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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

– der Ersatzneubau als biologische Kleinkläranlage,

– die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen

Stufe,

– der Bau biologischer Kleinkläranlagen als Gruppenlösung

im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung.

Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die

Ersterschließung von Grundstücken.

Welche Voraussetzungen müssen u. a. für eine

Förderung erfüllt sein?

– Das Grundstück muss sich in einem Gebiet befinden,

welches nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des

kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung

(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) nicht

innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Kläranlage

angeschlossen wird.

– Als rechtliche Voraussetzungen müssen vorliegen

bzw. beantragt werden:

• bei Einleitung in ein Gewässer die Erlaubnis der

unteren Wasserbehörde,

• bei Einleitung in einen Kanal

– eine Satzung, die eine Sanierung der Kleinkläranlage

fordert und die

– Zustimmung des Abwasserentsorgers.

– Die neue Kleinkläranlage muss dem Stand der Technik

entsprechen und eine allgemeine bauaufsichtliche

Zulassung besitzen.

– Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn

ein Zuwendungsbescheid von der Thüringer Aufbaubank

erteilt worden ist.

– In begründeten Fällen kann der Ersatzneubau oder

die Nachrüstung von Kleinkläranlagen rückwirkend

gefördert werden, wenn die Anlage zwischen dem

15. August 2007 und dem 01.10.2009 errichtet

bzw. nachgerüstet wurde.

Wer wird gefördert?

– Natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte

von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken,

– Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen

Zwecken genutzten Grundstücken, soweit nur

das Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt

werden soll und

– der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung

(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) für Kleinkläranlagen,

die als Gruppenlösung errichtet werden.

Wie hoch wird gefördert?

Fördermittel

bis 4 Einwohner

Fördermittel

für jeden weiteren

Einwohner

zusätzlich

Ersatzneubau einer biologischen

Kleinkläranlage

1.500 € 150 €

Nachrüstung einer vorhandenen

Kleinkläranlage mit

biologischer Reinigungsstufe

750 € 100 €

für weitergehende Reinigungsanforderungen

zusätzlich

300 € 50 €

Beratungs- und Organisationsleistungen

der kommunalen

Aufgabenträger

zusätzlich 7,5 % des Förderbetrages

je Anlage

Wie läuft das Förderverfahren ab?

1. Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung

(Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) veröffentlicht

sein Abwasserbeseitigungskonzept. Er gibt

jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge für die

Sanierung (Ersatzneubau oder Nachrüstung) von

Kleinkläranlagen für bestimmte Gebiete entgegennimmt.

2. Die Antragsformulare werden von dem kommunalen

Aufgabenträger veröffentlicht. Die Bürger beantragen

die Fördermittel bei dem jeweiligen kommunalen

Aufgabenträger.

3. Der Aufgabenträger prüft die Anträge.

– Für jährlich 5 % der betroffenen Grundstücke kann

er Anträge auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung

an die Thüringer Aufbaubank (TAB)

weiterleiten.

– Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind

diese Anträge vorrangig weiterzuleiten.

4. Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm

erhält der Bürger den Fördermittelabrufantrag und

die Mitteilung, welche Unterlagen bei der Auszahlung

vorzulegen sind.

5. Der Bürger lässt die Kleinkläranlage errichten oder

nachrüsten und bezahlt die entsprechenden Rechnungen.

6. Vor der Inbetriebnahme der Anlage führt der Aufgabenträger

eine Erstkontrolle durch. Der Bürger teilt

dem Aufgabenträger rechtzeitig den geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt

mit. Bei der Erstkontrolle

sind vorzulegen:

– Nachweis über den Anlagentyp, Verfahren und

Größe des Ersatzneubaus bzw. der nachgerüsteten

Kleinkläranlage,

– die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der

Anlage,

– Protokoll der Dichtheitsprüfung,

– Wartungsvertrag mit zertifiziertem Fachbetrieb,

– bei direkter Einleitung in das Gewässer die

wasserrechtliche Erlaubnis.

7. Der Bürger/Bauherr schickt den Fördermittelabruf

an die TAB mit den im Bescheid geforderten Unterlagen

(u. a. Protokoll der Erstkontrolle). Die TAB zahlt

die Fördermittel an den Bauherren aus.

Kleinkläranlagen

Ein wesentliches Ziel der Novelle des Thüringer Wassergesetzes vom 19.03.2009 ist es, sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.

Häufig gestellte Fragen sind hier beantwortet:
 

1.      Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?

 

Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

Das Abwasser von ca. 650.000 Thüringer Bürgern wird in der Regel noch immer nach einer Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer eingeleitet.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Einleitungen verursachen einen Anteil von 82 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kleineren Gewässern führt  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu einer inakzeptablen Gewässergüte,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  neben einem penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit das Problem, sondern  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Belastung aus der großen Anzahl  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser unzureichenden Kleinkläranlagen.

Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.

 

2.      Warum wurde das Thema „Kleinkläranlagen“ im Thüringer Wassergesetzes im Jahre 2009 geregelt?

Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.

Aufgrund des großen Nachholebedarfs in Thüringen nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se gemeindlichen Gebiete an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.

Nachdem für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in Thüringen errichtet wurden, besteht nun  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  unzureichenden Zustände zu beseitigen.

Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als eine Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

Hierfür hat das Thüringer Wassergesetz seit dem Jahr 2009  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.

Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sicherheit hat,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlage eine längerfristige bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.

 

3.      Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?


Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zentrale Abwasserentsorgung häufiger  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wirtschaftlichere Variante einer dauerhaften Abwasserentsorgung.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.

Maßgeblich für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.

 

4.      Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?

 

Bereits nach dem derzeit geltenden Wasserrecht (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz) besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se an den Stand der Technik anzupassen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Verpflichtung haben auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwassereinleiter in Thüringen von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt 2009, Sachsen 2015) ist es in Thüringen jedoch zunächst nicht beabsichtigt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anpassungspflicht an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung unzureichender Kleinkläranlagen wird jedoch u. a. dann behördlich angeordnet, wenn durch den Abwasserverband oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Kommune im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesen wurde, dass eine öffentliche Abwasserbehandlung u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dauerhaft nicht erfolgen soll. Darüber hinaus wird auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt werden kann.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist in jedem Fall sinnvoll, da zum einen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewähr dafür, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen. 

 

5.      Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip).  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nen sie auch der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.

Das bundeseinheitliche „Mindestmaß“ an Abwasserbehandlung muss somit auch vor der Abwassereinleitung in Gewässer realisiert werden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  den guten Zustand nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie - in Thüringen sind das weniger als 10% - bereits erreicht haben.

In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zusammenhang lohnt ein Rückblick. Zu DDR-Zeiten war es üblich,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  „Selbstreinigung“ der Gewässer für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigung der Abwässer zu benutzen. Fachleute wurden angehalten „Abwasserlastpläne“ für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer aufzustellen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik   vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigungsleistung durch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer nachweisen und so vorhandene und neue Gewässerbelastungen durch kommunale und industrielle Abwässer rechtfertigen sollten. Selbst hier waren  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer offiziell immer „in Ordnung“.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Ergebnisse eines solchen Handelns sollten noch nicht vergessen sein. Selbst große Flüsse sahen aus wie  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  biologische Behandlungsstufe einer heutigen Kläranlage. In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Flüssen wurde zwar viel gereinigt doch vielfältiges Leben gab es dort nur sehr wenig, auch war eine andere Nutzung  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Gewässer häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.

