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Die neue Generation der Kunststoff Kleinkläranlage

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

SBR Pro-Schlamm-Ex
90% weniger Klärschlamm

Steckerfertige vollbiologische SBR Kunststoff Kleinkläranlage für den Selbsteinbau geeignet

Position: Bild links in der ersten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 138 pixel mal 150 pixel Art Typ: Airstart SBR Kläranlage in Kunststoffgrube Beschreibung und Farben: Bild eines grauen PE-Klärgrubenschnittes mit SBR-Anlage und grauem Dom plus grünem Deckel. Farbige Druckluftschläuche gehen zum grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
SBR Schlamm-Pro-Ex mit PE-Grube

SBR Schlamm-Pro-Ex mit Kunststoffgrube
für 4EW (Personen) 
4.795 € inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt Z55.31-567
 

3 Steckerfertige Druckluft-Komplett -Beton-
SBR- Wirbelbett- Festbett Membran-Kläranlage

werkseitig Vorinstalliert

Einbaufertige Wirbelbett Kleinkläranlagen

Für den Selbsteinbau geeignet

WS-A Wirbelbett Kläranlage

In PE-Kunststoff Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlage In PE-Kunststoff Klärgrube.
Wirbelbett FSB Klärfix PE

4.790 € inkl. MwSt.
DIBt: 55.61-670
 

WS-A-Wirbelbett Klärfix Kläranlage

In Beton Klärgrube

Wirbelschwebebett Wirbelbett Kläranlagen in Beton Klärgrube
Klärtex FSB Beton Kleinkläranlage

5.890 € inkl. MwSt. nach Tabelle
DIBt:Z. 55.62-672
 

Stromlose vollbiologische Kläranlagen
Kläranlage werkseitig vorinstalliert, anschlussfertig ideal zum Selbsteinbau

Stromloses vollbiologisches Filtermodul inkl. seperater  Vorklärung
 

Position: Zweites Bild links in der vierten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 231 pixel mal 120 pixel Art, Typ: ECOFLO stromlose Kleinkläranlage im PE Kunststoff-Behälter Beschreibung, Farben: Bild zeigt einen runden blauen Kunststoffbehälter für das erste Abwasser verbunden mit dem braunem Kokos-Filtermodul, als Hintergrund die Anlage unter brauner Erde mit darüber blauem Himmel.
Stromlose vollbiologische
Kläranlage

Stromlose vollbiologische
Kläranlage
für 4EW 5.499 €
Ablaufklassse C : Z-55.41-646 ECOFLO DIBt Klasse C

SBR/CBR-Druckluft-Kläranlage
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube 1-16 EW

Airstar
SBR-Vollbiologische-Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 149 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Airstart SBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Beton-Klärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines grauen Beton-Klärgrubenschnittes mit Konus und SBR-Anlage,  sowie ein grauer gewellter Kunststoffbehälter mit 2 orangenen Domen und grauen Deckeln. Bei beiden Klärgrubenvarianten gehen farbige Druckluftschläuche zum jeweiligen grauen Aussenschrank auf weißen Hintergrund.
Vollbiologische Kleinkläranlage Airstar

1 - 4 Einwohner 2.245 €*
Ablaufklasse C,DIBt: Z-55.32-439
 

SBR-Klärtechnik Energiesparend

Position: Zweites Bild rechts in der fünften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 193 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Puroo CBR Kleinkläranlage als Nachrüstung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild zeigt eine Systemzeichnung einer Zweikammergrube. Eine Kammer mit braunem Inhalt, die zweite hellblaue Kammer, unten mit braunen und weißen stilisierten Blasen, mit Rohr und Schlauch. Über dem Konus der Grube ist die stilisierte Steuerung zu sehen. Alles auf weißem Hintergrund
Kleinkläranlage SBR Kläranlage Puroo

1 - 6 2.895 €* inkl MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.31-457
 

Wirbelbett-, Festbett-, Scheiben-Kläranlagen
als Bausatz für Kunststoff oder Betonklärgrube

Vollbiologische

Wirbel-Schwebebett

Kleinkläranlage

Position: Erstes Bild links in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 200 pixel mal 150 pixel Art, Typ: ESC Wasserfloh Wirbelbett Kleinkläranlage als Nachrüftung für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild eines weißen Kompressors mit der Aufschrift LP-80HN und einem dunklen Deckel auf blauem Hintergrund.
Vollbiologische Wirbelbett Kleinkläranlage Wasserfloh

1-4EW  2.695€1.695€ inkl. MwSt.
Ablaufklasse C, DIBt: Z-55.61-554

Vollbiologische

Festbett

Kleinkläranlagen

Position: Zweites Bild rechts in der sechsten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 84 pixel mal 80 pixel Art, Typ: Aquato Festbett Kleinkläranlage als Nachrüstung  für Betonklärgruben Beschreibung, Farben: Bild einer Aufsicht in eine Grube während der Belüftung im Demonstrationsbehälter mit weiß/grauen Hintergrund.
Vollbiologische Festbett Kleinkläranlage Aquatop

1-4 EW  2.850€
Ablaufklasse C DIBt  : Z: 55.31-556

Komplett - Kleinkläranlage
steckerfertig werkseitig vorinstalliert

Abwasser-Sammelgruben
Aus PE-Kunststoff

Ein-, Zwei- und Mehrkammer
BETONKLÄRGRUBEN 3 bis 40m³

Sammelgrube
 

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Abwasser-Betonsammelgrube als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

1 Kammer Beton Sammelgrube 4,6m³

1865,00 €

3 Kammergrube
Klärgrube

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Dreikammer Betonklärgrube mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Dreikammer Beton-Klärgrube 6,1m³

2.380,00 €

Regenwasser Beton Zisternen
Regenwassergruben aus Beton 1 bis 40m³

Als Monolith

oder

in Ring-Bauweise

Regenwasserzisterne
Monolith

Position: Erstes Bild links in der neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 270 pixel mal 279 pixel Art, Typ: Regenwasserzisterne als Monolith mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel,  Grube in betongrau und weißem Hintergrund

Regenwasserzisterne 5,3m³

1.975,00 €
inkl. MWSt

Regenwassersammelgrube
Ringbauweise

Position: Zweites Bild rechts in der  neunten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 107 pixel mal 160 pixel Art, Typ: Regenwassersammelgrune in Ringbauwweise mit Konus Beschreibung, Farben: Runde Betonklärgrube mit Konus und Deckel in betongrau auf weißem Hintergrund

Regenwassergrube  6,1m³

1.625,00 €
inkl. MWSt

PE Kunststoff Abwassergruben

Sammelgrube
Monolith S3

Position: Erstes Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunsstoff 1 Kammer Abwasser-Sammelgrube Monolith Beschreibung, Farben:

3.000 l, 1.299 €

3-Kammergrube
Diamant K3-6,7

Position: Zweites Bild in der zehnten Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 80 pixel mal 80 pixel Art, Typ: PE Kunststoff 3 Kammer Ausfaulgrube Monolith Beschreibung, Farben:

6.700 l, 2.675 €

Pflanzenkläranlage nach DWA (ATV)

Position: Erstes Bild links in der elften Zeile der Tabelle Größe des Bildes: 227 pixel mal 83 pixel Art, Typ: Pflanzenkläranlage nach DWA Beschreibung, Farben: Ein Bodenfilter mit Drainage und Schächten in einer Folie. Darauf wächst Schilf.
Pflanzenkläranlage

Pflanzenkläranlage 4 Personen Ein-(Selbst-)bauset 1.350 €
inkl. 19% MwSt., Planung,
Einleitungsantrag, Selbstbaupläne, Material (ohne Kies)

Abwasser Versickerungssystem

Verrieselung-Boxen-Strang

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

476 € inkl. MWSt.

Sickerschacht

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

399 € inkl. MWSt.

Unterirdische Verrieselungsanlage / Versickerungsanlage

H-700, b-400/320 - 75 € inkl. MwSt - nur mit Sickerschacht

Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage
Stromlose Kleinkläranlage

Stromlose Kompakt-Kleinkläranlage für 4 Personen 4.199 €
inkl. 19% MwSt.
Kleinkläranlage DIBt: Z-55.41-420

DICHTHEITSPRÜFUNG KLÄRANLAGENSANIERUNG

Einsatz der Rohrkamera über die Klärgrube in die Abwasserleitung

Rohrkamera

Dichtheitsprüfung für Kläranlage, Klärgruben, Abflussleitungen, Abwasserschächte, Regenwasserrohre.

Sanierung  von Kläranlagen, Klärgruben, Abwasser-leitungen Hausanschlüsse Abwasser Übergabeschächte.

Rohrkamera, Kanal-TV für Abflussleitungen, Abwasseranlagen, Regenwasserleitungen, usw.,

SBR-SKS-Kläranlage plus
Klärschlamm Kompostierung für
SBR-Druckluft und Pumpen-Kleinkläranlagen

SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido plus Kompostierung
SBR-Kompakt-Kläranlage Monofluido, Schlammkompostierung

SBR-SKS-Kläranlage Monofluido Kompostierung hier 5 Einwohner 5.195 €
inkl. 19% MwSt.

Steckerfertige SBR Komplett Kläranlage
mit Kunststoff PE Klärgrube

 

 

 

 

 

 

 

Hier die Palette unserer Angebote auf einen Blick:

SBR Pumpen Kleinkläranlage für PE Kunststoff oder Betonklärgrube

SBR Komplett Pumpen Kleinkläranlage zusammen mit PE Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Hauskläranlage für den Einsatz in Beton- oder Kunststoffklärgruben.

SBR Komplett Druckluft Kleinkläranlage zusammen mit Kunststoff Klärgrube Klärbehältern

SBR SKS Schlammkompostierung in Kleinkläranlage Betonklärgrube Kunststoff Klärgrube

SBR Druckluft Kleinkläranlage mit abgeschlossener Technikkapsel und PE-Kunststoff-Klärgrube

Wirbelschwebebett Hauskläranlage für Einbau in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Tauchkörper Hauskläranlage in Beton Klärgrube oder Kunststoff Klärgrube

Festbett-Kläranlage in Beton-Klärgrube oder Kunststoff-Klärgrube

Pflanzenkläranlage Klärbeet Schilfbeet Pflanzenbeet horizontal durchströmt ohne Pumpe im Selbstbau oder mit Teil- Eigenleistung

Klärteich Abwasserteich Teich-Kläranlage

Biologische Klärschlamm-Entsorgung

Stromlose Kleinkläranlage in Kunststoff-Klärgrube

Kunststoffklärgrube als 2 oder 3 Kammer Ausfaulgrube

Abflusslose Abwasser Sammelgrube in allen Größen und Formen

Zweikammer Beton Klärgruben für SBR Kleinkläranlagen

Dreikammer Beton Klärgrube Ausfaulgrube

Verrieselung Versickerung als Abwasserentsorgung in den Untergrund für Kläranlagen

Verrieselungs-Schacht Versickerungs-Schacht Sickerschacht für Kleinkläranlagen

Pumpen, Tauchpumpe Schmutzwasserpumpe Fäkalpumpe Abwasserpumpe

Verdichter / Kompressoren LP80, LP120, für SBR-Kläranlagen

Sanierung Kleinkläranlagen, Betonklärgruben, Abwasserleitungen

Kleinkläranlagen-Wartung

Dichtheitsprüfung für Kläranlagen Abwasseranlagen Klärgruben Abwasserleitungen

Sanierung von Kleinkläranlagen Abwasserleitungen Klärgruben Haus-Abflussleitungen

 

Fäkalschlamm, Bedarfs- oder Regelensorgung in Niedersachsen

Im Dezember 2002 kam als Ergänzung der EN 12566 die neue DIN 4261 Teil 1 heraus, die Bemessungsgrundlagen, Baugrundsätze, Ausführung, Betrieb und Wartung von Anla­gen zur Abwasservorbehandlung bei Kleinkläranlagen regelt.

Was ist neu im Vergleich zu den Vorgängernormen DIN 4261 Teil 1 (1991) und DIN 4261 Teil 3 (1990) in Bezug auf die Fäkalschlammentsorgung?

