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Klärschlammentsorgung der Klärgruben und kein Ende?

KLÄR-KONTOR-NORD hat Erfolge auf dem Weg zu einer natürlichen Klärschlammtilgung in Klärgruben.

Zum leidwesen der Hausbesitzer im ländlichen raum, werden bei der Regelabfuhr alle 2 Jahre und bei der Bedarfsabfuhr, nach einer Kontrolle der Klärschlammhöhe, die Klärgruben zu allem Überfluss undfür nicht gerade wenig Geld, entschlammt. Warum dringenGemeinden, Städte, Kreise und Zweckverbände darauf so intensiev und kostenträchtig zu entschlammen.  Es begann schon in den sechziger Jahren und endete in den Neunzigern. Die Komunalen Kläranlagen wurden viel zu groß geplant und gebaut. Das liegt an den ausgezeichneten Verdienstmöglichkeiten von Planern, Baufirmen und komunalen Vertretern (Zweckverbänden) Die komunalen Kläranlagen waren nicht selten zehnmal größer gebaut wie der tatsächliche Bedarf. Zu Hohe Kapazitäten, was machen? Und da kam der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen gerade recht. Die komunalen Kläranlagen begannen, jedenfalls teilweise, und das nur auf Grund des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen, wieder rentabler zu arbeiten.

Diese ständige Entschlammung dient selbstverständlich nicht dazu, die natürliche Ausfaulung des Klärschlammes in den Klärgruben zu unterstützen. Die "Biologie" in der Klärgrube bricht nach jeder Entschlammung zusammen. Bevor sich das natürliche Gleichgewicht in der Klärgrube wieder hergestellt hat, vergeht meist ein viertel Jahr. Zu merken ist das an dem langsam zurückgehenden Gestank. Auch mit dem direkten Auffüllen der Klärgrube nach der Entschlammung mit klarem Wasser, wird die Situation der "Biologie" in der Klärgrube kaum besser.

Aus gutem Grund hat KLÄR-KONTOR-NORD seit 2010 Versuche gestartet, die Klärgrubenentschlammung sinnvoller und Kostengünstiger zu lösen. Für die Zukunft plant KKN, dass es keine Entschlammung von Klärgruben mehr geben soll. Nur, wie ist es im Moment noch?

Alle Jahre wieder steht der Klärschlammentsorger mit seinem Fahrzeug an der Klärgrube und saugt den Klärschlamm aus den Kammern in seinen unersättlichen Leib. So eine Absaugung kostet für ein Einfamilienhaus im Mittel 150€, können aber auch mal 250€ werden. Dies sind Kosten, die sich vor allem bei technischen Kleinkläranlagen (SBR, Festbett, Wirbel-Schwebebett Tropfkörperanlagen) alle 2 - 4 oder im günstigsten Fall alle 6 Jahre wiederholen. Die Ausfaulgruben , die den Klärteichen, Filtergräben oder Pflanzenkläranlagen vorgeschaltet sind, benötigen im Regelfall weniger Schlammentsorgung. Trotzdem empfindet jeder Hausbesitzer die Ausgaben dafür als unerquicklich und überflüssig.

Das soll sich, wenn es nach KLÄR-KONTOR-NORD geht, in Zukunft ändern. Denn seit 2010, wie schon oben erwähnt, wird von KKN, im Rahmen der turnusmäßigen Kläranlagenwartung, in einige ausgesuchte Klärgruben ein Klärschlamm Ausfaulbeschleuniger zugesetzt. Vergleichbar ist, wie die Gartenbesitzer wissen, eine seit Jahrzehnten praktizierte Kompostbehandlung durch eine handelsübliche "Anschubkompostierung".

Ähnlich, nur umgekehrt, wirkt der Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger von KLÄR-KONTOR-NORD, als natürlicher Schlammentsorger.

Nachdem der Klärschlamm in der Zwei oder Dreikammer-Klärgrube eine ausreichende Höhe erreicht hat, nehmen wir eine abgemessene Menge des Ausfaulbeschleunigers in Form von Flüssigkeit und schütten ihn  in die erste Kammer, also direkt in die Feststoffe  der Klärgrube hinein. Nach einiger Zeit wird das Grauwasser in der Klärgrube ein wenig schmutzig weiß. Der Ausfaulbeschleuniger beginnt seine Arbeit. Einige Tage später nimmt das Wasser und der Schlamm wieder seine normale Farbe an. Wir bemerken aber, dass sich der Klärschlamm vom Grund der Klärgrube langsam löst. Nach einiger Zeit ist der Klärschlamm bis auf einen geringen Rest verschwunden. Der 5-10cm hohe Schwimmschlamm, der auf der ersten Kammer vor sich hin fault und deren Faulteile zu gegebener Zeit auf den Boden sinken, ist davon unberührt. Der natürliche Kreislauf innerhalb der Klärgrube wird durch den Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger  erhalten und verstärkt. Ein weiterer Vorteil ist die wirklich extreme Verbesserung der Ablaufwerte des Abwassers. Die Messungen des Abwassers belegen eine Verbesserung der Wasserqualität die an die Werte von Flußwasser heranreicht. Also, eine rundum positive Mitteilung für Hausbesitzer mit Kleinkläranlagen. Aber, wie ist der Preis, kann Recource und das wichtigste, Geld eingespart werden?,Selbstverständlich, die Kosten der Schlammensorgung fallen ja ganz weg und es bleiben nur die Kosten für den Klärschlamm-Ausfaulbeschleuniger. Für eine Wohneinheit (Klärgrube 3-6m³) werden das jährlich 22€ mehr an Wartungskosten sein. Ist diese ökologisch seichte Schlammentsorgung überall und bei jedem dezentralen Kleineinleiter möglich? Im Grunde ja.

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

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SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

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Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

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Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

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Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

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Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Hinweise für Betreiber von Kleinkläranlagen

Sind Sie Betreiber einer Kleinkläranlage und müssen Sie Ihre bereits bestehende Kleinklär­anlage nachrüsten, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht? Oder wollen Sie eine neue Anlage bauen? Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie zum einen über die aktuellen rechtlichen Grundlagen in Niedersachsen, ins­besondere das „Anzeigeverfahren“ sowie das „Erlaubnisverfahren“ informieren, und zum ande­ren geben wir Ihnen Hinweise zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage.

Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen

Die Einleitung von Abwasser in ein Oberflächen­gewässer oder das Grundwasser bedeutet eine Belastung des Gewässers und bedarf grundsätz­lich einer wasserrechtlichen Erlaubnis1. Diese Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn im Ablauf der Kleinklär­anlage die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe festgesetzte Grenzwerte nicht überschreiten. In der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) sind im Anhang 1 diese Mindestanforderungen an eine Kleinkläranlage definiert (maximale Ablaufkonzentrationen für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewäs­ser: CSB2 ≤ 150 mg/l; BSB53 ≤ 40 mg/l).

Ob eine Kleinkläranlage diese Anforderungen

1 Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer wird nach § 8 und § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt.

2 Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist eine wichtige Kenn­größe für die Verschmutzung des Abwassers. Er kennzeichnet die Menge an Sauerstoff, die erforderlich ist, um alle orga­nischen Inhaltsstoffe des Abwassers chemisch zu oxidieren.

3 Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB5) ist die Menge an Sauerstoff, die von Mikroorganismen in fünf Tagen verbraucht wird, um im Abwasser enthaltene organische Schmutzstoffe abzubauen.


erfüllt, wird in einem bauaufsichtlichen Zulas­sungsverfahren überprüft. Besteht sie diese Prüfung, erhält die Kleinkläranlage eine allge­meine bauaufsichtliche Zulassung des Deut­schen Instituts für Bautechnik (DIBt)4, die u. a. Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung festlegt. Damit ist die Eignung dieser Anlage hin­sichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen nachgewiesen.