 

6.      Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  vorhandene dauerhaft weiter betreibe?


Nein!  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se entscheiden u. a. über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.

 

7.      Abwasserbeseitigungskonzepte und Öffentlichkeitsbeteiligung


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungskonzepte sollen transparent  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  geplante Investitionstätigkeit des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde darstellen und damit auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bürger schaffen.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wurde erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepte eingeführt. Bereits  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Form der Beteiligung gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Möglichkeit nachzuweisen, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungskonzepte sachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.

Für Fördermaßnahmen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  durch Landesmittel unterstützt werden, können nur  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wirtschaftlichsten Varianten gefördert werden (Regelung der Förderrichtlinie).  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ses ist im Rahmen des Förderverfahrens gegenüber den zuständigen Stellen des Landes nachzuweisen. Darüber hinaus haben bei Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.

 

8.      Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  öffentliche Abwasserentsorgung oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?

 

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen ohne Einbau und Transport durchschnittlich etwa 5.000 Euro.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  jährlichen Kosten der Wartung liegen bei vollbiologischen Kleinkläranlagen bei etwa 150 bis 250 Euro.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kontrolle durch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.

Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Thüringer Kommalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung des Fäkalschlamms.

Den vorgenannten Kosten können für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke in der Regel ein geringerer Beitrag zu entrichten.

 

9.      Kann sich der Verband aus der Verantwortung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung meines Grundstückes stehlen?


Nein! Ein Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde kann insbesondere dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  öffentliche Entsorgung.

Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verfahren zur Befreiung sind für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser wichtigen Frage ausgeschlossen.

 

10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?


Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.

Auch trägt er  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verantwortung für Schäden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.

 

11. Wird  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt des Thüringer Wassergesetzes. In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes trat jedoch auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Richtlinie gilt bis zum 30. September 2012. Eine Förderung kann für den Ersatzneubau oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  der Entwässerung von Grundstücken  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.

Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.

Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in der Regel einen günstigeren Stückpreis für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Übernahme der Betriebsführung oder sogar  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung der Anlage vereinbart werden.

 

12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?


Grundlage für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Auslegung und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  entsprechenden DIN-Vorschriften. Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Funktionsfähigkeit der Anlagen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zweck  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nt  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anlage  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zulassung und damit Bürger und Behörden  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sicherheit, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 150 verschiedene Kleinkläranlagentypen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung von Kleinkläranlagen nach dem Motto „Ich bastle mir mal eine Klärgrube“ ist somit nicht nötig und nicht mehr zulässig.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.

Es sei angemerkt, dass in der Praxis Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung finden. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.

 

13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?


Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Tatsache, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.

Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verpflichtung zur Wartung von  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Fachbetrieb erforderlich.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s gilt unabhängig davon, ob aus  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anforderungen an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Wartung und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kontrolle wurden in der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung festgelegt.

 

14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?


Grundsätzlich darf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.

Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einbeziehung des Herstellers der für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde kann in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Fällen beratend tätig werden.

Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Förderverfahren für Kleinkläranlagen erkundigen.

 

15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?


Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn

-        das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und

-        eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.

Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.

Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.

Der Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. In den Regelungen der LAWA bzw. der DWA wird von einer Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile im Mittel von
10 - 15 Jahren ausgegangen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se „Haltbarkeit“ wird auch von der Thüringer KKA-Stu vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bestätigt. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.

Sofern der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kleinkläranlage auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  endgültige Variante der Abwasserentsorgung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ses Grundstück ist.

 

16. Wer ist für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich?


Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

 

17. Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten?


Nein! Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.

Kleinkläranlagen

Ein wesentliches Ziel der Novelle des Thüringer Wassergesetzes vom 19.03.2009 ist es, sicherzustellen, dass bei einer Entscheidung für eine dezentrale Entsorgung  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zur Anwendung kommenden Kleinkläranlagen auch tatsächlich funktionieren.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist eine Voraussetzung dafür, dass vollbiologische Kleinkläranlagen zukünftig als Ergänzung bzw. Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung vermehrt zum Einsatz kommen können und so ggf. hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden sowie flexibler auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  demografische Entwicklung reagiert werden kann. Ein maßgebliches Kriterium für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Frage der zentralen bzw. dezentralen Entsorgung sollte dabei  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entsorgungsvariante sein.

Häufig gestellte Fragen sind hier beantwortet:
 

1.      Sind überhaupt Gewässerbelastungen aus Kleinkläranlagen vorhanden?

 

Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser heute nach den gesetzlichen Vorgaben und können somit als zulässige Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung betrachtet werden. Viele Anlagen sind undicht und verunreinigen rechtswidrig das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar.

Das Abwasser von ca. 650.000 Thüringer Bürgern wird in der Regel noch immer nach einer Behandlung in unzureichenden Kleinkläranlagen in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer eingeleitet.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Einleitungen verursachen einen Anteil von 82 % der Gewässerbelastungen aus häuslichem Abwasser. Insbesondere in innerörtlichen und kleineren Gewässern führt  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s neben Gesundheitsgefährdungen (Ortshygiene) zu einer inakzeptablen Gewässergüte,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  neben einem penetranten Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässerbelastung der einzelnen Anlage ist somit das Problem, sondern  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Belastung aus der großen Anzahl  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser unzureichenden Kleinkläranlagen.

Es sollte daher selbstverständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein, wenn neben der gesicherten Versorgung u. a. mit Strom und Trinkwasser auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  sachgerechte Entsorgung des eigenen Abwassers erfolgt.

 

2.      Warum wurde das Thema „Kleinkläranlagen“ im Thüringer Wassergesetzes im Jahre 2009 geregelt?

Alle Abwassereinleitungen haben den Anforderungen zu genügen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in Form von Grenzwerten in den Rechtsvorschriften des Bundes (z. B. der Abwasserverordnung) oder auch der Europäischen Union (z. B. der EG-Kommunalabwasserrichtlinie) vorgegeben sind.

Aufgrund des großen Nachholebedarfs in Thüringen nach der Wende wurden, auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU, zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten saniert. Hierfür wurden Kläranlagen errichtet und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se gemeindlichen Gebiete an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen angeschlossen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit war es hier sinnvoll zentrale Kläranlagen zu errichten.

Nachdem für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Gebiete bis 2006 alle Kläranlagen in Thüringen errichtet wurden, besteht nun  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlich vorgegebene Aufgabe darin, mehr als bisher auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als 2.000 Einwohnerwerten  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  unzureichenden Zustände zu beseitigen.

Insbesondere in zersiedelten ländlichen Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Gebieten können Kleinkläranlagen als Ergänzung bzw. als eine Alternative zu zentralen Entsorgungssystemen angesehen werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass Kleinkläranlagen so errichtet und betrieben werden, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  seit 2002 gesetzlich geforderten Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Es gilt somit,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Variante der Abwasserentsorgung so auszugestalten, dass bei nachzuweisender Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kleinkläranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlich vorgegebenen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

Hierfür hat das Thüringer Wassergesetz seit dem Jahr 2009  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Rahmenbedingungen vorgeben, so dass Kleinkläranlagen zukünftig tatsächlich vermehrt zum Einsatz kommen können und so zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist ein Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung von Gebühren und Beiträgen.

Gleichfalls ist sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sicherheit hat,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können, wenn  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlage eine längerfristige bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  dauerhafte Variante der Abwasserentsorgung darstellt.