·            Es gibt eine Neudefinition von Schlamm. Schlamm besteht aus Boden- und Schwimmschlamm.

·            Bei jeder Wartung ist „die Höhe des Schlammspiegels zu ermitteln und gege­benenfalls die Schlammentsorgung zu veranlassen. Der Abschluss eines War­tungsvertrages ist erforderlich. Ein Wartungsbericht ist zu erstellen und vom Betreiber aufzubewahren“.

·            Die Schlammentnahme hat bedarfsgesteuert zu erfolgen. „Einkammer-Absetzgru­ben sind nach Feststellung von 70 % Füllung des Nutzvolumens, Mehrkammer­Absetzgruben sind nach Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren. Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Feststellung halber Füllung zu entschlammen. Dabei sollte ein Impfschlamm von etwa 30 cm Höhe in der ersten Kammer verbleiben.

·            Darüber hinaus haben sich die Bemessungsvorgaben von Mehrkammer­Absetzgruben verändert und der Begriff der Einkammer-Absetzgruben ist neu hin­zugekommen. Ein- und Mehrkammergruben sind folgendermaßen zu bemessen: Einkammer-Absetzgruben „müssen je Einwohnerwert ein Nutzvolumen von 300 l, mindestens jedoch ein Gesamtvolumen von 2000 l haben. Die Abläufe bei Einkammergruben sind ausschließlich als T-Stück bzw. als Tauchwand auszubil­den“. Mehrkammer-Absetzgruben müssen je Einwohnerwert ein Nutzvolumen von 500 l, mindestens jedoch ein Gesamtvolumen von 2000 l haben. Sie dürfen bis 4000 l Gesamtvolumen als Zweikammergruben ausgebildet sein“. Mehrkammer­Ausfaulgruben müssen ein Nutzvolumen von 1500 l je Einwohnerwert, „mindes­tens jedoch ein Gesamtvolumen von 6000 l haben. Sie müssen mindestens als Dreikammergruben ausgebildet sein“.

Vor diesem Hintergrund stellen sich jetzt für viele Gemeinden die Fragen, ob, wann und wie die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr einzuführen ist? Wo liegen die Vorteile, wo die Nachteile und was gilt es bei der Umstellung zu beachten?

In diesem Leitfaden werden Erfahrungen verschiedener Gemeinden mit der Umstellung und Umsetzung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr aufgezeigt sowie allgemeine Hinweise gegeben. Die biologischen Grundlagen zur bedarfsorientierten Fäkalschlamm­abfuhr werden in diesem Leitfaden nicht gesondert dargestellt. Eine gute und ausführliche Darstellung der biologischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf die bedarfs­orientierte Fäkalschlammabfuhr sind von Dr. Neemann im Heft 43 der Schriftenreihe der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. veröffentlicht worden.


Den zahlreichen Gemeinden und Landkreisen, die wir zu ihren Erfahrungen befragen durften und die uns so kooperativ unterstützt haben, sei an dieser Stelle genauso herzlich gedankt wie dem Niedersächsischen Umweltministerium. Das Niedersächsische Um­weltministerium hat durch seine finanzielle Unterstützung des Projektes „Abwasser-Info­Börse“ die Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Leitfadens geschaffen.

Herzlichen Dank!

2      Unterschiedliche Konzepte der Bedarfsabfuhr in Nie‑

dersachsen

2.1                                                              Grundsätzliches

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung des im Trennverfahren erfassten häusli­chen Schmutzwassers mit einem Zufluss bis 8 m3/d. Das entspricht dem Abwasseranfall von ungefähr 50 Einwohnern.

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Kleinkläranlagenbetrieb liegt beim Betrei­ber. Dazu hat er eine regelmäßige Eigenkontrolle durchzuführen, für eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal zu sor­gen sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr durch die Gemeinde zu ermöglichen.

Abbildung 2.1:                                 Bausteine eines ordnungsgemäßen Kleinkläranlagen-Betriebes

Für die Fäkalschlammabfuhr ist in der Regel die Gemeinde verantwortlich. Sie organisiert die Abfuhr und legt die Abfuhrmodalitäten fest.

Voraussetzungen für eine bedarfsgesteuerte Fäkalschlammabfuhr sind:

·            Die Höhe des Schlammspiegels in der Vorklärung muss regelmäßig gemessen werden, um zu wissen, wann eine Abfuhr dem Bedarf entsprechend erforderlich ist.

·            Diese Information muss an die für die Fäkalschlammabfuhr verantwortliche Einrichtung weitergeleitet werden.


• Die Abfuhr muss durchgeführt werden. 2.2                Konzepte

Die Verantwortlichkeit und Ausführung der notwenigen Schritte zur Umsetzung der be­darfsorientierten Fäkalschlammabfuhr kann sehr unterschiedlich geregelt sein.

Erstens ist zu klären, wer für die Fäkalschlammabfuhr von Kleinkläranlagen verantwortlich ist. In den meisten Fällen sind dies die Gemeinden. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach § 149 (1) NWG für die Fäkalschlammsammlung und - beseitigung verantwortlich. Auf Antrag einer Gemeinde kann ein Landkreis die Abwasser­beseitigung ganz oder teilweise übernehmen (§ 150 (2) NWG). So hat beispielsweise im Landkreis Aurich dieser die Pflicht zur Fäkalschlammsammlung und –entsorgung von den Gemeinden übernommen.

Zweitens ist zu überlegen, wer befähigt ist, die Höhe des Schlammspiegels zu bestim­men. Häufig leitet diese Person / Einrichtung auch gleichzeitig die Informationen zur Schlammspiegelhöhe an die für die Fäkalschlammbeseitigung verantwortliche Einrichtung weiter.

In den meisten Fällen sind dies die Wartungsfirmen, die einen privatrechtlichen Vertrag mit den Betreibern von Kleinkläranlagen geschlossen haben und die bei Bedarf die ver­antwortliche Einrichtung über die gemessenen Schlammspiegelhöhe informieren. In eini­gen Fällen leitet der Betreiber der Kleinkläranlage auch selbst diese Information weiter. Daneben gibt es auch die Variante, dass die Landkreise die Daten aus den Wartungs­protokollen den Gemeinden zur Verfügung stellen, denn die Wasserbehörden bekommen in der Regel zur Überwachung der Kleinkläranlagen die Wartungsprotokolle der War­tungsfirmen.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass die verantwortliche Einrichtung eine Person mit der re­gelmäßigen Messung der Schlammhöhe in den im Gemeindegebiet befindlichen Klein­kläranlagen beauftragt. So stellt die verantwortliche Einrichtung auf jeden Fall die regel­mäßige Messung und rechtzeitige Abfuhr sicher. Eine Abwandlung dieser Variante wird von der Stadt Einbeck praktiziert, die „Schlammbeauftragte“ ausgebildet haben. Diese werden von den Betreibern der Kleinkläranlagen mit der Messung beauftragt (siehe Ka­pitel 4.1).

Einen Sonderfall stellt die Variante dar, dass die Gemeinden nach § 149 (4) die Kleinklär­anlagen auf Kosten der Nutzungsberechtigten warten. So kann die Gemeinde wie in der zuvor beschriebenen Variante sicherstellen, dass regelmäßige und fachkundige Messun­gen und die Fäkalschlammabfuhren rechtzeitig durchgeführt werden.

Die folgende Übersicht zeigt mögliche Aufgabenverteilungen und beispielhaft, wer sich für welches Konzept entschieden hat.


Tabelle 2.1:          Konzepte und Aufgabenverteilung zur Organisation der bedarfsorientier‑

ten Fäkalschlammabfuhr

KONZEPT
NR.

FÜR DIE FÄKAL- SCHLAMMBESEITIGUNG VERANTWORTLICHE EINRICHTUNG

MESSUNG DER SCHLAMMSPIEGELHÖHE ZUR BEURTEILUNG DES ABFUHRERFORDER­NISSES DURCH DIE VERANTWORTLICHE EINRICHTUNG

BEISPIELE

1

Gemeinde nach § 149 (1) NWG

Wartungsfirma, beauftragt vom Betreiber

Samtgemeinde Uchte Samtgemeinde Tostedt, Samtgemeinde Hanstedt, Einheitsgemeinde Friede­burg

2

Gemeinde nach § 149 (1) NWG

Wartungsfirma, beauftragt
vom Betreiber + Landkreis
stellt Daten zur Verfügung

Landkreis Wittmund

3

Gemeinde nach § 149 (1) NWG

„Schlammbeauftragter“ der Gemeinde

Stadt Einbeck

4

Gemeinde nach § 149 (1) und (4) NWG

Gemeinde selbst oder Dritte im Auftrag der Ge­meinde

Samtgemeinde Bederkesa

5

Landkreis nach § 150 (2)

Wartungsfirmen, beauftragt vom Betreiber

Landkreis Aurich

3     Bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung im

Zusammenspiel von Gemeinde und Wartungsfirma (Konzept 1)

3.1                                                                 Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentleerung (Planungs‑

phase)

3.1.1                          Allgemeines

Vor der Umstellung ist eingangs die Frage zu klären, ob und wenn ja, wann die Umstel­lung erfolgen soll.

Ist die Einführung einer bedarfsgesteuerten Fäkalschlammabfuhr zwingend erforderlich?


gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 18 b (1) WHG und § 153 (1) NWG). Als anerkannte Regeln der Technik lassen sich „diejenigen Prinzipien und Lösun­gen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben“. „DIN-Vorschriften und sonstige technische Regelwerke kommen hierfür als geeignete Quellen in Betracht. Sie haben aber nicht schon kraft ihrer Existenz die Qualität von anerkannten Regeln der Technik und begründen auch keinen Ausschließlichkeitsanspruch. Als Ausdruck der fachlichen Mehrheitsmeinung sind sie nur dann zu werten, wenn sie sich mit der Praxis überwiegend angewandter Vollzugsweisen decken. Das wird häufig, muss aber nicht immer der Fall sein“ (zitiert aus KA 1997 (44) Nr. 8 S. 1441).

Diese Erläuterungen legen es nahe, sich nochmals mit den Veränderungen sowie Vor- und Nachteilen der Einführung einer bedarfsgesteuerten Fäkalschlammabfuhr intensiver zu beschäftigen. Hintergrund der Einführung war, dass bei einer regelmäßigen, in Abhän­gigkeit von der Art der Vorbehandlungsanlage jährlich oder im Abstand von zwei Jahren stattfindenden Fäkalschlammabfuhr bei vielen Anlagen der abgefahrene Fäkalschlamm zu einem großen Teil aus Wasser besteht. Auch anaerobe Abbauprozesse in den Vorklä­rungen können erst bei einer längeren Lagerzeit des Schlammes (> 1-2 Jahre) umfassend stattfinden und zu einer Volumenreduktion des Fäkalschlamms führen.

Da wegen des hohen Wasseranteils im abgefahrenen Schlamm den Bürgern unnötige Kosten entstehen, führte die bisherige Vorgehensweise häufig zu Unzufriedenheit bei den Bürgern.

Allerdings bedeutet die Umstellung auf eine bedarfsorientierte Abfuhr für die Gemeinde zumindest kurzfristig einen höheren Verwaltungsaufwand. Die Anforderungen an die Or­ganisation der Gemeinde sind bei der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr gestiegen, damit eine rechtzeitige Abfuhr sichergestellt werden kann. Da es sich bei einem nicht un­erheblichen Teil der Fäkalschlammentsorgungskosten um Fixkosten handelt, müssen dementsprechend die Kosten auf eine kleinere Schlammmenge umgelegt werden. In eini­gen Gemeinden sind folglich die Fäkalschlammgebühren (€/ m3 eingesammelten Fäkal­schlamms) bei sinkenden Fäkalschlammmengen gestiegen, in anderen Gemeinden konnten sie sogar aufgrund günstiger Ausschreibungsergebnisse gesenkt werden.

