konstanz; Künzelsau; Ludwigsburg
Lörrach; Mannheim; Mosbach; Offenburg
Pforzheim; Rastatt; Ravensburg; Reutlingen
Rottweil; Schwäbisch Hall; Sigmaringen; Stuttgart
Tauberbischofsheim; Tuttlingen; Tübingen; Ulm (UL)
Villingen-Schwenningen ; Waiblingen; Waldshut-Tiengen;
Bayern, Kreis Altusried, Kreis Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Buchenberg, Ofterschwang, Nürnberg, Kreis Rettenberg, Sonthofen, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau, Wertach, Fürth, Wiggensbach, Wildpoldsried,
Aichach-Friedberg, Amberg-Sulzbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Erlangen-Höchstadt, Freyung-Grafenau, Hassberge, Altötting, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bamberg, Bayreuth, Cham, Coburg, Dachau, Deggendorf, Dillingen an der Donau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Forchheim, Freising, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Hof in Bayern, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landsberg am Lech, Landshut, Lichtenfels, Lindau, Miesbach, Miltenberg, Mühldorf am Inn, München, Neu-Ulm, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Pfaffenhofen an der Ilm, Regen, Regensburg, Regensburg, Rosenheim, Roth, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Tirschenreuth, Traunstein, Würzburg, Main-Spessart, Neuburg-Schrobenhausen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Oberallgäu, Ostallgäu, Rhön-Grabfeld, Rottal-Inn,
Amberg in Bayern, Ansbach in Bayern, Aschaffenburg in Bayern, Augsburg in Bayern, Bamberg in Bayern, Bayreuth in Bayern, Coburg in Bayern, Erlangen in Bayern, Fürth, Hof in Bayern, Ingolstadt in Bayern, Kaufbeuren in Bayern, Kempten in Bayern, Landshut in Bayern, Memmingen in Bayern, München in Bayern, Nürnberg in Bayern, Passau in Bayern, Regensburg in Bayern, Rosenheim in Bayern, Schwabach in Bayern, Schweinfurt in Bayern, Straubing in Bayern, Weiden in der Oberpfalz, Würzburg in Bayern, Straubing-Bogen in Bayern, Unterallgäu in Bayern, Bayrischer-Wald, Weilheim-Schongau in Bayern, Weißenburg-Gunzenhausen in Bayern, Wunsiedel im Fichtelgebirge in Bayern, Bayrischerwald in Bayern,
Bundesland Brandenburg, Besandten, Boberow, Eldenburg, Freyenstein in Brandenburg, Gadow, Garz, Goldbeck in Brandenburg, Grabow bei Blumenthal, Groß Breese, Groß Haßlow, Großzerlang, Hakenberg, Mellen, Nebelin, Wootz, Brandenburg an der Havel, Cottbus , Frankfurt (Oder), Potsdam , Eberswalde , Eisenhüttenstadt , Forst (Lausitz), Fürstenwalde/Spree , Guben , Luckenwalde , Neuruppin , Oranienburg , Rathenow , Schwedt , Senftenberg , Spremberg , Strausberg, Wittenberge, Barnim, Havelland, Havelländisches Luch, Fläming, Kyritz-Ruppiner Heide, Märkische Schweiz, Niederlausitz, Oderbruch, Prignitz, Uckermark, Rhinluch, Ruppiner Land, Schorfheide, Spreewald, Teltow, Zauche, Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt/Oder, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße,
Brandenburg an der Havel, Cottbus, Potsdam, Teltow-Fläming, Uckermark,
Bundesland Hessen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf in Hessen, Gemeinde Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Weißenborn,
Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Hochtaunus, Taunus, Lahn-Dill-Kreis, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel in Hessen, Limburg-Weilburg in Hessen, Main-Kinzig-Kreis in Hessen, Main-Taunus-Kreis in Hessen, Marburg-Biedenkopf in Hessen, Odenwaldkreis in Hessen, Odenwald in Hessen, Offenbach in Hessen, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen, Schwalm-Eder-Kreis in Hessen,