 

3.      Werden nun vorwiegend Kleinkläranlagen errichtet?


Sicher nicht. Selbst in ländlich geprägten Gebieten ist  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zentrale Abwasserentsorgung häufiger  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wirtschaftlichere Variante einer dauerhaften Abwasserentsorgung.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde.

Maßgeblich für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidung über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung neben der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.

 

4.      Muss ich meine Kleinkläranlage sanieren?

 

Bereits nach dem derzeit geltenden Wasserrecht (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz) besteht eine Pflicht, vorhandene unzureichende Abwassereinleitungen zu sanieren und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se an den Stand der Technik anzupassen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Verpflichtung haben auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwassereinleiter in Thüringen von sich aus und falls notwendig auf Anordnung der zuständigen Behörden nachzukommen. Eine Anpassung hat in angemessenen Fristen zu erfolgen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s gilt auch für heute noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einleitungen aus Kleinkläranlagen.

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt 2009, Sachsen 2015) ist es in Thüringen jedoch zunächst nicht beabsichtigt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anpassungspflicht an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gesetzlichen Vorgaben mit einer landeseinheitlichen Frist zu versehen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung unzureichender Kleinkläranlagen wird jedoch u. a. dann behördlich angeordnet, wenn durch den Abwasserverband oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Kommune im Abwasserbeseitigungskonzept ausgewiesen wurde, dass eine öffentliche Abwasserbehandlung u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dauerhaft nicht erfolgen soll. Darüber hinaus wird auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Eigenverantwortung und -initiative der Bürger gesetzt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  im Falle der Errichtung dauerhafter Kleinkläranlagen auch mit Fördermitteln unterstützt werden kann.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung der eigenen Kleinkläranlage ist in jedem Fall sinnvoll, da zum einen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Umwelt entlastet wird und zum anderen auch Gebühren und unter Umständen auch Beiträge reduziert oder gar ganz vermieden werden können.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung einer Kleinkläranlage ist jedoch noch nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewähr dafür, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se auch dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür sind  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde sowie  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde einzuholen. 

 

5.      Wenn das Gewässer schon „in Ordnung“ ist, müssen dann trotzdem Kleinkläranlagen wie auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden?


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Regelungen des deutschen Wasserrechts enthalten neben Anforderungen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  den Gewässerzustand berücksichtigen (Immissionsprinzip) auch Anforderungen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  für jede Einleitung unabhängig vom Zustand des Gewässers gelten (Emissionsprinzip).  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se so genannten Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) niedergelegt. Der Abwasserproduzent als Verursacher einer möglichen Umweltbelastung hat  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se durch eine Behandlung der Abwässer zu minimieren, unabhängig vom Zustand des zur Einleitung benutzten Gewässers.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Regelungen sichern neben den Belangen des Gewässerschutzes auch ein bundesweit einheitliches Anforderungsniveau an Abwassereinleitungen. Sie führen im Ergebnis ihrer Anwendung zu bundesweit vergleichbaren Kostenbelastungen der Bürger für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserentsorgung. Im Hinblick auf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nen sie auch der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen, so dass keine Bevorzugung der Standorte mit den niedrigsten Umweltschutzanforderungen stattfindet.

Das bundeseinheitliche „Mindestmaß“ an Abwasserbehandlung muss somit auch vor der Abwassereinleitung in Gewässer realisiert werden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  den guten Zustand nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie - in Thüringen sind das weniger als 10% - bereits erreicht haben.

In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zusammenhang lohnt ein Rückblick. Zu DDR-Zeiten war es üblich,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  „Selbstreinigung“ der Gewässer für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigung der Abwässer zu benutzen. Fachleute wurden angehalten „Abwasserlastpläne“ für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer aufzustellen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik   vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigungsleistung durch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer nachweisen und so vorhandene und neue Gewässerbelastungen durch kommunale und industrielle Abwässer rechtfertigen sollten. Selbst hier waren  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gewässer offiziell immer „in Ordnung“.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Ergebnisse eines solchen Handelns sollten noch nicht vergessen sein. Selbst große Flüsse sahen aus wie  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  biologische Behandlungsstufe einer heutigen Kläranlage. In  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Flüssen wurde zwar viel gereinigt doch vielfältiges Leben gab es dort nur sehr wenig, auch war eine andere Nutzung  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Gewässer häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.

 

6.      Kann ich jetzt selbst entscheiden, ob ich mich an eine kommunale Kläranlage anschließen lasse oder eine eigene Kleinkläranlage errichte bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  vorhandene dauerhaft weiter betreibe?


Nein!  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“, sie ist eine öffentliche Aufgabe,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  von den Abwasserverbänden bzw. den eigenentsorgenden Gemeinden verantwortungsvoll wahrzunehmen ist.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se entscheiden u. a. über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Art der Abwasserbehandlung, wobei sie auch nicht frei in ihrer Entscheidung sind, sondern insbesondere an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bundesgesetzlichen Vorgaben, wie z. B.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einhaltung von Grenzwerten gebunden sind.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Vorgaben sind auch bei Grundstücken zu beachten,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.

 

7.      Abwasserbeseitigungskonzepte und Öffentlichkeitsbeteiligung


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungskonzepte sollen transparent  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  geplante Investitionstätigkeit des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde darstellen und damit auch ein höheres Maß an Planungssicherheit für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bürger schaffen.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verpflichtung zur Information der Bürger zu einem sehr frühen Planungsstand wurde erstmalig mit der Pflicht zur Bekanntmachung der Abwasserbeseitigungskonzepte eingeführt. Bereits  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Form der Beteiligung gibt dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Möglichkeit nachzuweisen, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungskonzepte sachgerecht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entsorgungsvarianten aufgestellt wurden.

Für Fördermaßnahmen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  durch Landesmittel unterstützt werden, können nur  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wirtschaftlichsten Varianten gefördert werden (Regelung der Förderrichtlinie).  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ses ist im Rahmen des Förderverfahrens gegenüber den zuständigen Stellen des Landes nachzuweisen. Darüber hinaus haben bei Planung und Umsetzung von Abwassermaßnahmen generell  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verbandsgremien u. a. hinsichtlich der Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Einwendungen können über den Vertreter der Gemeinde oder auch direkt durch den Bürger in der Verbandsversammlung vorgebracht und diskutiert werden. Grundsätzlich müssen alle Gemeindevertreter in den Verbandsgremien ein Interesse haben nur wirtschaftlichen Lösungen zuzustimmen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entscheidungen sind regional in eigener Zuständigkeit der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden zu treffen.

 

8.      Was ist für mich kostengünstiger, der Anschluss an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  öffentliche Abwasserentsorgung oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung / Sanierung einer Kleinkläranlage?

 

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten für eine den Anforderungen an den Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage für maximal vier Einwohner betragen ohne Einbau und Transport durchschnittlich etwa 5.000 Euro.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Investitionskosten schwanken jedoch stark in Abhängigkeit vom Typ der gewählten Kleinkläranlage. Auch Anlagen für weniger als 3.000 Euro sind am Markt erhältlich.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  jährlichen Kosten der Wartung liegen bei vollbiologischen Kleinkläranlagen bei etwa 150 bis 250 Euro.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kontrolle durch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich auf durchschnittlich etwa 50 Euro pro Jahr belaufen.

Unabhängig von den genannten Kosten entstehen für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Betreiber von Kleinkläranlagen aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise dem Thüringer Kommalabgabengesetz) Abgabenbelastungen, zum Beispiel für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung des Fäkalschlamms.