Verfahren zur Genehmigung von Ein- leitungen in ein Gewässer

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einlei­tung von Abwasser aus Kleinkläranlagen erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde (Stadt, Landkreis). Hierzu gibt es in Niedersachsen zwei unterschiedliche Verfahren: das „Anzeige-verfahren“ und das „Erlaubnisverfahren“.

Anzeigeverfahren

Nach § 96 Abs. 6 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) gilt die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser als erteilt, wenn die Errichtung (Neubau) oder wesentliche Änderung (Nachrüstung) einer Kleinkläranlage vor Beginn des Bauvorhabens der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird. Dieses Verfahren ist jedoch nur bei Kleinkläranlagen mit allgemeiner bauauf­sichtlicher Zulassung5 möglich.

4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erfolgen nach § 25 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und werden vom DIBt erteilt.

5 Neben allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kleinkläranlagen können auch Pflanzenkläranlagen ohne allgemeine bauaufsicht­liche Zulassung errichtet werden, wenn sie dem DWA-Arbeits­blatt A 262 entsprechen und ordnungsgemäß betrieben werden (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall).


Eine Sonderregel gilt nach § 96 Abs. 6 Satz 1 NWG, wenn die Gemeinde in ihrer Abwasser­beseitigungssatzung bereits bestimmte Bau­arten von Kleinkläranlagen vorschreibt. In die­sem Fall besprechen sie dieses bitte mit Ihrer Gemeinde.

Das für die Anzeige nötige Formular erhalten Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde (Land­kreis, Stadt). Um inhaltliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie das Anzeigeformular nach Möglichkeit zusammen mit Ihrer Einbau­firma ausfüllen und die Anzeige über Ihre Stadt/ Samtgemeinde/Gemeinde6 einreichen. Diese lei­tet die Anzeigeunterlagen dann an die zustän­dige Untere Wasserbehörde weiter. In der Regel sechs Wochen nach Abgabe der Anzeigeunter­lagen erhalten Sie ein Antwortschreiben Ihrer Unteren Wasserbehörde.

Sie sollten mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung Ihrer Kleinkläranlage erst beginnen,  wenn Ihnen von der Unteren Wasserbehörde schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die Erlaub­nis für die Einleitung als erteilt gilt. So können die Hinweise der Unteren Wasserbehörde vor dem Bau der Kleinkläranlage berücksichtigt und unnötiger Ärger sowie kostenintensive Nach­besserungsarbeiten vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass die Untere Wasser­behörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens keine detaillierte Prüfung Ihres Bauvorhabens vornimmt. Sie prüft nicht, wie im Erlaubnisver­fahren (s. u.), ob die entsprechenden Rechts­vorschriften tatsächlich eingehalten werden.

6 Im folgenden Text wird nur noch von der Gemeinde gespro­chen, auch wenn es sich um eine Stadt oder Samtgemeinde handeln kann. Ansprechpartner für den Bürger kann auch ein Verband sein, wenn die Gemeinde ihre Aufgabe auf einen Ver­band übertragen hat.


Somit sind Sie als Bauherr und Betreiber der Kleinkläranlage dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen an Bau, Betrieb, Wartung und Einleitung der Kleinkläranlage eingehalten wer­den. Ihre Verantwortung als Kleinkläranlagen­betreiber ist demnach höher als beim Erlaub­nisverfahren.

Für die Anzeige Ihrer Kleinkläranlage werden keine Gebühren erhoben. Die Unteren Wasser­behörden sind nach § 100 WHG aber verpflich­tet, die Einleitung in das Gewässer regelmäßig kostenpflichtig zu überwachen. Da beim Anzei­geverfahren keine detaillierte Prüfung erfolgt, kann die erste Überwachung Ihrer Anlage aber erheblich aufwendiger und damit auch kosten­intensiver werden. Gegebenenfalls fallen zu­sätzliche Gebühren für die Aufhebung Ihrer alten Erlaubnis an.

Erlaubnisverfahren

Beim Erlaubnisverfahren beantragen Sie mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei Ihrer Unteren Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer. Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei eine Prü­fung Ihrer Unterlagen vor und erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die wasserrecht­liche Erlaubnis zum Einleiten in das Gewässer. Das Erlaubnisverfahren ist sowohl bei Klein­kläranlagen mit allgemeiner bauaufsicht­licher Zulassung als auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung möglich.

Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Untere Wasserbehörde die von Ihnen eingereichten Unterlagen detailliert prüft und Sie damit die Sicherheit haben, dass die von Ihnen gewählte Lösung den öffentlich-rechtlichen Anforderungen

entspricht. Für diese umfangreiche Prüfung wird Ihre Untere Wasserbehörde Gebühren erheben. Die Kosten für die Erlaubnis sind in der Allge­meinen Gebührenordnung des Landes Nieder­sachsen festgelegt und betragen momentan in der Regel 180,- € für die Ersterrichtung der Kleinkläranlage.

Erforderliche Unterlagen

Die für das Antrags- bzw. Erlaubnisverfahren erforderlichen Unterlagen sind in der Regel den Formularen der Unteren Wasserbehörden zu entnehmen. Auf jeden Fall sollten Sie die fol­genden Unterlagen über Ihre Kleinkläranlage jederzeit - spätestens bei der ersten Überwa­chung - vorhalten können:

·       Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000

·       Lageplan mit maßstäblich eingezeichneter Klein‑
kläranlage und Einleitstelle im Maßstab 1 : 500

·    allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Ihrer Klein­kläranlage; bei Kleinkläranlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: klärtechnische Berech­nung der Anlage

·     Ausführungszeichnungen der Kleinkläranlage, bei Nachrüstungen mit Aufmaß der vorhandenen Klär­gruben

·     bei Einleitungen in den Untergrund: Bodenkund­liches Profil mit höchstem Grundwasserstand; Angaben zur Versickerungsfähigkeit

·       Übereinstimmungserklärung für die eingebaute Kleinkläranlage mit der allgemeinen bauaufsicht­lichen Zulassung von der Einbaufirma

·       Nachweis oder Bestätigung über die Einweisung in die Betriebsführung der Kleinkläranlage

·       Betriebsbeschreibung bzw. Betriebshandbuch

·       Betriebstagebuch

·       Wartungsvertrag


Planung und Bau / Nachrüstung einer Kleinkläranlage

Was ist vor Baubeginn zu klären?

Vor Baubeginn sollten Sie klären, wer Eigen­tümer des Gewässers ist, in das Sie Ihr bio­logisch gereinigtes Abwasser einleiten wollen. Gegebenenfalls müssen Sie vom Gewässerei­gentümer eine Zustimmung für die Einleitung einholen. Mit welchen Stellen Sie sich darüber hinaus abzustimmen haben, erfahren Sie von Ihrer Unteren Wasserbehörde.

Wenn Sie Ihre Kleinkläranlage in einem Wasser­schutzgebiet bauen wollen, ist eine separate Antragstellung für die zu erteilende Ausnahme­genehmigung nach der geltenden örtlichen Was­serschutzgebietsverordnung erforderlich. Im An­zeigeformular sollten Sie deshalb vermerken, ob Ihre Kleinkläranlage in einem Wasserschutzge­biet liegt oder nicht. Ihre Untere Wasserbehörde wird Ihnen das entsprechende Antragsformular nach Eingang der Anzeige zuleiten.

Wenn Ihre Untere Wasserbehörde Sie auf­gefordert hat, Ihre bestehende Kleinkläran­lage zu sanieren, gibt es zwei Möglichkeiten dieses umzusetzen. Sofern die Bausubstanz, die Größe und der Zustand Ihrer bestehenden Grube eine Weiternutzung zulässt, können Sie in Ihre Kleinkläranlage einen Nachrüst­satz einbauen, so dass Ihre Anlage nun die geforderten Anforderungen erfüllt. Sollte sich Ihre Grube nicht mehr in einem guten Zustand befinden, muss auch diese saniert werden. Ist eine Sanierung der Mehrkammergrube nicht mehr möglich, ist der Neubau einer Kleinklär­anlage erforderlich.