Es kann also festgestellt werden, dass die Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsent­leerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik die Regel ist. Anhand der Umstände des Einzelfalls vor Ort kann auch abweichend darüber entschieden werden.

Für wen lohnt sich jetzt die Einführung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr?

Von der Einführung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr profitieren die Bürger, bei denen die abgefahrene Fäkalschlammenge aufgrund größerer Abfuhrintervalle sinkt. Das wird insbesondere bei Betreibern mit einem großen einwohnerspezifischen Vorklär­volumen (z.B. Mehrkammerausfaulgruben mit > 1500 m3/E) oder nicht vollausgelasteten Anlagen (z.B. an einer für 8 Einwohner ausgelegten Anlage sind deutlich weniger Perso­nen angeschlossen) der Fall sein.


Bei Anlagen, die den minimalen Anforderungen von beispielsweise 250 l pro Einwohner bei SBR-Anlagen hinsichtlich des Schlammspeicher- und Vorklärvolumens entsprechen und voll ausgelastet sind, ist durch die Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentlee­rung keine Reduzierung der Abfuhrintervalle zu erwarten, es kann sogar sein, dass eine Abfuhr weit vor Ablauf eines Jahres also kürzer als bei der Regelentleerung erforderlich wird. Vorteile haben Betreiber von Mehrkammergruben mit T-Stücken als Übergänge, wenn die Gemeinde eine Entleerung einzelner Kammern praktiziert. Die T-Stücke ge­währleisten einen Rückhalt des Wassers in den nicht zu entleerenden Kammern. Dies ist bei Altanlagen mit (randlich) tiefdurchgehenden Schlitzen nicht möglich (Abbildung 3.1).

Abbildung 3.1: Verschiedene Typen von Vorbehandlungsanlagen (NEEMANN 2002)


Allgemein liegen die Vorteile einer bedarfsorientierten Fäkalschlammschlammabfuhr darin, dass

·         sich bei längerer Lagerungsdauer durch die anaeroben Abbauprozesse die tägli­che Zunahme des Schlammvolumens im Mittel reduziert und

·         weniger Wasser mit dem bei Bedarf abgefahrenen Fäkalschlamm transportiert und in der Kläranlage mitbehandelt wird.

Folgende Tabellen fassen die wesentlichen Vorzüge und Nachteile einer Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentleerung für den Bürger und die Gemeinde zusammen.

Tabelle 3.1:                  Für wen lohnt sich die Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentlee‑

rung aus Sicht des Bürgers und wer hat Nachteile zu erwarten?

BETROFFENER

UMSTELLUNG VORTEILHAFT

UMSTELLUNG NEUTRAL
ODER NACHTEILIG

Bürger

bei Anlagen mit großem einwohnerspe- zifischem Vorklärvolumen

bei vollausgelasteten Anlagen mit minimalem einwohnerspez. Vorklärvolumen von 250 l/E

bei Anlagen, die nicht voll ausgelastet sind

bei Mehrkammergruben mit T-Rohren, deren Kammern separat entleert werden

Tabelle 3.2:          Vor- und Nachteile der Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentlee‑

rung aus Sicht der Gemeinde

BETROFFENER

VORTEILE DER
BEDARFSGERECHTEN
FÄKALSCHLAMMABFUHR

NACHTEILE DER
BEDARFSGERECHTEN
FÄKALSCHLAMABFUHR

Gemeinde

Insbesondere bei ausgelasteten kom- munalen Kläranlagen ist eine Reduktion des Schlammvolumens und der abge­fahrenen Schadstofffrachten interessant

Kurzfristig höherer Verwal­tungsaufwand

Im Idealfall zufriedene Bürger (siehe Kapitel 6.2)

Ansprüche an die Organisation steigen, um die rechtzeitige Abfuhr sicher zu gewährleisten

langfristig hoffentlich eine Reduktion des Aufwandes durch seltenere Abfuhrter­mine, den Einsatz der EDV und die Auswertung digitaler Wartungsprotokolle


Die für die Fäkalschlammabfuhr Verantwortlichen müssen nun für sich abwägen, ob, wann und wie die Umstellung erfolgen soll.

Die nächsten Kapitel werden Hinweise geben, wie die Umstellung und spätere Umset­zung der bedarfsgesteuerten Abfuhr in der Praxis aussehen könnte. Diese Hinweise ha­ben teilweise auch allgemeinen Charakter, so dass sie auf die anderen in Kapitel 4 darge­stellten Konzepte übertragen werden können.

3.1.2                Vorbereitende Arbeitsschritte (Terminplanung)

Folgende Liste des Abwasserentsorgungsbetriebes Uchte kann als Anhalt dienen, welche Arbeiten vor der Umstellung von der Regel- zur Bedarfsentleerung zu beachten sind.

Abwasserentsorgungsbetrieb SG Uchte Az.: 73 50 05

Terminplanung für die Ausschreibung der dezentralen Abwasserbeseitigung

Wann                               Was                                                                                                                                     Wer             Erledigt am

Musterausschreibungen anfordern

Daten aus Wartungsprotokollen des letzten Jahres in EDV einpflegen Kündigung des Vertrages mit dem Abfuhrunternehmer

Abstimmung der Änderung der techn. Satzung mit der Unteren Wasserbehörde

Mengengerüst 2001 - 2003 aus der Datenbank auswerten Abstimmung mit Wartungsunternehmen

Anforderungen (Fristen, Unterlagen etc.) der Ausschreibung festlegen Entwurf der Ausschreibung erarbeiten

Abstimmung mit dem RPA

Endfassung der Aussschreibung

Veröffentlichung der Ausschreibung in der Tagespresse u. im Sub-Report

Versenden der Unterlagen

Submission

Angebotsprüfung

Vergabevorschlag

Sitzungsvorlage für Werksausschuss (Auftragsvergabe) Sitzungsvorlage für Werksausschuss (Satzungsänderung) Einladung Werksausschuss

Öffentlichkeitsarbeit wg. Satzungsänderung vorbereiten (Presse, Info-Flyer,

Mitteilungsblätter)

Beschluss im Werksausschuss

Mitteilung an die nicht berücksichtigten Bieter

Auftragsvergabe

SGA (Satzungsänderung)

SGR (Satzungsänderung)

Abfuhrlisten für den ersten Vertragsmonat erstellen u. an Unternehmen weiterleiten

Bekanntmachung der Satzung

Infos (Satzungsänderung u. Infotext in die Homepage einarbeiten)

3.1.3               Hinweise zu wichtigen vorbereitenden Arbeiten

Vor der Umstellung sind insbesondere

·            die Änderung der Satzung,

·            die Ausschreibung einschließlich vorheriger Mengenprognose

·            und begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen


3.1.3.1           Satzung

Bevor einige Satzungen exemplarisch aufgeführt werden, sollen wesentliche Inhalte der Satzungen mit unterschiedlichen Regelungen besprochen werden.

·         Voraussetzung für eine bedarfsorientierte Abfuhr

In den Satzungen werden Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Fäkalschlammab­fuhr formuliert. Die Kriterien hierzu sind unterschiedlich. Voraussetzung für eine bedarfs­orientierte Abfuhr ist grundsätzlich der Abschluss eines Wartungsvertrages, teilweise ist auch das Vorlegen der Ergebnisse der Schlammspiegelmessung ausreichend. In einigen Gemeinden ist eine bedarfsorientierte Abfuhr grundsätzlich nur bei Anlagen nach dem Stand der Technik möglich, d.h. für Anlagen nach DIN 4261 Teil 2 oder vergleichbar, aber nicht für Altanlagen z.B. Untergrundverrieselungen, die der DIN 4261 Teil 1 (1991) genü­gen.

·         Abfuhrkriterium

Weitere Unterschiede liegen im Abfuhrkriterium. Die DIN 4261 Teil 1 (2002) sieht eine Abfuhr vor, wenn Einkammergruben 70 % des Füllungsgrades mit Schlamm erreicht ha­ben und Mehrkammerabsetz- und -ausfaulgruben 50 %, wobei sich der Füllungsgrad auf das Gesamtvolumen der Anlage bezieht.

Einige Gemeinde betrachten jede Kammer separat, d.h. eine Abfuhr wird erforderlich, wenn eine Kammer zu 50 bzw. 70 % mit Schlamm gefüllt ist. Teilweise sehen die Satzun­gen vor, dass einzelne Kammern, soweit das technisch möglich ist, bei Erreichen des ent­sprechenden Füllungsgrades abgefahren werden. Die Abfuhr erfolgt entsprechend der Angaben im Wartungsprotokoll. Dort werden die Kammern vermerkt, bei denen eine Ab­fuhr erforderlich ist.

Der maximale Zeitraum zwischen zwei Fäkalschlammabfuhren beträgt zumeist 60 Mo­nate. Bisher liegen auch keine Erkenntnisse vor, die Fäkalschlammabfuhren in größeren Zeitabständen zulassen würden.

·         Weitere Regelungen

Die Satzung sollte ebenfalls enthalten, dass die alten Regelungen nicht mehr gelten z.B. bzgl. einer Verlängerung des Abfuhrintervalls bei Minderbelastung.

Auch eine Angabe über einen Zeitpunkt, bis zu dem das Wartungsprotokoll bei der Ge­meinde eingegangen sein muss, ist wichtig.

Im Folgenden werden Auszüge aus verschiedenen Satzungen, beispielhaft vorgestellt: 1. Muster einer Abwasserbeseitigungssatzung

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium


§ 15
Fäkalschlammentsorgung

(1)                 Kleinkläranlagen werden von der Gemeinde oder durch von ihr Beauftragte bedarfsgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der Bauartzulassung oder der DIN 4261, entleert oder entschlammt. Eine Entleerung oder Entschlammung hat mindestens einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren zu erfolgen.

(2)                 Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass durch den Grundstückseigentümer/ die Grundstückseigentümerin die Durchführung regelmäßiger fachgerechter Messungen/ Untersuchungen sichergestellt wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Fäkal­schlammabfuhr beurteilt werden kann. Diese haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, jedoch mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die Ergebnisse dieser Messun­gen/Untersuchungen sind der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen1.

(3)                 Werden der Gemeinde die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/ Untersuchungen im Sinne des Abs. 2 nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt eine regelmäßige Entleerung oder Entschlam­mung der Kleinkläranlagen durch die Gemeinde oder durch von ihr Beauftragte. Die Gemeinde oder von ihr Beauftragte geben die Entsorgungstermine bekannt. Die Bekanntgabe kann öffentlich ge­schehen. Der/ die Grundstückseigentümer/ in ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, dass die Entsorgung zum festgesetzten Zeitpunkt erfolgen kann.

2. Auszug aus der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Lemwerder

§ 16
Entleerung

(1.)   Die abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen werden von der Gemeinde oder ihren Beauftragten regelmäßig entleert bzw. entschlammt. Zu diesem Zweck ist der Gemeinde oder ihren Beauftragten ungehindert Zutritt zu gewähren. Das anfallende Abwasser bzw. der anfallende Fäkal­schlamm werden einer Behandlungsanlage zugeführt.

(2.)   Im einzelnen gilt für die Entleerungshäufigkeit:

1.       Abflusslose Sammelgruben werden bei Bedarf geleert. Der Grundstückseigentümer ist ver­pflichtet, rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – bei der Gemeinde die Notwendigkeit einer Grubenentleerung anzuzeigen.

2.       Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag werden bei Bedarf entschlammt bzw. entleert, wo­bei in der Regel jedoch Mehrkammer-Absetzgruben einmal jährlich zu entleeren und Mehr­kammer-Ausfaulgruben in zweijährigem Abstand zu entschlammen sind.

3.       Mehrkammer-Ausfaulgruben, für die ein Wartungsvertrag besteht, werden bei Bedarf entschlammt. Die Notwendigkeit der Entsorgung wird von Wartungsbeauftragten durch die Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Der Gemeinde ist unaufge­fordert eine Durchschrift des Wartungsberichts zu übergeben. Eine Fäkalschlammentsor­gung wird von der Gemeinde oder ihren Beauftragten durchgeführt, wenn der Schlamm­spiegel 50 % des Wasserspiegels in der ersten Kammer der Kleinkläranlage erreicht hat. Wird ein Schlammspiegel von 50 % über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, wird eine Entsorgung nach maximal 60 Monaten vorgenommen.