Den vorgenannten Kosten können für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Grundstückseigentümer keine oder geringere Abwasserbeiträge und eine geringere Einleitergebühr gegenüber stehen. Auch eine mögliche Förderung wäre gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Für den Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen gelten  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kosten,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  sich aus den Gebühren- und Beitragssatzungen der Abwasserverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden ergeben. Im Vergleich mit den Investitionskosten einer Kleinkläranlage ist für den zentralen Anschluss kleiner bis mittelgroßer Grundstücke in der Regel ein geringerer Beitrag zu entrichten.

 

9.      Kann sich der Verband aus der Verantwortung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung meines Grundstückes stehlen?


Nein! Ein Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde kann insbesondere dann von der Pflicht zur Abwasserentsorgung des Grundstückes befreit werden, wenn ein „unvertretbar hoher Aufwand“ der öffentlichen Entsorgung festzustellen ist.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine grundstücksbezogene private Entsorgung über Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten kostengünstiger ist als  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  öffentliche Entsorgung.

Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verfahren zur Befreiung sind für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Grundstücke Kostenvergleiche gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde zu führen, wenn eine dauerhafte Befreiung vorgesehen ist. Eine willkürliche eigene Entscheidung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde ist in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser wichtigen Frage ausgeschlossen.

 

10. Welche Verantwortung trage ich als Besitzer einer Kleinkläranlage?


Der Besitzer einer Kleinkläranlage steht in der Pflicht,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  wasserrechtlichen bzw. im Falle der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  satzungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Vorgaben kann er nur einhalten, wenn seine Kleinkläranlage tatsächlich funktioniert.

Auch trägt er  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verantwortung für Schäden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  von ihm durch seine Anlage verursacht werden. Selbst das Strafgesetzbuch (§ 324) enthält Regelungen für den Fall von Gewässerverunreinigungen. Neben den Schäden an Gewässern,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  durch eine unzureichende Behandlung der Abwässer hervorgerufen werden, können insbesondere aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Altanlagen u. a. Personen- und Sachschäden (z. B. Einsturzgefahr im Rahmen der Fäkalschlammabfuhr) verursacht werden.

 

11. Wird  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen unterstützt?


 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Förderung von Kleinkläranlagen ist nicht Inhalt des Thüringer Wassergesetzes. In Folge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes trat jedoch auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Kraft.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Richtlinie gilt bis zum 30. September 2012. Eine Förderung kann für den Ersatzneubau oder  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Nachrüstung von Kleinkläranlagen gewährt werden,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  der Entwässerung von Grundstücken  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nen,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. Ob und wann ein solcher Anschluss stattfinden soll, ist dem jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde zu entnehmen.

Weitere finanzielle Vorteile können sich aus den jeweiligen Gebühren- und Beitragssatzungen ergeben. Konkrete Angaben sind dort zu entnehmen.

Zur Entwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung ist jeder Abwasserverband bzw. jede eigenentsorgende Gemeinde gefordert, Möglichkeiten der Kostensenkung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Bürger auszuschöpfen. Denkbar ist hier  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  gemeinsame Beschaffung von Kleinkläranlagen durch den Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in der Regel einen günstigeren Stückpreis für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kleinkläranlagen auf dem Markt erreichen werden. Ebenso kann auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgende Gemeinde und dem Bürger auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Übernahme der Betriebsführung oder sogar  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung der Anlage vereinbart werden.

 

12. Müssen Kleinkläranlagen eine Zulassung haben?


Grundlage für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Auslegung und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Gestaltung der technischen Kleinkläranlagen sind  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  entsprechenden DIN-Vorschriften. Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  naturnahen Kleinkläranlagen in Form von Pflanzenkläranlagen und Abwasserteichen findet zu  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zweck das Regelwerk des Fachverbandes DWA Anwendung.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Erklärung der Hersteller von Kleinkläranlagen, dass DIN-Vorschriften bzw. das DWA-Regelwerk berücksichtigt wurden, sichert nicht  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Funktionsfähigkeit der Anlagen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Zweck  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik nt  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Durchführung eines Zulassungsverfahrens beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Hier wird auf Versuchsfeldern  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  dauerhafte Eignung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen. Im Falle der Eignung erhält  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anlage  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zulassung und damit Bürger und Behörden  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sicherheit, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen auch dauerhaft funktionieren. Aktuell gibt es am Markt mehr als 150 verschiedene Kleinkläranlagentypen  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Errichtung von Kleinkläranlagen nach dem Motto „Ich bastle mir mal eine Klärgrube“ ist somit nicht nötig und nicht mehr zulässig.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se in der Vergangenheit häufig praktizierte Vorgehensweise ist auch maßgeblich für den schlechten Zustand der dezentralen Entsorgung in Thüringen.

Es sei angemerkt, dass in der Praxis Abwasserteiche auf den Grundstücken privater Betreiber in der Regel keine Anwendung finden. Pflanzenkläranlagen haben einen Anteil von 0,02 % an den vorhandenen Kleinkläranlagen in Thüringen. Sie spielen somit de facto nur eine sehr untergeordnete Rolle. Neuerdings stehen jedoch auch Pflanzenkläranlagen (zurzeit 4 Anlagentypen) zur Verfügung,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, so dass der Bürger auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Variante der Abwasserbehandlung nutzen kann.

 

13. Warum sind Wartungsverträge für vollbiologische Kleinkläranlagen erforderlich?


Einleitungen aus Kleinkläranlagen verursachen einen Großteil der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen. Ursache hierfür ist neben dem allgemein schlechten baulichen Zustand der Anlagen insbesondere  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Tatsache, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Mehrzahl der Kleinkläranlagen in Thüringen nicht ordnungsgemäß betrieben wird.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  regelmäßige und fachgerechte Wartung ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Betriebsführung einer Kleinkläranlage.

Da es sich bei den Betreibern von vollbiologischen Kleinkläranlagen fast ausschließlich um Privatpersonen handelt,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  in der Regel nicht über das zur fachgerechten Wartung einer vollbiologischen Kleinkläranlage benötigte Fachwissen verfügen, kann  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Verpflichtung zur Wartung von  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sem Personenkreis in aller Regel nicht erfüllt werden. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlagen zu gewährleisten, ist daher der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Fachbetrieb erforderlich.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik s gilt unabhängig davon, ob aus  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Kleinkläranlage in einen öffentlichen Abwasserkanal oder direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

 vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Anforderungen an  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Wartung und  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kontrolle wurden in der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung festgelegt.

 

14. Was muss ich beachten, wenn ich eine vorhandene Kleinkläranlage ersetzen möchte?


Grundsätzlich darf  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Neuerrichtung von Kleinkläranlagen der Abwasserbeseitigungskonzeption des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde nicht zuwiderlaufen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist daher zu empfehlen, immer vorab  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Zustimmung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde einzuholen. Bei der beabsichtigten direkten Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer (auch Grundwasser) ist auch immer  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen zu befragen und eine Einleitungserlaubnis zu beantragen.

Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Fälle, dass eine vorhandene Kleinkläranlage weitergenutzt werden soll, ist  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einbeziehung des Herstellers der für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Nachrüstung vorgesehenen Technik zu empfehlen. Vorzugsweise kann  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ser Hersteller eine verwertbare Aussage hinsichtlich der Eignung des vorhandenen Baukörpers für eine Nachrüstung machen. Auch der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde kann in  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik sen Fällen beratend tätig werden.