Was ist bei einer Versickerung in den Untergrund zu beachten?

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr biolo­gisch gereinigtes Abwasser in ein Oberflächen­gewässer einzuleiten, müssen Sie dieses auf Ihrem Grundstück in den Untergrund versickern lassen. In diesem Fall ist es unerlässlich, vor Baubeginn der Anlage die Versickerungsfähigkeit (bodenkundliche Begutachtung) des Bodens bestimmen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Anlage langfristig funktioniert. Auch ist ein ausreichender Abstand zum Grundwas­ser erforderlich, in der Regel mindestens 60 cm zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchsten Grundwasserstand.

Was ist bei Pflanzenkläranlagen zu beachten?

Pflanzenkläranlagen (Fachliteratur = bepflanzte Bodenfilter) verfügen entweder über eine all­gemeine bauaufsichtliche Zulassung oder wer­den vom Planer nach technischen Vorschriften (DWA-Arbeitsblatt A 262) geplant und gebaut. Liegt keine allgemeine bauaufsichtliche Zulas­sung für das ausgewählte Verfahren vor, ist nur das Erlaubnisverfahren möglich.

Hinweise zur Verfahrensauswahl

Der Schlammanfall ist bei technischen Klein­kläranlagen oft höher als bei naturnahen. Da sie in der Regel außerdem ein kleineres Vor­klärvolumen haben, kann folglich eine häu­figere Schlammabfuhr durch die Gemeinde notwendig sein.

Bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen
(z. B. in Wasserschutzgebieten) können in der
wasserrechtlichen Erlaubnis besondere Anfor‑


derungen an die Reinigungsleistung der Klein­kläranlage gestellt werden. Dann muss sich die Auswahl des Verfahrens an der Leistungsfähig­keit orientieren. Es gibt hierfür vom DIBt speziell geprüfte Kleinkläranlagen, die die besonderen Anforderungen einhalten.

Was ist beim Bau oder der Nachrüstung einer Kleinkläranlage zu beachten?

Beim Bau einer neuen Kleinkläranlage oder Nachrüstung einer bereits bestehenden Anlage ist die Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsicht­lichen Zulassung durch die einbauende Firma schriftlich durch eine Übereinstimmungserklä­rung zu bestätigen.

Ganz wichtig: Bei Nachrüstung einer beste­henden Anlage ist auch der ordnungsgemäße Zustand der Mehrkammergrube durch die nachrüstende Firma zu bestätigen.

Nach dem Ein- bzw. Umbau Ihrer Anlage ist die Wasserdichtheit der Grube und der Rohrlei­tungen entsprechend den Vorschriften der all­gemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch eine Fachfirma zu prüfen und zu bescheinigen. Den Nachweis sollten Sie jederzeit zur behörd­lichen Überwachung der Anlage bereithalten.

Sollten Sie den fachlichen Rat oder die Begut­achtung Ihrer im Bau befindlichen Kleinkläran­lage von der Unteren Wasserbehörde wünschen, sprechen Sie diese an. Oftmals ist es sehr hilf­reich, wenn die Untere Wasserbehörde Bau­teile wie z. B. Versickerungsrohre begutachten kann, die nach der Fertigstellung der Anlage nicht mehr einsehbar sind. So kann Ärger in der Zukunft vermieden werden.


Nach dem Abwasserabgabengesetz (§ 8 Abs. 2 AbwAG) ist die Einleitung von Abwasser nur abgabenfrei, wenn der Bau der Abwasserbe­handlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Untere Wasserbehörde über die Fertig­stellung der Anlage informieren. Denn erst wenn diese den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage bestätigen kann, entfällt für Sie die Zahlung der Abwasserabgabe.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Betriebsanleitung der Herstellerfirma regeln den Betrieb Ihrer Kleinkläranlage. Las­sen Sie sich als Betreiber der Anlage bei der Inbetriebnahme von Ihrer Einbaufirma einwei­sen. Die Einweisung sollten Sie sich von Ihrer Einbaufirma bescheinigen lassen.

Betrieb einer Kleinkläranlage

Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinklär­anlage ist Voraussetzung für eine optimale Reinigungsleistung sowie eine lange Lebens­dauer Ihrer Anlage. Eine gut funktionierende Kleinkläranlage ist deshalb nicht nur für Sie als Betreiber wichtig, sondern auch für die Allge­meinheit. Mit einer guten Reinigungsleistung Ihrer Kleinkläranlage tragen Sie erheblich zum Umwelt- und Gewässerschutz bei.

Ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Kleinkläran­lage beinhaltet eine regelmäßige Eigenkontrolle durch Sie als Betreiber, eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr durch Ihre Gemeinde.


*Nutzungsberechtigter = Nutzungsberechtigter des Grundstücks

Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen Sie als Betreiber der Kleinkläranlage regelmäßig einfache Zustands- und Funktionskontrollen (z. B. Sichtkontrollen, Kontrolle der Stromver­sorgung, Ablesen des Betriebsstundenzählers, Kontrolle des Abwasserabflusses) durchfüh­ren. Auskunft über die genauen Tätigkeiten der Eigenkontrolle gibt die Betriebsanleitung der Kleinkläranlage sowie die allgemeine bauauf­sichtliche Zulassung. Für die Durchführung der Eigenkontrollen sind kein spezielles Fachwis­sen und keine speziellen Gerätschaften erfor­derlich. Auch das Führen eines Betriebstage­buchs gehört im Rahmen der Eigenkontrolle zu Ihren Aufgaben.

Darüber hinaus muss in der Regel zwei- bis dreimal jährlich eine Wartung Ihrer Kleinklär­anlage durchgeführt werden. Pflanzenkläranla­gen sind in der Regel einmal jährlich zu war­ten. Die für Ihre Kleinkläranlage festgelegte Wartungshäufigkeit entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die durchzu­führende Wartung darf nur von Fachkundigen unter Beachtung der Betriebsanleitung und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durchgeführt werden. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist erforderlich.


KKN-Umwelttechnik liefert in die nachfolgenden Städte Kreise und Gemeinden kostenfrei