4.       Die Gemeinde oder ihre Beauftragten geben die Entsorgungstermine bekannt. Die Bekannt­gabe kann öffentlich geschehen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle Vorkeh­rungen zu treffen, damit die Entsorgung zum festgesetzten Zeitpunkt erfolgen kann.


3. Auszug aus der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus der dezentralen Grundstücksabwasseranlage (Grundstücksabwasseranlagen­satzung) der Gemeinde Tostedt

Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbe­handlung, Prüfung, Rückhaltung, Ableitung und Klärung des Abwassers auf dem Grundstück dienen, soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Abwassereinrichtung sind. Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zählen auch abflusslose Sammelgruben.

Bemessung von Ein- und Mehrkammergruben:

·                            Einkammer-Absetzgruben dienen der Grobentschlammung und müssen je Einwohner ein Nutzvolumen von 300 Liter, mindestens jedoch ein Gesamtvolumen von 2000 Liter haben.

·                            Mehrkammer – Absetzgruben dienen der mechanischen Vorbehandlung und müssen je Einwohnerwert ein Nutzvolumen von 500 Liter, mindestens jedoch ein Gesamtvolumen 2000 Liter haben. Sie dürfen bis 4000 Liter Gesamtvolumen als Zweikammergruben ausgebildet sein.

·                            Mehrkammer-Ausfaulgruben für anaerobe biologische Behandlung müssen je Einwohner ein Nutzvolu­men von 1500 Liter, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 6000 Liter haben. Sie müssen min­destens als Dreikammergruben ausgebildet sein.

§ 11

Entleerung, Entschlammung

Die dezentralen Grundstückabwasseranlagen werden wie folgt entleert, entschlammt:

In der Samtgemeinde befinden sich Grundstücksentwässerungsanlagen, die den baulichen Stand nach DIN 4261-1 (neue DIN) nicht haben. Diese sind entsprechend der Satzungsregelungen gemäß § 11 I und III zu entsorgen.

Die dezentralen Grundstücksabwasseranlagen werden von der Samtgemeinde oder von ihr Beauftragten regelmäßig gemäß DIN 4261 entleert oder entschlammt.

I              Grundstückabwasseranlagen nach der DIN 4261 Teil 1 Februar 1991 und Teil 3 September 1990

werden von der Samtgemeinde Tostedt nach Bedarf (Bedarfsentsorgung), jedoch mindestens in fol­genden Zeitabständen entleert/ entschlammt (Regelentsorgung):

(1) Regelabfuhr

a)       Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, in der Regel mindestens jedoch einmal jährlich, (alle Kam­mern) ganz zu entleeren. Eine zusätzliche Entleerung ist im Verhältnis der angeschlossenen Einwohner zum Nutzinhalt der Anlage erforderlich, wenn eine Mehrbelastung durch erhöhte Auslastung (Einwohner) anzu­nehmen ist.

b)    Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Bedarf, in der Regel mindestens jedoch in 2-jährigem Abstand zu entschlammen (alle Kammern). Bei der Entschlammung der Mehrkammer-Ausfaulgrube soll in allen Kammern ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben.

(2) Bedarfsabfuhr

a)       Wird eine zusätzliche Entleerung/ Entschlammung der Kleinkläranlage in kürzeren Zeitabständen erforderlich, als die in § 11 I Abs. 1 aufgeführten, handelt es sich um eine Bedarfsabfuhr. Die Bedarfsabfuhr führt zu keiner Verschiebung der Regelabfuhr.

b)    Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - bei der Samtgemeinde, bzw. bei der von der Samtgemeinde beauftragten Firma, die Notwendigkeit einer Grubenent­leerung/ Entschlammung anzuzeigen.

(3) Bedarfsgerechte Fäkalabfuhr der Mehrkammerausfaulgruben

a) Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass durch den Grundstücksei­gentümer durch Abschluss eines Wartungsvertrages die Durchführung regelmäßiger fachgerechter Messun­gen/Untersuchungen sichergestellt wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Fäkalschlammabfuhr beurteilt werden kann. Diese haben nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, jedoch mindestens ein‑


mal im Jahr zu erfolgen. Die Ergebnisse dieser Messungen/ Untersuchungen sind der Samtgemeinde inner­halb von 14 Tagen vorzulegen.

b)         Mehrkammerausfaulgruben sind nach Feststellung der halben Füllung des Nutzvolumens mit Schlamm zu entschlammen. Sofern nur einzelne Kammern den Füllstand erreichen, sind nur diese zu entschlammen.

c)         Ein Entleerung oder Entschlammung hat mindestens einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren zu erfolgen.

d)         Werden der Samtgemeinde die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/ Untersuchungen der Kleinkläranlage nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt eine 2- jährige Entschlammung der Kleinkläran­lagen.

II                                 Kleinkläranlagen gemäß DIN 4261 Teil 1 und 2

werden von dem Entsorgungsunternehmen der Samtgemeinde Tostedt bedarfsgerecht und nach den aner­kannten Regeln der Technik, insbesondere der Bauartzulassung oder der DIN 4261, entleert oder entschlammt.

(1)       Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass durch den Grundstücksei­gentümer die Durchführung regelmäßiger fachgerechter Messungen/ Untersuchungen sichergestellt wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Fäkalschlammabfuhr beurteilt werden kann. Diese haben nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Ergebnisse dieser Messungen /Untersuchungen sind der Samtgemeinde innerhalb von 14 Tagen vorzulegen.

(2)       Werden der Samtgemeinde die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/ Untersuchungen der Kleinkläranlage nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt gemäß § 11 I Abs. 1 eine regelmäßige Entlee­rung oder Entschlammung der Kleinkläranlagen durch das Entsorgungsunternehmen der Samtgemeinde.

(3)       Eine Entleerung oder Entschlammung hat mindestens einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren zu erfol­gen. Ein längerer Entsorgungszeitraum kann in Ausnahmefällen auf Antrag gewährt werden.

(4)       Die Entschlammung der Kleinkläranlage entspricht der Regelabfuhr.

(5)       Nach folgenden Schlammhöchstgrenzen ist eine Entschlammung durchzuführen:

a)         Einkammer-Absetzgruben sind gemäß DIN 4261-1 nach Feststellung von 70% Füllung des Nutzvolu­mens ganz zu entleeren.

b)         Mehrkammerabsetzgruben sind gemäß DIN 4261-1 nach Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens mit Schlamm ganz zu entleeren.

c)         Mehrkammer-Ausfaulgruben sind gemäß DIN 4261-1 nach Feststellung halber Füllung des Nutzvolu­mens mit Schlamm gemäß Abs. III zu entschlammen.

III Schlammentnahme bei Mehrkammerausfaulgruben

Beim Räumungsvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdecken der zu entleerenden Kammern zu ent­fernen. Anschließend ist der abgesetzte Bodenschlamm durch Bestreichen des Grubenbodens mit der Schlammentnahmeeinrichtung weitgehend abzusaugen. Nach der Schlammentnahme sollte in der ersten Kammer ein vermischter Restschlamm von 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben. Die Kammern der Grube sind nach der Entschlammung umgehend wieder mit Wasser zu füllen.

IV. Abflusslose Sammelgruben

(1)       Abflusslose Sammelgruben sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu entleeren.

(2)       Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - bei der Samtgemeinde, bzw. bei der von der Samtgemeinde beauftragten Entsorgungsfirma, die Notwendigkeit einer Grubenentleerung anzuzeigen.

V Endabfuhr

(1)       Wird ein Grundstück an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, ist die dezentrale Grundstücksabwasseranlage vollständig zu entleeren.

(2)       Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - bei der Samtgemeinde, bzw. bei der von der Samtgemeinde beauftragten Firma, die Notwendigkeit der Endabfuhr anzuzeigen.


3.1.3.2 Abfuhrmengenprognose

Um die Veränderung der Abfuhrmengen nach Umstellung von der Bedarfs- auf die Regel­entleerung sicher prognostizieren zu können, liegen derzeit noch zu wenige langjährige Erfahrungen vor. Die folgende Tabelle zeigt einige Anhaltswerte.

Tabelle 3.3.              Erste Erfahrungswerte zur Reduktion der Fäkalschlammmengen nach

Einführung der bedarfsorientierten Abfuhr

REFERENZ

ÄNDERUNG DER ABFUHRMENGEN NACH UMSTELLUNG

BEMERKUNGEN (ERFAHRUNGS­ZEITRAUM, KKA-TYPEN, ANLA­GEN MIT WARTUNGSVERTRAG)

Samtgemeinde Uchte

Durch die Umstellung wurde ein 30 %iger Abschlag der Fäkalschlammmengen des dreijährigen Durchschnittswertes für die Ausschreibung angenommen, der sich im ersten Betriebsjahr bestätigt hat

Stadt Einbeck

Die Fäkalschlammmengenreduzierung nach Umstellung beträgt geschätzt > 50 %

ca. 280 Anlagen, überwiegend Mehrkammerausfaulgruben

Samtgemeinde Tostedt

Die Fäkalschlammmengenreduzierung nach Umstellung beträgt 30 %. Die bedarfsorien- tierte Abfuhr wurde 2002 eingeführt.

Die Abfuhr einer Kammer erfolgt, wenn in dieser 50 % bzw. 70 % (Einkammergruben) Schlammfül­lung erreicht ist.

Ca. 20 % der Anlagen werden be­darfsorientiert abgefahren und ha­ben einen Wartungsvertrag.

Anlagenanzahl: 2449 Mehrkammer­ausfaulgruben, 349 Mehrkammer­absetzgruben, 236 „vollbiologische“ Kleinkläranlagen

Landkreis Stade

Reduktion des Fäkalschlammaufkommens durch Umstellung von 32.000 m3 (1997) auf 10.000 m3 (2001) (Neemann 2002)

Samtgemeinde Hagen

Hagen kalkuliert 2,5 m3 pro Kläranlage alle 5 Jahre (Neemann 2002)

Einfluss auf die Höhe der Fäkalschlammmenge haben die Anzahl der Kleinkläranlagen insgesamt und diejenigen, die bedarfsgerecht abgefahren werden können.


schlammmenge durch die Sanierung von Altanlagen. Altanlagen wie z.B. Untergrundver­rieselungen haben ein großes Vorklärvolumen von mindestens 1,5 m3/ E. Werden Nach­rüstsätze in die alten Mehrkammerausfaulgruben eingebaut, entstehen Anlagen mit klei­nem Vorklärvolumen und einer biologischen Reinigungsstufe nach DIN 4261 Teil 2 (oder in Anlehnung an DIN z.B. SBR). Die Folgen sind kürzere Abfuhrintervalle und die Abfuhr größerer Mengen, da neben der kürzeren Lagerungszeit und damit fehlender Schlamm­volumenreduktion zusätzlicher sogenannter Sekundärschlamm aus der biologischen Rei­nigungsstufe anfällt. Diese Faktoren sind bei der Prognose der zu erwartenden Fäkal­schlammmenge nach der Umstellung zu berücksichtigen.

Sind in einer Gemeinde erstmalig Fäkalschlammmengen zu kalkulieren, so zeigen die folgenden Zahlen die Schwierigkeiten einer Kalkulation auf. Auch hier haben die oben genannten Faktoren wie Größe und Bauart der Vorbehandlungsanlage und der Kleinklär­anlagentyp Einfluss auf die Höhe der Fäkalschlammmenge, daneben aber auch ortspezi­fische Besonderheiten wie die Inanspruchnahme der „Lex Landwirtschaft“ und ob bei ei­ner Mehrkammergrube alle Kammern entleert oder nur die zu 50 % gefüllte entleert wer­den. Beeinflusst werden die dargestellten Ergebnisse auch durch die teilweise fehlende Unterscheidung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben, so dass der Anteil abflussloser Sammelgruben in den einzelnen Gemein­den Auswirkungen auf die dargestellten Ergebnisse hat.