Hinsichtlich der Frage der Eignung der verschiedenen Kleinkläranlagentypen empfiehlt sich, neben den Aussagen der Hersteller von Kleinkläranlagen auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Beratung der Abwasserverbände bzw. der eigenentsorgenden Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Hier liegen oftmals auch Erfahrungen bezüglich der Kosten der Anlagen vor. Neben der neutralen Beratung in den genannten Fragen kann man sich hier nach dem Förderverfahren für Kleinkläranlagen erkundigen.

 

15. Wie sicher ist meine Investition in eine neue Kleinkläranlage?


Für sanierte Kleinkläranlagen wird nach deren Inbetriebnahme ein Bestandsschutz von maximal 15 Jahren eingeführt und der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde ist gehindert, einen Kanalanschluss vorzuschreiben, wenn

-        das Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahren nach der Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes an eine öffentliche Abwasseranlage (öffentlicher Kanal) angeschlossen werden soll und

-        eine Befreiung des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht besteht.

Ein Bestandsschutz von 15 Jahren wird auch gewährt, wenn eine Behörde  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Sanierung der Kleinkläranlage angeordnet hat.

Nur in den zuvor genannten Fällen ist der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.  vollbiologische Kleinkläranlage Pflanzenkläranlage Selbstbau Verrieselung SBR Klärtechnik selber einbauen, Abwasserpumpe Fäkalpumpe Klärbeet Selbstbau, SBR Abwassertechnik Dichtheitsprüfung Kleinkläranlage-Wartung Thüringen Klärteich Klärgrube SBR  Eine generelle Befreiung aller Grundstückseigentümer,  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bisher über eine Kleinkläranlage verfügen, ist damit nicht verbunden.

Der Bestandsschutz für vollbiologische Kleinkläranlagen von 15 Jahren orientiert sich an den Erwartungen zur Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile. In den Regelungen der LAWA bzw. der DWA wird von einer Haltbarkeit der Anlage bzw. Anlagenteile im Mittel von
10 - 15 Jahren ausgegangen.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se „Haltbarkeit“ wird auch von der Thüringer KKA-Stu vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  bestätigt. Ein genereller Bestandsschutz kann nicht über  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  erwartete Haltbarkeit einer Anlage hinaus gewährt werden. Dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik se Anlagen bei entsprechendem Zustand und fortbestehender  Thüringen SBR Kleinkläranlage Festbett Abwasserbeet Selbstbau SBR Abwasseraanlage Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage Festbett Kleinkläranlage selber einbauen, Klärgrube Abwassergrube Dichtheitsprüfung Klärschlamm-Kompostierung SBR Abwasseranlage SBR  Eignung auch länger betrieben werden können, ist bei Beachtung der Interessen des Abwasserverbandes bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde unbestritten.

Sofern der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde von der Beseitigungspflicht für ein Grundstück endgültig befreit wurde, ist davon auszugehen, dass  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Kleinkläranlage auch  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  endgültige Variante der Abwasserentsorgung für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik ses Grundstück ist.

 16. Wer ist für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verantwortlich? Klärtechnik Pflanzenkläranlage Selbstbau vollbiologische Kleinkläranlage selber bauen, Verrieselung Abwasserpumpe Abwasserteich Abwassergrube Klärteich Filtergraben Dichtheitsprüfung Thüringen Kläranlagen-Wartung SBR Hauskläranlage Festbett Abwasser SBR  Bei den vorhandenen, aber auch bei neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Wie bisher ist der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. 17. Kann ich das in einer modernen Kleinkläranlage behandelte Abwasser auch auf meinem eigenen Grundstück versickern und nicht wie bisher in den öffentlichen Kanal einleiten? Thüringen vollbiologische Kleinkläranlage selber bauen, Pflanzenkläranlage Kosten, SBR Klärtechnik Abwasser Kunststoff abflusslose Sammelgrube Preise, Klärschlamm-Kompostierung Preisvergleich, SBR Hauskläranlage selber bauen, SBR Abwassertechnik Klärgrube
Nein! Für  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Einleitung in das Grundwasser ist eine Einleitungserlaubnis der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt erforderlich. Eine solche wird regelmäßig nicht erteilt, wenn ein Kanalanschluss bereits vorliegt. Hier übt der Abwasserverband bzw.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  eigenentsorgende Gemeinde den Anschluss- und Benutzungszwang, der für den Aufbau einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung erforderlich ist, aus.  vollbiologische Kleinkläranlage SBR Klärtechnik  Reinigungsleistung der modernen Kleinkläranlage kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzungen gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern bisher kein Anschluss des Grundstückes an eine kommunale Kläranlage erfolgte.

KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgend aufgelisteten Kreise, Städte und Gemeinden Thüringens frei  Baustelle.

Thüringen Landkreise und Städte

Altenburger Land Thüringen Eichsfeld Thüringen Ilm-Kreis Thüringen Kyffhäuser Kreis Landkreis Gotha Thüringen Landkreis Greiz Thüringen

 Landkreis Hildburghausen Thüringen Landkreis Nordhausen Thüringen Landkreis Thüringen Sonneberg Thüringen Landkreis Sömmerda

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Thüringen Saale-Orla-Kreis

Saalfeld-Rudolstadt Thüringen Schmalkalden-Meiningen Thüringen  Thüringen Eisenach Thüringen  Thüringen Erfurt  Thüringen Gera Thüringen  Thüringen Jena Thüringen  Thüringen Suhl  Thüringen Weimar Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Thüringen Wartburgkreis Thüringen Weimarer Land Thüringen Thüringen Städte Thüringen ädte Thüringen  Thüringen Andenhausen  Thüringen Bad Liebenstein  Thüringen Bad Salzungen  Thüringen Barchfeld  Thüringen Bischofroda Thüringen Brunnhartshausen  Thüringen Buttlar  Thüringen Creuzburg  Thüringen Dankmarshausen

 Thüringen Dermbach  Thüringen Diedorf/rhön Thüringen  Thüringen Dippach

 Thüringen Dorndorf  Thüringen Ebenshausen  Thüringen Empfertshausen

Altenburger Land Thüringen  Eichsfeld Thüringen  Ilm-Kreis Thüringen Thüringen  Kyffhäuser Kreis Thüringen Landkreis Gotha Thüringen Thüringen Landkreis Greiz Thüringen  Landkreis Hildburghausen Thüringen Landkreis Nordhausen Thüringen Landkreis Sonneberg Thüringen Landkreis Sömmerda Thüringen Saale-Holzland-Kreis Thüringen Saale-Orla-Kreis Thüringen Saalfeld-Rudolstadt Thüringen Schmalkalden-Meiningen  Thüringen Thüringen Eisenach   Thüringen Erfurt  Thüringen Gera  Thüringen Jena  Thüringen Suhl  Thüringen Weimar Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Thüringen Wartburgkreis Thüringen Weimarer Land

Thüringen Landkreise und Städte

Altenburger Land Thüringen Eichsfeld Thüringen Ilm-Kreis Thüringen Kyffhäuser Kreis Landkreis Gotha Thüringen Landkreis Greiz Thüringen

 Landkreis Hildburghausen Thüringen Landkreis Nordhausen Thüringen Landkreis Thüringen Sonneberg Thüringen Landkreis Sömmerda