Darmstadt in Hessen, Frankfurt am Main in Hessen, Kassel in Hessen, Offenbach am Main in Hessen, Wiesbaden, Vogelbergkreis, Vogelberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis, Wetterau, Darmstadt, Darmstadt, Bergstraße, Frankfurt am Main, Kreis Darmstadt-Dieburg, Kassel, Kreis Groß-Gerau Offenbach am Main, Hochtaunuskreis Wiesbaden Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Odenwald, Kreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis, Wetterau, Gießen Kreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis Kreis Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis, Vogelsberg, Kassel Kreis Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg in Hessen, Kreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Waldeck-Frankenb,
Mecklenburg-Vorpommern, Müritz in M-V, Waren-Müritz in M-V, Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, Parchim M-V, Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, Usedom M-V, Hiddensee in Mecklenburg-Vorpommern, Dückerrandow in M-V, Bad-Doberan in Mecklenburg-Vorpommern, Demmin M-V, Güstrow Mecklenburg-Vorpommern, Strahlsund M-V, Wismar Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust M-V, Strehlitz in Mecklenburg-Vorpommern, Rostock in M-V, Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern, Anklamm in M-V, Binz in Mecklenburg-Vorpommern, Boizenburg M-V, Dargum Mecklenburg-Vorpommern, Dummersdorf M-V, Grevesmühlen Mecklenburg-Vorpommern, Graal-Müritz M-V, Feldberger-Seeenlandschaft Mecklenburg-Vorpommern, Grimmen M-V, Wittenbergen Mecklenburg-Vorpommern,
M-V Bad Sülze, M-V Behnkendorf, Deyelsdorf in M-V, Drechow in M-V, Elmenhorst in M-V, Franzburg in M-V, Glewitz, Grammendorf, Gransebieth, Grimmen, Horst in M-V, Hugoldsdorf, Jakobsdorf,
Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Parchim, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Ostvorpommern, Rügen, Hiddensee, Usedom,
Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar, Karni, Kramerhof,
Niedersachsen Bad Bentheim, Emlichheim in Niedersachsen, Engden in Niedersachsen, Esche in Niedersachsen, Georgsdorf in Niedersachsen, Getelo Niedersachsen, Gölenkamp Niedersachsen , Halle in Niedersachsen, Hoogstede Niedersachsen, Isterberg Niedersachsen, Itterbeck Niedersachsen, Emden, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn,
Ammerland Niedersachsen, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Harburg, Aurich, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüneburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Ostfriesland, Peine, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wittmund, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Nienburg-Weser, Hannover, Rotenburg an der Wümme, Soltau-Fallingbostel,
Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg, Wesermarsch, Hannover, Hannoverschmünden, Bremen, Quakenbrück,
NRW Nordrhein-Westfahlen Altenberge, Emsdetten NRW, Greven NRW, Hopsten Nordrhein-Westfahlen, Horstmar Nordrhein-Westfahlen, Hörstel Nordrhein-Westfahlen, Ibbenbüren Nordrhein-Westfahlen, Ladbergen Nordrhein-Westfahlen, Laer Nordrhein-Westfahlen, Lengerich Nordrhein-Westfahlen, Lienen Nordrhein-Westfahlen, Lotte Nordrhein-Westfahlen, Metelen Nordrhein-Westfahlen, Mettingen Nordrhein-Westfahlen, Neuenkirchen in NRW,
Ennepe-Ruhr Nordrhein-Westfahlen, Erftkreis Nordrhein-Westfahlen, Erft Nordrhein-Westfahlen, Sauerland Nordrhein-Westfahlen, Aachen Nordrhein-Westfahlen, Borken Nordrhein-Westfahlen, Coesfeld Nordrhein-Westfahlen, Düren Nordrhein-Westfahlen, Euskirchen Nordrhein-Westfahlen, Gütersloh Nordrhein-Westfahlen, Heinsberg Nordrhein-Westfahlen, Herford Nordrhein-Westfahlen, Höxter Nordrhein-Westfahlen, Kleve in NRW, Mettmann Nordrhein-Westfahlen, Neuss Nordrhein-Westfahlen, Olpe Nordrhein-Westfahlen, Paderborn Nordrhein-Westfahlen, Recklinghausen Nordrhein-Westfahlen, Soest Nordrhein-Westfahlen, Steinfurt Nordrhein-Westfahlen, Unna Nordrhein-Westfahlen, Viersen Nordrhein-Westfahlen, Warendorf Nordrhein-Westfahlen, Wesel Nordrhein-Westfahlen, Lippe Nordrhein-Westfahlen, Minden-Lübbecke Nordrhein-Westfahlen, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein,
Aachen, Bielefeld,
Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal,
Auch in Ihre Gemeinde liefert KKE Klärtechnik frei Haus.