Tabelle 3.4:           Durchschnittliche Fäkalschlammmengen einzelner Gemeinden / Land‑

kreise

DURCHSCHNITTL.
JÄHRL. FÄKAL-
SCHLAMMMENGE
[m3/a]
(1)

ANZ.
JÄHRL.
ENTSORG-
TER KKA
(2)

GESAMTAN-
ZAHL DER
KKA

(3)

DURCHSCHNITTL. JÄHRL. FÄKAL-
SCHLAMMMENGE / ANZ. JÄHRL.
ENTSORGTER KKA
[m3/a*KKA]
(4) = (1)/(2)

DURCHSCHNITTL. JÄHRL.
FÄKALSCHLAMMMENGE / GE‑
SAMTANZAHL DER KKA
[m3/a*KKA]
(5) = (1)/(3)

BEISPIELE

3580

830

1370

4,3

2,6

Friedeburg

4370

1015

1600

4,3

2,7

Holtriem

4094

863

2200

4,7

1,9

Uchte

(vor Einführung der
Bedarfsabfuhr)

2866

604

2200

4,7

1,3

Uchte

(30 % Reduktion durch
Bedarfsabfuhr kalkuliert)

10648
15871

7513
7418

ca. 2,5 - 3

1,4

2,1

Aurich (2002)
Aurich (1998)


Die Samtgemeinde Uchte und andere haben das Problem, dass die zu erwartenden Fä­kalschlammmengen für die Ausschreibung nicht bekannt sind, folgendermaßen gelöst:

Es wurden Einzelpreise pro m3 Fäkalschlamm bzw. Abwasser, An- und Abfuhrpauschalen sowie Sonderfahrten (siehe Anlage) ausgeschrieben. Bewertet wurden diese Angebote mit einem fiktiven Mengengerüst, das sich auf die in der Tabelle dargestellte Mengen­prognose stützt.

Tabelle 3.5:                 Fäkalschlamm-Mengenprognose der Samtgemeinde Uchte


In der Anlage Bewertungs- bzw. Vergabematrix sind diese Mengen für die Vergabe maßgebend! Der Abschlag für die KKA (bedarfsgerechte Abfuhr) wird aus heutiger Sicht mit 30 % angesetzt! Genauere Angaben gibt es aufgrund der aktuellen DIN- Änderung (4261 T 1) bisher nicht!



Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Vertragszeitraumes die Fäkalschlammmengen

sowie die Entleerungszeiträume durch den Bau von Neuanlagen (dies bezieht sich in der Regel

auf die Anlagen mit zur Zeit noch regelmäßiger 2- jähriger Abfuhr) verändern und verschieben können.

Die prognostizierte Menge Fäkalschlamm hat die Samtgemeinde Uchte nur für Wertungs­zwecke verwandt. Sie stellt keinen Bestandteil des Vertrages dar. Abgerechnet werden die Einzelpreise.

Eine Alternative dazu ist die Vorgehensweise der Gemeinde Friedeburg, die die Abfuhr einer kalkulierten Fäkalschlammmenge ausschreibt, jedoch feststellt, dass sowohl die Anzahl der Kleinkläranlagen als auch die ermittelte Fäkalschlammenge Richtwerte dar­stellen, die auf der Grundlage der Fäkalschlammerhebung beruhen. „Mehr- oder Minder­mengen sind daher in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen füh­ren nicht zu Preisänderungen.“

3.1.3.3           Ausschreibung

Bei der Ausschreibung ist die Höhe des Auftragsvolumens zu beachten.

Die Samtgemeinde Uchte war in ihrer Kostenvorabschätzung unter 200.000 €, weshalb eine bundesweite Ausschreibung nach VOL möglich und keine europaweite nötig war. Die Ausschreibungsunterlagen der Samtgemeinde Uchte und der Einheitsgemeinde Friede­burg sind in den Anhängen einzusehen. Die Bewertung der Angebote erfolgte wie in Ka­pitel 3.1.3.2 dargestellt anhand der prognostizierten Fäkalschlammmenge, die selbst nicht Bestandteil der Ausschreibung ist.

Die Samtgemeinde Uchte legte bei der Ausschreibung Wert auf die Genauigkeit der Men­genmessung der Fäkalschlammabfuhrunternehmer und gab eine Genauigkeit von + 0,5 m3 vor. Diese Genauigkeit wird jährlich durch den Abwasserbetrieb nachgemessen.

Nach den Erfahrungen der Samtgemeinde Tostedt sollte zusätzlich in der Ausschreibung eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft mit Ausschluss der Vorausklage gefordert werden mit folgendem Wortlaut: „Auf die Einrede der Anfechtung (§ 770 I BGB), der Anrechenbarkeit (§ 770 II BGB) und der Vorausklage (§ 771 BGB) wird verzichtet.“ und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß § 768, 770 und 771 BGB wird ver­zichtet.“ Die Samtgemeinde Tostedt rechnet mit dem Abfuhrunternehmer die beim Land­kreis auf der kommunalen Kläranlage abgelieferte Menge Fäkalschlamm ab. (Der Land­kreis hat einen Induktionsmesser und kann die angelieferte Menge Fäkalschlamm auf +


100 l genau bestimmen.) Fehlentsorgungen, d.h. die irrtümliche Abfuhr einer Grube, wer­den dem Abfuhrunternehmer nicht vergütet. Die Kosten zur Behandlung dieses irrtümlich entnommenen Fäkalschlamms auf der kommunalen Kläranlage werden dem Abfuhrunter­nehmer in Rechnung gestellt.

Die Samtgemeinde Hanstedt stellt Überlegungen an, eine gemeinsame Ausschreibung mehrerer Samtgemeinden durchzuführen. Die Abfuhr erfolgt bei Anlagen mit Wartungs­vertrag anhand der Angaben der Wartungsfirmen in den Wartungsprotokollen.

Die wesentlichen Inhalte in den Leistungsbeschreibungen sind:

·            Angaben der Gemeinde über Zahl, Typen und Lage der Kleinkläranlagen und ab­flusslosen Sammelgruben

·            Angaben der Gemeinde zur kommunalen Kläranlage, auf der der Fäkalschlamm behandelt wird

·            Angaben der Gemeinde zur geschätzten Fäkalschlammenge als Richtwert

·            Beschreibung der vom Entsorger geforderten Leistung wie Benachrichtigen der Betreiber, fachgerechte Entnahme und Entsorgung des Fäkalschlamms, Transport und Anlieferung des Schlamms auf der Kläranlage, Erstellen des Leistungsnach­weises und dessen Inhalte

·            Angaben zur Absicherung, Haftung und Vertragsdauer

·            Angaben zur Abrechnung

3.1.3.4             Öffentlichkeitsarbeit

Auf die Einführung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr wurde die Öffentlichkeit in unterschiedlichster Form aufmerksam gemacht:

·            Bekanntmachungsblätter der Gemeinden in den Schaukästen

·            Artikel in der örtlichen Presse

·            Flyer der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. „Kleinkläranlagen in Niedersachsen“ verteilt

·            Aufklärung durch die Untere Wasserbehörde in Veranstaltungen bzw. in den Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis

3.2                               Durchführung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr

3.2.1           Informationsflüsse

Bei den Informationsflüssen ist zwischen der Bau- und Betriebsphase der Kleinkläranlage zu unterscheiden. Während der Betriebsphase erfolgt die eigentliche Durchführung der bedarfsorientierten Schlammabfuhr, in der Bauphase bzw. nach der Bauabnahme einer Kleinkläranlage werden möglicherweise wichtige Informationen für die Organisation der späteren Fäkalschlammabfuhr erhoben und zwischen den Beteiligten ausgetauscht.


Pflanzenkläranlage SBR Kleinkläranlage Klärteich Abwasser Sammelgrube Klärschlamm Kompostierung Fäkalschlamm-Pumpe Abwasser Pumpenschacht Abwasser Verteilerschacht Kunststoff Klärgrube SBR Kleinkläranlage Niedersachsen Abwasser Sammelgrube abflusslos Bauphase der Kleinkläranlage

Die Bauphase umfasst das Einreichen des Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Kleinkläranlage, die Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag, die Er­teilung der Erlaubnis, den Bau der Kleinkläranlage, den Abschluss eines Wartungsvertra­ges und eine „Abnahme“ der Anlage durch die Untere Wasserbehörde.

Bauphase der Kleinkläranlage

Samtgemeinde Uchte, Landkreis Nienburg

Ablaufschritte

Gemein-
de

War-
tungs-
firma

Zuständigkeit

Abfuhr-
unter-
nehmer

Betrei‑
ber
KKA

UWB

V
I

M

V

I
V

V
I

I

I
V

V
V

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
einreichen

Stellungnahme der Gemeinde

Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis

Bau der Kleinkläranlage

Abschluss eines Wartungsvertrages

Abnahme der Anlage

Datenaustausch/ -abgleich zwischen UWB und
Gemeinde

Betriebsphase

V: Verantwortung

M: Mitwirkungspflicht

I: Informationsanspruch


Im Landkreis Nienburg ist die Software der Unteren Wasserbehörden und Gemeinden zur Verwaltung der Kleinkläranlagen aufeinander abgestimmt, so dass nach der Abnahme der Kleinkläranlage durch die Untere Wasserbehörde ein Datenaustausch bzw. –abgleich zwi­schen der Unteren Wasserbehörde und der Gemeinde effektiv durchgeführt werden kann. Die Abbildung 3.2 zeigt den möglichen Informationsfluss in der Bauphase einer Kleinkläranlage, wie er im Landkreis Nienburg beispielhaft erfolgt. Die Zuständigkeiten bei den einzelnen Tätigkeiten sind zu entnehmen.  Vollbiologische Hauskläranlage Filtergraben Wartung Klärteich Dichtheitsprüfung Festbett Kläranlage Abwasser abflusslose Sammelgrube Kunststoff Kläranlage BetonKlärgrube Kunststoff-Klärgrube Tropfkörper SBR Kleinkläranlage Niedersachsen SBR Abwasseranlage    Zwischen dem Landkreis Harburg und den Samtgemeinden erfolgt der Datenabgleich nicht elektronisch. Der Landkreis Harburg leitet einen Durchschlag der Kleinkläranlagen-Anträge sowie einen Durchschlag über die Abnahme einer Kleinkläranlage an die Ge­meinden weiter. Die Wartungsfirmen oder der Betreiber selbst informieren die Untere Wasserbehörde und die Gemeinden über den Abschluss eines Wartungsvertrages.  Niedersachsen Kläranlagen-Wartung Abwasser Klärschlamm Kompostierung Abwasser Sammelgrube SBR Kleinkläranlage Wirbel_Schwebebett-Kleinkläranlage Beton-Klärgrube Kunststoff abflusslose Sammelgrube vollbiologosche Kläranlage Abwasser Pumpenschacht   Betriebsphase der Kleinkläranlage

Während der Betriebsphase der Kleinkläranlage finden u.a. die Wartung und die Fäkal­schlammabfuhr statt.