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Thüringen Saale-Orla-Kreis

Saalfeld-Rudolstadt Thüringen Schmalkalden-Meiningen Thüringen  Thüringen Eisenach Thüringen  Thüringen Erfurt  Thüringen Gera Thüringen  Thüringen Jena Thüringen  Thüringen Suhl  Thüringen Weimar Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Thüringen Wartburgkreis Thüringen Weimarer Land Thüringen Thüringen Städte Thüringen ädte Thüringen  Thüringen Andenhausen  Thüringen Bad Liebenstein  Thüringen Bad Salzungen  Thüringen Barchfeld  Thüringen Bischofroda Thüringen Brunnhartshausen  Thüringen Buttlar  Thüringen Creuzburg  Thüringen Dankmarshausen

 Thüringen Dermbach  Thüringen Diedorf/rhön Thüringen  Thüringen Dippach

 Thüringen Dorndorf  Thüringen Ebenshausen  Thüringen Empfertshausen

Altenburger Land Thüringen  Eichsfeld Thüringen  Ilm-Kreis Thüringen Thüringen  Kyffhäuser Kreis Thüringen Landkreis Gotha Thüringen Thüringen Landkreis Greiz Thüringen  Landkreis Hildburghausen Thüringen Landkreis Nordhausen Thüringen Landkreis Sonneberg Thüringen Landkreis Sömmerda Thüringen Saale-Holzland-Kreis Thüringen Saale-Orla-Kreis Thüringen Saalfeld-Rudolstadt Thüringen Schmalkalden-Meiningen  Thüringen Thüringen Eisenach   Thüringen Erfurt  Thüringen Gera  Thüringen Jena  Thüringen Suhl  Thüringen Weimar Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Thüringen Wartburgkreis Thüringen Weimarer Land

KKN-Umwelttechnik liefert in die folgenden Staädte, Kreise und Gemeinden Thüringens kostenfrei

Thüringen

Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar  Thüringen, Kreis Wartburg Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kreis Altenburger Land Thüringen, Kreis Eichsfeld Thüringen, Kreis Gotha Thüringen, Kreis Greiz Thüringen, Kreis Hildburghausen Thüringen, Kreis Nordhausen Thüringen, Kreis Saalfeld-rudolfstadt Thüringen, Kreis Schmalkalden Thüringen, Kreis Sömmera Thüringen, Kreis Sonneberg Thüringen, Kreis Weimarer Land Thüringen, Kyffhäuserkreis Thüringen, Kiffhäuser Thüringen, Kreis Saale-Holzland Thüringen, Kreis Saale-Orla Thüringen, Kreis Unstrut-Hainich Thüringen, Andenhausen Thüringen, Bad Liebenstein Thüringen, Bad Salzungen Thüringen, Barchfeld Thüringen, Bischofroda Thüringen, Brunnhartshausen Thüringen, Buttlar Thüringen, Creuzburg Thüringen, Dankmarshausen Thüringen, Dermbach Thüringen, Diedorf/rhön Thüringen, Dippach Thüringen, Dorndorf Thüringen, Ebenshausen Thüringen, Empfertshausen Thüringen, Altenburger Land Thüringen, Eichsfeld Thüringen, Ilm-Kreis Thüringen, Kyffhäuser Kreis Thüringen, Landkreis Gotha Thüringen, Landkreis Greiz Thüringen, Landkreis Hildburghausen Thüringen, Landkreis Nordhausen Thüringen, Landkreis Sonneberg Thüringen, Sömmerda Thüringen, Saale-Holzlandd Thüringen, Saale-Orla Thüringen, Saalfeld-Rudolfstadt Thüringen, Schmalkalden-Meiningen Thüringen, Eisenach Thüringen, Erfurt Thüringen, Gera Thüringen, Jena Thüringen, Suhl Thüringen, Weimar Thüringen, Unstrut-Hainich Thüringen, Wartburg Thüringen, Weimar Thüringen

Auch in Ihre Gemeinde des gesamten Bundeslandes Thüringen Liefert KKE Klärtechnik seine ausgezeichneten Waren fast immer frei Haus.