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Buchholz (Aller); Buchholz in der Nordheide; Bückau; Bückeburg
Bücken; Büddenstedt; Bühren; Bülstedt
Bündheim; Bündheim/Schlewecke; Bunde; Bunderhee
Burgdorf; Burgdorf; Burgwedel; Burhafe
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Cappeln (Oldenburg); Carolinensiel; Celle; Cirkwehrum
Clausthal-Zellerfeld; Clenze; Cloppenburg; Coldinne
Colnrade; Coppenbrügge; Coppengrave; Cramme
Cremlingen; Cuxhaven; Dahlum; Dalitz
Dambeck; Damme; Damnatz; Danndorf
Dannenberg; Dannenberg (Elbe); Darchau; Dassel
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Delligsen; Delmenhorst; Denkte; Derental
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Deutsch Evern; Diahren; Dickel; Dickfeitzen
Didderse; Diekholzen; Dielmissen; Diepenau
Diepholz; Diethe; Dinklage; Dissen am Teutoburger Wald
Dörpen; Dörverden; Dötlingen; Dohren
Dohren; Dollart; Dornum; Dornumergrode
Dornumersiel; Dorstadt; Dorum; Dose
Dragahn; Drakenburg; Drangstedt; Dransfeld
Drebber; Drentwede; Driftsethe; Duderstadt
Dübbekold; Düdinghausen; Dünsen; Duingen
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Ebersdorf; Ebstorf; Eckertal; Edemissen
Edewecht; Eggermühlen; Ehra-Lessien; Ehrenburg
Eichengrund; Eickeloh; Eicklingen; Eime
Eimen; Eimke; Einbeck; Eisdorf
Elbe; Elbingerode; Eldingen; Ellenserdammersiel
Elmlohe; Elsdorf; Elsfleth; Elze
Emden; Emlichheim; Emmendorf; Emmerthal
Emsbüren; Emstek; Emtinghausen; Engden
Engeln; Engern; Enzen; Erichshagen
Erkerode; Esche; Eschede; Escher
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Esterwegen; Estorf; Etzel; Everode
Eversmeer; Evesen; Evessen; Exten
Eydelstedt; Eystrup; Falkenmoor; Fallingbostel
Farven; Faßberg; Feggendorf; Felde
Fiebing; Filsum; Fintel; Firrel
Flögeln; Flöthe; Forlitz-Blaukirchen; Frankenfeld
Freden (Leine); Freepsum; Freistatt; Frellstedt
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Fürstenau; Fürstenberg; Funnix; Gadesbünden
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Garlstorf; Garrel; Gartow; Geeste
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Grethem; Grimersum; Gronau (Leine); Groothusen
Groß Berßen; Groß Gaddau; Groß Gusborn; Groß Hegesdorf
Groß Heide; Groß Ippener; Groß Meckelsen; Groß Midlum
Groß Oesingen; Groß Sachau; Groß Twülpstedt; Groß Wittfeitzen
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Grünenkamp; Gülze; Gümse; Guhreitzen
Gusborn; Gut Hagen; Gut Meudelfitz; Gyhum
Habichhorst; Habichhorst-Blyinghausen; Habighorst; Hademstorf
Hämelhausen; Häuslingen; Hage; Hagen am Teutoburger Wald
Hagen im Bremischen; Hagenburg; Hagermarsch; Hahausen
Hahndorf; Hahnenberg; Hahnenklee-Bockswiese; Halbemond
Halle; Halle; Hambergen; Hambühren
Hameln; Hamersen; Hamswehrum; Handeloh
Handrup; Hankensbüttel; Hannover; Hannoversch Münden
Hanstedt; Hanstedt I; Harbarnsen; Hardegsen
Haren; Harlingen; Harlingerode; Harpe
Harper Mühle; Harpstedt; Harsefeld; Harsum
Hasbergen; Haselünne; Haßbergen; Hassel (Weser)
Hassendorf; Haste; Hatten; Hattendorf
Hattorf am Harz; Haverlah; Hedeper; Heede
Heemsen; Heere; Heerstedt; Heeslingen
Heeßen; Hehlen; Heidhausen; Heidmühle
Heinade; Heiningen; Heinsen; Hellwege
Helmstedt; Helpsen; Helsinghausen; Helvesiek
Hemmingen; Hemmoor; Hemsbünde; Hemslingen
Hemsloh; Hepstedt; Hermannsburg; Herzberg
Herzlake; Hesel; Hesel; Hespe
Hespe-Hiddensen; Hessisch Oldendorf; Heuerßen; Heyen
Hibben; Hildesheim; Hilgermissen; Hilkenbrook
Hillerse; Hilter am Teutoburger Wald; Himbergen; Hinte
Hinterhagen; Hipstedt; Hitzacker; Hobbensen
Hodenhagen; Höfer; Höhbeck; Hörden
Hoheesche; Hohelucht; Hoheluft; Hohenberge
Hohenhameln; Hohenkirchen; Hohenrode; Hohne
Hohnhorst; Holdorf; Holenberg; Holle
Hollen; Hollenstedt; Holste; Holtgast
Holtland; Holtorf; Holtrop; Holzen
Holzhausen; Holzminden; Hoogstede; Hooksiel
Hornburg; Horstedt; Horsten; Horsten
Hoya; Hoyershausen; Hude (Oldenburg); Hüde
Hülsede; Hülshagen; Hüven; Husum
Ihlow; Ihlowerfehn; Ilsede; Ingeleben
Isenbüttel; Isernhagen; Isterberg; Itterbeck
Jade; Jameln; Jamelner Mühle; Jasebeck
Jelmstorf; Jembke; Jemgum; Jerxheim
Jesteburg; Jever; Jiggel; Jork
Jühnde; Jührdenerfeld; Juist; Kaarßen
Kähmen; Kakenstorf; Kalbe; Kalefeld
Kamerun; Karmitz; Karwitz; Kassau
Kathrinhagen; Katlenburg-Lindau; Kettenkamp; Kirchbrak
Kirchdorf; Kirchhorsten; Kirchlinteln; Kirchseelte
Kirchtimke; Kirchwalsede; Kirchwistedt; Kissenbrück
Klein Berßen; Klein Gaddau; Klein Gusborn; Klein Heide
Klein Holtensen; Klein Meckelsen; Klein Wittfeitzen; Klein Witzeetze
Kleinhegesdorf; Kloster; Kluse; Kneitlingen
Kobbensen; Köhlen; Königslutter am Elm; Kollase
Konau; Korvin; Krainhagen; Kranenkamp
Krebeck; Kreiensen; Kreuzriehe; Kreyenhagen
Krummasel; Krummhörn; Kuckshagen; Kührstedt
Külitz; Küsten; Kussebode; Kutenholz
Laake; Laar; Laasche; Laatzen
Laave; Lachendorf; Lähden; Lage
Lahn; Lahstedt; Lamspringe; Landesbergen
Landolfshausen; Landsatz; Landwehr; Langelsheim
Langen; Langen; Langendamm; Langendorf
Langenhagen; Langenhorst; Langeoog; Langlingen
Langwedel; Lastrup; Lathen; Lauenau
Lauenbrück; Lauenförde; Lauenhagen; Lebbien
Leer (Ostfriesland); Leese; Leeseringen; Leezdorf
Lefitz; Lehe; Lehre; Lehrte
Leiferde; Leisten; Leitstade; Lembruch
Lemförde; Lemgow; Lemwerder; Lengede
Lengenbostel; Lengerich; Lenne; Lenzen
Levesen; Leybuchtpolder; Lichtenhorst; Lichtenmoor
Liebenau; Liebenburg; Liekwegen; Liepehöfen
Lilienthal; Lindern (Oldenburg); Lindhorst; Lindwedel
Lingen; Linsburg; Lintig; Loccum
Löningen; Lohne (Oldenburg); Loitze; Loppersum
Loquard; Lorup; Loxstedt; Luckau
Ludwigsdorf; Lübberstedt; Lübbow; Lüchow
Lüder; Lüdersfeld; Lüerdissen; Lüggau
Lüneburg; Lünne; Lütenthien; Lütetsburg
Luhden; Lunestedt; Lutter am Barenberge; Lyhren
Maasen; Maddau; Mailage; Malsleben
Marcardsmoor; Marienhafe; Marienhagen; Mariensiel
Marklohe; Marl; Marlin; Martfeld
Marx; Meerbeck; Meetschow; Mehlfien
Meine; Meinersen; Meinsen; Melle
Mellinghausen; Menslage; Menstede; Menstede-Coldinne
Meppen; Merzen; Messenkamp; Messingen
Metzingen; Meudelfitz; Meußließen; Middelsfähr
Midlum; Minsen; Misselwarden; Mittegroßefehn
Möllenbeck; Molbergen; Molden; Moordorf
Moorhusen; Moormerland; Moorweg; Moorwinkelsdamm
Moringen; Morsum; Müden (Aller); Münchehagen
Münkeboe; Müsingen; Müsleringen; Mützen
Mulsum; Munster; Nadlitz; Nahrendorf