• Samtgemeinde Uchte  vollbiologische Kläranlage Klärschlamm Kompostierung Fäkalschlamm-Pumpe Pflanzenkläranlage Filtergraben Abwasser abflusslose Kunststoff Sammelgrube Beton-Klärgrube Kunststoff-Klärgrube Kunststoff-Tank Verrieselung SBR Kleinkläranlage Niedersachsen SBR  Wartungsfirmen sind von den Betreibern mit der Wartung ihrer Kleinkläranlage beauftragt worden. Die Wartungsprotokolle werden von den Wartungsfirmen an die Unteren Was­serbehörden und Gemeinden weitergeleitet. Die Notwendigkeit einer Abfuhr wird bei An­lagen mit Wartung anhand der in den Wartungsprotokollen notierten Ergebnisse der Schlammspiegelmessung festgestellt. Die zu entleerenden Anlagen werden ungefähr 4 – 6 Wochen vor dem Abfuhrtermin in einer Abfuhrliste zusammengestellt, die dem Abfuhr­unternehmer übermittelt wird.  SBR Kleinkläranlage Festbett Kläranlage Klärteich Wartung vollbiologische Kleinkläranlage Klärschlamm Kompostierung Pflanzenkläranlage Selbstbau Eigenbau selber einbauen Klärbeet Wirbel-Schwebebett-Kleinkläranlage Fäkalschlamm-Pumpe Abwasser Pumpenschacht  Dieser teilt dem Bürger ca. 2 Wochen vorher die bevorste­hende Abfuhr schriftlich mit. Die Abfuhr wird durchgeführt. Das Abfuhrunternehmen er­stellt einen Lieferschein auf dem der Betreiber der Kleinkläranlage und die abgefahrene Fäkalschlammmenge aufgeführt sind. Der Lieferschein wird vom Betreiber und den Mitar­beitern auf der kommunalen Kläranlage bei der Entgegennahme des Fäkalschlamms ge­gengezeichnet. Der Abfuhrlieferschein dient anschließend der Gemeinde zur Verwaltung der Fäkalschlammdaten, der Erstellung des Gebührenbescheids und der Abrechnung mit dem Fäkalschlammabfuhrunternehmen. Bei einer vergeblichen Anfuhr wird dieses dem Bürger mit einer gesonderten Gebühr in Rechnung gestellt. Die Abläufe sind in Abbildung 3.3 dargestellt.   Pflanzenkläranlage Niedersachsen Klärteich SBR Kleinkläranlage Abwasser Sammelgrube Klärbeet Selbstbau selber bauen selber einbauen Eigenbau Fesdtbett Kleinkläranlage Tropfkörper Klärteich Wartung Filtergraben Abwasser Sammelgrube Beton-Klärgrube DWA   Bei Anlagen ohne Erkenntnisse über die Schlammspiegelhöhe erfolgt eine regelmäßige ein- bzw. zweijährliche Abfuhr. Die zu entleerenden Anlagen werden ebenfalls in die Ab­fuhrliste aufgenommen, die dem Abfuhrunternehmer übermittelt wird. Dieser teilt dem Bürger wieder ca. 2 Wochen vorher die bevorstehende Abfuhr schriftlich mit. Der Bürger kann durch eine aktuelle Schlammspiegelmessung nachweisen, dass möglicherweise eine Abfuhr noch nicht erforderlich ist und teilt in einem solchen Fall dieses dem Abfuhr-

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Alfeld (Leine)
Aurich
Bad Pyrmont
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Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Buxtehude
Cloppenburg
Duderstadt
Einbeck
Ganderkesee
Garbsen
Georgsmarienhütte
Gifhorn
Hann. Münden
Helmstedt
Holzminden; Isernhagen
Laatzen
Langenhagen
Leer (Ostfriesland)
Lehrte
Melle
Meppen
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Nordhorn
Northeim
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Papenburg
Peine
Rinteln
Ronnenberg; Schortens
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Springe
Stade
Stuhr
Uelzen
Varel
Vechta
Verden (Aller)
Wallenhorst
Walsrode
Weyhe
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Wunstorf

Verwaltungseinheiten

Liste der Verwaltungseinheiten in Niedersachsen

SamtgemeindenAhlden, Landkreis Heidekreis
Altes Amt Lemförde, Landkreis Diepholz
Am Dobrock, Landkreis Cuxhaven
Amelinghausen, Landkreis Lüneburg
Apensen, Landkreis Stade
Artland, Landkreis Osnabrück
Asse, Landkreis Wolfenbüttel
Aue, Landkreis Uelzen
Baddeckenstedt, Landkreis Wolfenbüttel
Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz
Bardowick, Landkreis Lüneburg
Barnstorf, Landkreis Diepholz
Bederkesa, Landkreis Cuxhaven
Bersenbrück, Landkreis Osnabrück
Bevensen-Ebstorf, Landkreis Uelzen
Bevern, Landkreis Holzminden
Bodenwerder-Polle, Landkreis Holzminden
Boffzen, Landkreis Holzminden
Boldecker Land, Landkreis Gifhorn
Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven
Bothel, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Brome, Landkreis Gifhorn
Brookmerland, Landkreis Aurich
Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz
Dahlenburg, Landkreis Lüneburg
Dörpen, Landkreis Emsland
Dransfeld, Landkreis Göttingen
Duingen, Landkreis Hildesheim
Eilsen, Landkreis Schaumburg
Elbmarsch, Landkreis Harburg
Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg
Emlichheim, Landkreis Grafschaft Bentheim
Eschede, Landkreis Celle
Eschershausen-Stadtoldendorf, Landkreis Holzminden
Esens, Landkreis Wittmund
Fintel, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Flotwedel, Landkreis Celle
Freden (Leine), Landkreis Hildesheim
Fredenbeck, Landkreis Stade
Freren, Landkreis Emsland
Fürstenau, Landkreis Osnabrück
Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg
Geestequelle, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gellersen, Landkreis Lüneburg
Gieboldehausen, Landkreis Göttingen
Grafschaft Hoya, Landkreis Nienburg/Weser
Grasleben, Landkreis Helmstedt
Gronau (Leine), Landkreis Hildesheim
Hage, Landkreis Aurich
Hagen, Landkreis Cuxhaven
Hambergen, Landkreis Osterholz
Hankensbüttel, Landkreis Gifhorn
Hanstedt, Landkreis Harburg
Harpstedt, Landkreis Oldenburg
Harsefeld, Landkreis Stade
Hattorf am Harz, Landkreis Osterode am Harz
Heemsen, Landkreis Nienburg/Weser
Heeseberg, Landkreis Helmstedt
Hemmoor, Landkreis Cuxhaven
Herzlake, Landkreis Emsland
Hesel, Landkreis Leer
Himmelpforten, Landkreis Stade
Hollenstedt, Landkreis Harburg
Holtriem, Landkreis Wittmund
Horneburg, Landkreis Stade
Ilmenau, Landkreis Lüneburg; Isenbüttel, Landkreis Gifhorn
Jesteburg, Landkreis Harburg
Jümme, Landkreis Leer
Kirchdorf, Landkreis Diepholz
Lachendorf, Landkreis Celle
Lamspringe, Landkreis Hildesheim
Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven
Land Wursten, Landkreis Cuxhaven
Lathen, Landkreis Emsland
Lengerich, Landkreis Emsland
Liebenau, Landkreis Nienburg/Weser
Lindhorst, Landkreis Schaumburg
Lüchow (Wendland), Landkreis Lüchow-Dannenberg
Lühe, Landkreis Stade
Lutter am Barenberge, Landkreis Goslar
Marklohe, Landkreis Nienburg/Weser
Meinersen, Landkreis Gifhorn
Mittelweser, Landkreis Nienburg/Weser
Nenndorf, Landkreis Schaumburg
Neuenhaus, Landkreis Grafschaft Bentheim
Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück
Niedernwöhren, Landkreis Schaumburg
Nienstädt, Landkreis Schaumburg
Nord-Elm, Landkreis Helmstedt
Nordhümmling, Landkreis Emsland
Nordkehdingen, Landkreis Stade
Oberharz, Landkreis Goslar
Oderwald, Landkreis Wolfenbüttel
Oldendorf, Landkreis Stade
Ostheide, Landkreis Lüneburg
Papenteich, Landkreis Gifhorn
Radolfshausen , Landkreis Göttingen
Rehden, Landkreis Diepholz
Rethem/Aller, Landkreis Heidekreis
Rodenberg, Landkreis Schaumburg
Rosche, Landkreis Uelzen
Sachsenhagen, Landkreis Schaumburg
Salzhausen, Landkreis Harburg
Scharnebeck, Landkreis Lüneburg
Schladen, Landkreis Wolfenbüttel
Schöppenstedt, Landkreis Wolfenbüttel
Schüttorf, Landkreis Grafschaft Bentheim
Schwaförden, Landkreis Diepholz
Schwarmstedt, Landkreis Heidekreis
Selsingen, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sibbesse, Landkreis Hildesheim
Sickte, Landkreis Wolfenbüttel
Siedenburg, Landkreis Diepholz
Sittensen, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sögel, Landkreis Emsland
Sottrum, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Spelle, Landkreis Emsland
Steimbke, Landkreis Nienburg/Weser
Suderburg, Landkreis Uelzen
Tarmstedt, Landkreis Rotenburg (Wümme)
Thedinghausen, Landkreis Verden
Tostedt, Landkreis Harburg
Uchte, Landkreis Nienburg/Weser
Uelsen, Landkreis Grafschaft Bentheim
Velpke, Landkreis Helmstedt
Walkenried, Landkreis Osterode am Harz
Wathlingen, Landkreis Celle
Werlte, Landkreis Emsland
Wesendorf, Landkreis Gifhorn
Zeven, Landkreis Rotenburg (Wümme)

Städte und Gemeinden

Alle politisch selbstständigen Städte und Gemeinden Niedersachsens (Städte sind fett, Flecken kursiv dargestellt):

A

Achim

Adelebsen

Adelheidsdorf

Adenbüttel

Adendorf

Adenstedt

Aerzen

Affinghausen

Agathenburg

Ahausen

Ahlden (Aller)

Ahlerstedt

Ahnsbeck

Ahnsen

Alfeld (Leine)

Alfhausen

Alfstedt

Algermissen

Almstedt

Altenau

Altenmedingen

Amelinghausen

Amt Neuhaus

Anderlingen

Andervenne

Ankum

Apelern

Apen

Apensen

Appel

Arholzen

Armstorf

Artlenburg

Asendorf (Lkr.Diepholz)

Asendorf (Nordheide)

Auetal

Auhagen

Aurich (Kreisstadt)

Axstedt

B

Bad Bederkesa

Bad Bentheim

Badbergen

Bad Bevensen

Bad Bodenteich

Baddeckenstedt

Bad Eilsen

Badenhausen

Bad Essen

Bad Fallingbostel (Kreisstadt)

Bad Gandersheim

Bad Grund (Harz)

Bad Harzburg

Bad Iburg

Bad Laer

Bad Lauterberg im Harz

Bad Münder am Deister

Bad Nenndorf

Bad Pyrmont

Bad Rothenfelde

Bad Sachsa

Bad Salzdetfurth

Bad Zwischenahn

Bahrdorf

Bahrenborstel

Bakum

Balge

Balje

Baltrum

Banteln

Bardowick

Barenburg

Barendorf

Bargstedt

Barnstedt

Barnstorf

Barsinghausen

Barßel

Barum (Lkr.Lüneburg)

Barum (Lkr.Uelzen)

Barver

Barwedel

Basdahl

Bassum

Bawinkel

Beckdorf

Beckedorf

Beckeln

Beedenbostel

Beesten

Beierstedt

Belm

Belum

Bendestorf

Berge

Bergen (Lkr.Celle)

Bergen an der Dumme

Bergfeld

Berne

Bersenbrück

Berumbur

Betheln

Betzendorf

Bevern

Beverstedt

Bienenbüttel

Bilshausen

Binnen

Bippen

Bispingen

Bissendorf

Bleckede

Blender

Bliedersdorf

Blomberg

Bockenem

Bockhorn

Bockhorst

Bodenfelde

Bodensee

Bodenwerder

Boffzen

Böhme

Bohmte

Boitze

Bokensdorf

Bomlitz

Börger

Borkum

Börßum

Borstel

Bösel

Bötersen

Bothel

Bovenden

Brackel

Brake (Unterweser) (Kreisstadt)

Bramsche

Bramstedt

Braunlage

Braunschweig

Breddenberg

Breddorf

Bremervörde

Brest

Brevörde

Brietlingen

Brinkum

Brockel

Bröckel

Brockum

Brome

Bruchhausen-Vilsen

Brüggen

Buchholz

Buchholz (Aller)

Buchholz in der Nordheide

Bückeburg

Bücken

Büddenstedt

Bühren

Bülkau

Bülstedt

Bunde

Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel)

Burgdorf (Region Hannover)

Burgwedel

Burweg

Butjadingen

Buxtehude

C

Cadenberge

Calberlah

Cappel

Cappeln (Oldenburg)