Abtsbessingen; Adelhausen; Ahlstädt; Alach
Alkersleben; Allersdorf; Allmenhausen; Alperstedt
Altenberga; Altenbeuthen; Altenburg; Altendambach
Altenfeld; Altengottern; Altersbach; Altkirchen
Andenhausen; Andisleben; Angelroda; Anrode
Apfelstädt; Apolda; Arenshausen; Arnsgereuth
Arnstadt; Artern; Asbach-Sickenberg; Aschara
Aschenhausen; Aspach; Auengrund; Auerstedt
Auleben; Azmannsdorf; Bachfeld; Bad Berka
Bad Blankenburg; Bad Colberg-Heldburg; Bad Frankenhausen; Bad Klosterlausnitz
Bad Köstritz; Bad Langensalza; Bad Liebenstein; Bad Salzungen
Bad Sulza; Bad Tennstedt SBR; Badra; Ballhausen
Ballstädt; Ballstedt Klärteich; Barchfeld; Battgendorf
Beberstedt; Behringen; Behrungen; Beichlingen
Beinerstadt; Bellstedt SBR Anlage; Belrieth Abwasser; Bendeleben
Benshausen; Berka; Berka v d Hainich; Berkach Klärbeet
Berlingerode; Berlstedt; Bermbach; Bernterode,Untereichsfeld
Bethenhausen; Beuernfeld; Bibra; Bienstädt Kläranlage
Billeben; Bilzingsleben; Birkenfelde; Birkenhügel SBR
Birkigt; Birx; Bischofferode; Bischofrod Klärgrube
Bischofroda; Blankenberg; Blankenburg; Blankenhain Abwasser
Blankenstein; Bleckenrode; Bleicherode; Bobeck
Bocka; Bockelnhagen; Bockstadt; Bodelwitz
Bodenrode-Westhausen; Böhlen; Bösleben-Wüllersleben; Bollberg
Bolleroda; Bornhagen; Bothenheilingen; Brahmenau
Brattendorf; Brehme; Breitenbach; Breitenbach
Breitenworbis; Breitungen; Bremsnitz; Bretleben
Brotterode; Bruchstedt; Brüheim; Brünn
Brunnhartshausen; Buchfart; Buchholz; Büchel
Bücheloh; Bürgel; Büßleben; Büttstedt
Bufleben; Buhla; Burgwalde; Buttelstedt
Buttlar; Buttstädt; Caaschwitz; Christes
Clingen; Crawinkel; Creuzburg; Crimla
Crispendorf; Crock; Crossen an der Elster; Cursdorf
Daasdorf am Berge; Daasdorf b Buttelstedt; Dachwig; Dankmarshausen
Deesbach; Dermbach; Deuna; Diedorf
Diedorf; Dieterode; Dietlas; Dietzenrode-Vatterode
Dietzhausen; Dillstädt; Dingelstädt; Dingsleben
Dippach; Dittersdorf; Dobitschen; Döbritschen
Döllstädt; Dönges; Döringsdorf; Döschnitz
Donndorf; Dornburg; Dorndorf; Dorndorf-Steudnitz
Dornheim; Dragensdorf; Dröbischau; Drogen
Drognitz; Dünwald; Ebeleben; Ebenheim
Ebenshausen; Eberstedt; Eckardtshausen; Eckardtsleben
Ecklingerode; Eckolstädt; Eckstedt; Effelder
Effelder-Rauenstein; Ehrenberg; Eichelborn; Eichenberg
Eichstruth; Eigenrode; Einhausen; Eisenach
Eisenberg; Eisfeld; Eishausen; Elgersburg
Elleben; Ellingshausen; Ellrich; Elxleben
Elxleben; Emleben; Empfertshausen; Emsetal
Endschütz; Erbenhausen; Erfurt; Erlau
Ermstedt; Ernstroda; Eschenbergen; Esperstedt
Eßbach; Eßleben-Teutleben; Ettenhausen an der Suhl; Ettersburg
Etzelsrode; Etzleben; Exdorf; Fambach
Faulungen; Feldengel; Ferna; Finsterbergen
Fischbach; Fischbach/Rhön; Flarchheim; Floh-Seligenthal
Flurstedt; Fockendorf; Föritz; Förtha
Frankendorf; Frankenhain; Frankenheim; Frankenroda
Frauenprießnitz; Frauensee; Frauenwald; Freienbessingen
Freienhagen; Freienorla; Fretterode; Friedelshausen
Friedersdorf; Friedrichroda; Friedrichshöhe; Friedrichsrode
Friedrichsthal; Friedrichswerth; Friemar; Frienstedt
Frömmstedt; Fröttstädt; Frohndorf; Frohnsdorf
Gaberndorf; Gamstädt; Gangloffsömmern; Gauern
Gebesee; Gebstedt; Gefell; Gehaus
Gehlberg; Gehofen; Gehren; Geisa
Geisenhain; Geisleden; Geismar; Gelmeroda
Georgenthal; Gera; Geraberg; Gerbershausen
Gernrode; Geroda; Gerstenberg; Gerstengrund
Gerstungen; Gerterode; Gertewitz; Geschwenda
Gierstädt/Kleinfahner; Gillersdorf; Glasehausen; Gleichamberg
Gneus; Göhren; Göhren-Döhlen; Göllingen
Göllnitz; Göpfersdorf; Görkwitz; Görsbach
Göschitz; Gösen; Gössitz; Gößnitz
Goldbach; Goldisthal; Golmsdorf; Gompertshausen
Gorsleben; Gossel; Goßwitz; Gotha
Gottstedt; Grabsleben; Gräfenhain; Gräfenroda
Gräfenthal; Graitschen bei Bürgel; Greiz; Greußen
Griefstedt; Grimmelshausen; Grobengereuth; Großbartloff
Großberndten; Großbockedra; Großbodungen; Großbreitenbach
Großbrembach; Großbrüchter; Großenehrich; Großengottern
Großenlupnitz; Großensee; Großenstein; Großeutersdorf
Großfahner; Großheringen; Großkochberg; Großlöbichau
Großlohra; Großmehlra; Großmölsen; Großmonra
Großneuhausen; Großobringen; Großpürschütz; Großröda
Großromstedt; Großrudestedt; Großschwabhausen; Großvargula
Großwechsungen; Großwelsbach; Grub; Grümpen
Günserode; Günstedt; Günthersleben; Günzerode
Gumperda; Gundersleben; Gutendorf; Guthmannshausen
Hachelbich; Hain; Haina; Haina
Hainichen; Hainrode; Hainspitz; Hallungen
Hamma; Hammerstedt; Hardisleben; Harra
Harth-Pöllnitz; Hartmannsdorf; Hartmannsdorf; Harzungen
Haselbach; Haßleben; Hausen; Haussömmern
Hauteroda; Haynrode; Heichelheim; Heideland
Heilbad Heiligenstadt; Helbedündorf; Heldrungen; Hellingen
Helmsdorf; Hemleben; Henfstädt; Henneberg
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Heuthen; Heyda; Heyerode; Heygendorf
Hilbersdorf; Hildburghausen; Hildebrandshausen; Himmelsberg
Hinternah; Hirschbach; Hirschberg; Hirschfeld
Hochheim; Hochstedt; Hörselberg; Hörselgau
Hohenebra; Hohenfelden; Hohengandern; Hohenkirchen
Hohenleuben; Hohenölsen; Hohenstein; Hohenwarte
Hohes Kreuz; Hohlstedt; Holungen; Holzengel
Holzsußra; Hopfgarten; Hornsömmern; Horsmar
Hottelstedt; Hümpfershausen; Hüpstedt; Hüttengrund
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Karlsdorf; Katharinenberg; Katzhütte; Kefferhausen
Kehmstedt; Keila; Kella; Kerspleben
Keula; Kieselbach; Kiliansroda; Kindelbrück
Kirchengel; Kirchgandern; Kirchheilingen; Kirchheim
Kirchworbis; Kirschkau; Kleinbartloff; Kleinberndten
Kleinbockedra; Kleinbodungen; Kleinbrembach; Kleinebersdorf
Kleineutersdorf; Kleinfurra; Kleinmölsen; Kleinneuhausen
Kleinobringen; Kleinrettbach; Kleinromstedt; Kleinrudestedt
Kleinschmalkalden; Kleinschwabhausen; Kleinwelsbach; Klettbach
Klettstedt; Klings; Kloster Veßra; Knau
Kölleda; Königsee; Könitz; Körner
Kösnitz; Kötschau; Korbußen; Kraftsdorf
Kraja; Kranichborn; Kranichfeld; Krauthausen
Krautheim; Kreuzebra; Kriebitzsch; Krombach
Kromsdorf; Kühdorf; Kühndorf; Kühnhausen
Küllstedt; Kutzleben; Laasdorf; Langenhain
Langenleuba-Niederhain; Langenorla; Langewiesen; Langula
Laucha; Lauscha; Lausnitz / Neustadt a. d. O.; Lausnitz bei Pößneck
Lauterbach; Legefeld; Lehesten; Lehnstedt
Leimbach; Leinatal; Leinatal; Leinefelde
Lemnitz; Lengenfeld unterm Stein; Lengfeld; Leubingen