Bundesland Rheinland-Pfalz Abentheur Rheinland-Pfalz, Achtelsbach Rheinland-Pfalz, Allenbach Rheinland-Pfalz, Asbach Rheinland-Pfalz, Baumholder Rheinland-Pfalz, Bergen in Rheinland-Pfalz, Berglangenbach Rheinland-Pfalz, Berschweiler bei Baumholder, Berschweiler bei Kirn, Birkenfeld, Bollenbach, Breitenthal, Börfink, Trier, Worms,
Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Donnersberg, Landau in der Pfalz, Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Daun, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Neuwied, Ludwigshafen, Mainz, Bingen, Mayen, Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn,
Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz,
Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Westerwald,
Bundesland Saarland Bexbach Saarland, Blieskastel Saarrland, Freisen Saarland, Gersheim Saarland, Homburg Saarland, Kirkel Saarland, Mandelbachtal Saarland, Marpingen Saarland, Namborn Saarland, Nohfelden Saarland, Nonnweilr Saarland, Oberthal Saarland, St. Ingbert Saarland, St. Wendel Saarland, Tholey Saarland,
Neunkirchen im Saarland, Saarbrücken, Saarlouis, Skt Wendel, Merzig-Wadern, Saarpfalz-Kreis,
Homburg (HOM); Merzig-Wadern (MZG); Neunkirchen (NK); Saarbrücken (SB)
Saarlouis (SLS); St. Ingbert (IGB); St. Wendel (WND); Völklingen (VK)
Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,
Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,
Sachsen Diera-zehren, Coswig, Ketzerbachtal, Klipphausen, Käbschütztal, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Triebischtal, Weinböhla, Leuben-schleinitz,
Aue Schwarzenberg, Chemnitz, Annaberg, Bautzen, Delitzsch, Döbeln, Freiberg in Sachsen, Kamenz, Meißen, Mittweida, Stollberg, Leipzig, Löbau-Zittau, Erzgebirgskreis, Erzgebirge, Muldental, Niederschlesische Oberlausitz, Riesa-Großenhain, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen, Zwickau, Sächsische Schweiz, Torgau-Oschatz, Vogtland in Sachsen, Weißeritz, Zwickauer Land,
Auch in Ihre Gemeinde liefert KKE Klärtechnik frei Haus.
Sachsen-Anhalt Ahlum, Algenstedt in Sachsen-Anhalt, Altensalzwedel, Altmersleben, Apenburg, Badel, Bandau, Beetzendorf, Benkendorf, Wiepke, Winkelstedt, Winterfeld, Zethlingen, Zichtau, Ziemendorf,
Altmarkkreis Salzwedel, Altmark, Anhalt-Zerbst, Aschersleben-Staßfurt, Aschersleben, Staßfurt, Anhalt, Zerbst, Burgenlandkreis, Burgen, Bördekreis, Börde, Jerichower Land, Jerichow, Bernburg, Bitterfeld, Halberstadt, Köthen, Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Sangerhausen, Schönebeck, Stendal, Weißenfels, Wernigerode, Wittenberg, Mansfelder Land, Mansfeld, Merseburg-Querfurt, Merseburg, Querfurt, Ohrekreis, Ohre, Saalkreis, Saal in Sachsen-Anhalt,
Dessau, Halle, Magdeburg,
Auch in Ihre Gemeinde liefert KKE Klärtechnik frei Haus.
Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar, Thüringen Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Kreis Wartburg, Ilm-Kreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Eichsfeld, Kreis Gotha, Kreis Greiz, Kreis Hildburghausen, Kreis Nordhausen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt, Kreis Schmalkalden, Kreis Sömmera, Kreis Sonneberg, Kreis Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Kreis Saale-Holzland, Kreis Saale-Orla, Kreis Unstrut-Hainich, Andenhausen, Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld, Bischofroda, Brunnhartshausen, Buttlar, Creuzburg, Dankmarshausen, Dermbach, Diedorf/rhön, Dippach, Dorndorf, Ebenshausen, Empfertshausen, Altenburger Land, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Sömmerda, Saale-Holzlandd, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Unstrut-Hainich, Wartburg, Weimar
Auch in Ihr Bundesland, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde Liefert KKE Klärtechnik seine ausgezeichneten Waren frei Haus. Gemeinde Bahrenfleth Bundesland Schleswig-Holstein, S-H, Herzogtum Lauenburg Landkreis Pinneberg Landkreis Plön Landkreis Steinburg Nordfriesland Ostholstein Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Stadtkreis Flensburg Stadtkreis Kiel Stadtkreis Lübeck Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland, Gemeinde Beidenfleth Gemeinde Bekdorf Gemeinde Bekmünde Gemeinde Besdorf Gemeinde Blomesche Wildnis Gemeinde Bokelrehm Gemeinde Bokhorst Gemeinde Breitenberg Gemeinde Breitenburg Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Landkreis Pinneberg Landkreis Plön Landkreis Steinburg Nordfriesland Ostholstein Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Stadtkreis Flensburg Stadtkreis Kiel Stadtkreis Lübeck Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,
KKE Klärtechnik führt in ganz Schleswig-Holstein Dichtheitsprüfungen durch: Stormarn, Plön, Lauenburg, Kiel, Lübeck, Norderstedt, Pinneberg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Nordfriesland,
Auch in Ihre Gemeinde Schleswig-Holsteins liefern wir frei Haus.
Herzogtum Lauenburg Landkreis Pinneberg Landkreis Plön Landkreis Steinburg Nordfriesland Ostholstein Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Stadtkreis Flensburg Stadtkreis Kiel Stadtkreis Lübeck Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,Aasbüttel; Achterwehr; Achtrup; Agethorst
Ahlefeld; Ahneby; Ahrensbök; Ahrensburg
Ahrenshöft; Ahrenviöl; Ahrenviölfeld; Albersdorf
Albsfelde; Alkersum; Almdorf; Alt Bennebek
Alt Duvenstedt; Alt Mölln; Altenhof; Altenholz
Altenkrempe; Altenmoor; Altwittenbek; Alveslohe
Ammersbek; Appen; Arkebek; Arlewatt
Armstedt; Arpsdorf; Ascheberg; Ascheffel
Augustenkoog; Aukrug; Aumühle; Ausacker
Auufer; Aventoft; Averlak; Bad Bramstedt
Bad Oldesloe; Bad Schwartau; Bad Segeberg; Badendorf
Bäk; Bälau; Bahrenfleth; Bahrenhof
Bargenstedt; Bargfeld-Stegen; Bargstall; Bargstedt