Celle (Kreisstadt)

Clausthal-Zellerfeld

Clenze

Cloppenburg (Kreisstadt)

Colnrade

Coppenbrügge

Coppengrave

Cramme

Cremlingen

Cuxhaven (Kreisstadt)

D

Dahlem

Dahlenburg

Dahlum

Damme

Damnatz

Danndorf

Dannenberg (Elbe)

Dassel

Dedelstorf

Deensen

Deinste

Deinstedt

Delligsen

Delmenhorst

Denkte

Derental

Dersum

Despetal

Detern

Dettum

Deutsch Evern

Dickel

Didderse

Diekholzen

Dielmissen

Diepenau

Diepholz (Kreisstadt)

Dinklage

Dissen am Teutoburger Wald

Dohren (Emsland)

Dohren (Nordheide)

Dollern

Dornum

Dörpen

Dorstadt

Dorum

Dörverden

Dötlingen

Drage

Drakenburg

Drangstedt

Dransfeld

Drebber

Drentwede

Drestedt

Driftsethe

Drochtersen

Düdenbüttel

Duderstadt

Duingen

Dünsen

Dunum

E

Ebergötzen

Eberholzen

Ebersdorf

Ebstorf

Echem

Edemissen

Edewecht

Egestorf

Eggermühlen

Ehra-Lessien

Ehrenburg

Eickeloh

Eicklingen

Eime

Eimen

Eimke

Einbeck

Eisdorf

Elbe

Elbingerode

Eldingen

Elmlohe

Elsdorf

Elsfleth

Elze

Embsen

Emden

Emlichheim

Emmendorf

Emmerthal

Emsbüren

Emstek

Emtinghausen

Engden

Engelschoff

Erkerode

Esche

Eschede

Eschershausen

Esens

Essel

Essen (Oldenburg)

Esterwegen

Estorf (Lkr.Stade)

Estorf (Weser)

Everode

Eversmeer

Evessen

Eydelstedt

Eyendorf

Eystrup

F

Farven

Faßberg

Filsum

Fintel

Firrel

Flögeln

Flöthe

Frankenfeld

Freden (Leine)

Fredenbeck

Freiburg/Elbe

Freistatt

Frellstedt

Freren

Fresenburg

Friedeburg

Friedland

Friesoythe

Fürstenau

Fürstenberg

G

Ganderkesee

Gandesbergen

Garbsen

Garlstorf

Garrel

Garstedt

Gartow

Geeste

Gehrde

Gehrden

Georgsdorf

Georgsmarienhütte

Gerdau

Gersten

Getelo

Gevensleben

Geversdorf

Gieboldehausen

Gielde

Giesen

Gifhorn (Kreisstadt)

Gilten

Gittelde

Glandorf

Gleichen

Gnarrenburg

Gödenstorf

Göhrde

Goldenstedt

Gölenkamp

Golmbach

Gorleben

Goslar (Kreisstadt)

Göttingen (Kreisstadt)

Grafhorst

Grasberg

Grasleben

Grethem

Gronau (Leine)

Groß Berßen

Großefehn

Großenkneten

Großenwörden

Großheide

Groß Ippener

Groß Meckelsen

Groß Oesingen

Groß Twülpstedt

Grünendeich

Guderhandviertel

Gusborn

Gyhum

H

Habighorst

Hademstorf

Hage

Hagen am Teutoburger Wald

Hagen im Bremischen

Hagenburg

Hagermarsch

Hahausen

Halbemond

Halle (b.Neuenhaus)

Halle (Weserbergland)

Halvesbostel

Hambergen

Hambühren

Hämelhausen

Hameln (Kreisstadt)

Hamersen

Hammah

Handeloh

Handorf

Handrup

Hankensbüttel

Hannover (Landes- u. Regionshauptstadt)

Hann. Münden

Hanstedt (Lkr.Uelzen)

Hanstedt (Nordheide)

Harbarnsen

Hardegsen

Haren (Ems)

Harmstorf

Harpstedt

Harsefeld

Harsum

Hasbergen

Haselünne

Haßbergen

Hassel (Weser)

Hassendorf

Haste

Hatten

Hattorf am Harz

Häuslingen

Haverlah

Hechthausen

Hedeper

Heede

Heemsen

Heere

Heeslingen

Heeßen

Hehlen

Heidenau

Heinade

Heinbockel

Heiningen

Heinsen

Hellwege

Helmstedt (Kreisstadt)

Helpsen

Helvesiek

Hemmingen

Hemmoor

Hemsbünde

Hemslingen

Hemsloh

Hepstedt

Hermannsburg

Herzberg am Harz

Herzlake

Hesel

Hespe

Hessisch Oldendorf

Heuerßen

Heyen

Hildesheim (Kreisstadt)

Hilgermissen

Hilkenbrook

Hillerse

Hilter am Teutoburger Wald

Himbergen

Himmelpforten

Hinte

Hipstedt

Hittbergen

Hitzacker (Elbe)

Hodenhagen

Höfer

Höhbeck

Hohenhameln

Hohne

Hohnhorst

Hohnstorf (Elbe)

Holdorf

Holenberg

Holle

Hollenstedt

Hollern-Twielenfleth

Hollnseth

Holste

Holtgast

Holtland

Holzen

Holzminden (Kreisstadt)

Hoogstede

Hörden am Harz

Hornburg

Horneburg

Horstedt

Hoya

Hoyerhagen

Hoyershausen

Hude (Oldenburg)

Hüde

Hülsede

Husum

Hüven

I

Ihlienworth

Ihlow

Ilsede

Ingeleben

Isenbüttel

Isernhagen

Isterberg

Itterbeck

J

Jade

Jameln

Jelmstorf

Jembke

Jemgum

Jerxheim

Jesteburg

Jever (Kreisstadt)

Jork

Jühnde

Juist

K

Kakenstorf

Kalbe

Kalefeld

Karwitz

Katlenburg-Lindau

Kettenkamp

Kirchbrak

Kirchdorf

Kirchgellersen

Kirchlinteln

Kirchseelte

Kirchtimke

Kirchwalsede

Kissenbrück

Klein Berßen

Klein Meckelsen

Kluse

Kneitlingen

Köhlen

Königslutter am Elm

Königsmoor

Kranenburg

Krebeck

Kreiensen

Krummendeich

Krummhörn

Kührstedt

Küsten

Kutenholz

L

Laar

Laatzen

Lachendorf

Lage

Lähden

Lahn

Lahstedt

Lamspringe

Lamstedt

Landesbergen

Landolfshausen

Landwehr

Langelsheim

Langen (b.Bremerhaven)

Langen (Emsland)

Langendorf

Langenhagen

Langeoog

Langlingen

Langwedel

Lastrup

Lathen

Lauenau

Lauenbrück

Lauenförde

Lauenhagen

Leer (Ostfriesland) (Kreisstadt)

Leese

Leezdorf

Lehe

Lehre

Lehrte

Leiferde

Lembruch

Lemförde

Lemgow

Lemwerder

Lengede

Lengenbostel

Lengerich

Lenne

Liebenau

Liebenburg

Lilienthal

Lindern (Oldenburg)

Lindhorst

Lindwedel

Lingen (Ems)

Linsburg

Lintig

Lohne (Oldenburg)

Löningen

Lorup

Loxstedt

Lübberstedt

Lübbow

Lüchow (Wendland) (Kreisstadt)

Luckau (Wendland)

Lüder

Lüdersburg

Lüdersfeld

Lüerdissen

Luhden

Lüneburg (Kreisstadt)

Lünne

Lütetsburg

Lutter am Barenberge

M

Maasen

Marienhafe

Marienhagen

Mariental

Marklohe

Marl

Marschacht

Martfeld

Marxen

Mechtersen

Meerbeck

Meine

Meinersen

Melbeck

Melle

Mellinghausen

Menslage

Meppen (Kreisstadt)

Merzen

Messenkamp

Messingen

Midlum

Misselwarden

Mittelnkirchen

Mittelstenahe

Moisburg

Molbergen

Moormerland

Moorweg

Moringen

Müden (Aller)

Mulsum

Munster

N

Nahrendorf

Natendorf

Neetze

Negenborn

Nenndorf

Neubörger

Neu Darchau

Neuenhaus

Neuenkirchen (Altes Land)

Neuenkirchen (b.Bassum)

Neuenkirchen (Land Hadeln)

Neuenkirchen (Lkr.Osnabrück)

Neuenkirchen (Lüneb.Heide)

Neuenkirchen-Vörden

Neuharlingersiel

Neuhaus (Oste)

Neuhof

Neukamperfehn

Neulehe

Neuschoo

Neustadt am Rübenberge

Neu Wulmstorf

Niederlangen

Niedernwöhren

Niemetal

Nienburg/Weser (Kreisstadt)

Nienhagen

Nienstädt

Norden

Nordenham

Norderney

Nordholz

Nordhorn (Kreisstadt)

Nordleda

Nordsehl

Nordstemmen

Nörten-Hardenberg

Northeim (Kreisstadt)

Nortmoor

Nortrup

Nottensdorf

O

Oberlangen

Oberndorf

Obernfeld

Obernholz

Obernkirchen

Ochtersum

Odisheim

Oederquart

Oerel

Oetzen

Ohne

Ohrum

Oldenburg (Oldenburg)

Oldendorf (Lkr.Stade)

Oldendorf (Luhe)

Osloß

Osnabrück (Kreisstadt)

Osteel

Osten

Osterbruch

Ostercappeln

Ostereistedt

Osterholz-Scharmbeck (Kreisstadt)

Osterode am Harz (Kreisstadt)

Osterwald

Ostrhauderfehn

Ottenstein

Otter

Otterndorf

Ottersberg

Ovelgönne

Oyten

P

Padingbüttel

Papenburg

Parsau

Pattensen

Pegestorf

Peine (Kreisstadt)

Pennigsehl

Pohle

Polle

Pollhagen

Prezelle

Prinzhöfte

Q

Quakenbrück

Quendorf

Querenhorst

Quernheim

R

Räbke

Radbruch

Raddestorf

Rastdorf

Rastede

Rätzlingen

Rechtsupweg

Reeßum

Regesbostel

Rehburg-Loccum

Rehden

Rehlingen

Reinstorf

Remlingen

Renkenberge

Rennau

Reppenstedt

Rethem (Aller)

Rhade

Rhauderfehn

Rhede (Ems)

Rheden

Rhumspringe

Ribbesbüttel

Riede

Rieste

Ringe

Ringstedt

Rinteln

Ritterhude

Rodenberg

Rodewald

Rohrsen

Roklum

Rollshausen

Römstedt

Ronnenberg

Rosche

Rosdorf

Rosengarten

Rotenburg (Wümme) (Kreisstadt)

Rötgesbüttel

Rüdershausen

Rühen

Rullstorf

S

Sachsenhagen

Salzbergen

Salzgitter

Salzhausen

Salzhemmendorf

Samern

Sandbostel

Sande

Sandstedt

Sarstedt

Sassenburg

Saterland

Sauensiek

Schapen

Scharnebeck

Scharnhorst

Scheden

Scheeßel

Schellerten

Schiffdorf

Schladen

Schnackenburg

Schnega

Schneverdingen

Scholen

Schönewörde

Schöningen

Schöppenstedt

Schortens

Schulenberg im Oberharz

Schüttorf

Schwaförden

Schwanewede

Schwarme

Schwarmstedt

Schweindorf

Schweringen

Schwerinsdorf

Schwienau

Schwülper

Seeburg

Seedorf

Seelze

Seesen

Seevetal

Seggebruch

Sehlde

Sehlem

Sehnde

Selsingen

Semmenstedt

Seulingen

Sibbesse

Sickte

Siedenburg

Sittensen

Soderstorf

Sögel

Söhlde

Söllingen

Soltau

Soltendieck

Sottrum

Spahnharrenstätte

Spelle

Spiekeroog

Sprakensehl

Springe

Stade (Kreisstadt)

Stadland

Stadthagen (Kreisstadt)