Leutenberg; Leutenthal; Leutersdorf; Lichte
Lichtenhain/Bergbahn; Liebenstein; Liebstedt; Linda bei Neustadt an der Orla
Linda bei Weida; Linden; Lindenkreuz; Linderbach
Lindewerra; Lindig; Lippersdorf-Erdmannsdorf; Lipprechterode
Lobenstein; Löberschütz; Löbichau; Lödla
Lucka; Luisenthal; Lumpzig; Lunzig
Lutter; Mackenrode; Magdala; Manebach
Mannstedt; Marisfeld; Marksuhl; Marktgölitz
Markvippach; Marolterode; Marth; Martinroda
Martinroda; Masserberg; Mattstedt; Mechelroda
Mechterstädt; Mehmels; Mehna; Meiningen
Mellenbach-Glasbach; Mellingen; Melpers; Mengelrode
Mengersgereuth-Hämmern; Menteroda; Merbelsrod; Merkers-Kieselbach
Merxleben; Metebach; Metzels; Meura
Meuselbach-Schwarzmühle; Meuselwitz; Mihla; Milda
Milz; Mittelhausen; Mittelpöllnitz; Mittelschmalkalden
Mittelsömmern; Möckern; Möckers; Möhrenbach
Mönchenholzhausen; Mönchpfiffel-Nikolausrieth; Mörbach; Mörsdorf
Mohlsdorf; Molschleben; Molsdorf; Monstab
Moorgrund; Moxa; Mühlberg; Mühlhausen
Mülverstedt; Münchenbernsdorf; Münchengosserstädt; Münchenlohra
Nägelstedt; Nahetal-Waldau; Nauendorf; Naundorf
Nausitz; Nausnitz; Nazza; Neidhartshausen
Neubrunn; Neudietendorf; Neuendorf; Neuengönna
Neugernsdorf; Neuhaus am Rennweg; Neuhaus-Schierschnitz; Neumark
Neundorf (bei Lobenstein); Neunheilingen; Neusiß; Neustadt
Neustadt am Rennsteig; Neustadt/Harz; Neustadt; Niederbösa
Niederdorla; Niedergebra; Niederorschel; Niederreißen
Niederroßla; Niedersachswerfen; Niederspier; Niedertrebra
Niederzimmern; Nirmsdorf; Nöda; Nohra
Nohra; Nordhausen; Nordheim; Nottleben
Oberbösa; Oberdorla; Oberellen; Obergebra
Oberheldrungen; Oberhof; Oberkatz; Oberland am Rennsteig
Obermaßfeld-Grimmenthal; Obermehler; Obernissa; Oberpörlitz
Oberreißen; Oberschönau; Oberstadt; Obertrebra
Oberweid; Oberweißbach; Oechsen; Oepfershausen
Oettern; Oettersdorf; Ohrdruf; Olbersleben
Oldisleben; Ollendorf; Oppershausen; Oppurg
Orlamünde; Orlishausen; Oßmannstedt; Osthausen-Wülfershausen
Ostramondra; Otterstedt; Ottmannshausen; Ottstedt am Berge
Pennewitz; Petersdorf; Petriroda; Pfaffschwende
Pferdingsleben; Pfiffelbach; Pfuhlsborn; Piesau
Pillingsdorf; Plaue; Pölzig; Pößneck
Possendorf; Posterstein; Pottiga; Probstzella
Pützlingen; Queienfeld; Rabenäußig; Ramsla
Rannstedt; Rastenberg; Rattelsdorf; Rauenstein
Rehungen; Reichenbach; Reichmannsdorf; Reinholterode
Reisdorf; Remda-Teichel; Remptendorf; Remstädt
Renthendorf; Rentwertshausen; Reurieth; Rhönblick
Rieth; Riethgen; Riethnordhausen; Ringleben
Ringleben; Rippershausen; Ritschenhausen; Rittersdorf
Rockenstuhl; Rockhausen; Rockstedt; Roda
Rodeberg; Rodishain; Römhild; Rohr
Rohrbach; Rohrbach; Rohrberg; Ronneburg
Rosa; Rosendorf; Rositz; Roßdorf
Roßleben; Rottenbach; Rotterode; Rudersdorf
Rudolstadt; Rückersdorf; Rückerswind; Ruhla
Rustenfelde; Saalburg-Ebersdorf; Saaleplatte; Saalfeld/Saale
Saara; Saara; Sachsenbrunn; Sachsenhausen
Sättelstädt; Salomonsborn; Sankt Bernhard; Sankt Kilian
Schalkau; Schallenburg; Scheibe-Alsbach; Scheiditz
Schernberg; Schierschwende; Schillingstedt; Schimberg
Schlechtsart; Schlegel; Schleid; Schleifreisen
Schleiz; Schleusegrund; Schleusingen; Schlöben
Schloßvippach; Schlotheim; Schmalkalden; Schmeheim
Schmerbach; Schmiedefeld; Schmiedefeld am Rennsteig; Schmiedehausen
Schmölln; Schömberg; Schöndorf; Schöngleina
Schönhagen; Schönstedt; Schwabhausen; Schwallungen
Schwarza; Schwarzbach; Schwarzbach; Schwarzburg
Schwarzhausen; Schweickershausen; Schweina; Schwerborn
Schwerstedt; Schwerstedt; Schwickershausen; Schwobfeld
Seebach; Seebergen; Seega; Seidingstadt
Seltendorf; Serba; Sickerode; Siegmundsburg
Siegritz; Siemerode; Silberhausen; Silbitz
Silkerode; Sömmerda; Sohnstedt; Sollstedt
Sondershausen; Sonneberg; Sonneborn; Springstille
Sprötau; St. Kilian; Stadtilm; Stadtlengsfeld
Stadtroda; Staitz; Starkenberg; Stedten
Steinach; Steinbach; Steinbach; Steinbach-Hallenberg
Steinfeld; Steinheid; Steinheuterode; Steinrode
Steinsdorf; Steinthaleben; Stempeda; Stepfershausen
Stobra; Stöckey; Stotternheim; Straufhain
Straußberg; Straußfurt; Stressenhausen; Streufdorf
Stützerbach; Sülzfeld; Sünna; Süßenborn
Suhl; Sundhausen; Tabarz; Tambach-Dietharz
Tastungen; Tautenburg; Tautendorf; Tautenhain
Tegau; Tegkwitz; Teichwitz; Teichwolframsdorf
Teistungen; Teutleben; Teutleben; Thalebra
Thalwenden; Thamsbrück; Themar; Thierschneck
Thonhausen; Thüringenhausen; Tiefenort; Tiefthal
Tissa; Toba; Töttelstädt; Töttleben
Tonna; Tonndorf; Topfstedt; Tottleben
Treben; Trebra; Triptis; Tröbsdorf
Tröchtelborn; Troistedt; Trostadt; Trügleben
Trusetal; Tüttleben; Tunzenhausen; Uder
Udestedt; Uhlstädt-Kirchhasel; Ummerstadt; Umpferstedt
Unstruttal; Unterbodnitz; Unterbreizbach; Unterellen
Unterkatz; Untermaßfeld; Unterpörlitz; Unterschönau
Unterweid; Unterweißbach; Unterwellenborn; Urbach
Urbach; Urbich; Urleben; Urnshausen
Utendorf; Uthleben; Utzberg; Vacha
Vachdorf; Veilsdorf; Vesser (Suhl); Viernau
Vieselbach; Vippachedelhausen; Völkershausen; Vogelsberg
Vogtländisches Oberland; Volkerode; Vollenborn; Vollersroda
Wachsenburg-Gemeinde; Wachstedt; Wahlhausen; Wahns
Waldeck; Wallbach; Walldorf; Wallichen
Walpernhain; Walschleben; Waltersdorf; Waltershausen
Wandersleben; Wangenheim; Warza; Wasserthaleben
Wasungen; Weberstedt; Wechmar; Wehnde
Weida; Weilar; Weimar; Weinbergen
Weingarten; Weira; Weißbach; Weißenborn-Lüderode
Weißenborn; Weißendorf; Weißensee; Wendehausen
Wenigenehrich; Wenigenlupnitz; Wenigensömmern; Wernburg
Werningshausen; Wernrode; Wernshausen; Werther
Westenfeld; Westgreußen; Westhausen; Westhausen
Westhausen; Wichmar; Wichtshausen; Wickerstedt
Wiebelsdorf; Wiegendorf; Wiehe; Wiesenfeld
Wiesenthal; Wildenbörten; Wildenspring; Wildetaube
Wilhelmsdorf; Willerstedt; Willmersdorf; Windehausen
Windischleuba; Wingerode; Wingerode; Wintersdorf
Winterstein; Wintzingerode; Wipfratal; Wipperdorf
Witterda; Wittgendorf; Witzleben; Wölferbütt
Wölfershausen; Wölfis; Wohlsborn; Wolferschwenda
Wolfmannshausen; Wolfsberg; Wolfsburg-Unkeroda; Wolkramshausen
Worbis; Wormstedt; Wünschendorf; Wüstheuterode
Wundersleben; Wurzbach; Wutha-Farnroda; Zadelsdorf
Zedlitz; Zella; Zella-Mehlis; Zeulenroda
Ziegelheim; Ziegenrück; Zimmern; Zimmern
Zimmernsupra; Zöllnitz; Zwinge;