Bargteheide; Bargum; Bark; Barkelsby
Barkenholm; Barlt; Barmissen; Barmstedt
Barnitz; Barsbek; Barsbüttel; Basthorst
Bebensee; Behlendorf; Behrendorf; Behrensdorf
Beidenfleth; Bekdorf; Bekmünde; Belau
Beldorf; Bendfeld; Bendorf; Bergenhusen
Bergewöhrden; Beringstedt; Berkenthin; Beschendorf
Besdorf; Besenthal; Bevern; Bilsen
Bimöhlen; Bissee; Bistensee; Blekendorf
Bliestorf; Blomesche Wildnis; Blumenthal; Blunk
Böel; Böhnhusen; Böklund; Bönebüttel
Bönningstedt; Börm; Bösdorf; Böxlund
Bohmstedt; Bokel; Bokel; Bokelrehm
Bokholt-Hanredder; Bokhorst; Boksee; Bollingstedt
Bondelum; Boostedt; Bordelum; Bordesholm
Boren; Borgdorf-Seedorf; Borgstedt; Borgsum
Borgwedel; Bornhöved; Bornholt; Bornholt
Borsfleth; Borstel-Hohenraden; Borstel; Borstel
Borstorf; Bosau; Bosbüll; Bothkamp
Bovenau; Braderup; Brammer; Bramstedtlund
Brande-Hörnerkirchen; Brebel; Bredenbek; Bredstedt
Breiholz; Breitenberg; Breitenburg; Breitenfelde
Brekendorf; Breklum; Brickeln; Brodersby
Brodersby; Brodersdorf; Bröthen; Brokdorf
Brokstedt; Brügge; Brunsbek; Brunsbüttel
Brunsmark; Buchholz; Buchholz; Büdelsdorf
Bühnsdorf; Bünsdorf; Büsum; Büsumer Deichhausen
Büttel; Bullenkuhlen; Bunsoh; Burg (Dithmarschen)
Busdorf; Busenwurth; Christiansholm; Christinenthal
Dägeling; Dänischenhagen; Dätgen; Dagebüll
Dahme; Dahmker; Daldorf; Damendorf
Damlos; Dammfleth; Damp; Damsdorf
Dannau; Dannewerk; Dargow; Delingsdorf
Dellstedt; Delve; Dersau; Diekhusen-Fahrstedt
Dingen; Dobersdorf; Dörnick; Dörphof
Dörpstedt; Dollerup; Dollrottfeld; Drage
Drage; Dreggers; Drelsdorf; Düchelsdorf
Dunsum; Duvensee; Eckernförde; Eddelak
Eggebek; Eggstedt; Ehndorf; Einhaus
Eisendorf; Ekenis; Elisabeth-Sophien-Koog; Ellerau
Ellerbek; Ellerdorf; Ellerhoop; Ellhöft
Ellingstedt; Elmenhorst; Elmenhorst; Elmshorn
Elpersbüttel; Elsdorf-Westermühlen; Elskop; Embühren
Emkendorf; Emmelsbüll-Horsbüll; Enge-Sande; Engelbrechtsche Wildnis
Epenwöhrden; Erfde; Esgrus; Eutin
Fahrdorf; Fahren; Fahrenkrug; Farchau
Farchauermühle; Fargau-Pratjau; Fedderingen; Fehmarn
Felde; Feldhorst; Felm; Fiefbergen
Fitzbek; Fitzen; Fleckeby; Flensburg
Flintbek; Fockbek; Föhrden-Barl; Fredeburg
Fredesdorf; Freienwill; Fresendelf; Frestedt
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog; Friedrichsgabekoog; Friedrichsgraben; Friedrichsholm
Friedrichskoog; Friedrichstadt; Fuhlendorf; Fuhlenhagen
Galmsbüll; Gammelby; Garding; Gaushorn
Geesthacht; Gelting; Geltorf; Geschendorf
Gettorf; Giekau; Giesensdorf; Glasau
Glinde; Glücksburg; Glückstadt; Glüsing
Gnutz; Göhl; Göldenitz; Gönnebek
Gokels; Goldebek; Goldelund; Goltoft
Goosefeld; Grabau; Grambek; Grande
Grauel; Grebin; Gremersdorf; Grevenkop
Grevenkrug; Gribbohm; Grinau; Gröde
Grödersby; Grömitz; Grönwohld; Groß Boden
Groß Buchwald; Groß Disnack; Groß Grönau; Groß Kummerfeld
Groß Niendorf; Groß Nordende; Groß Offenseth-Aspern; Groß Rheide
Groß Rönnau; Groß Sarau; Groß Schenkenberg; Groß Vollstedt