Natendorf; Nausen; Nebenstedt; Neetze
Negenborn; Nendorf; Nenndorf; Nesse
Neßmersiel; Neu Darchau; Neu Garge; Neu Tramm
Neu Wendischthun; Neu Wulmstorf; Neubörger; Neuenburg
Neuenhaus; Neuenkirchen; Neuenkirchen; Neuenkirchen
Neuenkirchen-Vörden; Neuharlingersiel; Neuhaus; Neuhof
Neukamperfehn; Neulehe; Neuschoo; Neustadt am Rübenberge
Neustadtgödens; Niederlangen; Niedernwöhren; Niemetal
Nienbergen; Nienbrügge; Nienburg (Weser); Nienhagen
Nienstädt; Nienwalde; Nienwedel; Niestedt
Nörten-Hardenberg; Norden; Nordenham; Norderney
Nordholz; Nordhorn; Nordsehl; Nordstemmen
Northeim; Nortmoor; Nortrup; Oberlangen
Obernfeld; Obernholz; Obernkirchen; Ochtelbur
Ochtersum; Oerel; Oestringfelde; Oetzen
Ohndorf; Ohne; Ohrum; Oker
Oldeborg; Oldemühle; Oldenburg (Oldb); Oldendorf
Oldendorf (Luhe); Oldendorfer Mühle; Osloß; Osnabrück
Osteel; Ostercappeln; Ostereistedt; Osterforde
Osterholz-Scharmbeck; Osterhusen; Ostermarsch; Osterode am Harz
Ostersander; Osterwald; Ostgroßefehn; Ostiem
Ostochtersum; Ostrhauderfehn; Ottensen; Ottenstein
Otterndorf; Ottersberg; Ovelgönne; Oyten
Padingbüttel; Papenburg; Parsau; Pattensen
Pegestorf; Peine; Penkefitz; Pennigsehl
Petersgroden; Pevestorf; Pewsum; Pilsum
Pisselberg; Platenlaase; Plumbohm; Poggenhagen
Pohle; Polle; Pollhagen; Posade
Prabstorf; Predöhlsau; Preten; Prezelle
Prießeck; Prinzhöfte; Prisser; Privelack
Probsthagen; Proitze; Proitzer Mühle; Pudripp
Pudripp/Bahnhof; Pussade; Quakenbrück; Quarnstedt
Quartzau; Quendorf; Quernheim; Quickborn
Raddestorf; Raden; Räbke; Rätzlingen
Rannenberg; Rastdorf; Rastede; Rechtsupweg
Reddereitz; Reepsholt; Reeßum; Rehburg
Rehburg-Loccum; Rehden; Rehlingen; Rehren A.O.
Rehren A.R.; Reinsdorf; Reinsen-Remeringhausen; Reinstorf
Remlingen; Renkenberge; Rennau; Reppenstedt
Restorf; Rethem (Aller); Rhade; Rhauderfehn
Rhede; Rheden; Rhumspringe; Ribbesbüttel
Riede; Riehe; Riekau; Riepe
Riepen; Riepsterhammrich; Rieste; Ringe
Ringstedt; Rinteln; Riskau; Ritterhude
Rodenberg; Rodewald; Röhrkasten; Römstedt
Rötgesbüttel; Roffhausen; Roggenstede; Rohrsen
Roklum; Rolfshagen; Rollshausen; Rondel
Ronnenberg; Rosche; Rosdorf; Rosengarten
Rotenburg (Wümme); Rucksmoor; Rüdershausen; Rühen
Rusbend; Sachsenhagen; Saggrian; Salderatzen
Sallahn; Salzbergen; Salzgitter; Salzhausen
Salzhemmendorf; Samern; Sandbostel; Sande
Sanderbusch; Sandstedt; Sankt Andreasberg; Sarchem
Sareitz; Sarenseck; Sarstedt; Sassenburg
Saterland; Satkau; Sauensiek; Schaafhausen
Schäpingen; Schapen; Scharnhorst; Scheden
Scheeßel; Scheie; Schellerten; Schermbeck
Schierneichen-Deinsen; Schiffdorf; Schinna; Schladen
Schlannau; Schlewecke; Schmalenbruch-Windhorn; Schmardau
Schmarrie; Schmarsau; Schmessau; Schnackenburg
Schnadlitz; Schnega; Schnega/Bahnhof; Schneverdingen
Schönewörde; Schöningen; Schöppenstedt; Schöttlingen
Schoholtensen; Scholen; Schoost; Schortens
Schüttorf; Schulenberg im Oberharz; Schwaförden; Schwanewede
Schwarme; Schwarmstedt; Schwedenschanze; Schweindorf
Schweringen; Schwerinsdorf; Schwienau; Schwittersum
Schwülper; Seeburg; Seedorf; Seedorf
Seelwig; Seelze; Seerau; Seesen
Seevetal; Seggebruch; Sehlde; Sehlem
Sehnde; Selsingen; Semmenstedt; Seulingen
Seybruch; Sibbesse; Sickte; Siedenburg
Siemen; Sillenstede; Simonswolde; Sipnitz
Sittensen; Sögel; Söhlde; Söllingen
Soldorf; Solkau; Soltau; Soltendieck
Sottrum; Soven; Spahnharrenstätte; Spelle
Spetzerfehn; Spiekeroog; Spithal; Splietau
Sprakensehl; Springe; Stade; Stadensen
Stadland; Stadthagen; Stadtoldendorf; Staffhorst
Stapel; Starrel; Staufenberg; Stavern
Stedesdorf; Steimbke; Steinbergen; Steinfeld (Oldenburg)
Steinhausen; Steinhorst; Steinkirchen; Stelle
Stemmen; Stemmen; Stemshorn; Steyerberg
Stiepelse; Stöckse; Stoetze; Stolzenau
Strackholt; Streetz; Strücken; Stubben
Stuhr; Suddendorf; Suderburg; Sudwalde
Sückau; Südbrookmerland; Süderneuland I; Süderneuland II
Südhorsten; Süpplingen; Süpplingenburg; Süstedt
Suhlendorf; Sulingen; Surwold; Sustrum
Suthfeld; Suurhusen; Syke; Tallensen-Echtorf
Tappenbeck; Tarmstedt; Teichlosen; Tettens
Thedinghausen; Theene; Thuine; Thune
Thunpadel; Tiddische; Tidofeld; Tiesmesland
Tießau; Timmel; Tiste; Tollendorf
Tolstefanz; Toppenstedt; Torfhaus; Tostedt
Tramm; Trebel; Tripkau; Tripkau
Tülau; Tüschau; Twieflingen; Twist
Twistringen; Uchte; Uehrde; Uelsen
Uelzen; Uetze; Ulbargen; Ummern
Undeloh; Unterlüß; Upgant-Schott; Upjever
Uplengen; Upleward; Uslar; Utarp
Uthlede; Uthwerdum; Uttum; Vaddensen
Vahlberg; Vahlbruch; Vahlde; Varel
Varrel; Vechelde; Vechta; Vehlen
Velpke; Veltheim; Verden (Aller); Victorbur
Vienenburg; Vierden; Vietze; Visbek
Visquard; Visselhövede; Volkfien; Volksdorf
Volksen; Vollersode; Voltlage; Vorderhagen
Vordorf; Vornhagen; Vorwerk; Voßbarg
Vrees; Waake; Waddewarden; Waddeweitz
Wagenfeld; Wagenhoff; Wahrenholz; Walchum
Walkenried; Wallenhorst; Wallmoden; Walsrode
Waltringhausen; Wangelnstedt; Wangerland; Wangerooge
Warber; Warberg; Wardenburg; Warmsen
Warpe; Warpke; Wasbüttel; Wathlingen
Wedderin; Wedemark; Weener; Weenzen
Wehningen; Wehrbleck; Wellie; Wendeburg
Wenden; Wendenborstel; Wendthagen-Ehlen; Wennenkamp
Wennigsen; Werdum; Werlaburgdorf; Werlte
Werpeloh; Wesendorf; Westdorf; Weste
Westendorf; Westeraccum; Westeraccumersiel; Westerbur
Westerende; Westerende-Holzloog; Westerende-Kirchloog; Westerholt
Westerhusen; Westermarsch I; Westermarsch II; Westerode
Westerstede; Westertimke; Westerwald; Westerwalsede
Westfeld; Westgroßefehn; Westochtersum; Westoverledingen
Wetschen; Wettrup; Weyhausen; Weyhe
Wibbese; Wieda; Wiedenbrügge; Wiedensahl
Wiefelstede; Wiegboldsbur; Wielen; Wienhausen
Wieren; Wiersen; Wiesede; Wiesederfehn
Wiesedermeer; Wiesmoor; Wietmarschen; Wietze
Wietzen; Wietzendorf; Wietzetze bei Hitzacker; Wildemann
Wildeshausen; Wilhelmshaven; Willen; Wilstedt
Wilsum; Windhausen; Wingst; Winkelsett
Winkelsheide; Winnigstedt; Winsen (Aller); Winsen (Luhe)
Winterweyhe; Winzenburg; Winzlar; Wippingen
Wirdum; Wistedt; Wittfeitzen; Wittingen
Wittmar; Wittmund; Wittorf; Wöhningen
Wölpinghausen; Wohnste; Wolfenbüttel; Wolfsburg
Wollbrandshausen; Wollershausen; Wolsdorf; Woltersdorf
Woltershausen; Woltzeten; Woquard; Worpswede
Wremen; Wrestedt; Wriedel; Wrisse
Wulfsen; Wulften; Wulsbüttel; Wunstorf
Wussegel; Wustrow; Wymeer; Zadrau
Zebelin; Zeetze; Zernien; Zetel
Zeven; Zienitz; Zorge; Zwischenbergen