Stadtoldendorf

Staffhorst

Staufenberg

Stavern

Stedesdorf

Steimbke

Steinau

Steinfeld (Oldenburg)

Steinhorst

Steinkirchen

Stelle

Stemmen

Stemshorn

Steyerberg

Stinstedt

Stöckse

Stoetze

Stolzenau

Stuhr

Südbrookmerland

Suderburg

Südergellersen

Sudwalde

Suhlendorf

Sulingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Süstedt

Sustrum

Surwold

Suthfeld

Syke

T

Tappenbeck

Tarmstedt

Tespe

Thedinghausen

Thomasburg

Thuine

Tiddische

Tiste

Toppenstedt

Tostedt

Tosterglope

Trebel

Tülau

Twieflingen

Twist

Twistringen

U

Uchte

Uehrde

Uelsen

Uelzen (Kreisstadt)

Uetze

Ummern

Undeloh

Unterlüß

Upgant-Schott

Uplengen

Uslar

Utarp

Uthlede

V

Vahlberg

Vahlbruch

Vahlde

Varel

Varrel

Vastorf

Vechelde

Vechta (Kreisstadt)

Velpke

Veltheim (Ohe)

Verden (Aller) (Kreisstadt)

Vienenburg

Vierden

Vierhöfen

Visbek

Visselhövede

Vögelsen

Vollersode

Voltlage

Vordorf

Vorwerk

Vrees

W

Waake

Waddeweitz

Wagenfeld

Wagenhoff

Wahrenholz

Walchum

Walkenried

Wallenhorst

Wallmoden

Walsrode

Wangelnstedt

Wangerland

Wangerooge

Wanna

Warberg

Wardenburg

Warmsen

Warpe

Wasbüttel

Wathlingen

Wedemark

Weener

Weenzen

Wehrbleck

Welle

Wendeburg

Wendisch Evern

Wennigsen (Deister)

Wenzendorf

Werdum

Werlaburgdorf

Werlte

Werpeloh

Wesendorf

Weste

Westergellersen

Westerholt

Westerstede (Kreisstadt)

Westertimke

Westerwalsede

Westfeld

Westoverledingen

Wetschen

Wettrup

Weyhausen

Weyhe

Wieda

Wiedensahl

Wiefelstede

Wielen

Wienhausen

Wiesmoor

Wietmarschen

Wietze

Wietzen

Wietzendorf

Wildemann

Wildeshausen (Kreisstadt)

Wilhelmshaven

Wilstedt

Wilsum

Windhausen

Wingst

Winkelsett

Winnigstedt

Winsen (Aller)

Winsen (Luhe) (Kreisstadt)

Winzenburg

Wippingen

Wirdum

Wischhafen

Wistedt

Wittingen

Wittmar

Wittmund (Kreisstadt)

Wittorf

Wohnste

Wolfenbüttel (Kreisstadt)

Wolfsburg

Wollbrandshausen

Wollershausen

Wölpinghausen

Wolsdorf

Woltersdorf

Woltershausen

Worpswede

Wremen

Wrestedt

Wriedel

Wulfsen

Wulften am Harz

Wulsbüttel

Wunstorf

Wustrow (Wendland)

Z

Zernien

Zetel

Zeven

Zorge

Gemeindefreie Gebiete

Bewohnte gemeindefreie Gebiete

Lohheide, Landkreis Celle

Osterheide, Landkreis Heidekreis

Unbewohnte gemeindefreie Gebiete

Am Großen Rhode, Landkreis Wolfenbüttel

Barnstorf-Warle, Landkreis Wolfenbüttel

Boffzen, Landkreis Holzminden

Brunsleberfeld, Landkreis Helmstedt

Eimen, Landkreis Holzminden

Eschershausen, Landkreis Holzminden

Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Giebel, Landkreis Gifhorn

Göhrde, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Grünenplan, Landkreis Holzminden

Harz (Landkreis Goslar), Landkreis Goslar

Harz (Landkreis Osterode am Harz), Landkreis Osterode am Harz

Helmstedt, Landkreis Helmstedt

Holzminden, Landkreis Holzminden

Insel Memmert, Landkreis Aurich

Insel Lütje Hörn, Landkreis Leer

Königslutter, Landkreis Helmstedt

Mariental, Landkreis Helmstedt

Merxhausen, Landkreis Holzminden

Schöningen, Landkreis Helmstedt

Solling, Landkreis Northeim

Voigtsdahlum, Landkreis Wolfenbüttel

Kreisfreie Städte

  • Braunschweig
  • Delmenhorst
  • Emden
  • Göttingen ¹)
  • Hannover ²) (Landeshauptstadt)
  • Oldenburg (Oldenburg)
  • Osnabrück
  • Salzgitter
  • Wilhelmshaven
  • Wolfsburg

¹ aufgrund des „Göttingen-Gesetzes“ vom 1. Juli 1964 gelten für die Stadt Göttingen, obwohl sie in den Landkreis Göttingen eingegliedert wurde, die Vorschriften über kreisfreie Städte, „soweit durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt wird“.
² aufgrund des „Gesetzes über die Region Hannover“ vom 5. Juni 2001 ist Hannover eine kreisfreie Stadt, „soweit dieses Gesetz keine andere Regelungen trifft“.

Stand: 1. Juli 2007

Große selbstständige Städte

  • Celle
  • Cuxhaven
  • Goslar
  • Hameln
  • Hildesheim
  • Lingen (Ems)
  • Lüneburg

Selbständige GemeindenAchim
Alfeld (Leine)
Aurich
Bad Pyrmont
Barsinghausen
Bramsche
Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Buxtehude
Cloppenburg
Duderstadt
Einbeck
Ganderkesee
Garbsen
Georgsmarienhütte
Gifhorn
Hann. Münden
Helmstedt
Holzminden; Isernhagen
Laatzen
Langenhagen
Leer (Ostfriesland)
Lehrte
Melle
Meppen
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Nordhorn
Northeim
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Papenburg
Peine
Rinteln
Ronnenberg; Schortens
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Springe
Stade
Stuhr
Uelzen
Varel
Vechta
Verden (Aller)
Wallenhorst
Walsrode
Weyhe
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Wunstorf

Samtgemeinden

  • Ahlden, Landkreis Heidekreis
  • Altes Amt Lemförde, Landkreis Diepholz
  • Am Dobrock, Landkreis Cuxhaven
  • Amelinghausen, Landkreis Lüneburg
  • Apensen, Landkreis Stade
  • Artland, Landkreis Osnabrück
  • Asse, Landkreis Wolfenbüttel
  • Aue, Landkreis Uelzen
  • Baddeckenstedt, Landkreis Wolfenbüttel
  • Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz
  • Bardowick, Landkreis Lüneburg
  • Barnstorf, Landkreis Diepholz
  • Bederkesa, Landkreis Cuxhaven
  • Bersenbrück, Landkreis Osnabrück
  • Bevensen-Ebstorf, Landkreis Uelzen
  • Bevern, Landkreis Holzminden
  • Bodenwerder-Polle, Landkreis Holzminden
  • Boffzen, Landkreis Holzminden
  • Boldecker Land, Landkreis Gifhorn
  • Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven
  • Bothel, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Brome, Landkreis Gifhorn
  • Brookmerland, Landkreis Aurich
  • Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz
  • Dahlenburg, Landkreis Lüneburg
  • Dörpen, Landkreis Emsland
  • Dransfeld, Landkreis Göttingen
  • Duingen, Landkreis Hildesheim
  • Eilsen, Landkreis Schaumburg
  • Elbmarsch, Landkreis Harburg
  • Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Emlichheim, Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Eschede, Landkreis Celle
  • Eschershausen-Stadtoldendorf, Landkreis Holzminden
  • Esens, Landkreis Wittmund
  • Fintel, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Flotwedel, Landkreis Celle
  • Freden (Leine), Landkreis Hildesheim
  • Fredenbeck, Landkreis Stade
  • Freren, Landkreis Emsland
  • Fürstenau, Landkreis Osnabrück
  • Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Geestequelle, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Gellersen, Landkreis Lüneburg
  • Gieboldehausen, Landkreis Göttingen
  • Grafschaft Hoya, Landkreis Nienburg/Weser
  • Grasleben, Landkreis Helmstedt
  • Gronau (Leine), Landkreis Hildesheim
  • Hage, Landkreis Aurich
  • Hagen, Landkreis Cuxhaven
  • Hambergen, Landkreis Osterholz
  • Hankensbüttel, Landkreis Gifhorn
  • Hanstedt, Landkreis Harburg
  • Harpstedt, Landkreis Oldenburg
  • Harsefeld, Landkreis Stade
  • Hattorf am Harz, Landkreis Osterode am Harz
  • Heemsen, Landkreis Nienburg/Weser
  • Heeseberg, Landkreis Helmstedt
  • Hemmoor, Landkreis Cuxhaven
  • Herzlake, Landkreis Emsland
  • Hesel, Landkreis Leer
  • Himmelpforten, Landkreis Stade
  • Hollenstedt, Landkreis Harburg
  • Holtriem, Landkreis Wittmund
  • Horneburg, Landkreis Stade
  • Ilmenau, Landkreis Lüneburg
  • Isenbüttel, Landkreis Gifhorn
  • Jesteburg, Landkreis Harburg
  • Jümme, Landkreis Leer
  • Kirchdorf, Landkreis Diepholz
  • Lachendorf, Landkreis Celle
  • Lamspringe, Landkreis Hildesheim
  • Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven
  • Land Wursten, Landkreis Cuxhaven
  • Lathen, Landkreis Emsland
  • Lengerich, Landkreis Emsland
  • Liebenau, Landkreis Nienburg/Weser
  • Lindhorst, Landkreis Schaumburg
  • Lüchow (Wendland), Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Lühe, Landkreis Stade
  • Lutter am Barenberge, Landkreis Goslar
  • Marklohe, Landkreis Nienburg/Weser
  • Meinersen, Landkreis Gifhorn
  • Mittelweser, Landkreis Nienburg/Weser
  • Nenndorf, Landkreis Schaumburg
  • Neuenhaus, Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück
  • Niedernwöhren, Landkreis Schaumburg
  • Nienstädt, Landkreis Schaumburg
  • Nord-Elm, Landkreis Helmstedt
  • Nordhümmling, Landkreis Emsland
  • Nordkehdingen, Landkreis Stade
  • Oberharz, Landkreis Goslar
  • Oderwald, Landkreis Wolfenbüttel
  • Oldendorf, Landkreis Stade
  • Ostheide, Landkreis Lüneburg
  • Papenteich, Landkreis Gifhorn
  • Radolfshausen , Landkreis Göttingen
  • Rehden, Landkreis Diepholz
  • Rethem/Aller, Landkreis Heidekreis
  • Rodenberg, Landkreis Schaumburg
  • Rosche, Landkreis Uelzen
  • Sachsenhagen, Landkreis Schaumburg
  • Salzhausen, Landkreis Harburg
  • Scharnebeck, Landkreis Lüneburg
  • Schladen, Landkreis Wolfenbüttel
  • Schöppenstedt, Landkreis Wolfenbüttel
  • Schüttorf, Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Schwaförden, Landkreis Diepholz
  • Schwarmstedt, Landkreis Heidekreis
  • Selsingen, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Sibbesse, Landkreis Hildesheim
  • Sickte, Landkreis Wolfenbüttel
  • Siedenburg, Landkreis Diepholz
  • Sittensen, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Sögel, Landkreis Emsland
  • Sottrum, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Spelle, Landkreis Emsland
  • Steimbke, Landkreis Nienburg/Weser
  • Suderburg, Landkreis Uelzen
  • Tarmstedt, Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Thedinghausen, Landkreis Verden
  • Tostedt, Landkreis Harburg
  • Uchte, Landkreis Nienburg/Weser
  • Uelsen, Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Velpke, Landkreis Helmstedt
  • Walkenried, Landkreis Osterode am Harz
  • Wathlingen, Landkreis Celle
  • Werlte, Landkreis Emsland
  • Wesendorf, Landkreis Gifhorn
  • Zeven, Landkreis Rotenburg (Wümme)