Groß Wittensee; Großbarkau; Großenaspe; Großenbrode
Großenrade; Großensee; Großenwiehe; Großhansdorf
Großharrie; Großkönigsförde; Großsolt; Grothusenkoog
Grove; Groven; Grube; Grundhof
Gudendorf; Gudow; Güby; Güster
Haale; Haby; Hadenfeld; Hägen
Hagen; Halstenbek; Hamberge; Hamdorf
Hamfelde in Holstein; Hamfelde in Lauenburg; Hammoor; Hammoor
Hamweddel; Handewitt; Hanerau-Hademarschen; Hardebek
Harmsdorf; Harmsdorf; Harrislee; Hartenholm
Haselau; Haseldorf; Haselund; Hasenkrug
Hasenmoor; Hasloh; Hasselberg; Haßmoor
Hattstedt; Hattstedtermarsch; Havetoft; Havetoftloit
Hedwigenkoog; Heede; Heide; Heidekamp
Heidgraben; Heidmoor; Heidmühlen; Heikendorf
Heiligenhafen; Heiligenstedten; Heiligenstedtenerk.; Heilshoop
Heinkenborstel; Heist; Helgoland; Hellschen-Heringsand-Unterschaar
Helmstorf; Helse; Hemdingen; Hemme
Hemmingstedt; Hennstedt; Hennstedt; Henstedt-Ulzburg
Heringsdorf; Herzhorn; Hetlingen; Hillgroven
Hingstheide; Hitzhusen; Hochdonn; Hodorf
Högel; Högersdorf; Högsdorf; Höhndorf
Hörnum; Hörsten; Hörup; Hoffeld
Hohenaspe; Hohenfelde; Hohenfelde; Hohenfelde
Hohenlockstedt; Hohenwestedt; Hohn; Hohwacht
Hoisdorf; Hollenbek; Hollingstedt; Hollingstedt
Holm; Holm; Holt; Holtsee
Holzbunge; Holzdorf; Honigsee; Hooge
Horst (Holstein); Horst; Horstedt; Hude
Hürup; Hüsby; Hüttblek; Hütten
Huje; Hummelfeld; Humptrup; Husby
Husum; Idstedt; Immenstedt; Immenstedt
Itzehoe; Itzstedt; Jagel; Jahrsdorf
Janneby; Jardelund; Jerrishoe; Jersbek
Jevenstedt; Jörl; Joldelund; Jübek
Kaaks; Kabelhorst; Kaisborstel; Kaiser-Wilhelm-Koog
Kaltenkirchen; Kalübbe; Kampen; Kappeln
Karby; Karlum; Karolinenkoog; Kasseburg
Kasseedorf; Kastorf; Katharinenheerd; Kattendorf
Kayhude; Kellenhusen; Kellinghusen; Kiebitzreihe
Kiel; Kiesby; Kirchbarkau; Kirchnüchel
Kirchspiel Garding; Kisdorf; Kittlitz; Klamp
Klanxbüll; Klappholz; Klein Barkau; Klein Bennebek
Klein Gladebrügge; Klein Nordende; Klein Offenseth-Sparrieshoop; Klein Rheide
Klein Rönnau; Klein Wesenberg; Klein Wittensee; Klein Zecher
Klempau; Kletkamp; Kleve; Kleve
Klinkrade; Klixbüll; Koberg; Köhn
Königshügel; Köthel; Köthel; Koldenbüttel
Kolkerheide; Kollmar; Kollmoor; Kosel
Kotzenbüll; Krempdorf; Krempe; Krempel
Kremperheide; Krempermoor; Krems II; Krogaspe
Krokau; Kronprinzenkoog; Kronsgaard; Kronshagen
Kronsmoor; Kropp; Krukow; Krummbek
Krummendiek; Krummesse; Krummwisch; Krumstedt
Kuddewörde; Kuden; Kühren; Kühsen
Kükels; Kulpin; Kummerfeld; Labenz
Laboe; Ladelund; Lägerdorf; Lammershagen
Landrecht; Langballig; Langeln; Langeneß
Langenhorn; Langstedt; Langwedel; Lankau
Lasbek; Latendorf; Lauenburg; Lebrade
Leck; Leezen; Lehe; Lehmkuhlen
Lehmrade; Lensahn; Lexgaard; Lieth
Linau; Lindau; Linden; Lindewitt
List; Lockstedt; Löptin; Löwenstedt
Lohbarbek; Lohe-Föhrden; Lohe-Rickelshof; Loit
Looft; Loop; Loose; Lottorf
Lübeck; Lüchow; Lürschau; Lütjenburg
Lütjenholm; Lütjensee; Lütjenwestedt; Luhnstedt
Lunden; Lutterbek; Lutzhorn; Maasbüll