Mecklenburg, Vorpommern, Müritz , Waren-Müritz ,  M-V, Schwerin, M-V, Parchim,  Mecklenburg-Vorpommern, Rügen,  Mecklenburg-Vorpommern,Usedom, Mecklenburg-Vorpommern, Hiddensee,  Mecklenburg-Vorpommern, Dückerrandow,  Mecklenburg-Vorpommern, Bad-Doberan,  Mecklenburg-Vorpommern, Demmin, Mecklenburg-Vorpommern, Güstrow,  M-V, Strahlsund,  Mecklenburg-Vorpommern, Wismar, Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust,  M-V, Strehlitz,  Mecklenburg-Vorpommern, Rostock,  M-V, Greifswald,  Mecklenburg-Vorpommern, Anklamm,  M-V, Binz, Mecklenburg-Vorpommern, Boizenburg,  Mecklenburg-Vorpommern, Dargum,  Mecklenburg-Vorpommern, Dummersdorf ,  Mecklenburg-Vorpommern, Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern, Graal-Müritz,  M-V, Feldberger-Seeenlandschaft,  M-V, Grimmen, Mecklenburg-Vorpommern, Wittenbergen,

Mecklenburg-Vorpommern, Bad Sülze, Mecklenburg-Vorpommern, Behnkendorf, Mecklenburg-Vorpommern, Deyelsdorf, Mecklenburg-Vorpommern, Drechow, Mecklenburg-Vorpommern, Elmenhorst, Mecklenburg-Vorpommern, Franzburg, Mecklenburg-Vorpommern, Glewitz, Mecklenburg-Vorpommern, Grammendorf, Mecklenburg-Vorpommern, Gransebieth, Mecklenburg-Vorpommern, Grimmen, Horst in M-V, Mecklenburg-Vorpommern, Hugoldsdorf, Mecklenburg-Vorpommern, Jakobsdorf,

Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Parchim, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Ostvorpommern, Rügen, Hiddensee, Usedom,

Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar,  Karni, Kramerhof,

Anklam

Bad Doberan

Binz

Boizenburg/Elbe

Dargun

Demmin

Dummerstorf

Feldberger Seenlandschaft

Graal-Müritz

Greifswald

Grevesmühlen

Grimmen

Güstrow

Hagenow

Heringsdorf

Kröpelin

Kühlungsborn

Lübtheen

Ludwigslust

Marlow

Neubukow

Neubrandenburg Neustrelitz

Parchim

Pasewalk

Poel

Putbus

Sanitz

Sassnitz

Satow

Stralsund

Strasburg (Uckermark)

Süderholz

Teterow

Ueckermünde

Waren (Müritz)

Wismar

Zingst

Mecklenburg-Vorpommern

Admannshagen-Bargeshagen

Ahlbeck

Ahrenshagen-Daskow

Ahrenshoop

Alt Bukow

Altefähr

Altenhagen

Altenhof

Altenkirchen

Altenpleen

Altentreptow

Altkalen

Alt Krenzlin

Alt Meteln

Alt Schwerin

Alt Sührkow

Alt Tellin

Altwarp

Altwigshagen

Alt Zachun

Am Salzhaff

Ankershagen

Anklam

Baabe

Bad Doberan

Bad Kleinen

Bad Sülze

Balow

Bandelin

Bandenitz

Banzkow

Bargischow

Barkhagen

Barnekow

Barnin

Bartelshagen II b. Barth

Bartenshagen-Parkentin

Barth

Bartow

Basedow

Bastorf

Baumgarten

Beggerow

Behrenhoff

Behren-Lübchin

Belsch

Bengerstorf

Benitz

Bentwisch

Bentzin

Benz (bei Wismar)

Benz (Usedom)

Bergen auf Rügen

Bergholz Bernitt Bernstorf  Beseritz Besitz Bibow Biendorf Binz Blankenberg Blankenhagen Blankenhof

Blankensee (Mecklenburg)

Blankensee (Vorpommern)

Blesewitz

Blievenstorf

Blowatz

Blumenholz

Bobitz

Bobzin

Boddin

Boiensdorf

Boizenburg/Elbe

Boldekow

Bollewick

Boltenhagen

Boock

Börgerende-Rethwisch

Borkow

Born a. Darß

Borrentin

Börzow

Brahlstorf

Bredenfelde

Breege

Breesen

Breest

Brenz

Bresegard bei Eldena

Bresegard bei Picher

Brietzig

Briggow

Bröbberow

Broderstorf

Brüel

Brunow

Brunn

Brünzow

Brüsewitz

Buchberg

Buchholz

Bugewitz

Buggenhagen

Bülow

Burg Stargard

Burow

Buschvitz

Bütow

Butzow

Bützow

Cambs

Cammin (bei Neubrandenburg)

Cammin (bei Rostock)

Carinerland

Carlow

Carpin

Cölpin

Cramonshagen

Crivitz

Dabel

Daberkow

Dahmen

Dalberg-Wendelstorf

Dalkendorf

Dambeck

Damm

Damshagen

Dargelin

Dargen

Dargun

Dassow

Datzetal

Dechow

Demen

Demmin

Dersekow

Dersenow

Dettmannsdorf

Deyelsdorf

Diedrichshagen

Diekhof

Dierhagen

Divitz-Spoldershagen

Dobbertin

Dobbin-Linstow

Dobin am See

Dolgen am See

Dömitz

Domsühl

Dorf Mecklenburg

Dragun

Dranske

Dratow-Schloen

Drechow

Dreetz

Dreschvitz

Ducherow

Duckow

Dümmer

Dummerstorf

Eggesin

Eichhorst

Eixen

Eldena

Elmenhorst

Elmenhorst/Lichtenhagen

Fahrenwalde

Faulenrost

Feldberger Seenlandschaft

Ferdinandshof

Fincken

Finkenthal

Franzburg

Friedland

Friedrichsruhe

Fuhlendorf

Fünfseen

Gadebusch

Gägelow

Gager

Galenbeck

Gallin

Gallin-Kuppentin

Gammelin

Ganzlin

Garz

Garz/Rügen

Gelbensande

Genzkow

Gielow

Gingst

Gischow

Glasewitz

Glasin

Glasow

Glewitz

Glienke

Glowe

Gneven

Gnevkow

Gnewitz

Gnoien

Godendorf

Göhlen

Göhren

Göhren-Lebbin

Golchen

Goldberg

Gorlosen

Görmin

Gottesgabe

Gotthun

Graal-Müritz

Grabow

Grabow-Below

Grabowhöfe

Grambin

Grambow (bei Schwerin)

Grambow (Vorpommern)

Grammendorf

Grammentin

Grammow

Gransebieth

Granzin

Grapzow

Grebs-Niendorf

Greifswald (Kreisstadt)

Gremersdorf-Buchholz

Gresse

Greven

Grevesmühlen

Gribow

Grieben

Grimmen

Grischow

Groß Godems

Groß Kelle

Groß Kiesow

Groß Kordshagen

Groß Krams

Groß Laasch

Groß Luckow

Groß Miltzow

Groß Mohrdorf

Groß Molzahn

Groß Nemerow

Groß Plasten

Groß Polzin

Groß Roge

Groß Schwiesow

Groß Siemz

Groß Stieten

Groß Teetzleben

Groß Wokern

Groß Wüstenfelde

Grünow

Gültz

Gülzow

Gülzow-Prüzen

Gustow

Güstrow (Kreisstadt)

Gutow

Gützkow

Hagenow

Hammer a. d. Uecker

Hanshagen

Heinrichsruh

Heinrichswalde

Helpt

Heringsdorf

Hinrichshagen

Hintersee

Hohenbollentin

Hohen Demzin

Hohenfelde

Hohenkirchen

Hohenmocker

Hohen Pritz

Hohen Sprenz

Hohen Viecheln

Hohen Wangelin

Hohenzieritz

Holdorf

Holldorf

Holthusen

Hoort

Hoppenrade

Hornstorf

Hugoldsdorf

Hülseburg

Insel Hiddensee

Insel Poel

Iven

Ivenack

Jabel

Jakobsdorf

Jarmen

Jatznick

Jesendorf

Jördenstorf

Jürgenshagen

Jürgenstorf

Kalkhorst

Kamminke

Karbow-Vietlübbe

Karenz

Kargow

Karlsburg

Karlshagen

Karnin

Karrenzin

Karstädt

Kassow

Katzow

Kemnitz

Kentzlin

Kenz-Küstrow

Kieve

Kirch Jesar

Kirch Mulsow

Kittendorf

Klausdorf

Klein Belitz

Klein Bünzow

Klein Kussewitz

Klein Rogahn

Klein Trebbow

Klein Upahl

Klein Vielen

Kletzin

Klink

Klocksin

Kluis

Klütz

Kneese

Knorrendorf

Koblentz

Kobrow

Kogel

Kölzin

Königsfeld

Körchow

Korswandt

Koserow

Krackow

Krakow am See

Kramerhof

Kratzeburg

Kreien

Krembz

Kremmin

Krien

Kriesow

Kritzmow

Kritzow

Kröpelin

Kröslin

Kruckow

Krugsdorf

Krummin

Krusenfelde

Krusenhagen

Kublank

Kuchelmiß

Kuckssee

Kuhlen-Wendorf

Kühlungsborn

Kuhs

Kuhstorf

Kummerow (am See)

Kummerow (bei Stralsund)

Laage

Lalendorf

Lambrechtshagen

Lancken-Granitz

Langen Brütz

Langen Jarchow

Langhagen

Lärz

Lassan

Leezen

Lehsen

Leizen

Lelkendorf

Leopoldshagen

Leussow

Levenhagen

Lewitzrand

Liepen

Liepgarten

Lietzow

Lindenberg

Lindetal

Lindholz

Löbnitz

Löcknitz

Lockwisch

Loddin

Lohme

Lohmen

Loissin

Loitz

Lübberstorf

Lübesse

Lüblow

Lubmin

Lübow

Lübs

Lübstorf

Lübtheen

Lübz

Luckow

Lüdersdorf

Lüdershagen

Ludorf

Ludwigslust

Lühburg

Lühmannsdorf

Lüssow (Mecklenburg)

Lüssow (bei Stralsund)

Lutheran

Lütow

Lüttow-Valluhn

Lützow

Malchin

Malchow

Malk Göhren

Mallentin

Malliß

Marlow

Marnitz

Massow

Medow

Meesiger

Meiersberg

Mellenthin

Melz

Menzendorf

Mesekenhagen

Mestlin

Metelsdorf

Middelhagen

Mildenitz

Millienhagen-Oebelitz

Milow

Mirow

Mistorf

Möllenbeck (bei Neustrelitz)

Möllenbeck ( Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim)

Möllenhagen

Mölln

Mölschow

Moltzow

Mönchhagen

Mönkebude

Moraas

Muchow

Mühl Rosin

Mühlen Eichsen

Murchin

Mustin

Nadrensee

Neddemin

Neetzka

Neetzow

Nesow

Neu Bartelshagen

Neu Boltenhagen

Neubrandenburg (Kreisstadt)

Neubukow

Neuburg

Neuenkirchen (bei Anklam)

Neuenkirchen (bei Greifswald)

Neuenkirchen (bei Neubrandenburg)

Neuenkirchen (Rügen)

Neu Gaarz

Neu Gülze

Neukalen

Neu Kaliß

Neukloster

Neu Kosenow

Neu Poserin

Neustadt-Glewe

Neustrelitz

Neverin

Nieden

Niendorf

Nienhagen

Niepars

Nossendorf

Nossentiner Hütte

Nostorf

Nustrow

Obere Warnow

Pampow

Pantelitz

Papendorf (Vorpommern)

Papendorf (Warnow)

Papenhagen

Papenhusen

Parchim (Kreisstadt)

Parchtitz

Pasewalk

Passee

Passow

Pätow-Steegen

Patzig

Peenehagen

Peenemünde

Penkow

Penkun

Penzin

Penzlin

Perlin

Petersdorf

Picher

Pingelshagen

Pinnow

Plaaz

Plate

Plau am See

Plöwen

Plüschow

Pokrent

Pölchow

Polzow

Poppendorf

Poseritz

Postlow

Pragsdorf

Prebberede

Preetz

Prerow

Priborn

Priepert

Pripsleben

Prislich

Pritzier

Prohn

Pruchten

Pudagla

Putbus

Putgarten

Raben Steinfeld

Ralswiek

Rambin

Ramin

Rankwitz

Rappin

Rastow

Rechlin

Reddelich

Redefin

Rehna

Reimershagen

Rerik

Retschow

Ribnitz-Damgarten

Richtenberg

Rieps

Ritzerow

Röbel/Müritz

Röckwitz

Roduchelstorf

Roggendorf

Roggenstorf

Roggentin (bei Neustrelitz)

Roggentin (bei Rostock)

Rögnitz

Rollwitz

Rom

Rosenow

Rossin

Rossow

Rostock

Rothemühl

Rothenklempenow

Rövershagen

Rubenow

Rubkow

Rühn

Rukieten

Rüting

Saal Sagard Samtens Sanitz Sarmstorf Sarnow Sarow Sassen-Trantow Sassnitz Satow Sauzin Schaprode Schildetal Schlagsdorf Schlemmin Schmatzin Schönbeck Schönberg Schönfeld Schönhausen Schönwalde Schorssow Schossin

Schwaan Schwanheide Schwarz Schwasdorf Schwerin Schwinkendorf Seehof  Sehlen Sellin Selmsdorf Selpin Semlow Setzin Severin Siedenbollentin Siedenbrünzow Sietow Siggelkow Silz Sommersdorf Spantekow Splietsdorf Sponholz Spornitz