Maasholm; Malente; Manhagen; Marne
Marnerdeich; Martensrade; Meddewade; Medelby
Meezen; Meggerdorf; Mehlbek; Meldorf
Meyn; Midlum; Mielkendorf; Mildstedt
Möhnsen; Mölln; Mönkeberg; Mönkhagen
Mönkloh; Mörel; Mözen; Mohrkirch
Moordiek; Moordorf; Moorhusen; Moorrege
Mucheln; Mühbrook; Mühlenbarbek; Mühlenrade
Münsterdorf; Müssen; Munkbrarup; Mustin
Nahe; Nebel; Negenharrie; Negernbötel
Nehms; Nehmten; Neritz; Nettelsee
Neu Duvenstedt; Neuberend; Neudorf-Bornstein; Neuenbrook
Neuendeich; Neuendorf bei Elmshorn; Neuendorf bei Wilster; Neuengörs
Neuenkirchen; Neufeld; Neufelderkoog; Neukirchen
Neukirchen; Neumünster; Neustadt in Holstein; Neuwittenbek
Neversdorf; Nieblum; Niebüll; Nieby
Nienborstel; Nienbüttel; Niendorf an der Stecknitz; Niendorf
Nienwohld; Niesgrau; Nindorf; Nindorf
Noer; Norddeich; Norddorf; Norderbrarup
Norder-Friedrichs-Koog; Norderheistedt; Nordermeldorf; Norderstapel
Norderstedt; Norderwöhrden; Nordhackstedt; Nordhastedt
Nordstrand; Norstedt; Nortorf; Nortorf
Nottfeld; Nübbel; Nübel; Nützen
Nusse; Nutteln; Ockholm; Odderade
Oelixdorf; Oering; Oersberg; Oersdorf
Oeschebüttel; Oesterdeichstrich; Oesterwurth; Oevenum
Oeversee; Offenbüttel; Oldenborstel; Oldenbüttel
Oldenburg in Holstein; Oldendorf; Oldenhütten; Oldenswort
Oldersbek; Olderup; Oldsum; Osdorf
Ostenfeld; Ostenfeld; Oster-Ohrstedt; Osterby
Osterby; Osterhever; Osterhorn; Osterrade
Osterrönfeld; Osterstedt; Ostrohe; Oststeinbek
Ottenbüttel; Owschlag; Padenstedt; Pahlen
Panker; Panten; Passade; Peissen
Pellworm; Pinneberg; Plön; Pölitz
Pöschendorf; Pogeez; Pohnsdorf; Pommerby
Poppenbüll; Postfeld; Poyenberg; Prasdorf
Preetz; Prinzenmoor; Prisdorf; Probsteierhagen
Pronstorf; Puls; Quarnstedt; Quern
Quickborn; Quickborn; Raa-Besenbek; Rabel
Rabenholz; Rabenkirchen-Faulück; Rade bei Hohenwestedt; Rade bei Rendsburg
Rade; Raisdorf; Ramhusen; Ramstedt
Rantrum; Rantum; Rantzau; Rastorf
Ratekau; Rathjensdorf; Ratzeburg; Rausdorf
Reesdorf; Reher; Rehhorst; Rehm-Flehde-Bargen
Reinbek; Reinfeld (Holstein); Reinsbüttel; Rellingen
Remmels; Rendsburg; Rendswühren; Rethwisch
Rethwisch; Reußenköge; Rickert; Rickling
Riepsdorf; Rieseby; Ringsberg; Risum-Lindholm
Ritzerau; Rodenäs; Rodenbek; Römnitz
Rohlstorf; Rondeshagen; Rosdorf; Rüde
Rügge; Rümpel; Ruhwinkel; Rumohr
Sachsenbande; Sahms; Salem; Sandesneben
Sankelmark; Sankt Annen; Sankt Margarethen; Sankt Michaelisdonn
Sankt Peter-Ording; Sarlhusen; Sarzbüttel; Satrup
Saustrup; Schaalby; Schacht-Audorf; Schackendorf
Schafflund; Schafstedt; Schalkholz; Scharbeutz
Schashagen; Scheggerott; Schellhorn; Schenefeld
Schenefeld; Schieren; Schierensee; Schillsdorf
Schinkel; Schiphorst; Schlesen; Schleswig
Schlichting; Schlichting; Schlotfeld; Schmalensee
Schmalfeld; Schmalstede; Schmedeswurth; Schmilau
Schnarup-Thumby; Schobüll; Schönbek; Schönberg (Holstein)
Schönberg; Schönhorst; Schönkirchen; Schönwalde am Bungsberg
Schretstaken; Schrum; Schuby; Schülldorf
Schülp; Schülp bei Nortorf; Schülp bei Rendsburg; Schürensöhlen
Schwabstedt; Schwartbuck; Schwarzenbek; Schwedeneck
Schwentinental; Schwentinental; Schwesing; Schwissel
Seedorf; Seedorf; Seefeld; Seester
Seestermühe; Seeth; Sehestedt; Selent
Selk; Seth; Siebenbäumen; Siek
Sierksdorf; Sierksrade; Sievershütten; Sieverstedt
Siezbüttel; Silberstedt; Silzen; Simonsberg
Sirksfelde; Sönnebüll; Sören; Sörup
Sollerup; Sollwitt; Sommerland; Sophienhamm
Sorgbrück; Sprakebüll; St. Annen; St. Michaelisdonn
Stadum; Stakendorf; Stangheck; Stedesand
Steenfeld; Stein; Steinberg; Steinbergkirche
Steinburg; Steinfeld; Steinhorst; Stelle-Wittenwurth
Sterley; Sterup; Stipsdorf; Stockelsdorf
Stocksee; Stördorf; Störkathen; Stolk
Stolpe; Stoltebüll; Stoltenberg; Strande
Struckum; Strübbel; Strukdorf; Struvenhütten
Struxdorf; Stubben; Stuvenborn; Süderau
Süderbrarup; Süderdeich; Süderende; Süderfahrenstedt
Süderhackstedt; Süderhastedt; Süderheistedt; Süderhöft
Süderlügum; Südermarsch; Süderstapel; Sülfeld
Süsel; Sylt-Ost; Taarstedt; Tackesdorf
Talkau; Tangstedt; Tangstedt; Tappendorf
Tarbek; Tarp; Tasdorf; Tastrup
Tating; Techelsdorf; Tellingstedt; Tensbüttel-Röst
Tensfeld; Tetenbüll; Tetenhusen; Thaden
Thumby; Tielen; Tielenhemme; Timmaspe
Timmendorfer Strand; Tinningstedt; Todenbüttel; Todendorf
Todesfelde; Tönning; Tolk; Tornesch
Trappenkamp; Travenbrück; Travenhorst; Traventhal
Treia; Tremsbüttel; Trennewurth; Trittau
Tröndel; Tümlauer Koog; Tüttendorf; Twedt
Ülsby; Uelsby; Uelvesbüll; Uetersen
Ulsnis; Uphusum; Utersum; Vaale
Vaalermoor; Viöl; Vollerwiek; Vollstedt
Volsemenhusen; Waabs; Wacken; Wagersrott
Wahlstedt; Wahlstorf; Wakendorf I; Wakendorf II
Walksfelde; Wallen; Wallsbüll; Wanderup
Wangels; Wankendorf; Wapelfeld; Warder
Warnau; Warringholz; Warwerort; Wasbek
Wattenbek; Weddelbrook; Weddingstedt; Wedel
Weede; Wees; Weesby; Wellspang
Welmbüttel; Welt; Wendtorf; Wennbüttel
Wenningstedt; Wensin; Wentorf; Wentorf
Wesenberg; Wesselburen; Wesselburen.-Deichhausen; Wesselburenerkoog
Wesseln; Westensee; Wester-Ohrstedt; Westerau
Westerborstel; Westerdeichstrich; Westerhever; Westerholz
Westerhorn; Westerland; Westermoor; Westerrade
Westerrönfeld; Westre; Wewelsfleth; Wiedenborstel
Wiemersdorf; Wiemerstedt; Willenscharen; Wilster
Windbergen; Windeby; Winnemark; Winnert
Winseldorf; Winsen; Wisch; Wisch
Witsum; Wittbek; Wittdün; Wittenbergen
Wittenborn; Wittmoldt; Witzhave; Witzwort
Wobbenbüll; Wöhrden; Wohlde; Wolmersdorf
Wrist; Wrixum; Wrohm; Wulfsmoor
Wyk auf Föhr; Zarpen; Ziethen;
Herzogtum Lauenburg Landkreis Pinneberg Landkreis Plön Landkreis Steinburg Nordfriesland Ostholstein Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Stadtkreis Flensburg Stadtkreis Kiel Stadtkreis Lübeck Stadtkreis Neumünster Stormarn, Amrum, S-H, Sylt, Fehmarn, S-H, Föhr, Helgoland,Bad Segeberg; Flensburg; Heide; Itzehoe
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