Stäbelow Staven Stavenhagen, Reuterstadt Steesow Steffenshagen Steinfeld Steinhagen (Mecklenburg) Steinhagen (Vorpommern) Sternberg

Stolpe (Mecklenburg)

Stolpe (Peene)

Stolpe auf Usedom

Stralendorf

Stralsund (Kreisstadt)

Strasburg (Uckermark)

Strohkirchen

Stubbendorf

Stuer

Suckow

Süderholz

Sukow

Sukow-Levitzow

Sülstorf

Sundhagen

Tarnow Techentin

Teldau Tessenow Tessin (bei Rostock) Tessin b. Boizenburg Testorf-Steinfort Teterow Thandorf

Thelkow

Thiessow

Thulendorf

Thürkow

Toddin

Torgelow

Torgelow am See

Torgelow-Holländerei

Tramm

Trassenheide

Trent

Tribsees

Trinwillershagen

Trollenhagen

Tutow

Tützpatz

Ückeritz Ueckermünde Uelitz

Ummanz

Upahl

Usedom

Userin

Utecht

Utzedel

Varchentin Veelböken Velgast Vellahn Ventschow Verchen

Vielank

Vielist

Viereck

Vipperow

Vitense

Vogelsang-Warsin

Voigtsdorf

Vollrathsruhe

Völschow

Vorbeck

Wackerow Wahlstorf Walkendorf Walow Wardow Waren Müritz Warin Warlitz Warlow Warnkenhagen

Warnow (bei Bützow)

Warnow (bei Grevesmühlen)

Warrenzin

Warsow

Wedendorfersee

Weitendorf

Weitenhagen (Vorpommern-Rügen)

Weitenhagen (Vorpommern-Greifswald)

Wendisch Baggendorf

Wendisch Priborn

Wendorf

Werder (bei Altentreptow)

Werder (bei Lübz)

Wesenberg

Wieck a. Darß

Wiek

Wiendorf

Wildberg

Wilhelmsburg

Wismar (Kreisstadt)

Wittenbeck

Wittenburg

Wittendörp

Wittenförden

Wittenhagen

Witzin

Wöbbelin

Woggersin

Wokuhl-Dabelow

Wolde

Woldegk

Wolgast

Wrangelsburg

Wredenhagen

Wulkenzin

Wusterhusen

Wustrow (Fischland)

Wustrow (Meckl. Seenplatte)

Z

Zahrensdorf

Zapel

Zarnewanz

Zarrendorf

Zarrentin am Schaalsee

Zehna

Zemitz

Zempin

Zepelin

Zepkow

Zerrenthin

Zettemin

Zickhusen

Ziegendorf

Zierow

Zierzow

Ziesendorf

Ziethen

Zingst

Zinnowitz

Zirchow

Zirkow

Zirzow

Zislow

Zölkow

Zülow

Zurow

Züsow

Züssow


Geschäftsführende Gemeinden

Ein hauptamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Stadt übernimmt hier als Leitender Verwaltungsbeamter (LVB) die Verwaltung der anderen zum  Abwasser gehörenden Gemeinden.

Altentreptow

Barth

Bergen auf Rügen

Bützow

Burg Stargard

Eggesin

Friedland

Gadebusch

Goldberg

Grabow

Jarmen

Laage

Loitz

Lübz

Malchin

Malchow

Neukloster

Neustadt-Glewe

Penzlin

Plau am See

Ribnitz-Damgarten

Röbel/Müritz

Schwaan

Stavenhagen, Reuterstadt

Sternberg

Tessin (bei Rostock)

Torgelow

Wittenburg

Wolgast

on den 0 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sind 6 amtsangehörig, d. h. sie sind zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte in  Ämtern zusammengeschlossen (Stand: . September 20).

Die Ämter und amtsfreien Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns

Amt

Landkreis

Einwohner
(. Dezember 20)

 Abwasser Altenpleen

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

2

 Abwasser Am Peenestrom

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

6.6

 Abwasser Am Stettiner Haff

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

.6

 Abwasser Anklam-Land

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

0.0

 Abwasser Bad Doberan-Land

 Kleinkläranlage Rostock

.64

 Abwasser Banzkow

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

606

 Abwasser Barth

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

.

 Abwasser Bergen auf Rügen

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

2.

 Abwasser Boizenburg-Land

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

44

 Abwasser Bützow-Land

 Kleinkläranlage Rostock

6.2

 Abwasser Carbäk

 Kleinkläranlage Rostock

64

 Abwasser Crivitz

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

9202

 Abwasser Darß/Fischland

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

699

 Abwasser Demmin-Land

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

9

 Abwasser Dömitz-Malliß

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

909

 Abwasser Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

.0

 Abwasser Eldenburg Lübz

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

.446

 Abwasser Franzburg-Richtenberg

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

02

 Abwasser Friedland

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

9

 Abwasser Gadebusch

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

0.6

 Abwasser Gnoien

 Kleinkläranlage Rostock

6

 Abwasser Goldberg-Mildenitz

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

29

 Abwasser Grabow

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

.62

 Abwasser Grevesmühlen-Land*

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

226

 Abwasser Güstrow-Land

 Kleinkläranlage Rostock

966

 Abwasser Hagenow-Land

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

 Abwasser Jarmen-Tutow

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

9

 Abwasser Klützer Winkel

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

0.9

 Abwasser Krakow am See

 Kleinkläranlage Rostock

924

 Abwasser Laage

 Kleinkläranlage Rostock

9046

 Abwasser Landhagen

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

0.42

 Abwasser Löcknitz-Penkun

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

0.6

 Abwasser Lubmin

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

0.6

 Abwasser Ludwigslust-Land

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

6

 Abwasser Lützow-Lübstorf

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

.622

 Abwasser Malchin am Kummerower See

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

.444

 Abwasser Malchow

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

.00

 Abwasser Mecklenburgische Kleinseenplatte

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

20

 Abwasser Mecklenburgische Schweiz

 Kleinkläranlage Rostock

 Abwasser Miltzow

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

 Abwasser Mönchgut-Granitz

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

 Abwasser Neubukow-Salzhaff

 Kleinkläranlage Rostock

 Abwasser Neuburg

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

 Abwasser Neukloster-Warin

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

.

 Abwasser Neustadt-Glewe

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

 Abwasser Neustrelitz-Land

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

 Abwasser Neverin

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

 Abwasser Niepars

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

 Abwasser Nord-Rügen

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

Ostufer Schweriner See

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

Parchimer Umland

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

Peenetal/Loitz

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

Penzliner Land

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Plau am See

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

Recknitz-Trebeltal

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

Rehna

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

Ribnitz-Damgarten

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

Röbel-Müritz

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

.

Rostocker Heide

 Kleinkläranlage Rostock

Schönberger Land

 Kleinkläranlage Nordwestmecklenburg

.

Schwaan

 Kleinkläranlage Rostock

Seenlandschaft Waren

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Stargarder Land

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Stavenhagen

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Sternberger Seenlandschaft

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

.

Stralendorf

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

.

Tessin

 Kleinkläranlage Rostock

Torgelow-Ferdinandshof

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

Treptower Tollensewinkel

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Uecker-Randow-Tal

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

Usedom-Nord

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

Usedom-Süd

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

.

Warnow-West

 Kleinkläranlage Rostock

West-Rügen

 Kleinkläranlage Vorpommern-Rügen

Wittenburg

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

Woldegk

 Kleinkläranlage Mecklenburgische Seenplatte

Zarrentin

 Kleinkläranlage Ludwigslust-Parchim

Züssow

 Kleinkläranlage Vorpommern-Greifswald

Grevesmühle